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Verfahren : 2022/2952(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B9-0503/2022

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/11/2022 - 5.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0423

Angenommene Texte
PDF 152kWORD 52k
Donnerstag, 24. November 2022 - Straßburg
Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa
P9_TA(2022)0423RC-B9-0503/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 zum Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa (2022/2952(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zu einem Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft(2),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie)(3),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern)(4),

–  unter Hinweis auf das Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2021 mit dem Titel „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie“ (C(2021)7301),

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in vielen Teilen Europas bestimmte große Raubtiere, insbesondere Wölfe und Bären, die seit geraumer Zeit in diesen Gebieten nicht vorkamen, ihr Verbreitungsgebiet ausweiten oder sich in diesen Gebieten wieder ansiedeln, was sie in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten bringt, insbesondere mit der extensiven Beweidung durch Schafe und Rinder; in der Erwägung, dass den Weidewirtschaft betreibenden Landwirten erhebliche Kosten entstehen, die durch den Raubfraß bei ihren Herden und die großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen in Bezug auf Maßnahmen und in einigen Fällen fehlende Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Landwirte sowie im Hinblick auf öffentliche Mittel, die sie für Entschädigungs- und Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen, verursacht werden;

B.  in der Erwägung, dass legislative Maßnahmen wie die Habitat-Richtlinie und internationale Verträge wie das Übereinkommen von Bern zur Erholung der Großraubtierpopulationen, einschließlich des Wolfs, des Braunbären, des Eurasischen Luchses und des Vielfraßes, beigetragen haben; in der Erwägung, dass die Anzahl der Großraubtiere in Kontinentaleuropa 2012 9000 Eurasische Luchse, 17 000 Braunbären, 1250 Vielfraße und 12 000 Wölfe umfasste; in der Erwägung, dass die Anzahl der Wölfe einer Bewertung aus dem Jahr 2018 zufolge 17 000 betrug und damit in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen ist(5), und die Zahlen für andere Arten ähnlich sind; in der Erwägung, dass ferner die Gesamtzahl der Wölfe in der EU-27 auf der Grundlage der besten verfügbaren Daten 2022 in der Größenordnung von 19 000 liegen dürfte und im geografischen Europa wahrscheinlich mehr als 21 500 beträgt(6); in der Erwägung, dass nach einer Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs (Canis lupus) in Europa in den letzten zehn Jahren in Europa ein Anstieg der Wolfspopulation um mehr als 25 % gemeldet wurde(7); in der Erwägung, dass die Weltnaturschutzunion drei von neun Wolfspopulationen, drei von zehn Braunbärpopulationen und drei von elf Eurasischen Luchspopulationen in Europa als nicht gefährdet eingestuft hat; in der Erwägung, dass beide Vielfraßpopulationen in Europa nach wie vor bedroht sind und der Pardelluchs nach wie vor gefährdet ist;

C.  in der Erwägung, dass Wolfspopulationen das Potenzial besitzen, jährlich exponentiell um ungefähr 30 % anzuwachsen;

D.  in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Angriffe auf Nutztiere durch die wachsende Wolfspopulation zunehmen; in der Erwägung, dass Wölfe, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, zunehmend in die Nähe des Menschen kommen;

E.  in der Erwägung, dass allein in Österreich die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere 2021 um 230 % auf 680 angestiegen ist; in der Erwägung, dass eine ähnliche Entwicklung der Angriffe von Wölfen auch in anderen Mitgliedstaaten zu beobachten ist, dass sich nämlich 2020 die Zahl der gerissenen Nutztiere in Frankreich auf 11 849, in Deutschland auf 3 959, in Tschechien auf 616, in Belgien auf 139 und in der italienischen Region Südtirol auf 98 belief;

F.  in der Erwägung, dass das schnelle Anwachsen der Wolfspopulationen und die schnelle Zunahme ihrer Angriffe auf Nutztiere es den nationalen Verwaltungen erschwert, mit den ihnen gegenwärtig zur Verfügung stehenden Instrumenten wirksam und entschieden zu handeln;

G.  in der Erwägung, dass Landwirte angesichts dessen, dass sie selbst von Großraubtieren angegriffen werden, verzweifelt sind und sich missverstanden und machtlos fühlen; in der Erwägung, dass den Angriffen von Großraubtieren bereits Menschen zum Opfer gefallen sind;

H.  in der Erwägung, dass die meisten Populationen von Großraubtieren in Europa grenzüberschreitend sind; in der Erwägung, dass einzelne Populationen große geografische Verbreitungen in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU abdecken können, was zu Situationen führt, in denen für ein und dieselbe Population in einer Region ein günstiger Erhaltungszustand festgestellt wird, während sie in einer Nachbarregion nach wie vor streng geschützt werden muss;

I.  in der Erwägung, dass die Überwachungsansätze sehr unterschiedlich sind, was zu einer uneinheitlichen Qualität und Quantität der Daten zu Populationen von Großraubtieren führt;

J.  in der Erwägung, dass im Rahmen des LIFE-Programms bereits zahlreiche Projekte zur Entschärfung von Konflikten mit Wildtieren und zur Förderung der langfristigen Koexistenz mit Großraubtieren finanziert wurden; in der Erwägung, dass zwischen 1992 und 2019 durchschnittlich 3,6 Mio. EUR pro Jahr für Projekte ausgegeben wurden, die sich im Rahmen des LIFE-Programms auf Maßnahmen zur Begrenzung der Schäden durch Großraubtiere konzentrieren, und weitere 36 Mio. EUR für laufende Projekte bereitgestellt wurden sowie kontextspezifische Leitlinien zur Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen wie Elektrozäune, aktive Schafhut und der Einsatz von Herdenschutzhunden in vielen verschiedenen Regionen der EU; in der Erwägung, dass es zusätzlicher Projekte in Regionen und zu Großraubtierarten bedarf, die im Rahmen der bisherigen Projekte noch nicht abgedeckt wurden;

K.  in der Erwägung, dass Nutztiere, insbesondere, wenn sie auf eingezäunten und offenen Weiden gehalten werden, aufgrund der zunehmenden Präsenz von Großraubtieren (je nach den ergriffenen Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit) einem höheren Risiko von Raubfraß ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass dies insbesondere in Berggebieten und dünn besiedelten Regionen der Fall ist, in denen die Beweidung erforderlich ist, um diesen prioritären Lebensraum zu erhalten; in der Erwägung, dass in einigen dicht besiedelten Gebieten mit wenigen natürlichen Beutearten für Großraubtiere auch ein größeres Risiko für Nutztiere bestehen könnte;

L.  in der Erwägung, dass die Einstellung der Öffentlichkeit zu Großraubtieren von Land zu Land und von Interessengruppe zu Interessengruppe sehr unterschiedlich ist, insbesondere in Regionen, in denen Großraubtiere seit längerer Zeit nicht mehr vorkamen; in der Erwägung, dass die Angst vor Angriffen und das Fehlen einer ausreichenden Unterstützung durch die Behörden im Hinblick auf die Verhinderung von Schäden zur rechtswidrigen Tötung geschützter Arten führen könnten;

M.  in der Erwägung, dass die Schaf- und Ziegenhaltung, die am stärksten durch Angriffe durch Großraubtiere gefährdet ist, bereits seit mehreren Jahrzehnten aufgrund allgemeinerer sozioökonomischer Gründe wirtschaftlich unter Druck geraten ist; in der Erwägung, dass diese anfällige Branche durch extensive Beweidung einen ökologischen Mehrwert erbringen kann, indem sie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in offenen Landschaften in vielen Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen oder geringer Fruchtbarkeit, wie z. B. Almen, und zur Bekämpfung von Phänomenen wie Erosion und Waldbränden beiträgt;

N.  in der Erwägung, dass traditionelle Alm- und Weidesysteme aufgrund ökologischer, landwirtschaftlicher und sozioökonomischer Herausforderungen zunehmend aufgegeben werden;

O.  in der Erwägung, dass im Rahmen von LIFE-Projekten in einigen Regionen der EU vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten aufgrund der Koexistenz von Menschen und Großraubtieren als erfolgreiche Methoden zur Verringerung der Schäden durch Großraubtiere gemeldet wurden; in der Erwägung, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahmen jedoch durch die geografischen Gegebenheiten und die Bedingungen vor Ort beeinträchtigt werden könnte; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen zu einem Anstieg des Arbeitsaufwands und zu höheren Kosten für die Landwirte führen können, insbesondere in Regionen, in die Großraubtiere zurückkehren oder in die sie sich ausbreiten; in der Erwägung, dass vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten aufgrund der Koexistenz von Menschen und Großraubtieren kombiniert werden können, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Entschädigungszahlungen, die auf nationaler Ebene geregelt sind, innerhalb der EU unterschiedlich sind und nicht immer eine vollständige Entschädigung für den erlittenen Schaden bieten;

P.  in der Erwägung, dass der Verlust und die Verletzung von Nutztieren aufgrund von Angriffen durch Großraubtiere nicht nur wirtschaftliche Schäden für Landwirte und Züchter verursacht, sondern auch erhebliche emotionale Folgen für die jeweiligen Eigentümer hat;

Q.  in der Erwägung, dass traditionelle Verfahren der Viehwirtschaft mit einem hohen Schutz der Tiere vor Raubtieren, wie der Einsatz von Schäfern und Herdenschutzhunden und die Unterbringung in Nachtunterkünften, um eine unmittelbare und kontinuierliche Überwachung des Weideviehs zu sicherzustellen, in Europa jahrhundertelang angewandt wurden, aber aufgrund der stark gesunkenen Zahl der Raubtierangriffe schrittweise aufgegeben worden sind; in der Erwägung, dass es sich in einigen Regionen aufgrund der Landnutzungsänderungen mit einem stärker multifunktionalen Ansatz in landwirtschaftlichen Gebieten, der zunehmenden Bedeutung des Tourismus und des derzeitigen sozioökonomischen Drucks, dem die Landwirtschaft in der EU ausgesetzt ist, mit einem deutlichen Rückgang der Zahl der Landwirte und unterdurchschnittlichen Löhnen, als schwierig erweisen könnte, auf diese alten Verfahren in großem Umfang zurückzugreifen; in der Erwägung, dass innovative Lösungen gefunden werden müssen, um die moderne Landwirtschaft an das Vorkommen von Wölfen zu gewöhnen;

R.  in der Erwägung, dass es einer konstruktiven Koexistenz von Großraubtieren und Viehzucht bedarf, wo sich der Erhaltungszustand von Großraubtieren weiter positiv entwickeln kann, während den Landwirten Instrumente und ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden, um Angriffe auf Nutztiere zu bekämpfen und zu verhindern; in der Erwägung, dass alle Bewirtschaftungsentscheidungen auf wissenschaftlichen und soliden Daten beruhen und ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Perspektiven Rechnung tragen sollten; in der Erwägung, dass weitere Gespräche zwischen Interessenträgern und Landwirten in Gebieten erforderlich sein werden, in denen Großraubtiere mehrere Jahrzehnte lang nicht mehr vorkamen, und dass weitere Anstrengungen im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren erforderlich sein werden, um die Einführung von vorbeugenden Maßnahmen zu unterstützen und Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten; stellt fest, dass das zunehmende Vorkommen von Großraubtieren positive Auswirkungen auf das Funktionieren und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und ökologische Prozesse haben kann, was unter anderem zur Regulierung der Populationen wildlebender Huftiere beiträgt; betont ferner, dass insbesondere in Nationalparks das Vorkommen von Großraubtieren zum Erholungswert von Wäldern und zu einem stetig wachsenden Naturtourismus beiträgt;

S.  in der Erwägung, dass die Kommission im Oktober 2021 einen neuen Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie (Habitat-Richtlinie) herausgegeben hat, was auch Wölfe einschließt, mit dem die Mitgliedstaaten der EU dabei unterstützt werden sollen, die Umsetzung der Habitat-Richtlinie vor Ort zu verbessern und insbesondere für die vollständige, klare und genaue Umsetzung von Artikel 16 der Habitat-Richtlinie zu sorgen;

1.  nimmt die positiven Ergebnisse von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Bezug auf die Wiederherstellung von Großraubtierarten in der EU zur Kenntnis sowie ihre Auswirkungen auf das Funktionieren und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der ökologischen Prozesse und die Viehzucht; betont, wie wichtig es ist, für eine ausgewogene Koexistenz von Mensch, Vieh und Großraubtieren zu sorgen, insbesondere in ländlichen Gebieten, und betont, dass anerkannt werden muss, dass Veränderungen in der Population bestimmter Arten zu einer Reihe ökologischer, landwirtschaftlicher und sozioökonomischer Herausforderungen führen können; erkennt an, dass Artikel 2 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie bereits ein ausreichendes Maß an Flexibilität für den Umgang mit diesen Synergien und Kompromissen vorsieht und als zweckmäßig erachtet wird; stellt fest, dass diese Flexibilitätsregelungen weiter geprüft werden sollten;

2.  bedauert die Auswirkungen, die Angriffe von Großraubtieren auf das Wohlergehen der Tiere haben, darunter Verletzungen, Aborte, eine verminderte Fruchtbarkeit, der Verlust von Tieren oder ganzen Herden sowie der Tod von Schutzhunden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um zu verhindern, dass Nutztiere leiden und ihnen geschadet wird;

3.  fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für Arten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterhin zu bewerten, um das Verbreitungsgebiet und die Größe der Großraubtiere, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt, ordnungsgemäß zu bewerten und zu überwachen; betont, dass der hohen grenzüberschreitenden Mobilität von Arten Rechnung getragen werden muss, da der Erhaltungszustand der verschiedenen Populationen derselben Art von Region zu Region unterschiedlich sein kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, und betont, dass die Überwachung durch eine harmonisierte Methodik koordiniert werden sollte, bei der gegebenenfalls transnationale Populationen und (bio-)geografische Regionen berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, Mittel für Studien zur biologischen Vielfalt bereitzustellen, zum Beispiel im Rahmen von Horizont Europa, anhand derer die Karten über die Verbreitung und Populationsdichte von Großraubtieren aktualisiert werden sollen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten geeignete Überwachungsmethoden für jede der verschiedenen Großraubtierarten Vielfalt anwenden, die die Zusammenstellung hochwertiger, vergleichbarer und standardisierter Daten für eine wirksame Bewertung der Populationszahlen ermöglichen;

4.  begrüßt, dass ein Änderungsvorschlag zur Herabstufung des Wolfes (Canis lupus) von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens in die Tagesordnung der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Berner Übereinkommens aufgenommen wurde; betont, dass der Erhaltungszustand des Wolfs auf gesamteuropäischer Ebene eine Herabstufung des Schutzstatus und folglich die Annahme der vorgeschlagenen Änderung rechtfertigt;

5.  erkennt an, dass die Angriffe von Großraubtieren in ganz Europa zunehmen, dass sie bereits menschliche Opfer gefordert haben und sich negativ auf die Viehzüchter ausgewirkt haben; betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten auch Informationen über Schäden aufgrund von Großraubtierangriffen sammeln und darüber Bericht erstatten; betont, dass eine gute Überwachung der Entwicklung des Schadensaufkommens für die Tierhalter eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Politik ist, wobei die Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche Erhebungs- und Überwachungsmethoden anwenden; unterstreicht die Bedeutung standardisierter Berichtsformate und betont, dass dies gleichermaßen für die Überwachung der Wirksamkeit der Programme zur Minderung von Schäden, einschließlich Entschädigung und Prävention, gelten sollte; fordert, dass die Ergebnisse der Überwachung und die verwendete Methodik zeitnah und transparent veröffentlicht werden; betont, dass die Kommission die Datenerhebung koordinieren und die Analysen durchführen sollte;

6.  betont, wie wichtig es ist, die Überwachung der Gesundheit wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Hybridisierung von Wolf und Hund, die frühzeitig proaktiv erkannt werden sollte; fordert eine standardisierte Strategie zur Erfassung von Wolfshybriden und einen transparenten Ansatz, auch durch einen allgemeinen grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Proben von Wölfen zwischen Forschungseinrichtungen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Regionen, in denen es Konflikte gibt, die sich durch diese Koexistenz ergeben, bei der Klärung der Frage zu unterstützen, wie die in Artikel 16 Absatz 1 der Habitat-Richtlinie vorgesehene Flexibilität angemessen und verantwortungsvoll genutzt werden kann; nimmt Kenntnis von dem aktualisierten Leitfaden der Kommission zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie, der am 12. Oktober 2021 veröffentlicht wurde(8); betont, dass es in der Verantwortung der Kommission liegt, die bestehenden Leitlinien zu präzisieren und ihre Leitlinien gegebenenfalls auch zur Auslegung der Artikel 12 und 16 auf dem neuesten Stand zu halten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Leitlinien besser zu nutzen und wirksam zu handeln, um Schäden, die von Großraubtieren verursacht werden, unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Populationen zu verhindern, zu mindern und auszugleichen und einen wirksamen rechtlichen und institutionellen Rahmen zu schaffen, um Landwirte und Züchter dabei zu unterstützen, diese Koexistenz zu ermöglichen;

8.  fordert die Kommission auf, die wissenschaftlichen Daten regelmäßig auszuwerten, damit der Schutzstatus von Arten geändert werden kann, sobald der gewünschte Erhaltungszustand gemäß Artikel 19 der Habitat-Richtlinie erreicht ist;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Möglichkeiten für verschiedene Interessenträger, einschließlich ländlicher Akteure, zu organisieren, um die Auswirkungen von Großraubtieren zu erörtern; fordert sie nachdrücklich auf, Informationen über praktische Lösungen und Finanzierungsmöglichkeiten für Präventivmaßnahmen gegen Angriffe auf Nutztiere bereitzustellen und eine klare Sensibilisierungskampagne durchzuführen; betont, wie wichtig es ist, Plattformen zu entwickeln für Interessenträger, die sich mit der Koexistenz mit Großraubtieren auf EU-, nationaler und lokaler Ebene befassen, wie die EU-Plattform für die Koexistenz von Menschen und Großraubtieren, und den Dialog, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Konflikten zwischen Menschen und geschützten Arten zu fördern; fordert die Kommission auf, die Entwicklung koordinierter Ansätze in allen Mitgliedstaaten zu unterstützen;

10.  fordert die Kommission auf, über die Auswirkungen der Präsenz von Großraubtieren in Europa auf die Lebensfähigkeit der Viehzucht, die biologische Vielfalt, die ländliche Bevölkerung und den ländlichen Tourismus, einschließlich des Generationenwechsels in der Landwirtschaft, im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Faktoren, die sich auf die Lebensfähigkeit der Viehzucht auswirken, Bericht zu erstatten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen zu bewerten, die Angriffe von Großraubtieren auf das Wohlergehen der Tiere sowie auf das Wohlergehen, das Einkommen und die höheren Arbeits- und Materialkosten der Landwirte haben, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob Präventivmaßnahmen umgesetzt wurden und wie wirksam sie waren;

11.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine solide und umfassende Bewertung aller relevanten Bedrohungen und Belastungen für jede Großraubtierart und ihre Lebensräume auf europäischer Ebene und in jedem Mitgliedstaat zu entwickeln, sei es durch natürliche Ursachen oder durch von den Menschen verursachte Faktoren; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, auch vorrangige Korridore für Großraubtiere zu kartieren und die wichtigsten ökologischen Korridore, Ermittlung von Ausbreitungshindernissen, Straßenabschnitten mit hoher Sterblichkeit und anderen wichtigen Landschaftsmerkmalen im Zusammenhang mit der verstreuten Verbreitung von Großraubtieren zu ermitteln, um eine Zersplitterung des Lebensraums zu vermeiden;

12.  betont, dass Viehzuchtbetriebe in Berggebieten, insbesondere im Alpenraum, besonders anfällig für zunehmende Schäden durch Großraubtiere sind; weist darauf hin, dass die Betriebe in diesen Gebieten oft klein und mit hohen Mehrkosten verbunden sind, dass sie jedoch geschützt und gefördert werden sollten, da sie zum Schutz der Berglandschaft und zum Schutz der biologischen Vielfalt in unwirtlichen Gebieten beitragen; weist darauf hin, dass Ökosysteme wie artenreiches Nardusgrassland auf kieselhaltigen Substraten in Berggebieten sowie alpine und subalpine Kalkrasen gemäß der Habitat-Richtlinie besonders erhaltenswert sind; stellt fest, dass diese Lebensräume in Anwesenheit wilder Raubtiere geschaffen wurden, und weist darauf hin, dass ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Gebiete die extensive Beweidung ist, z. B. durch Rinder und Pferde oder durch von Schäfer überwachte Herden; fordert die Kommission auf, traditionelle landwirtschaftliche Verfahren wie die Weidewirtschaft, die beaufsichtigte Beweidung, die von der UNESCO anerkannte Wandertierhaltung und die Lebensweise der Weidelandwirte durch konkrete Lösungen zu schützen und zu erhalten; stellt fest, dass einige dieser Verfahren von der vorgeschlagenen Liste potenzieller landwirtschaftlicher Verfahren erfasst werden können, die im Rahmen von Öko-Regelungen finanziert werden;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass die derzeit verfügbaren Präventivmaßnahmen, einschließlich Zäunen und Schutzhunden, die in einigen Regionen der EU erfolgreich sind, zusätzliche finanzielle und arbeitsbedingte Belastungen für die Landwirte mit sich bringen können, nicht immer durch EU- oder nationale Mittel unterstützt werden und je nach den örtlichen Gegebenheiten ein unterschiedliches Maß an Effizienz und Wirksamkeit aufweisen (9)(10); betont in diesem Zusammenhang, dass die finanzielle Unterstützung für Präventivmaßnahmen mit beratender Unterstützung einhergehen sollte, um deren umfassende und rechtzeitige Umsetzung sicherzustellen; hebt hervor, dass die Beschaffenheit des Geländes, die geografischen Gegebenheiten, die bisherige Koexistenz mit Großraubtieren und andere vorherrschende Faktoren wie der Tourismus, der für die betreffenden Gebiete oft von entscheidender Bedeutung ist, bei der Umsetzung von Präventivmaßnahmen und der Erwägung von Ausnahmeregelungen berücksichtigt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einzuräumen, dass auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse proaktiv Strategien zur Schadensbegrenzung im Einklang mit der Habitat-Richtlinie entwickelt und angewandt werden müssen, wenn die Populationen von Großraubtieren zunehmen;

14.  fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Verwirklichung eines bestimmten Erhaltungszustands von Arten auf Ebene biogeografischer Regionen und/oder EU-weiter Populationen regelmäßig zu überprüfen, und beharrt darauf, dass die Kommission entsprechend Artikel 19 der Habitat-Richtlinie unverzüglich ein Überprüfungsverfahren entwickelt, damit der Schutzstatus von Populationen in bestimmten Regionen geändert werden kann, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist;

15.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die besten Präventivmaßnahmen zur Verringerung von Angriffen und Schäden durch Großraubtiere wissenschaftlich zu ermitteln und zu unterstützen, wobei die regionalen und lokalen Besonderheiten der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind, und die Landwirte bei der Beantragung dieser Präventivmaßnahmen zu unterstützen, um erfolgreiche Ansätze zu multiplizieren und zu verbreiten; fordert ferner, dass sie wirksam in Beratungs- und Auskunftsdienste einbezogen werden; fordert eine Aufstockung der LIFE-Mittel für Projekte, die darauf abzielen, die Koexistenz mit Großraubtieren zu erreichen und gleichzeitig die Mittel für den Artenschutz aufrechtzuerhalten; fordert, dass kleinen Projekten Vorrang eingeräumt wird, die auf den Austausch und die Entwicklung bewährter Verfahren für die Koexistenz mit großen Raubtieren abzielen, und fordert die Kommission auf, geeignete Anforderungen für die Messung und Berichterstattung über die Wirksamkeit von Schadensbegrenzungsmaßnahmen festzulegen, die in von der EU finanzierten Projekten, wie etwa im Rahmen des LIFE-Programms, untersucht wurden, wobei objektiven und quantitativen Bewertungsmethoden Vorrang einzuräumen ist;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende Artenaktionspläne oder Erhaltungs- und/oder Bewirtschaftungspläne zu erstellen und umzusetzen, sofern noch keine vorhanden sind, wobei die menschliche Dichte, Landschaftsstrukturen, Viehzucht, der Erhaltungszustand, andere relevante menschliche Tätigkeiten und wild lebende Huftiere zu berücksichtigen sind;

17.  betont, dass die Populationen von Großraubtieren regelmäßig überwacht werden müssen, um Erhaltungsmaßnahmen strategisch zu planen, Präventivmaßnahmen zur Verringerung von Konflikten anzuwenden und die Ergebnisse aller Maßnahmen zu bewerten; weist darauf hin, dass die Überwachung auf einer soliden Methodik beruhen, die Beteiligung verschiedener Interessenträger fördern und erleichtern sollte und dass ihre Ergebnisse regelmäßig der Gesellschaft und den wichtigsten Interessengruppen mitgeteilt werden sollten;

18.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene und langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für geeignete Präventivmaßnahmen und eine angemessene Entschädigung der Landwirte zu ermitteln, und zwar nicht nur für Verluste und Kosten, die ihnen infolge der Angriffe durch Großraubtiere entstehen, sondern auch für die ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen, um die Koexistenz von Großraubtieren und nachhaltigen Tierhaltungsmethoden sicherzustellen; betont, dass Entschädigungsregelungen, die so konzipiert sind, dass die Viehzucht und das Vorkommen von Großraubtieren keinen Gewinnausfall für die Landwirte zur Folge haben, direkte und indirekte Kosten im Zusammenhang mit Raubtierangriffen decken und im Sinne größtmöglicher Effizienz mit Präventivmaßnahmen einhergehen sollten; hebt hervor, dass sämtliche Verluste von Nutztieren, die durch Großraubtiere, einschließlich Wolfshybriden, verursacht werden, angemessen und umfassend ausgeglichen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, den Zugang zu finanziellen Entschädigungen zu verbessern; fordert die Kommission auf, anzuerkennen, dass die steigende Zahl der Angriffe von Großraubtieren dazu führt, dass auch die Mittel für den Schutz von Haustieren und die Auszahlung von Entschädigungen zunehmen; bedauert, dass sich die Höhe der Entschädigungen, die Tierhaltern nach einem Angriff gezahlt werden, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden; fordert die Kommission auf, eine Änderung ihrer Agrarleitlinien in Erwägung zu ziehen, um den Ausgleich von Schäden durch große Raubtiere als staatliche Beihilfe zu erleichtern;

19.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

(1) ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
(2) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 38.
(3) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
(4) ABl. L 38 vom 10.2.1982, S. 3.
(5) Rote Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion, „Canis lupus (Wolf)“, abgerufen am 23. November 2022.
(6) Sachverständigengruppe „Initiative für die großen Fleischfresser Europas“ der Species Survival Commission der Weltnaturschutzunion für den Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, „Assessment of the Conservation status of the Wolf (Canis lupus) in Europe“, 2. September 2022.
(7) https://rm.coe.int/inf45e-2022-wolf-assessment-bern-convention-2791-5979-4182-1-2/1680a7fa47 Ebenda, S. 2.
(8) Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2021 mit dem Titel „Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie“ (C(2021)7301).
(9) Cortés, Y. u. a., „A decade of use of damage prevention measures in Spain and Portugal“, Carnivore Damage Prevention News, 2020.
(10) Oliveira, T. u. a., „The contribution of the LIFE program to mitigating damages caused by large carnivores in Europe“, Global Ecology and Conservation, Bd. 31, 2021.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen