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Verfahren : 2022/2205(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0247/2023

Eingereichte Texte :

A9-0247/2023

Aussprachen :

PV 12/09/2023 - 19
CRE 12/09/2023 - 19

Abstimmungen :

PV 13/09/2023 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0320

Angenommene Texte
PDF 191kWORD 60k
Mittwoch, 13. September 2023 - Straßburg
Bericht 2022 über die Türkei
P9_TA(2023)0320A9-0247/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2023 zu dem Bericht 2022 der Kommission über die Türkei (2022/2205(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Juni 2022, vom 24. Juni 2021 und vom 1. Oktober 2020 sowie auf alle früheren einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zur Türkei vom 25. März 2021,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen EU-Türkei vom 18. März 2016 und vom 29. November 2015,

–  unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3. Oktober 2005 sowie auf das darin enthaltene Mandat, dass der Beitritt der Türkei zur EU wie bei allen Bewerberländern von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und der Normalisierung ihrer Beziehungen zu allen Mitgliedstaaten der Union, einschließlich der Republik Zypern, abhängig ist,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005, die im Anschluss an die Erklärung, die die Türkei bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara am 29. Juli 2005 abgegeben hat, veröffentlicht wurde und in der unter anderem festgelegt ist, dass die Anerkennung aller Mitgliedstaaten ebenso ein unerlässlicher Bestandteil der Verhandlungen ist wie die vollständige Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara im Hinblick auf alle Mitgliedstaaten, indem alle Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen im Bereich der Transportmittel, uneingeschränkt und ohne Diskriminierung beseitigt werden,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2022 über die Erweiterungspolitik der EU (COM(2022)0528) und den dazugehörigen Bericht 2022 über die Türkei (SWD(2022)0333),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2022 mit dem Titel „Sechster Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ (COM(2022)0243),

–  unter Hinweis auf den von der EU am 11. November 2019 aufgrund der rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer festgelegten Rahmen für restriktive Maßnahmen, der zuletzt durch den Beschluss (GASP) 2022/2186 des Rates vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer(1) verlängert wurde,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei vom 14. Mai 2023 und des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl vom 28. Mai 2023,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen zu den vorläufigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachtungsmission in der Republik Türkei des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 14. Mai 2023 und 28. Mai 2023,

–  unter Hinweis auf die Entschließung 2459 (2022) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 12. Oktober 2022 mit dem Titel „The honouring of obligations and commitments by Türkiye“ (Einhaltung der von der Türkei eingegangenen Pflichten und Verpflichtungen) und den entsprechenden Bericht ihres Begleitausschusses vom 14. September 2022,

–  unter Hinweis auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), nach dem die Vertragsparteien verpflichtet sind, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen, woraus sich die Verpflichtung der Türkei ergibt, alle Urteile des EGMR umzusetzen,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Entschließungen des Ministerrats des Europarats, einschließlich der Interims-Entschließungen vom 2. Februar 2022 und 2. Dezember 2021 zur Vollstreckung des Urteils des EGMR in der Rechtssache Kavala/Türkei, der Interims-Entschließungen vom 9. März 2023 und 2. Dezember 2021 zur Vollstreckung des Urteils des EGMR in der Rechtssache Selahattin Demirtaș/Türkei (Nr. 2) sowie der Forderung des Europarats vom 8. Juni 2023 nach sofortiger Freilassung von Osman Kavala, Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaș,

–  unter Hinweis auf die Initiative für den sicheren Transport von Getreide und Lebensmitteln aus ukrainischen Häfen (Schwarzmeer-Getreide-Initiative) vom 22. Juli 2022,

–  unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Türkei vom 27. Februar 2023,

–  unter Hinweis auf die von Reporter ohne Grenzen herausgegebene Rangliste der Pressefreiheit 2023, in der die Türkei auf Platz 165 von 180 Staaten liegt,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der UNESCO vom 10. Juli 2020 zur Hagia Sophia in Istanbul und auf den Beschluss des UNESCO-Welterbekomitees vom 31. Juli 2021,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Türkei, insbesondere die Entschließungen vom 7. Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über die Türkei(2) und vom 19. Mai 2021 zu den Berichten 2019-2020 der Kommission über die Türkei(3) sowie vom 26. November 2020 zur Eskalation der Spannungen in Varosia nach dem rechtswidrigen Vorgehen der Türkei und zur dringend notwendigen Wiederaufnahme der Gespräche(4),

–  unter Hinweis auf die Pressemitteilung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. August 2023 in Zypern,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2022 zu dem Fall von Osman Kavala in der Türkei(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2021 zu dem Umsetzungsbericht über die EU-Treuhandfonds und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei(6),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere die vom 15. April 2015 zu dem 100. Jahrestag des Völkermords an den Armeniern(7),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0247/2023),

A.  in der Erwägung, dass in der Türkei im Mai 2023 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattfanden;

B.  in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE – Parliamentary Assembly of the Council of Europe) und die Parlamentarische Versammlung der OSZE eingeladen wurden, die am 14. Mai 2023 in der Türkei abgehaltenen Wahlen zu beobachten; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament nicht eingeladen wurde, was mit einer angeblichen unfairen Behandlung der Türkei begründet wurde;

C.  in der Erwägung, dass die gemeinsame Beobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (BDIMR), der OSZE und der PACE festgestellt hat, dass durch den rechtlichen Rahmen für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen keine umfassende Grundlage für die Abhaltung von demokratischen Wahlen geboten wurde und dass eine Reihe von Oppositionspolitikern und -parteien sowie die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien durch anhaltende Einschränkungen der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit an der Teilnahme gehindert wurden;

D.  in der Erwägung, dass am 6. Februar 2023 verheerende Erdbeben im Südosten der Türkei viele Todesopfer und erhebliche Schäden an der Infrastruktur zur Folge hatten und 1,7 Millionen Menschen in der Türkei und Nordsyrien dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen sind; in der Erwägung, dass 21 EU-Mitgliedstaaten unverzüglich Such- und Rettungsteams in die Türkei entsandten; in der Erwägung, dass die EU und ihre internationalen Partner bei der internationalen Geberkonferenz zur Unterstützung der Türkei nach dem Erdbeben 6,05 Mrd. EUR zugesagt haben;

E.  in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor ein Bewerber für den Beitritt zur EU, ein NATO-Verbündeter und ein wichtiger Partner in den Bereichen Sicherheit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie Migration ist; in der Erwägung, dass von der Türkei erwartet wird, dass sie die Werte der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte achtet und das Unionsrecht einhält;

F.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Partner der Türkei und des türkischen Volkes sind und dass enge wirtschaftliche, kulturelle und historische Bande zu Europa bestehen; in der Erwägung, dass die Türkei der sechstgrößte Handelspartner der EU und die EU der größte Handelspartner der Türkei ist;

G.  in der Erwägung, dass sich die Türkei seit mehreren Jahren schrittweise, aber stetig immer weiter von den Werten und dem normativen Rahmen der EU entfernt, worin ein höchst beunruhigender und immer stärkerer Trend erkennbar wird, für den die steigende Zahl von Gesetzen und Maßnahmen zur Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundfreiheiten, der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheitsrechte sowie das im Widerspruch zum Völkerrecht und zu den gutnachbarlichen Beziehungen stehende Handeln der Türkei exemplarisch sind;

H.  in der Erwägung, dass die Abwärtsspirale im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit anhält, was dadurch belegt wird, dass die Türkei in der Rangliste der Pressefreiheit für das Jahr 2023 auf Platz 165 von 180 Ländern liegt und damit 16 Plätze weiter unten als im Jahr 2022; in der Erwägung, dass die Türkei im Hinblick auf die Menschenrechte von LGBT-Personen nach der von der ILGA-Europe – der europäischen Sektion des Internationalen Lesben- und Schwulenverbands (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association) – veröffentlichten „Rainbow Europe Map“ für das Jahr 2022 auf Platz 48 von 49 Ländern liegt;

I.  in der Erwägung, dass die 2021 von der EU vorgelegte „Positive Agenda“ praktisch zum Stillstand gekommen ist; in der Erwägung, dass die EU-Beitrittsverhandlungen seit 2018 aufgrund der Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in der Türkei praktisch zum Stillstand gekommen sind; in der Erwägung, dass die Türkei ihr Engagement für engere Beziehungen zur Union und für eine Angleichung an die EU glaubwürdig unter Beweis stellen muss;

J.  in der Erwägung, dass die Türkei Mitglied des Europarats ist und die Urteile des EGMR daher für das Land verbindlich sind;

K.  in der Erwägung, dass laut dem Bericht der Plattform „Wir werden Femizid stoppen“ (KCDP) im Jahr 2022 in der Türkei 334 Frauen von Männern getötet und 245 Frauen unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden wurden; in der Erwägung, dass die Plattform in ihrem Bericht für das Jahr 2021 feststellte, dass 280 Frauen getötet und 217 Frauen unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden wurden;

L.  in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands beispiellose geopolitische Verwerfungen in Europa zur Folge hat; in der Erwägung, dass der Türkei aufgrund ihrer geografischen Lage eine entscheidende strategische Rolle zukommen kann; in der Erwägung, dass die Türkei der einzige sowohl von der Ukraine als auch von Russland akzeptierte Vermittler ist und ihr bei der lebenswichtigen Schwarzmeer-Getreide-Initiative eine entscheidende Rolle zukam; in der Erwägung, dass sich die Türkei jedoch entschieden hat, sich den EU-Sanktionen gegen Russland nicht anzuschließen; in der Erwägung, dass die Angleichungsquote der Türkei an die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) der Union hauptsächlich infolge dieser fehlenden Übernahme der Sanktionen von 2021 bis 2022 von 14 % auf nur noch 7 % gesunken ist, was die bei weitem niedrigste Quote unter allen Erweiterungsländern ist; in der Erwägung, dass sich der Handel zwischen der Türkei und Russland seit der Verhängung der EU-Sanktionen gegen Russland fast verdoppelt hat;

M.  in der Erwägung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt – mehr als je zuvor in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei – abgestimmte Anstrengungen unternommen werden müssen, um überall dort, wo die Russische Föderation Angriffskriege führt oder das Völkerrecht oder international anerkannte Grenzen verletzt, den vorigen rechtlich anerkannten Status quo zu unterstützen;

N.  in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor ein wesentlicher Partner für die Stabilität im östlichen Mittelmeerraum und darüber hinaus ist, und in der Erwägung, dass bei den Spannungen zwischen der EU und der Türkei im Zusammenhang mit der Situation im östlichen Mittelmeerraum zwar eine Deeskalation, aber noch kein Ende zu verzeichnen ist;

O.  in der Erwägung, dass die Türkei wiederholt aufgefordert wurde, von allen Maßnahmen abzusehen, mit denen unter Verletzung des Völkerrechts und des Unionsrechts gegen die Souveränität und die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verstoßen wird;

P.  in der Erwägung, dass die Große Nationalversammlung der Türkischen Republik im März 2023 nach langer Verzögerung die NATO-Mitgliedschaft Finnlands ratifiziert hat, sodass das Land der NATO beitreten kann; in der Erwägung, dass die türkische Regierung Schweden vorsätzlich unter Druck gesetzt und den Beitritt des Landes zur NATO verzögert hat, während Russland eine beispiellose Aggressivität an den Tag legt;

Q.  in der Erwägung, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Türkei und Russland im Laufe des Jahres 2022 in zahlreichen Bereichen und auf zahlreichen Märkten – wie beispielsweise Banken, Immobilien, Tourismus und Energie – deutlich enger geworden sind;

R.  in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in der Türkei zwar stabil geblieben ist, die Inflation aber auf dem höchsten Stand seit 20 Jahren verharrt und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte sich verschärfen;

S.  in der Erwägung, dass die Türkei mit fast vier Millionen registrierten Flüchtlingen, vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, weltweit am meisten Flüchtlinge aufgenommen hat; in der Erwägung, dass glaubwürdige Berichte über Abschiebungen von Flüchtlingen, die sich in der Türkei aufhalten, sowie über pauschale Zurückweisungen von Flüchtlingen an den Grenzen der Türkei ohne oder fast ohne Prüfung ihres Anspruchs auf internationalen Schutz vorliegen;

Allgemeine Einschätzung und jüngste Entwicklungen

1.  nimmt die Ergebnisse der jüngsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei zur Kenntnis und betrachtet sie als Zeichen für politische Kontinuität im Land; begrüßt die hohe Wahlbeteiligung und stellt fest, dass die Wahlen trotz vereinzelter Fälle von Gewalt, vor allem gegen Unterstützer der Opposition, weitgehend friedlich verlaufen sind;

2.  bedauert jedoch, dass der OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission zufolge der Amtsinhaber aufgrund von ungleichen Bedingungen, unter anderem aufgrund einer übermäßig verzerrenden und parteiischen Medienberichterstattung, einen ungerechtfertigten Vorteil hatte; bedauert zudem, dass das Verfahren durch harsche Rhetorik, eine hetzerische und diskriminierende Wortwahl, unter anderem gegen Minderheiten, sowie die anhaltende Einschüchterung und Drangsalierung von Unterstützern einiger Oppositionsparteien und falsche Anschuldigungen der Regierungsparteien, mit denen die Opposition mit Terrorismus in Verbindung gebracht wurde, beeinträchtigt wurde; hebt hervor, dass die türkische Regierung über einen längeren Zeitraum vor den Wahlen ihre Einflussmöglichkeiten in den staatlichen Einrichtungen und den Regulierungsbehörden genutzt hat, um die Narrative und Diskussionen sowohl in den traditionellen Medien als auch in den sozialen Medien zu kontrollieren, Journalisten und Politiker zu inhaftieren sowie gewählte Amtsträger in den Gebieten mit kurdischer Mehrheit aus dem Amt zu entfernen, sodass die Opposition benachteiligt ist;

3.  bekräftigt seine tiefe Trauer über die tödlichen und verheerenden Erdbeben, durch die der Südosten der Türkei sowie Syrien am 6. Februar 2023 erschüttert wurden, und seine aufrichtige Anteilnahme gegenüber den Familien der Opfer; begrüßt die internationalen Hilfs- und Wiederaufbaubemühungen, insbesondere seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten, sowie die zügige Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens der Union, um Hilfe in den betroffenen Gebieten zu leisten, wodurch eine starke europäische Solidarität mit dem türkischen Volk unter Beweis gestellt wurde; vertritt die Auffassung, dass die EU das türkische Volk im Hinblick auf den Bedarf an humanitärer Hilfe und auf die Wiederaufbaubemühungen weiterhin unterstützen sollte; begrüßt insbesondere die umfassenden Zusagen, die bei der von der Kommission und dem schwedischen Ratsvorsitz ausgerichteten Geberkonferenz abgegeben wurden, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten sowie alle anderen internationalen Geber auf, ihren Zusagen nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Wiederaufbau hinsichtlich der Konzeption, Durchführung und Kontrolle transparent, nachhaltig und sicher erfolgt; hebt hervor, dass durch die europäische Solidarität eine greifbare Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei erzielt werden könnte; erklärt sich besorgt darüber, dass durch das Erdbeben Unzulänglichkeiten wie die mangelnde Vorbereitung der Regierung, die bröckelnde Infrastruktur und die weit verbreitete Korruption sichtbar gemacht wurden; bedauert, dass während der kritischen Stunden nach dem Erdbeben der Zugang zum Internet und zu den sozialen Medien erheblich eingeschränkt war, wodurch die Rettungsanstrengungen behindert wurden, und dass gezielt gegen Journalisten vorgegangen wurde, wodurch der freie Informationsfluss beeinträchtigt wurde;

