Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2023 zu den unmenschlichen Haftbedingungen von Alexei Nawalny (2023/2553(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Alexei Nawalny, ein prominenter russischer Politiker und Träger des Sacharow-Preises 2021, der vom Kreml-Regime mit einem Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet wurde, seit dem 17. Januar 2021 inhaftiert ist und derzeit in einer Strafkolonie einsitzt;
B. in der Erwägung, dass Alexei Nawalny seit seiner Festnahme Misshandlungen einschließlich Folter, willkürlicher Bestrafung und psychischem Druck ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass Alexei Nawalny in den vergangenen acht Monaten keinen Besuch empfangen durfte;
C. in der Erwägung, dass Alexei Nawalny im März oder April 2023 erneut vor Gericht steht, weil ihm neue Straftaten vorgeworfen werden, und ihm eine weitere Haftstrafe von bis zu 35 Jahren droht;
D. in der Erwägung, dass die Staatsmacht Russlands ihre Unterdrückung der politischen Opposition und der Zivilgesellschaft seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine verschärft hat;
E. in der Erwägung, dass das Verhalten des Kremls gegenüber politischen Gegnern und politischen Gefangenen, darunter auch Alexei Nawalny, den brutalen Charakter des Kremls offenbart, ebenso wie sowohl der Krieg des Kremls gegen die Ukraine als auch sein Feldzug gegen demokratisch gesinnte russische Staatsangehörige;
1. steht Alexei Nawalny und allen anderen mutigen politischen Gefangenen in Russland in ihrem Kampf für die Demokratie in Russland bei;
2. fordert die Freilassung von Alexei Nawalny und allen anderen politischen Gefangenen in Russland, darunter Dmitri Iwanow, Wladimir Kara-Mursa, Ioann Kurmojarow, Wiktorija Petrowa, Marija Ponomarenko, Alexandra Skotschilenko, Dmitri Talantow, Alexei Gorinow, Ilja Jaschin und andere, die ausschließlich wegen ihrer Verbindung zu Nawalny, ihrer Ablehnung des Angriffskriegs gegen die Ukraine oder nach Maßgabe von Artikel 207 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs Russlands strafrechtlich verfolgt wurden;
3. fordert, dass die Haftbedingungen von Alexei Nawalny und allen anderen Gefangenen bis zu ihrer Freilassung mit den internationalen Verpflichtungen Russlands in Einklang gebracht werden, insbesondere was den Zugang von Alexei Nawalny zu Ärzten seiner Wahl und medizinischer Behandlung in einem zivilen Krankenhaus, sein Recht auf Verlegung in ein Untersuchungsgefängnis mit Zugang zu seinen Anwälten und die Kommunikation mit seiner Familie betrifft;
4. bekräftigt seine Forderung an die Organe der Union, die Menschenrechtslage in Russland auch künftig zu überwachen; fordert die Union nachdrücklich auf, die Zivilgesellschaft in Russland zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Menschenrechtsverteidiger, für die Demokratie engagierte Bürger und unabhängige Journalisten aus Russland innerhalb und außerhalb Russlands zu unterstützen;
5. betont, dass sowohl die Ukraine als auch die Demokratie in Russland obsiegen müssen und dass beide Siege auch für Alexei Nawalny ein Sieg sein werden; fordert die Union und die gesamte demokratische Gemeinschaft auf, eine klare Strategie auszuarbeiten, auf deren Grundlage diese beiden Siege herbeigeführt werden, was das beste Zeichen der Solidarität der Union mit Alexei Nawalny und allen anderen wäre, die für die demokratische Zukunft Russlands kämpfen;
6. betont, dass Wladimir Putin wegen Verbrechen gegen seine eigene Bevölkerung vor Gericht gestellt werden muss;
7. fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die dafür verantwortlich sind, dass Menschen, die gegen den Krieg protestieren, willkürlich strafrechtlich verfolgt und gefoltert werden;
8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Staatsorganen der Russischen Föderation zu übermitteln.