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Verfahren : 2021/0171(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0212/2022

Eingereichte Texte :

A9-0212/2022

Aussprachen :

PV 11/09/2023 - 21
CRE 11/09/2023 - 21

Abstimmungen :

PV 12/09/2023 - 6.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0304

Angenommene Texte
PDF 126kWORD 55k
Dienstag, 12. September 2023 - Straßburg
Verbraucherkredite
P9_TA(2023)0304A9-0212/2022
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite (COM(2021)0347 – C9-0244/2021 – 2021/0171(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0347),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0244/2021),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Oktober 2021(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 26. April 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0212/2022),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 92.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. September 2023 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2023/... des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG
P9_TC1-COD(2021)0171

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2023/2225.)

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen