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Verfahren : 2023/2504(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0075/2023

Aussprachen :

PV 18/01/2023 - 25.1
CRE 18/01/2023 - 25.1

Abstimmungen :

PV 19/01/2023 - 7.1

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0012

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 45k
Donnerstag, 19. Januar 2023 - Straßburg
Humanitäre Konsequenzen der Blockade in Bergkarabach
P9_TA(2023)0012RC-B9-0075/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2023 zu den humanitären Konsequenzen der Blockade von Bergkarabach (2023/2504(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Armenien und Aserbaidschan,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die einzige Straße, die Bergkarabach mit Armenien und der Außenwelt verbindet, der Latschin-Korridor, seit dem 12. Dezember 2022 von selbsternannten Umweltschützern aus Aserbaidschan blockiert wird; in der Erwägung, dass dadurch der Zugang der 120 000 Armenier, die in Bergkarabach leben, zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Nahrungsmitteln, Brennstoff und Medikamenten, behindert wird, wodurch effektiv eine Blockade gegen sie verhängt wurde;

B.  in der Erwägung, dass diese Blockade zu einer schweren humanitären Krise geführt hat, unter der die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen erheblich zu leiden haben; in der Erwägung, dass die Überstellung von schwer erkrankten Patienten an einen anderen Ort dadurch nahezu unmöglich geworden ist, sodass bereits ein Todesfall auf diesen Umstand zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass die Angehörigen von Hunderten von Familien nach wie vor voneinander getrennt sind;

C.  in der Erwägung, dass diese humanitäre Krise durch die Unterbrechung der Erdgaslieferungen nach Bergkarabach noch verschärft wird, da die Häuser, Krankenhäuser und Schulen dort nun nicht mehr beheizt werden können;

D.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan durch die anhaltende Blockade des Latschin-Korridors gegen seine internationalen Verpflichtungen gemäß der trilateralen Waffenstillstandsvereinbarung vom 9. November 2020 verstößt, nach der Aserbaidschan die Sicherheit von Personen, Fahrzeugen und Fracht entlang des Korridors in beide Richtungen gewährleisten muss;

E.  in der Erwägung, dass der Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan durch die verhinderte Nutzung des Latschin-Korridors zurückgeworfen und das internationale Vertrauen untergraben wurde;

1.  beklagt die tragischen humanitären Folgen der Blockade des Latschin-Korridors und des Konflikts um Bergkarabach;

2.  fordert Aserbaidschan nachdrücklich auf, die trilaterale Vereinbarung vom 9. November 2020 zu achten und umzusetzen und den Latschin-Korridor unverzüglich wieder zu öffnen, um die Freizügigkeit zu ermöglichen und den Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen und somit die Sicherheit in der Region zu gewährleisten und die Lebensgrundlagen der Bewohner zu schützen;

3.  betont, dass ein umfassendes Friedensabkommen vonnöten ist, durch das die Rechte und die Sicherheit der armenischen Bevölkerung Bergkarabachs gewährleistet werden müssen; fordert Aserbaidschan auf, die Rechte der in Bergkarabach lebenden Armenier zu schützen und die hetzerische Rhetorik zu unterlassen, mit der zu einer Diskriminierung der Armenier aufgestachelt wird und die Armenier gedrängt werden sollen, Bergkarabach zu verlassen;

4.  fordert Aserbaidschan nachdrücklich auf, funktionierende Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsverbindungen zwischen Armenien und Bergkarabach nicht weiter zu unterminieren;

5.  verurteilt aufs Schärfste, dass Aserbaidschan Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen zu Sündenböcken macht, und fordert die Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten auf, deren Tätigkeit zu unterstützen;

6.  verurteilt die Untätigkeit der russischen „Friedenstruppen“; ist der Ansicht, dass ihre Ersetzung durch internationale Friedenstruppen der OSZE mit einem Mandat der Vereinten Nationen dringend ausgehandelt werden sollte;

7.  fordert, dass internationalen Organisationen ungehinderter Zugang zu Bergkarabach gewährt wird, damit sie die Lage dort bewerten und die erforderliche humanitäre Hilfe leisten können;

8.  fordert eine Erkundungsreise der Vereinten Nationen oder der OSZE zum Latschin-Korridor zwecks Bewertung der humanitären Lage vor Ort;

9.  fordert die unverzügliche Wiederaufnahme von Verhandlungen ohne Vorbedingungen auf der Grundlage der Grundsätze der Schlussakte von Helsinki;

10.  fordert die EU nachdrücklich auf, sich aktiv einzubringen und dafür zu sorgen, dass die Bewohner von Bergkarabach nicht länger Geiseln der Machenschaften von Baku, der destruktiven Rolle Russlands und der Untätigkeit der Minsker Gruppe sind;

11.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie den Präsidenten, den Regierungen und Parlamenten von Armenien und Aserbaidschan zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen