Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Wert für den Clearing-Schwellenwert für Positionen in OTC-Rohstoffderivatekontrakten und sonstigen OTC-Derivatekontrakten
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 18. Oktober 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf den Wert für den Clearing-Schwellenwert für Positionen in OTC-Rohstoffderivatekontrakten und sonstigen OTC-Derivatekontrakten zu erheben (C(2022)7413 – 2022/2899(DEA))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2022)7413),
– unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 25. Oktober 2022, in dem diese das Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 17. November 2022 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,
– gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister(1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 3,
– unter Hinweis auf die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 3. Juni 2022 gemäß Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vorgelegten Entwürfe für technische Regulierungsstandards,
– gestützt auf Artikel 111 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für einen Beschluss,
A. in der Erwägung, dass in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 der Kommission(2) unter anderem die Schwellenwerte für die Clearingpflicht festgelegt sind; in der Erwägung, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gemäß Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 regelmäßig die Werte für diese Clearing-Schwellenwerte überprüft und technische Regulierungsstandards zu deren Änderung vorschlägt; in der Erwägung, dass für einige Drittländer noch kein Beschluss über die Gleichwertigkeit angenommen wurde, weshalb Kontrakte, die auf Märkten in diesen Drittländern ausgeführt werden, als OTC gelten und, selbst wenn sie von anerkannten zentralen Gegenparteien gecleart werden, auf die Clearing-Schwellenwerte angerechnet werden;
B. in der Erwägung, dass die Rohstoffpreise in jüngster Zeit gestiegen sind, was infolge der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine noch erheblich verstärkt wurde; in der Erwägung, dass steigende Preise und die extreme Volatilität auf den Märkten für Energiederivate in jüngster Zeit dazu geführt haben, dass zentrale Gegenparteien höhere Nachschusszahlungen von Energieunternehmen verlangt haben, um die betreffenden Risikopositionen zu decken; in der Erwägung, dass diese Situation zu Liquiditätsengpässen für nichtfinanzielle Gegenparteien, wie Energieunternehmen, geführt hat, da die an zentrale Gegenparteien in der Union gestellten Sicherheiten in der Regel als liquide Mittel bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass Energieunternehmen, die häufig über weniger liquide Vermögenswerte verfügen, um Nachschussforderungen nachzukommen, gezwungen sein könnten, entweder ihre Positionen zu verringern oder sie ohne ordnungsgemäße Absicherung zu lassen, wodurch sie weiteren Preisschwankungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Energieunternehmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und Liquidität erhalten sollten, um die Versorgung und den Kauf von Energierohstoffen mittelfristig zu sichern und gleichzeitig die Finanzstabilität zu wahren, was Privathaushalten und Unternehmen in der Union zugutekommt;
C. in der Erwägung, dass die Kommission die ESMA am 13. September 2022 (mit Schreiben Ares(2022)6980063) aufgefordert hat, zu prüfen, ob die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 149/2013 vorübergehend geändert werden sollte, um einige der genannten Belastungen zu verringern; in der Erwägung, dass die ESMA am 22. September 2022 (mit Schreiben ESMA 24-436-1414) antwortete, dass sie der Kommission am 3. Juni 2022 ihren Entwurf für technische Regulierungsstandards (ESMA 70-451-114) zu den Clearing-Schwellenwerten für Rohstoffderivate übermittelt habe, in der sie eine Anhebung des Clearing-Schwellenwerts für Rohstoffderivate um 1 Mrd. EUR auf 4 Mrd. EUR vorgeschlagen habe; in der Erwägung, dass die ESMA die Angemessenheit der vorgeschlagenen Erhöhung bestätigt und die Kommission aufgefordert hat, diese Maßnahme so bald wie möglich anzunehmen;
D. in der Erwägung, dass die Kommission daraufhin die Delegierte Verordnung erlassen hat, mit welcher der in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 festgelegte Clearing-Schwellenwert für Positionen in OTC-Rohstoffderivaten von 3 Mrd. EUR auf 4 Mrd. EUR angehoben wird;
E. in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung schnellstens in Kraft treten sollte, um den erhöhten Druck auf die Liquidität von Energieunternehmen zu verringern;
1. erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 149/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen, die Clearingpflicht, das öffentliche Register, den Zugang zu einem Handelsplatz, nichtfinanzielle Gegenparteien und Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte (ABl. L 52 vom 23.2.2013, S. 11).