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Verfahren : 2023/2034(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0215/2023

Eingereichte Texte :

A9-0215/2023

Aussprachen :

PV 12/07/2023 - 20
CRE 12/07/2023 - 20

Abstimmungen :

PV 13/07/2023 - 7.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0292

Angenommene Texte
PDF 207kWORD 69k
Donnerstag, 13. Juli 2023 - Straßburg
Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung
P9_TA(2023)0292A9-0215/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung (2023/2034(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zu einer offenen, effizienten und unabhängigen Verwaltung der Europäischen Union(1) und seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der umfassenderen Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU(5),

–  unter Hinweis auf die von seiner Konferenz der Präsidenten am 8. Februar 2023 angenommenen Maßnahmen zur Stärkung der Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 14. Februar 2023 über die Änderung des Beschlusses vom 10. März 2022 über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE 2), und zur Anpassung des Namens und der Zuständigkeiten des Ausschusses(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zur Schaffung eines unabhängigen EU-Ethikgremiums(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zur Weiterverfolgung der vom Parlament geforderten Maßnahmen zur Stärkung der Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union(8),

–  unter Hinweis auf die Verordnung Nr. 31 (EWG), 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft(9),

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)(10),

–  gestützt auf die Artikel 54 und 207 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums vom 14. Juni 2023 über neue Vorschriften für die Teilnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Parlaments,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (ING2) (A9-0215/2023),

A.  in der Erwägung, dass bei den laufenden Ermittlungen, die von den belgischen Behörden geleitet werden, der Verdacht auf ein besorgniserregendes System der Korruption, Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung aufkam, in die bislang drei derzeitige Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) und ein ehemaliges Mitglied sowie ein akkreditierter parlamentarischer Assistent (APA) involviert sind; in der Erwägung, dass sich die Verdächtigungen auf die Einflussnahme Katars und Marokkos beziehen; in der Erwägung, dass behauptet wird, dass auch weitere Staaten, wie etwa Mauretanien, involviert sind;

B.  in der Erwägung, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Unabhängigkeit der Europäischen Institutionen das Fundament des europäischen politischen Systems darstellt, das im Vorfeld von Wahlen besonders anfällig ist; in der Erwägung, dass das demokratische Funktionieren der EU beeinträchtigt sein kann, wenn ausländische Akteure das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die U-Organe untergraben; in der Erwägung, dass Korruption beträchtliche finanzielle Auswirkungen hat und eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Investitionen darstellt;

C.  in der Erwägung, dass Versuche der Einflussnahme ein weit verbreitetes Phänomen sind, dem so energisch wie möglich entgegengewirkt werden muss; in der Erwägung, dass die Organe der EU Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität anstreben müssen, um die Resilienz der Demokratie in der EU zu stärken;

D.  in der Erwägung, dass das Recht auf eine gute Verwaltung umfasst, dass jede Person das Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen der EU unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden; in der Erwägung, dass sich die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Ausübung ihrer Aufgaben auf eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung stützen müssen;

E.  in der Erwägung, dass die MdEP im rein öffentlichen Interesse handeln und ihre Arbeit mit Offenheit, Sorgfalt, Ehrlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie unter Achtung des Rufs des Europäischen Parlaments durchführen müssen, ohne unzulässige Beeinflussung durch Interessenvertreter; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments unabhängig sein und ihre Stimmrechte frei ausüben können müssen;

F.  in der Erwägung, dass das Parlament durch umfassende Zusammenarbeit mit den belgischen Behörden rasch auf den Korruptionsverdacht reagiert hat, der mehrere MdEP und ihre Bediensteten betrifft; in der Erwägung, dass durch den Umfang des Skandals zahlreiche Schlupflöcher hinsichtlich der Integritäts- und Transparenzregeln des Europäischen Parlaments sowie ihrer Durchsetzung hervorgehoben wurden; in der Erwägung, dass viel Ehrgeiz erforderlich ist, um die internen Verfahren des Europäischen Parlaments zügig zu reformieren und die Organe der EU zu veranlassen, einen wesentlich strengeren Rechtsrahmen zu schaffen;

G.  in der Erwägung, dass der Verhaltenskodex für MdEP in Bezug auf finanzielle Interessen und Interessenkonflikte von einem Beratenden Ausschuss zum Verhalten von Mitgliedern überwacht wird, der sich aus fünf MdEP zusammensetzt; in der Erwägung, dass sich die Arbeitsmethoden und das Mandat des Beratenden Ausschusses als unzureichend erwiesen haben; in der Erwägung, dass für einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex für MdEP nie eine finanzielle Sanktion verhängt wurde, obwohl in den Jahresberichten des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern mindestens 26 Verstöße dokumentiert wurden; in der Erwägung, dass die Konferenz der Präsidenten Leitlinien für die Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zu Vertretern von Drittstaaten angenommen hat;

H.  in der Erwägung, dass der Korruptionsverdacht in Verbindung mit Katar und Marokko nicht nur das Parlament, sondern auch andere Organe der EU sowie nationale Politiker und einflussreiche Personen in einigen Mitgliedstaaten, etwa aus der Wissenschaft, betrifft;

I.  in der Erwägung, dass Länder wie Katar, Marokko, die Volksrepublik China, Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Serbien und die Türkei stark in Lobbyarbeit in Brüssel investiert haben; in der Erwägung, dass bestimmte extremistische Organisationen aus Katar und der Türkei Unionsmittel beantragt haben;

J.  in der Erwägung, dass die VAE in den Verdacht geraten sind, Einfluss auf Entscheidungsträger der Union erlangen zu wollen; in der Erwägung, dass einer nationalen politischen Partei in mindestens einem Fall Geld aus den VAE geliehen wurde;

K.  in der Erwägung, dass einige Drittstaaten unkonventionelle Wege genutzt haben, um sich in die Angelegenheiten der Union einzumischen, indem sie sich der neuesten Methoden bedienten, die durch die aktuellen technologischen Entwicklungen möglich geworden sind, sowie auf wirtschafts- und energiepolitische Zwangsmaßnahmen und illegale Finanzierung zurückgriffen;

L.  in der Erwägung, dass die Vereinnahmung der Eliten durch ausländische Interessen durch uneingeschränkte „Drehtüreffekte“ zwischen den Organen der EU und autokratischen Ländern erleichtert wird, wobei das Risiko einer schädlichen Einflussnahme in Bezug auf die Interessen und Werte der EU hoch ist; in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Vereinnahmung der Eliten unzureichend sind und ehemalige MdEP oder ehemalige hochrangige Staatsbedienstete nicht davon abhalten, für Regierungen oder Einrichtungen aus hochrisikobehafteten Ländern zu arbeiten;

M.  in der Erwägung, dass Einflussnahmen auf die Institutionen der Union und der Mitgliedstaaten seit vielen Jahren stattfinden, das Ausmaß, die Intensität und die potenzielle Gefahr dieser Einflussnahme jedoch in den Monaten vor und während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine deutlich gestiegen ist; in der Erwägung, dass die beobachteten Aktivitäten zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland seit der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine nach Angaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) von Russland dominiert werden;

N.  in der Erwägung, dass Russlands und Chinas diplomatische Kanäle regelmäßig dazu eingesetzt werden, Aktivitäten zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in Bezug auf ein breites Spektrum von Themen zu ermöglichen und die Anzahl dieser Aktionen zu erhöhen; in der Erwägung, dass Russland systematisch daran arbeitet, die internationale Unterstützung für die Ukraine zu untergraben und die sie unterstützenden Länder auseinanderzutreiben und durch die Verbreitung von Lügen über seinen Angriffskrieg Zweifel hinsichtlich der Frage zu säen, wer der Aggressor ist;

O.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 9. März 2022 Russland und China als die Staaten benannt hat, von denen die meisten Fälle der Einflussnahme aus dem Ausland in Europa ausgehen; in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu politischen Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen sucht, damit sie in den Institutionen der Union und in den nationalen Diskursen mit dem Ziel tätig werden, seine Standpunkte zu rechtfertigen und den ihm treu ergebenen Regierungen Legitimität zu verleihen, Lobbyarbeit für eine Lockerung der Sanktionen zu betreiben und die Folgen seiner internationalen Isolation abzumildern sowie die Konzepte von Wahrheit und objektiver Realität zu untergraben; in der Erwägung, dass vom Kreml unterstützte Gruppen nach der Annahme einer Entschließung, in der Russland als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat eingestuft wurde, einen Cyberangriff auf das Parlament durchgeführt haben(11);

P.  in der Erwägung, dass mehrere im Europäischen Parlament vertretene Parteien versucht haben, finanzielle Unterstützung von Rechtssubjekten außerhalb Europas und auch aus Russland zu erhalten; in der Erwägung, dass Russland gemäß US-Geheimdienstinformationen seit 2014 – in dem Versuch, das politische Geschehen außerhalb seiner Grenzen zu beeinflussen – heimlich Hunderte von Millionen Euro an ausländische politische Parteien und Kandidaten in mehr als zwei Dutzend Ländern weitergeleitet hat; in der Erwägung, dass mit dem Kreml verbundene Kräfte auch Briefkastenfirmen, Denkfabriken und andere Mittel eingesetzt haben, um das politische Geschehen zu beeinflussen; in der Erwägung, dass die Finanzierung der russischen Politik manchmal von russischen Regierungsbeamten und Gesetzgebern überwacht und von staatlichen Stellen ausgeführt wurde; in der Erwägung, dass Russland Kryptowährungen, Bargeld und Geschenke eingesetzt hat, um Einfluss auf politische Ereignisse in anderen Ländern zu nehmen;

Q.  in der Erwägung, dass Parteien des rechten Lagers aus Österreich, Frankreich und Italien Kooperationsabkommen mit der Partei „Einiges Russland“ von Vladimir Putin unterzeichnet haben und mit Medienberichten konfrontiert sind, wonach sie bereit seien, politische Finanzierung aus Russland anzunehmen; in der Erwägung, dass andere Parteien des rechten Lagers aus Deutschland, Ungarn sowie dem Vereinigten Königreich Berichten zufolge ebenfalls in engem Kontakt mit dem Kreml stehen und auch als vermeintliche „Wahlbeobachter“ in den vom Kreml kontrollierten Wahlen – zum Beispiel in den Gebieten Donetsk und Lugansk in der Ostukraine – gearbeitet haben, um die von Russland unterstützten Wahlen zu überwachen und zu legitimieren;

R.  in der Erwägung, dass die Ermittlungsergebnisse über den engen und regelmäßigen Kontakt zwischen russischen Beamten und Vertretern einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien sowie zwischen russischen Beamten und dem größten privaten Spender für die Brexit-Vote-Leave-Kampagne eine eingehende Untersuchung erfordern; in der Erwägung, dass solche Aktivitäten Bestandteil der umfassenderen Strategie Russlands sind, jede Gelegenheit zu nutzen, um den Diskurs zu manipulieren und Destabilisierung zu fördern;

S.  in der Erwägung, dass es immer noch Bedienstete des Europäischen Parlaments gibt, die bekanntermaßen Verbindungen zu den Staatsorganen Russlands haben; in der Erwägung, dass in einer solchen Situation ein eklatantes Risiko böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland entsteht; in der Erwägung, dass die Tochter eines Angehörigen von Vladimir Putins engstem Kreis als Praktikantin eines Mitglieds des Europäischen Parlaments gearbeitet hat;

T.  in der Erwägung, dass Aserbaidschan groß angelegte Einflussnahmeoperationen, zu denen sehr wahrscheinlich auch Korruptionsfälle gehören, in Bezug auf Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats durchgeführt hat; in der Erwägung, dass es Aserbaidschan gelungen ist, Untersuchungen seiner Wahlen abzuwenden und seine Menschenrechtsbilanz schönzufärben;

U.  in der Erwägung, dass die iranischen Mudschaheddin – eine Organisation, die von Human Rights Watch beschuldigt wird, Angehörige der iranischen Diaspora einzuschüchtern, zu foltern und in manchen Fällen zu ermorden, – aggressive und dubiose Praktiken – auch die Verheimlichung ihrer wahren Zugehörigkeit – genutzt hat, um Mitglieder des Europäischen Parlaments zu treffen; in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments von dieser Organisation als Mitunterzeichner von Schreiben genannt wurden, die sie nicht mitunterzeichnet haben, oder als Mitveranstalter von Konferenzen genannt wurden, die sie nie befürwortet haben; in der Erwägung, dass sie sich unter mehr als 45 verschiedenen Pseudonymen wie „MEK“, „NCRI“, „ISJ“ und „APA“ registrieren ließen, um die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu täuschen und das Transparenzregister zu unterlaufen;

V.  in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Interessenvertreter, ihre Ansichten mit den Entscheidungsträgern im Parlament in Form von Diskussionen zu teilen, ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Demokratie ist; in der Erwägung, dass unangemessene Formen der Einflussnahme, Bestechung und andere Straftaten jedoch inakzeptabel sind; in der Erwägung, dass einige Organisationen, die sich auf allgemeine politische Fragen und Lobbyarbeit im Europäischen Parlament konzentrieren, Finanzmittel von außerhalb der Union, einschließlich aus Russland und von in den USA ansässigen rechtsextremen Gruppen, erhalten und beabsichtigen, Einfluss auf die europäische Lebensweise zu nehmen; in der Erwägung, dass die Bestechung von öffentlichen Vertretern die demokratischen Prinzipien untergräbt und ihr mit Null-Toleranz begegnet werden sollte;

W.  in der Erwägung, dass alle Organe der EU, die mit der Pflege der Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern und der Durchführung der EU-Außenpolitik betraut sind, weitere Ressourcen bereitstellen und ihre Anstrengungen zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf demokratische Prozesse in den Partnerländern der EU verstärken müssen, unter anderem durch Stärkung der strategischen Kommunikation;

X.  in der Erwägung, dass eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union und den Mitgliedstaaten, in denen sie angesiedelt sind, bei der Bekämpfung der Einflussnahme, einschließlich der Korruption, erforderlich ist; in der Erwägung, dass diese Mitgliedstaaten angemessene Rechtsvorschriften annehmen müssen, um diese Phänomene zu bekämpfen; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten, der Polizei und den Richtern und Staatsanwälten wesentlich ist und verstärkt werden muss;

Y.  in der Erwägung, dass es innerhalb der Organe der EU bereits ethische Standards gibt, die jedoch sehr lückenhaft sind und sich einzig und allein auf einen Selbstregulierungsansatz stützen; in der Erwägung, dass die Schaffung eines unabhängigen Ethikgremiums dazu beitragen könnte, das Vertrauen in die EU-Organe und deren demokratische Legitimität zu stärken; in der Erwägung, dass die internen Überwachungs- und Warnmechanismen der EU-Organe die Korruption und Einflussnahme aus dem Ausland nicht aufgedeckt haben;

Z.  in der Erwägung, dass das EU-Transparenz-Register durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021(12), in der hohe Standards für eine transparente und ethische Interessenvertretung in der Union festgelegt wurden, gestärkt wurde; in der Erwägung, dass das Register, das formal zwar immer noch nicht verbindlich ist, viele Besprechungen intransparent bleiben lässt und noch immer zahlreiche ungenaue Einträge enthält; in der Erwägung, dass mit dem Register die Transparenz in Bezug auf Einmischung aus dem Ausland erhöht, jedoch keine abschreckende Wirkung gegen Einflussnahme aus dem Ausland erzielt wird; in der Erwägung, dass nicht alle vergüteten Nebentätigkeiten zu Interessenkonflikten führen; in der Erwägung, dass aufgrund der kürzlich durch die Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenz-Register eingeführten Maßnahmen ein stärkeres Engagement des Parlaments erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung aller Transparenzstandards sicherzustellen; in der Erwägung, dass das Register weder ehemalige MdEP noch Vertreter von Drittstaaten umfasst; in der Erwägung, dass das Register spätestens im Juli 2025 einer Überprüfung unterzogen wird;

AA.  in der Erwägung, dass die verpflichtende Offenlegung von Interessenkonflikten ein potenzielles Instrument zur Stärkung der Integrität des Parlaments sein könnte;

AB.  in der Erwägung, dass der Einsatz von Technologien zur gezielten Überwachung insbesondere durch repressive Regierungen weltweit immer mehr Verbreitung findet, um politische Gegner zu verfolgen oder Regimekritiker zu überwachen; in der Erwägung, dass in der Regel hauptsächlich schutzbedürftige Gruppen wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger und politische Gegner ins Visier genommen werden, auch innerhalb der Union; in der Erwägung, dass das Instrumentarium der Union gestärkt und besser auf die Herausforderungen zugeschnitten werden muss, die sich aufgrund von weltweiter Spähsoftware und Überwachungsinstrumenten für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie Einzelpersonen ergeben;

AC.  in der Erwägung, dass durch die Arbeit des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE 1) und seines Nachfolgers, des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (INGE 2), die Akteure und ihre Strategien aufgedeckt wurden, die versuchen, auf europäische Angelegenheiten Einfluss zu nehmen; in der Erwägung, dass beide Ausschüsse signifikante und weitreichende Vorschläge für den Umgang mit bösartiger Einflussnahme gemacht haben; in der Erwägung, dass mehr Klarheit erforderlich ist, was Einflussnahme aus dem Ausland anbelangt, sei es durch ausländische Amtsträger oder durch Interessenvertreter auf Unionsebene;

AD.  in der Erwägung, dass die Stärkung der Transparenzanforderungen an aus dem Ausland finanzierte Interessenvertreter und Organisationen wie Lobbying- und Beratungsagenturen, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen oder Denkfabriken dazu dienen könnte, Einflussnahme aus dem Ausland nachzuverfolgen; in der Erwägung, dass die legitime Finanzierung aus dem Ausland durch die Anforderungen nicht stigmatisiert werden sollte;

AE.  in der Erwägung, dass Interessenvertreter – wie Lobbying- und Beratungsagenturen, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken – Kontroll-, Sorgfalts- und Transparenzvorschriften unterliegen müssen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, wobei insbesondere für kleine Organisationen und kleine nichtstaatliche Organisationen verhältnismäßige Kriterien und unkomplizierte Verfahren angewendet werden sollten;

AF.  in der Erwägung, dass Entschließungen, die sich auf Nicht-EU-Länder beziehen, darunter Dringlichkeitsentschließungen gemäß Artikel 132 der Geschäftsordnung und länder- und regionalspezifische Initiativberichte, im Einklang mit den Leitlinien und dem Tätigkeitsbereich des Europäischen Parlaments angenommen werden müssen und niemals missbräuchlich verwendet werden sollten und dass sie niemals zu anderen Zwecken als dem dringenden Erfordernis, die Grundrechte und Grundfreiheiten derjenigen zu schützen, die in Drittstaaten einer unmittelbaren Bedrohung ausgesetzt sind, verwendet werden sollten; in der Erwägung, dass Dringlichkeitsentschließungen ein wesentliches Instrument der Menschenrechtspolitik des Parlaments bleiben müssen;

AG.  in der Erwägung, dass heikle Abstimmungen über Handels- und Kooperationsabkommen besonders genau kontrolliert werden müssen, da sie bei den Verhandlungspartnern besondere Aufmerksamkeit erregen können;

Einleitung

1.  verurteilt aufs Schärfste die mutmaßlichen Versuche Katars und Marokkos, MdEP, ehemalige MdEP und Bedienstete des Europäischen Parlaments durch Korruption zu beeinflussen, was eine schwerwiegende Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU darstellt; bekräftigt seine tiefe Bestürzung sowie die Verurteilung der mutmaßlichen Handlungen der Korruption, der Geldwäsche und der Beteiligung von MdEP, ehemaligen MdEP und einem APA an einer kriminellen Vereinigung im Austausch für ihre Einflussnahme auf Entscheidungen des Europäischen Parlaments; erklärt, dass es Korruption in all ihren Ausprägungen und Formen keinesfalls toleriert; betont, dass das kriminelle Verhalten und die kriminellen Absichten der MdEP, gegen die ermittelt wird, für das Europäische Parlament als Ganzes nicht repräsentativ sind, da die überwältigende Mehrheit der MdEP die derzeit geltenden Vorschriften und die zu ihrer Durchsetzung ergriffenen Maßnahmen einhält und die Interessen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger uneingeschränkt vertritt;

2.  beharrt darauf, dass das Parlament und die anderen Organe der EU angesichts des Ausmaßes der laufenden Ermittlungen mit konsequenten und sofortigen Maßnahmen zur Verteidigung von Demokratie, Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht sowie zur Bekämpfung von Korruption darauf reagieren müssen; weist darauf hin, dass die derzeitigen Bemühungen um eine weitere Verschärfung der aktuellen Vorschriften zur Sicherstellung der Prävention und Vorsorge zur Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht des Parlaments und aller Organe der EU und zur Bekämpfung der Korruption von größter Bedeutung für die Festigung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der demokratischen Institutionen und ein Beleg dafür sind, dass sich die MdEP ernsthaft für den Schutz und die Verteidigung der Demokratie in der Union einsetzen;

3.  ist entschlossen, auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, um die Regeln und die Kultur echter Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Parlament zu stärken, und fordert entschlossenere Maßnahmen beim Umgang mit allen potenziellen Interessenkonflikten, einschließlich einer gründlichen Bewertung der Umsetzung solcher Maßnahmen; stellt fest, dass es wesentlich ist, dass die Organe transparent arbeiten und jegliche Interessenkonflikte vermeiden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Organe selbst und in die Union im Allgemeinen zu bewahren; hält es für äußerst wichtig, dafür zu sorgen, dass die Transparenz- und Rechenschaftsregeln vollständig umgesetzt und weiter verbessert werden, einschließlich des Verhaltenskodex für MdEP;

4.  bekräftigt die Notwendigkeit der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU, um wirksam gegen diese Art von Aktivitäten vorgehen zu können; fordert eine Änderung von Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), um das Problem der böswilligen Einflussnahme aus dem Ausland anzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Rechtsvorschriften erforderlichenfalls zu überarbeiten, um wirksamer gegen Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen, auch was die demokratischen Prozesse innerhalb der Organe der EU angeht;

5.  ist der Auffassung, dass Vorschriften, die MdEP, ehemalige MdEP, Fraktionsbedienstete, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Beamte des Europäischen Parlaments und anderer Unionsorgane betreffen, von höchsten Standards bezüglich Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht geleitet sein sollten; besteht darauf, dass potenzielle Schlupflöcher in den Vorschriften und Verfahren der Organe, die rechtswidriges Verhalten möglich machen, systematisch ermittelt und durch wirksame Reformen und Kontrollkapazitäten sorgfältig geschlossen werden müssen; betont, dass einige bestehende Mechanismen überprüft werden müssen, um Interessenskonflikte zu verhindern, die Transparenz zu erhöhen und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Korruption zu verhindern, abzuwehren und aufzudecken;

6.  fordert den schnellen Abschluss der Überarbeitung des Verhaltenskodex für MdEP hinsichtlich der Einführung von Vorschriften für Hinweisgeber, die den europäischen Standards entsprechen, die durch die Richtlinie über Hinweisgeber festgelegt wurden; ist der Auffassung, dass es wesentlich ist, Artikel 3 des Verhaltenskodex für MdEP zu ändern, um die Regeln für Interessenkonflikte sowie die Pflichten der MdEP, diese zu lösen, klarzustellen; fordert eine Änderung von Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, um zusätzliche Anforderungen für Informationen über die Erklärung der finanziellen Interessen von MdEP einzuführen; vertritt die Auffassung, dass eine Vermögenserklärung der MdEP vor und nach ihrer Amtszeit zur Korruptionsbekämpfung beitragen kann, wie dies in vielen Mitgliedstaaten bereits praktiziert wird; ist der Ansicht, dass Vermögenserklärungen unbeschadet der nationalen Vorschriften nur den zuständigen Behörden zugänglich sein sollten;

7.  begrüßt und unterstützt uneingeschränkt die 14 Punkte, die von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments auf einen von Präsidentin Roberta Metsola vorgelegten Vorschlag zur Reform der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments gebilligt wurden; fordert, dass diese Punkte so bald wie möglich in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden; stellt fest, dass diese Vorschläge einen ersten wichtigen Schritt im internen Reformprozess des Europäischen Parlaments darstellen; verpflichtet sich, sicherzustellen, dass bei den ehrgeizigen internen Reformen, die sich an die MdEP richten, die in Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments verankerte Mandatsfreiheit berücksichtigt wird; ist der Ansicht, dass diese Freiheit des Mandats im Gleichgewicht stehen muss mit der Verpflichtung der Union, „den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger [zu achten], denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe zuteil wird“, dem Prinzip, dass alle Bürgerinnen und Bürger „das Recht [haben], am demokratischen Leben der Union teilzunehmen“, und dass Entscheidungen „so offen und bürgernah wie möglich getroffen“ werden, sowie damit, dass „die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit“ handeln (Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie Artikel 15 Absatz 1 AEUV);

8.  weist darauf hin, dass die Institutionen der Union insgesamt und die Institutionen der Mitgliedstaaten Ziel von politischer Einflussnahme, Spionage- und Bestechungsversuchen aus dem Ausland sind, wie die Arbeit der Ausschüsse INGE 1 und INGE 2 deutlich macht; weist darauf hin, dass der derzeitige geopolitische Kontext nicht an die Stelle der bereits bestehenden Bedrohungen der Demokratie in der Union tritt, sondern zu ihnen hinzutritt; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments und die MdEP nachdrücklich auf, besonders wachsam zu sein und jegliche Versuche der Einflussnahme im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 zu bekämpfen;

9.  fordert den EAD und die EU-Delegationen in Nicht-EU-Ländern auf, ihre jeweiligen Kapazitäten zur Bekämpfung von Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit der Beeinflussung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU und der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der GASP weiter auszubauen und zu bekämpfen; weist darauf hin, dass proaktive strategische Kommunikation der Schlüssel zur Bekämpfung und Beseitigung unzulässiger ausländischer Einflussnahme in der EU ist; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die interinstitutionellen Beziehungen und die Zusammenarbeit zu stärken; weist darauf hin, dass der EAD und seine Delegationen über beträchtliches Potenzial verfügen, um ebenfalls Informationen zu den geopolitischen Zielen der EU zu sammeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die regelmäßigen Lagebesprechungen des EAD für MdEP, ist der Ansicht, dass es noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten gibt, und fordert, dass Lagebesprechungen in kürzeren Abständen und ausführlicher durchgeführt werden;

Stärkung der Sicherheitskultur im Europäischen Parlament zur wirksameren Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland

10.  betont, dass die Sicherheitskultur im Europäischen Parlament gestärkt werden muss; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament, wie alle anderen europäischen Institutionen, aufgrund der weltweiten Außenwirkung seiner Standpunkte und der Gestaltung der Außenbeziehungen der EU regelmäßig Ziel von Versuchen der Einflussnahme ist; fordert daher, dass alle MdEP und ihre Büros sowie die Bediensteten des Parlaments regelmäßig eine verpflichtende und sachgerechte Schulung zu den Themen Sicherheit, Einflussnahme, ethische Normen, Compliance und Integrität erhalten, wodurch sie dafür sensibilisiert werden sollen, dass sie potenzielle Ziele von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sind; stellt fest, dass diese Schulung auch Inhalte zur digitalen Sicherheit umfassen sollte;

11.  empfiehlt angemessene Sicherheitsüberprüfungen für Beamte des Parlaments und Fraktionsbedienstete sowie eine Einschätzung darüber, wann eine Sicherheitsüberprüfung für akkreditierte parlamentarische Assistenten erforderlich ist, wenn diese sich mit außenpolitischen Themen, Sicherheits- und Verteidigungs- oder Handelsfragen befassen, wie es im Generalsekretariat des Rates der EU der Fall ist; fordert daher eine angemessene Zusammenarbeit mit den nationalen Sicherheitsdiensten, damit solche Sicherheitsüberprüfungen zügig bearbeitet werden; fordert die nationalen Behörden auf, bei Anfragen nach einer Sicherheitsüberprüfung von MdEP und Bediensteten des Parlaments sowie bei jeglichen Sicherheitsüberprüfungen im Zusammenhang mit den Organen der EU die Verfahren und einen gemeinsamen Zeitplan einzuhalten;

12.  fordert die Dienststellen des Europäischen Parlaments, Fraktionen und Büros der MdEP auf, zu untersuchen, wie Praktikanten, akkreditierte parlamentarische Assistenten, Fraktionsbedienstete, Bedienstete des Europäischen Parlaments und externe Auftragnehmer vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit und gegebenenfalls auch während ihrer Beschäftigung mittels genau festgelegter Kriterien auf mögliche Anfälligkeit gegenüber Einflussnahme aus Nicht-EU-Ländern überprüft werden könnten; weist darauf hin, dass solche Überprüfungen standardisiert werden sollten, damit die Angaben von Bewerberinnen und Bewerbern in ihren Lebensläufen überprüft werden;

13.  weist darauf hin, dass zur Wahrung des ordnungsgemäßen und sicheren Funktionierens des Europäischen Parlaments private Auftragnehmer für die Instandhaltung seiner Gebäude, IT-Systeme und Kameras eingestellt werden; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments auf, private Unternehmen und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die in der Vergangenheit von einem Organ der EU oder einem Mitgliedsstaat als potenzielles Sicherheitsrisiko eingestuft wurden, von solchen Verträgen auszuschließen, falls es Grund zu der Annahme gibt, dass diese das Parlament Sicherheitsrisiken aussetzen oder es versäumen, personenbezogene Daten zu schützen; fordert in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen, die sich im Eigentum von Unternehmen aus Drittstaaten oder von Drittstaaten wie Russland und China befinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

14.  fordert die Dienststellen des Parlaments auf, effektive Systeme zur Beobachtung und Überwachung einzurichten, um Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken, wobei die Mandatsfreiheit der MdEP respektiert werden muss und sowohl MdEP als auch Bedienstete die Möglichkeit haben sollten, ihre elektronischen Geräte auf bösartige Überwachungsinstrumente hin untersuchen zu lassen;

15.  ist der Ansicht, dass der Zugang von Besuchern, einschließlich Vertretern von Drittstaaten, Lobbyunternehmen und nichtstaatlichen Organisationen, zu den Gebäuden des Parlaments strenger kontrolliert werden sollte; fordert seinen Generalsekretär auf, diesbezüglich rasch neue Vorschläge vorzulegen; fordert Beschränkungen gegenüber Vertretern und Lobbyisten aus Drittstaaten und nichtstaatlichen Organisationen, die ihren privilegierten Zugang missbräuchlich nutzen;

16.  weist darauf hin, dass alle Besucher während ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments begleitet werden müssen, es sei denn, sie halten sich in speziellen Besucherbereichen auf; fordert im Fall der Missachtung von Vorschriften die strikte Durchsetzung geeigneter restriktiver Maßnahmen, zu denen beispielsweise gehören könnte, dass der Bedienstete oder das Büro eines MdEP, das für vorangegangene Missachtungen verantwortlich war, Besuchern vorübergehend keinen Zugang gewähren darf; verpflichtet sich, den Beschluss des Präsidiums umzusetzen, für alle Personen ab 18 Jahren, die das Europäische Parlament besuchen, in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards der EU ein Protokoll einzurichten, in dem Informationen wie Datum, Uhrzeit und Zweck des Besuchs, ihre Kontaktdaten und die für sie während des Besuchs verantwortliche Person sowie der Identität der MdEP, der Bediensteten der MdEP, der Bediensteten der Fraktionen oder der Verwaltungseinheiten, mit denen sie zusammentreffen, erfasst werden, einschließlich der Möglichkeit, dass verschiedene Büros der MdEP die Verantwortung für den Besucher teilen können; ist der Auffassung, dass diese Zutrittsbedingungen nicht für die Bedienstete anderer Organe, Einrichtungen und sonstiger Stellen der Union sowie für Journalisten gelten sollten, für die es ein besonderes System für Zugang zum Parlament gibt; fordert eine sorgfältige Überprüfung der Ausstellung von Familienausweisen; fordert eine Überprüfung der Kriterien für die Ausstellung auf der Grundlage einschlägiger Dokumente; fordert, dass Inhaber von Familienausweisen, die älter als 18 Jahre sind, dem Entry-Log-Verfahren unterworfen werden;

17.  begrüßt die Reform der Zugangsregeln für ehemalige MdEP und ehemalige Bedienstete, insbesondere den Vorschlag für einen neuen täglichen Zugangsausweis, der die derzeitigen Zugangsausweise ersetzen soll, und ersucht das Parlament, zu erwägen, die Gültigkeit der bisher ausgestellten Zugangsausweise für ehemalige Bedienstete aufzuheben; erwartet eine sofortige Überprüfung von Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, gefolgt von einer Änderung von Artikel 6 des Verhaltenskodex; ist der Auffassung, dass ehemalige MdEP nicht mehr das Recht haben sollen, anderen Personen Zugang zu gewähren; ist der Auffassung, dass dieselben Vorgaben auch für ehemalige Bedienstete gelten sollten;

18.  stellt fest, dass Einflussnahme aus dem Ausland und andere unlautere Einflussnahme manchmal so erfolgt, dass ehemaligen MdEP gut bezahlte Stellen angeboten werden; stellt fest, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union potenzielle Fälle von „Drehtüreffekten“ strenger behandeln sollten, damit es nicht zu Interessenkonflikten und Rufschädigungen kommt; fordert die Stärkung von Schutzmaßnahmen gegen schwerwiegende böswillige Einflussnahme von Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko mithilfe von „Drehtüreffekten“; fordert, dass die Problematik der Vereinnahmung von Eliten in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission thematisiert werden sollte;

19.  empfiehlt, dass die Organe, die Agenturen der EU und die sonstigen Stellen der EU die beruflichen Tätigkeiten ihrer Beamten vorausschauend überwachen, um ihre internen Verfahren und Kontrollen in Bezug auf potenzielle Drehtüreffekte im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2021(13) zu stärken;

20.  stellt fest, dass für die Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer robusten Sicherheitsstruktur im Europäischen Parlament fortgesetzte Investitionen erforderlich sind; fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende und eingehende Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen des Europäischen Parlaments durch ein unabhängiges Gremium; hebt die Notwendigkeit der Erhöhung von Investitionen in die IT-Infrastruktur des Parlaments hervor; ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit des Europäischen Parlaments gegen Einflussnahme aus dem Ausland sicherzustellen;

21.  betont, dass eine umfassende Überprüfung aller in den Organen genutzten Technologien erforderlich ist, um Anbieter von autokratischen Staaten auszuschließen, insbesondere Russland und China;

22.  fordert nachdrücklich mehr Maßnahmen, damit der Name des Europäischen Parlaments nicht von externen Akteuren missbräuchlich zu dem Zweck verwendet wird, den Anschein von Legitimität zu erwecken, wie es bereits mit dem EU-Fake-Magazin „EP Today“ geschehen ist; fordert eine Reform der Vorschriften, durch die die MdEP dazu verpflichtet sind, das Logo des Europäischen Parlaments zu verwenden, wenn sie eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments organisieren, da das Europäische Parlament keine Kontrolle über den Inhalt solcher Veranstaltungen hat und zweifelhaften Aussagen oder Gästen ungewollt eine gewisse Legitimität verliehen werden kann;

Beziehungen zu Drittstaaten und Einrichtungen aus Drittstaaten – Dienstreisen (einschließlich Wahlbeobachtungsmissionen), Reisen und Freundschaftsgruppen

23.  fordert die Festlegung und Anwendung objektiver Kriterien zur Ermittlung von Ländern, bei denen das Risiko der Durchführung ausländischer Einmischungsmaßnahmen besteht, und dass im Rahmen dieser Kriterien Folgendes bewertet wird: (a) das Vorhandensein eines Programms für den Diebstahl geistigen Eigentums, das sich gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten richtet, b) das Vorhandensein von Rechtsvorschriften, die nationale nichtstaatliche Akteure zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zwingen, c) eine systematische Verletzung der Menschenrechte, d) eine revisionistische Politik der bestehenden internationalen Rechtsordnung, e) die Anwendung einer autoritären Ideologie im Ausland und f) die Aufdeckung von Einflussnahmetätigkeiten oder Interessenkonflikten in den europäischen Organen; fordert eine besondere Überwachung der registrierten Interessenvertreter aus Ländern, die auf der Grundlage dieser objektiven Kriterien als gefährdet gelten, durch das Transparenz-Register der EU;

24.  fordert die Kommission und den Rat auf, mit dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgeber zusammenzuarbeiten, um das Instrumentarium der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) zu verbessern und die wirksame Rückverfolgung von Spenden bis zum eigentlichen Spender zu ermöglichen, wodurch verhindert wird, dass die Vorschriften über Spenden durch den Rückgriff auf Vermittler umgangen werden; fordert insbesondere, dass die APPF beauftragt wird, Informationen direkt von den Gebern und ihren Bankinstituten einzuholen, und dass ein System von Push-Benachrichtigungen eingerichtet wird, die der APPF von den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten übermittelt werden, wenn verdächtige Transaktionen festgestellt werden;

25.  stellt fest, dass die Bediensteten und Ressourcen der APPF gestärkt werden sollten, um ihre Kontrollkapazitäten zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Meldung potenzieller Fälle illegaler Finanzierung zu fördern; empfiehlt, dass die APPF die von den sehr großen Online-Plattformen in den Anzeigenbibliotheken zur Verfügung gestellten Daten und bald auch ein europäisches Register für politische Anzeigen nutzen sollte, um illegale Finanzierung und Einflussnahme auf Kampagnen aufzudecken;

26.  erachtet es als sehr wichtig, vollständige Transparenz hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der nationalen Parteien für Kampagnen zur Wahl des Europäischen Parlaments zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme von Vorschriften für politische Kampagnen und die Finanzierung politischer Parteien, auch aus Nicht-EU-Ländern; ist der Ansicht, dass eine angemessene öffentliche Finanzierung politischer Parteien, Begrenzungen der privaten Finanzierung und ein Verbot von Spenden aus Nicht-EU-Ländern erforderlich sind, um die Risiken einer ausländischen Einmischung durch politische Parteien zu begrenzen;

27.  betont, dass Dienstreisen in Nicht-EU-Länder als Gelegenheit zur ungebührlichen Beeinflussung von MdEP genutzt werden können; weist darauf hin, dass den MdEP vorgeschrieben werden sollte, vor Dienstreisen an eigens auf das Zielland zugeschnittenen Sicherheitsbriefings teilzunehmen, deren Schwerpunkt die Risiken der Einflussnahme aus dem Ausland sind; ist der Ansicht, dass solche vorbereitende Dokumente und Besprechungen vor Dienstreisen auch Erinnerungen hinsichtlich der Integritätsanforderungen enthalten sollten; betont, dass die MdEP und die Bediensteten des Parlaments besser vor Cyber- und Hackerangriffen geschützt werden müssen, wenn sie sich auf Dienstreisen in Drittstaaten begeben;

28.  begrüßt die Annahme von Leitlinien für Beziehungen zu Vertretern bestimmter Nicht-EU-Länder durch die Konferenz der Präsidenten am 13. April 2023, die in einigen Fällen offizielle Kontakte einschränken; hält es für äußerst wichtig, die Durchführung der in diesen Leitlinien vorgesehenen Transparenzmaßnahmen sicherzustellen, insbesondere durch die Führung von Akten über alle Kontakte zu Vertretern aus Nicht-EU-Ländern; fordert jedoch allgemeinere Erklärungen in Fällen, in denen die Nennung von Einzelpersonen oder Organisationen das Leben oder die Sicherheit dieser Einzelpersonen oder Organisationen gefährden würde;

29.  betont, dass die Hauptverantwortung für die Ernennung von MdEP für Rollen und Dienstreisen bei den Fraktionen im Europäischen Parlament liegt; schlägt vor, die Vorschriften für im Auftrag des Europäischen Parlaments durchgeführte Dienstreisen zu verschärfen, insbesondere:

   a) sollte hauptsächlich der Delegationsvorsitz das Recht haben, sich im Namen des gesamten Europäischen Parlaments öffentlich zu äußern, um die von ihm angenommenen Standpunkte zu verteidigen, wobei stets das Recht der MdEP gewahrt werden muss, im eigenen Namen zu sprechen,
   b) sollten andere MdEP während der Reise und insbesondere bei Treffen mit Vertretern von Drittstaaten und während potentiellen Interviews konsequent und routinemäßig dafür sorgen, dass deutlich zum Ausdruck gebracht und öffentlich gemacht wird, dass sie nicht im Namen des Parlaments sprechen, wenn sie andere Standpunkte als diejenigen vertreten, die das Europäische Parlament bei seinen aktuellen einschlägigen Abstimmungen angenommen hat, wobei MdEP, die diese Regen missachten, durch den Delegationsvorsitz zur Ordnung gerufen werden sollten und im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes oder bei wiederholten Verstößen von der Teilnahme an künftigen Reisen ausgeschlossen werden können;

30.  weist erneut darauf hin, dass Wahlbeobachtungsmissionen für die Bereitstellung relevanter Informationen und die Abgabe spezifischer Empfehlungen wichtig sind, um das Wahlsystem widerstandsfähiger zu machen und dazu beizutragen, der Einflussnahme aus dem Ausland in Wahlabläufe entgegenzuwirken; ist der Ansicht, dass das Parlament nicht genehmigte, inoffizielle Wahlbeobachtung durch einzelne MdEP verbieten sollte; betont, dass MdEP nur an Wahlbeobachtungsmissionen teilnehmen sollten, die von der Konferenz der Präsidenten beschlossen und genehmigt wurden; weist erneut auf das Verfahren der Koordinierungsgruppe „Demokratieunterstützung und Wahlen“ für „Fälle individueller inoffizieller Wahlbeobachtung durch Mitglieder des Europäischen Parlaments“ (angenommen am 13. Dezember 2018) hin, das den Ausschluss von MdEP aus offiziellen Wahlbeobachtungsdelegationen des Europäischen Parlaments für die Dauer ihres Mandats ermöglicht; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, strengere Sanktionen zu verhängen, einschließlich Geldbußen in beträchtlicher Höhe und anderer restriktiver Maßnahmen gegen MdEP, die an inoffiziellen Wahlbeobachtungsmissionen teilnehmen, sowie gegen diejenigen, die zwar an genehmigten Wahlbeobachtungsmissionen des Parlaments teilnehmen, jedoch die geltenden Vorschriften nicht strikt einhalten; ist der Auffassung, dass Wahlbeobachtungsmissionen ein zusätzliches Augenmerk auf tatsächliche oder versuchte störende Beeinflussung vor dem Wahltag legen sollten, insbesondere wenn diese Beeinflussung online oder in sozialen Medien stattfindet;

31.  besteht darauf, dass individuelle Reisen von MdEP fester Bestandteil ihres freien Mandats sind; bekräftigt seine Forderung nach bindenden Transparenzvorschriften für von Drittstaaten oder Einrichtungen aus Drittstaaten bezahlte Reisen von MdEP, wobei Einzelheiten wie unter anderem der Name der Zahlstelle, eine Liste der Ausgaben und die Gründe für die Reise anzugeben sind; weist erneut darauf hin, dass solche Reisen nicht als Reisen einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments gelten dürfen, und fordert die an solchen Reisen beteiligten MdEP auf, diesbezüglich keinerlei Verwirrung aufkommen zu lassen, und fordert für den gegenteiligen Fall strenge Sanktionen; ist der Ansicht, dass Dienstreisen, die ein MdEP in seiner Eigenschaft als Berichterstatter unternimmt, immer als offiziell angesehen werden können; fordert Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Kosten für Reisen in Nicht-EU-Länder im Zusammenhang mit dem Mandat vom Parlament übernommen werden;

32.  bekräftigt seine Forderung nach strengeren Regeln für von Drittstaaten oder Einrichtungen bezahlte Reisen von Beamten; ist der Auffassung, dass ähnliche Regeln für Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten oder Fraktionsbediensteten abgefasst werden sollten;

33.  schlägt eine Wertobergrenze von 100 EUR für an MdEP gerichtete Geschenke vor; ermutigt zur strengeren Überwachung aller Einladungen, Geschenke und Reisen im Zusammenhang mit Nicht-EU-Ländern, die MdEP und Bedienstete erhalten;

34.  vertritt die Auffassung, dass das Parlament der Arbeit seiner offiziellen Delegationen für die Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern absolute Priorität einräumen muss; weist erneut darauf hin, dass jegliche Aktivitäten oder Treffen inoffizieller Gruppierungen von MdEP, die zu einer Verwechslung mit offiziellen Aktivitäten des Parlaments führen könnten, verboten werden sollten; fordert ein Verbot von Freundschaftsgruppen mit Drittstaaten, für die es bereits offizielle Delegationen des Parlaments gibt, räumt jedoch ein, dass Freundschaftsgruppen im Einzelfall fortbestehen sollten, wenn es um Tätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten nicht unabhängigen Gebieten oder mit verfolgten Minderheiten oder Partnern geht, für die es jeweils keine offizielle Delegation des Europäischen Parlaments gibt; betont, dass Drittstaaten über den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, bestehende offizielle Delegationen des Europäischen Parlaments, andere Ausschüsse und die Koordinierungsgruppe „Demokratieunterstützung und Wahlen“ bei Bedarf mit dem Parlament zusammenarbeiten sollten; betont, dass bestimmte Ausnahmen davon abhängig gemacht werden sollten, dass bei in dem von den Quästoren geführten Transparenz-Register für interfraktionelle Gruppen und andere informelle Gruppen offizielle Erklärungen eingereicht werden, in denen die Namen aller beteiligten MdEP und Interessenträger und alle abgehaltenen Sitzungen aufgeführt sind; ist der Auffassung, dass Freundschaftsgruppen jeden finanziellen Beistand oder erhaltene Sachleistungen, einschließlich der genauen Beträge von Mitteln und der von Dritten geleisteten Hilfe, öffentlich bekannt geben müssen; ist der Auffassung, dass Artikel 35 seiner Geschäftsordnung in diesem Zusammenhang abgeändert werden muss; besteht darauf, dass Artikel 176 seiner Geschäftsordnung abgeändert wird, um die wirksame Bestrafung von Verstößen zu ermöglichen; betont parallel dazu, dass das Parlament und seine Mitglieder sicherstellen müssen, dass parlamentarische Delegationen zufriedenstellend arbeiten und insbesondere den durch Plenarsitzungen angenommenen Standpunkt des Europäischen Parlaments respektieren; fordert ferner die dringende Rationalisierung der parlamentarischen Delegationen, ihrer Rolle und des Umfangs ihrer Tätigkeit, die stets in absoluter Kohärenz mit den anderen parlamentarischen Gremien handeln sollten, die an der Gestaltung des auswärtigen Handelns der Europäischen Union beteiligt sind;

35.  fordert die MdEP nachdrücklich zur Wachsamkeit gegenüber bestimmten Akteuren auf, die unter dem Vorwand, sich mit allgemeinen politischen Fragen zu befassen, im Auftrag von Drittstaaten offensichtlich oder im Verborgenen Einfluss nehmen;

Integrität der parlamentarischen Arbeit

36.  weist erneut darauf hin, dass Dringlichkeitsentschließungen im Rahmen seiner Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte weltweit wichtig sind; verurteilt sämtliche Versuche der Einflussnahme auf diese Entschließungen; stellt fest, dass die Dringlichkeit der Angelegenheit als Anlass beibehalten werden muss, schlägt jedoch vor, für ihre Ausarbeitung einen zweckmäßigeren Zeitraum vorzusehen, damit für einen angemessenen Schutz vor Einflussnahme von außen gesorgt ist; bekräftigt, dass der Anwendungsbereich strikt eingehalten werden sollte; betont, dass Stärke und Wirkung der Dringlichkeitsentschließungen des Parlament zu Menschenrechtsfragen nicht untergraben werden sollten;

37.  ist der Auffassung, dass Einflussnahme aus dem Ausland oder versuchte Einflussnahme aus dem Ausland nicht ohne Konsequenzen für das verantwortliche Land bleiben darf; beabsichtigt, jegliche legislative und nichtlegislative Vorschläge zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen eines solchen Landes für einen angesichts der Schwere der Einflussnahme angemessenen Zeitraum auszusetzen; beabsichtigt, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens alle Mittel aus Unionsprogrammen für staatliche Stellen eines solchen Landes auszusetzen, wobei Mittel für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien sowie für humanitäre Hilfe weiterhin bereitgestellt werden sollen; ist der Ansicht, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten den EU-Botschafter eines solchen Landes für einen Meinungsaustausch in den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einladen sollte;

38.  empfiehlt, dass Entschließungen, über die das Parlament abstimmt, ein Anhang beigefügt wird, der eine Liste der Personen oder Einrichtungen enthält, mit denen die Berichterstatter und Schattenberichterstatter zusammengekommen sind, mit Ausnahme von Personen, deren Sicherheit gefährdet wäre, wenn sie erwähnt würden, deren Identität der zu diesem Zweck benannten Stelle mitgeteilt und von dieser ordnungsgemäß überwacht wird; empfiehlt daher, dass MdEP, die Berichte oder Stellungnahmen ausarbeiten, vorgeschrieben wird, ihren Texten eine Liste beizufügen, mit der sie belegen, in welchem Umfang sie auf externes Fachwissen und externe Gutachten zurückgegriffen haben;

39.  ist der Ansicht, dass alle MdEP verpflichtet werden sollten, alle geplanten Treffen mit Dritten (Interessenvertretern) zu veröffentlichen; betont, dass der Offenlegungsprozess so einfach und schnell wie möglich gestaltet und dabei die Integrität des Verfahrens gewahrt werden muss; ist der Ansicht, dass Artikel 11 seiner Geschäftsordnung so abgeändert werden sollte, dass Definitionen der Begriffe „geplantes Treffen“ und „aktive Rolle“ enthalten sind; ist der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Verpflichtungen gemäß dieses Artikels auf alle MdEP ausgeweitet werden sollte; weist jedoch darauf hin, dass das System für die Meldung solcher Treffen aktualisiert werden sollte, zumal es immer noch nicht den Unterausschüssen Rechnung trägt; fordert, dass auch die Delegationen des Parlaments in das System einbezogen werden; ist der Ansicht, dass für Sitzungen, an denen Beamte des Parlaments, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Fraktionsbedienstete teilnehmen, ähnliche Regeln angenommen werden sollten; bedauert, dass einige MdEP ihrer Verpflichtung der Bekanntmachung von Treffen mit Interessenvertretern nicht nachkommen;

40.  fordert eine deutlich konsequentere Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der aktuellen Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register innerhalb des Parlaments; fordert, dass die MdEP und ihre Büros verpflichtet werden, Treffen mit diplomatischen Vertretern von Nicht-EU-Ländern sowie mit Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich des EU-Transparenz-Registers fallen, zu melden, wobei Ausnahmen in Fällen zulässig sind, in denen die Nennung von Einzelpersonen oder Organisationen das Leben oder die Sicherheit dieser Einzelpersonen oder Organisationen gefährden würde; betont, dass die Meldungen für die Öffentlichkeit möglichst klar und zugänglich sein sollten; ist der Ansicht, das im Fall von Nichtmeldung Sanktionen verhängt werden sollten;

41.  beharrt auf der Verpflichtung, die Teilnahme an Konferenzen oder Veranstaltungen zu melden, die von ausländischen Einrichtungen organisiert oder finanziert werden, darunter Drittstaaten, Privatunternehmen, nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken;

42.  ist besorgt darüber, dass einige MdEP Mitglieder politischer Parteien sind, die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen außerhalb der Union, auch aus Russland, erhalten haben, und dass sich diese Unterstützung eindeutig auf ihre politischen Standpunkte auswirkt;

43.  weist erneut darauf hin, dass MdEP, ihre Bediensteten und die Fraktionsbediensteten von Dritten vorformulierte Änderungsvorschläge kritisch prüfen und von einer systematischen Einreichung ebendieser absehen sollten;

44.  fordert die Aufnahme interinstitutioneller Gespräche zur Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register, und zwar lange vor der Frist im Juli 2025; fordert eine Überprüfung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung(14), um zu bewerten, wie das Transparenz- und Integritätsprinzip in die gemeinsamen Verpflichtungen und Ziele des Gesetzgebungsprozesses aufgenommen werden kann;

45.  beharrt nachdrücklich darauf, dass in Bezug auf die Finanzmittel von Interessenvertretern, darunter nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken und Beratungsdienste, die mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten möchten, Transparenz durch Eintragung in das EU-Transparenz-Register erforderlich ist, insbesondere wenn sie die Unterstützung oder Schirmherrschaft von MdEP beantragen, um Sitzungen in den Räumlichkeiten des Parlaments zu organisieren, wenn sie zu Anhörungen, einem Meinungsaustausch oder anderen geplanten Auftritten eingeladen werden oder wenn sie im Auftrag des Europäischen Parlaments an einer Studie oder an Forschungsarbeiten mitwirken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für strengere Kontrollen von Interessenvertretern, z. B. die Voraussetzung, dass nur im Transparenz-Register verzeichnete Personen bei Ausschusssitzungen sprechen dürfen; spricht sich dafür aus, besondere Bestimmungen für Interessenvertreter zu beschließen, deren Tätigkeiten nicht in den Anwendungsbereich des Transparenz-Registers fallen, wie z. B. Vertreter aus Nicht-EU-Ländern mit diplomatischem Status; fordert besondere Aufmerksamkeit bei der Berücksichtigung der Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der Vermeidung aufwändiger Verfahren;

46.  fordert eine Bewertung dahingehend, ob die derzeit im EU-Transparenz-Register erfassten Akteure aus dem Ausland beeinflusst wurden und den Verhaltenskodex wirksam erfüllt haben; fordert, dass der Jahresbericht über das Funktionieren des Registers ein Kapitel über Vorfälle im Zusammenhang mit dem Risiko der Einflussnahme aus dem Ausland enthalten sollte;

47.  beharrt darauf, dass das Transparenz-Register der EU gestärkt werden muss, indem die Mittel und die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt werden, damit es die von Antragstellern und registrierten Organisationen und Einzelpersonen bereitgestellten Informationen gründlicher überprüfen kann; fordert die Erwägung einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, um zusätzliche Verpflichtungen für registrierte Organisationen und Personen sowie restriktivere Maßnahmen zur Reaktion auf Fälle von Missachtung des Verhaltenskodex festzulegen;

48.  hält es für wichtig, dass das Parlament Wege zur Verbesserung der Transparenz und der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Zusammenhang mit Interessenvertretern, die versuchen, Einfluss auf Legislativvorschläge oder Entschließungen zu nehmen, erörtert, auch durch die Vereinbarung von Treffen mit MdEP, ihren Büros oder Fraktionsbediensteten; betont, dass dazu auch strengere Maßnahmen für Interessenvertreter in Bezug auf ihre Eintragung in das Transparenz-Register gehören könnten;

49.  weist erneut darauf hin, dass das Transparenzregister (Anhang II) nichtstaatliche Organisationen dazu verpflichtet, ihre Hauptfinanzierungsquellen nach Kategorien aufzuschlüsseln, während dies bei Vertretern kommerzieller Interessen oder ihren Vermittlern nicht der Fall ist, die lediglich eine Schätzung der jährlichen Kosten für Lobbyarbeit vorlegen müssen; fordert eine umfassende finanzielle Vorabkontrolle von Interessenvertretern, nichtstaatlichen Organisationen und Beratungsdiensten, bevor sie in das Transparenz-Register aufgenommen werden, und eine Überprüfung aller derzeit im Transparenz-Register eingetragenen Interessenvertreter; fordert, dass diese Organisationen auch Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung ihrer Leitungsgremien bieten und erklären, dass sie alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungs- und Rechnungslegungspflichten; fordert alle Beratungsagenturen, die eine Registrierung wünschen, zur Transparenz hinsichtlich ihrer Kundenstruktur auf; fordert, dass eine klare Legaldefinition des Begriffs „Interessenvertreter“ und „NGO-Status“ ausgearbeitet wird, die für alle Organisationen gilt, die anstreben, sich in das Transparenz-Register eintragen zu lassen und Finanzmittel der Union beantragen zu können; betont, dass nichtstaatliche Organisationen, die Gelder von Dritten erhalten, die nicht verpflichtet sind, sich in das Transparenz-Register eintragen zu lassen, ihre Finanzierungsquellen offenlegen müssen, indem sie dieselben Informationen bereitstellen wie alle regulär registrierten Organisationen und Personen; betont, dass bei den Maßnahmen, mit denen nichtstaatliche Organisationen verpflichtet werden, alle Finanzierungsquellen offenzulegen, die Situation von nichtstaatlichen Organisationen, die in Ländern unter autoritären und illiberalen Regimen tätig sind, berücksichtigt werden muss, insbesondere, wenn die Offenlegung solcher Informationen sie und ihre Arbeit aufgrund der Anwendung repressiver Rechtsvorschriften wie jene über „ausländische Agenten“ gefährden könnte;

50.  stellt fest, dass die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen im Zuge des jüngsten Korruptionsskandals in einigen Fällen dazu missbraucht wurde, illegale Aktivitäten zu finanzieren und die Entscheidungsfindung des Parlaments im Namen Dritter zu beeinflussen;

51.  fordert verstärkte Kontrollen oder Überprüfungen von Interessenvertretern und anderen einschlägigen Interessenträgern, die eng mit dem Parlament oder anderen EU-Organen zusammenarbeiten, um Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Pflichtverletzungen – einschließlich Aktivitäten gegen die Werte der Union gemäß Artikel 2 EUV sowie Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung in das Transparenz-Register – aufzudecken; fordert, Verträge auszusetzen oder zu kündigen oder ihre Laufzeit zu verkürzen, und dass im Fall solcher Verstöße Mittel wiedereingezogen werden;

52.  weist erneut darauf hin, dass die aktuellen EU-Maßnahmen gegen russische Fernsehsender uneingeschränkt umgesetzt werden sollten, um der russischen Propaganda wirksamer entgegenzuwirken;

53.  ist besorgt über die von ausländischen Staaten inspirierte Einflussnahme islamistischer Organisationen;

54.  fordert dringend die Umsetzung des Berichts des ING1-Ausschusses, der bereits die Empfehlung für die Organe der Union enthielt, das Transparenz-Register zu reformieren, auch durch die Einführung strengerer Transparenzregeln, z. B. für Reisen, die Beamten der EU-Institutionen von Drittstaaten und Organisationen aus Drittstaaten angeboten werden, durch die Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Freundschaftsgruppen, durch die Erfassung ausländischer Finanzmittel für EU-bezogene Lobbyarbeit und durch die Sicherstellung, dass Registereinträge so erfolgen, dass es möglich ist, eine Finanzierung durch ausländische Regierungen zu erkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Gesetze zu ausländischer Einflussnahme sowie das Verbot der ausländischen Spenden an europäische politische Parteien und Stiftungen zu harmonisieren;

55.  bekräftigt seine Entschlossenheit hinsichtlich der Umsetzung einer sechsmonatigen Karenzzeit für ehemalige MdEP; betont, dass diese Karenzzeit unmittelbar nach dem Ende ihrer Amtszeit beginnen sollte; ist der Auffassung, dass die Einhaltung dieser Karenzzeit von dem zukünftigen Ethikgremium der EU überwacht werden sollte;

56.  fordert die Dienststellen des Parlaments auf, ein Überwachungssystem und Regeln für den Fall einzuführen, dass ehemalige MdEP nach ihrer Karenzzeit Lobbyarbeit im Zusammenhang mit dem Parlament im Auftrag von Hochrisikoländern betreiben, ihr während ihrer Zeit als Amtsträger erworbenes Wissen gegen die Interessen der Union und das öffentliche Interesse verwenden oder sogar an globalen Operationen der Einflussnahme oder Einmischung teilnehmen;

57.  ist der Ansicht, dass MdEP transparenter im Umgang mit Einkünften aus Nebentätigkeiten sein müssen und überarbeitete und präzisere Regeln für die Offenlegung der Höhe der Nebeneinkünfte, die Position, in der sie erzielt wurden, und die Kunden, für die die MdEP gegen Vergütung arbeiten, anwenden sollten; bekräftigt seine Forderung nach strengeren Regeln für bezahlte Nebentätigkeiten von MdEP mit besonderem Augenmerk auf die Einschränkung von Aktivitäten, die im Auftrag von Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt werden, die in den Anwendungsbereich des Transparenz-Register fallen; verpflichtet sich, ein Verbot einzuführen, das es MdEP untersagt, während ihrer Amtszeit bezahlte Nebentätigkeiten für Hochrisikoländer außerhalb der EU oder abhängige Einrichtungen auszuüben; bekräftigt seine Forderung nach einem Verbot für MdEP, bezahlte Nebentätigkeiten für Organisationen oder Einrichtungen auszuüben, die in den Geltungsbereich des Transparenz-Registers fallen, um potenzielle Interessenkonflikte bei der Ausübung ihres Mandats zu vermeiden; ist der Ansicht, dass das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments einer legislativen Überarbeitung unterzogen werden sollte, mit einem besonderen Augenmerk auf der Frage der Nebentätigkeiten; ist der Ansicht, dass das Parlament bezüglich dieser Frage transparenter sein muss; fordert, dass die Erklärungen zu Nebentätigkeiten der MdEP einer institutionellen Kontrolle unterzogen oder durch einschlägige Dokumente überprüft werden, wie es in einigen Mitgliedstaaten bereits getan wird;

58.  fordert die Durchsetzung von Regeln, die jegliche Aktivitäten untersagen, die die offiziellen Tätigkeiten des Parlaments untergraben, insbesondere, wenn zu diesen Aktivitäten Interaktionen mit Nicht-EU-Ländern zählen; stellt fest, dass es den MdEP freisteht, Stellen in Organisationen mit Sitz außerhalb der EU anzunehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des Transparenz-Registers fallen, oder für oder im Auftrag von Nicht-EU-Ländern tätig zu sein, vorbehaltlich der an anderer Stelle in dieser Entschließung genannten Ausnahmen, und besteht darauf, dass MdEP die Höhe der Nebeneinkünfte, die Position, in der sie erzielt werden, und die Kunden, für die die MdEP gegen Vergütung arbeiten, im Einklang mit den entsprechenden Änderungen des Verhaltenskodexes offenlegen müssen;

59.  unterstützt die Überarbeitung seiner Website mit dem Ziel, die Informationen über das Europäische Parlament für die Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen; fordert die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Systems auf seiner Website, das es ermöglicht, für jede namentliche Abstimmung den Text, über den abgestimmt wurde, und die Abstimmungsergebnisse nach Fraktion und Abgeordneten zu filtern; fordert die Offenlegung des legislativen Fußabdrucks bei vorgeschlagenen Texten und Änderungsanträgen; weist erneut auf seine Transparenzbilanz und seine Bemühungen hin, sicherzustellen, dass Dokumente, ungeachtet ihres Mediums, für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich sind, und betont, dass diese in einem offenen, benutzerfreundlichen und maschinenlesbaren Format verfügbar gemacht werden sollten;

60.  besteht darauf, dass alle Organe der EU, die an Trilogen teilnehmen, legislative Dokumente gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 direkt zugänglich machen sollten(15), es sei denn, ihre Offenlegung würde den Entscheidungsprozess ernsthaft beeinträchtigen; unterstreicht, dass das Gericht im jüngsten Urteil in der Rechtssache T-163/21(16) zu dem Schluss gekommen ist, dass der Zugang zu legislativen Dokumenten so umfassend wie möglich sein muss; fordert den Rat auf, diesem Urteil vollständig nachzukommen; fordert alle Organe der Union auf, dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-540/15(17) über den Zugang zu Trilog-Dokumenten vollständig nachzukommen;

61.  ist der Auffassung, dass zu Dokumenten, die über das öffentliche Register des Parlaments direkt zugänglich sein müssen, auch vorbereitende Legislativdokumente gehören sollten, wie z. B. politische und technische Trilog-Dokumente, einschließlich aller Fassungen des gemeinsamen mehrspaltigen Dokuments, auf das im Verhaltenskodex für Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Bezug genommen wird;

62.  begrüßt die Entscheidung, obligatorische Schulungen zu Hinweisgebern für Führungskräfte der Bediensteten des Parlaments und APA einzuführen; fordert entschlossenere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern für Bedienstete und akkreditierte parlamentarische Assistenten, insbesondere durch eine Änderung von Artikel 22c der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) („Statut der Beamten“), um sie an die in der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Richtlinie über Hinweisgeber“) vorgesehenen Standards anzugleichen, und indem die internen Vorschriften des Parlaments zur Durchführung von Artikel 22c des Beamtenstatus überarbeitet werden;

63.  hebt hervor, dass die Kodifizierung der Regeln für eine gute Verwaltung durch die Festsetzung von Schlüsselaspekten der Verwaltungsverfahren, wie etwa Mitteilungen, das Recht auf Anhörung und das Recht jeder Person auf Einsicht in ihre eigene Akte, positiv zur Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen beitragen und diese stärken würde und ihre Anfälligkeit für Korruption verringern würde;

Zusammenarbeit mit anderen Organen der Union und den Einrichtungen der Mitgliedstaaten

64.  begrüßt das von der Kommission angekündigte Paket zur Verteidigung der Demokratie, das auch eine Richtlinie enthält, mit der bewirkt werden soll, gemeinsame Vorschriften über Transparenz und Rechenschaftspflicht für von außerhalb der Union gesteuerte oder bezahlte Interessenvertretungsdienste einzuführen, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und den demokratischen Raum der Union vor verdeckter Einflussnahme von außen zu schützen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, vor der Vorlage neuer Empfehlungen und Legislativvorschläge angemessene Folgenabschätzungen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegten Verpflichtungen durchzuführen;

65.  begrüßt die Ankündigung der Kommission über ihr Vorhaben, als Bestandteil des Pakets zur Verteidigung der Demokratie eine Richtlinie über die Transparenz von Interessenvertretern vorzuschlagen, die im Auftrag von Nicht-EU-Ländern handeln, die harmonisierte Transparenzanforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Union festlegen würde; begrüßt des Weiteren die ergänzende Empfehlung zu sicheren und resilienten Wahlen und die Empfehlung zur verstärkten Unterstützung und zum Engagement von Organisationen der Zivilgesellschaft; erwartet, dass der Vorschlag gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Interessenvertretung in der EU sicherstellt und mit den internationalen Gesetzen und den Menschenrechten in Einklang steht, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung der bürgerlichen Freiheiten;

66.  begrüßt das von der Kommission geplante Paket zur Korruptionsbekämpfung, einschließlich des Vorschlags, die Vorschriften der Union über die Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts zu aktualisieren;

67.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Sanktionsregelung einzuführen, um weltweit gegen schwerwiegende Korruptionsfälle vorzugehen;

68.  bekräftigt seine Forderung nach der raschen Einrichtung eines unabhängigen EU-Ethikgremiums und verpflichtet sich, die interinstitutionellen Verhandlungen bis Ende 2023 abzuschließen; weist erneut darauf hin, dass bei einem solchen Gremium die Gewaltenteilung zwischen den Organen gewahrt werden muss; ist der Ansicht, dass das Mandat des Gremiums eine Einzelfallprüfung des Vorhabens eines MdEP und ehemaligen MdEP umfassen sollte, während oder nach seiner Amtszeit für eine Nicht-EU-Regierung oder eine von einer Nicht-EU-Regierung kontrollierte Organisation zu arbeiten, und ist der Ansicht, dass dieses Mandat beratenden Charakter haben sollte; fordert die MdEP auf, die Werte und Normen des Europäischen Parlaments zu achten und eine Tätigkeit für autoritäre, undemokratische Staaten oder damit verbundene staatseigene Einrichtungen nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht zu akzeptieren;

69.  bedauert die Verzögerung und den mangelnden Anspruch der Kommission bei der Vorlage ihres Vorschlags zur Einrichtung eines unabhängigen interinstitutionellen Ethikgremiums der Union ; fordert die Organe auf, sich umgehend auf die Bedingungen für seine Einrichtung zu einigen, um bezüglich der ethischen Verpflichtungen in den einzelnen Geschäftsordnungen und Verhaltenskodizes der Organe für mehr Kohärenz zu sorgen; erinnert an die Notwendigkeit, die Regeln für ehemalige MdEP, die Lobbytätigkeiten ausüben, die unter das Transparenz-Register fallen, zu klären und klar zu kommunizieren; erinnert an die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der im Verhaltenskodex für MdEP und in anderen vom Parlament und seinen Organen erlassenen Vorschriften festgelegten Normen für öffentliche Ämter sicherzustellen, indem sie Untersuchungen durchführen und Sanktionen vorschlagen; besteht darauf, dass das Ethikgremium auf der Grundlage einer klaren Rechtsgrundlage eingerichtet wird und seine Arbeit so bald wie möglich aufnimmt; betont, dass das Ethikgremium mit angemessenen Untersuchungsbefugnissen ausgestattet werden sollte, einschließlich der Möglichkeit, auf eigene Initiative zu handeln, und der Befugnis, Verwaltungspapiere anzufordern, wobei die Immunität der MdEP und ihre Mandatsfreiheit sowie die geltenden Verfahrensgarantien zu wahren sind; ist der Ansicht, dass das Parlament zwar für eine breite Beteiligung offen ist, aber mit der Kommission zusammenarbeiten wird, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen nicht durch andere Organe verzögert werden;

70.  unterstreicht seine Absicht, unilateral sicherzustellen, dass die MdEP schnell, einfach und systematisch Zugang zu Ratschlägen des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte erhalten; verpflichtet sich, den Beratenden Ausschuss zu reformieren; fordert daher, dass der Verhaltenskodex für MdEP gestärkt wird, um für ein wirksameres und transparenteres System für die MdEP und für ehemalige MdEP, die im Sinne externer Interessen tätig sind, zu sorgen, wenn festgestellt wird, dass die MdEP die Vorschriften und Verpflichtungen nicht einhalten; schlägt vor, dass der Beratende Ausschuss auch eine proaktive Rolle spielen könnte, einschließlich der Möglichkeit, auf eigene Initiative zu handeln; ist der Ansicht, dass der Beratende Ausschuss in der Lage sein sollte, sich direkt mit Beschwerden zu befassen;

71.  verweist auf die entsprechende Arbeit des Bürgerbeauftragten und ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Bürgerbeauftragten in Zukunft nützlich sein könnte;

72.  fordert die Mitgliedstaaten und alle Organe auf, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu verstärken und hebt die Notwendigkeit der Verstärkung seiner eignen Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen hervor; betont, dass der Zuständigkeitsbereich der EUStA auf die gesamte Union ausgeweitet werden sollte, was ihre Zusammenarbeit mit anderen Organen erleichtern und eine bessere Verfolgung von Fällen in Ländern sicherstellen würde, die derzeit nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligt sind;

73.  verpflichtet sich, eine verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts für Berichterstatter und Schattenberichterstatter einzuführen;

74.  bekräftigt, dass die politische Entscheidung über die Interessenkonflikte der designierten Kommissionsmitglieder vor Anhörungen nach wie vor in den demokratischen und institutionellen Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses des Parlaments fällt;

75.  fordert das Sekretariat des Transparenz-Registers auf, gemäß dem Beschluss des Rates vom 3. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und angesichts des unrechtmäßigen Krieges Russlands gegen die Ukraine alle Einrichtungen mit direkten oder indirekten Beziehungen zur Regierung der Russischen Föderation zu verbieten; fordert weitere Beratungen zu einer Vorgehensweise in Bezug auf Einrichtungen, die mit der Volksrepublik China und anderen Ländern in Verbindung stehen, die eine böswillige Einflussnahme aus dem Ausland in europäische Angelegenheiten ausüben oder dies anscheinend beabsichtigen; stellt fest, dass die Konferenz der Präsidenten entschieden hat, dass Diplomaten und Regierungsvertreter aus China nicht ins Parlament eingeladen werden; fordert eine Änderung des EU-Transparenz-Registers, um Sanktionen für den Fall vorzusehen, dass registrierte Organisationen und Personen direkt oder als Vermittler die Interessen von Regierungen, abhängigen Einrichtungen oder Unternehmen in strategischen Sektoren von Ländern vertritt, die nachweislich Einfluss auf die demokratischen Prozesse in der EU ausgeübt haben;

76.  stellt fest, dass sich die derzeitigen Leitlinien für nichtstaatliche Organisationen und andere Interessenträger, die nicht unter das Transparenz-Register fallen, als unzureichend erwiesen haben; hebt hervor, dass vor der Eintragung in das Transparenz-Register eine sorgfältige Kontrolle zur Offenlegung aller Finanzierungsquellen notwendig ist; stellt fest, dass eine Finanzierung durch EU-Mittel vom direkten Empfänger bis zum abschließenden Nutznießer nachverfolgbar sein muss, wenn die Finanzmittel „weitergereicht“ werden; fordert die Überarbeitung der Leitlinien für die Registrierung im Transparenz-Register, um eine Verpflichtung zur Offenlegung aller eingehenden und ausgehenden Mittel aufzunehmen, einschließlich der Übertragung von Mitteln von einer nichtstaatlichen Organisation bzw. einer Interessengruppe an eine andere;

77.  fordert, dass die Bedingungen für die Wahrnehmung der parlamentarischen Immunität durch die MdEP zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten harmonisiert werden; fordert in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union zum Vertrag über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

78.  beschließt, seinen Dialog und seine Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten und den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der drei Mitgliedstaaten, in denen es seinen Sitz hat, zu stärken, um die Sicherheit und Integrität des Parlaments zu wahren und es vor versuchter Einflussnahme aus Drittstaaten zu schützen; fordert zu diesem Zweck die Sicherheitsdienste aller Mitgliedstaaten auf, den zuständigen europäischen Behörden und den Sicherheitsdiensten der Staaten, in denen das Europäische Parlament seinen Sitz hat, systematisch alle Informationen mitzuteilen, die sie über ausländische Eingriffe in die demokratischen Prozesse in der Union erhalten;

79.  fordert die Organe der Union auf, auf eine Verschärfung der internen Vorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschaffung von Spähsoftware und Überwachungsinstrumenten hinzuarbeiten und derzeit verwendete Spähsoftware und Überwachungsinstrumente zu bewerten; weist darauf hin, dass die Union auf die vorhandenen Regelungen zurückgreifen sollte, um böswillige internationale Akteure in der Branche der gewerblichen Spähsoftware und Überwachungstechnologie rechtlich zur Verantwortung zu ziehen;

80.  besteht darauf, dass es die Liste der sanktionsfähigen Tätigkeiten für die MdEP auf der Grundlage dieses Berichts überarbeiten muss; fordert, dass MdEP, die sich nicht an die Vorschriften halten, angemessen verwarnt und gemahnt werden und dass nach einem angemessenen Zeitraum adäquate Geldstrafen verhängt werden; weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, Artikel 176 seiner Geschäftsordnung zu überarbeiten, um die Verhängung von Geldstrafen für andere strafbare Handlungen als die Störung der Plenarsitzung zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Sanktionen verhängt werden sollten, wenn ein MdEP in Ausübung seines Amtes vorsätzlich eine Straftat begangen hat;

81.  fordert die Überarbeitung von Artikel 42c des Statuts über den Urlaub im dienstlichen Interesse, der eine undurchsichtige Frühpensionierung einiger Bediensteter der Organe der EU ermöglicht;

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82.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 126.
(2) ABl. C 440 vom 30.12.2015, S. 17.
(3) ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 120.
(4) ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 61.
(5) ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 109.
(6) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0030.
(7) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0055.
(8) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0054.
(9) ABl. P 45 vom 14.6.1962, S. 1385.
(10) ABl. L 262 vom 7.10.2005, S. 1.
(11) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat (ABI. C 167 vom 11.5.2023, S. 18).
(12) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1).
(13) Siehe den Bericht vom 27. Oktober 2022 mit dem Titel „Jahresbericht über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021“.
(14) ABl. C 123 vom 12.5.2016, S. 1.
(15) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).
(16) Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2023, De Capitani/Rat der Europäischen Union, T-163/21, ECLI:EU:T:2023:15.
(17) Urteil des Gerichts vom 22. März 2018, Emilio de Capitani/Europäisches Parlament, T-540/15, ECLI:EU:T:2018:167.

Letzte Aktualisierung: 20. Dezember 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen