Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zum Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter in Venezuela (2023/2780(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Wahl 2024 in Venezuela ein Wendepunkt sein und das Land zur Demokratie zurückkehren könnte; in der Erwägung, dass die Lage im Land in institutioneller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht instabil ist; in der Erwägung, dass bislang mehr als sieben Millionen Menschen sich gezwungen sahen, das Land zu verlassen;
B. in der Erwägung, dass die Unterrichtung der Bevölkerung, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungsrecht seit geraumer Zeit systematisch eingeschränkt werden;
C. in der Erwägung, dass drei der fünf Hauptrektoren des Nationalen Wahlrats Venezuelas zurückgetreten sind, wodurch die beiden übrigen zum Rücktritt gezwungen wurden, und dass die unrechtmäßige Nationalversammlung Vertreter des Regimes damit betraut hat, die neuen Rektoren auszuwählen;
D. in der Erwägung, dass mit dem willkürlichen und politisch motivierten Ausschluss von Kandidaten, etwa dem für 15 Jahre geltenden Ausschluss von María Corina Machado und dem Ausschluss weiterer prominenter politischer Persönlichkeiten wie Leopoldo López, Henrique Capriles und Freddy Superlano, gegen die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission verstoßen und das Recht der Venezolaner, ihre Vertreter zu wählen, stark eingeschränkt wird;
E. in der Erwägung, dass sich das Regime des Nationalen Wahlrats bedient, um den Wahlprozess erneut zu behindern und jede Aussicht auf eine Rückkehr zur Demokratie zunichtezumachen;
F. in der Erwägung, dass die Organisation Amerikanischer Staaten, Gremien der Vereinten Nationen, die USA, die wichtigsten führenden Politiker in der Region und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission dieses Vorgehen in Erklärungen verurteilt haben;
1. verurteilt aufs Schärfste die willkürliche und verfassungswidrige Entscheidung, María Corina Machado, Leopoldo López, Henrique Capriles, Freddy Superlano und weitere Kandidaten daran zu hindern, sich für die Wahl aufstellen zu lassen, sowie die Einmischung des Maduro-Regimes in den Wahlprozess;
2. fordert, dass bei Benennungen in den Nationalen Wahlrat ein unabhängiges Nominierungsverfahren angewandt wird;
3. würdigt die Bemühungen der Opposition, als demokratische Lösung für Venezolaner im In- und Ausland Vorwahlen zu organisieren; fordert die Staatsorgane Venezuelas nachdrücklich auf, die Voraussetzungen für faire, freie, inklusive und transparente Wahlen zu schaffen;
4. fordert die Union auf, die Rückkehr zur Demokratie in Venezuela zu unterstützen und das venezolanische Regime dazu zu drängen, alle politischen Gefangenen freizulassen;
5. bedauert, dass die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission ignoriert werden, und fordert, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um die Empfehlungen vollständig umzusetzen;
6. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und Repressionen und fordert die Union auf, die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können;
7. betont, dass das bevorstehende Gipfeltreffen zwischen der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten eine Gelegenheit bietet, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte hochzuhalten, und fordert, dass sich alle Teilnehmer an diese Grundsätze halten; fordert die Teilnehmer des Gipfeltreffens auf, eine Erklärung herauszugeben, in der die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Grundfreiheiten gefordert wird;
8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Venezuelas zu übermitteln.