Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2023 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022 (2023/2046(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2022 der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 2. Februar 2023 mit dem Titel „Ein sicheres Europa“,
– unter Hinweis auf das Dokument vom 27. Januar 2022 mit dem Titel „Operativer Plan 2022-2024 der EIB-Gruppe“ und das Dokument vom 2. Februar 2023 mit dem Titel „Operativer Plan 2023-2025 der EIB-Gruppe“,
– unter Hinweis auf den am 28. Februar 2023 veröffentlichten Investitionsbericht 2022/2023 der EIB mit dem Titel „Resilienz und Neustart in Europa“,
– unter Hinweis auf den am 14. November 2022 angenommenen Umweltrahmen der EIB,
– unter Hinweis auf den Bericht vom 2. Februar 2023 mit dem Titel „Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit – Überblick 2023“,
– unter Hinweis auf das am 2. Februar 2022 veröffentlichte Dokument mit dem Titel „Umwelt- und Sozialstandards der Europäischen Investitionsbank“,
– unter Hinweis auf den Bericht vom 12. Juli 2022 mit dem Titel „Regional Cohesion in Europe 2021-2022 – Evidence from the EIB Investment Survey“ (Regionaler Zusammenhalt in Europa – Erkenntnisse aus der Investitionsumfrage der EIB),
– unter Hinweis auf den Klimabank-Fahrplan 2021-2025, der am 11. November 2020 vom Verwaltungsrat der EIB verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die EIB-Klimaumfrage 2022-2023,
– unter Hinweis auf das Dokument vom 1. Februar 2023 mit dem Titel „PATH-Rahmen der EIB-Gruppe, Fassung 1.1 Oktober 2022 – Unterstützung für Geschäftspartner bei der Paris-Ausrichtung“,
– unter Hinweis auf den am 17. März 2023 veröffentlichten „Annual Report of the Procurement Complaints Activity and the Procurement Complaints Committee of the European Investment Bank 2022“ (Jahresbericht über die Tätigkeit im Bereich Auftragsvergabebeschwerden und des Ausschusses für Auftragsvergabebeschwerden der Europäischen Investitionsbank 2022),
– unter Hinweis auf das am 10. Februar 2023 veröffentlichte Dokument mit dem Titel „EIB Global – Partnerschaften, Menschen, Wirkung“,
– unter Hinweis auf den Evaluierungsbericht der EIB-Gruppe vom 22. April 2022 mit dem Titel „Rapid assessment of the EIB Group’s operational response to the COVID-19 crisis“ (Rasche Bewertung der operativen Reaktion der EIB-Gruppe auf die COVID-19-Krise),
– unter Hinweis auf den am 31. Mai 2022 veröffentlichten Kurzbericht der EIB mit dem Titel „Evaluation of EIB support for urban public transport in the European Union (2007-2019)“ (Bewertung der Unterstützung der EIB für den öffentlichen Nahverkehr in der Europäischen Union (2007-2019)),
– unter Hinweis auf den am 6. Juli 2022 veröffentlichten „EIB Group Sustainability Report 2021“ (Nachhaltigkeitsbericht 2021 der EIB-Gruppe) und den am 2. Februar 2022 angenommenen Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit,
– unter Hinweis auf den am 21. Juli 2022 veröffentlichten Jahresbericht 2021 des EIB-Prüfungsausschusses,
– unter Hinweis auf den am 30. Mai 2022 veröffentlichten Kurzbericht der EIB mit dem Titel „EIB evaluation of the EIB’s special activities“ (EIB-Bewertung der Sonderaktivitäten der EIB),
– unter Hinweis auf den Bericht der EIB vom 27. Juli 2022 mit dem Titel „EIB Group activities in EU cohesion regions in 2021“ (Aktivitäten der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen im Jahr 2021),
– unter Hinweis auf den Bericht vom 8. November 2022 mit dem Titel „Investitionsumfrage der EIB 2022: Überblick für die Europäische Union“,
– unter Hinweis auf den Bericht der EIB vom 9. Dezember 2022 mit dem Titel „Diversity and Inclusion – 2021 Progress Report“ [Vielfalt und Inklusion – Fortschrittsbericht 2021],
– unter Hinweis auf das Dokument der EIB vom 2. Februar 2023 mit dem Titel „Gesundheit Überblick 2023“,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und die nächsten Schritte“ (JOIN(2022)0024),
– unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht Compliance 2021 der EIB vom 25. August 2022,
– unter Hinweis auf die Leitlinien der EIB-Gruppe zur Betrugsbekämpfung vom 5. August 2021,
– unter Hinweis auf den am 8. April 2022 veröffentlichen Jahresbericht 2020 des Ethik- und Compliance-Ausschusses der EIB und die im Januar 2016 verabschiedeten Regeln für die Tätigkeit des Ethik- und Compliance-Ausschusses,
– unter Hinweis auf die am 3. Februar 2023 veröffentlichten Verhaltenskodizes für das Personal der EIB-Gruppe, für die Mitglieder des Prüfungsausschusses und für das Direktorium,
– unter Hinweis auf den am 9. August 2022 veröffentlichten Bericht 2021 über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe,
– unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der EIB,
– unter Hinweis auf die dreiseitige Vereinbarung zwischen der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden „dreiseitige Vereinbarung“), die im November 2021 in Kraft getreten ist,
– unter Hinweis auf den am 7. November 2022 veröffentlichten Bericht der EIB über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe im Jahr 2021,
– unter Hinweis auf die am 24. November 2021 veröffentlichten Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108).
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2022,
– unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache T‑299/20(1)
– unter Hinweis auf die Bemerkungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom August 2021 zum Entwurf des Rahmens für ökologische und soziale Nachhaltigkeit der EIB-Gruppe,
– unter Hinweis auf die die EIB betreffenden Fälle 1065/2020/PB, 1251/2020/PB und 1252/2020/PB, die am 21. April 2022 von der Europäischen Bürgerbeauftragten entschieden wurden, und den Fall 1016/2021/KR, der am 27. Juli 2022 von der Europäischen Bürgerbeauftragten entschieden wurde;
– unter Hinweis auf den Inspektionsbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 6. Dezember 2022 im Fall OI/1/2021/KR zum Umgang der Kommission mit dem Problem der Drehtür-Praktiken ihrer (ehemaligen) Bediensteten,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Entwicklungsausschusses,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0212/2023),
A. in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe aus der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht und die weltweit größte multilaterale Finanzierungsinstitution darstellt, zu deren wichtigsten Aufgaben es gehört, das Potenzial der EU im Hinblick auf Beschäftigung und Wachstum zu steigern; in der Erwägung, dass die EIB gleichzeitig einer der wichtigsten Geldgeber für den Klimaschutz ist und dass sie an den internationalen Kapitalmärkten tätig ist und ihren Kunden konkurrenzfähige Angebote und günstige Bedingungen zur Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der EU bietet;
B. in der Erwägung, dass die EIB an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden ist und dass die Menschenrechtsgrundsätze in ihre Verfahren und Standards zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht integriert werden müssen, darunter auch öffentlich zugängliche prognosegestützte Bewertungen; in der Erwägung, dass mithilfe von EIB-Investitionen der Sozialbereich, darunter das Gesundheits-, Wohnungs- und Bildungswesen, unterstützt und zugleich gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung vorgegangen werden kann;
C. in der Erwägung, dass die Kernprioritäten der EIB darin bestehen, Finanzmittel für Projekte, die im Dienste der europäischen Integration stehen, bereitzustellen und EU-Maßnahmen, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union, zu fördern und zu unterstützen, etwa durch nachhaltige Investitionen in Klima- und Umweltschutz, Entwicklung, Innovation und Kompetenzen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Infrastruktur und Kohäsion;
D. in der Erwägung, dass die EIB in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eng mit den anderen EU-Organen, mit nationalen Förderbanken und Entwicklungsbanken zusammenarbeitet, um ihre Ziele zu erreichen und die Politik der EU in mehr als 140 Ländern weltweit durch spezifische Investitionsinstrumente wie Kredite, Beteiligungskapital, Garantien und Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis sowie durch Beratungsleistungen zu unterstützen;
E. in der Erwägung, dass die EIB aufgrund der Verträge dazu verpflichtet ist, einen Beitrag zur Integration, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie zur regionalen Entwicklung und zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes zu leisten und gegen Ungleichheiten vorzugehen, indem sie für bessere Bedingungen beim Zugang zu Arbeitsplätzen und Bildungsmöglichkeiten, öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie für eine intakte und nachhaltige Umwelt sorgt;
F. in der Erwägung, dass die EIB eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung spielt und sich verpflichtet hat, alle ihre Tätigkeiten an dem Übereinkommen von Paris auszurichten und ihre jährlichen Finanzierungen für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bis 2025 auf über 50 % ihres gesamten Kreditvergabevolumens zu erhöhen;
G. in der Erwägung, dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang Teil des Klimabank-Fahrplans der EIB ist;
H. in der Erwägung, dass die EIB zur Umsetzung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der Europäischen Union beiträgt, indem sie die Prioritäten des auswärtigen Handelns der Union in allen Regionen der Welt unterstützt, auch in politisch heiklen Ländern in der östlichen Nachbarschaft und im Mittelmeerraum, im Westbalkanraum, im Nahen Osten und in Nordafrika;
I. in der Erwägung, dass die EIB der größte multilaterale Kreditgeber in den Nachbarregionen der EU ist und ihre Operationen außerhalb der EU über ihre Sparte EIB Global durchführt, wobei sie über ein Netz von fast dreißig Außenbüros in Afrika, Lateinamerika und Asien verfügt;
J. in der Erwägung, dass die EIB erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie zusätzliche Unterstützung anzubieten, indem sie den Paneuropäischen Garantiefonds eingerichtet hat, um Kapital für KMU bereitzustellen;
K. in der Erwägung, dass seit der weltweiten Finanzkrise bei produktiven Investitionen dauerhaft eine Lücke zwischen der EU und den Vereinigten Staaten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozentpunkte des BIP besteht, was vor allem auf die höheren Investitionen in den Vereinigten Staaten in Maschinen, Ausrüstungen und Innovationen, insbesondere in Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (in der Dienstleistungsbranche) und in geistiges Eigentum (im öffentlichen Sektor und im Verteidigungssektor) zurückzuführen ist, und dass von der EIB erwartet wird, zur Verringerung dieser Lücke beizutragen;
L. in der Erwägung, dass angesichts der Energiekrise in Verbindung mit den Folgen der Pandemie und weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der internationalen Lage rechtzeitig ein Bündel gezielter Maßnahmen in Angriff genommen werden muss, um die Investitionen zu erhöhen und die Volkswirtschaften vor den potenziell negativen Auswirkungen der geldpolitischen Straffung zu schützen;
M. in der Erwägung, dass der Ausarbeitung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Performance-Strategie und dem Management der EIB sowie einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung kontinuierlich Aufmerksamkeit zu widmen ist;
N. in der Erwägung, dass die EU es sich nicht leisten kann, die Maßnahmen hinauszuzögern, die zur Bewältigung der langfristigen strukturellen Herausforderungen wie dem sinkenden Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter, dem Klimawandel, der Digitalisierung und der Innovation erforderlich sind;
O. in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell der EIB höchste Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und verantwortungsvolle Unternehmensführung erfordert und angemessene Maßnahmen ergriffen und kontinuierlich aktualisiert werden müssen, um allen Formen von Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität sowie schädlichen Steuerpraktiken wirksam und effizient entgegenzuwirken sowie gegen die verbotenen Verhaltensweisen vorzugehen, die in den kürzlich überarbeiteten Betrugsbekämpfungsleitlinien der EIB genannt werden; in der Erwägung, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) Ermittlungen in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und sonstigen Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union innerhalb der EIB durchführen können;
Finanzgeschäfte und Performance der EIB
1. stellt fest, dass sich die Bilanzsumme der EIB-Gruppe zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt 547,3 Mrd. EUR belief, was einem Rückgang um 20,7 Mrd. EUR bzw. 3,6 % gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2021 (568,0 Mrd. EUR) entspricht;
2. würdigt die Bedeutung der wichtigsten Ergebnisse, die die EIB-Gruppe im Jahr 2022 erzielt hat, wobei sich die Finanzierungen auf insgesamt 72,5 Mrd. EUR (einschließlich Eigen- und Drittmitteln, gegenüber 93,6 Mrd. EUR im Jahr 2021 und 74,7 Mrd. EUR im Jahr 2020) beliefen, die dazu beitragen sollen, rund 260 Mrd. EUR an Investitionen in die Realwirtschaft zu aktivieren; nimmt die steigenden Zielvorgaben für 2023 und 2024 (80,4 Mrd. EUR bzw. 82,2 Mrd. EUR) zur Kenntnis; stellt fest, dass sich das Finanzierungsvolumen im Jahr 2022 wie folgt auf die Hauptprioritäten verteilte: 17,93 Mrd. EUR für Innovation, Digitalisierung und Humankapital, 20,86 Mrd. EUR für nachhaltige Energie und natürliche Ressourcen, 17,31 Mrd. EUR für nachhaltige Städte und Regionen sowie 16,35 Mrd. EUR für KMU und Midcap-Unternehmen;
3. stellt fest, dass die Gesamtleistung der EIB im Jahr 2022 auf einem hohen Niveau blieb und das Darlehensportfolio weiterhin gute Ergebnisse erzielte, wobei der Anteil der wertgeminderten Darlehen Ende 2022 bei nur 0,4 % lag (gegenüber 0,3 % Ende 2021 und 0,4 % Ende 2020) und sich der Nettogewinn zum 31. Dezember 2022 auf 1,1 Mrd. EUR belief (im Vergleich zu 2,5 Mrd. EUR im Jahr 2021, 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2020 und 2,4 Mrd. EUR im Jahr 2019); weist darauf hin, dass die EIB aufgrund der Einbehaltung von Gewinnen zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit eine konsistente Profitabilität erzielt, was im Laufe der Jahre zu erheblichen Rücklagen geführt hat, wodurch sich die Eigenmittel der EIB von 76,1 Mrd. EUR Ende 2021 auf 77,2 Mrd. EUR Ende 2022 erhöht haben;
4. nimmt zur Kenntnis, dass gemäß einem von der EIB-Abteilung für volkswirtschaftliche Analysen und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission entwickelten ökonomischen Modell die Unterstützung durch die EIB-Gruppe bis 2026 zur Schaffung von rund 950 000 neuen Arbeitsplätzen in der EU-27 führen und eine Wirkung auf die Wirtschaft der EU haben soll, die einem Anstieg des BIP um 1,07 Prozentpunkte entspricht;
5. begrüßt die beratende Rolle der Bank, insbesondere in Regionen, in denen eine CO2-intensive Produktion mit sozioökonomischer Anfälligkeit einhergeht, und die Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen, die ausdrücklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die den Auswirkungen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt sind;
6. stellt fest, dass sich die neue Kreditvergabe der Bank im Jahr 2022 auf 65,15 Mrd. EUR belief und damit in etwa die Ergebnisse der Vorjahre (65,4 Mrd. EUR im Jahr 2021, 66,1 Mrd. EUR im Jahr 2020 und 63,3 Mrd. EUR im Jahr 2019) erreichte;
7. weist darauf hin, dass im Jahr 2022 der größte Teil der Finanzierungen auf Italien, Frankreich und Spanien entfiel;
8. stellt fest, dass die EIB im Jahr 2022 Klimaschutzanleihen (Climate Awareness Bonds, CAB) und Nachhaltigkeitsanleihen (Sustainability Awareness Bonds, SAB) im Wert von 19,9 Mrd. EUR begeben hat, wodurch sie ihre führende Rolle auf den globalen Märkten für grüne Anleihen und Nachhaltigkeitsanleihen behauptete, nachdem sie 2021 und 2020 11,5 Mrd. EUR und 10,5 Mrd. EUR an nachhaltigkeitsorientierten Schuldinstrumenten emittiert hatte; stellt fest, dass die EIB den Anteil der Nachhaltigkeitsfinanzierungen (aus den Erlösen von CAB und SAB) an ihren Gesamtfinanzierungen im Jahr 2022 auf 45 % gesteigert hat (gegenüber 21 % im Jahr 2021 und 15 % im Jahr 2020);
9. geht davon aus, dass die mit 26,2 Mrd. EUR ausgestattete und aus dem MFR und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ dotierte InvestEU-Garantie im Zeitraum 2021-2027 voraussichtlich über 372 Mrd. EUR an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen in Europa mobilisiert, vor allem in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung, KMU-Förderung sowie soziale Investitionen und Kompetenzen;
10. begrüßt, dass am 7. März 2022 die InvestEU-Vereinbarung mit der Kommission unterzeichnet wurde und somit die EIB und der EIF die ersten Durchführungspartner waren, mit denen eine Garantievereinbarung geschlossen wurde; weist darauf hin, dass das Programm „InvestEU“ der Nachfolger des Europäischen Fonds für strategische Investitionen ist und im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 der EU eingesetzt wird, wobei die EIB als wichtigster Durchführungspartner für die Verwaltung von 75 % der Gesamtmittelausstattung des Mandats verantwortlich ist;
11. begrüßt, dass der Verwaltungsrat den am 2. Februar 2023 veröffentlichten „Operativen Plan 2023–2025 der EIB-Gruppe“ genehmigt hat, in dem die EIB ihre Ausrichtung auf die politischen Prioritäten der EU und ihre Zusage bekräftigt, sich verstärkt für den digitalen und den ökologischen Wandel einzusetzen;
12. begrüßt, dass nach der Annahme des Operativen Plans 2022-2024 der EIB-Gruppe und dem Start des Rahmens für die Messung von Zusätzlichkeit und Wirkung (AIM-Rahmen) im Jahr 2021 Leistungsindikatoren für den Zusatznutzen bei neuen Genehmigungen eingeführt wurden; ist sich bewusst, dass die Operationen des EIF nicht unter den AIM-Rahmen fallen, stellt jedoch fest, dass das Erfordernis der Zusätzlichkeit auf vom EIF verwaltete Mandate, darunter auch InvestEU und EIF-Garantieprodukte, Anwendung findet;
13. würdigt die im Rahmen der Evaluierungsfunktion der EIB-Gruppe durchgeführten Arbeiten, mit denen die Rechenschaftspflicht durch nachweisgestützte Bewertungen der Leistung und Ergebnisse der Gruppe gefördert und zum Austausch von Wissen, zur Information über Entscheidungen der Gruppe in Bezug auf Politik, Strategien, Produkte, Projekte und organisatorische Fragen sowie zur Verbesserung der Performance beigetragen wird; nimmt die Bewertungen der Förderung durch Beteiligungskapital- und Quasi-Beteiligungskapital sowie durch Kreditfinanzierung zur Kenntnis und weist darauf hin, dass mit der Bereitstellung solcher Finanzierungen relevante Marktlücken geschlossen und ein wesentlicher Beitrag in Bezug auf Volumen, Marktentwicklung und bewährte Verfahren geleistet wird; hebt hervor, dass sich die Bereitstellung stabiler und vorhersehbarer Finanzierungen im gesamten Wirtschaftskreislauf stabilisierend auf den Markt auswirkt, auch in Krisenzeiten;
14. ist sich darüber im Klaren, dass im Jahr 2022 über 1 Mrd. EUR an EIB-Unterstützung für Luft- und Raumfahrt und Cybersicherheit bereitgestellt wurden, wodurch das Ziel übertroffen wurde; vertritt die Auffassung, dass der EIB eine strategische Aufgabe bei der Unterstützung der Finanzierung der Verteidigung Europas in Wirtschaftszweigen zukommt, in denen Güter mit doppeltem Verwendungszweck hergestellt werden; nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der neuen Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative der EIB bis 2027 bis zu 6 Mrd. EUR für Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden; begrüßt, dass die EIB entschlossen ist, die institutionellen Partnerschaften mit der Kommission (insbesondere mit der Generaldirektion Verteidigungsindustrie und Weltraum), der EU-Agentur für das Weltraumprogramm, der Europäischen Verteidigungsagentur und der NATO weiter zu stärken;
15. stellt fest, dass sich vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die sich aus der Erholung von der COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ergeben, die Kluft zwischen den Mitgliedstaaten, was ihre Wirtschaftslage und ihre Kapazitäten betrifft, vergrößert hat; hält es für sehr wichtig, dafür zu sorgen, dass sich die am stärksten betroffenen Regionen und Länder an die neuen Gegebenheiten anpassen, damit niemand außer Acht gelassen wird;
16. fordert die EIB auf, weiterhin eine wichtige Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, Investitionslücken zu schließen, wie etwa in den Bereichen sozialer Wohnungsbau, kleine Versorgungsunternehmen, öffentlicher Personenverkehr, nachhaltiger Verkehr, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und Bildung, sowie gleichzeitig die Zusätzlichkeit und Komplementarität mit anderen öffentlichen Mitteln und mit gewerblichen Kreditgebern sicherzustellen;
17. weist darauf hin, dass Investitionen in KMU, Bildung, Forschung und Entwicklung, effiziente Verwaltung und die lokale Infrastruktur zu den wirksamsten Mitteln zur Förderung des Wachstums gehören;
18. fordert die EIB auf, die Finanzierungen aufzustocken, um den technologischen Wandel voranzutreiben, für KMU Mittel für langfristige Forschung und Innovation zur Verfügung zu stellen, die Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zugeschnitten sind, und Investitionen in die digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmern und Unternehmern, die digitale Infrastruktur und den Kapazitätsaufbau mit Blick auf die Digitalisierung zu fördern;
19. begrüßt, dass die EIB von den drei großen Ratingagenturen (Fitch, Moody’s und S&P) ein AAA-Rating mit „stabilem“ Ausblick erhalten hat; bekräftigt, dass das AAA-Rating der EIB notwendig ist, damit angemessene Finanzierungsquellen am Markt zu günstigen Zinssätzen zur Verfügung stehen, und daher beibehalten werden muss;
EIB-Unterstützung in wichtigen Politikbereichen – Kohäsion, Infrastruktur, Digitalisierung, KMU, Innovation und Kompetenzen
20. stellt fest, dass der Beitrag der EIB-Gruppe zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt im Rahmen der neuen Kohäsionspolitik der EU für den Zeitraum 2021-2027 weiterhin Ländern und Regionen in der gesamten EU zugutekommt, die Aufholbedarf haben; weist darauf hin, dass sich durch die wirtschaftlichen Folgen der Krise, die die Mitgliedstaaten der EU durchleben, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten verschärft haben, weswegen es noch wichtiger wird, dafür zu sorgen, dass sich die am stärksten betroffenen Regionen und Länder an die neue Lage anpassen können, damit niemand außer Acht gelassen wird; begrüßt die Entscheidung der EIB, ab 2023 den wichtigsten Leistungsindikator für die Vergabe von Krediten an weniger entwickelte Regionen zu verfolgen, wobei für 2023 ein Ziel von 21 % und für 2025 ein Anteil von 23 % an den gesamten EU-Finanzierungen angestrebt wird; bekräftigt seine Forderung nach einer gerechten und transparenten geografischen Verteilung der Projekte und Investitionen mit einem Schwerpunkt auf weniger entwickelten Regionen, insbesondere im Gesundheitswesen sowie in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Infrastruktur, um inklusives Wachstum sowie die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz und Kohäsion zu fördern; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Orientierungspapier der EIB zur Kohäsion 2021-2027 die kohäsionsbezogenen Finanzierungen der EIB-Gruppe auf etwa 40 % der unionsinternen Finanzierungen für 2022 erhöht werden (Anstieg auf 45 % bis 2025), von denen 20 % weniger entwickelten Regionen zugewiesen werden sollten; ist sich bewusst, dass die EIB-Gruppe durch die Förderung von sozialer Teilhabe und Entwicklung, Chancengleichheit und fairen Arbeitsbedingungen die einschlägige Sozialpolitik der EU und die Europäische Säule sozialer Rechte unterstützt; stellt fest, dass annähernd die Hälfte der EIB-Kredite in der EU (46 Prozent) für Projekte in Kohäsionsregionen gewährt wurde, worin sich das Eintreten der Bank für ein gerechtes Wachstum und eine unionsweite Konvergenz zeigt; fordert die EIB auf, mit mehr Tatkraft gegen wiederkehrende Unzulänglichkeiten vorzugehen, aufgrund deren bestimmte Regionen und Länder die Finanzierungstätigkeiten der EIB nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen können;
21. ist der Ansicht, dass Innovation ein Motor für Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist und dass in der EU weiterhin eine erhebliche strukturelle Lücke bei den Investitionen in Innovation und Digitalisierung besteht; fordert die EIB auf, den digitalen Wandel zu unterstützen, die strategische Autonomie im digitalen Bereich aufrechtzuerhalten und digitale Infrastrukturprojekte zu fördern und in Standards und Protokolle zu integrieren, durch die die Netzsicherheit und -resilienz, die Interoperabilität und ein offenes, pluralistisches und sicheres Internet unterstützt werden; fordert die EIB auf, die Autonomie der EU im Bereich der Schlüsseltechnologien zu fördern sowie den technologischen Wandel von Unternehmen aus der EU zu unterstützen, was sich überaus vorteilhaft auf die Beschäftigung auswirkt und zugleich die Digitalisierung beschleunigt; fordert die EIB ferner auf, die Stärkung der Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit in der EU zu unterstützen, um die EU widerstandsfähiger und reaktionsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen werden zu lassen, und gleichzeitig die bestehenden Kooperationsmechanismen auszubauen sowie wichtige Einrichtungen und grundlegende Dienste wie Krankenhäuser und öffentliche Versorgungsunternehmen zu schützen;
22. ist sich bewusst, dass bei den Maßnahmen der EIB die Aspekte Klima, Innovation und Entwicklung miteinander verbunden werden, und stellt fest, dass Innovationen und Technologie zentrale Faktoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sind; ist der Ansicht, dass die EIB, um die hochgesteckten Klimaschutz- und Digitalisierungsziele zu erreichen, an ihrer Strategie festhalten sollte, wissensorientierte und risikoreichere Aktivitäten zu unterstützen, die eine größere Zusätzlichkeit schaffen, und dass die Bank durch eine höhere Risikoübernahme über „Sonderaktivitäten“ ferner in die Lage versetzt wird, neue Kunden und Branchen zu erreichen und Produkte zu entwickeln, mit denen auf eine veränderte Marktdynamik und neue Marktbedürfnisse eingegangen wird;
23. weist darauf hin, dass der Mechanismus für einen gerechten Übergang ein zentraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals ist und sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Übergangs zur Klimaneutralität befasst; stellt fest, dass der Beitrag der EIB-Gruppe zum EU-Mechanismus für einen gerechten Übergang eine wichtige Brücke zwischen den beiden maßgeblichen politischen Querschnittszielen der EIB-Gruppe – Klimaschutz und Kohäsion – darstellt; hebt hervor, dass die EIB bei der Unterstützung der Wirtschaft der EU im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang eine wichtige Rolle spielen soll; unterstreicht, dass die EIB alle drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang unterstützt; ist sich bewusst, dass die Tätigkeit der EIB bei allen drei Säulen nachfragebasiert ist; begrüßt die im September 2022 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor, die dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang, über die öffentliche Investitionen in Höhe von 10 Mrd. EUR in Form von EIB-Darlehen in den Regionen finanziert werden, die am stärksten vom Übergang der EU zu einer grünen Wirtschaft betroffen sind; fordert die EIB auf, potenziellen Begünstigten aus den am stärksten betroffenen Gebieten beratende Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Projekten zu gewähren;
24. betont die Bedeutung der KMU für die Wirtschaft der EU und weist darauf hin, dass auf die 23 Millionen KMU in der EU 99 % aller Unternehmen, über die Hälfte des BIP und in etwa zwei Drittel der Arbeitsplätze der EU entfallen und dass sie in allen Wirtschaftszweigen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Mehrwert spielen; vertritt die Auffassung, dass KMU beim inklusiven Übergang zur Klimaneutralität und bei der Digitalisierung der Industrie der EU sowie im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU eine wichtige Rolle zu spielen haben; weist darauf hin, dass keine übermäßigen neuen Anforderungen, die zu mehr Bürokratie für KMU führen würden, gestellt werden sollten;
25. begrüßt, dass die EIB im Jahr 2022 Finanzierungen in Höhe von insgesamt 16,35 Mrd. EUR für KMU und Midcap-Unternehmen bereitgestellt hat; weist darauf hin, dass die finanzielle Unterstützung durch die EIB-Gruppe im Jahr 2022 etwa 430 000 KMU und Midcap-Unternehmen zugutegekommen ist, auf die 5,3 Millionen Arbeitsplätze entfielen;
26. unterstreicht die Rolle des Europäischen Garantiefonds (EGF) bei der Unterstützung von Unternehmen, vor allem KMU in der EU, und stellt fest, dass die Leitungsgremien der EIB bis zum 31. Dezember 2022 Projekte im Wert von insgesamt 23,54 Mrd. EUR (gegenüber 23,2 Mrd. EUR im Jahr 2021) genehmigt hatten, wovon 11,07 Mrd. EUR auf EIB-Finanzierungen und 12,47 Mrd. EUR auf EIF-Finanzierungen entfielen, und dass die daraus resultierenden unterzeichneten Finanzierungen Ende 2022 ein Volumen von 20,9 Mrd. EUR erreichten (wovon 10,3 Mrd. EUR auf die EIB und 10,6 Mrd. EUR auf den EIF entfielen); weist darauf hin, dass durch diese Intervention voraussichtlich Gesamtinvestitionen in Höhe von 187,3 Mrd. EUR mobilisiert werden (gegenüber insgesamt 174,4 Mrd. EUR zum 31. Dezember 2021); ist sich bewusst, dass dieses Instrument zeitlich befristet ist und dass der Zeitraum für die Zuweisung von EGF-Erzeugnissen im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Unterstützung der Erholung der EU nach der COVID-19-Pandemie nur bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde, und begrüßt, dass der EGF rechtzeitig bereit stand, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen abzumildern; nimmt zur Kenntnis, dass Bedenken hinsichtlich der mangelnden Transparenz bei der Inanspruchnahme des EGF (insbesondere hinsichtlich des Entscheidungsprozesses, der rechtzeitigen Bekanntgabe der finanzierten Projekte und der Identität der Endempfänger) geäußert wurden; begrüßt, dass eine Evaluierung des EGF in das Arbeitsprogramm der Abteilung Evaluierung der EIB für 2024 aufgenommen wurde, und erwartet, dass diese eine umfassende Analyse des effektiven Mehrwerts und der Auswirkungen der Inanspruchnahme des EGF umfasst;
27. ist davon überzeugt, dass die Beseitigung der großen strukturellen Investitionslücken in der EU nicht nur die Überwindung finanzieller, sondern auch nichtfinanzieller Investitionshemmnisse und eine umfangreiche Mobilisierung und Koordinierung von Ressourcen und Kapazitäten erfordert, und zwar in Verbindung mit dem Aufbau technischer und administrativer Kapazitäten und dem Abbau regulatorischer Hürden; fordert, dass vor der Genehmigung von Projekten die technische Hilfe für und die Finanzexpertise von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere in Regionen mit geringer Investitionskapazität, ausgebaut werden, um den Zugang zu EIB-Finanzierungen zu verbessern;
28. räumt ein, dass die Planung und Durchführung von transformativen Investitionen mithilfe von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität eine Verbesserung der technischen und administrativen Kapazitäten erfordert; stellt fest, dass bei der von der EIB durchgeführten Analyse der operativen Faktoren eine Marktfragmentierung entlang von Landesgrenzen, eine fragmentierte Regulierung, eine begrenzte Kapazität öffentlicher Projektträger und knappe nationale Haushaltsmittel als bedeutende Hindernisse für Investitionsprojekte ermittelt wurden; fordert die EIB-Gruppe auf, die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten zu unterstützen und hierfür von ihrer operativen Erfahrung Gebrauch zu machen;
29. fordert die EIB-Gruppe auf, dazu beizutragen, Klarheit zu schaffen und Anreize beizubehalten, um den Wandel in der EU voranzutreiben, die Katalysatorwirkung öffentlicher Investitionen zu verstärken, um Investitionen der Privatwirtschaft anzuziehen, den Zugang zu risikoabsorbierenden Finanzierungsinstrumenten zu erleichtern, um dazu zu verhelfen, strategische Investitionen der Privatwirtschaft abzuschirmen, unnötige administrative Hürden abzubauen und gegen den Mangel an fachlichen Kompetenzen vorzugehen, insbesondere in Unternehmen und kleineren Gemeinden in Kohäsionsregionen und vor allem im Hinblick auf komplexere grüne und digitale Ziele;
30. unterstreicht, dass die Landwirte in der EU mit immer größeren Herausforderungen konfrontiert sind, etwa mit der Vorgabe, sich an die Ziele des europäischen Grünen Deals anzupassen, sowie mit Störungen infolge der Auswirkungen der Energiekrise, der steigenden Inflation und dem Krieg in der Ukraine; betont, dass die Betriebe in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei wichtige Akteure für Wachstum und Entwicklung im ländlichen Raum sind; fordert die EIB auf, für diese bedeutenden Wirtschaftszweige verstärkt Unterstützung bereitzustellen und sie zu fördern;
31. bekräftigt seine Forderung, dass die EIB in der Vorbereitungsphase aller Projekte ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt und die Menschenrechte und die Rechte indigener Gemeinschaften sorgfältig beachtet und wahrt und dass sie eine klare Menschenrechtsstrategie ausarbeitet, die Risikobewertungen und Folgenabschätzungen mit Blick auf die Menschenrechte umfasst;
Aktivitäten der EIB in den Bereichen Klima und Umwelt
32. bekräftigt, dass alle Finanzströme der EIB vollständig mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 und mit dem hochgesteckten Klimaziel der EU für 2030 in Einklang stehen sollten; weist erneut darauf hin, dass die Klimawende inklusiv und fair sein muss, dass grüne Investitionen tragfähig sein müssen und dass von der EIB erwartet wird, dass sie mit ihren Krediten und Finanzierungsinstrumenten, ihrer technischen Hilfe und ihren Beratungsdiensten Einzelpersonen und Unternehmen unterstützt, die die sozioökonomischen Herausforderungen des Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft bewältigen müssen;
33. ist besorgt darüber, dass die Investitionen zur Eindämmung des Klimawandels zwar zunehmen, aber immer noch weit unter dem liegen, was erforderlich ist, um das Unionsziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen; stellt fest, dass den Analysen der EIB zufolge die Investitionen der EU in den Klimaschutz nach dem Einbruch während der Pandemie zwar wieder angestiegen sind, das Investitionsniveau jedoch deutlich aufgestockt werden muss, wenn die Union ihre Ziele erreichen will, und dass gegenüber dem Zeitraum 2010-2020 356 Mrd. EUR mehr pro Jahr erforderlich sind, um das Investitionsziel in Höhe von 1 Bio. EUR zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu senken;
34. stellt fest, dass die von der EIB gewährten grünen Finanzierungen im Jahr 2022 auf 36,5 Mrd. EUR (58 % des Gesamtvolumens) gestiegen sind und somit weit vor 2025 das Ziel übertroffen wurde, mindestens 50 % des gesamten Finanzierungsvolumens für den Klimaschutz und die ökologische Nachhaltigkeit zur Verfügung zu stellen; stellt fest, dass solche Investitionen bereits in den vergangenen zwei Jahren von der EIB in Höhe von 222 Mrd. EUR unterstützt wurden, und legt der EIB-Gruppe nahe, sich weiter für ihr Ziel einzusetzen, in diesem Jahrzehnt eine Billion EUR für grüne Finanzierungen bereitzustellen;
35. bedauert, dass die Stärke der EU auf dem Gebiet der grünen Technologie, in dem sie bisher eine Führungsrolle innehatte, zurückgegangen ist; vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Investitionen in innovative Spitzentechnologien, z. B. Wasserstofftechnologien, breiter streuen und erhöhen und ihre Anstrengungen in den Bereichen nachhaltige Mobilität, intelligente Netze, Wind- und Solarenergie sowie Energiespeicherung verstärken sollte;
36. stellt fest, dass die EIB-Gruppe im Jahr 2022 neue Finanzierungen für Energie aus erneuerbaren Quellen, Effizienz, Speicherung und Netze in Rekordhöhe unterzeichnete und sich der Gesamtbetrag der EIB-Finanzierungen für nachhaltige Energieprojekte in der EU auf beispiellose 17,06 Mrd. EUR belief;
37. begrüßt, dass die EIB auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP27), die vom 6. bis 18. November 2022 in Scharm-el-Scheich (Ägypten) stattfand, angekündigt hat, dass die EIB-Gruppe den REPowerEU-Plan der Kommission bis 2027 mit zusätzlichen Krediten und Beteiligungsfinanzierungen im Umfang von 30 Mrd. EUR unterstützen wird, die hauptsächlich für die Bereiche Energie aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz, Stromnetze und -speicher, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und bahnbrechende Technologien wie CO2‑armer Wasserstoff bestimmt sind;
38. begrüßt das vom Verwaltungsrat der EIB am 26. Oktober 2022 genehmigte Paket gezielter Finanzierungen, das bis zum Jahr 2027 neue Investitionen im Umfang von bis zu 115 Mrd. EUR mobilisieren und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ziel von REPowerEU leisten soll, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden, und zwar in Verbindung mit der laufenden Unterstützung der EIB für die Energiewirtschaft der EU, die sich in den vergangenen zehn Jahren auf durchschnittlich rund 10 Mrd. EUR pro Jahr belief;
39. betont, dass mit den Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB-Gruppe das Engagement für die Förderung und Umsetzung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und des Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 gestärkt wird und dass mit den Umwelt- und Sozialstandards der EIB sichergestellt wird, dass die finanzierten Projekte die biologische Vielfalt und die Ökosysteme nicht wesentlich beeinträchtigen; begrüßt, dass in Übereinstimmung mit den Strategien der EU in Bezug auf die biologische Vielfalt ein Übergang von „Nettoverlust vermeiden“ zu „Verlust vermeiden“ erfolgt;
Aktivitäten der EIB im Bereich Energiesicherheit
40. betont, dass durch den unrechtmäßigen, ungerechtfertigten und unprovozierten Einmarsch Russlands in die Ukraine sowie durch die Energiekrise die bestehenden Versorgungsengpässe verschärft wurden und dass die Auswirkungen höherer Energiepreise über die unmittelbaren Auswirkungen auf Haushalte und Unternehmen hinausgehen, indem die Inflation angeheizt und die Nachfrage gedämpft wird, wobei die Kosten von den Haushalten, Unternehmen und Regierungen in der EU getragen werden;
41. bringt seine Dankbarkeit darüber zum Ausdruck, dass die EIB den Einmarsch der Streitkräfte Russlands in die Ukraine verurteilt hat; stellt fest, dass die EIB seit dem Beginn des Einmarschs mit Unterstützung der Kommission 1,7 Mrd. EUR an Soforthilfe für die Ukraine mobilisiert und ausgezahlt hat;
42. ist sich bewusst, dass die Fähigkeit der Volkswirtschaften der EU, neue Schocks aufzufangen, durch die fiskalischen Spätfolgen der Pandemie erschwert wird; stellt fest, dass durch die konsequenten fiskalpolitischen Maßnahmen, die als Reaktion auf die Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 beschlossen wurden, Haushalte und Unternehmen vor erheblichen Einkommensverlusten bewahrt wurden und dass durch diese Maßnahmen die Produktionskapazitäten der Wirtschaft so geschützt wurden, dass sie sich nach Aufhebung der COVID-19-Beschränkungen rasch erholen konnten; weist darauf hin, dass durch die vorstehend genannten fiskalpolitischen Unterstützungsmaßnahmen ein großer Teil des Nettovermögens vom öffentlichen Sektor auf die Privatwirtschaft umgeschichtet wurde, wodurch die Staatsverschuldung und die privaten Ersparnisse stiegen, und dass die Regierungen infolge dieser Maßnahmen über weniger fiskalpolitischen Handlungsspielraum verfügen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Haushalte und Unternehmen abzufedern;
43. weist erneut darauf hin, dass die EIB einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der industriellen Kapazitäten der EU leisten kann, indem sie die richtigen Investitionsbedingungen schafft, um die Versorgungssicherheit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu wahren, und indem sie einen Beitrag zur künftigen Führungsrolle der Industrie der EU leistet und der EU dadurch mehr geopolitisches Gewicht verleiht;
44. weist darauf hin, dass die EIB-Gruppe in den vergangenen zehn Jahren mehr als 100 Mrd. EUR in die Energiewirtschaft der EU investiert hat, und zwar in die Bereiche Energieeffizienz, Energie aus erneuerbaren Quellen, Netze und Speicherung; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten gegenwärtig Unterstützung erhalten, um die Krise zu bewältigen, die durch die abrupte Einstellung der Gaslieferungen aus Russland ausgelöst wurde;
45. nimmt die Entscheidung des Verwaltungsrats der EIB vom Oktober 2022 zur Kenntnis, das Finanzierungsvolumen der EIB-Gruppe für saubere Energie zu erhöhen, um das Ziel von REPowerEU zu unterstützen, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu beenden, demzufolge bis 2027 weitere 30 Mrd. EUR investiert werden sollen; ist der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht zu einer dauerhaften Lockerung der Klimakriterien führen sollte, die Unternehmen erfüllen müssen, um für eine Unterstützung infrage zu kommen; weist darauf hin, dass mit dem PATH-Rahmen sichergestellt werden soll, dass die finanzierten Projekte mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen und die Betreiber in Übereinstimmung mit dem Klimabank-Fahrplan der EIB ihre Geschäftstätigkeit insgesamt dekarbonisieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel stärken; beharrt darauf, dass Investitionen mit Mehrwert für die EU gefördert werden müssen, indem transnationale Kooperationsprojekte in den Bereichen Energieerzeugung und Infrastrukturen unterstützt werden;
46. betont, dass alle Investitionen zur Bewältigung der Energiekrise sowie Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel auf effiziente und transparente Weise durchgeführt werden sollten;
Tätigkeiten des EIF
47. weist darauf hin, dass der EIF Teil der EIB-Gruppe ist und seine Hauptaufgabe darin besteht, die Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) in der EU zu unterstützen, indem sie beim Zugang zu Finanzierungen unterstützt werden; ist sich bewusst, dass der EIF Risiko- und Wachstumskapital, Garantien und Mikrofinanzierungsinstrumente konzipiert und entwickelt, die speziell auf dieses Marktsegment ausgerichtet sind, und dass der EIF damit zur Verfolgung wichtiger politischer Ziele der EU wie Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, Innovation und Digitalisierung, soziale Wirkung, Kompetenzen und Humankapital sowie Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit beiträgt;
48. weist darauf hin, dass das jüngste Finanzierungsprogramm des EIF eine Aufstockung der Mittel von 9,2 Mrd. EUR im Jahr 2022 auf 13,0 Mrd. EUR im Jahr 2023 und 13,5 Mrd. EUR im Jahr 2024 vorsieht; stellt fest, dass der EIF plant, die volle Kapazität des vorgezogenen InvestEU-Mandats in den Jahren 2022 und 2023 auszuschöpfen, indem bis Ende 2023 60 % der im Rahmen von NextGenerationEU unterstützten InvestEU-Mittel genehmigt und die Unterzeichnung der daraus resultierenden Finanzierungen bis Ende 2024 abgeschlossen wird;
49. stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2022 30 % der finanziellen Unterstützung des EIF auf Nachhaltigkeit und den ökologischen Wandeln ausgerichtet waren und 21 % – rund 2 Mrd. EUR – in Einklang mit dem ambitionierten Fahrplan der EIB-Gruppe für die Klimabank für die Verfolgung der Querschnittsziele Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit eingesetzt wurden; betont, dass der EIF sowohl innovative Unternehmen in den Bereichen Agrartechnologie, blaue Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität als auch traditionelle Unternehmen und Einzelpersonen bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzinvestitionen unterstützt;
50. weist darauf hin, dass der EIF im Jahr 2022 für kleine Unternehmen und ökologische Projekte Finanzierungen in Höhe von über 9 Mrd. EUR bereitgestellt hat, wobei das Ziel darin bestand, rund 97 Mrd. EUR für Investitionen zur Förderung der Klimaneutralität, der digitalen Transformation der Wirtschaft der EU und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu mobilisieren;
51. weist darauf hin, dass sich der EIF auch weiterhin auf das horizontale Kohäsionsziel konzentrierte, vor allem durch gemeinsame Investitionsprogramme in Verbindung mit der Eigenkapitalplattform des EIF und der nationalen Förderbanken und indem 39 % der Finanzierungen für Unternehmen in den Kohäsionsregionen der EU bereitgestellt wurden;
Wirkung außerhalb der EU
52. ist sich bewusst, dass die EIB-Gruppe bei ihren Aktivitäten außerhalb der EU die Ziele und Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU unterstützt und ihr Fachwissen und ihre Erfahrung außerhalb der EU in Schwerpunktbereichen wie Klimaschutz, Gesundheit und Digitalisierung, Werte der EU und Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung einsetzt;
53. fordert die EU auf, das Potenzial der EIB als Instrument zur Nutzung der strategischen Autonomie der EU, insbesondere in Bezug auf Energie und Rohstoffe, weiter zu maximieren und ihre außenpolitischen Prioritäten in ihren Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU unter vollständiger Einhaltung des Verfahrens der sorgfältigen Prüfung von ökologischen und sozialen Aspekten zu fördern, wobei eine starke Koordinierung zwischen der Kommission, dem EAD und den EU-Delegationen sichergestellt werden muss, um die Diskussionen und die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren vor Ort zu erleichtern, damit Projekte ermittelt werden können, die den Zielen der Entwicklungseffizienz am besten entsprechen;
54. würdigt die verstärkten Bemühungen seit der Einrichtung der EIB Global, fordert die EIB jedoch auf, vorausschauender zu handeln, um die Kommunikation und Außenwirkung der EU insgesamt zu fördern, insbesondere im Hinblick auf ihre Arbeit im Globalen Süden; gibt jedoch zu bedenken, dass bei den Bemühungen um Außenwirkung Basisprojekte nicht von größeren Projekten verdrängt werden dürfen, und betont, dass die lokalen Akteure ausreichend einbezogen werden müssen;
55. begrüßt den Beginn der operativen Tätigkeit der EIB Global am 1. Januar 2022, die nach dem Beschluss des Verwaltungsrats der EIB im September 2021 eingerichtet und mit allen Aktivitäten der EIB in der Erweiterungsregion, in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU, in Subsahara-Afrika, in Asien, in Lateinamerika, in der Karibik und im Pazifikraum betraut wurde; ist sich darüber im Klaren, dass EIB Global der wichtigste Finanzierungsarm von Team Europa sein soll, der über die EU hinaus tätig ist und die Schlagkraft der EIB, der EU-Mitgliedstaaten und anderer mit der EU zusammenarbeitender Investmentfirmen bündelt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Eröffnung der EIB-Büros in Pretoria, Kyjiw (Kiew) und Belgrad, die die EIB Global bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen sollen; ist der Auffassung, dass die EIB Global einen entscheidenden Beitrag zu den Zielen der Stärkung der strategischen Autonomie der EU und der Verbesserung der multilateralen Zusammenarbeit leisten wird;
56. fordert erneut, dass sich die EIB Global auf eine gerechte und nachhaltige Agenda in den Empfängerländern konzentriert und gleichzeitig eine klare Entwicklung nachweist;
57. begrüßt nachdrücklich die Bemühungen und das Engagement der EIB in den Westbalkanländern, die im Jahr 2022 über die EIB Global 835,2 Mio. EUR investiert und damit einen Beitrag zum Wirtschafts- und Investitionsplan der EU für die Region geleistet hat; weist darauf hin, dass mehr als 80 % der unterzeichneten Investitionen im Jahr 2022 in ökologisch nachhaltige Projekte flossen; begrüßt, dass sich die Investitionen der EIB zur Unterstützung des nachhaltigen grünen und digitalen Wandels der lokalen Wirtschaft in der Region seit 2020 auf insgesamt 2,5 Mrd. EUR summieren; fordert die EIB Global auf, Unternehmen in den Westbalkanländern, die in die Beschleunigung der digitalen Transformation, den Aufbau der digitalen Infrastruktur, den Ausbau der 5G-Telekommunikationsnetze, die nachhaltige Stadtentwicklung, die Beschleunigung der Energiewende und die Sicherstellung der Energieeffizienz, darunter auch Projekte in den Bereichen Energie aus erneuerbaren Quellen und klimaneutrale Lösungen, investieren, weiterhin Zugang zu Finanzmitteln zu günstigen Bedingungen zu gewähren; begrüßt, dass im Rahmen der Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan eine Garantie für die Widerstandsfähigkeit von KMU ins Leben gerufen wurde, wodurch rund 4 000 kleine Unternehmen in der Region Zugang zu günstigen Finanzmitteln erhalten sollen; hebt die Bedeutung des Haushaltskontrollverfahrens hervor, da nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs die zwischen 2014 und 2020 geleistete finanzielle Unterstützung der EU in Höhe von rund 700 Mio. EUR zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den Westbalkanländern nur wenig Auswirkungen auf grundlegende Reformen hatte;
58. nimmt die Bemühungen der EIB im Zusammenhang mit der sorgfältigen Überwachung der Sozial- und Umweltstandards bei ihren Tätigkeiten zur Kenntnis; fordert die EIB auf, die substanzielle Konsultation der lokalen Bevölkerung während der Durchführung der Projekte weiter zu stärken, solide Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber den betroffenen Gemeinschaften vorzusehen sowie die Unzulänglichkeiten ihrer Beteiligung und die Rolle ihrer Intermediäre bei Projekten, die sich negativ auf die lokale Bevölkerung in Entwicklungsländern ausgewirkt haben, genau zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten;
59. erwartet, dass die EIB Global und ihre Mechanismen zur Koordinierung mit anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen vollkommen transparent sind; begrüßt in diesem Zusammenhang den regelmäßigen Austausch mit dem Europäischen Parlament in Brüssel und zuletzt in Luxemburg sowie den laufenden offenen Dialog der EIB mit allen Interessenträgern, insbesondere mit Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Akteuren;
60. bestärkt die EIB darin, sich weiterhin aktiv an der Entwicklung von Methoden und Verfahren zur Planung, Überwachung und Evaluierung auf Länderebene zu beteiligen, und zwar in Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen und den nationalen und lokalen Akteuren sowie durch Kofinanzierung mit Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen;
61. begrüßt das rasche Handeln der EIB zur Unterstützung der Ukraine unmittelbar nach Ausbruch des Angriffskriegs Russlands durch die Auszahlung von Mitteln in Höhe von 1,7 Mrd. EUR unter sehr schwierigen Umständen im Jahr 2022; stellt fest, dass mit dem Fortschreiten konkreter Projekte vor Ort noch 540 Mio. EUR ausgezahlt werden müssen; fordert die EIB auf, ihren Beitrag im Rahmen der Initiative „EU für die Ukraine“ sicherzustellen, um die Wirtschaft der Ukraine am Leben zu erhalten und die Wiederaufbaubemühungen des Landes im Einklang mit dem am 15. Dezember 2022 vom Europäischen Rat erteilten Mandat zu unterstützen;
62. fordert die EIB nachdrücklich auf, im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung für die Ukraine für eine strenge Konditionalität zu sorgen, einschließlich einer klaren und umfassenden Aufsicht über die Verwendung der für den Wiederaufbau und die humanitäre Hilfe bestimmten EU-Mittel; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die EU einen systematischen Ansatz verfolgen muss, um die Auszahlung der Mittel besser zu koordinierten und die Verwendung der Mittel strenger zu überwachen;
63. ist sich bewusst, dass gemäß dem Dekret des Präsidenten der Ukraine Nr. 64/2022 ab dem 24. Februar 2022 die jeweilige Militärverwaltung dafür verantwortlich ist, die Befugnisse der zuständigen lokalen staatlichen Verwaltung auszuüben sowie in den zurückeroberten Gebieten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufstellung, Genehmigung, Änderung und Ausführung des kommunalen Haushaltsplans, der Verwaltung des kommunalen Eigentums der jeweiligen Gebietskörperschaften und – für kurze Zeit – der Beschlussfassung über die Flächenentwicklung und die Nutzung natürlicher Ressourcen von lokaler Bedeutung zu klären; ist der Ansicht, dass die Verwaltungs- und Prüfbehörden der Ukraine in der derzeitigen Lage nur über begrenzte Ressourcen und Befugnisse verfügen, um das übliche Maß an Transparenz und eine angemessene Kontrolle über die eingesetzten Finanzmittel sicherzustellen; fordert die EIB nachdrücklich auf, die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und der demokratisch gewählten Vertreter der kommunalen Selbstverwaltung sicherzustellen sowie ihre Aufsicht über die Durchführung der Tätigkeiten zu verstärken und eine starke Überwachungsfunktion in Bezug auf die zugewiesenen Ressourcen auszuüben, um zu verhindern, dass sie zweckentfremdet oder missbräuchlich verwendet werden; fordert die EIB auf, eigene Überwachungs- und Prüfungsteams in der Ukraine einzurichten, die die Richtigkeit der Prüfungsdaten für alle von der EU finanzierten Projekte sicherstellen sollen;
64. fordert die EIB auf, die Mittel aus der Initiative „EU für die Ukraine“ sowohl mit der Kommission, der Weltbank und anderen Gebern im Rahmen der G7-Koordinierungsplattform für die Ukraine als auch mit den regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der Ukraine zu koordinieren, damit tatsächlich ein gemeinsamer Ansatz zur Deckung des dringenden Bedarfs der Ukraine verfolgt wird;
65. weist darauf hin, dass die EIB Global zusätzlich zur Unterstützung der Ukraine im Jahr 2022 neue Finanzierungen in Höhe von 9,1 Mrd. EUR gewährt hat, wodurch sich das Gesamtvolumen der Tätigkeit dieses Geschäftsbereichs der EIB, der im Januar 2022 ins Leben gerufen wurde, um die Aktivitäten außerhalb der EU zu verstärken, auf 10,8 Mrd. EUR erhöht;
66. begrüßt die finanzielle und technische Unterstützung der EIB für die Republik Moldau in Anbetracht der Energieabhängigkeit und Anfälligkeit des Landes im derzeitigen geopolitischen Kontext; fordert die EIB auf, die Republik Moldau weiterhin dabei zu unterstützen, dass sie schneller der EU beitreten kann und Fortschritte im Hinblick auf ihre langfristige Energieautonomie und -diversifizierung erzielt;
67. fordert die EIB Global auf, eine stärkere Präsenz vor Ort anzustreben, Produkte und Geschäftsmodelle an die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort anzupassen und enger mit Partnerinstitutionen zusammenzuarbeiten, um die Entwicklungswirkung der EU im Team Europa im Rahmen des Instruments „Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ zu verstärken;
68. begrüßt, dass die erste Finanzierungsvereinbarung zwischen der EIB und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde, durch die dem IFAD 500 Mio. EUR zur Unterstützung seines Programms zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und zur Verringerung der Armut in ländlichen Gebieten sowie zur Unterstützung von Kleinbauern bei der Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden;
69. weist darauf hin, dass sich die Mitgliedstaaten nicht einig sind, wie die erforderliche Finanzierung und Deckung aus dem Unionshaushalt sichergestellt werden kann, damit sich die Bank weiterhin in der Ukraine engagieren kann, was zu einem Stillstand führen könnte, wenn keine Lösung gefunden wird; begrüßt die von der EIB ins Leben gerufene Initiative „EU für die Ukraine“, mit der der Wiederaufbau der Infrastruktur, der vorrangigen Investitionsbedarf und die Tätigkeit von Unternehmen unterstützt werden soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass das Land im Einklang mit seinen Bedürfnissen weiterhin solide Unterstützung erhält; fordert eine kontinuierliche gründliche Analyse des Finanzbedarfs für den Wiederaufbau und die nachhaltige Entwicklung der Ukraine, wobei den lokalen Bedürfnissen, einschließlich einer Bewertung der Auswirkungen des Krieges auf die Umwelt, Vorrang einzuräumen ist;
70. fordert die EIB (EIB Global) auf, aufbauend auf der Einrichtung ihres ersten regionalen Drehkreuzes in Kenia ihre Präsenz vor Ort in Ländern außerhalb der EU weiter zu stärken und dabei, soweit möglich, Ressourcen zu kombinieren und die Zusammenarbeit mit anderen europäischen und nichteuropäischen Akteuren, insbesondere mit Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, zu intensivieren; fordert ein konkretes und starkes entwicklungspolitisches Mandat für die EIB Global, das auf die Verringerung der Ungleichheit, die Beseitigung der Armut und die Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist; fordert eine Erhöhung der Garantien, die der EIB aus dem Unionshaushalt gewährt werden, damit sie ihre Aktivitäten im Globalen Süden ausweiten kann;
71. befürwortet die weitere Zusammenarbeit und die Anpassung der Arbeitsmethoden und -instrumente der EIB und insbesondere der EBWE, im Hinblick auf den Investitionsbedarf in Afrika, um Großinvestitionen in der Zukunft zu erleichtern und gleichzeitig die Unterstützung der EU für kleinere lokale Projekte aufrechtzuerhalten, was letztlich zur Verwirklichung der Ziele der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
72. fordert die EIB auf, enger mit der Afrikanischen Entwicklungsbank zusammenzuarbeiten und die die potenziellen Vorteile der Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zu prüfen; betont, dass langfristige Investitionen finanziert werden müssen, durch die eine nachhaltige Entwicklung gefördert wird; plädiert für die Einrichtung gemeinsamer Projekt- und Beratungszentren, um effiziente Anlaufstellen für lokale Akteure bereitzustellen und die lokale Eigenverantwortung für gemeinsame Entwicklungsprojekte zur Maximierung der Entwicklungswirkung und -effizienz zu erhöhen; fordert in diesem Zusammenhang die Unterstützung der Entwicklung der lokalen Privatwirtschaft in Afrika, insbesondere durch die Finanzierung afrikanischer Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen; spricht sich ebenfalls für eine engere Zusammenarbeit mit anderen regionalen Entwicklungsbanken aus;
Maßnahmen der EIB im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
73. stellt fest, dass die EIB ihre Bemühungen zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie im Jahr 2022 fortgesetzt hat; betont, dass die EIB im Jahr 2022 5,1 Mrd. EUR für Projekte in den Bereichen Gesundheit und Biowissenschaften bereitgestellt hat, die rund 980 Millionen Menschen weltweit zugutegekommen sind; begrüßt, dass die EIB die globale Impfstoffinitiative COVAX, die internationale Fazilität zur Sicherstellung eines fairen und allgemeinen Zugangs zu COVID-19-Impfstoffen unterstützt, wobei die EIB bis März 2022 insgesamt 900 Mio. EUR bereitgestellt und im April 2022 eine weitere Mrd. EUR zur Unterstützung von COVAX zugesagt hat;
74. stellt fest, dass die Qualität des Darlehensportfolios der EIB dank ihrer Kreditrisikomanagementstrategie keine wesentliche Beeinträchtigung durch die COVID-19-Pandemie erfahren hat und dass die EIB trotz der allgemeinen Unsicherheit auf den globalen Finanzmärkten nach wie vor eine robuste Liquiditätsposition aufweist;
75. weist darauf hin, dass die EIB-Gruppe im Zusammenhang mit der Pandemie ihre Flexibilität bei der Bereitstellung von finanziellen Lösungen in Krisensituationen unter Beweis gestellt hat, sowie ihre Fähigkeit, die großangelegte, längerfristige Reaktion der EU, das Programm NextGenerationEU, und die nationale Unterstützung für öffentliche Investitionen durch ergänzende Maßnahmen zu flankieren;
Compliance, Transparenz und Rechenschaftspflicht der EIB
76. stellt fest, dass es sich beim Ausschuss der EIB für Auftragsvergabebeschwerden in Übereinstimmung mit den bewährten Verfahren bei anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen um einen spezialisierten, unabhängigen Ausschuss handelt, der für die Bearbeitung von Auftragsvergabebeschwerden zuständig ist, mit denen die Entscheidungen der Bank über Projektvergabeverfahren im Rahmen eines von der EIB finanzierten Projekts außerhalb der EU angefochten werden können; stellt fest, dass beim Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden (PCC) im Jahr 2022 18 Beschwerden eingegangen sind (gegenüber 23 im Jahr 2021 und 31 im Jahr 2020), und dass von diesen 18 Beschwerden 13 Auftragsvergabebeschwerden waren, die vor der Entscheidung bzw. dem Einspruchsverzicht der Bank eingereicht wurden (gegenüber 18 solcher Beschwerden im Jahr 2021) und die das Sekretariat des Ausschusses zur Weiterverfolgung an die für die entsprechenden Projekte zuständigen Dienststellen der Bank weitergeleitet hat, während es sich bei den übrigen fünf Auftragsvergabebeschwerden um Beschwerden handelte, die beim Auftragsvergabeausschuss eingereicht wurden, nachdem die Bank auf Einwände gegen die Auftragsvergabe verzichtet hatte (dieselbe Anzahl wie im Jahr 2021), und die geprüft und beschieden wurden; stellt fest, dass der PCC dafür gestimmt hat, den Einspruchsverzicht der Bank im Falle von zwei der Beschwerden aufrechtzuerhalten und den Einspruchsverzicht der Bank in den verbleibenden drei Fällen zurückzuziehen;
77. würdigt, dass der Ausschuss für Auftragsvergabebeschwerden, die Abteilung Untersuchungen und die Abteilung Beschwerdemechanismus komplementäre Rollen innerhalb der Generalinspektion innehaben, was die Zusammenarbeit und Kommunikation erleichtert, um allen möglichen Verdachtsmeldungen in Bezug auf rechtswidrige Verhaltensweisen nachzugehen und vergabebezogene Beschwerden und sonstige Beschwerden zu erfassen; stellt fest, dass im Jahr 2022 im Rahmen des Beschwerdemechanismus der EIB 54 neue Fälle (gegenüber 64 Fällen im Jahr 2021 und 77 Fällen im Jahr 2020) registriert, 97 Fälle bearbeitet (gegenüber 107 Fällen im Jahr 2021 und 137 Fällen im Jahr 2020) und 53 Fälle (gegenüber 64 Fällen im Jahr 2021 und 94 Fällen im Jahr 2020) abgeschlossen wurden; stellt fest, dass 68 % der im Jahr 2022 registrierten Beschwerden ökologische und soziale Auswirkungen betrafen, während sich 20 % auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Governance und Verwaltung der EIB bezogen;
78. fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass das Beschwerdeverfahren zugänglich, wirksam und unabhängig ist, damit etwaige Menschenrechtsverletzungen bei EIB-bezogenen Projekten aufgedeckt und behoben werden können; nimmt zur Kenntnis, dass bei der für Untersuchungen zuständigen Abteilung der EIB im Jahr 2022 180 Verdachtsmeldungen eingingen (gegenüber 174 im Jahr 2021 und 183 im Jahr 2020) und dass 147 solcher Fälle abgeschlossen (gegenüber 204 im Jahr 2021 und 195 im Jahr 2020) und 36 Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben wurden (45 im Jahr 2021 und 52 im Jahr 2020); hebt hervor, dass dem OLAF 42 Fälle gemeldet wurden, von denen elf auch an die EUStA verwiesen wurden; stellt fest, dass die Zahl der Fälle, in denen sich die Anschuldigungen nach der Untersuchung als begründet erwiesen, weiterhin zurückgeht (17 begründete Fälle bei 70 im Jahr 2022 eingeleiteten Untersuchungen gegenüber 17 begründeten Fällen bei 67 im Jahr 2021 eingeleiteten Untersuchungen und 37 begründeten Fällen bei 91 im Jahr 2020 eingeleiteten Untersuchungen);
79. teilt die Auffassung des Prüfungsausschusses der EIB, dass eine verstärkte Überwachung, Steuerung und Beaufsichtigung der operationellen und technologischen Risiken einschließlich der Cyberrisiken und anderer nichtfinanzieller Risiken notwendig ist;
80. stellt fest, dass die dreiseitige Vereinbarung am 11. November 2021 von der EIB, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof verlängert wurde; bedauert, dass die überarbeitete Vereinbarung nicht die vom Parlament geforderte umfassende Lösung bietet; begrüßt jedoch, dass die neue Vereinbarung einen besseren Zugang zu geprüften EIB-Dokumenten und eine bessere Straffung dieser Dokumente ermöglicht und in der Vereinbarung der Zeitplan für den Erhalt der erforderlichen Prüfungsunterlagen, deren Format und die Vorschriften über Vertraulichkeit, Datenschutz, Methoden der Beweiserhebung und den Zugang zu Informationen präzisiert werden; bekräftigt, dass der Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit EIB-Operationen haben sollte, die ausschließlich der Umsetzung von Maßnahmen und Strategien der EU dienen;
81. betont, dass ein regelmäßiger strukturierter Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der EIB erforderlich ist, der durch eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Parlament und der EIB gestärkt werden könnte, um den Zugang zu Dokumenten und Daten der EIB unter Bedingungen zu verbessern, mit denen die Vertraulichkeit gewahrt und erforderlichenfalls die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sichergestellt wird; nimmt die Entscheidungen der Bürgerbeauftragten über die Praxis der EIB zur Offenlegung von Umweltinformationen (im Zusammenhang mit Projekten, die sie entweder direkt, wie im Fall 1065/2020/PB, oder über Intermediäre, wie im Fall 1251/2020/PB) finanziert, zur Kenntnis, und weist darauf hin, dass dabei die Transparenzpflichten des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die systematische und aktive Veröffentlichung und Offenlegung auf Anfrage eingehalten werden sollten; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte Änderungen in Bezug auf die Vollständigkeit des Inhalts, die Aktualität der Veröffentlichung, die Erkennbarkeit der Informationen und die Vertraulichkeitsanforderungen vorgeschlagen hat; nimmt zur Kenntnis, dass die EIB nur einigen der Vorschläge der Bürgerbeauftragten zugestimmt hat; teilt die Auffassung der Bürgerbeauftragten, dass eine vollständige Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen durch die EIB im öffentlichen Interesse liegen würde;
82. fordert den Rechnungshof auf, die durch Garantien aus dem Unionshaushalt unterstützten Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen der EIB, umfassend zu prüfen und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten und dabei alle Mängel in seinen Arbeitsmethoden zu beheben, durch die dies derzeit behindert wird;
83. begrüßt die Strategie und die Verfahren der EIB sowie ihre Transparenz und fordert weitere Verbesserungen, insbesondere durch die Umsetzung der von der Europäischen Bürgerbeauftragten formulierten Empfehlungen, „mehrere Transparenzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Öffentlichkeit die potenziellen Umweltauswirkungen der von ihr finanzierten Projekte leichter erkennen kann“;
84. begrüßt die bereits 2021 angekündigte Einrichtung eines neuen Systems zur Nachverfolgung von und Berichterstattung über Empfehlungen und Stellungnahmen, die von der Untersuchungsabteilung der EIB abgegeben werden; fordert erneut, dass die finanziellen Auswirkungen der von der Untersuchungsabteilung untersuchten Fälle in ihren künftigen Jahresberichten angegeben werden, und dass die Untersuchungsabteilung über die bloße Beschreibung der Fallstudien hinausgeht, um wertvolle Erkenntnisse zu liefern, anhand deren beurteilt werden kann, inwieweit finanzielle Interessen gewahrt sind; bekräftigt, dass es wichtig ist, dass die EIB eine klare Bewertung der finanziellen, operativen und Reputationsrisiken vornimmt, wenn sie entscheidet, ob eine Untersuchung zu diesem Zweck angemessen ist;
85. bringt erneut sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die EIB bei ihren Kunden nach wie vor die detaillierten Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer nicht vollständig offenlegt; bekräftigt seine Forderungen nach mehr Transparenz in Bezug auf die Tätigkeiten der EIB über Finanzintermediäre wie Geschäftsbanken und Investmentfonds innerhalb des gesetzlichen Rahmens, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung, sowie nach der Festlegung von Standards für die Berichterstattung, damit ein angemessenes Maß an Daten und Informationen geliefert werden kann; fordert die EIB auf, Vertragsklauseln über die obligatorische Offenlegung der Darlehenstätigkeit durch die Finanzintermediäre aufzunehmen;
86. fordert die EIB auf, auf das Früherkennungs- und Ausschlusssystem zurückzugreifen und Ausschlussentscheidungen in Bezug auf Personen oder Einrichtungen, die Unionsmittel beantragen, dafür ausgewählt werden oder sie erhalten, zu berücksichtigen, wenn sie Investitionen genehmigt, für die Mittel aus dem Unionshaushalt bereitgestellt werden;
87. stellt fest, dass die Verhaltenskodizes für das Direktorium und den Verwaltungsrat der EIB im August 2021 aktualisiert wurden; begrüßt die Einführung einer längeren Karenzzeit für die Mitglieder des Direktoriums (24 statt zwölf Monate) und für die Mitglieder des Verwaltungsrats (zwölf statt sechs Monate); bedauert jedoch, dass es keine Bestimmung gibt, wonach die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten von der Überwachung von Operationen in ihren Herkunftsländern und der Beschlussfassung über derartige Operationen ausgeschlossen würden, und betont, dass dieses Thema bei der nächsten Überprüfung behandelt werden muss; nimmt die Schlussfolgerungen und die Entscheidung der Bürgerbeauftragten in der Sache 1016/2021/KR zur Kenntnis, in der es darum ging, wie die EIB mit dem Antrag eines ehemaligen Vizepräsidenten umging, innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Stelle bei einem Energie- und Versorgungsunternehmen zu übernehmen, das EIB-Darlehen erhalten hatte; ist besorgt über das Risiko von Interessenkonflikten und über die Unzulänglichkeit der von der EIB ergriffenen Maßnahmen zur Minderung des Risikos in dem genannten Fall; begrüßt, dass die EIB den Verhaltenskodex für die Mitglieder ihres Direktoriums überarbeitet hat und dabei einige der Bedenken hinsichtlich der Gefahr von Interessenkonflikten bei der künftigen Beschäftigung von Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern aus jüngerer Zeit ausgeräumt wurden; bekräftigt seine Forderung, bei der nächsten Überarbeitung des Verhaltenskodex des Direktoriums die verbleibenden Mängel in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten zu beheben; fordert die Europäische Bürgerbeauftragte auf, die Umsetzung des neuen Verhaltenskodex des Verwaltungsausschusses zu überwachen;
88. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB die Empfehlungen weiterverfolgt, die vom OLAF nach Abschluss mehrerer Untersuchungen ausgesprochen wurden, in deren Mittelpunkt Erziehungszulagen standen, die EIB-Bediensteten zu Unrecht gewährt worden waren; erwartet, dass die zu Unrecht gezahlten Beträge vollständig eingezogen werden, und wiederholt seine Forderung, dass die EIB dem Europäischen Parlament über das Ergebnis ihrer Abhilfemaßnahmen Bericht erstattet;
89. nimmt die Schritte zur Kenntnis, die die EIB in den vergangenen Jahren unternommen hat, um das Geschlechterverhältnis bei ihren Bediensteten, insbesondere auf der Führungsebene und auf der Ebene der höheren Bediensteten, zu verbessern; fordert die Bank auf, ihre Bemühungen um ein deutlicheres Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen innerhalb ihrer Organisation fortzusetzen; stellt fest, dass in der EIB Ende 2022 Frauen 44,5 % der Führungskräfte (D/6, E/5, F/4) ausmachten, von denen 35,6 % eine höhere Führungsposition (D/6), 44,3 % eine mittlere Führungsposition (E/5) und 64,4 % eine untere Führungsposition (F/4) innehatten; stellt fest, dass Ende 2022 Frauen 33 % der Führungskräfte (30,6 % auf Ebene der EIB-Gruppe) ausmachten und damit das in der Strategie für Vielfalt und Inklusion 2018-2021 festgelegte Ziel erreicht wurde;
90. fordert die Bank erneut auf, die Gehaltslücke zwischen Verwaltungsbediensteten und Fachkräften zu schließen; weist darauf hin, dass durch die derzeitige Situation und die steigenden Lebenshaltungskosten in Luxemburg ein erheblicher Druck auf das Verwaltungspersonal entsteht, was sich langfristig negativ auf das Wohlergehen des Personals und die Wettbewerbsfähigkeit der EIB bei der Gewinnung des am besten qualifizierten Personals auswirken könnte;
91. äußert sich besorgt über Berichte über intransparente interne Ernennungsverfahren bei Führungskräften am Hauptsitz und in den Außenbüros; fordert die Bank auf, dafür zu sorgen, dass alle Einstellungs- und internen Mobilitätsverfahren unter Einhaltung der höchsten Transparenz- und Ethikvorschriften durchgeführt werden;
92. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB bei der internen Diskussion über den „Neuen Ansatz für Vielfalt, Chancengleichheit, Inklusion und Zugehörigkeit“ vorankommt, der die für den Zeitraum 2018-2021 geltende Strategie ersetzen soll, und fordert die Bank auf, ihn unverzüglich zu verfolgen; bekräftigt seine Forderung an die EIB, für eine angemessene geografische Vertretung, auch in der mittleren und höheren Führungsebene, zu sorgen, und fordert die EIB auf, jährlich eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Nationalität der Personen in mittleren und höheren Führungspositionen zu veröffentlichen;
93. bekräftigt, dass mehr Transparenz erforderlich ist, wenn Projekte über Finanzintermediäre durchgeführt werden; weist erneut darauf hin, dass Transparenz auch in Bezug auf die Verfahren der internen Beschlussfassung und die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt und die Menschenrechte während ihrer gesamten Umsetzung äußerst wichtig ist;
94. nimmt die von der Europäischen Bürgerbeauftragten im März 2023 eingeleitete Untersuchung über die Transparenz, die rechtzeitige Veröffentlichung von Informationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an den umwelt- und sozialpolitischen Entscheidungen der EIB zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die Bürgerbeauftragte im April 2022 klare Empfehlungen an die EIB gerichtet hat, eine ambitioniertere Offenlegungspolitik zu verfolgen, auf die noch immer nicht reagiert wurde;
95. begrüßt die Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau sowie ihren Aktionsplan für die Gleichstellung; stellt fest, dass die Gleichstellung der Geschlechter und insbesondere die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau Teil des Geschäftsmodells der EIB ist; fordert die EIB auf, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei allen Maßnahmen weiter umzusetzen, um die Gleichstellung der Geschlechter und eine inklusionsorientierte Entwicklung zu fördern;
Weiterverfolgung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments
96. fordert die EIB auf, auch künftig über den Sachstand und den Status früherer Empfehlungen zu berichten, die es in seinen jährlichen Entschließungen unterbreitet hat, und zwar insbesondere mit Blick auf
a)
die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionsstrategie und die Ergebnisse, die im Rahmen des Beitrags zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der EU erzielt wurden,
b)
die Maßnahmen, die zur besseren Bekämpfung von Fehlverhalten, Interessenkonflikten, Steuervermeidung, Betrug und Korruption ergriffen wurden,
c)
neue Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz und der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte;
d)
die Maßnahmen zur Stärkung der Unterstützung von KMU und förderfähigen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen und Strategien der EU;
e)
die Folgemaßnahmen zu den Aufforderungen und Forderungen, die mit der vorliegenden Entschließung angenommen werden;
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97. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln, und ersucht den Rat und den Verwaltungsrat der EIB, miteinander eine Aussprache über die hier dargelegten Standpunkte des Europäischen Parlaments zu führen.