4.  ist der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beeinflusst und um einen neuen Aspekt erweitert wurden, da die Türkei versucht, zugleich Beziehungen zum Westen und zu Russland aufrechtzuerhalten; begrüßt, dass die Türkei in der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Verurteilung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine gestimmt hat und dass sie sich für die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Ukraine einsetzt; bedauert zugleich, dass die Türkei keine Sanktionen außerhalb des Rahmens der Vereinten Nationen unterstützt; hebt hervor, dass die GASP-Angleichungsquote der Türkei auf einen historischen Tiefstand von 7 % abgerutscht ist, gegenüber 11 % im Jahr 2021; fordert die Türkei auf, so schnell wie möglich deutliche Schritte zur Angleichung an die GASP der EU zu unternehmen, auch im Hinblick auf Sanktionen und die Verhinderung der Umgehung von Sanktionen;

5.  begrüßt die Bemühungen der Türkei um die Vermittlung von Gesprächen zwischen der Ukraine und Russland und bekräftigt seine Wertschätzung für die Schlüsselrolle, die die Türkei gemeinsam mit den Vereinten Nationen bei der Vermittlung und Aufrechterhaltung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative eingenommen hat, mit der entscheidend dazu beigetragen wurde, einer weltweiten Knappheit an wichtigen Grundnahrungsmitteln, insbesondere Getreide, entgegenzutreten; stellt im Hinblick auf hybride Bedrohungen im Zusammenhang mit internationalen Konflikten und Krisen fest, dass auch im türkischen Informationsumfeld beobachtet wurde, dass in den sozialen und in den klassischen Medien falsche Informationen und Propaganda kursieren; verurteilt, dass die Türkei die Tätigkeit russischer Medienorgane im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht eingeschränkt hat;

6.  stellt fest, dass sich das Handelsvolumen zwischen der Türkei und Russland seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine annähernd verdoppelt hat und dass ein erhöhtes Risiko besteht, dass Waren und Technologien, die Sanktionen unterliegen, wie beispielsweise Halbleiter, über türkisches Hoheitsgebiet nach Russland gelangen; hebt hervor, dass ein besonderes Risiko im Zusammenhang mit der Umgehung von Sanktionen im Hinblick auf Technologie mit doppeltem Verwendungszweck und ihrer Weitergabe an Russland besteht, da diese Technologie letztlich von der russischen Armee in der Ukraine eingesetzt werden könnte; nimmt die partiellen Maßnahmen zur Kenntnis, die die staatlichen Stellen der Türkei in den letzten Monaten ergriffen haben, um zu verhindern, dass von EU-Sanktionen erfasste Waren nach Russland wiederausgeführt oder direkt nach Russland weitergeliefert werden; fordert die Türkei jedoch nachdrücklich auf, weitere Schritte zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass sie von Einrichtungen und Personen, die Sanktionen umgehen möchten, nicht mehr als Plattform genutzt wird, durch rechtliche und regulatorische Mittel umfassend sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet unter keinen Umständen Sanktionen umgangen werden, und alle dafür erforderlichen Schritte zu unternehmen, auch indem sie Einrichtungen und Personen bestraft; bedauert, dass durch die Umgehung der EU-Sanktionen durch die Türkei die gemeinsamen Anstrengungen beeinträchtigt werden, und fordert die Kommission auf, die Ausweitung des Handelsvolumens zwischen Russland und der Türkei zu untersuchen und die betreffenden Handelsströme zu bewerten, die ein Anzeichen für eine Umgehung von Sanktionen sein könnten; erklärt sich besorgt darüber, dass sich immer mehr russische Staatsangehörige, darunter Oligarchen, in türkischen Großstädten und an der türkischen Küste niederlassen – wodurch zu starken Steigerungen bei Mieten und Immobilienpreisen beigetragen wird – und dass diese Personen dort ihre Geschäfts- und Handelstätigkeit fortsetzen, wodurch große Mengen russischen Kapitals in das türkische System gelangen; hebt hervor, dass es von der Türkei erwartet, zu verhindern, dass sie zu einem Zufluchtsort für russisches Kapital und russische Investitionen wird; erklärt sich besorgt über die enge Zusammenarbeit der Türkei mit Russland bei der Entwicklung großer Kernkraftwerke, unter anderem beim Kernkraftwerk Akkuyu, das vom staatlichen russischen Kernenergieunternehmen Rosatom, dem es auch gehört, errichtet wird und betrieben werden soll;

7.  bedauert im Zusammenhang mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine und der sich wandelnden Sicherheitsarchitektur auf dem europäischen Kontinent zutiefst, dass es nach der Verzögerung des NATO-Beitritts Finnlands auch eine Verzögerung bei der Ratifizierung des NATO-Beitritts Schwedens gibt, die nur Russland nützt und durch die die Beziehungen zwischen der Türkei und ihren NATO-Verbündeten untergraben wird; verurteilt in diesem Zusammenhang außerdem die Versuche, durch die Instrumentalisierung der Erteilung der Zustimmung zum NATO-Beitritt Schwedens die demokratischen Freiheiten in den EU-Mitgliedstaaten zu untergraben; nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident der Türkei am 10. Juli 2023 im Anschluss an weitere Konsultationen schließlich zugesagt hat, das NATO-Beitrittsprotokoll Schwedens schnellstmöglich an die Große Nationalversammlung der Türkei weiterzuleiten und eng mit der Versammlung zusammenzuarbeiten, um für die Ratifizierung zu sorgen; bedauert jedoch, dass dieser Prozess noch aussteht und es keinen klaren Zeitplan gibt; fordert die Türkei nachdrücklich auf, die NATO-Mitgliedschaft Schwedens ohne weitere Verzögerung zu ratifizieren; fordert die staatlichen Stellen der Türkei nachdrücklich auf, ihrem Versprechen einer konstruktiveren Partnerschaft in der NATO – auch im östlichen Mittelmeerraum – nachzukommen; betont, dass das NATO-Beitrittsverfahren eines Landes in keiner Weise an den EU-Beitrittsprozess eines anderen Landes geknüpft werden kann, da der EU-Beitrittsprozess allein von den Leistungen des fraglichen Landes abhängig ist;

8.  ist der Ansicht, dass die in seiner Entschließung vom 7. Juni 2022 zu dem Bericht 2021 der Kommission über die Türkei dargestellte desolate Lage in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nach wie vor unverändert ist, und bekräftigt den Inhalt dieser Entschließung; unterstützt uneingeschränkt die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 12. Oktober 2022 und den zugehörigen Bericht ihres Begleitausschusses über die Einhaltung der von der Türkei eingegangenen Verpflichtungen und Zusagen sowie die Entschließungen des Ministerkomitees des Europarats zur ausstehenden Umsetzung der Urteile des EGMR, in denen detailliert die breite Palette der schwerwiegenden Mängel im Bereich Menschenrechte dargelegt wird, wie von renommierten lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen laufend berichtet;

9.  ist enttäuscht darüber, dass der negative Trend bei weitem nicht gestoppt oder umgekehrt wurde und dass es in der Türkei im letzten Jahr zu weiteren Rückschritten im Bereich der Demokratie gekommen ist, indem zahlreiche Gesetze, mit denen die Online-Zensur verschärft und der Zugang zu Informationen beschränkt wird, unter dem Vorwand der Bekämpfung von Desinformation geändert wurden; ist ebenfalls enttäuscht darüber, dass gegen alle Kritiker hart vorgegangen wurde, insbesondere vor und während der jüngsten Wahlen; bedauert, dass die türkische Regierung mit einem Arsenal von Gesetzen, darunter das Gesetz über die sozialen Medien von 2020, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche von 2021 und das Gesetz zur Bekämpfung von Desinformation von 2022, ein komplexes Geflecht von Rechtsvorschriften geschaffen hat, das als Instrument genutzt wird, um Journalisten, Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, politische Aktivisten, Forschende, Wissenschaftler und Künstler systematisch zu kontrollieren und mundtot zu machen; bekräftigt mit Bedauern, dass die Türkei inzwischen zu einem weltweiten Beispiel für autoritäre Maßnahmen geworden ist; ist zwar besorgt über die Zunahme von Falschmeldungen in den türkischen sozialen Netzwerken, erklärt sich aber tief besorgt über das im Oktober 2022 verabschiedete drakonische Gesetz zur Bekämpfung von Desinformation, mit dem die Kontrolle der Regierung über Plattformen der sozialen Medien und Online-Nachrichten-Sites verschärft wird und in dem unter anderem Haftstrafen für die Veröffentlichung von „Desinformation“ und „Falschmeldungen“ vorgesehen sind; vertritt die Auffassung, dass aufgrund der in dem Gesetz enthaltenen ungenauen Begriffsbestimmungen für „Desinformation“ und „Absicht“ Millionen türkischer Internet-Nutzer einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen dem Risiko ausgesetzt sind, dass wegen der Veröffentlichung von Informationen, mit denen die Regierung nicht einverstanden ist, strafrechtlich gegen sie vorgegangen wird; ist der Ansicht, dass die türkische Regierung auf diese Weise durch Einschüchterung zur Selbstzensur anhält; ist besorgt über die Verbreitung staatlicher Propaganda, insbesondere durch die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu;

10.  verurteilt die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und die politische Instrumentalisierung des Justizsystems und betont, dass die EU diesen Bereich mit größter Sorge betrachtet, da die Unabhängigkeit der Justiz der Grundstein für ein funktionierendes demokratisches System im Dienste und zum Wohle der Bevölkerung ist; ist nach wie vor besorgt über die schwerwiegenden Einschränkungen der Grundfreiheiten – insbesondere der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, für die das Gezi-Verfahren symbolhaft ist – und die anhaltenden Angriffe auf die Grundrechte von Mitgliedern der Opposition, Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten, Gewerkschaftern, Angehörigen von Minderheiten, Journalisten, Wissenschaftlern und Aktivisten der Zivilgesellschaft, unter anderem durch juristische und administrative Schikanen, willkürliche Anwendung von Antiterrorgesetzen, Stigmatisierung und Auflösung von Vereinigungen; erwartet, dass alle Bereiche der organisierten türkischen Gesellschaft ihrer Arbeit und ihren Tätigkeiten frei nachgehen können, da dadurch die türkische Demokratie gestärkt werden kann; ist besorgt angesichts von Berichten über übermäßige Gewalt gegen Gefangene; betont nachdrücklich, dass eine humane Behandlung aller Gefangenen im Einklang mit den grundlegenden Menschenrechten sichergestellt werden muss;

11.  fordert die Türkei auf, alle Urteile des EGMR im Einklang mit Artikel 46 der EMRK in vollem Umfang umzusetzen, was eine unbedingte Verpflichtung ist, die sich aus der Mitgliedschaft der Türkei im Europarat ergibt; ist entsetzt darüber, dass staatliche Stellen der Türkei, insbesondere die Gerichte, grundlegende Urteile des EGMR anhaltend missachten und es versäumen, sie anzuwenden, wie im Fall Selahattin Demirtaş und im Fall Osman Kavala, aufgrund dessen die Türkei im Europarat mit einem historischen Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert ist;

12.  verurteilt die anhaltende Verfolgung, Zensur und Drangsalierung von Journalisten und unabhängigen Medien in der Türkei; ist außerdem besorgt darüber, dass gezielt gegen türkischstämmige Journalisten sowie politische Gegner in der EU vorgegangen wird; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, Organisationen der Zivilgesellschaft, Rechtsanwälten und sonstigen rechtlichen Vertretern sowie der Presse zu gestatten, gemäß ihren Pflichten und im Rahmen ihres Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs zu wirken und ihren Beruf frei auszuüben, da dies im Sinne einer insgesamt funktionsfähigeren Demokratie und Gesellschaft ist;

13.  missbilligt das gezielte Vorgehen gegen politische Parteien und Mitglieder der Opposition, die zunehmend unter Druck geraten; erklärt sich besorgt darüber, dass die Unterdrückung und die Verfolgung der politischen Opposition nach den jüngsten Wahlen aufgrund der schlechter werdenden wirtschaftlichen Lage des Landes zunehmen werden; ist besonders besorgt über das anhaltende harte Vorgehen gegen kurdische Politiker, Journalisten, Rechtsanwälte und Künstler, einschließlich Massenverhaftungen vor den Wahlen, sowie über das laufende Verbotsverfahren gegen die Demokratische Partei der Völker; ist besorgt darüber, dass das Justizwesen dazu eingesetzt wird, politische Entscheidungen von Oppositionsparteien zu beeinflussen, wie im Fall gegen den Bürgermeister der Metropole Istanbul;

14.  erklärt sich äußerst besorgt über die Verschlechterung der Rechte von Frauen, geschlechtsbezogene Gewalt und die zunehmende Zahl von Femiziden, woran ersichtlich wird, dass in der Türkei gravierende Mängel hinsichtlich des Schutzes von Frauen bestehen; ist vor allem besorgt über die sogenannten Ehrenmorde; bedauert, dass zuverlässige offizielle Daten zu Femiziden fehlen, obwohl Frauenrechtsorganisationen durchgehend Bericht erstatten; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, die Überlebenden von Gewalt gegen Frauen zu unterstützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen; ist besorgt angesichts der Zusammenstöße zwischen Demonstrationsteilnehmerinnen und der Polizei am 8. März 2023, als Hunderte Frauen und LGBT+-Aktivistinnen am 20. jährlichen Frauenmarsch in Istanbul teilnahmen; verurteilt erneut aufs Schärfste den Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen von Istanbul per Präsidialdekret als enormen Rückschlag für die Bemühungen um die Förderung der Frauenrechte im Land und bekräftigt seine Forderung an die Regierung der Türkei, diese inakzeptable Entscheidung rückgängig zu machen und die internationalen Verträge, Vereinbarungen und Verpflichtungen, die sie unterzeichnet hat, einzuhalten und sich daran zu halten; fordert die Türkei auf, rasch einen wirksamen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderheiraten und Zwangsehen anzunehmen;

15.  erklärt sich besorgt über die weitverbreitete Hetze und Diskriminierung, denen die LGBTI+-Gemeinschaft ausgesetzt ist; bedauert, dass LGBTI+-Personen immer wieder ins Visier genommen und schikaniert werden und dass sich insbesondere Politiker und hochrangige Beamte, einschließlich des Präsidenten der Republik, LGBTI+-feindlich äußern; bedauert, dass die Staatsorgane seit 2014 Pride-Paraden in den Großstädten, auch in Istanbul, verboten haben; weist darauf hin, dass die Türkei aufgrund ihrer Verpflichtungen im Rahmen der EMRK gegen die Diskriminierung von und die Gewalt gegen LGBTI+-Personen vorgehen muss, und fordert die staatlichen Stellen der Türkei nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die sexuelle Ausrichtung, die Geschlechtsidentität und die Geschlechtsmerkmale als Schutzgründe in die Antidiskriminierungsvorschriften aufzunehmen;

16.  ist nach wie vor äußerst besorgt über die sogenannte Kurdenfrage und bekräftigt, dass die Wiederaufnahme eines verlässlichen politischen Prozesses, bei dem alle relevanten Parteien und demokratischen Kräfte an einen Tisch gebracht werden, dringend erforderlich ist, um sie friedlich beizulegen; fordert die neue türkische Regierung auf, sich durch die Förderung von Dialog und Aussöhnung in diese Richtung zu bewegen; ist beunruhigt über die schwere und zunehmende Unterdrückung der kurdischen Gemeinschaft, insbesondere im Südosten des Landes, unter anderem durch die weitere Einschränkung der kulturellen Rechte und rechtliche Einschränkungen im Hinblick auf den Gebrauch der kurdischen Sprache als Unterrichtssprache im Bildungswesen;

17.  stellt fest, dass nach der letzten Wahl rechtsextreme islamistische Parteien als Teil der Regierungskoalition ins Parlament eingezogen sind; ist besorgt über das zunehmende Gewicht der islamistischen Agenda bei der Gesetzgebung und in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch den wachsenden Einfluss des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) im Bildungssystem; ist insbesondere besorgt über den zunehmenden Druck der Regierungsstellen sowie islamistischer und ultranationalistischer Gruppen auf den türkischen Kultursektor und die Künstler in der Türkei, der sich in letzter Zeit darin zeigt, dass immer mehr Konzerte, Festivals und andere kulturelle Veranstaltungen abgesagt werden, weil sie als kritisch oder „unmoralisch“ eingestuft wurden, um eine ultrakonservative Agenda durchzusetzen, die mit den Werten der EU unvereinbar ist;

18.  begrüßt das neue Bewusstsein der Kommission, das zur Einstellung von Erasmus+-Mitteln und zur Einziehung der Mittel geführt hat, die an die türkische Vereinigung Yavuz Sultan Selim gezahlt wurden, deren Handlungen gegen die Werte der EU verstießen; fordert die Kommission auf, sich weiter darum zu bemühen, dass mit EU-Mitteln keine Vereinigungen finanziert werden, die die Werte der EU nicht achten;

19.  stellt fest, dass beim Schutz der Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten, einschließlich der Rechte der griechisch-orthodoxen Bevölkerung auf den Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos), keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, den historischen und kulturellen Wert kultureller und religiöser Denkmäler und Symbole, insbesondere von UNESCO-Welterbestätten, uneingeschränkt zu achten; nimmt mit Besorgnis die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf das Bauwerk Hagia Sophia und das Chora-Museum zur Kenntnis; betont, dass die Beschränkungen bei der Ausbildung, Ernennung und Nachfolge von Geistlichen aufgehoben werden müssen und dass die Wiedereröffnung des Seminars von Chalki, das seit 1971 geschlossen ist, gestattet werden muss und alle Hindernisse für einen reibungslosen Seminarbetrieb beseitigt werden müssen; fordert die Türkei erneut auf, die Rolle des Ökumenischen Patriarchats für orthodoxe Christen auf der ganzen Welt, dessen Rechtspersönlichkeit sowie die öffentliche Verwendung des geistlichen Titels des Ökumenischen Patriarchen anzuerkennen; fordert die Türkei auf, alle einschlägigen Urteile des EGMR und Empfehlungen des Europarats zum Schutz der Eigentumsrechte von Minderheiten in vollem Umfang umzusetzen und Rechtsvorschriften einzuführen, durch die es allen Religionsgemeinschaften und ethnischen Minderheiten ermöglicht wird, Rechtspersönlichkeit zu erlangen, indem die entsprechenden Empfehlungen der Venedig-Kommission umgesetzt werden; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, Fälle von Hetze gegen Minderheiten oder Vandalismus gegen religiöse Stätten wirksam zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen;

20.  erklärt sich tief besorgt über die fortwährende übermäßige Machtkonzentration beim türkischen Präsidenten ohne wirksames System von Kontrollen und Gegenkontrollen, durch die die demokratischen Institutionen des Landes erheblich geschwächt wurden; betont, dass die fehlende Eigenständigkeit auf mehreren Verwaltungsebenen aufgrund der extremen Abhängigkeit vom Präsidenten bei allen Arten von Entscheidungen und der Alleinherrschaft eines einzigen Mannes ein dysfunktionales System zur Folge haben kann, was durch die langsame Reaktion auf die verheerenden Folgen der Erdbeben im Februar offenbar wurde;

21.  kommt zu dem Schluss, dass die türkische Regierung kein Interesse daran hat, die anhaltende und wachsende Kluft zwischen der Türkei und der EU in Bezug auf Werte und Standards zu schließen, da die Türkei in den letzten Jahren klar gezeigt hat, dass ihr der politische Wille fehlt, um die notwendigen Reformen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und den Schutz und die Inklusion aller ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten; kommt ferner zu dem Schluss, dass die türkische Regierung kein Interesse daran bekundet hat, die Kopenhagener Kriterien zu achten und einzuhalten und sich an der Politik und den Zielen der EU zu orientieren;

22.  erklärt sich besorgt über das mangelhafte Funktionieren der Marktwirtschaft der Türkei, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Währungs- und Haushaltspolitik sowie das institutionelle und Regelungsumfeld, sowie über das unmittelbare Eingreifen des türkischen Präsidenten in die Währungspolitik; ist der Ansicht, dass die Regierung nun die wirtschaftlichen Schwachstellen und die hohe Inflation angehen muss; fordert die Regierung auf, die Vertrauenswürdigkeit wichtiger Institutionen wie der türkischen Zentralbank und des türkischen Statistikinstituts wiederherzustellen; vertritt die Auffassung, dass eine stärkere und ehrlichere Beziehung zur EU hilfreich wäre, um einige der Probleme abzuschwächen, und dadurch dazu beigetragen würde, den Lebensstandard der türkischen Bevölkerung zu erhöhen;

23.  fordert die Türkei auf, Fortschritte bei der Angleichung an die EU-Richtlinien und den Besitzstand im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zu erzielen; lobt die Arbeit der türkischen Umweltschützer; begrüßt den Beschluss der türkischen Regierung, das Übereinkommen von Paris zu ratifizieren, und ihre Zusage, bis 2053 CO2-neutral zu werden; bedauert, dass auf diese Zusage keine spezifischen Maßnahmen folgen; bedauert ferner, dass die Türkei zwar ambitionierte Ziele in Bereichen wie der Bekämpfung der Verschmutzung, der Abfallbewirtschaftung und der Bekämpfung des Klimawandels festgelegt hat, die Durchsetzung jedoch nach wie vor unzureichend ist und die Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise Vorrang vor den Bemühungen um eine nachhaltige Wirtschaft hat; fordert die Türkei auf, ihren Beitrag zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt zu verstärken und der Annahme ihres Klimagesetzes Vorrang einzuräumen; fordert die Regierung der Türkei erneut auf, ihre Pläne für das Kernkraftwerk Akkuyu aufzugeben, da dessen Standort in einem stark erdbebengefährdeten Gebiet liegt und somit nicht allein für die Türkei, sondern auch für den gesamten Mittelmeerraum eine große Gefahr darstellt; fordert die Türkei in diesem Zusammenhang auf, den Übereinkommen von Espoo und Aarhus der VN-Wirtschaftskommission für Europa beizutreten, und fordert die Regierung der Türkei auf, die Regierungen ihrer Nachbarländer in alle weiteren Entwicklungen, die das Vorhaben Akkuyu betreffen, einzubeziehen;

24.  begrüßt die jüngsten Schritte seitens der Türkei zur Normalisierung der Beziehungen zu mehreren Ländern wie Armenien, Ägypten, Israel und den Golfstaaten nach einer Phase der Konfrontation; fordert die Türkei auf, diese positiven Entwicklungen zu Ende zu führen und im Zusammenhang mit allen Nachbarn konkrete Maßnahmen zu treffen; begrüßt die Teilnahme der Türkei an den Gipfeltreffen der europäischen politischen Gemeinschaft; ist jedoch noch immer besorgt darüber, dass die Außenpolitik der Türkei in vielen Bereichen noch immer im Widerspruch zu EU-Interessen steht und dass es im vergangenen Jahr statt zu einer Annäherung an die EU zu einer weiteren Entfernung gekommen ist und die Angleichung im Hinblick auf Entscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – laut dem aktuellen Bericht der Kommission über die Türkei – auf einem Rekordtief von nur 7 % liegt;

25.  verurteilt den Militäreinsatz der Türkei in Syrien und ihre rechtswidrige Besetzung von Gebieten in Nordsyrien und prangert an, dass die Türkei und lokale syrische Gruppierungen in den von der Türkei besetzten Gebieten ungestraft die Rechte der Zivilbevölkerung missachten und deren Freiheiten einschränken; bedauert, dass bei der Besetzung ein Großteil der dortigen Bevölkerung geflohen ist und dass deren Rückkehr aufgrund der Besetzung durch die Türkei und aufgrund der mit der Türkei verbündeten örtlichen islamistischen Milizen bis zum heutigen Tag unmöglich ist; bekräftigt, dass ein weiterer Einmarsch nach Syrien schwerwiegende Auswirkungen auf die internationale Sicherheit hätte;

26.  erklärt sich besorgt über die Luftangriffe der Türkei in Nordsyrien und im Irak, insbesondere in der Region Sindschar, der Heimat der jesidischen Bevölkerung, an der der IS im Jahr 2014 einen Völkermord verübte, und über die andauernde militärische Präsenz auf irakischem Hoheitsgebiet; bekräftigt, dass die Zivilbevölkerung zu keinem Zeitpunkt Opfer militärischer Selbstverteidigung werden sollte; fordert die staatlichen Stellen der Türkei auf, unter uneingeschränkter Achtung internationaler Normen Zurückhaltung zu üben;

27.  bedauert, dass die Positionen und die Politik der Türkei gegenüber Libyen weitgehend unverändert geblieben sind; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Türkei im Oktober 2022 mit der libyschen Regierung der nationalen Einheit eine neue Absichtserklärung über Kohlenwasserstoffe unterzeichnet hat, die schwerwiegende Folgen für die regionale Stabilität haben könnte, da sie damit einhergehen würde, dass die beiden unrechtmäßigen Absichtserklärungen von 2019 über militärische Zusammenarbeit und maritime Abgrenzung direkt oder indirekt umgesetzt werden; verurteilt erneut die Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen der Türkei und Libyen über eine umfassende sicherheitspolitische und militärische Zusammenarbeit und über die Abgrenzung der Meereszonen, die miteinander verknüpft sind und eindeutig gegen das Völkerrecht, gegen die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verstoßen; fordert die Türkei auf, mit der Operation IRINI bei der Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen und bei der Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel zusammenzuarbeiten;

28.  betont die wachsende Bedeutung des westlichen Balkans in der Außenpolitik der Türkei sowie ihre besonderen Beziehungen zu Ländern wie Bosnien und Herzegowina sowie zu Serbien, das der wichtigste Gesprächspartner der Türkei in Balkanfragen ist;

29.  ist besorgt über die Einflussnahme der Türkei in den EU-Mitgliedstaaten, mit der auf türkischstämmige Unionsbürgerinnen und Unionsbürger abgezielt wird; fordert die Kommission auf, die im Paket zur Verteidigung der Demokratie des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland (ING2-Ausschuss) niedergelegten Empfehlungen umzusetzen, um der Einflussnahme von ausländischen staatlichen Stellen entgegenzuwirken; fordert die StratCom-Abteilungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes auf, Verdachtsfälle von gegen die EU gerichteten Desinformationsmaßnahmen der Türkei zu dokumentieren und dem Europäischen Parlament über die Ergebnisse Bericht zu erstatten;

30.  weist darauf hin, dass der Türkei als NATO-Mitglied eine geostrategische Aufgabe bei der Wahrung der regionalen und europäischen Sicherheit zukommt und dass von ihr erwartet wird, im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der NATO zu handeln;

31.  spricht sich im Interesse der Aussöhnung, der regionalen Stabilität und Sicherheit sowie der sozioökonomischen Entwicklung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei aus und begrüßt die bisher erzielten Fortschritte; nimmt anerkennend die Anwesenheit des Premierministers von Armenien bei der Amtseinführung des neugewählten Präsidenten der Türkei zur Kenntnis; fordert die rasche Umsetzung der von den Sonderbeauftragten der Türkei und Armeniens erzielten Vereinbarungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Öffnung des Luftraums und der Grenze zwischen den beiden Ländern; fordert beide Seiten auf, sich nach Treu und Glauben und ohne Vorbedingungen an dem Prozess zu beteiligen; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dadurch unter Umständen ein Anstoß zur Normalisierung der Beziehungen im Südkaukasus gegeben wird; fordert die Türkei erneut auf, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, um den Weg für eine echte Aussöhnung zwischen dem türkischen und dem armenischen Volk zu ebnen, und ihren Verpflichtungen zum Schutz des armenischen Kulturerbes in vollem Umfang nachzukommen;

32.  lobt die anhaltenden Anstrengungen der Türkei, die mit fast vier Millionen Menschen mehr Flüchtlinge als jedes andere Land der Welt aufgenommen hat; begrüßt vor diesem Hintergrund die fortlaufende Bereitstellung von EU-Mitteln für die Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei und erklärt sich entschlossen, diese Unterstützung auch in Zukunft zu gewähren; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für die Fortsetzung der Finanzierung für syrische Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei nach 2024 vorzulegen; fordert die Kommission auf, für umfassende Transparenz und Präzision bei der Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Nachfolgeinstruments der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zu sorgen und sicherzustellen, dass die Mittel in erster Linie direkt an Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften vergeben und von Organisationen verwaltet werden, die für Rechenschaftspflicht und Transparenz Sorge tragen; spricht sich für eine objektive Bewertung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in Flüchtlings- und Migrationsfragen aus und hebt hervor, dass beide Seiten ihren jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung EU-Türkei von 2016 und des EU-Türkei-Rückübernahmeabkommens gegenüber allen Mitgliedstaaten nachkommen müssen, zu denen auch die Wiederaufnahme der Rückübernahme von Rückkehrern aus Griechenland und die Aktivierung der Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen gehören; bekräftigt, dass die staatlichen Stellen der Türkei Rückführungen nur auf freiwilliger Basis und auf sichere Weise durchführen sollten; spricht sich entschieden dagegen aus, dass die türkische Regierung Migranten auf irgendeine Weise instrumentalisiert; betont, dass der Schutz sämtlicher Rechte und Freiheiten aller Flüchtlinge und Migranten sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass aufgrund der bedauerlichen Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch die Türkei in den letzten Jahren in Zypern ein anhaltender Anstieg der Asylanträge zu verzeichnen ist; weist darauf hin, dass die Türkei verpflichtet ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass neue See- oder Landwege für die illegale Migration aus der Türkei in die EU entstehen; ist zutiefst besorgt angesichts der glaubwürdigen Berichte über willkürliche Abschiebungen und pauschale Zurückweisungen von Personen, die beim Versuch, die Grenze zu überqueren, aufgegriffen werden; verurteilt fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge in der Türkei und das Schüren einer flüchtlings- und einwanderungsfeindlichen Stimmung durch türkische Politiker; bedauert, dass internationale und nationale Organisationen keinen Zugang zu den über 30 Abschiebezentren in der Türkei haben, um sie zu überwachen und zu unterstützen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die von der EU finanzierten Projekte zugänglich sind und ordnungsgemäß überwacht werden;

33.  begrüßt, dass in jüngster Zeit im östlichen Mittelmeerraum eine Deeskalation der Spannungen zu beobachten ist und sich offenbar eine positive Dynamik entwickelt, insbesondere nach den Erdbeben im Februar 2023, und hofft, dass eine mögliche neue Ära in der Außenpolitik der Türkei mit positiven Ergebnissen in den bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten einhergehen könnte; ist sich nach wie vor uneingeschränkt bewusst, dass eine positive Dynamik jederzeit leicht umgekehrt werden kann, solange die zugrunde liegenden Probleme ungelöst bleiben; erklärt sich besorgt über die Aussagen gewisser türkischer Amtsträger, die die Souveränität der griechischen Inseln infrage stellen; fordert die Türkei auf, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht die Souveränität aller Mitgliedstaaten der EU über ihr Küstenmeer und ihren Luftraum sowie ihre souveränen Rechte – einschließlich des Rechts, natürliche Ressourcen zu erschließen und abzubauen – zu achten; bekundet Griechenland und der Republik Zypern seine uneingeschränkte Solidarität; bekräftigt seine Forderung an die Türkei, nach Treu und Glauben und im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Grundsatz gutnachbarlicher Beziehungen ein echtes kollektives Engagement zur Regelung der Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen und des Festlandsockels sowohl in der Ägäis als auch im östlichen Mittelmeer zu zeigen und von einseitigen rechtswidrigen Handlungen oder Drohungen Abstand zu nehmen; erklärt sich zutiefst besorgt darüber, dass die Türkei weiterhin eine förmliche Kriegsdrohung gegen Griechenland (Casus belli) aufrechterhält, falls Griechenland sein legitimes Recht ausübt, seine Hoheitsgewässer gemäß Artikel 3 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen auf bis zu zwölf Seemeilen in der Ägäis auszuweiten; fordert alle beteiligten Akteure nachdrücklich auf, sich nach Treu und Glauben an einer friedlichen Streitbeilegung zu beteiligen;

34.  bedauert, dass die Zypernfrage nach wie vor ungelöst ist; bekräftigt mit Nachdruck seine Auffassung, dass die einzige nachhaltige Lösung der Zypernfrage eine faire, umfassende und tragfähige Regelung – auch der externen Aspekte – im Rahmen der Vereinten Nationen ist, und zwar auf der Grundlage einer Föderation von zwei Gemeinschaften und zwei Gebieten mit einer einzigen internationalen Rechtspersönlichkeit, alleiniger Souveränität, einer gemeinsamen Staatsbürgerschaft und politischer Gleichberechtigung, wie in den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen dargelegt, im Einklang mit dem Völkerrecht und auf der Grundlage der Achtung der Grundsätze, auf denen die Union aufgebaut ist; bedauert, dass die Regierung der Türkei die vereinbarte Grundlage einer Lösung und den Rahmen der Vereinten Nationen verworfen hat und im Alleingang für eine Zweistaatenlösung in Zypern eintritt; fordert die Türkei auf, diesen nicht hinnehmbaren Vorschlag für eine Zweistaatenlösung aufzugeben; verurteilt aufs Schärfste alle Maßnahmen, mit denen die internationale Anerkennung des unrechtmäßigen sezessionistischen Gebiets in Zypern herbeigeführt oder unterstützt werden soll, und betont, dass die Bemühungen um die Schaffung eines Umfelds, das der Wiederaufnahme der Gespräche über eine Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen förderlich ist, durch Maßnahmen dieser Art erheblich beeinträchtigt werden; unterstützt alle konstruktiven Vorschläge, mit denen der Stillstand im Streitbeilegungsprozess überwunden werden soll, und fordert, dass sich die EU in dieser Hinsicht mit mehr Tatkraft einbringt; verurteilt, dass die Türkei dadurch, dass sie die Öffnung der Stadt Varosia für die Öffentlichkeit unterstützt, nach wie vor gegen die Resolutionen 550 (1984) und 789 (1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verstößt, in denen sie aufgefordert wird, das Gebiet von Varosia den rechtmäßigen Bewohnern unter der vorübergehenden Verwaltung der Vereinten Nationen zu übergeben; ist der Ansicht, dass durch diesen Verstoß das gegenseitige Vertrauen geschwächt wird und somit die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der direkten Gespräche über eine umfassende Lösung der Zypernfrage beeinträchtigt werden; fordert die Türkei erneut nachdrücklich auf, ihre rechtswidrigen und einseitigen Maßnahmen in Varosia wieder rückgängig zu machen; fordert die Türkei außerdem auf, ihre Streitkräfte aus Zypern abzuziehen, von einseitigen Maßnahmen abzusehen, durch die eine dauerhafte Teilung der Insel bewirkt würde, und von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die sich auf das demografische Gleichgewicht auswirken; fordert nachdrücklich, dass die Verhandlungen über die Wiedervereinigung Zyperns unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen so bald wie möglich wieder aufgenommen werden, nachdem sie 2017 in Crans-Montana abgebrochen wurden; fordert die Türkei erneut auf, ihrer Verpflichtung zur umfassenden und diskriminierungsfreien Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara gegenüber allen Mitgliedstaaten – auch gegenüber der Republik Zypern – nachzukommen; ist nach wie vor besorgt über die Einschränkungen, mit denen die in Enklaven lebenden griechischen Zyprer im Hinblick auf die Bildung konfrontiert sind; bedauert, dass die Türkei noch immer keine Fortschritte in Bezug auf die Normalisierung ihrer Beziehungen zur Republik Zypern erzielt hat; betont, dass die Zusammenarbeit in Bereichen wie Justiz und Inneres sowie Luftfahrtrecht und Luftverkehrskommunikation mit allen EU-Mitgliedstaaten, auch der Republik Zypern, nach wie vor unerlässlich ist; bedauert, dass sich die Türkei nach wie vor weigert, das Luftfahrtrecht einzuhalten, und es ablehnt, Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats die Durchfahrt durch die Meerengen am Bosporus und an den Dardanellen zu gestatten; ist der Ansicht, dass dies ein Bereich ist, in dem die Türkei ihr Engagement für vertrauensbildende Maßnahmen unter Beweis stellen könnte;

35.  verurteilt die Einleitung illegaler Bauarbeiten durch die türkische Besatzung in der Pufferzone nahe des von beiden Volksgruppen bewohnten Dorfs Pyla/Pile auf Zypern sowie die Übergriffe auf Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen und die Beschädigung von Fahrzeugen der Vereinten Nationen am 18. August 2023; fordert, dass der Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern geachtet werden; weist darauf hin, dass Bedrohungen der Sicherheit von Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen und die Beschädigung von Eigentum der Vereinten Nationen eine Straftat nach dem Völkerrecht darstellen; fordert die Türkei und die türkisch-zyprische Führung nachdrücklich auf, alle derartigen einseitigen Aktivitäten einzustellen und rückgängig zu machen und weitere Maßnahmen und Provokationen zu vermeiden, die die Wiederaufnahme der von den Vereinten Nationen geleiteten Verhandlungen beeinträchtigen;

36.  fordert die Türkei erneut auf, der türkisch-zyprischen Gemeinschaft den notwendigen Raum zu geben, damit sie ihrer Rolle als legitime Gemeinschaft der Insel gerecht werden kann – ein Recht, das in der Verfassung der Republik Zypern garantiert ist; fordert die Kommission erneut auf, ihre Bemühungen um die Zusammenarbeit mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu verstärken, und betont, dass diese Gemeinschaft zur Europäischen Union gehört; fordert alle beteiligten Parteien auf, bei der Annäherung der Gemeinschaften mehr Mut zu zeigen; betont, dass nach der umfassenden Regelung der Zypernfrage der Besitzstand der EU auf der gesamten Insel umgesetzt werden muss; hebt unterdessen hervor, dass die Republik Zypern dafür verantwortlich ist, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass die Einbeziehung der türkischen Zyprer in die EU erleichtert wird; lobt die wichtige Arbeit des aus Angehörigen beider Volksgruppen zusammengesetzten Ausschusses für die Vermissten und fordert die Türkei auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um wichtige Informationen aus ihren Militärarchiven bereitzustellen und den Zugang zu Zeugen in abgeriegelten Gebieten zu ermöglichen; fordert die Türkei auf, bei der Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels und der vorsätzlichen Zerstörung von Kulturerbe mit den maßgeblichen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten, insbesondere mit dem Europarat; verurteilt die wiederholten Versuche der Türkei, türkisch-zyprische Journalisten und progressive Bürger der türkisch-zyprischen Gemeinschaft einzuschüchtern und mundtot zu machen, womit sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt;

Zur Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei

37.  bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass die Türkei in politischer, wirtschaftlicher, energiepolitischer und außenpolitischer Hinsicht ein Land von strategischer Bedeutung, ein wichtiger Partner für die Stabilität der gesamten Region und ein wichtiger Verbündeter – unter anderem in der NATO – ist; bekräftigt, dass die EU entschlossen ist, auf der Basis von Dialog, Respekt und gegenseitigem Vertrauen sowie im Einklang mit dem Völkerrecht und dem Grundsatz guter nachbarschaftlicher Beziehungen bestmögliche Beziehungen zur Türkei zu unterhalten; fordert, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei auf einer langfristigen Perspektive sowie auf Zusammenarbeit anstatt auf Konfrontation beruhen;

38.  ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei in Ermangelung einer drastischen Kursänderung durch die türkische Regierung unter den derzeitigen Umständen nicht wieder aufgenommen werden kann; fordert die türkische Regierung sowie die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den derzeitigen Stillstand zu überwinden und zu einer engeren, dynamischeren und strategischen Partnerschaft überzugehen; empfiehlt, sich dieser Angelegenheit mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein und Engagement anzunehmen und einen Reflexionsprozess einzuleiten, um für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei einen parallelen und realistischen Rahmen zu finden, mit dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden; fordert die Kommission daher auf, im Wege eines umfassenden und inklusiven Prozesses mögliche Formate für einen Rahmen, der für beide Seiten erstrebenswert ist, etwa eine Aktualisierung des Assoziierungsabkommens, zu prüfen;

39.  besteht darauf, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie die gegenseitige Achtung der Souveränität, territorialen Integrität und Minderheitenrechte weiterhin im Mittelpunkt gutnachbarlicher Beziehungen zwischen der EU und der Türkei stehen sollten und dass die Grundsätze des Völkerrechts und des Multilateralismus ein fester Bestandteil jedes Rahmens für diese Beziehungen sein sollten;

40.  würdigt und lobt die demokratischen und proeuropäischen Bestrebungen der Mehrheit der türkischen Gesellschaft (insbesondere der türkischen Jugend), die von der EU nicht im Stich gelassen werden wird; bekundet seine äußerste Entschlossenheit, die Unterstützung für die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei, einschließlich direkter finanzieller Unterstützung, unter allen Umständen und innerhalb jedes Rahmens für die Beziehungen, der in Zukunft gelten mag, aufrechtzuerhalten und zu verstärken, unter anderem durch die regelmäßige Überwachung der Lage des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Türkei und durch den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und des schrumpfenden zivilgesellschaftlichen Raums; fordert erneut, das Wissen übereinander und das gegenseitige Verständnis zwischen den Gesellschaften der Türkei und der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und zu vertiefen, das kulturelle Wachstum und den soziokulturellen Austausch zu fördern und sämtliche Ausprägungen einer gesellschaftlichen, religiösen, ethnischen oder kulturellen Voreingenommenheit zu bekämpfen; fordert die Türkei und die EU auf, die gemeinsamen Werte zu fördern, indem sie junge Menschen unterstützen, die Teilhabe junger Menschen fördern und auf früheren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit in Forschung und Bildung aufbauen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Vereinbarungen über die Assoziierung der Türkei mit Horizont Europa, Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps für den Zeitraum 2021-2027 und fordert die Aufstockung der EU-Unterstützung für diese Programme;

41.  bekräftigt seine Unterstützung für eine verbesserte Zollunion mit einem größeren, für beide Seiten vorteilhaften Umfang, die ein breites Spektrum von Bereichen von gemeinsamem Interesse umfassen könnte, einschließlich der Digitalisierung und der Abstimmung mit dem Grünen Deal; beharrt darauf, dass eine solche Modernisierung an strenge Bedingungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie die Einhaltung des Völkerrechts und die Pflege gutnachbarlicher Beziehungen geknüpft werden muss und nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die Türkei das Zusatzprotokoll vollständig umsetzt und das Abkommen von Ankara vorbehaltlos und diskriminierungsfrei auf alle Mitgliedstaaten ausweitet; betont, dass sich beide Parteien dieser demokratischen Konditionalität von Beginn der Verhandlungen an voll und ganz bewusst sein müssen, da das Parlament seine Zustimmung zu der endgültigen Vereinbarung nicht erteilen wird, wenn in diesen Bereichen keine Fortschritte erzielt werden; bedauert, dass die Zollunion in ihrer jetzigen Form ihr volles Potenzial erst dann entfalten kann, wenn die Türkei das Zusatzprotokoll gegenüber allen Mitgliedstaaten in nichtdiskriminierender Weise vollständig und wirksam umsetzt; ist weiterhin bereit, Visaliberalisierungen voranzubringen, sobald die staatlichen Stellen der Türkei die sechs verbleibenden Kriterien wirksam und in nicht diskriminierender Weise gegenüber allen Mitgliedstaaten erfüllen; bedauert zutiefst, dass die staatlichen Stellen der Türkei immer wieder versuchen, die EU dafür verantwortlich zu machen, dass keine Fortschritte bei diesem Dossier erzielt werden, während sie keine erforderlichen Schritte unternehmen, um die sechs Kriterien zu erfüllen; legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen zur Einführung eines beschleunigten Visumverfahrens für türkische Erasmus-Studenten zu treffen;

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42.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Rat und der Kommission zu übermitteln zu übermitteln; fordert, dass diese Entschließung ins Türkische übersetzt und an den Präsidenten, die Regierung und das Parlament der Republik Türkei weitergeleitet wird.

(1) ABl. L 288 vom 9.11.2022, S. 81.
(2) ABl. C 493 vom 27.12.2022, S. 2.
(3) ABl. C 15 vom 12.1.2022, S. 81.
(4) ABl. C 425 vom 20.10.2021, S. 143.
(5) ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 112.
(6) ABl. C 132 vom 24.3.2022, S. 88.
(7) ABl. C 328 vom 6.9.2016, S. 2.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen