Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2023 zu Myanmar, insbesondere der Auflösung demokratischer politischer Parteien (2023/2694(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Myanmar,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. März 2023 zu Myanmar,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 28. März 2023 in Myanmar 40 politische Parteien – darunter die Nationale Liga für Demokratie (NLD) – aufgelöst wurden, weil sie sich nicht gemäß dem vom Regime erlassenen Gesetz zur Registrierung politischer Parteien registrieren ließen;
B. in der Erwägung, dass die Junta seit Januar 2022 Hunderte von Mitgliedern der NLD inhaftiert hat, von denen einige in Haft gestorben sind;
C. in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 21. Dezember 2022 eine Resolution angenommen hat, in der ein Ende der Gewalt und die sofortige Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen gefordert wird;
D. in der Erwägung, dass Myanmar laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten nach Iran und China auf Platz drei der Länder vorgerückt ist, die am meisten Journalisten inhaftieren; in der Erwägung, dass in Myanmar laut der Datenbank getöteter Journalisten des Internationalen Presse-Instituts seit Februar 2021 vier Journalisten getötet wurden, wofür wahrscheinlich ausnahmslos die Junta verantwortlich ist; in der Erwägung, dass – selbst nach der jüngsten Massenbegnadigung von Gefangenen durch die Militärjunta – immer noch Dutzende von Journalisten in Gefängnissen in ganz Myanmar eingesperrt sind;
1. verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame und unrechtmäßige Herrschaft der Junta, die Myanmar in eine Menschenrechtskrise und eine humanitäre Krise gestürzt hat; lehnt jeden Versuch der militärischen Befehlshaber ab, ihre undemokratische Macht durch Scheinwahlen zu legitimieren;
2. verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung der vom Militär eingesetzten Unionswahlkommission Myanmars, 40 politische Parteien aufzulösen, sowie die anschließenden Festnahmen von Politikern; fordert die sofortige Wiederzulassung dieser Parteien;
3. fordert die Junta nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen; fordert die sofortige Beendigung des rechtswidrigen Ausnahmezustands und der wahllosen Gewaltanwendung, die Wiedereinsetzung der Zivilregierung, die Rückkehr auf einen Weg zur Demokratie und die rasche Öffnung des Parlaments unter Beteiligung aller gewählten Vertreter;
4. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung und die Flüchtlinge in Myanmar, einschließlich der Rohingya, erheblich aufzustocken;
5. verurteilt aufs Schärfste den Einsatz von Vergewaltigungen als Waffe und die regelmäßigen Luftangriffe des Militärs auf zivile Ziele;
6. fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, alle verfügbaren politischen Instrumente zu koordinieren und zu nutzen, um mit dem Verband südostasiatischer Staaten (ASEAN) und anderen regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um die Krise zu überwinden, wozu auch gehört, die Unterstützung für die Regierung der Nationalen Einheit und die demokratischen Oppositionsgruppen deutlich zu verstärken, auf die Einführung eines weltweiten Waffenembargos gegen Myanmar hinzuwirken und den Internationalen Strafgerichtshof wegen der Lage im Land anzurufen;
7. fordert die EU auf, zusätzliche gezielte Sanktionen gegen das Militär und seine Geschäftsinteressen – einschließlich Sanktionen auf Flugkraftstoff sowie gegen das Bergbauunternehmen No. 2 Mining Enterprise und gegen die Außenhandelsbank Myanmars – zu verhängen und ihre Umsetzung rasch voranzutreiben;
8. fordert die Kommission auf, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Regelung „Alles außer Waffen“ nicht der Junta zugutekommt, oder andernfalls diese Regelung bis auf Weiteres auszusetzen;
9. fordert die EU auf, nachzuweisen, dass jede Zusammenarbeit mit Myanmar – auch vonseiten privater Unternehmen und in der EU ansässiger Unternehmen wie MADE – verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschenrechte unterliegt, damit die Rechte der Arbeitnehmer geschützt und sichergestellt werden;
10. verurteilt, dass Russland und China der Junta Myanmars politische, wirtschaftliche und militärische Unterstützung leisten;
11. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Regierung der Nationalen Einheit Myanmars, dem Ausschuss, der die beiden Kammern des Parlaments Myanmars repräsentiert, den Tatmadaw, dem ASEAN, den Vereinten Nationen, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.