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Verfahren : 2023/2650(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0212/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 20/04/2023 - 8.3

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0116

Angenommene Texte
PDF 123kWORD 44k
Donnerstag, 20. April 2023 - Straßburg
Gefahr der Todesstrafe und der Hinrichtung des Sängers Yahaya Sharif-Aminu wegen Blasphemie in Nigeria
P9_TA(2023)0116RC-B9-0212/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. April 2023 zu der drohenden Hinrichtung des Sängers Yahaya Sharif-Aminu wegen Blasphemie in Nigeria (2023/2650(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der nigerianische Sänger Yahaya Sharif-Aminu am 10. August 2020 vor ein oberes Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano gestellt wurde, wo ihm ohne rechtliche Vertretung der Prozess gemacht und er zum Tode durch den Strang verurteilt wurde, und zwar wegen angeblicher Blasphemie in einem von ihm komponierten und in den sozialen Medien verbreiteten Lied, das angeblich abschätzige Äußerungen über den Propheten Mohammed enthält;

B.  in der Erwägung, dass das Obere Gericht von Kano am 21. Januar 2021 eine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund von Verfahrensfehlern angeordnet hat und dass das Berufungsgericht am 17. August 2022 die Verfassungsmäßigkeit der Blasphemie-Bestimmungen im Scharia-Strafgesetzbuch sowie die Anordnung eines Wiederaufnahmeverfahrens bestätigt hat;

C.  in der Erwägung, dass Yahaya Sharif-Aminu im November 2022 beim Obersten Gerichtshof gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt und geltend gemacht hat, dass das Blasphemiegesetz nach dem Scharia-Strafgesetzbuch des Bundesstaats Kano unmittelbar gegen die Verfassung Nigerias und verbindliche internationale Menschenrechtsverträge verstößt; in der Erwägung, dass er nach wie vor in Haft ist;

D.  in der Erwägung, dass viele andere Menschen durch die Blasphemiegesetze Nigerias Schaden erlitten haben; in der Erwägung, dass die Studentin Deborah Yakubu im Jahr 2022 gesteinigt und totgeprügelt wurde; in der Erwägung, dass Rhoda Jatau von einem Mob angegriffen wurde und sich vor Gericht verantworten muss, ohne das Recht zu haben, gegen Kaution freigelassen zu werden; in der Erwägung, dass Mubarak Bala, der der Humanistenvereinigung von Nigeria angehört, zu 24 Jahren Haft verurteilt wurde;

E.  in der Erwägung, dass im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsparteien Nigeria gehört, die Todesstrafe auf die schwersten Verbrechen beschränkt wird; in der Erwägung, dass ungeachtet dessen unter Berufung auf die Scharia, die in mindestens zwölf Bundesstaaten im Norden Nigerias angewandt wird, dort bei Blasphemie die Todesstrafe verhängt wird;

F.  in der Erwägung, dass Nigerias Blasphemiegesetze gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes sowie gegen die Afrikanische Charta und die nigerianische Verfassung verstoßen;

1.  fordert die nigerianischen Staatsorgane nachdrücklich auf, Yahaya Sharif-Aminu unverzüglich und bedingungslos freizulassen, alle Anklagepunkte gegen ihn fallenzulassen und seine Verfahrensrechte zu garantieren; fordert die Freilassung von Rhoda Jatau, Mubarak Bala und anderen Personen, denen Blasphemie vorgeworfen wird;

2.  weist darauf hin, dass Blasphemiegesetze eindeutig gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen, insbesondere gegen den IPBPR, verstoßen und im Widerspruch zur nigerianischen Verfassung stehen, in der die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert sind;

3.  fordert die nigerianischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Menschenrechte im ganzen Land zu wahren, indem sie dafür sorgen, dass nigerianischen Staatsangehörigen weder durch Bundes- und bundesstaatliche Gesetze noch durch die Scharia der ihnen gemäß der Verfassung des Landes und internationalen Übereinkommen gewährte Schutz vorenthalten wird; fordert die nigerianischen Staatsorgane nachdrücklich auf, die Blasphemiegesetze auf Bundes- und Bundesstaatenebene aufzuheben;

4.  weist darauf hin, dass Nigeria in ganz Afrika und in der muslimischen Welt über enormen Einfluss verfügt, und betont, dass dieser Fall eine beispiellose Gelegenheit darstellt, den Weg zur Abschaffung der Blasphemiegesetze zu ebnen;

5.  fordert die Regierung Nigerias nachdrücklich auf, gegen die Straflosigkeit im Zusammenhang mit Blasphemievorwürfen vorzugehen;

6.  weist auf die internationalen Bemühungen hin, die Todesstrafe abzuschaffen, und fordert Nigeria nachdrücklich auf, die Anwendung der Todesstrafe bei Blasphemie unverzüglich aufzuheben und Schritte zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen;

7.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten als wichtige Partner im Bereich der Entwicklung auf, gegenüber den nigerianischen Staatsorganen Einzelfälle, Menschenrechtsanliegen und die Blasphemiegesetze zur Sprache zu bringen;

8.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung den staatlichen Stellen Nigerias und internationalen Institutionen zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 21. April 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen