Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2023 zu dem Bericht 2022 der Kommission über Albanien (2022/2199(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits(1),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 und die Agenda von Thessaloniki für die Westbalkanstaaten,
– unter Hinweis auf den Antrag Albaniens vom 28. April 2009 auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Stellungnahme der Kommission zum Antrag Albaniens auf Beitritt zur Europäischen Union“ (COM(2010)0680),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. und 27. Juni 2014, einschließlich des Beschlusses, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu verleihen,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 25. März 2020 zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der ersten Regierungskonferenz mit Albanien vom 19. Juli 2022, insbesondere auf die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Albanien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 und vom 17. und 18. Oktober 2019,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 2019, 25. März 2020, 14. Dezember 2021 und 13. Dezember 2022 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des Berlin-Prozesses, der am 28. August 2014 auf den Weg gebracht wurde,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ (COM(2020)0057),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Ein Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan“ (COM(2020)0641),
– unter Hinweis auf die Erklärung zum gemeinsamen regionalen Markt vom 9. November 2020 und die Erklärung des Gipfeltreffens von Sofia vom 10. November 2020 zur Grünen Agenda für den Westbalkan,
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „Guidelines for the Implementation of the Green Agenda for the Western Balkans“ (Leitlinien für die Umsetzung der Grünen Agenda für den Westbalkan) (SWD(2020)0223),
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Gipfeltreffen EU-Westbalkanstaaten vom 17. Mai 2018 in Sofia, vom 6. Mai 2020 in Zagreb, vom 6. Oktober 2021 in Brdo pri Kranju und vom 6. Dezember 2022 in Tirana,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)(2),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2022 mit dem Titel „Mitteilung 2022 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2022)0528),
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 12. Oktober 2022 mit dem Titel „Albania 2022 Report“ (Bericht 2022 über Albanien) (SWD(2022)0332),
– unter Hinweis auf die Studie des Europarats vom November 2021 mit dem Titel „Beyond Definitions: a call for action against hate speech in Albania – a comprehensive study“ („Mehr als Definitionen: ein Aufruf zu Maßnahmen gegen Hetze in Albanien – eine umfassende Studie“),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Venedig-Kommission vom 14. Dezember 2021 zur Verlängerung der Amtszeit der Übergangsgremien, die für die Neubewertung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sind,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) vom 26. Juli 2021 mit dem Titel „Republik Albanien – Parlamentswahl, 25. April 2021 – Abschlussbericht des BDIMR über die begrenzte Wahlbeobachtungsmission“,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme der Venedig-Kommission und des BDIMR der OSZE vom 11. Dezember 2020 zu den Änderungen der albanischen Verfassung vom 30. Juli 2020 und des Wahlgesetzes vom 5. Oktober 2020,
– unter Hinweis auf alle anderen Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu Albanien,
– unter Hinweis auf die Erklärung zur Energieversorgungssicherheit und zum grünen Wandel im Westbalkan sowie auf die Vereinbarungen über die Freizügigkeit und die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen, die auf dem neunten Gipfeltreffen im Rahmen des Berlin-Prozesses für den Westbalkan vom 3. November 2022 angenommen wurden,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht 01/2022 des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Januar 2022 mit dem Titel „EU-Unterstützung für die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten des westlichen Balkans: trotz Bemühungen bestehen weiterhin grundlegende Probleme“,
– unter Hinweis auf die Arbeitsvereinbarung vom 4. Juli 2022 über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Generalstaatsanwaltschaft Albaniens,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 (COM(2021)0170),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025)“ (COM(2020)0608),
– unter Hinweis auf den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International 2022, wonach Albanien auf Platz 101 von 180 Ländern steht,
– unter Hinweis auf die Weltrangliste der Pressefreiheit 2022 der Organisation Reporter ohne Grenzen, in der Albanien unter 180 Ländern Rang 103 einnimmt,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2019 zur Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2021 zu der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(5),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur neuen EU-Erweiterungsstrategie(6),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des zweiten Gipfeltreffens der Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Westbalkanstaaten vom 28. Juni 2021,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9–0204/2023),
A. in der Erwägung, dass die regel- und wertebasierte Erweiterung geschichtlich gesehen das wirksamste außenpolitische Instrument der EU und eine geostrategische Investition in langfristigen Frieden sowie langfristige Demokratie, Stabilität und Sicherheit auf dem gesamten Kontinent ist;
B. in der Erwägung, dass die europäische Integration zur Förderung der Grundwerte – der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit – beiträgt; in der Erwägung, dass durch sie grundlegende Reformen gefördert und Wirtschaftswachstum und regionale Zusammenarbeit angekurbelt werden;
C. in der Erwägung, dass wiederholte Verzögerungen beim Beitrittsprozess die Gefahr bergen, dass die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für den EU-Beitritt untergraben wird;
D. in der Erwägung, dass jedes Land nach seinen eigenen Leistungen bewertet werden sollte und dass der an Bedingungen geknüpfte Beitrittsprozess nicht zur Beilegung bilateraler Streitigkeiten missbraucht werden darf;
E. in der Erwägung, dass die EU eine Gemeinschaft der kulturellen und sprachlichen Vielfalt ist, die auf Solidarität und gegenseitigem Respekt zwischen ihren Völkern beruht;
F. in der Erwägung, dass durch böswillige direkte und indirekte Einmischung aus dem Ausland und Desinformation das Ziel verfolgt wird, Zwietracht zu säen, Spannungen und Gewalt zu provozieren und die gesamte Region zu destabilisieren;
G. in der Erwägung, dass die Zukunft Albaniens und seiner Bürger in der Europäischen Union liegt;
H. in der Erwägung, dass die Aussicht, dass Albanien aufgrund seiner Verdienste der EU beitritt, im ureigenen politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interesse der EU liegt;
I. in der Erwägung, dass sich die EU weiterhin uneingeschränkt dafür einsetzt, Albaniens strategische Entscheidung für eine EU-Mitgliedschaft zu unterstützen, was den Bestrebungen der albanischen Bürger nach Demokratie und Wohlstand entspricht;
J. in der Erwägung, dass Albanien ein verlässlicher außenpolitischer Partner ist, auch was das aktive Auftreten des Landes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und in der NATO betrifft; in der Erwägung, dass das Land dank seiner Anstrengungen, die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen voranzubringen, ein wichtiger geopolitischer Verbündeter und ein vertrauenswürdiger Partner bleibt;
K. in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verdeutlicht, dass die Erweiterung der EU im Hinblick auf Sicherheit und Stabilität überaus wichtig ist; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit aufgezeigt wird, die Widerstandsfähigkeit gegenüber hybrider Kriegsführung und böswilliger ausländischer Einflussnahme auf demokratische Prozesse zu erhöhen und zugleich die Cybersicherheit und die Cyberabwehrfähigkeiten zu stärken und gegen Spionage und Desinformation vorzugehen;
L. in der Erwägung, dass das sich wandelnde geopolitische Umfeld der Erweiterung neue Impulse verliehen hat;
M. in der Erwägung, dass Albanien sich weiterhin auf die Reformagenda der EU konzentrieren sollte;
N. in der Erwägung, dass der demokratische Wandel, die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und die Einhaltung der Vorschriften, Werte und Standards der EU im EU-Beitrittsprozess eine zentrale Rolle spielen und ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt sind; in der Erwägung, dass jedes Beitrittsland belastbare und unumkehrbare Ergebnisse in Bezug auf seine demokratische Resilienz und den sozioökonomischen Wandel nachweisen sollte;
O. in der Erwägung, dass der Schutz und die Inklusion von Menschen, die Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen angehören, für die angehenden EU-Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sind;
P. in der Erwägung, dass Albanien seine Rahmenbedingungen für Wahlen noch nicht vollständig an die Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission angeglichen hat;
Q. in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und eine inklusive regionale Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Integration in die EU unerlässlich sind;
R. in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene, böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland, Geldwäsche und organisierter Kriminalität eine Frage der europäischen Sicherheit ist; in der Erwägung, dass die Behandlung dieser Themen von entscheidender Bedeutung für die Fortschritte Albaniens und anderer Erweiterungsländer auf dem Weg zum EU-Beitritt ist, da dadurch der Zusammenhang zwischen innerer und äußerer Sicherheit hervorgehoben wird;
S. in der Erwägung, dass die EU nach wie vor der bei Weitem größte Partner Albaniens und des gesamten westlichen Balkans in den Bereichen Politik, Handel und Investitionen ist; in der Erwägung, dass die EU der größte Geber von Finanzhilfe in der Region bleibt; in der Erwägung, dass sie im Zuge der Pandemie und der brutalen Aggression Russlands gegen die Ukraine eine noch nie dagewesene, bereichsübergreifende zusätzliche Unterstützung mobilisiert hat;
T. in der Erwägung, dass Albanien stark von russischer Desinformation und anderen hybriden Angriffen betroffen ist; in der Erwägung, dass das Land den Schutz seiner kritischen Infrastruktur und Cybersicherheit sowie seine Maßnahmen zum Vorgehen gegen Desinformation und die Energiewende stärken sollte;
U. in der Erwägung, dass von Dritten organisierte Fehl- und Desinformationskampagnen darauf abzielen, die EU schlechtzumachen und als unzuverlässigen Partner darzustellen;
V. in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger Albaniens seit Dezember 2010 visumfrei in den Schengen-Raum einreisen und seit 2015 im Rahmen des Programms Erasmus+ am Studenten-, Hochschul- und Jugendaustausch teilnehmen können;
W. in der Erwägung, dass der Beginn der Beitrittsverhandlungen eine klare Anerkennung der Fortschritte Albaniens darstellt; in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen eine neue Phase in den Beziehungen zwischen der EU und Albanien einläuten und gemeinschaftliche Anstrengungen erfordern, um das Land auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten;
Engagement für den EU-Beitritt
1. begrüßt das unerschütterliche und unbeirrbare strategische Engagement Albaniens für die Integration in die EU, das den Konsens zwischen den politischen Parteien und die überwältigende Unterstützung in den Reihen der Bürger zum Ausdruck bringt;
2. würdigt die Solidarität des Landes und seinen Einsatz für gutnachbarschaftliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sowie die konsequente und vollständige Angleichung des Landes an die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die Förderung der auf Regeln basierenden internationalen Ordnung, einschließlich der klaren Reaktion des Landes auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine durch die Annahme der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus; würdigt das Engagement Albaniens für Multilateralismus in seiner Rolle als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;
3. begrüßt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien; bekräftigt, dass jedes Erweiterungsland nach seinen eigenen Leistungen bewertet und dass das Tempo des Beitritts von den Fortschritten bei der ordnungsgemäßen Arbeitsweise demokratischer Institutionen abhängen und auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortlichem Regierungshandeln und der Achtung der Grundrechte beruhen sollte;
4. begrüßt, dass sich die albanische Regierung weiterhin auf EU-bezogene Reformen konzentriert und ihre Koordinierungsstruktur für die europäische Integration und die Rolle ihres Parlaments im EU-Integrationsprozess durch Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften gestärkt hat; betont, dass die Regierung die Reformagenda der EU in Zusammenarbeit mit der Opposition und allen Teilen der Gesellschaft weiter voranbringen muss, unter anderem durch den Nationalen Rat für europäische Integration und den Nationalen Rat für die Zivilgesellschaft;
5. betont, dass die albanische Regierung und die EU die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Inklusivität des Beitrittsprozesses, einschließlich seiner parlamentarischen Dimension, stärken müssen, indem die umfassende Beteiligung und das Vertrauen der Bürger sichergestellt und die Zivilgesellschaft und die Medien in die demokratische Staatsführung und den politischen Dialog einbezogen werden; betont, dass deren wirksame Beteiligung am EU-Integrationsprozess und an anderen Konsultationsmechanismen als legitime Partner im Prozess wichtig ist;
6. fordert die albanische Regierung nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Funktionsweise der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz, zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, zur Sicherung der Medienfreiheit, zur Stärkung der Zivilgesellschaft, zur Gewährleistung der Grundrechte und der Rechte von Minderheiten, einschließlich der LGBTIQ+-Gemeinschaft, und zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit mit den EU-Organen zu intensivieren;
7. legt den politischen Entscheidungsträgern des Landes nahe, die Reformen zu beschleunigen, durch die die erste längst überfällige Regierungskonferenz und ein erfolgreicher Beginn des Screening-Prozesses ermöglicht wurden, stetige und sichtbare Fortschritte bei der Gewährleistung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten unter Beweis zu stellen und gleichzeitig eine kohärente Ausrichtung auf die Politik der EU sicherzustellen;
8. fordert die Entscheidungsträger nachdrücklich auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass die Kriterien für die Mitgliedschaft bis spätestens 2030 erfüllt werden; weist darauf hin, dass die Kandidatenländer während der Beitrittsverhandlungen einen tiefgreifenden Wandel durchlaufen müssen, um die Kriterien für die Mitgliedschaft zu erfüllen;
9. bringt seine Besorgnis über die ungerechtfertigten Verzögerungen im Beitrittsprozess zum Ausdruck, durch die die Glaubwürdigkeit der EU, das Engagement der Länder des westlichen Balkans und die öffentliche Unterstützung für die EU-Mitgliedschaft untergraben werden;
10. fordert die Kommission auf, ihre bereichsübergreifende Unterstützung zu beschleunigen, durch die die Erweiterungsländer auf die Linie der Politik der EU im Bereich Wirtschaft und Binnenmarkt, Energie und Verkehr, Sozialpolitik, Bildung, Digitalisierung, Forschung und Innovation, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Justiz und Inneres, Zivilschutz, auswärtige Angelegenheiten sowie Sicherheit und Verteidigung, einschließlich Cybersicherheit, gebracht werden sollen;
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
11. weist darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Integrität das Rückgrat von demokratischem Wandel, gesellschaftlicher Resilienz und sozioökonomischem Zusammenhalt sind;
12. würdigt die Fortschritte und die Zusage Albaniens, die Umsetzung seiner umfassenden Justizreform abzuschließen, wodurch die Unabhängigkeit, Transparenz, Effizienz, Rechenschaftspflicht und das öffentliche Vertrauen in das albanische Justizsystem gestärkt wird;
13. fordert das Land auf, Schritte zu intensivieren, die darauf abzielen, das Verfahren zur Neubewertung (Prüfung) von Richtern und Staatsanwälten abzuschließen und seine Begleiterscheinungen abzumildern, indem konkret freie Stellen besetzt werden, der Rückstau von Gerichtsverfahren reduziert und die Effizienz der Gerichte des Landes im Rahmen eines neuen Fahrplans für das Justizwesen verbessert wird, wobei zugleich durch bereichsübergreifende Maßnahmen und die Berücksichtigung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen für schutzbedürftige Gruppen ein universeller Zugang zur Justiz sichergestellt wird;
14. fordert die albanische Regierung auf, die Handlungskapazitäten der Justiz, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, der Hohen Justizinspektors und der Fachhochschule für Justizbeamte, zu verstärken, um den Bedarf an qualifizierten Richtern zu decken, damit der erhebliche Rückstau an Fällen abgebaut werden kann; weist erneut darauf hin, dass es effektiver Mechanismen bedarf, damit rechenschaftspflichtige, unabhängige und voll funktionsfähige Justiz- und Verwaltungseinrichtungen Korruption und strafbares Verhalten jeglicher Art verhindern und strafrechtlich verfolgen können;
15. bedauert die anhaltende politische Konfrontation, die Störaktionen und die hetzerische Rhetorik von hochrangigen Politikern und Beamten sowie Verstöße gegen die parlamentarische Geschäftsordnung; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Spielraum für die parlamentarische Aufsichtsfunktion der Opposition verringert wird, auch im Zusammenhang mit der Ablehnung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse; hebt hervor, dass eine gemeinsame politische und soziale Verantwortung für Reformen besteht; fordert die politischen Akteure nachdrücklich auf, ihren Einsatz für den Dialog zu intensivieren und die demokratischen Institutionen und Verfahren durch konstruktives inner- und zwischenparteiliches Engagement, gegenseitigen Respekt, inklusive Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und eine transparente Entscheidungsfindung zu stärken; betont, dass es wichtig ist, eine konstruktive parlamentarische Kultur aufzubauen, indem der Konsens zwischen allen politischen Akteuren gefördert wird und die Rechte und Verantwortlichkeiten der Opposition gewahrt werden;
16. weist erneut darauf hin, dass die Kapazitäten für die parlamentarische Kontrolle gestärkt und die Governance und der Pluralismus verbessert werden müssen, unter anderem durch eine verstärkte Digitalisierung und Transparenz;
17. bedauert, dass es den wichtigsten politischen Parteien nicht gelungen ist, eine Einigung über die Wahlreform zu erzielen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, die noch ausstehenden Änderungen des Rahmens für die Wahl- und Parteienfinanzierung dringend und noch rechtzeitig vor der Parlamentswahl 2025 im Einklang mit den Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen auf, die Vereinigungsfreiheit, auch im Rahmen von politischen Parteien, und die Freiheit, ohne staatliche oder sonstige ungebührliche Einmischung bei Wahlen kandidieren zu können, auch für alle Minderheiten und alle Teile der Opposition, sicherzustellen, indem die Zugänglichkeit und Integrität von Wahlen weiter verbessert und der Stimmenkauf und der Missbrauch von Verwaltungsmitteln verhindert werden, auch durch Digitalisierung, Datenschutz und gleichberechtigten Zugang zu Medien, um einen fairen, offenen und transparenten Wahlprozess sicherzustellen;
18. besteht auf einer angemessenen Finanzierung und dem wirksamen und unparteiischen Funktionieren unabhängiger Einrichtungen und Agenturen sowie auf der konsequenten Umsetzung ihrer Beschlüsse und Empfehlungen;
19. nimmt die laufenden Fortschritte zur Kenntnis und hofft auf systematische Verbesserungen und konkrete Ergebnisse bei der Prävention, proaktiven Ermittlung und Strafverfolgung sowie bei nicht selektiven rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität, einschließlich Umwelt- und Cyberkriminalität sowie Menschenhandel;
20. begrüßt die konkreten Ergebnisse der gestärkten Besonderen Struktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK); fordert die staatlichen Stellen Albaniens mit Nachdruck auf, die Zusammenarbeit mit dem Nationalen Ermittlungsbüro und den Agenturen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Beseitigung der Straflosigkeit zu verbessern;
21. weist darauf hin, dass strukturiertere und kohärentere Anstrengungen, einschließlich angemessener Ressourcen, Instrumente und Kompetenzen, erforderlich sind, um Korruption, auch auf hoher Ebene, zu bekämpfen; betont, dass gegen die Kultur der Straflosigkeit vorgegangen werden muss;
22. fordert weitere Fortschritte beim Aufbau einer umfassenden, effizienten, gut koordinierten und rechenschaftspflichtigen öffentlichen Verwaltung; fordert eine bessere Überwachung des Vermögens der Beamten, um zur Beseitigung der Korruption in allen Bereichen des öffentlichen Lebens beizutragen;
23. betont, dass es notwendig ist, eine solide Erfolgsbilanz in Korruptionsfällen aufzuweisen und die Beschlagnahme, Einziehung und Wiedererlangung von Erträgen aus Straftaten im Zusammenhang mit Korruption und organisierter Kriminalität fortzusetzen, unter anderem durch eine Gesetzgebung, die gegen ungerechtfertigte Bereicherung vorgeht, die Digitalisierung von Transaktionen sowie erweiterte Sicherstellungsbefugnisse und die Einziehung von illegal erlangtem Vermögen;
24. spricht sich für eine weitere Reform der Polizei aus, um ihre Integrität, Professionalität und die uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards sicherzustellen;
25. würdigt den Beitrag der Zivilgesellschaft und der Medien bei der Bekämpfung von Korruption; betont, dass deren wirksame Beteiligung an Konsultationsmechanismen wichtig ist, da sie als legitime Partner in dem Prozess fungieren;
26. unterstützt die Streichung von Bestimmungen des Gesetzentwurfs für eine Steuer- und Strafamnestie und der vorgeschlagenen Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren („goldener Pass“), die mit den Normen und der Visumpolitik der EU unvereinbar sind und Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption und organisierte Kriminalität darstellen können; nimmt in diesem Zusammenhang die angekündigte Aussetzung der Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren und die Absicht der albanischen Regierung zur Kenntnis, bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs für eine Steuer- und Strafamnestie Fachwissen der EU einzuholen;
27. fordert die staatlichen Stellen Albaniens auf, sich auf die Modernisierung des Steuersystems und der Steuerverwaltung zu konzentrieren, einschließlich der Erklärung von Vermögenswerten und der Einhaltung der Vorschriften, die Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu verstärken und eine Vermögensabschöpfungsstelle einzurichten; fordert die staatlichen Stellen auf, mögliche Fälle von Straftaten zulasten des EU-Haushalts im Rahmen der Arbeitsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Albaniens zu verfolgen; fordert die Westbalkanländer auf, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit der EU im Rahmen der Arbeitsvereinbarungen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu verstärken, um die wirksame Ermittlung und Verfolgung der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln zu erleichtern, auch durch die Entsendung nationaler Verbindungsbeamter zur Europäischen Staatsanwaltschaft;
28. betont, dass die staatlichen Stellen verpflichtet sind, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, bei Regierungsaufträgen, Privatisierungen, staatlichen Beihilfen und Konzessionsvergabeverfahren für Transparenz und Wettbewerb zu sorgen; betont, dass die Garantien, die Transparenz und die Konditionalität im Rahmen eines strategischen Überprüfungsverfahrens für ausländische Investitionen gestärkt und Fälle von Korruption, Betrug, Amtsmissbrauch und Geldwäsche strafrechtlich verfolgt werden müssen, während zugleich gegen Steuerhinterziehung, illegale Bauvorhaben und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen ist; weist erneut darauf hin, dass die Vergabeverfahren für Infrastrukturprojekte, auch im Hafen von Durrës und in seiner Umgebung, im Einklang mit den EU-Standards für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens stehen müssen;
29. fordert zur internationalen Zusammenarbeit auf, würdigt die bisherige internationale Zusammenarbeit und fordert weitere Maßnahmen zur Zerschlagung länderübergreifender krimineller Netze im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres wie Europol, Eurojust und Frontex, wozu auch die verstärkten Maßnahmen gegen die Herstellung von Drogen und illegalen Waffen bzw. den organisierten Handel mit Drogen, illegalen Waffen und Menschen zählen; fordert die staatlichen Stellen Albaniens nachdrücklich auf, die inländischen operativen Kapazitäten und die Kapazitäten zur Einziehung von Vermögenswerten zu stärken; betont, dass in den Bereichen Bekämpfung der Cyberkriminalität, des Menschenhandels und der Geldwäsche weiterhin bessere Ergebnisse erforderlich sind;
30. unterstreicht den bedeutenden Beitrag Albaniens zum Schutz der Außengrenzen der EU und zur Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität; begrüßt die wirksamen internationalen Ermittlungen und die europäischen Polizeieinsätze zur Bekämpfung des Menschenhandels, des Drogenhandels, des Handels mit Feuerwaffen, des Online-Betrugs und terroristischer Bedrohungen;
31. betont, dass der illegale Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen bekämpft werden muss, da Albanien nach wie vor sowohl Ziel- als auch Transitland ist;
32. fordert Albanien auf, seine Anstrengungen zu verstärken, um die Zahl der unbegründeten Asylanträge seiner Staatsangehörigen zu verringern und seine Visapolitik weiter an die EU-Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen, anzugleichen;
33. verurteilt böswillige Einflussnahme aus dem Ausland und hybride Angriffe, einschließlich Manipulations- und Desinformationskampagnen, Spionage, Aufstachelung zu allen möglichen Formen von Radikalisierung und Cyberangriffe auf albanische Bürgerinnen und Bürger und kritische Infrastrukturen, die darauf abzielen, das Land zu destabilisieren und die EU zu diskreditieren; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Koordinierung zu verbessern und die staatlichen Stellen Albaniens weiter dabei zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit des Landes gegen solche Bedrohungen erheblich zu stärken, indem die digitale Sicherheit, der Datenschutz und die Cyberabwehrfähigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der NATO verbessert werden; betont, dass die nationale Cybersicherheitsstrategie wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden muss;
34. verurteilt die unbefugte Nutzung privater Daten der Bürgerinnen und Bürger, auch durch politische Parteien, und fordert die staatlichen Stellen auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um Datenlecks zu verhindern und die Angleichung an den Besitzstand der EU im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu beschleunigen;
Grundfreiheiten und Menschenrechte
35. nimmt die rechtlichen Schritte zur Kenntnis, die ergriffen wurden, um die Diskriminierung von Minderheiten zu beseitigen, und fordert praktische Schritte, um die Inklusion von LGBTIQ+-Personen, Roma, Ägyptern und anderen ethnischen und kulturellen Minderheiten sicherzustellen; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die intersektionale Diskriminierung, der diese Gruppen ausgesetzt sind, durch einen systemischen institutionellen Ansatz in allen Bereichen des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens zu bekämpfen und für eine unverzügliche Untersuchung von Verstößen gegen die Rechte dieser Gruppen zu sorgen;
36. zeigt sich besorgt über die Festnahme des neuen Bürgermeisters von Himara, Freddy Beleris, am Vorabend der Kommunalwahlen im Mai, durch die sowohl gegen die Unschuldsvermutung verstoßen als auch verhindert wurde, dass der gewählte Bürgermeister sein Amt antritt, da er bis zum heutigen Tag weiter in Haft sitzt; betont, dass diese Angelegenheit in einem Zusammenhang mit der allgemeinen Achtung der Grundrechte, der ungelösten Frage des Eigentums von Angehörigen der griechischen Minderheit auf dem Gebiet der Gemeinde und den Vorwürfen von Übergriffen durch den Staat steht;
37. fordert die staatlichen Stellen auf, weiterhin mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die die Gemeinschaft der Roma und die ägyptische Gemeinschaft vertreten, um ihr Wohlergehen und ihre Integration in die Gesellschaft sicherzustellen;
38. fordert die staatlichen Stellen auf, in einen Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft einzutreten, die sich für den Schutz der Rechte der LGBTIQ+-Gemeinschaft einsetzen, und sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen und die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Einbeziehung und den Schutz der Mitglieder dieser Gemeinschaft sorgen;
39. fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, ihre Arbeit zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu intensivieren, den Schutz von Kindern zu verstärken, Rechtsvorschriften über die Rechte von Minderheiten zu verabschieden und umzusetzen, insbesondere die noch ausstehenden Verordnungen zur Selbstidentifizierung nationaler Minderheiten und zur Verwendung von Minderheitensprachen, und eine Volkszählung unter vollständiger Einhaltung der EU-Normen durchzuführen; betont, dass die Eigentums- und Grundbuchrechte konsolidiert und die Rückgabe und Entschädigung für entsprechende Enteignungen abgeschlossen werden müssen;
40. fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, für inklusive Bildung zu sorgen, indem sie im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Sofortmaßnahmen ergreifen, um der Segregation von Roma und ägyptischen Schulkindern ein Ende zu setzen und sie zu verhindern; fordert die staatlichen Stellen auf, den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu verstärken;
41. fordert die staatlichen Stellen Albaniens nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau weiter zu verstärken, unter anderem durch die vorrangige Berücksichtigung des Gender-Mainstreamings, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen und die Verbesserung des Verhältnisses von Frauen und Männern in der Erwerbsbevölkerung;
42. fordert die albanische Legislative auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Vertretung von Frauen in allen Entscheidungspositionen sicherzustellen; begrüßt vor diesem Hintergrund, dass das Kabinett der derzeitigen Regierung erstmals mehrheitlich aus Frauen besteht; fordert die staatlichen Stellen auf, sich weiter mit der mangelnden Umsetzung der Rechte von Arbeitnehmerinnen sowie mit geschlechtlicher Stereotypisierung, dem Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern und dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in der Erwerbsbevölkerung zu befassen; weist auf erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede hin, wie etwa die geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen; betont, dass die Diskriminierung in den Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub beendet und die Kinderbetreuungs- und Vorschulkapazitäten ausgebaut werden müssen;
43. nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul erzielt wurden; begrüßt den ersten Bericht Albaniens zu diesem Thema und fordert die staatlichen Stellen auf, die Prävention und die Reaktion in Bezug auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und Femizid zu verstärken und die Unterstützung für Überlebende zu verbessern; weist darauf hin, dass es dringend notwendig ist, die Mittel für die Umsetzung der Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul aufzustocken, das Bewusstsein der Frauen für ihre Rechte zu schärfen, die Prävention zu verstärken und den Überlebenden von häuslicher Gewalt und Online-Missbrauch Dienstleistungen bereitzustellen;
44. begrüßt den Aktionsplan 2021-2027 für LGBTI-Personen in Albanien und fordert dessen Umsetzung; begrüßt den Erfolg der elften Tirana Pride, die 2022 stattfand; fordert die staatlichen Stellen auf, Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Geschlechtsidentität und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bzw. Ehen zu erlassen; ist zutiefst besorgt über die Diskriminierung von LGBTIQ+-Personen beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Justiz, Beschäftigung und Wohnraum; bedauert Fälle von körperlicher Aggression und Hetze gegen die LGBTIQ+-Gemeinschaft;
45. missbilligt die mangelnden Fortschritte bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen; fordert die vollständige rechtliche Angleichung an das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Ratifizierung des dazugehörigen Fakultativprotokolls; fordert eine angemessene Finanzierung des nationalen Aktionsplans 2021-2025 für Menschen mit Behinderungen;
46. betont, dass es wichtig ist, gegen Diskriminierung und Gewalt vorzugehen, Hindernisse, die einer sozioökonomischen Inklusion entgegenstehen, zu beseitigen, die Beschäftigung zu fördern sowie sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen barrierefrei wählen können;
47. weist erneut darauf hin, dass das Recht auf friedliche Versammlung wirksam und ohne Ausnahmen sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass es wichtig ist, Vorwürfen von polizeilichem Fehlverhalten und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung nachzugehen, um die Täter vor Gericht zu stellen;
48. stellt fest, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um die Haftbedingungen im Einklang mit der Empfehlung des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verbessern;
49. bedauert die mangelnden Fortschritte bei der Verwirklichung institutioneller Transparenz und die sich verschlechternde Lage der Meinungs- und Medienfreiheit; hebt den Stellenwert der Regierung Albaniens und politischer Entscheidungsträger bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Ausübung dieser Freiheiten hervor;
50. verurteilt Versuche, Reporter zu diskreditieren und für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen willkürlich zurückzuhalten, wie beispielsweise die Entscheidung, Journalisten die Teilnahme an Pressekonferenzen der Regierung zu verbieten, sowie das Versäumnis, die Sicherheit von Journalisten und Medien zu gewährleisten; verurteilt jegliche Gewalt gegen sie;
51. fordert die albanische Regierung auf, über formelle Kanäle wie Pressekonferenzen und Interviews den Zugang zur Berichterstattung über ihre Arbeit und die Kontrolle ihrer Arbeit zu verbessern und sicherzustellen, dass Journalisten gleichberechtigten, direkten und transparenten Zugang zu offiziellen Quellen haben;
52. fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, unverzüglich Maßnahmen gegen die politische und wirtschaftliche Einmischung in die Medien zu ergreifen und verbale Angriffe, Verleumdungskampagnen und Einschüchterungen gegen Journalisten zu unterbinden, insbesondere gegen solche, die über Fragen der Rechtsstaatlichkeit berichten, da dies die Qualität des Journalismus, die Unabhängigkeit der Medien und die Fähigkeit der Journalisten, über Themen von öffentlichem Interesse zu berichten, schwächt;
53. fordert die staatlichen Stellen auf, einen Rechtsrahmen zu verabschieden, der Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Interessenträger vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) schützt;
54. ist besorgt über die anhaltende hetzerische Rhetorik, unter anderem durch hochrangige Politiker, Beamte und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens; fordert, dass alle Angriffe auf kritische Medien untersucht werden und dass die staatlichen Stellen die Urheber von Angriffen auf Journalisten vor Gericht stellen;
55. verurteilt alle Regulierungsbestrebungen, die darauf abzielen, die politische Kontrolle über Medieneinrichtungen zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang die im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission erfolgte Rücknahme des Entwurfs von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Verleumdung;
56. fordert die Regierung Albaniens mit Nachdruck auf, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienaufsicht sowie die Transparenz in Bezug auf Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und öffentliche Werbung in den Medien sicherzustellen; missbilligt die Tatsache, dass es den meisten albanischen Medien an nachhaltigen Geschäftsmodellen und transparenter Finanzierung mangelt;
57. fordert die staatlichen Stellen und die Zivilgesellschaft nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten, um Desinformation und manipulativen Narrativen entgegenzuwirken, indem die Medienkompetenz gefördert und ein günstiges Umfeld für unabhängige Medien geschaffen wird und die Arbeits- und Sozialrechte von Journalisten verbessert werden;
58. fordert die EU auf, die Koordinierung regionaler Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation zu unterstützen, indem sie einschlägige Interessenträger mobilisiert, und den Dialog, die Forschung und die Analyse zu verbessern, um faktengestützte Reaktionen auf Bedrohungen durch Desinformation zu erarbeiten; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, proaktiv die Glaubwürdigkeit der Union in der Region zu stärken und die StratCom-Überwachung auszuweiten, um die grenzüberschreitenden Desinformationsbedrohungen in den Fokus zu nehmen, die von Ländern des Westbalkans und ihren Nachbarn ausgehen;
59. begrüßt die Arbeit der Allianz für ethische Medien Albaniens zur strikten Umsetzung des Ethikkodex für Journalisten; fordert die Mitglieder des albanischen Journalistenverbands auf, die höchsten Branchenstandards zu befolgen, insbesondere durch die Beteiligung an der von der Organisation Reporter ohne Grenzen ins Leben gerufenen „Journalism Trust Initiative“;
60. betont, dass ein inklusiver Rahmen für eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen und am EU-Integrationsprozess auf nationaler und lokaler Ebene wichtig ist, unter anderem durch den Nationalen Rat für die Zivilgesellschaft und die Partnerschaft für eine offene Regierung, und fordert die albanische Regierung auf, die Wirksamkeit dieser Plattformen zu verbessern; fordert alle politischen Akteure und staatlichen Stellen nachdrücklich auf, von Hetze, Verleumdungskampagnen und Schikanen gegen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger künftig abzusehen und solche Praktiken zu verurteilen und sicherzustellen, dass die Täter vor Gericht gestellt werden;
61. fordert die Überarbeitung der Bestimmungen des Gesetzes über die Registrierung gemeinnütziger Organisationen, mit dem die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit untergraben wird; ist besonders besorgt über die äußerst unverhältnismäßigen Geldbußen, die gegen gemeinnützige Organisationen für Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften verhängt werden; begrüßt den Selbstregulierungskodex für gemeinnützige Organisationen und regt an, die elektronische Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu vereinfachen;
Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen
62. begrüßt den fortgesetzten Dialog Albaniens mit dem Ziel, für gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit zu sorgen, die wesentliche Elemente des Erweiterungsprozesses sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind; würdigt, dass sich Albanien in inklusiven regionalen und grenzüberschreitenden Initiativen der Zusammenarbeit konstruktiv einbringt; begrüßt die im Rahmen des Berlin-Prozesses erzielten konkreten Vereinbarungen über die Freizügigkeit und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und fordert deren rasche Umsetzung; würdigt die Fortschritte, die im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Westbalkan in Tirana, dem ersten Gipfeltreffen dieser Art in der Region, erzielt wurden;
63. betont, dass es wichtig ist, die bestehenden regionalen und zwischenstaatlichen Initiativen, insbesondere die Adriatisch-Ionische Initiative, die Mitteleuropäische Initiative, die EU-Strategie für den adriatisch-ionischen Raum und den Berlin-Prozess, in vollem Umfang zu nutzen und Synergieeffekte zwischen ihnen zu schaffen;
64. lobt Albanien dafür, dass es eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Stabilität und Zusammenarbeit auf dem gesamten Westbalkan spielt, einschließlich seiner Beteiligung an Missionen und Operationen unter Führung der EU und der NATO;
65. begrüßt die Unterstützungsmaßnahme für die Balkan Medical Task Force in Höhe von 6 Mio. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität, mit der erforderliche Ausrüstungen und Versorgungsgüter für die medizinischen Einrichtungen der Streitkräfte von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien beschafft werden;
66. weist darauf hin, dass der Prozess der Freigabe von Akten aus der Zeit des Kommunismus abgeschlossen werden muss und dass diese Akten Forschern und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, um Gerechtigkeit und Aussöhnung voranzutreiben, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und die Überlebenden und ihre Familien zu entschädigen;
Sozioökonomische Reformen
67. fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die Strukturreformen in Einklang mit dem Wirtschaftsreformprogramm 2023-2025 fortzusetzen, in deren Rahmen der Weg für eine nachhaltige Erholung und inklusives Wachstum geebnet wird, und zwar durch eine verbesserte Verwaltung der öffentlichen Finanzen, eine verbesserte Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Digitalisierung und Zugänglichkeit, eine Verringerung der sozialen Ausgrenzung, eine Formalisierung der Wirtschaft, eine verbesserte Bildung und ein verbessertes Gesundheitssystem; fordert weitere Anstrengungen in Bezug auf Weiterbildung, bessere Arbeitsbedingungen und sozialen Dialog durch einen konstruktiven Dialog und Tarifverhandlungen;
68. betont, dass es wichtig ist, die jungen Menschen zu stärken und Chancen für die jüngeren albanischen Generationen zu fördern; nimmt die Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Umsetzung der Jugendgarantie im Westbalkan zur Kenntnis; fordert verstärkte Investitionen in Forschung und Innovation, die dazu beitragen, die Abwanderung von Forschern und jungen Menschen umzukehren;
69. fordert die staatlichen Stellen auf, das Risiko der sozialen Ausgrenzung und der Armut zu verringern, indem sie den Zugang zu Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsdiensten verbessern, insbesondere für Angehörige der Gemeinschaften der Roma, der Ägypter und der LGBTIQ+-Personen sowie für andere Minderheiten und schutzbedürftige Gruppen;
70. hebt hervor, dass die umfangreiche Hilfe der EU im Rahmen des IPA III und des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan der Transformation dienen soll; stellt die Bedeutung des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan und seiner Vorzeigeprojekte fest; weist darauf hin, dass die Finanzierung im Einklang mit der IPA-III-Konditionalität gekürzt oder ausgesetzt werden muss, wenn es zu Rückschritten oder ungerechtfertigten Verzögerungen beim Reformprozess – insbesondere in den Bereichen Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit; – kommt;
Energie, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Konnektivität
71. begrüßt die Schritte Albaniens zur Beschleunigung der Energiewende und der Diversifizierung der Energieversorgung hin zu Wind- und Solarenergie und fordert die staatlichen Stellen auf, die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die rasche Bereitstellung des Energiehilfepakets der Union für den Westbalkanraum in Höhe von 1 Mrd. EUR, das eine sofortige Haushaltsunterstützung in Höhe von 80 Mio. EUR für Albanien enthält; fordert die staatlichen Stellen auf, diese Hilfe bestmöglich zu nutzen, um einen resilienten und umweltfreundlichen Energiemarkt im Einklang mit der Grünen Agenda für den Westbalkan aufzubauen;
72. weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, dass die EU in Projekte wie das Solarkraftwerk Vau i Dejës, die Modernisierung des Wasserkraftwerks Fierza, die Renovierung des Campus der Universität von Tirana und die neue Eisenbahnlinie Tirana-Durrës investiert; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur durchgängigen Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Energie, Verkehr und Industrie zu verstärken;
73. bekundet seine Unterstützung für den amtierenden albanischen Ratsvorsitz in der Energiegemeinschaft zur Förderung der Integration der Region in den Energiemarkt der EU; begrüßt dessen Plan, im Rahmen von REPowerEU Energie einzusparen, saubere Energie zu erzeugen und seine Energieversorgung zu diversifizieren, und begrüßt seine gemeinsame Energiebeschaffung im Rahmen der EU-Energieplattform;
74. fordert weitere Fortschritte bei der Reform des Elektrizitätssektors und bei der Sicherstellung nachhaltiger Finanzierungsmechanismen für Energieeffizienz;
75. fordert sorgfältig geplante Maßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt, Wasser, Luft, Klima, regionale Abfallbewirtschaftung, Recycling und industriebedingte Umweltverschmutzung;
76. betont, dass Albanien seine Infrastruktur für die Abfallbewirtschaftung verbessern und seine Anstrengungen verstärken muss, um die Widerstandsfähigkeit des Landes gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen, unter anderem durch die Aktualisierung der nationalen Strategie zum Klimawandel und die Einbeziehung des Klimawandels in branchenspezifische Strategien und Pläne;
77. ist besorgt über die Verschmutzung der Meere durch Abfälle aus Albanien, von der auch Nachbarländer betroffen sind, und fordert dringende Maßnahmen, um dieses Problem anzugehen;
78. fordert die Regierung Albaniens nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung der Luftverschmutzung, insbesondere in städtischen Gebieten, zu verstärken;
79. begrüßt nachdrücklich die Einrichtung des Vjosa-Wildfluss-Nationalparks, des ersten Wildfluss-Nationalparks in Europa, und würdigt die Anstrengungen der Zivilgesellschaft im Vorfeld der Einrichtung des Nationalparks; fordert die staatlichen Stellen auf, den Bedenken der Zivilgesellschaft in Bezug auf die Abgrenzung der Schutzgebiete des Netzes Rechnung zu tragen;
80. fordert die albanische Regierung nachdrücklich auf, sich rasch an den EU-Besitzstand im Bereich Wasser anzugleichen, die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete von Flüssen zu vervollständigen und anzunehmen, die Verschmutzung durch Abwässer zu verringern und Maßnahmen zum Schutz des Ohrid-Sees zu ergreifen, indem die Einleitung von Bergbaurückständen in den See beendet wird; fordert die albanische Regierung auf, ihre Anstrengungen zum Schutz der Meeresumwelt und der biologischen Vielfalt zu verstärken, unter anderem durch die Ausweisung und wirksame Verwaltung geschützter Meeresgebiete;
81. betont, dass eine moderne, umwelt- und klimafreundliche kleine und mittlere Landwirtschaft entwickelt werden muss, die den Lebensunterhalt der Landwirte und den Schutz der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt Albaniens sicherstellt;
82. fordert eine verbesserte Transparenz, Durchführung, Durchsetzung und Überwachung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen, insbesondere bei Projekten mit erheblichen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen, wie beim Projekt des Wasserkraftwerks Skavica; ist besorgt über die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen nicht wettbewerbsorientierter, aus dem Ausland finanzierter Entwicklungsprojekte;
83. fordert die staatlichen Stellen auf, dringend Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität zu ergreifen und die Politik und die Strafverfolgung zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt zu verbessern und zu beschleunigen, insbesondere in Bezug auf Schutzgebiete und stark gefährdete Arten wie den Balkanluchs; fordert die albanische Regierung auf, an Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Bewirtschaftung wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu arbeiten und das Moratorium für den Holzeinschlag durchzusetzen;
84. fordert die albanische Regierung nachdrücklich auf, Projekte einzustellen, bei denen die Gefahr besteht, dass nationale und internationale Normen zum Schutz der biologischen Vielfalt verletzt werden – wie z. B. beim Internationalen Flughafen Vlorë – und den Bau von Wasserkraftwerken in Schutzgebieten einzustellen;
85. begrüßt, dass Albanien dem Katastrophenschutzverfahren der Union in vollem Umfang Rechnung trägt und infolgedessen die Unterstützung der EU für die zivile Notfallvorsorge und eine koordinierte Krisenreaktion nach Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbränden erheblich verstärkt wurde; bestärkt das Land darin, seine Krisenmanagementkapazitäten weiter zu modernisieren;
86. fordert die rasche Annahme der nationalen Verkehrsstrategie, einschließlich des dazugehörigen Aktionsplans 2021-2025; bekräftigt, dass erhebliche Anstrengungen für eine strukturelle Transformation in den Bereichen der digitalen Konnektivität, der Vernetzung im Energiesektor und der Verkehrsverbindungen erforderlich sind;
87. bekräftigt, dass die Lücken bei der Verkehrsanbindung geschlossen und die öffentliche Infrastruktur im Westbalkan mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan und im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und den Dekarbonisierungszielen der EU modernisiert werden muss; fordert die staatlichen Stellen in allen europäischen Ländern in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, zentrale Infrastrukturprojekte, einschließlich der gesamteuropäischen Korridore VIII und X, abzuschließen;
88. begrüßt die Abschaffung der Roamingkosten in den Ländern des westlichen Balkans und bekundet seine Unterstützung für die schrittweise Abschaffung der Roaminggebühren zwischen der EU und dem westlichen Balkan, nachdem diese ab dem 1. Oktober 2023 gesenkt werden;
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89. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Albanien zu übermitteln.