Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 zur künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung (2021/2252(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 30. Januar 2008 mit dem Titel: „Der europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“(1),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 30. April 2014 mit dem Titel „Tool-box – A right-based approach, encompassing all human rights for EU development Cooperation“ (Toolbox – An Rechtsnormen orientierter, alle Menschenrechte einschließender Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit) (SWD(2014)0152),
– unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, die auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung am 25. September 2015 in New York verabschiedet wurde, sowie die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG),
– unter Hinweis auf die dritte Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba stattfand, und die Aktionsagenda von Addis Abeba,
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP 21) geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kommission vom 30. Juni 2017 über den neuen europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft(2),
– unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe der Weisen zur europäischen Finanzarchitektur für Entwicklung mit dem Titel „Europe in the World – The future of the European Architecture for Development“ (Europa in der Welt – Die Zukunft der europäischen Architektur zur Förderung der Entwicklung) vom Oktober 2019,
– unter Hinweis auf die Durchführbarkeitsstudie des Rates vom 14. April 2021 über Optionen zur Stärkung der künftigen europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Juni 2021 zur Erweiterung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung,
– unter Hinweis auf den Fahrplan der Europäischen Kommission für eine verbesserte europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und Fortschrittsbericht 2021 vom 24. März 2022 (COM(2022)0139) ,
– unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht der EIB und der EBWE vom 25. November 2021 über die im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung (EFAD) ergriffenen Maßnahmen,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs Nr. 7/2020 zum Bericht der Kommission über die Durchführung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) vom 11. September 2020,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2021 mit dem Titel „Eine neue Strategie EU-Afrika – eine Partnerschaft für nachhaltige und inklusive Entwicklung“(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zu dem Umsetzungsbericht über die EU-Treuhandfonds und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei(4),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates(5),
– unter Hinweis auf das sechste Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Afrikanischen Union (AU) vom 17./18. Februar 2022 und die dazugehörige Abschlusserklärung mit dem Titel: „Eine gemeinsame Vision für 2030“,
– gestützt auf Artikel 209 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB), die den Verträgen beigefügt ist und vorsieht, dass die EIB die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und sich im ausschließlichen Besitz aller 27 Mitgliedstaaten der EU befindet und die Aufgabe hat, zur Umsetzung der Entwicklungspolitik der EU beizutragen,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A9-0270/2022)),
A. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie die bereits beträchtliche SDG-Finanzierungslücke vergrößert und einen Rückgang der Mittel um insgesamt 700 Mrd. USD und gleichzeitig einen Anstieg des Bedarfs um 1 Billion USD verursacht hat, was einen Schereneffekt zur Folge hat, sodass zu erwarten ist, dass der Betrag der jährlichen Finanzierungslücke der SDG in den Entwicklungsländern, der vor der Pandemie 2,5 Billionen USD betrug, in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie um 70 %, d. h. auf 4,2 Billionen USD (3,7 Billionen EUR), ansteigen wird(6);
B. in der Erwägung, dass in den Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine jährliche Finanzierungslücke von 148 Mrd. USD im Hinblick auf die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 4 besteht; in der Erwägung, dass die zusätzlichen Kosten aufgrund von COVID-19-bedingten Schulschließungen diese Finanzierungslücke um bis zu einem Drittel vergrößern können;
C. in der Erwägung, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine die Situation der SDG in der Ukraine und ihren Nachbarländern drastisch verschärft hat; in der Erwägung, dass die derzeitige russische militärische Aggression gegen die Ukraine die weltweite Umsetzung der SDG beeinträchtigen wird, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und Hunger, wodurch die Gefahr zunehmender ziviler Unruhen, Konflikte und irregulärer Migration steigt; in der Erwägung, dass die durch den verbrecherischen Akt von Putins Krieg verursachten destruktiven Folgen die ohnehin knappen Mittel der Entwicklungshilfe erheblich beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die langfristigen Folgen dieses Krieges noch nicht bekannt sind; in der Erwägung, dass das große Defizit bei der Finanzierung der SDG und die Folgen der COVID-19-Pandemie, die in den Entwicklungsländern verheerende Auswirkungen hatte, eine außerordentliche und nachhaltige Reaktion aller EU-Akteure und eine systemweite Überprüfung der EFAD erfordern;
D. in der Erwägung, dass die derzeitige politische und finanzielle Führungsrolle und die Bemühungen der EU nicht ausreichen, um die Nachhaltigkeitsziele (SDG) und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen und andere akute globale Herausforderungen anzugehen, insbesondere die Verschärfung des Klimawandels, die dramatisch gestiegene Schuldenlast der Partnerländer, die Folgen von COVID-19 und gewaltsame Konflikte, und deshalb ein gemeinsames Engagement auf internationaler Ebene erforderlich ist, damit im Rahmen der Europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung auf diese entstehenden Herausforderungen reagiert werden kann;
E. in der Erwägung, dass für die tatsächliche Verwirklichung der SDG und die Überwindung der COVID-19-Pandemie politische Kohärenz und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen offiziellen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, ihren staatlichen Gesellschaftern, den EU-Institutionen und allen anderen bestehenden Partnern dringend erforderlich sind, damit die knappen öffentlichen Gelder so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden; in der Erwägung, dass die erfolgreiche Mobilisierung von weiterem, sowohl privaten als auch öffentlichen Kapital – zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) und zu anderen bestehenden Formen von Entwicklungsfinanzierung – von wesentlicher Bedeutung ist, jedoch mit den entwicklungspolitischen Zielen in Einklang gebracht werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Verringerung von Ungleichheiten und die Armutsbekämpfung als erstes Ziel der Agenda 2030;
F. in der Erwägung, dass es auch im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des globalen Südens von größter Bedeutung ist, dass die weltweiten Energieströme in Zukunft neu geordnet werden und der afrikanische Kontinent dabei eine wichtige Rolle spielt; in der Erwägung, dass die Stärkung ihrer Rolle im Hinblick auf eine nachhaltige Energieerzeugung, -nutzung und -ausfuhr die Chance für eine zukunftsorientierte und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung bieten wird und die Lebensbedingungen für die breite Mehrheit der Bevölkerung verbessern könnte;
G. in der Erwägung, dass die Ernährungsunsicherheit ein erhebliches Hindernis für die Verwirklichung der SDG darstellt, insbesondere in Afrika, wo zwei von zehn Menschen unterernährt sind; in der Erwägung, dass sich diese Herausforderung aufgrund des Bevölkerungswachstums nur noch verschärfen wird; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der EU mit den Partnerländern diese Herausforderung wirksam und nachhaltig angehen muss;
H. in der Erwägung, dass die EU-Institutionen und die 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen der größte Geber für die Entwicklungsländer sind und für etwa 46 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe aller OECD-Mitglieder für die Entwicklungsländer verantwortlich sind;
I. in der Erwägung, dass die Entwicklung eines „Team-Europa“-Ansatzes als globale Reaktion der EU auf COVID-19 dazu beitragen könnte, einen einzigen, strategischen Rahmen zur Koordinierung der externen Maßnahmen der EU in Reaktion auf die Pandemie und andere größere Herausforderungen, etwa die Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, einzurichten, der durch die Partnerländer unterstützt wird; in der Erwägung, dass dieser Ansatz ein vielversprechender Prozess ist, der eine weitere Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen, den Mitgliedstaaten und den europäischen bilateralen und multilateralen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, der EIB und der EBWE ermöglicht und die kollektive Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU kontinuierlich erhöht;
J. in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) mit einem Gesamtbudget von 79,5 Mrd. EUR einen historischen Wandel in der Außen- und Entwicklungspolitik der EU darstellt, der zu einer Rationalisierung und Konsolidierung der EU-Entwicklungsausgaben führt und der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den europäischen Entwicklungsakteuren neue Impulse verleiht; in der Erwägung, dass das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ den Rahmen für Auslandsinvestitionen erheblich verändert, indem es Mischfinanzierungen und Garantien im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) und der Garantie für Außenmaßnahmen (EAG) zusammenführt; in der Erwägung, dass der EFSD+ den geografischen Anwendungsbereich und die finanzielle Ausstattung seines Vorgängers, des EFSD, erheblich erweitert und in der Lage sein wird, über die EAG Garantien in Höhe von bis zu 53,4 Mrd. EUR zu übernehmen; in der Erwägung, dass der Grundsatz „Politik an erster Stelle“, der den Kern des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ bildet, eine Verlagerung hin zu einer auf politische Ziele ausgerichteten Zusammenarbeit darstellt und sicherstellt, dass der Einsatz von EU-Haushaltsgarantien vom Planungsprozess abgedeckt ist;
K. in der Erwägung, dass der EFSD+, der im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ eingerichtet wurde, Finanzmittel für Mischfinanzierungen und Haushaltsgarantiemaßnahmen bereitstellt, die von den förderfähigen Partnern in einem offenen und kooperativen Ansatz durchgeführt werden;
L. in der Erwägung, dass in Artikel 36 der Verordnung über das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ die spezifische Rolle festgelegt wird, die die EIB im Rahmen dieses Instruments hat;
M. in der Erwägung, dass die Unternehmen und Finanzierungsinstitutionen der EU, die in der letzten Dekade in den Entwicklungsländern tätig waren, zunehmend unlauterem Wettbewerb durch globale Akteure ausgesetzt waren, deren Unternehmen außerhalb des multilateralen Entwicklungsfinanzierungssystems tätig sind, das ein internationales Regelwerk mit spezifischen Anforderungen an die öffentliche Entwicklungshilfe, öffentlich unterstützte Kredite, nachhaltige Kreditvergabe und Schuldentragfähigkeit, verbotene Ausfuhrsubventionen und internationale Standards zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption vorsieht;
N. in der Erwägung, dass eine gut funktionierende Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) und die Mobilisierung inländischer Einnahmen integraler Bestandteil einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind und darauf abzielen, die Wirksamkeit der Hilfe durch konkrete Initiativen wie die Unterstützung der Korruptionsbekämpfung und der Entwicklung progressiver Steuersysteme zu erhöhen und Steuervermeidung und -hinterziehung zu bekämpfen;
O. in der Erwägung, dass der im Oktober 2019 veröffentlichte Bericht der Hochrangigen Gruppe der Weisen unter anderem die Einrichtung einer Europäischen Bank für Klima und nachhaltige Entwicklung (ECSDB) empfiehlt, eine Option, die von den Mitgliedstaaten sofort als zu kostspielig und zu langwierig für die Umsetzung innerhalb des neuen Haushaltszeitraums abgelehnt wurde; in der Erwägung, dass sich der Rat stattdessen für eine alternative Option zu den von der Hochrangigen Gruppe der Weisen vorgeschlagenen Optionen entschieden hat, die als „Status Quo+“ bezeichnet wird und bei der die bestehenden Strukturen nicht grundlegend verändert, sondern verbessert werden sollen; in der Erwägung, dass die Option „Status Quo+“ die folgenden Verbesserungen ohne zusätzliche Kosten für die Mitgliedstaaten vorsieht: Verbesserung der Präsenz der EIB vor Ort und Änderung ihres Geschäftsmodells hin zu einer stärker entwicklungsorientierten Bank, schrittweise Ausweitung des Tätigkeitsbereichs der EBWE auf die afrikanischen Länder südlich der Sahara und Ausbau der Kapazitäten der Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der EU-Delegationen;
P. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die europäischen Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen aufforderten, ihre Zusammenarbeit und Koordinierung sowohl untereinander als auch mit anderen multilateralen und internationalen Finanzinstitutionen zu verstärken und dabei auf den Stärken und dem Fachwissen der einzelnen Institutionen aufzubauen, um so die Effizienz, die Sichtbarkeit und die Wirkung der EFAD zu erhöhen, wobei weiter die Mobilisierung aus dem Privatsektor gefördert und das Engagement des öffentlichen Sektors weiterhin ergänzt und unterstützt werden sollte;
Grundsätze und Ziele der der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung
1. nimmt die Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und den Fahrplan der Kommission für eine verbesserte europäische Finanzarchitektur und Fortschrittsbericht 2021 vom 24. März 2022 (COM(2022)0139) zur Kenntnis; betont die Schlüsselrolle des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“, des EFSD+ und der Garantie für Außenmaßnahmen bei der Schaffung eines strategischen Rahmens für Mischfinanzierungen, Investitionen zur Risikominderung und Garantien und bei der Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden geopolitischen und wirtschaftlichen Wettbewerbs;
2. betont, dass im Rahmen der EFAD eine effiziente, effektive, kohärente und integrative Architektur geschaffen werden sollte, die auf dem Grundsatz „Politik an erster Stelle“ als Rückgrat der EFAD-Struktur beruht und im Einklang mit den strategischen Interessen und Werten der EU steht; besteht darauf, dass alle Durchführungspartner, die der EFAD angehören und im Rahmen des EFSD+ Zugang zu EU-Haushaltsmitteln haben, die gesamte Bandbreite der EU-Standards, -Strategien und -Verfahren in den Bereichen Soziales, Menschenrechte, Beschaffung, Transparenz, Umwelt und Rechtstaatlichkeit anwenden; fordert die Kommission auf, die Einhaltung dieser EU-Vorschriften zu bewerten, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten; hebt hervor, dass die EFAD gemäß dem Grundsatz „Politik an erster Stelle“ von den Grundsätzen und Zielen geleitet werden sollte, die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und der Aktionsagenda von Addis Abeba festgelegt wurden, und zur Verwirklichung der SDG beitragen sollte; betont, dass die Projekte, an denen EFAD-Akteure beteiligt sind, einer Prüfung der klima-, umwelt- und sozialpolitischen Nachhaltigkeit unterzogen werden, um mögliche nachteilige Auswirkungen zu minimieren und den Nutzen für das Klima, die Umwelt und den sozialen Bereich im Einklang mit den Verpflichtungen der EU und der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris zu maximieren; besteht nachdrücklich darauf, dass die Maßnahmen im Rahmen der neuen EFAD zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen; besteht in diesem Zusammenhang ferner darauf, dass mit Maßnahmen, an denen EFAD-Akteure beteiligt sind, keine Sektoren finanziert werden, die die Klimakrise verstärken, sondern stattdessen zum Übergang zu einer nachhaltigen Energieerzeugung beitragen; weist darauf hin, dass das politische Engagement der EU in ihrem mehrjährigen Finanzrahmen verankert und in ihrer europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung voll zum Tragen kommen sollte;
3. besteht mit Nachdruck darauf, dass die strategischen Partnerschaften zwischen der Europäischen Union und ihren globalen Entwicklungspartnern durch die EFAD gestärkt werden müssen; bekräftigt, dass diese Partnerschaften immer auf gegenseitigem Respekt, Würde und geteilten Interessen und Werten, insbesondere den Menschenrechten, der Gleichstellung der Geschlechter, der Verantwortung für Umwelt, Soziales und Klima, der Gesundheit und der Sicherheit, gegründet sein sollten, um Ungleichheiten und Armut zu reduzieren; weist erneut darauf hin, dass diese Partnerschaften stets im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und in dem Bestreben, die Nachhaltigkeitsziele zu verwirklichen, aufgebaut werden sollten; weist in diesem Zusammenhang auf den mehrdimensionalen Einfluss und die Unterstützung des Putin-Regimes durch den afrikanischen Kontinent hin und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich an diese afrikanischen Partnerländer zu wenden und verlässliche Partnerschaften aufzubauen; fordert die Kommission auf, Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Organisationen, einschließlich lokaler Organisationen, in den Aufbau und die Umsetzung dieser Partnerschaften einzubeziehen; betont, dass eine Voraussetzung für die im Rahmen der EFAD finanzierten Partnerschaftsprojekte darin besteht, die Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit sowie die Eigenverantwortung der Länder und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen; spricht sich dafür aus, dass die EU-Politik und -Initiativen die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungspolitik unterstützen und die EU-Maßnahmen die Initiativen der Mitgliedstaaten ergänzen und unterstützen; betont, dass die Beseitigung der Armut (SDG 1), die Förderung von Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3), die Sicherstellung des Zugangs zu hochwertiger Bildung für alle (SDG 4), der Abbau von Ungleichheiten (SDG 10) und die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen (SDG 13) – mit besonderem Schwerpunkt auf den am stärksten ausgegrenzten Gruppen und dem Grundsatz, niemanden zurückzulassen – in der heutigen Welt besonders akute Herausforderungen sind; besteht ferner darauf, dass mehr Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Investitionsbedarf für eine nachhaltige Meeresindustrie zu decken, da das SDG 14 „Leben unter Wasser“ eines der am stärksten unterfinanzierten SDG ist;
4. betont die wechselseitige Verbindung zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Frieden; betont den Stellenwert der Entwicklung bei der Verhinderung von Konflikten, indem sie dauerhafte Auswege aus Konflikten und eine Unterstützung des Krisenmanagements sicherstellt; betont, dass die Weiterentwicklung eines maßgeschneiderten Dreifachzusammenhangs, der auf eine auf die Menschen ausgerichtete, strukturelle und nachhaltige langfristige Erholung ausgerichtet ist, bei der Bewältigung der Komplexität langwieriger und vorhersehbarer Krisen und Gewaltsituationen von besonderer Bedeutung ist; weist darauf hin, dass ohne Frieden und Sicherheit Entwicklung und die Beseitigung der Armut nicht möglich sind, während ohne Entwicklung und die Beseitigung der Armut weder dauerhafter Frieden noch Sicherheit für Menschen und Staaten hergestellt werden kann; stellt ferner fest, dass mangelnde Sicherheit die bereits bestehenden Schwachstellen in den Entwicklungsländern noch verschärfen und die Finanzierungslücke für die Verwirklichung der SDG vergrößern; nimmt zur Kenntnis, dass Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und widerstandsfähige Institutionen für Investitionen und nachhaltige Entwicklung von wesentlicher Bedeutung sind; nimmt die Tätigkeiten lokaler Interessenträger, einschließlich lokaler Regierungsstellen, zivilgesellschaftlicher Organisationen, Sozialpartner und religiöser Organisationen im Bereich der Konfliktlösung und -bewältigung zur Kenntnis, die zu Frieden und Sicherheit beitragen; weist darauf hin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe stets im Einklang mit den international vereinbarten Entwicklungszielen und dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ verwendet werden sollte;
5. betont die wichtige Rolle eines gemeinsamen, kohärenten Ansatzes der EU, der von allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt und hochgehalten wird, politisch versiert und auf die Besonderheiten des Partnerlandes zugeschnitten ist und wirksam dazu beitragen könnte, die Ausweitung von Sozialschutzsystemen, die im Einklang mit den einschlägigen IAO-Übereinkommen stehen, und grundlegender öffentlicher Dienstleistungen in den Entwicklungsländern zu fördern; weist darauf hin, dass ein solcher Ansatz der EU dazu beitragen würde, den Sozialschutz zu einer der Grundlagen des Sozialvertrags zu machen, und so den Weg für mehr Resilienz ebnen würde; ist der Ansicht, dass Mischfinanzierung eine Option des Instrumentariums für die Entwicklungsfinanzierung ist, die öffentliche Investitionen angesichts von Haushaltszwängen ergänzen könnte; fordert, dass Mischfinanzierungsmaßnahmen auf Bereiche beschränkt werden, in denen sie einen Mehrwert für die lokale Wirtschaft schaffen können, und fordert in diesem Zusammenhang eine sorgfältige Bewertung, insbesondere im Hinblick auf die am wenigsten entwickelten Länder, um die Schuldenlast zu begrenzen, grundlegende öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung und Sozialschutz zu sichern und bestehende Ungleichheiten nicht zu vergrößern;
6. betont, dass Konsistenz bei allen Politikbereichen, Strategien, Initiativen und Finanzierungsinstrumenten der EU, insbesondere dem neuen Instrument „NDICI/Europa in der Welt, der Team-Europa-Initiative und der neuen Global-Gateway-Strategie, sowie eine enge Abstimmung mit der PKE-Strategie der EU und der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung dafür sind, die globale Antwort der EU in Bezug auf nachhaltiges Wachstum, Entwicklung und Frieden zu verstärken; ist der Ansicht, dass die EFAD die Sichtbarkeit der EU und die Wirkung ihrer Entwicklungsfinanzierung in der Welt verbessern sollte, um sicherzustellen, dass die wahrgenommene Rolle der EU in der Welt dem Umfang ihrer Unterstützung entspricht;
7. ist über die langjährigen strukturellen Treiber von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich beunruhigt, die durch die COVID-19-Pandemie offen zutage traten; ist der Ansicht, dass die EFAD zu Investitionen in widerstandsfähige öffentliche Gesundheitssysteme, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdienste sowie in die Erforschung und Entwicklung neuer Gesundheitstechnologien sowie von Impfstoffen und Behandlungen beitragen und den Schwerpunkt auf Krankheiten legen sollte, die in Entwicklungsländern immer wieder auftreten; fordert, dass die Möglichkeit geprüft wird, eine Plattform für den Austausch von Innovationen, allgemeiner und beruflicher Bildung, Wissen und Fachkenntnissen zu schaffen, mit der Multi-Stakeholder-Partnerschaften unterstützt, der Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor gefördert und innovative Unternehmenslösungen zur Beschleunigung einer nachhaltigen Entwicklung ausgelotet werden; betont den Stellenwert öffentlicher und privater Investitionen und öffentlich-privater Partnerschaften und hebt hervor, dass der Mobilisierung inländischer Ressourcen in den Partnerländern und einer effizienteren Verwendung von EU-Mitteln bei der Schließung der Finanzierungslücke in Höhe von 2,5 Billionen USD, die für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 ermittelt wurde, bei gleichzeitiger Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und Bekämpfung der Korruption große Bedeutung zukommt;
Zu bewältigende Herausforderungen
8. hebt hervor, dass die Entwicklungsländer und die Industrieländer eine gemeinsame Verantwortung für die Verwirklichung der SDG tragen; betont, dass der finanzielle Beitrag der EU zur nachhaltigen Entwicklung in den Partnerländern die Partnerländer in die Lage versetzen sollte, zu ihrer eigenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beizutragen und die SDG zu erreichen; unterstreicht, dass die Eigenverantwortung der Partnerländer in diesem Zusammenhang von überragender Bedeutung ist; hebt hervor, dass die EFAD und die lang erwartete EU-Strategie zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) ein koordiniertes Paket interner und externer EU-Maßnahmen und Verpflichtungen widerspiegeln und seine Umsetzung erleichtern müssen, auch durch das Spektrum der bestehenden entwicklungspolitischen Instrumente; betont, dass die öffentliche und private Finanzierung mit den SDG und dem Übereinkommen von Paris in Einklang gebracht werden muss; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission noch keine integrierte und ganzheitliche Strategie für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erarbeitet hat, was eine große Herausforderung für die angestrebte politische Kohärenz darstellt, da es an klaren, messbaren und zeitgebundenen EU-weiten Zielvorgaben für alle SDG als Benchmark für die Berichterstattung mangelt;
9. ist der Ansicht, dass sich die EFAD auf das Fachwissen und die bestehenden Netzwerke all ihrer verschiedenen Akteure (d. h. der EIB, der EBWE, der europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und anderer) stützen sollte; erkennt die Fortschritte und Verbesserungen an, die seit den Schlussfolgerungen des Rates in Bezug auf die künftige europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung erzielt wurden, stellt jedoch fest, dass der derzeitige Status quo immer noch durch einen Mangel an politischer Steuerung, Koordinierung sowie Zersplitterung, Überschneidungen und einen wenig hilfreichen Wettbewerb zwischen den genannten Akteuren gekennzeichnet ist; fordert weitere Anstrengungen für eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit, um das derzeitige System effizienter und kooperativer zu gestalten und eine optimale Nutzung der Ressourcen sicherzustellen, bei der das einschlägige geografische, sektorale und finanzielle Fachwissen der wichtigsten Partner genutzt wird, um eine bessere Rendite für das Geld der EU-Steuerzahler und eine stärkere Entwicklungswirkung zu erzielen;
10. stellt fest, dass der institutionelle Rahmen der EU gestärkt und verbessert und sein „Defizit bei der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ angegangen werden muss, komplizierte bürokratische Anforderungen verringert und die Flexibilität der Institutionen verstärkt werden müssen, um das Potenzial der EFAD zu maximieren und damit die Auswirkungen auf die Entwicklung zu erhöhen;
11. fordert die Kommission auf, an einer wirksamen Steuerung der Strategie „Global Gateway“ zu arbeiten, die unter der Gesamtleitung der Präsidentin der Kommission vorangebracht werden muss, und sich in dieser Hinsicht eng mit dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat und dem Europäischen Parlament abzustimmen; betont, dass die Strategie mit der EFAD im Einklang stehen sollte und dass ein Rückgriff auf das Flexibilitätspolster für neue Herausforderungen und Prioritäten des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ für die Finanzierung nicht angemessen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, zusätzliche Informationen über ihre Berechnung der Verschuldungsquote für Anlagegeschäfte des kürzlich angekündigten Global Gateway der EU vorzulegen;
12. ist besorgt darüber, dass Schlüsselmerkmale des Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung in den Regulierungsinitiativen der EU systematisch fehlen; betont, dass mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Grundsätze der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung einzuhalten, um die Ziele der Wirksamkeit der Hilfe zu verwirklichen; beharrt darauf, dass die Mechanismen zur Sicherstellung der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung in der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung (EFAD) verankert sein müssen; fordert mehr Ex-ante-Folgenabschätzungen und die Einrichtung eines Frühwarnsystems für politische Inkohärenzen bei den EU-Delegationen; empfiehlt, dass die Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung von allen einschlägigen EU-Organen und Mitgliedstaaten, auch auf höchster politischer Ebene, systematischer und effizienter genutzt und bei der Gestaltung und Umsetzung aller verschiedenen Politikbereiche der EU durchgängig berücksichtigt werden sollte, damit die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung nicht negativ beeinflusst werden; betont, dass die Mechanismen der Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung auch von der EIB, der EBWE, den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und ihren zwischengeschalteten Instituten umgesetzt werden sollten; betont, dass die Politikkohärenz im Interesse der nachhaltigen Entwicklung insbesondere in die Außenpolitik der EU einbezogen und angegangen werden muss, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen;
13. würdigt die Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung mit dem Ziel, langfristig nachhaltige Investitionen zu schaffen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen und des gesamten Planeten fördern und die Menschenrechte schützen; fordert, dass die EFAD im Einklang mit den künftigen EU-Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht und Unternehmensverantwortung festgelegt werden muss und die Einhaltung der Menschenrechtsstandards und der regulatorischen Entwicklungen durch die Unternehmen, die obligatorische Sorgfaltspflicht sowie die internationalen Verpflichtungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sicherstellt; betont, dass die EFAD die höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht erfüllen muss; fordert die EFAD-Mitglieder auf, die Sorgfaltspflicht bei ihren Operationen zu verstärken, eine sinnvolle Konsultation der lokalen Bevölkerung während der gesamten Projektdurchführung sicherzustellen, ihre Entwicklungsexpertise und ihre zugewiesenen Kapazitäten und Personalbereiche vor Ort weiter auszubauen, die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig zu berücksichtigen und die Menschenrechte bei allen Operationen zu schützen, über solide Mechanismen zur Rechenschaftslegung gegenüber den betroffenen Gemeinschaften zu verfügen und die Mängel ihrer Beteiligung und die Rolle ihrer Vermittler bei Projekten, die sich negativ auf die lokale Bevölkerung in Entwicklungsländern auswirken, genau zu überwachen und darüber zu berichten;
14. bekräftigt, dass alle Durchführungspartner und Finanzintermediäre, die an Projekten beteiligt sind, die mit EU-Garantien in Verbindung stehen oder aus dem EU-Haushalt finanziert werden, die EU-Standards, -Strategien, -Vorschriften und -Verfahren in den Bereichen Soziales, Umwelt, Steuern, Transparenz, Betrugsbekämpfung und Korruptionsbekämpfung uneingeschränkt einhalten müssen; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, die durch Garantien aus dem EU-Haushalt unterstützten Maßnahmen umfassend zu prüfen und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten und dabei alle Mängel in seinen Arbeitsmethoden zu beheben, die ihn derzeit daran hindern; betont, dass eine rechtzeitige unabhängige Bewertung des EFSD+ und des Konzepts „Team Europa“ von besonderer Bedeutung ist, um ihre Wirksamkeit, Leistung und Entwicklungswirkung zu bewerten;
15. stellt fest, dass der „Team-Europa“-Ansatz als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie entstanden ist; ist der Auffassung, dass der „Team-Europa“-Ansatz eine zentrale Rolle bei der weiteren Verbesserung der strategischen Zusammenarbeit, der globalen Koordinierung und der Kohärenz und Wirksamkeit der Entwicklungsbemühungen spielen sollte, insbesondere auf der Ebene der Partnerländer sowie auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Ebene der Regionalregierungen; fordert eine stärkere politische Ausrichtung und Fokussierung sowie stärkere Mechanismen für Kommunikation und Sichtbarkeit im Hinblick auf das Instrument EFSD+/NDICI/Europa in der Welt; beharrt ferner auf einer angemessenen Umsetzung des Kontrollmechanismus für das Europäische Parlament, um die demokratische Legitimität der Aktivitäten von Team Europa sicherzustellen;
16. fordert die Kommission auf, eine starke politische Ausrichtung der EU auf die Entwicklungspolitik vorzugeben und die EFAD so zu koordinieren, dass die Tätigkeiten der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der EU im Rahmen der neuen offenen, kooperativen, transparenten und inklusiven Architektur weiter aufeinander abgestimmt werden können, um die Ziele der EU-Entwicklungspolitik zu erreichen, enge Partnerschaften mit den Regionen zu stärken und zu deren Entwicklung beizutragen;
17. betont, dass im Rahmen des Planungsprozesses des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ die Gelegenheit geboten ist, die Verwendung der EU-Haushaltsgarantien, insbesondere des EFSD+, zu verbessern; betont, dass die künftige Finanzarchitektur es allen interessierten Akteuren der Entwicklungsfinanzierung ermöglichen sollte, sich zu beteiligen, einschließlich kleiner und mittlerer Akteure sowie Entwicklungsbanken und -akteuren außerhalb der EU; fordert in diesem Zusammenhang ein solides Umfeld mit gleichen Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf die Verwaltung des EFSD+ und den Zugang zu EU-Mitteln; betont, dass ein angemessener Risikomanagementrahmen, ein effektives Management und eine wirksame Aufsicht über die Durchführung der Entwicklungsfinanzierungsinstrumente von großer Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, ihre Ressourcen in Bezug auf das Fachwissen im Bankensektor und ihre finanziellen und technischen Kapazitäten wirksamer zu nutzen;
18. begrüßt die Veröffentlichung des ersten Fahrplans der Kommission für eine verbesserte europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung und des Fortschrittsberichts 2021; weist darauf hin, dass das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ vorsieht, dass die Kommission dem Rat und dem Parlament die Zusammensetzung, das Mandat und die Geschäftsordnung der technischen Bewertungsgruppe offenlegt und die Unparteilichkeit und die Abwesenheit von Interessenkonflikten ihrer Mitglieder sicherstellt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz und Unparteilichkeit der hochrangigen Expertengruppe sicherzustellen, die der Kommission Empfehlungen zur weiteren Beschleunigung des Flusses privaten Kapitals in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geben wird;
19. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass durch die EFAD das Ziel verfolgt wird, das multilaterale System zur Entwicklungsfinanzierung wiederherzustellen, um den nicht nachhaltigen Kreditvergabepraktiken einiger Länder ein Ende zu setzen, die außerhalb dieses multilateralen Systems agieren, die nicht nur gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU und andere konforme Länder bedrohen, sondern auch die bereits hohe Auslandsverschuldung vieler Entwicklungsländer, die durch die COVID-19-Pandemie noch anfälliger geworden sind, drastisch erhöhen; betont vor diesem Hintergrund, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine die Schuldenlast in vielen Entwicklungsländern weiter verschärft; hebt hervor, dass die am wenigsten entwickelten Länder nicht in der Lage sind, die Entwicklungsziele ohne finanzielle Unterstützung umzusetzen, und fordert daher nachdrücklich Schuldenerleichterungsmaßnahmen im Einklang mit den Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit;
20. ist der Ansicht, dass die EU-Taxonomie zur Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen beitragen und darin die Nachhaltigkeit als Kriterium für das Risikomanagement aufgenommen werden sollte; fordert die Kommission auf, die EU-Taxonomie weiterzuentwickeln und sowohl die Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten als auch private Akteure, die im Bereich der Entwicklung tätig sind, zu ermutigen, ihre Tätigkeiten, insbesondere in den Entwicklungsländern, an den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten;
Europäische und nationale Finanzinstitute
21. erklärt erneut, dass die EIB – wie in Artikel 209 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 36 des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit/Europa in der Welt festgelegt – eine besondere Rolle innerhalb Europas und global innehat; hebt hervor, dass der EIB bei der Bereitstellung von EU-Investitionen und der Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Umsetzung der Global-Gateway-Strategie besondere Bedeutung zukommt;
22. stellt fest, dass die EIB im europäischen Grünen Deal und in der nachhaltigen blauen Wirtschaft durch ihren wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie eine Vorreiterrolle eingenommen hat; fordert die EU auf, das Potenzial, über das die EIB als Instrument zur Mobilisierung der strategischen Autonomie der EU und zur Förderung ihrer außenpolitischen Interessen und Prioritäten in seinen Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern verfügt, weiter auszubauen; fordert die EIB auf, ihre Politik, ihre Verfahren und ihre Transparenz zu verbessern, insbesondere durch die Umsetzung der von der Europäischen Bürgerbeauftragten formulierten Empfehlungen, mehrere Transparenzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Öffentlichkeit die potenziellen Umweltauswirkungen der von ihr finanzierten Projekte leichter erkennen kann, wie in den Fällen 1065/2020/PB, 1251/2020/PB und 1252/2020/PB dargelegt;
23. begrüßt die Einrichtung von EIB Global, die laut EIB eine speziell der Entwicklungspolitik gewidmete Direktion innerhalb der EIB-Gruppe ist, die ihren Betrieb am 1. Januar 2022 aufgenommen hat; fordert die EIB auf, ihre Präsenz in diesem Bereich zu verstärken und dabei mögliche Synergien mit dem EAD, den EU-Delegationen, der EBWE und anderen europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zu nutzen; weist darauf hin, dass der Mangel an Informationen über die Finanzierung der EIB Global ihr Mandat von Anfang an gefährdet, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen dieser neuen Einrichtung in Bezug auf die Entwicklungsziele; fordert daher ein konkretes und starkes Entwicklungsmandat für die neue EIB Global; fordert, dass diese neue Struktur und ihr Beirat, ihre Ziele und Haushaltsbestimmungen, die organisatorische Funktionsweise und die spezifischen Ziele der Direktion sowie ihre Mechanismen zur Koordinierung mit anderen Einrichtungen der Finanzentwicklung vollständig transparent sind, unter anderem durch die proaktive Veröffentlichung von Dokumenten, die Sicherstellung einer sinnvollen Vertretung der Empfängerländer, einen regelmäßigen Austausch mit dem Europäischen Parlament und einen offenen Dialog mit den Interessenträgern, insbesondere Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Akteuren;
24. legt der EIB nahe, sich – zusammen mit den EU-Delegationen und durch die Kofinanzierung mit Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen – auf Landesebene weiterhin aktiv an der Planung, Überwachung und Bewertung von Entwicklungsprojekten zu beteiligen; fordert eine stärkere Koordinierung zwischen der Kommission und dem EAD und den EU-Delegationen, um Diskussionen und die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren vor Ort zu erleichtern, um Projekte zu ermitteln, die die Ziele der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit am besten erfüllen;
25. fordert die EIB und die EBWE auf, ihre Komplementarität und ihre Geschäftsmodelle durch Initiativen für ein stärkeres gegenseitiges Vertrauen weiter zu stärken, da der Bedarf größer ist als ihre gemeinsamen Mittel; fordert die EIB und die EBWE auf, ihre Arbeit an verschiedenen Zielpfaden zu koordinieren und ihre Arbeitsteilung zu klären, um jede Bank dabei zu unterstützen, sich auf ihre jeweiligen Kernkompetenzen zu konzentrieren und so Doppelarbeit und Unterbietung zu vermeiden; stellt fest, dass die Arbeitsmethoden und Instrumente der EIB und der EBWE an den Investitionsbedarf in Afrika angepasst werden müssen, insbesondere um Großinvestitionen zu erleichtern und gleichzeitig die Unterstützung der EU für kleinere lokale Projekte aufrechtzuerhalten; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass europäische Investitionen von einer sichtbaren Präsenz der EU und einem kontinuierlichen politischen Dialog begleitet werden; stellt fest, dass die EFAD die Vorteile der unterschiedlichen strukturellen Hintergründe und Arbeitsmethoden der bestehenden europäischen Entwicklungsbanken und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen maximieren muss, um die Effizienz des EU-Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung zu erhöhen; fordert, dass die EIB, die EBWE und andere europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen sicherstellen und Nachweise in Form von Ex-ante-Folgenabschätzungen vorlegen, dass jedes Projekt und insbesondere Mischfinanzierungsprojekte zu den Entwicklungszielen der EU beitragen, auch in Bezug auf die am wenigsten entwickelten Länder, und die internationalen Menschenrechtsnormen erfüllen; fordert die Kommission, die EIB, die EBWE und die europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen auf, dafür zu sorgen, dass ihre Berater und technischen Hilfsteams für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der inklusiven Entwicklung gerüstet sind;
26. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die EIB, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die anderen europäischen Entwicklungsbanken und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, einschließlich kleinerer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, auf, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ und seiner Ziele sowie bei der weltweiten Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030, und die Ressourcen und Finanzierungen zu bündeln und die Koordinierung und Kommunikation im Rahmen gemeinsamer Projekte zu verbessern, indem sie sich auf ihr jeweiliges Finanzwissen stützen; fordert die Kommission auf, eine stärkere Rolle bei der Bereitstellung technischer Hilfe für Projekte und bei der Unterstützung der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und anderer Entwicklungsakteure bei der Koordinierung zu spielen; fordert einen integrativen Ansatz für die kleineren Entwicklungsfinanzierungsinstitute der Mitgliedstaaten beim Zugang zu Finanzmitteln im Rahmen der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung;
27. betont, dass es wichtig ist, Synergien effizienter zu nutzen und die Finanzierungsinitiativen der EBWE, der EIB und anderer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, die auf europäische Nachbarländer ausgerichtet sind, besser zu harmonisieren und dabei Bewerberländer besonders in den Blick zu nehmen; weist vor dem Hintergrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine nochmals darauf hin, dass die europäische Finanzierung in den Nachbarschafts- und Bewerberländern ein unabdingbarer Bestandteil der Reformen ist, die für die Erfüllung der Beitrittskriterien notwendig sind und auch im Einklang mit den außenpolitischen Interessen der EU stehen;
28. fordert die EIB auf, enger mit der Afrikanischen Entwicklungsbank zusammenzuarbeiten und die Vorteile der Einrichtung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft im Anschluss an die Umsetzung des laufenden Aktionsplans für die Partnerschaft zwischen der EIB und der Afrikanischen Entwicklungsbank zu bewerten; fordert die EIB auf, dem Parlament über die nächsten Schritte Bericht zu erstatten; betont, dass langfristige Investitionen finanziert werden müssen, mit denen eine nachhaltige Entwicklung gefördert wird, und dass auf der bisherigen Zusammenarbeit aufgebaut werden muss, um weitere nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für den afrikanischen Kontinent zu entwickeln; fordert die Einrichtung von Projekt- und Beratungszentren, die von der EIB und der Afrikanischen Entwicklungsbank gemeinsam betrieben werden, um wirksame Anlaufstellen für die Beratung und Projektanbahnung für lokale Akteure zu schaffen und dem Entwicklungsbedarf vor Ort besser gerecht zu werden sowie die lokale Eigenverantwortung für gemeinsame Entwicklungsprojekte zu stärken; fordert in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Entwicklung des lokalen Privatsektors in Afrika, insbesondere durch die Bereitstellung von mehr Mitteln für afrikanische Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen;
29. betont in diesem Zusammenhang, dass im Allgemeinen lokale Eigenverantwortung und ein kooperativer und inklusiver Ansatz notwendig sind, die mit einem starken Rahmen für systematische lokale Konsultationen der Interessenträger und Begünstigten einhergehen sollten, um eine dauerhafte Auswirkung auf die Entwicklung zu erzielen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie der Rahmen für systematische lokale Konsultationen der Interessenträger und Empfänger weiter verbessert werden könnte;
30. fordert die Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Eingliederung weiter auszubauen und so den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für die Bedürftigsten, einschließlich Frauen, zu fördern, da dies zu ihrer wirtschaftlichen Selbstbestimmung beiträgt; fordert in diesem Zusammenhang, dass die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung einen Beitrag zur vollständigen Umsetzung des dritten Aktionsplans der EU für die Gleichstellung der Geschlechter leistet; weist auf das Ziel hin, dass mindestens 85 % der Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter zu einem wesentlichen bzw. bedeutenden Ziel haben und mindestens 5 % davon die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte und die Teilhabe von Frauen und Mädchen als Hauptziel verfolgen sollten; fordert, dass bei allen Maßnahmen der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten erhoben und eine Ex-ante- sowie eine Ex-post-Bewertung der geschlechterspezifischen Auswirkungen durchgeführt werden müssen;
31. legt es allen Entwicklungsbanken und -institutionen nahe, nachhaltige Verpflichtungen einzugehen und mutige Investitionen zu tätigen, die mit den entwicklungspolitischen Zielen in Einklang stehen, insbesondere mit der Verringerung von Ungleichheiten und der Beseitigung der Armut, und nicht mit Investitionsrendite; erkennt daher an, dass die Förderung risikoreicherer Investitionen in schwierigeren Entwicklungsumgebungen wie fragilen oder von Konflikten betroffenen Ländern und nicht so gut abgedeckten Bereichen wie Klima, biologische Vielfalt, Bildung und Gesundheit besonders wichtig ist; betont gleichzeitig, dass alle damit verbundenen Risiken für den EU-Haushalt wie die gestiegene Nachfrage nach EU-Haushaltsgarantien minimiert werden müssen und die gute Bonitätsbewertung der EIB gewahrt werden muss; bestärkt die Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen darin, in ihren Investitionsprogrammen mehr Risiken über den EFSD+ einzugehen, damit auch die fragilsten Volkswirtschaften erreicht werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen größeren Beitrag zu leisten, wenn es darum geht, messbare und zusätzliche Auswirkungen auf die Entwicklung zu erzielen, ohne den lokalen Markt zu verzerren oder die lokalen wirtschaftlichen Kräfte in eine ungerechte Wettbewerbssituation zu zwingen, und bei der Entwicklung der Angebotsseite von Projekten zu helfen, indem die Projektvorbereitung unterstützt und die Koordinierung der Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen erleichtert und gleichzeitig die Integration kleinerer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen sichergestellt wird;
32. stellt fest, dass die Entwicklungsbanken der Mitgliedstaaten für die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung wesentlich sind, und nimmt das Potenzial zur Kenntnis, über das sie im Rahmen der EFAD verfügen; ist jedoch besorgt über die Rolle der Intermediäre, die mit den Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zusammenarbeiten, insbesondere im Hinblick auf gemeldete Menschenrechtsverletzungen; hebt die bedeutende Rolle, die die Entwicklung des lokalen Privatsektors im Afrika südlich der Sahara wahrnehmen kann, um die Partnerländer in die Lage zu versetzen, sich auf den Weg der nachhaltigen Entwicklung zu begeben;
33. fordert die Kommission auf, jährlich über „Team-Europa“-Initiativen auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Indikatoren im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ zu berichten und die mobilisierten Mittel, die Entwicklungsplanung und die Auswirkungen, die Harmonisierung und die Anwendung der EU-Normen, die EU-Integrationsperspektive und die Beteiligung der Mitgliedstaaten zu bewerten; besteht darauf, dass diese Berichte dem Parlament übermittelt und veröffentlicht werden; betont, dass dem Parlament eine Schlüsselrolle bei der Prüfung der politischen Ziele und der erwarteten Ergebnisse der „Team-Europa“-Initiativen sowohl auf allgemeiner Ebene als auch auf Projektebene zukommt, um sicherzustellen, dass die „Team-Europa“-Initiativen neben den bestehenden Mechanismen funktionieren und die Mehrjahresrichtprogramme ergänzen, anstatt sie zu vervollständigen;
34. bekräftigt, dass die demokratische Debatte durch institutionelle Kontrolle und Überwachung von EU-Mitteln verstärkt wird und dass durch diese Mechanismen die Glaubwürdigkeit und Transparenz der EU erhöht werden; hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Funktion des Parlaments und seine Kontrollfunktion im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ hervor; fordert verpflichtende Auflagen, durch die eine angemessene Sichtbarkeit der Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung sichergestellt wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen angemessen und zeitnah zu ergreifen, wenn diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, regelmäßige Berichte über die Umsetzung der EFAD zu erstellen, die veröffentlicht werden und zu politischen Empfehlungen führen sollen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung; bedauert, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Rolle der EU bei der Unterstützung der lokalen Gemeinschaften informiert wird, und spricht sich für eine bessere Kommunikation mit der Öffentlichkeit aus;
35. fordert die Kommission und die Einrichtungen der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung auf, bei ihren Vergabeverfahren die Transparenz zu fördern; weist darauf hin, dass die EU-Unternehmen in der Lage sein sollten, unter gleichen Bedingungen mit Unternehmen mit Sitz in Drittländern zu konkurrieren;
36. betont, dass die rechtzeitige Erlangung relevanter, einheitlicher und vergleichbarer Informationen wesentlich ist, um den Fortschritt und die tatsächlichen Ergebnisse zu messen und zu ermitteln, ob die EU-Entwicklungsfinanzierung effizient und zusätzlich zu anderer Finanzierung geleistet wurde; bedauert, dass für den EFSD+ kein vereinheitlichter Rahmen zur Berichterstattung und Messung der Ergebnisse mit vergleichbaren Indikatoren existiert; bestärkt die Kommission darin, einen solchen Rahmen zu entwickeln, um eine Harmonisierung des Ergebnismanagements zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, das Parlament über den Inhalt und die Umsetzung dieses Rahmens auf dem neuesten Stand zu halten;
37. sieht dem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Programmierung der Entwicklungshilfe, in dem beurteilt werden soll, ob die EU-Entwicklungshilfe für 2021–2027 gemäß einer gut definierten Strategie bereitgestellt wurde, erwartungsvoll entgegen; betont, dass es wichtig es ist, die Zusätzlichkeit der Mischfinanzierungen zu beurteilen, um die Wirksamkeit dieser Instrumente beim Erreichen von Entwicklungsergebnissen und auf EU-Werten basierenden politischen Zielen zu ermitteln; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, eine solche Beurteilung vorzunehmen;
Entwicklungsfinanzierung
38. besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusage einhalten, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bereitzustellen; ist beunruhigt darüber, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Jahr 2020 durchschnittlich nur 0,32 % ihres BNE betrug – weniger als die Hälfte der Verpflichtung von 0,7 %, die nur von vier Mitgliedstaaten erreicht wurde; betont, dass durch die Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine auf die Staatsausgaben weltweit weiterer Druck auf die bereits niedrigen Hilfsbudgets ausgeübt wird; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten, die der EU nach 2002 beigetreten sind, sich verpflichtet haben, sich um die Erhöhung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe im Verhältnis zum BNE auf 0,33 % zu bemühen; begrüßt die Anstrengungen, die diese und andere Mitgliedstaaten bisher unternommen haben, um ihre ODA-Ausgaben schrittweise zu erhöhen; fordert sie auf, diesen Weg weiter zu gehen; hebt den wichtigen Stellenwert der ODA als Katalysator für den Wandel und Hebel für die Mobilisierung weiterer Ressourcen hervor; ist der Ansicht, dass die EU bestrebt sein sollte, ihre Position als weltweit führender Akteur im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe beizubehalten; weist darauf hin, dass mindestens 93 % der Ausgaben im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen müssen;
39. betont, dass die Verpflichtung der EU, finanzielle Ressourcen für Klimamaßnahmen zu mobilisieren, von wesentlicher Bedeutung ist und dass die EIB und andere EFAD-Mitglieder eine wichtige Rolle für Fortschritte in diesem Bereich spielen; weist auf die Verpflichtung des Rates hin, die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung so zu lenken, dass die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris eingehalten werden, damit die Erderwärmung auf 1,5° C begrenzt werden kann; verweist auf das Ausgabenziel des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ von 30 % für die Verstärkung der Klimamaßnahmen und das im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegte Ziel, bis 2024 7,5 % des BIP für die biologische Vielfalt auszugeben; bedauert, dass die Kommission in ihrem Fahrplan keine konkreteren Verpflichtungen im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele eingegangen ist, und erwartet, dass dies in einem der nächsten Programmplanungsdokumente geändert wird; fordert ein Verbot sämtlicher Maßnahmen zur Finanzierung von Wirtschaftszweigen – insbesondere der Industrie für fossile Brennstoffe –, die zur Klimakrise beitragen; stellt fest, dass die EFAD für alle Regionen und Partnerländer inklusiv sein sollte, räumt jedoch ein, dass ein erheblicher Teil der Investitionen in den westlichen Balkan und die östliche und südliche Nachbarschaft fließen wird;
40. erkennt die Rolle von lokalen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, Genossenschaften, integrativen Geschäftsmodellen und Forschungsinstituten als Motoren für Wachstum, Beschäftigung und Innovationen vor Ort an, die zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen werden; betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln vereinfacht, die Inklusivität gestärkt und kleinere Akteure unterstützt werden müssen, unter anderem durch die Verbesserung des Zugangs zu einschlägigen öffentlich zugänglichen Daten; hebt hervor, dass lokale KMU daher einen einfachen Zugang zu Finanzdienstleistungen im Rahmen der EFAD benötigen; stellt fest, dass die Maßnahmen der EU die Zusammenarbeit von Unternehmen und Betrieben, insbesondere von KMU, fördern muss, damit diese eine aktive Rolle bei Initiativen spielen, die zur nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern beitragen;
41. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ eine Verbindung zwischen möglichen Maßnahmen zur Verringerung des Investitionsrisikos und der finanziellen Unterstützung herzustellen, wenn es um den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung und insbesondere die Schaffung einer angemessenen Infrastruktur und Ausbildung für Lehrkräfte geht, um die Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels 4 zu erleichtern;
42. stellt fest, dass EU-Investitionen im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft, einschließlich agrarökologischer Verfahren, in denen es an privaten und öffentlichen Investitionen mangelt, besonders wichtig sind; betont, dass lokale Landwirte, Kleinbauern und landwirtschaftliche Familienbetriebe Zugang zu Finanzdienstleistungen und insbesondere zu Mikrofinanzierung haben müssen;
43. stellt fest, dass der fehlende Marktzugang aufgrund von Konnektivitätsproblemen eines der größten Hindernisse für die Ernährungssicherheit in vielen Regionen Afrikas ist; ist der Ansicht, dass EU-Investitionen in diesem Bereich eine starke Wirkung haben könnten;
44. nimmt die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung zur Kenntnis, die von den Mitgliedern des inklusiven Rahmenwerks der OECD/G20 zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung vereinbart wurde; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der vereinbarte globale Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen tatsächlich angewendet wird; betont, dass diese Mindeststeuer jährlich schätzungsweise 150 Mrd. USD an zusätzlichen globalen Steuereinnahmen generieren wird;
45. fordert die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen zu fördern, um Steuerhinterziehung, illegale Finanzströme und Korruption zu bekämpfen und so eine zielgerichtete und nachhaltige Entwicklungsfinanzierung zu unterstützen, die zur Verringerung von Ungleichheiten und Armut beiträgt;
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46. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Vereinten Nationen zu übermitteln.