Beschluss des Europäischen Parlaments vom 13. September 2023 über die vorgeschlagene Ernennung von Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs (C9-0220/2023 – 2023/0804(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0220/2023),
– gestützt auf Artikel 129 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0259/2023),
A. in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 29. Juni 2023 zur Ernennung von Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf der Kandidatin und deren Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 4. September 2023 eine Anhörung der Kandidatin durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Katarína Kaszasová zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.