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Verfahren : 2023/2661(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0242/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 11/05/2023 - 7.1

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0198

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 43k
Donnerstag, 11. Mai 2023 - Straßburg
Medien- und Meinungsfreiheit in Algerien – der Fall des Journalisten Ihsane El Kadi
P9_TA(2023)0198RC-B9-0242/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2023 zur Medien- und Meinungsfreiheit in Algerien und dem Fall des Journalisten Ihsane El Kadi (2023/2661(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Ihsane El Kadi, ein prominenter algerischer Journalist und Direktor von Interface Médias, einem der letzten unabhängigen Medienunternehmen in Algerien, das den Internetradiosender Radio M und die Online-Zeitung Maghreb Émergent betreibt, in der Nacht vom 23. auf den 24. Dezember 2022 ohne Haftbefehl festgenommen wurde;

B.  in der Erwägung, dass ein algerisches Gericht Ihsane El Kadi am 2. April 2023 zu einer fünfjährigen Haftstrafe, wobei zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zur Zahlung von 700 Millionen algerischen Dinar verurteilt sowie die Auflösung seines Medienunternehmens und die Beschlagnahme seines Vermögens angeordnet hat, nachdem es sich in seinem Urteil auf gegenstandslose Anklagepunkte im Zusammenhang mit der „Entgegennahme von Geldern für politische Propaganda“ und der „Gefährdung der Sicherheit des Staates“ gemäß den Artikeln 95 und 95a des Strafgesetzbuchs Algeriens gestützt hatte; in der Erwägung, dass die Anhörung zu seiner Beschwerde in der zweiten Hälfte des Monats Mai 2023 stattfinden soll;

C.  in der Erwägung, dass die Staatsorgane Algeriens seit den Hirak-Protesten im Jahr 2019 die Medien- und die Meinungsfreiheit erheblich einschränken; in der Erwägung, dass Algerien 2023 in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen den 136. von 180 Plätzen belegt, während es 2020 den 146. Platz einnahm; in der Erwägung, dass seit 2019 mindestens elf weitere Journalisten und Medienschaffende strafrechtlich verfolgt und festgenommen wurden, darunter Mustapha Bendjama; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Algeriens die Sperrung des Zugangs zu regierungskritischen Nachrichten-Websites und Veröffentlichungen ausgeweitet haben;

1.  fordert die Staatsorgane Algeriens auf, Ihsane El Kadi und alle Personen, die willkürlich festgenommen und angeklagt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben, sofort und bedingungslos freizulassen;

2.  fordert die Staatsorgane Algeriens auf, die Grundfreiheiten, insbesondere die in Artikel 54 der Verfassung Algeriens verankerte Medienfreiheit, zu achten und zu schützen, geschlossene Medienunternehmen wieder zu öffnen und keine politisch engagierten Bürger, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschafter mehr festzunehmen und zu inhaftieren; bekundet den Bürgern Algeriens, die seit 2019 friedlich aufbegehren, seine Solidarität;

3.  fordert die Staatsorgane Algeriens auf, die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, die sich auf Sicherheit beziehen und herangezogen werden, um die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit zu kriminalisieren, einschließlich der Artikel 95a und 196a, abzuändern und Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken, mit internationalen Menschenrechtsnormen und insbesondere mit dem von Algerien ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Einklang zu bringen;

4.  weist – wie gemeinsam in den Prioritäten für die Partnerschaft EU-Algerien vereinbart – auf die große Bedeutung einer pluralistischen Medienlandschaft hin, wenn es gilt, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten wie etwa Medien- und Meinungsfreiheit zu festigen;

5.  fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, den Fall von Ihsane El Kadi bei den Staatsorganen Algeriens vorzubringen und das harte Vorgehen gegen die Medienfreiheit öffentlich zu verurteilen; fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, die Staatsorgane Algeriens eindringlich aufzufordern, dafür zu sorgen, dass ausländische Journalisten unverzüglich Visa und Akkreditierungen erhalten und ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können;

6.  fordert die EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten in Algerien auf, Zugang zu inhaftierten Journalisten zu beantragen und deren Gerichtsverfahren zu beobachten;

7.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Algeriens zu übermitteln, und ersucht darum, dass sie ins Arabische übersetzt wird.

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen