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Verfahren : 2022/2809(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0489/2022

Eingereichte Texte :

B9-0489/2022

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 24/11/2022 - 5.16

Angenommene Texte :

P9_TA(2022)0425

Angenommene Texte
PDF 144kWORD 52k
Donnerstag, 24. November 2022 - Straßburg
Verbesserung der EU-Vorschriften für wild lebende und exotische Tiere, die in der Europäischen Union als Haustiere gehalten werden, durch eine Positivliste der EU
P9_TA(2022)0425B9-0489/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 zur Verbesserung der EU-Vorschriften für wild lebende und exotische Tiere, die in der Europäischen Union als Haustiere gehalten werden, durch eine Positivliste der EU (2022/2809(RSP))

Europäisches Parlament,

–  unter Hinweis auf die Petitionen Nr. 0697/2020, Nr. 0744/2020 und Nr. 0786/2020,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 114, 191 und 192,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES),

–  unter Hinweis auf den Gesundheitskodex für Landtiere und den Gesundheitskodex für Wassertiere der als Internationales Tierseuchenamt (OIE) gegründeten Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH),

–  unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren und die Entschließung des Europarates zur Haltung wild lebender Tiere als Haustiere,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2020 zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2016 zu den strategischen Zielen der Europäischen Union für die 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 24. September bis 5. Oktober 2016 in Johannesburg (Südafrika)(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2016 zu dem EU‑Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2016 mit dem Titel „Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels“ (COM(2016)0087) und die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zum Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels(5) und auf die Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)(7),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten(8) (Verordnung über invasive Arten),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003(9),

–  gestützt auf Artikel 227 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in den beim Petitionsausschuss eingegangenen Petitionen Nr. 0697/2020, Nr. 0744/2020 und Nr. 0786/2020 Bedenken hinsichtlich der Risiken für das Tierwohl und die Gesundheit im Zusammenhang mit dem Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren in der EU geäußert werden und gefordert wird, dass eine EU-weite Positivliste angenommen wird, in der festgelegt wird, welche Tiere als Haustiere gehalten werden dürfen;

B.  in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt ein wesentlicher Bestandteil des Welterbes ist; in der Erwägung, dass in dem Grundsatz „Eine Gesundheit“ die Tatsache zum Ausdruck kommt, dass die Gesundheit des Menschen, die Tiere und die Umwelt miteinander verknüpft sind; in der Erwägung, dass aus aktuellen Informationen hervorgeht, dass die COVID-19-Pandemie möglicherweise ihren Ursprung in einer Tierquelle hat(10), was zeigt, dass dem Handel mit exotischen Tieren größere Aufmerksamkeit zukommen muss, zumal er mit erheblichen Gesundheitsrisiken für die gesamte Bevölkerung im Zusammenhang steht;

C.  in der Erwägung, dass 70 % der Krankheitserreger, die beim Menschen Krankheiten verursachen, tierischen Ursprungs sind und dass diese Krankheiten, sogenannte Zoonosen, von Haustieren oder wild lebenden Tieren übertragen werden können(11); in der Erwägung, dass Menschen und Tiere durch den Handel mit wild lebenden Tieren häufiger miteinander in Berührung kommen und er erheblich dazu beiträgt, dass es zu Übersprungseffekten kommen kann, und damit zur Folge hat, dass Viruskrankheiten einschließlich neuartiger Krankheiten auf den Menschen übertragen werden;

D.  in der Erwägung, dass in Europa Schätzungen zufolge über 100 Millionen Tiere als Haustiere gehalten werden, darunter kleine Säugetiere, Vögel, Reptilien, Fische und Amphibien(12); in der Erwägung, dass viele dieser Arten in freier Wildbahn gefangen wurden, wodurch natürliche Populationen erschöpft wurden;

E.  in der Erwägung, dass wild lebende Arten besondere Bedürfnisse haben und stark leiden, wenn sie gefangen, transportiert und in Gefangenschaft gehalten werden; in der Erwägung, dass aktuellen Daten zufolge eine beträchtliche Zahl wild lebender und exotischer Tiere das erste Jahr, in dem sie als Haustier gehalten werden, nicht überlebt, wobei die überwiegende Mehrheit auf dem Transportweg erstickt, einer Krankheit erliegt, verhungert oder an Dehydration stirbt, wie auch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen berichtet;

F.  in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit unbedingt für das Wohlergehen wildlebender und exotischer Tiere, die als Haustiere gehalten werden, sensibilisiert werden muss, unter anderem für die Probleme besorgniserregenden Ausmaßes in den Bereichen Gesundheit, Verhalten und Tiermedizin;

G.  in der Erwägung, dass Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) zufolge jede vierte Säugetierart und jede achte Vogelart stark vom Aussterben bedroht ist sowie jede dritte Amphibie gefährdet ist; in der Erwägung, dass gut dokumentierte Belege bestätigen, dass der Handel mit exotischen Haustieren eine der größten Bedrohungen für das Überleben dieser Arten ist;

H.  in der Erwägung, dass invasive gebietsfremde Arten in Europa und weltweit eine der fünf häufigsten Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt sind; in der Erwägung, dass sich die Kosten für die Beherrschung und Bewältigung der in der EU durch invasive Arten verursachten Schäden Schätzungen der Kommission zufolge auf jährlich 12 Mrd. EUR belaufen; in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen EU-Recht immer noch kein uneingeschränkt funktionsfähiges Überwachungs- und Kontrollsystem zur Überwachung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung eingerichtet haben, was die Kommission dazu veranlasst hat, Vertragsverletzungsverfahren gegen sie einzuleiten;

I.  in der Erwägung, dass zahlreiche wild lebende und exotische Tiere, die als Haustiere gehalten werden, aufgrund ihres natürliches Verhaltens, das aggressive Eigenschaften oder Raubtieren eigene Merkmale aufweist, und durch den Stress, dem sie in Gefangenschaft ausgesetzt sind, noch verstärkt wird, eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Menschen sind;

J.  in der Erwägung, dass sich die einzelstaatlichen Vorschriften, mit denen die Haltung exotischer Haustiere eingeschränkt wird, in den Mitgliedstaaten erheblich voneinander unterscheiden und in einigen Fällen widersprüchlich sind, wodurch es für die Mitgliedstaaten sehr schwierig ist, in diesem Bereich auf europäischer Ebene eine kohärente Politik zu verfolgen, und in der Erwägung, dass die geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über exotische Haustiere zudem Lücken aufweisen(13); in der Erwägung, dass durch Rechtsvorschriften entweder die Haltung bestimmter Tierarten untersagt (Negativliste oder Schwarze Liste) oder ausschließlich die Haltung bestimmter Arten gestattet werden kann (positive oder Weiße Liste), wobei die Negativliste das am häufigsten verwendete System ist, wenn es um die Regelung der Haltung exotischer Haustiere geht;

K.  in der Erwägung, dass durch die derzeitige Lage bestehende Hindernisse aufrechterhalten werden, der EU-Binnenmarkt fragmentiert wird und erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, deren Rechtsvorschriften eine Positivliste enthalten, und denjenigen, deren Rechtsvorschriften keine derartige Liste enthalten, entstehen; in der Erwägung, dass sich selbst die Positivlisten einiger Mitgliedstaaten unterscheiden, unter anderem in Bezug auf die Auflistung von Arten, das Schutzniveau und die Art der Risikobewertung;

L.  in der Erwägung, dass es in der Natur des Ansatzes der Negativliste liegt, dass reagiert und am wenigsten vorgesorgt wird, da jedes Tier, das nicht auf einer Negativliste geführt wird, standardmäßig gehalten werden darf, weshalb die Liste ziemlich lang sein muss; in der Erwägung, dass je nach aktuellem Trend immer wieder andere Arten gehandelt werden und Negativlisten daher regelmäßig aktualisiert werden müssen;

M.  in der Erwägung, dass die Wissenschaft mit Besorgnis darauf hingewiesen hat, dass die in der Verordnung über invasive Arten vorgesehene EU-Liste verbotener invasiver gebietsfremder Arten unzulänglich ist, um dem Ausmaß der Bedrohung gerecht zu werden, das von invasiven gebietsfremden Arten für die biologische Vielfalt in der EU ausgeht;

N.  in der Erwägung, dass das Fehlen einer EU-weiten Positivliste von Tieren, die als Haustiere gehalten werden dürfen, das Wohlergehen und die Gesundheit von Mensch und Tier untergräbt und eine Bedrohung für die biologische Vielfalt ist;

O.  in der Erwägung, dass ein angemessenes Bewusstsein für die verantwortungsvolle Haltung von Haustieren erforderlich wäre, um die Wirksamkeit einer Positivliste zu erhöhen und das Wohlergehen der Haustiere und ihrer Halter zu verbessern;

P.  in der Erwägung, dass 19 Mitgliedstaaten das Positionspapier im Namen Zyperns, Litauens, Luxemburgs und Maltas zu einem neuen EU-Rechtsrahmen für eine EU-Positivliste der als Haustiere zugelassenen Tiere, das auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) vom 24. Mai 2022 vorgelegt wurde, unterstützen;

1.  bekräftigt, dass der Prävention als der kosteneffizientesten, humansten und ökologisch wünschenswertesten Maßnahme höchste Priorität eingeräumt werden sollte; weist darauf hin, dass die EU die Chance nutzen und die aus der COVID-19-Krise gezogenen Lehren in ihre politischen Maßnahmen einfließen lassen sollte; betont, dass der Kommission eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, das Konzept „Eine Gesundheit“ in der EU zu koordinieren und zu unterstützen;

2.  betont, dass der Handel mit exotischen Tieren aufgrund möglicher Zoonosen das Tierwohl sowie die Gesundheit des Menschen gefährden kann und dass die EU daher kohärente Rechtsvorschriften erlassen muss, mit denen potenzielle Krankheiten dieser Art, durch die Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit verursacht werden können, verhindert werden;

3.  weist darauf hin, dass der Handel mit exotischen wild lebenden Tieren bereits gezeigt hat, dass er einen Rückgang der biologischen Vielfalt zur Folge haben kann, und zwar sowohl im ursprünglichen Lebensraum der Art als auch in den Ökosystemen der EU; betont, dass durch die europäische Handelspolitik dafür gesorgt werden muss, dass die Praktiken im Handel mit Haustieren weder das Wohlergehen wild lebender und exotischer Tiere beeinträchtigen noch zum Verlust an biologischer Vielfalt beitragen und dass durch die Haltung dieser Tiere als Haustiere weder das Wohlergehen der Tiere noch das des Halters gefährdet wird;

4.  erklärt sich besorgt angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen Vorschriften der Mitgliedstaaten über den Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren und die Haltung dieser Tiere fragmentiert und nicht kohärent sind und oft nicht das gesamte Tierreich umfassen, da sie hauptsächlich Säugetiere zum Gegenstand haben, während Vögel, Reptilien, Amphibien, Insekten und Zierfische, die große Gruppen sind und derzeit im Handel mit Haustieren eine große Rolle spielen, außer Acht gelassen werden, und erklärt sich ferner besorgt darüber, dass von den Tieren im Fall der Freilassung eine Gefahr für einheimische Arten und Ökosysteme ausgehen kann;

5.  betont, dass uneinheitliche Rechtsvorschriften die Erhebung genauer Daten erschweren; betont, dass in den Datenbanken der EU, mit denen die Einfuhr von Tieren in die Mitgliedstaaten sowie der Handel mit ihnen zwischen den Mitgliedstaaten nachverfolgt werden soll, die Herkunft der Tiere nicht erfasst wird und es im CITES lediglich um den verhältnismäßig geringen Anteil geht, den die in seinen Anhängen aufgeführten Tierarten ausmachen;

6.  hebt hervor, dass mehrere europäische Länder bereits Positivlisten eingeführt haben, die auf mehreren Kriterien beruhen, darunter das Tierwohl, die Umwelt, die Gesundheit des Menschen, die Anforderungen an die Haltung und Unterbringung sowie der Grundsatz der Vorsorge; begrüßt ferner, dass weitere europäische Länder Positivlisten erarbeiten oder Untersuchungen zu Positivlisten durchführen;

7.  stellt mit Bedauern fest, dass die Bestimmungen des EU-Rechts derzeit nicht ausreichen, um das Tierwohl und die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen und die Risiken in Bezug auf die Invasivität zu bewältigen, die mit dem Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren und ihrer Haltung als Haustiere einhergehen; betont, dass das EU-Tiergesundheitsrecht nicht für den Handel mit exotischen Haustieren konzipiert wurde und dass das Wohlergehen der Tiere, die im EU-Binnenmarkt als Haustiere gehalten und gehandelt werden, in keinem der EU-Rechtsakte im Zusammenhang mit dem Tierwohl geregelt ist;

8.  betont, dass es sich bei Positivlisten in der Regel um kürzere, eigenständige Listen handelt, die Vorsorgecharakter haben und Klarheit darüber bieten, welche Arten in einem Land gehalten werden dürfen; weist darauf hin, dass eine Positivliste des Weiteren viel leichter aktualisiert werden kann als eine Negativliste, da die Haltung sämtlicher Arten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, von vornherein untersagt ist, was zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene und zur Verringerung der Verwaltungskosten beiträgt; betont, dass Untersuchungen des Ansatzes von Positivlisten zeigen, dass durch ihn wirksam dafür gesorgt wird, dass der Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren abnimmt und die Öffentlichkeit besser sensibilisiert wird(14);

9.  wägt die Vorteile einer europäischen Positivliste ab, durch die, wie in den beim Petitionsausschuss eingegangenen Petitionen dargelegt wird, der Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren reguliert und ihre Haltung als Haustiere eingeschränkt würde; nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten eine EU-weite Positivliste fordern, bei der angemessenen Bedingungen in Bezug auf das Tierwohl Rechnung getragen wird; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine Folgenabschätzung durchzuführen, bei der der Mehrwert und die Durchführbarkeit der Aufstellung einer derartigen Liste geprüft wird, wobei wissenschaftlich fundierte Kriterien angewandt werden sollten, um zu ermitteln, welche Arten als Haustiere geeignet sind, und eine sorgfältige Analyse der verschiedenen Kriterien, die in nationalen Positivlisten bereits verwendet werden, durchgeführt werden sollte, um zu ermitteln, welche Kriterien am wirksamsten sind und auf der Grundlage der bewährten Verfahren, bisherigen Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse der Mitgliedstaaten möglicherweise in eine EU-weite Positivliste aufgenommen werden könnten; fordert die Kommission auf, eine Studie auf den Weg zu bringen, in der dieses Problem im Zusammenhang mit der genauen und rechtzeitigen Umsetzung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels untersucht wird;

10.  betont, dass es für den Schutz der Gesundheit des Menschen und die Umwelt von größter Bedeutung ist, dass sämtliche Mitgliedstaaten umgehend wirksame Aktionspläne aufstellen und umsetzen, mit denen gegen die invasivsten gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung vorgegangen wird, wobei sicherzustellen ist, dass voll funktionsfähige Strukturen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 eingerichtet werden, damit angemessene Kontrollen zur Verhütung der vorsätzlichen und nicht vorsätzlichen Einbringung invasiver gebietsfremder Arten in die Union und ihrer dortige Ausbreitung durchgeführt werden können;

11.  nimmt zur Kenntnis, dass die Haltung von Haustieren nicht auf EU-Ebene, sondern auf einzelstaatlicher Ebene geregelt ist und dass einige Mitgliedstaaten Positivlisten von Tierarten erstellt haben; betont, dass dem internationalen Handel mit wild lebenden Tieren und den entsprechenden Rechtsvorschriften zu seiner Regulierung wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde liegen sollten;

12.  vertritt die Ansicht, dass die Überarbeitung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels bewirken sollte, dass für den illegalen Handel sensibilisiert wird, und dass sich die Überarbeitung positiv auf das Tierwohl und das Wohlergehen exotischer und wild lebender Tiere, die in der EU als Haustiere gehalten werden dürfen, auswirken sollte;

13.  betont, dass die in einer Positivliste aufgeführten Tiere keine besondere Gefahr für die Gesundheit des Menschen darstellen dürfen, leicht zu handhaben sein und unter Bedingungen gehalten werden müssen, die ihren wesentlichen physiologischen, ethologischen und ökologischen Bedürfnissen entsprechen; betont, dass Arten exotischer und wild lebende Tiere nicht in die Liste aufgenommen werden sollten, wenn es eindeutige Anzeichen dafür gibt, dass sie im Falle ihres Entkommens oder ihrer Freilassung in der Lage wären, in der Natur zu überleben, und von ihnen daher eine Risiko für die einheimischen Ökosysteme ausgeht, wobei sie die Lebensgrundlage der einheimischen Arten verändern würden, indem sie zu invasiven Arten würden, sobald sie in der natürlichen Umwelt freigelassen werden;

14.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
(2) ABl. C 294 vom 23.7.2021, S. 40.
(3) ABl. C 204 vom 13.6.2018, S. 136.
(4) ABl. C 224 vom 27.6.2018, S. 117.
(5) ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1.
(6) ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1.
(7) ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
(8) ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35.
(9) ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 1.
(10) Briefing mit dem Titel „Coronavirus and the trade in wildlife“ (Das Coronavirus und der Handel mit wild lebenden Tieren), Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, 4. Mai 2020.
(11) WOAH, „The ‚One Health‘ Concept“ (Das Konzept „Eine Gesundheit“), 14. Januar 2013.
(12) Rat der EU, „Position paper on a new EU legislative framework for an EU Positive List for the keeping of companion animals on behalf of Cyprus, Lithuania, Luxembourg and Malta“ (Positionspapier im Namen Zyperns, Litauens, Luxemburgs und Maltas zu einem neuen EU-Rechtsrahmen für eine EU-Positivliste der als Haustiere zugelassenen Tiere), 16. Mai 2022.
(13) Wie in der im Juni 2020 von der Organisation „Eurogroup for Animals“ veröffentlichten Studie mit dem Titel „Analysis of national legislation related to the keeping and sale of exotic pets in Europe“ (Analyse der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Haltung und den Verkauf exotischer Haustiere in Europa) aufgezeigt wird.
(14) World Animal Protection, „Think positive – An overview of national and international Positive Lists“ (Positiv denken – Ein Überblick über nationale und internationale Positivlisten), September 2020.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen