Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2023 zur Regulierung der Prostitution in der EU: ihre grenzübergreifenden Auswirkungen und ihr Einfluss auf die Gleichstellung und die Frauenrechte (2022/2139(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die darin enthaltene Verpflichtung, bei allen Maßnahmen der Union die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“), insbesondere die Artikel 1 und 4,
– unter Hinweis auf Artikel 6 des Übereinkommens aus dem Jahr 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das darauf abzielt, alle Formen des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen abzuschaffen,
– unter Hinweis auf die Artikel 4 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949 zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer,
– unter Hinweis auf das Palermo-Protokoll aus dem Jahr 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, das das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ergänzt und diesem beigefügt ist,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(1),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 mit dem Titel „Die Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021–2025“ (COM(2021)0171),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates(2) („Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels“),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (COM(2022)0732),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zur sexuellen Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer(4),
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau am 3. August 2015 abgegebene allgemeine Empfehlung Nr. 33 (2015) über den Zugang von Frauen zur Justiz,
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau am 13. März 2018 abgegebene allgemeine Empfehlung Nr. 37 (2018) zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Katastrophenvorsorge in einem sich wandelnden Klima,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, deren Ursachen und deren Folgen vom 19. Februar 2000 über Frauenhandel, Frauenmigration und Gewalt gegen Frauen,
– unter Hinweis auf die Arbeit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel,
– unter Hinweis auf die Arbeit der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zum Recht auf Gesundheit,
– unter Hinweis auf die Globale AIDS-Strategie 2021–2026 der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung „Empfohlene Grundsätze und Richtlinien über Menschenrechte und Menschenhandel“ des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 20. Mai 2002,
– unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 10. Juni 2021 mit dem Titel „Discouraging the demand that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation“ (Der Nachfrage entgegenwirken, durch die der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gefördert wird),
– unter Hinweis auf die vom Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau am 20. November 2020 abgegebene allgemeine Empfehlung Nr. 38 (2020) über Frauen- und Mädchenhandel im Kontext der globalen Migration,
– unter Hinweis auf den Bericht des Europarats vom 12. April 2021 mit dem Titel „Second General Report on GREVIO’s Activities“ (Zweiter Gesamtbericht über die Arbeit der GREVIO-Expertengruppe),
– unter Hinweis auf den Bericht des Europarats von Oktober 2022 mit dem Titel „Impact of COVID-19 on Women‘s Access to Justice“ (Auswirkungen von COVID-19 auf den Zugang von Frauen zur Justiz),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates vom 8. April 2014 mit dem Titel „Prostitution, trafficking and modern slavery in Europe“ (Prostitution, Menschenhandel und moderne Sklaverei in Europa),
– unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-268/99(5),
– unter Hinweis auf die laufende, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übertragene Rechtssache 63664/19, 64450/19, 24387/20 et al. vom 12. April 2021,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0240/2023),
A. in der Erwägung, dass sich die Vereinten Nationen und die EU auf die Terminologie „Prostitution“ und „Personen/Frauen in der Prostitution“ geeinigt haben; in der Erwägung, dass Prostitution der Erwerb einer sexuellen Dienstleistung ist und als Verlangen, Annehmen oder Erhalten einer sexuellen Handlung von einer Person in der Prostitution gegen Entgelt, das Versprechen eines Entgelts, die Gewährung eines geldwerten Vorteils oder das Versprechen eines solchen Vorteils definiert ist; in der Erwägung, dass in diesem Bericht festgestellt wird, dass einige Personen in der Prostitution sich selbst als „Sexarbeiter“ bezeichnen und dass dieser Begriff von einigen internationalen Organisationen verwendet wird; in der Erwägung, dass es sich hierbei um die Selbstbeschreibung einiger Personen handelt, die der Prostitution nachgehen und dies als berufliche Tätigkeit ansehen, die jedoch – wenngleich gut organisiert und von der Öffentlichkeit wahrgenommen – nur eine Minderheit der Personen in der Prostitution verkörpern(6), (7); in der Erwägung, dass in dem Bericht auf die Bedeutung des Rechts jeder Person auf freie Selbstidentifikation in dieser Hinsicht hingewiesen wird und dennoch bewusst und ausschließlich neutrale Begrifflichkeiten verwendet werden, d. h. Personen in der Prostitution und speziell Frauen in der Prostitution, da die Realität der Prostitution nicht idealisiert werden soll und die Gewalt, der Missbrauch und die Ausbeutung, denen Menschen und insbesondere Frauen und Mädchen bei der Prostitution mehrheitlich ausgesetzt sind, nicht verschleiert werden sollen; in der Erwägung, dass der großen Mehrheit der Personen in der Prostitution, die diese Tätigkeit nicht als reguläre Beschäftigung oder als Karrieremöglichkeit ansehen, die aus der Sexindustrie aussteigen würden, wenn sie könnten, und die Prostitution als Art von Gewalt ansehen, Achtung erwiesen werden sollte; in der Erwägung, dass durch Verwendung der Begriffe Prostitution und Frauen/Personen in der Prostitution in diesem Bericht niemand diskriminiert, stigmatisiert oder erniedrigt werden soll; in der Erwägung, dass mit dieser Formulierung keine kriminellen oder moralischen Konnotationen verbunden werden sollten;
B. in der Erwägung, dass die Sicherstellung der Rechte aller Menschen von entscheidender Bedeutung ist, um die körperliche Unversehrtheit und die Individualautonomie zu wahren, die Privatsphäre zu schützen und die Menschenrechte und die Würde der Frauen in der gesamten Gesellschaft zu gewährleisten; in der Erwägung, dass die Gewährleistung der Gleichstellung und die Achtung der Rechte der Menschen, die unter anderem umfassen, dass sie selbst über ihren Körper entscheiden, Zugang zur Gesundheitsfürsorge haben und frei von Diskriminierung, Zwang und (u. a. sexueller) Gewalt leben können, bei den politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU im Mittelpunkt stehen müssen;
C. in der Erwägung, dass Sex auf gegenseitigem Einvernehmen beruhen muss, wobei die Einwilligung nur freiwillig erfolgen und nicht durch den Austausch von Geld ersetzt werden kann; in der Erwägung, dass Prostitution intime Handlungen auf ihren zugewiesenen monetären Wert reduziert; in der Erwägung, dass die sexuelle Ausbeutung durch die Prostitution anderer eine grobe Verletzung der Rechte und der Würde der Frauen ist und impliziert, dass sowohl eine Person als auch ihre Einwilligung in sexuelle Handlungen für eine bestimmte Summe käuflich erworben werden können;
D. in der Erwägung, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit durch eine gesunde Herangehensweise an Sexualität auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung gefördert wird;
E. in der Erwägung, dass Prostitution in einem System existiert, in dem verschiedene Akteure interagieren, wobei Zuhälter und andere Personen versuchen, ihre Gewinne durch Prostitution zu maximieren, und Sexkäufer die Nachfrage bestimmen;
F. in der Erwägung, dass in der Präambel der Konvention der Vereinten Nationen zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer erklärt wird, dass Prostitution und das damit einhergehende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution mit Würde und Wert des Menschen nicht vereinbar sind;
G. in der Erwägung, dass die Prostitution auf der Straße ein Umfeld darstellt, das keine menschenwürdigen Bedingungen für Frauen bietet;
H. in der Erwägung, dass zahlreiche Studien(8), (9) belegen, dass Frauen in der Prostitution in höherem Grade ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen, Gewalt und Ausbeutung, darunter einem hohen Maß an geschlechtsbezogener, psychologischer, körperlicher und sexueller Gewalt, ausgesetzt sind als Frauen im Durchschnitt; in der Erwägung, dass Frauen in der Prostitution von Traumata berichten, die mit denen von Opfern der Folter vergleichbar sind, und dass eine hohe Zahl von Frauen in der Prostitution davon berichten, seit Beginn ihrer Prostitution vergewaltigt worden zu sein(10), (11), (12); in der Erwägung, dass sie in einigen Fällen auch institutionellem Missbrauch und weiterer Ausbeutung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass zu den Straftätern nicht nur gewalttätige Käufer und ausbeuterische Dritte wie beispielsweise Zuhälter zählen, sondern gelegentlich auch Strafverfolgungsbehörden(13), (14); in der Erwägung, dass Verbrechen gegen sie in zu wenigen Fällen gemeldet und untersucht und nicht bestraft werden;
I. in der Erwägung, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch die Pornoindustrie und die kommerzielle Online-Ausbeutung in Form der ausdrücklichen Darstellung von nicht simulierten Sexualpraktiken verharmlost und weiter praktiziert wird und dass auch die Kommerzialisierung der Körper von Frauen und die negativ behafteten Geschlechterstereotypen von der Prostitution beeinflusst werden;
J. in der Erwägung, dass aufgrund der Tatsache, dass Personen und insbesondere Frauen in der Prostitution seit jeher ausgegrenzt und faktisch kriminalisiert wurden, ein auf Rechten basierender Ansatz(15) verfolgt werden und dabei die Tatsache berücksichtigt werden sollte, dass Personen in der Prostitution aufgrund ihrer prekären Situation häufig nicht ihre Rechte kennen, da ihr Zugang zur Justiz in der Regel durch diskriminierende Stereotypen und Stigmata beeinträchtigt wurde; in der Erwägung, dass eine Kriminalitätsvermutung bei Personen in der Prostitution und die diskriminierende Behandlung bedeuten, dass Personen in der Prostitution häufig zögern, den Behörden Fälle von Misshandlung oder Gewalt zu melden oder den Zugang zur Justiz einzufordern, da sie befürchten, ignoriert zu werden, keine Unterstützung zu erhalten, eine Strafe zahlen zu müssen, inhaftiert oder abgeschoben zu werden(16) oder stattdessen selbst in den Fokus einer strafrechtlichen Ermittlung zu geraten(17); in der Erwägung, dass daher in allen Mitgliedstaaten dringend regelmäßige Schulungen für Strafverfolgungsbehörden benötigt werden, damit Personen und insbesondere Frauen und LGBTIQ+-Personen in der Prostitution gerecht und respektvoll behandelt werden;
K. in der Erwägung, dass der Zugang zu Gesundheitsleistungen, einschließlich betreffend die sexuelle und reproduktive Gesundheit, für Personen in der Prostitution von entscheidender Bedeutung ist, um ihre Gesundheit zu erhalten; in der Erwägung, dass der Zugang zu solchen Leistungen der Gesundheitsversorgung in einigen Mitgliedstaaten wie Polen deutlich eingeschränkt wurde, was für die Betroffenen mit einer unverhältnismäßigen Belastung, mit Angstzuständen und mit schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit einhergeht; in der Erwägung, dass einigen Studien(18) zufolge das Potenzial besteht, die Zahl an HIV-Infektionen in den nächsten zehn Jahren um 33 % bis 46 % zu reduzieren, wenn die Personen in der Prostitution entkriminalisiert würden; in der Erwägung, dass die Kriminalisierung von Personen, insbesondere Frauen, in der Prostitution zu einer geringeren Verwendung von Kondomen führt, was mehr Fälle sexuell übertragener Infektionen und Krankheiten zur Folge hat; in der Erwägung, dass es in der EU keinen gleichberechtigten Zugang zu vorbeugenden HIV-Medikamenten wie PrEP- und/oder PEP-Arzneimitteln gibt; in der Erwägung, dass bei Frauen und LGBTIQ+-Personen in der Prostitution, die einer repressiven polizeilichen Überwachung ausgesetzt waren, die Wahrscheinlichkeit, sexuelle oder körperliche Gewalt zu erfahren, dreimal höher und die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Infektion doppelt so hoch war(19);
L. in der Erwägung, dass sich die Prostitution unabhängig von den geltenden Rechtsvorschriften zunehmend in den virtuellen Raum verlagert; in der Erwägung, dass dies nicht nur den Prozess der Rekrutierung und Kontaktaufnahme betrifft, sondern auch die Art und Weise, wie die sexuelle Handlung selbst stattfindet; in der Erwägung, dass Prostitution im virtuellen Raum die gleichen negativen Auswirkungen auf Frauen in der Prostitution hat wie Prostitution in der realen Welt, auch wenn die räumliche Distanz in einigen Fällen dazu beitragen kann, dass die Frauen einigen Formen von Gewalt weniger ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Wahrung der Anonymität von ausbeuterischen zweiten und dritten Parteien wie Käufern, Menschenhändlern und Zuhältern durch neue Digitaltechniken und digitale Instrumente erleichtert wurde und somit die Strafverfolgung erschwert wird; in der Erwägung, dass Regulierungsmaßnahmen speziell auf Werbeanzeigen im Internet und die Erleichterung der Kontaktaufnahme ausgerichtet werden müssen, sodass bei der Verhinderung der Ausbeutung durch die Prostitution anderer Personen für Effizienz gesorgt wird, was auch im Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels hervorgehoben wurde, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Bekämpfung des Menschenhandels verbessert werden muss, der durch Informations- und Kommunikationstechnologien, wie etwa durch das Internet und durch die sozialen Medien, erleichtert wurde;
M. in der Erwägung, dass zahlreiche Faktoren, insbesondere auf soziale Ungerechtigkeiten und Ausgrenzung zurückzuführende Armut, Ungleichheiten, eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten oder unternehmerische Perspektiven, Drogenabhängigkeit, strukturbedingte Gewalt und sich überschneidende Formen der Diskriminierung, ein Mangel an sicheren und legalen Migrationsmöglichkeiten und an umfassenden Integrationskonzepten, eine unzulängliche Bildungs-, Sozial- und Beschäftigungspolitik, weitere soziale und wirtschaftliche Voraussetzungen sowie eingeschränkte Optionen für die eigene Lebensgrundlage, dazu führen, dass Menschen in die Prostitution einsteigen und dort bleiben, wobei all diese Faktoren dazu beitragen, die Situation der Frauen zu verschlechtern und ihren sozialen Status herabzusetzen, weshalb die Frauen kaum Alternativen zur Prostitution haben;
N. in der Erwägung, dass es die von Armut, von strukturbedingter Diskriminierung und von sich überschneidenden Formen der Diskriminierung betroffenen Frauen und Kinder sind, für die die größte Gefahr besteht, durch Prostitution und Sklaverei sexuell ausgebeutet zu werden und dem Grooming, der „Loverboy-Taktik“ und den Fallstricken krimineller Netzwerke (Zuhälternetze) zum Opfer zu fallen; in der Erwägung, dass unter anderem Drogensucht häufig als Mittel eingesetzt wird, um Opfer in die Prostitution zu locken und dort zu halten; in der Erwägung, dass es mit der Umsetzung aller derzeit geltenden Richtlinien und Gesetze nicht gelungen ist, die Ursachen sowie die Stigmata und die Diskriminierung, denen Personen, insbesondere Frauen, in der Prostitution ausgesetzt sind, hinreichend auszuräumen;
O. in der Erwägung, dass geschützte Gruppen wie Kinder, Jugendliche, Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen und Angehörige von Minderheiten einer kumulativen Ausbeutung in Form von sexuellem Missbrauch, sexueller Belästigung und Vergewaltigung ausgesetzt sind;
P. in der Erwägung, dass Prekarität ein anhaltendes Merkmal des EU-Arbeitsmarktes ist, das die Anhäufung von Gewinnen durch große Wirtschaftsgruppen begünstigt und in erster Linie Frauen betrifft, die unter Lohndiskriminierung leiden und eher in Teilzeit arbeiten und daher niedrigere Löhne verdienen und weniger sozialen Schutz und weniger Möglichkeiten für wirtschaftliche Unabhängigkeit haben;
Q. in der Erwägung, dass Frauen durch Vorurteile und Stereotypen davon abgehalten werden, ihre Ziele zu verfolgen und umzusetzen, wodurch sie zurückgehalten und ohne ihr eigenes Verschulden in ein von Armut geprägtes Leben gezwungen werden;
R. in der Erwägung, dass diese Ursachen dringend und sorgfältig angegangen werden müssen, um die Umstände und Hindernisse zu beseitigen, die zu einem Mangel an Alternativen zur Prostitution führen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen einem ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel der Schaffung einer von Gleichstellung geprägten Gesellschaft folgen müssen, wobei ein Schwerpunkt auf sozialen, bildungs-, beschäftigungs- und migrationspolitischen Strategien liegt, damit die Angreifbarkeit verringert wird und somit die Anfälligkeit für Ausbeutung eingedämmt wird oder weniger Entscheidungen getroffen werden, die sich durch einen Mangel an Alternativen ergeben; in der Erwägung, dass die EU ferner ihre Nachbarländer und Drittländer dabei unterstützen muss, die Mittel aufzustocken, die diese Länder bereitstellen, um den potenziellen Opfern von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung soziale Unterstützung und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen, unter anderem durch bildungsbezogene, psychologische und soziale Unterstützung durch Fachkräfte, und spezialisierte Dienste für die vollständige gesellschaftliche und wirtschaftliche Eingliederung von Frauen und Mädchen in prekären Situationen einzuführen, um sie vor der Gefahr der sexuellen Ausbeutung zu schützen;
S. in der Erwägung, dass „Sugar Daddyism“ ein alarmierendes Phänomen ist, das an Orten wie Hochschulen, aber auch in sozialen Netzwerken und im Internet besonders stark verbreitet ist; in der Erwägung, dass dieses Phänomen Werbeanzeigen umfasst, mit denen die Prostitution von Studierenden, insbesondere junger Frauen, sowie die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch wohlhabende, einflussreiche Männer gefördert wird; in der Erwägung, dass die Behörden handeln mussten, um diese weit verbreitete Praxis zu begrenzen; in der Erwägung, dass Jugendliche über die Methoden, die von Straftätern zur Herbeiführung von Interaktionen eingesetzt werden, in Kenntnis gesetzt und ausführlich aufgeklärt werden sollten, sodass sie besser über diese Taktik und über die „Loverboy“-Taktiken, über die Online-Kontaktaufnahme und über anschließende Verwicklungen informiert sind und diesbezüglich aufmerksamer und wachsamer sind;
T. in der Erwägung, dass laut Schätzungen der niederländischen Strafverfolgungsbehörden von den etwa 30 000 Personen in der Prostitution in den Niederlanden wohl bis zu 70 % gewaltsam zur Prostitution gezwungen oder durch einen „Loverboy“ dazu verleitet wurden;
U. in der Erwägung, dass die Mehrheit der Frauen gern aus der Prostitution aussteigen würde(20); in der Erwägung, dass Personen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, daran gehindert werden, weil es an hochwertigen, leicht zugänglichen, ausreichend finanzierten und auf einem ganzheitlichen Ansatz beruhenden Ausstiegsprogrammen fehlt(21); in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Einführung und Durchführung von Ausstiegsprogrammen zu fördern, die eine umfassende Betreuung und Unterstützung von Personen in der Prostitution vorsehen, damit diesen Personen bei der Überwindung von Schwierigkeiten geholfen und der Zugang zu einer sicheren und soliden Beschäftigung erleichtert wird;
V. in der Erwägung, dass der Ausstieg aus der Prostitution häufig ein schwieriger und langer Prozess ist, der umfassende sozioökonomische Unterstützung, unter anderem ausreichende finanzielle Mittel und individuelle Beratung, erfordert, wobei die verschiedenen Druck- und Begünstigungsfaktoren zu berücksichtigen sind, damit bedarfsgerechte Unterstützungsprogramme angeboten werden können, die letztlich für Menschen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, zum Erfolg werden; in der Erwägung, dass soziale Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft und zwischen Einzelpersonen wichtig sind, um einen Neuanfang zu wagen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Präventions-, Ausstiegs-, Neuanfangs- und Eingliederungsprogramme sowie allgemeine ausführliche Schulungsprogramme zu den Themen Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Prostitution und Einwilligung sowohl in Schulen als auch in der breiteren Gesellschaft und insbesondere in den Herkunftsländern der Personen in der Prostitution fördern sollten; in der Erwägung, dass diese Programme eine sichere Unterbringung und Betreuung, eine angemessene medizinische Versorgung, psychologische Hilfe (Traumatherapie), Aus-/Weiterbildungsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Integration in die Wirtschaft als Ganzes, spezialisierte Hilfe für Frauen mit Abhängigkeiten und für Frauen mit Kindern umfassen sollten; in der Erwägung, dass die EU mehrere Finanzierungsprogramme eingerichtet hat, um diese bedeutende Arbeit zu unterstützen, und dass die Mitgliedstaaten von diesen Programmen, die ihnen zur Verfügung stehen, Gebrauch machen sollten;
W. in der Erwägung, dass Ursula von der Leyen in der Vergangenheit erklärt hat, dass die Prostitution kein Beruf wie jeder andere ist und der Ausstieg immer das Ziel sein sollte;
X. in der Erwägung, dass Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung eng miteinander verknüpft sind; in der Erwägung, dass Menschenhandel als die Rekrutierung, der Transport, die Überstellung, die Unterbringung oder die Aufnahme von Menschen mithilfe von Drohungen, Gewalt, Betrug, Täuschung, Entführung, Machtmissbrauch oder Missbrauch einer Situation der Schutzbedürftigkeit oder sonstigen Formen der Nötigung definiert ist, mit dem Ziel, diese Menschen zum Zwecke der Gewinnerzielung auszubeuten; in der Erwägung, dass in vielen Bereichen und in diversen Umfeldern Menschenhandel betrieben wird(22), der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jedoch laut Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels(23) angesichts der Tatsache, dass 51 % der Opfer des Menschenhandels in der EU zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt werden(24), weiterhin die häufigste Form des Menschenhandels in der EU darstellt; in der Erwägung, dass allein mit dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung laut OSZE knapp 100 Mrd. USD pro Jahr eingenommen werden(25) und dass es sich bei diesen Geldern hauptsächlich um Beträge handelt, die von Männern für Sex mit verschleppten Frauen gezahlt werden; in der Erwägung, dass in Artikel 2 der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels festgelegt ist, dass das Einverständnis eines Opfers von Menschenhandel zur beabsichtigten oder tatsächlich vorliegenden Ausbeutung unerheblich ist, wenn es durch das Entrichten oder Empfangen von Zahlungen oder Leistungen erlangt wird; in der Erwägung, dass Opfer des Menschenhandels allen Geschlechtern und allen Altersgruppen angehören und aus allen Verhältnissen stammen können, dass der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jedoch unverhältnismäßig viele Frauen, Mädchen und Randgruppen in den Mitgliedstaaten der EU und auf der ganzen Welt betrifft; in der Erwägung, dass Menschenhändler häufig Gewalt, betrügerische Arbeitsvermittlungsagenturen und falsche Versprechungen zu Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten nutzen, um ihre Opfer zu täuschen und zu nötigen, und von einem hoch entwickelten und gut finanzierten kriminellen Netz profitieren;
Y. in der Erwägung, dass Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung innerhalb der EU mehrheitlich aus anderen Mitgliedstaaten der EU kommen, wenngleich viele Opfer auch aus Südostasien und Lateinamerika stammen; in der Erwägung, dass zwischen Prostitution und Pornografie sowie Handlungen der organisierten Kriminalität, etwa dem Kinderhandel, der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein enger Zusammenhang besteht(26), (27); in der Erwägung, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um Frauen und Mädchen vor dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu schützen und der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen;
Z. in der Erwägung, dass ein Bericht des deutschen Bundeskriminalamts zeigt, dass in mehr als der Hälfte der Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Deutschland strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden, weil eine Meldung durch Dritte erfolgt; in der Erwägung, dass der Bericht zu der Schlussfolgerung gelangt, dass sich Opfer der Ausbeutung selten als solche sehen und dies häufig aufgrund mangelnden Vertrauens in die Behörden und die Polizei nicht melden;
AA. in der Erwägung, dass das von der Türkei besetzte Hoheitsgebiet Zyperns von Menschenhändlern genutzt wird, um schutzbedürftige Frauen mit dem Versprechen eines Studentenvisums und einer Studentenregistrierung auszubeuten, nur um sie bei ihrer Ankunft zur Prostitution zu zwingen und unmenschlichen Lebensbedingungen auszusetzen; in der Erwägung, dass das von der Türkei besetzte Hoheitsgebiet Zyperns als Gebiet der Straflosigkeit für Menschenhändler dient, die im Bereich der Prostitution tätig sind;
AB. in der Erwägung, dass Ereignisse wie internationale Konflikte und wirtschaftliche Notlagen überaus verstärkende Auswirkungen auf die Entwicklungen beim Menschenhandel haben(28); in der Erwägung, dass unbegleitete oder mit Fremden reisende Frauen und Minderjährige besonders der Gefahr des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt sind;
AC. in der Erwägung, dass die Prostitution, ihre Ausbeutung(29) und der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung(30) in einigen Regionen Europas weiter zunehmen; in der Erwägung, dass die Zahlen laut dem Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung(31) aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Einschränkungen und -Lockdowns weltweit zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Jahr 2021 die vorherrschende Form des Menschenhandels in der EU war(32) und eine schwerwiegende Form von Gewalt darstellt, deren Opfer hauptsächlich Frauen und Mädchen sind; in der Erwägung, dass die Prostitution, ihre Ausbeutung und der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geschlechtsspezifische Phänomene mit globaler Dimension sind, die die am stärksten ausgegrenzten Mitglieder unserer Gesellschaften betreffen; in der Erwägung, dass die überwiegende Mehrheit der Personen in der Prostitution Frauen und Mädchen sind und es sich bei den Sexkäufern mit überwältigender Mehrheit um Männer handelt(33); in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang Prostitution nicht nur für die Frauen in der Prostitution schädlich ist, sondern dadurch auch die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt wird; in der Erwägung, dass die Prostitution, ihre Ausbeutung und der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung demnach sowohl Ursache als auch Folge der geschlechtsspezifischen Ungleichheit sind und ein wachsendes globales Problem mit grenzüberschreitender Dimension sind, das eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten erfordert, um es zu bekämpfen; in der Erwägung, dass mit der Politikgestaltung der Schutz der gefährdetsten Mitglieder unserer Gesellschaft sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind, Menschenhandel und organisierter Kriminalität entgegenzuwirken und ihnen ein Ende zu setzen;
AD. in der Erwägung, dass das zentrale Anliegen bei allen Rechtsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die Prostitution in den Mitgliedstaaten darin besteht, dass Frauen und Mädchen vor der Ausbeutung geschützt werden; in der Erwägung, dass verschiedene Rechtssysteme und unterschiedliche politische Ansätze in den Mitgliedstaaten der EU mit unterschiedlichen Modellen und Teilmodellen zur Anwendung kommen; in der Erwägung, dass zwischen den in der EU im Bereich Prostitution geltenden nationalen Rechtsvorschriften Asymmetrie besteht; in der Erwägung, dass unterschiedliche oder fehlende Regulierungsmaßnahmen die Prostitution betreffend unterschiedliche Auswirkungen haben, wodurch das Verständnis einer Gesellschaft hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte und der Würde der Frauen beeinträchtigt wird und Botschaften und Normen vermittelt werden, unter anderem in Bezug auf Gewalt gegen Frauen; in der Erwägung, dass es mit der Umsetzung der derzeit geltenden Richtlinien und Gesetze nicht gelingt, die Ursachen sowie die Stigmata, die Diskriminierung oder die Gewalt, denen Personen in der Prostitution ausgesetzt sind, hinreichend auszuräumen; in der Erwägung, dass es einer realistischen Bewertung der Auswirkungen aller Modelle bedarf, um zu ermitteln, welche auf den Grundrechten basierenden Maßnahmen und Strategien am besten geeignet sind, um die Rechte der Frauen zu schützen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; in der Erwägung, dass daher die Prämisse eines übermäßig vereinfachten Ideologiekriegs und binären Ansatzes zurückgewiesen werden sollte, mit der eine Polarisierung der Debatte in zwei Lager einhergehen würde, denn dies birgt die Gefahr, dass die Vorteile und Nachteile bestimmter Maßnahmen und Strategien übersehen werden;
AE. in der Erwägung, dass die Prostitution grenzübergreifende Auswirkungen hat und sich auf die Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter auswirkt; in der Erwägung, dass es der mangelnden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geschuldet ist, dass Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt und Ausbeutung der Personen in der Prostitution bisher gescheitert sind; in der Erwägung, dass die Systeme in grenzübergreifenden Regionen besser aufeinander abgestimmt werden sollten, um Hotspots zu vermeiden; in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Rechtsvorschriften über Prostitution in der EU Menschenhändlern und organisierten kriminellen Gruppen zugutekommen;
AF. in der Erwägung, dass das nordische Modell bzw. das Gleichstellungsmodell, das die Entkriminalisierung der Personen in der Prostitution bei gleichzeitiger Kriminalisierung des Käufers vorsieht, keine allumfassende Lösung zur Eindämmung der Nachfrage, des Sexhandels, der Gewalt oder der Ausbeutung ist; in der Erwägung, dass Beweismaterial aus Schweden und anderen Ländern hingegen zeigt, dass die Prostitution auf der Straße bei Umsetzung des nordischen Modells bzw. des Gleichstellungsmodells um die Hälfte zurückgegangen ist(34); in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Personen in der Prostitution in Schweden infolge der Umsetzung des nordischen Modells bzw. des Gleichstellungsmodells zwischen 1995 und 2008 von 13,6 % auf 7,9 % gesunken ist(35); in der Erwägung, dass auch Beweismaterial(36) aus Frankreich belegt, dass das nordische Modell bzw. das Gleichstellungsmodell zu positiven Ergebnissen führt, denn dort konnten seit 2016 über 800 Personen in der Prostitution von einem Ausstiegsprogramm profitieren, dank dem 87,5 % der von französischen Basisorganisationen unterstützten Personen bis zum Ende des Ausstiegsprogramms eine feste Anstellung gefunden hatten; in der Erwägung, dass die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen wegen Zuhälterei und Menschenhandels seit 2016 um 54 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass knapp 2,35 Mio. EUR, die von Zuhältern konfisziert wurden, in den Schutz und die Rehabilitierung von Opfern der Prostitution und des Sexhandels investiert wurden; in der Erwägung, dass die unzureichende Berücksichtigung von Ausstiegsprogrammen im Haushaltsplan jedoch ein anhaltendes Problem darstellt und dass die finanziellen Mittel, die für die Ermöglichung eines Lebens ohne Prostitution benötigt werden, demzufolge erhöht werden müssen;
AG. in der Erwägung, dass es laut Europol(37) Mitgliedstaaten gibt, in denen die Prostitution legal ist, weshalb es dort für Menschenhändler viel leichter ist, den rechtlichen Rahmen zur Ausbeutung ihrer Opfer zu nutzen; in der Erwägung, dass Menschenhändler ihre ausbeuterischen Aktivitäten häufig hinter legalen Geschäften verstecken; in der Erwägung, dass legalisierte Prostitution somit als Anreiz für den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung dient(38); in der Erwägung, dass Berichte von Europol zeigen, dass der Menschenhandel und die Gewalt, die gegen seine Opfer und andere Personen in der Prostitution ausgeübt wird, dort, wo die Prostitution legal ist, um das Zehnfache zunimmt, da sich die Täter hinter legalen Strukturen verstecken können; in der Erwägung, dass organisierte Kriminalität und Korruption, Menschenhandel, schwere Gewaltverbrechen und Korruption in einem Umfeld, in dem die Prostitution in all ihren Facetten legalisiert wurde, zunehmen; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach „sexuellen Dienstleistungen“ hoch und weit verbreitet ist und Käufer die Zwänge, mit denen Menschen in die Prostitution getrieben werden, nicht sehen können und/oder nicht zu sehen versuchen; in der Erwägung, dass diese Nachfrage nicht ohne die Frauen und Mädchen bedient werden kann, die Opfer des Menschenhandelns sind oder die aus der Prostitution aussteigen würden, wenn sie könnten; in der Erwägung, dass es daher unmöglich ist, die Diskussion über Prostitution und ihre unterschiedlichen Arten der Regulierung in den Mitgliedstaaten von der Diskussion über die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Diskussion über die gesellschaftlichen Faktoren zu trennen, die dazu führen, dass es für Personen in prekären Situationen keine Alternativen gibt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und die letztlich zur Prostitution führen;
AH. in der Erwägung, dass in Deutschland Ende 2021 offiziell 23 700 Personen als Personen in der Prostitution registriert waren, während sich diese Zahl laut Schätzungen für dieses Land auf 90 000 bis 400 000 belief;
AI. in der Erwägung, dass die rechtliche Stellungnahme des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte zu deutschen Rechtsakten über Prostitution und Menschenhandel von 2022 zeigt, dass die geltenden Rechtsvorschriften des Landes anscheinend keine ausreichenden Schutzvorkehrungen für Personen in der Prostitution in prekären Situationen oder für Personen umfassen, die sich außerhalb des Registrierungssystems bewegen, sodass möglicherweise die Bemühungen um die Verhinderung von Menschenhandel untergraben werden; in der Erwägung, dass eine zentrale Forderung aus dieser rechtlichen Stellungnahme in der Einführung von Instrumenten und Maßnahmen besteht, die eine Verringerung der Nachfrage zum Ziel haben;
AJ. in der Erwägung, dass die Regulierung der Prostitution in jedem Mitgliedstaat das Ziel haben muss, dem Menschenhandel und dem organisierten Verbrechen ein Ende zu setzen, wobei der Schwerpunkt vor allem auf dem Schutz von Personen, insbesondere Frauen, in prekären Situationen liegen sollte; in der Erwägung, dass Prostitution einen enormen Einfluss nicht nur auf Frauen und ihre Rechte, sondern auch auf die gesamte Gesellschaft und auf die Gleichstellung der Geschlechter hat und daher spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Ursachen erfordert; in der Erwägung, dass ein gemeinsames Vorgehen und Verständnis in Bezug auf Gewalt, Zwang, Ausbeutung der Schutzbedürftigkeit, Machtmissbrauch und Ungleichheit bei den geltenden Prostitutionsgesetzen und -regelungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erforderlich sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen in diesem Kampf nur dann wirksam vor Ausbeutung geschützt werden können, wenn ein Ansatz zur Anwendung kommt, bei dem sowohl die Opfer geschützt werden als auch der Nachfrage nach Prostitution entgegengewirkt wird, und wenn bestimmte Maßnahmen durchgesetzt werden, wie z. B. die Kriminalisierung der ausnutzenden Parteien; in der Erwägung, dass Untersuchungen der OSZE(39) gezeigt haben, dass Vorbeugungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Nachfrage zu verringern, im Allgemeinen weiterhin in geringem Umfang eingesetzt werden, der Einsatz solcher Maßnahmen in Ländern, in denen der Erwerb von sexuellen Dienstleistungen illegal ist oder die Nutzung der Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels kriminalisiert wird, jedoch eine hohe Konzentration aufweist; in der Erwägung, dass Irland und Neuseeland eine ähnliche Bevölkerungszahl haben, aber die Anzahl der Prostituierten in Irland aufgrund der Einführung des nordischen Modells bzw. des Gleichstellungsmodells im Land fünf- bis achtmal niedriger ist(40), (41);
AK. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass das Beschaffen, Anwerben oder Verleiten einer anderen Person zum Zwecke der Prostitution sowie die Erzielung eines Gewinns aus der Prostitution einer anderen Person unter Strafe gestellt werden; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass bei Begehung einer Straftat mit der Absicht, Gewinn zu erzielen oder sich Vorteile zu verschaffen, oder wenn eine Straftat aufgrund der Prostitution einer anderen Person tatsächlich Gewinn abwirft oder Vorteile mit sich bringt (d. h. Erlangen eines Vorteils durch Menschenhandel), dieser Gewinn als erschwerender Umstand erachtet wird;
Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten
1. stellt fest, dass sich die Konzepte zur Bekämpfung der Prostitution in der EU unterscheiden und mithilfe des Verwaltungs- und Strafrechts auf drei wesentliche Komponenten dieses Systems ausgerichtet sind: auf die Personen in der Prostitution, den Erwerb sexueller Dienstleistungen (d. h. die Nachfrage) und die Beteiligung ausbeuterischer Dritter wie Zuhälterei(42); betont, dass die verschiedenen Gesetze unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen in der Prostitution, ihre Rechte, ihre Möglichkeiten des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, zu Sozialdiensten und zum Justizsystem, auf die Frauenrechte im Allgemeinen, die Gleichstellung der Geschlechter, die Nachfrage, den Menschenhandel, die gesellschaftliche Einstellung und die benachbarten Mitgliedstaaten haben; hebt die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten hervor, eine integrative Gesellschaft zu fördern und Personen, insbesondere Frauen, in prekären Situationen zu schützen;
2. betont, dass es umso mehr Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gibt, je größer die Asymmetrie zwischen den nationalen Prostitutionsgesetzen innerhalb der EU ist, da der Prostitutionsmarkt und seine Akteure grenzüberschreitend tätig sind; betont ferner, dass der Unterschied zwischen der Regulierung der Prostitution in den einzelnen Mitgliedstaaten dazu beiträgt, für Gruppen der organisierten Kriminalität und Einzelpersonen eine fruchtbare Geschäftsgrundlage zu schaffen(43); stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten möglicherweise mehr Menschenhandelsströme zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung anziehen als andere; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage nach Prostitution und damit zur Eindämmung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Entziehung der Geschäftsgrundlage für Gruppen der organisierten Kriminalität einzuführen;
3. bedauert, dass es an verlässlichen, genauen und vergleichbaren länderübergreifenden Daten in Bezug auf Prostitution, sexuelle Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution sowie auf die Auswirkungen von Ausstiegsprogrammen mangelt; hebt hervor, dass die Erfassung und der Austausch von verlässlichen, genauen, anonymisierten und zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbaren Daten, die unter anderem nach Geschlechtszugehörigkeit, Rasse oder ethnischer Abstammung, nach Alter, sozioökonomischem Status und Nationalität aufgeschlüsselt sind, dringend weiter verbessert werden müssen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit dringend einer Verbesserung bedarf; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, noch enger mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen und mit Europol zu kooperieren, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Datenaustausch weiter zu verstärken und ihre Erfahrungen auf der Grundlage dieser Daten auszuwerten;
4. weist darauf hin, dass mehrere europäische Länder darum bemüht sind, Personen in der Prostitution und deren Rechte zu schützen, indem sie zu den einzelnen Aspekten der Prostitution verschiedene Rechtsrahmen schaffen, vormals diskriminierte und ausgegrenzte Personen in der Prostitution in die Politikgestaltung einbeziehen und Zuschüsse bereitstellen, um ihre Basisorganisationen dabei zu unterstützen, den Bedürfnissen der am stärksten ausgegrenzten Personen besser Rechnung zu tragen; stellt fest, dass in Ländern wie Österreich(44), Deutschland und den Niederlanden die Behörden zu dem Schluss gekommen sind, dass es für die Rechte von Personen in der Prostitution am vorteilhaftesten wäre, einen Rechtsrahmen zu schaffen, bei dem die Prostitution in all ihren Facetten legalisiert wird, während andere Länder wie Schweden, Frankreich, Spanien und Irland stattdessen beschlossen haben, unter Anwendung des nordischen Modells bzw. des Gleichstellungsmodells die Rechte von Frauen in der Prostitution zu schützen, indem sie die Personen in der Prostitution entkriminalisieren und die Käufer kriminalisieren;
Realität in der Prostitution
5. stellt fest, dass Frauen in der Prostitution mehr Gewalt erfahren als Frauen im Durchschnitt; verweist auf eine Studie des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2013(45), die ergab, dass 41 % der befragten Frauen in der Prostitution körperliche und/oder sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit der Prostitution erfahren haben;
6. hebt die Ergebnisse mehrerer Studien in Bezug auf die Erfahrungen von Frauen in der Prostitution mit Missbrauch in der Kindheit und Jugend hervor(46); stellt fest(47), (48), (49), dass diese Erfahrungen dazu führen können, dass Frauen und Mädchen die Prostitution als normal hinnehmen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Kindesmissbrauch dringend und nachhaltig bekämpft werden muss, und weist auf die Verantwortung von Familien in ihrer ganzen Vielfalt und auf die Verantwortung all jener mit einer Fürsorgepflicht für Kinder, wie beispielsweise von Lehr- und Ausbildungspersonen, hin;
7. betont, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 26. Februar 2014 zur sexuellen Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter anerkannt hat, dass Prostitution und sexuelle Ausbeutung Verstöße gegen die Menschenwürde sowie einen Widerspruch gegen die Menschenrechtsprinzipien wie beispielsweise die Gleichstellung der Geschlechter darstellen und daher mit den Grundsätzen der Charta unvereinbar sind; weist darauf hin, dass Prostitution in seiner Entschließung vom 5. Juli 2022 zu der Frauenarmut in Europa als schwere Form der Gewalt und Ausbeutung definiert wurde(50);
Auswirkungen auf Frauen in der Prostitution
8. stellt fest, dass es sich bei der Prostitution nicht um eine individuelle Handlung einer Person handelt, die ihren Körper gegen Geld vermietet, sondern um ein System, das auf Profit ausgerichtet, das von Natur aus gewalttätig, diskriminierend und zutiefst unmenschlich ist und das als Geschäft funktioniert und einen Markt schafft, in dem Zuhälter planen und handeln, um ihre Märkte zu sichern und zu vergrößern, und in dem die Käufer von Sex eine Schlüsselrolle dabei spielen, diese Märkte zu vergrößern;
9. verurteilt die von Zwang, Manipulation, Gewalt und Ausbeutung geprägte Wirklichkeit in der Prostitution und weist darauf hin, dass die mangelnden Sprachkenntnisse von Frauen und Minderjährigen sowie ihre Verwundbarkeiten und ihre prekäre Lage ausgenutzt werden, um sie in die Prostitution zu bringen und dort zu halten; erkennt an, dass Prostitution mit struktureller Gewalt verbunden ist, der Frauen unverhältnismäßig stark ausgesetzt sind und die oft zu prekären Lebenssituationen führt, die Frauen und Mädchen in die Prostitution treiben; betont ferner, dass es schwierig ist, aus der Prostitution auszusteigen; fordert die Einführung wirksamer Maßnahmen zur Beseitigung der Armut und zur Verbesserung des sozialen Schutzes, zur Behebung des Schulversagens, zur Förderung der Bildung, einschließlich der Sexualerziehung und des Beziehungsunterrichts, sowie der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung und ferner die Einführung einer integrativen Politik, die die Stärkung der Position der Frau in der Gesellschaft zum Ziel hat und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördert, sowie von Maßnahmen zur Verurteilung derjenigen, die sie ausnutzen;
10. stellt fest, dass durch die Verschlechterung der sozialen und wirtschaftlichen Lage infolge der COVID-19-Pandemie alle Formen des Missbrauchs und der Gewalt gegen Frauen, einschließlich der gegen ihre Menschenrechte verstoßenden sexuellen Ausbeutung, zugenommen haben; warnt davor, dass sich diese Lage durch die derzeitige Energiekrise und den Anstieg der Lebenshaltungskosten weiter verschärfen wird und viele Frauen in prekären Situationen in die Armut und soziale Ausgrenzung getrieben werden; hebt als Extrembeispiel das hohe Risiko für ukrainische Frauen und Mädchen hervor, aufgrund ihrer prekären Situation nach der Flucht vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Umsiedlung in andere Länder zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt zu werden(51); weist darauf hin, dass dieses Risiko in der Regel für Frauen und Mädchen besteht, die aus Regionen fliehen und in Regionen leben, die von Krisen und Konflikten gebeutelt sind(52);
11. betont, dass das inhärente Element der Vermittlungsfähigkeit die Möglichkeit ist, die Einwilligung zu erteilen oder vorzuenthalten; weist darauf hin, dass eine Einwilligung nur dann freiwillig erteilt werden kann, wenn kein Machtungleichgewicht zwischen den beteiligten Personen besteht oder wenn keine Drohungen, keine Gewalt und kein Zwang eingesetzt werden; stellt ferner fest, dass die durch das Entrichten oder Empfangen von Zahlungen oder Leistungen erlangte Einwilligung gegenstandslos ist; stellt gleichzeitig fest, dass es für die Personen äußerst schwierig sein kann, zu erkennen, dass sie Opfer sind, insbesondere wenn sie sich ihrer Rechte nicht bewusst sind, und weist erneut auf die Dynamik einer von Missbrauch geprägten Beziehung hin; betont darüber hinaus, dass die Stimmen der Frauen in der Prostitution immer gehört werden sollten, und weist erneut darauf hin, dass informative, wertschätzende Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme erforderlich sind, um Frauen ihre Rechte und Pflichten bewusst zu machen und ihnen das Handlungsvermögen zu übertragen und die Möglichkeit zu geben, fundierte, freie Entscheidungen über ihr Privat- und Sexualleben zu treffen;
12. verurteilt die Tatsache, dass es Personen in der Prostitution, vor allem in Armut lebenden Frauen sowie Migrantinnen, rassifizierten Frauen und LGBTIQ+-Personen, aufgrund ihrer unverhältnismäßigen, tatsächlichen Kriminalisierung, dem hohen Maß an Überwachung, der Verhängung von Geldbußen und Hausdurchsuchungen an Rechtssicherheit mangelt; stellt fest, dass dies bedeutet, dass sie der ständigen Bedrohung einer polizeilichen und gerichtlichen Verfolgung gegenüberstehen, einer zusätzlichen Ausgrenzung und Stigmatisierung ausgesetzt sind, die sich negativ auf ihre körperliche und geistige Gesundheit auswirken, weshalb sie bei der Suche nach Hilfe auf Schwierigkeiten stoßen, und häufig keinen Zugang zu ihren Grundrechten haben; verurteilt ferner die Tatsache, dass die Kriminalitätsvermutung und die diskriminierende Behandlung dazu führen, dass sie sich nicht um Gerechtigkeit bemühen, wenn sie körperliche oder sexuelle Gewalt oder Erpressung erfahren, weil sie befürchten, stattdessen in den Fokus einer strafrechtlichen Ermittlung zu geraten(53) oder schutzlos in der Öffentlichkeit zu stehen und sozialen Druck zu erfahren, der Einfluss auf ihr Privatleben und ihre Familie haben kann; fordert den uneingeschränkten Zugang zu diskriminierungsfreien, universellen und hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten sowie zum Justizsystem für alle, unter anderem für Personen und insbesondere Frauen in der Prostitution; bedauert, dass ausbeuterische Dritte wie Bordellbesitzer und Menschenhändler sowie Käufer hingegen häufig ungestraft bleiben; fordert die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine Beendigung der Straflosigkeit dieser Personen zu verstärken;
13. weist auf die negativen Folgen hin, die mit der Entkriminalisierung der Zuhälterei und des Erwerbs sexueller Dienstleistungen verbunden sind, wobei die scheinbare gesellschaftliche Normalisierung dieser Aktivitäten zu einer Zunahme des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung führt und die von Zwang, Manipulation, Gewalt und Ausbeutung gekennzeichnete Realität in der Prostitution verdeckt, wo fehlende Sprachkenntnisse, Schutzbedürftigkeit und prekäre Bedingungen ausgenutzt werden, um Frauen dazu zu bewegen, in die Prostitution einzusteigen und dort zu bleiben; bedauert, dass der Stigmatisierung von Frauen in der Prostitution selbst durch die Legalisierung der Prostitution, der Zuhälterei und des Erwerbs sexueller Dienstleistungen kein Ende gesetzt wird;
Nachfrage
14. stellt fest, dass Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung existieren, weil eine Nachfrage danach besteht; betont, dass neben der Behebung der Angreifbarkeit potenzieller Opfer und der strafrechtlichen Verfolgung von u. a. Menschenhändlern und Schleppern die Verringerung der Nachfrage ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Eindämmung des Menschenhandels ist, weil damit auf die finanziellen Anreize abgezielt wird; ist daher der Auffassung, dass dies bei der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels weiterentwickelt werden sollte; betont, dass es wichtig ist, die Nachfrage auf eine Art und Weise einzudämmen, die den Personen in der Prostitution keinen Schaden zufügt oder sich negativ auf sie auswirkt; stellt fest, dass Strategien zur Beeinflussung der Nachfrage sich auf die Rechte von Einzelpersonen konzentrieren sollten und darauf, diskriminierende Haltungen und Überzeugungen zu bekämpfen, insbesondere solche, die sich gegen Frauen und Migranten richten(54);
15. stellt fest, dass sich der Ansatz der „bewussten Ausbeutung“ von Opfern des Menschenhandels als unwirksam erwiesen hat, um die sexuelle Ausbeutung einzudämmen, da es unmöglich ist, das Wissen eines Käufers zu beweisen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zahl der freiwillig in der Prostitution tätigen Personen bei Weitem nicht ausreicht, um die Nachfrage allein zu decken; fordert daher Maßnahmen zur Aufklärung über die Tatsache, dass Personen, die eine „sexuelle Dienstleistung“ kaufen möchten, aufgrund der hohen Zahl von Personen, die zur Prostitution gezwungen oder verleitet werden, Gefahr laufen, de facto Ausbeutung zu kaufen;
16. stellt fest, dass durch die Entkriminalisierung der Zuhälterei und des Erwerbs sexueller Dienstleistungen die Nachfrage erhöht, die Nachfrageseite gestärkt und der Erwerb sexueller Dienstleistungen normalisiert wird; betont, dass die Stigmatisierung von Personen in der Prostitution in diesem System dennoch fortbesteht; verweist auf Studien(55), (56), (57), die zeigen, dass die Normalisierung des Kaufs von Frauenkörpern mit einer stärkeren Anwendung von Gewalt gegen Frauen und einem größeren Anspruchsdenken gegenüber Frauen in der Prostitution und Frauen im Allgemeinen einhergeht; stellt fest, dass der Prostitutionsmarkt und damit die Zahl der Ausgebeuteten nur dann schrumpfen kann, wenn die Nachfrage reduziert wird;
17. stellt fest, dass mehrere Länder das nordische Modell bzw. das Gleichstellungsmodell übernehmen und unterschiedlich umsetzen; unterstützt das übergreifende geschlechtsspezifische Ziel dieses Modells, das auf eine Verringerung der Nachfrage abzielt, und dessen Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich eines Paradigmenwechsels, zu verwirklichen; hebt die positiven Auswirkungen dieses Modells auf die Rechte von Personen in der Prostitution, insbesondere Frauen, die normative Wirkung in der Gesellschaft und die Bekämpfung des Menschenhandels hervor(58), (59), (60); hebt jedoch hervor, dass noch Arbeit und Forschung erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Ziele des Modells in der Praxis umgesetzt werden; betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des nordischen Modells bzw. des Gleichstellungsmodells die bewährten Verfahren anderer Mitgliedstaaten nutzen sollten;
18. betont, dass die Entkriminalisierung von Personen in der Prostitution die einzige Möglichkeit darstellt, wie Personen in der Prostitution Vertrauen in die Strafverfolgung und andere Hilfsdienste aufbauen können; hebt hervor, dass keine der umgesetzten Maßnahmen den Personen in der Prostitution Schaden zufügen oder negative Auswirkungen für sie haben darf und dass die Maßnahmen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bieten müssen, um dafür zu sorgen, dass die Diskriminierung von Personen ausgemerzt wird, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sozialen bzw. wirtschaftlichen Lage, ihrer Rechtsstellung oder ihrer Herkunft, durch die alle Aspekte ihres Lebens durchzogen werden, auch im Kontext der Armut und der Migration, stärker gefährdet sind;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, Dringlichkeitsmaßnahmen für das Vorgehen gegen Werbeanzeigen im Internet und gegen die Erleichterung der Kontaktaufnahme zu ergreifen, wenn damit direkt oder indirekt zur Prostitution oder zur Akquise von Käufern angeregt wird, und so die Ausbeutung der Prostitution anderer auch im Internet, einschließlich der Prostitution von Studierenden, insbesondere junger Frauen, sowie die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen durch wohlhabende, einflussreiche Männer, auch unter der Bezeichnung „Sugar Daddyism“ bekannt, zu verhindern;
Auswirkungen auf den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
20. verurteilt entschieden den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung aller Menschen als grobe Verletzung der Menschenrechte; hebt hervor, dass es sich Studien zufolge bei den Opfern hauptsächlich um Frauen und Mädchen handelt, insbesondere wenn sie sich in prekären Situationen befinden, wie beispielsweise Migrantinnen, Frauen in und aus Kriegs- und Konfliktgebieten sowie aus benachteiligten Verhältnissen, oder um LGBTIQ+-Personen;
21. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um anhaltende Probleme die Prostitution betreffend anzugehen, indem sie die Prostitution in all ihren Facetten legalisieren und so erreichen möchten, dass der Stigmatisierung und der Abhängigkeit der Frauen in der Prostitution ein Ende gesetzt wird und diesen Frauen mehr Sicherheit und Arbeitnehmerrechte gewährt werden; stellt jedoch fest, dass das Legalisierungsmodell nicht diese gewünschten Verbesserungen für die Frauen in der Prostitution mit sich gebracht hat, was von in einigen EU-Ländern erhobenen Daten belegt wird; ist besorgt über die Tatsache, dass es für Menschenhändler in Ländern, in denen die Prostitution legal ist, viel leichter ist, den rechtlichen Rahmen zur Ausbeutung ihrer Opfer zu nutzen, und dass es häufig vorkommt, dass Menschenhändler ihre ausbeuterischen Aktivitäten hinter legalen Geschäften verstecken, was es der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden erschwert, den Menschenhandel wirksam zu bekämpfen; betont, dass Ausbeuter zunehmend versuchen, ihre Opfer im Rahmen vermeintlich freiwilliger Geschäftsvereinbarungen auszubeuten, bei denen die Opfer im Gegenzug für Schutz und Unterstützung einen Teil der Einkünfte abtreten müssen(61); fordert daher die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen ordnungsgemäß überprüft werden, um Schlupflöcher zu vermeiden, die es Kriminellen ermöglichen, ungestraft zu handeln; weist darauf hin, dass der Prostitutionsmarkt und seine Akteure grenzüberschreitend tätig sind; fordert daher Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, damit die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Prostitution wirksam bekämpft werden können, und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, einen gesamteuropäischen Ansatz zu koordinieren, bei dem umfangreiches Datenmaterial gesammelt wird, das als Grundlage für eine Studie dienen könnte, in deren Rahmen die verschiedenen Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten analysiert werden, die auf das Verbot des Kaufs von Personen in der Prostitution im Allgemeinen und von Personen in der Prostitution unter 21 Jahren im Besonderen, von schwangeren Personen in der Prostitution und von Personen in der Straßenprostitution sowie auf das allgemeine Verbot von Anzeigen für die Prostitution abzielen; fordert die Kommission auf, gemeinsame EU-Leitlinien für die Gewährleistung der Grundrechte für Personen in der Prostitution zu entwickeln;
22. betont, dass der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, einschließlich des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, aufgrund der hohen Nachfrage zunimmt(62), (63), (64), (65); weist darauf hin, dass dies in Ländern mit einem liberalen Regulierungsmodell besonders deutlich wird, während Mitgliedstaaten wie Frankreich und andere Länder, die Konzepte wie das nordische Modell bzw. das Gleichstellungsmodell verfolgen, keine großen Märkte für Menschenhandel zu diesem Zweck mehr sind(66); stellt fest, dass der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in diesen Ländern zwar nach wie vor vorhanden ist, aufgrund der nachfragereduzierenden Maßnahmen jedoch zurückgeht(67),(68); fordert daher die Mitgliedstaaten auf, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, um Frauen in der Prostitution besser zu schützen, und sicherzustellen, dass dabei alle maßgeblich Beteiligten wie beispielsweise die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden sowie soziale und medizinische Dienste und nichtstaatliche Organisationen unterstützt und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden und in enger Kooperation zusammenarbeiten;
23. betont, dass die Bekämpfung von Menschenhandel, Armut und sozialer Ausgrenzung untrennbar miteinander verbunden und von folgenden Schlüsselaspekten gekennzeichnet ist: wirtschaftliche Entwicklung, Aufwertung der Arbeit und der Arbeitnehmer, höhere Löhne und Renten, gerechtere Verteilung des Wohlstands, Entwicklung eines robusten öffentlichen Sozialversicherungssystems, eines öffentlichen, universellen und kostenlosen nationalen Gesundheitssystems sowie öffentliche Schulen, die allen Menschen die gleichen Rechte und Chancen bieten;
24. betont, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 12. April 2023 erklärt hat, die Beschwerden von 261 Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern aus Frankreich zu prüfen, in denen die Anerkennung des Umstands gefordert wird, dass das französische Gesetz ihre Grundrechte, insbesondere das Recht auf Gesundheit und Sicherheit und das Recht auf Achtung des Privatlebens, verletzt hat.
25. betont, dass die Zwangsprostitution in dem von der Türkei besetzten Hoheitsgebiet Zyperns bekämpft werden muss, und fordert die Kommission auf, sich unverzüglich mit diesem Problem zu befassen;
Grenzübergreifende Auswirkungen
26. stellt fest, dass Frauen in der Prostitution in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Rechte und Schutzniveaus genießen; betont, dass die Zuständigkeit für die Regulierung der Prostitution zwar bei den Mitgliedstaaten verbleibt, Personen in der Prostitution jedoch in den Genuss der in der Charta verankerten Rechte kommen müssen; verurteilt das höchst sexistische, rassistische und ausgrenzende Wesen des Prostitutionssystems, das allein daran erkennbar ist, dass durchschnittlich 70 % der Personen in der Prostitution in der EU Migrantinnen sind(69), was die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede in der EU und weltweit widerspiegelt(70);
27. hebt hervor, dass die Mehrheit der Menschenhandelsströme zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung innerhalb der Union EU-Bürger betrifft; weist darauf hin, dass 53 % der Opfer des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung innerhalb der Union die Unionsbürgerschaft haben(71); weist darauf hin, dass in einer Studie festgestellt wurde, dass 73,6 % der Personen, die ausländische Personen in der Prostitution aufsuchten, eine mittlere oder hohe Wahrscheinlichkeit hatten, mit einem Opfer des Sexhandels in Kontakt gekommen zu sein(72); betont, dass die Beweise zeigen, dass die Männer die von ihnen beobachteten Anzeichen des Menschenhandels wahrnehmen, einschließlich des Umstands, dass die jeweilige Person in der Prostitution geringe Kenntnisse der lokalen Sprache hat oder sichtbare Anzeichen von Missbrauch aufweist(73); hebt hervor, dass die Forschung zeigt, dass Menschen „Neutralisierungstechniken“ anwenden, um die Existenz des Menschenhandels zu leugnen(74);
28. betont, dass es in einigen EU-Mitgliedstaaten mehr Opfer von Menschenhandel gibt als in anderen;
Einfluss auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen und sexuellen Minderheiten
29. weist darauf hin, dass Frauen in den LGBTIQ+-Gemeinschaften, einschließlich der Person in der Prostitution selbst, sinnvoll in die Entwicklung nationaler Prostitutionspolitiken und breiterer europäischer Diskussionen einbezogen werden müssen;
30. betont, dass Frauen in all ihrer Vielfalt unter anderem das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf Achtung des Privatlebens und der Familie sowie auf freie Berufswahl und Erwerbstätigkeit haben;
31. betont, dass das geschlechtsspezifische Wesen der Prostitution und ihrer Ausbeutung die vorherrschenden Machtverhältnisse widerspiegelt und reproduziert; betont, dass die intersektionelle Diskriminierung dieses Machtungleichgewicht noch verschärft; betont, dass die Mehrheit der Personen in der Prostitution Frauen sind, was die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern vergrößert; betont ferner, dass Prostitution und sexuelle Ausbeutung sowohl eine Ursache als auch eine Folge der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, des Sexismus, des Rassismus, der Behindertenfeindlichkeit, der Armut und der sozialen Ausgrenzung sind und Stereotype über Frauen, Männer, andere Geschlechter und Randgruppen im Allgemeinen reproduzieren und fortschreiben;
32. betont, dass die unterschiedlichen Regulierungsmaßnahmen und somit auch die anhaltenden Stereotype und Machtverhältnisse unterschiedliche Auswirkungen auf Männer, junge Menschen und die Gesellschaft insgesamt haben; betont, dass die Normalisierung der Prostitution durch die Legalisierung des Erwerbs sexueller Dienstleistungen negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung und die Erwartungen junger Menschen in Bezug auf Sexualität und auf die Beziehungen zwischen Frauen und Männern sowie auf ihr Verständnis von der Gleichstellung der Geschlechter hat; hebt hervor, dass sich die Einstellung von Jungen und Männern in Schweden nach der Einführung des nordischen Modells deutlich zum Positiven verändert zu haben scheint, wobei Frauen in der Prostitution weniger als Objekte zur Befriedigung der sexuellen Begierde der Männer, sondern vielmehr als Opfer von Ausbeutung gesehen werden und diese neue Einstellung die Jungen und Männer davon abhält, sexuelle Dienstleistungen zu erwerben; hebt die Ergebnisse einer US-Studie(75) über die Meinungen von Kunden der Prostitution in verschiedenen Ländern hervor; hebt hervor, dass 55 % der für diese Studie befragten deutschen Sexkäufer zugaben, einen Zuhälter oder Menschenhändler beim Kauf beobachtet oder bezahlt zu haben, und dass sich 39 % der befragten deutschen Sexkäufer berechtigt fühlten, mit einer Frau in der Prostitution alles zu tun, was sie wollten, nachdem sie für sie bezahlt hatten; weist darauf hin, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen unveräußerlich sind, dass sie aber auf dem Prostitutionsmarkt aufgrund der dort herrschenden ausbeuterischen Umstände dennoch systematisch verletzt werden, insbesondere ihr Recht auf Würde; fordert die Kommission auf, Sensibilisierungskampagnen durchzuführen, um der Nachfrage entgegenzuwirken und den Zusammenhang zwischen der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen und dem Phänomen des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie der hohen Zahl von Frauen, die Opfer des Menschenhandels in die Europäische Union und innerhalb der Europäischen Union werden, zu verdeutlichen; fordert ferner eine Sensibilisierung für die besonderen Risiken, denen Personen und insbesondere Frauen in der Prostitution ausgesetzt sind, einschließlich der hohen Prävalenz von geschlechtsbezogener Gewalt; fordert, dass im Rahmen dieser Kampagnen verstärkt junge Menschen und Männer angesprochen und gleichzeitig Stereotype abgebaut werden;
33. betont, dass Sexualerziehung eine wesentliche Maßnahme auf dem Weg zu einer gewaltfreien Gesellschaft ist, da sie schädliche Geschlechterstereotype in Frage stellt und Vielfalt, körperliche Autonomie sowie körperliche und geistige Unversehrtheit fördert; stellt fest, dass die Sexualerziehung die als gesellschaftliches Tabu geltende Sexualität beleuchtet und sie als integralen Bestandteil unseres Lebens im Zusammenhang mit unserer Gesundheit und unserem Wohlbefinden behandelt;
34. verurteilt die negativen Auswirkungen bestimmter Arten von Pornografie, die schädliche Stereotype reproduzieren und die Wahrnehmung von Beziehungen und Sexualität verändern und damit die Gleichstellung der Geschlechter erschweren;
Rolle der Mitgliedstaaten und der EU
35. betont, dass die Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet sind, die Rechte der Frauen und ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Vielfalt zu fördern; hebt hervor, dass die Rolle der EU darin besteht, dies innerhalb der internationalen Gemeinschaft zu tun und in allen Mitgliedstaaten gleichen Schutz zu garantieren und gleiche Rechte durchzusetzen; fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, auf, dies so rasch wie möglich zu tun;
36. lobt die Mitgliedstaaten, die die Eingliederung von Personen in der Prostitution anstreben und Zuschüsse bereitstellen, um deren Basisorganisationen sowie nichtstaatliche Organisationen dabei zu unterstützen, die Bedürfnisse und Rechte der am stärksten ausgegrenzten Personen besser zu berücksichtigen, einschließlich der Feststellung und Vermittlung von Opfern der Ausbeutung und des Menschenhandels; fordert die Mitgliedstaaten auf, Personal aller Ebenen, insbesondere in der Strafverfolgung, einschließlich bei der Polizei, sowie in den Justiz- und anderen Rechtsdiensten aus- und weiterzubilden, um die Wahrung der Rechte unbeschadet der Stigmatisierung, die typischerweise mit den Personen in der Prostitution verbunden ist, zu garantieren; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dafür zu sorgen, dass Personen, insbesondere Frauen, in der Prostitution und diese Dienste auf einer Vertrauensbasis miteinander kommunizieren, damit diese Dienste in der Lage sind, Ausbeutung so schnell und effektiv wie möglich aufzudecken; verurteilt die Tatsache, dass Gesetze und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels häufig dazu benutzt wurden, Migranten ohne Papiere zu identifizieren, zu inhaftieren und abzuschieben, ohne ihnen Hilfe oder Entschädigung(76) zu gewähren, was dazu geführt hat, dass Migrantinnen in der Prostitution aus ihren Wohnungen vertrieben, inhaftiert und abgeschoben wurden; weist erneut darauf hin, dass Personen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sozialen bzw. wirtschaftlichen Lage, ihrer Rechtsstellung oder ihrer Herkunft in der Prostitution überrepräsentiert sind; verurteilt die Tatsache, dass sie besonders ins Visier genommen und kriminalisiert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, unter anderem dafür zu sorgen, dass Frauen in der Prostitution gleichen Zugang zu Justiz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum, Beschäftigung und öffentlichen Diensten haben und gleichen Schutz vor dem Gesetz genießen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine angemessene Bereitstellung von Verhütungsmitteln sicherzustellen, um sexuell übertragbare Krankheiten und ungewollte Schwangerschaften bei Personen in der Prostitution zu verhindern; fordert insbesondere die polnische Regierung auf, die Beschränkungen für Verhütungsmittel in ihrem Land, insbesondere für die Notfallverhütung, sowie für die sichere und legale Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen zu lockern;
37. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mittel aus dem Programm „Bürger, Rechte, Gleichstellung und Werte“ der gesamten Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Bereichen Prävention, Entkriminalisierung von Personen, insbesondere Frauen, in der Prostitution Verringerung der Nachfrage, Bestrafung von Kunden, Entstigmatisierung und Beseitigung von Stereotypen Maßnahmen zu ergreifen und für ausreichend finanzierte, leicht zugängliche und hochwertige Ausstiegs- und Neuanfangsprogramme zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Nachfrage zu verringern und gleichzeitig Personen in der Prostitution und ihre Rechte zu schützen und den bedingungslosen Zugang zu Sozialversicherungssystemen und zu Eingliederungsmaßnahmen sicherzustellen; betont, dass der Weg in die Zukunft darin besteht, Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, die Personen in der Prostitution dabei helfen, aus der Prostitution auszusteigen und sich ein Leben nach ihren Wünschen aufzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Personen in der Prostitution an politischen Entscheidungen, die ihre Rechte betreffen, beteiligt werden;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu entwickeln, in denen die Bedeutung der Einwilligung hervorgehoben wird;
40. verweist auf die in der Verordnung (EU) 2016/679(77) enthaltenen Vorschriften über die Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten über den Zweck der Erhebung hinaus; betont, dass Daten, die von Unterstützung suchenden Opfern erhoben wurden, nicht an andere Behörden weitergegeben werden dürfen, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vor; stellt fest, dass die illegale Weitergabe personenbezogener Daten schwerwiegende Folgen für die betroffene Person haben kann und gemäß Artikel 83 Absatz 5 dieser Verordnung berücksichtigt werden sollte;
41. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass es unter Strafe gestellt wird, von einer Person eine sexuelle Handlung gegen Entgelt, das Versprechen eines Entgelts, die Gewährung eines geldwerten Vorteils oder das Versprechen eines solchen Vorteils zu verlangen, anzunehmen oder zu erhalten;
42. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Ausbeutung der Prostitution einer anderen Person auch mit deren Zustimmung unter Strafe gestellt wird;
43. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ursachen der Prostitution vorzugehen, damit von Armut, sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung und Migration betroffene Frauen nicht zum Opfer dieser Form der Ausbeutung werden;
44. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen alle Arten von unsicheren Arbeitsverhältnissen vorzugehen und dabei den Grundsatz zu beachten, dass unbefristete Arbeitsverträge für dauerhafte Arbeitsplätze vorgesehen werden sollten, um den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit zu verbessern und die wachsende Armut, insbesondere unter Frauen, zu bekämpfen;
45. stellt fest, dass die Mehrheit der Frauen in der Prostitution die Prostitution aufgeben möchte und dass daher Anstrengungen unternommen werden sollten, um Alternativen und Ausstiegsmöglichkeiten zu fördern, damit Frauen, die dies wünschen, das Vertrauen und die (u. a. staatliche) Unterstützung haben, um sich ein Leben frei von Gewalt und Prostitution aufzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Sensibilisierungsinitiativen zu ergreifen, um Personen in der Prostitution über ihre Rechte unabhängig von ihrer Rechtsstellung und ihrem Zugang zu Alternativen zu informieren; betont, dass ein Ausstiegsprogramm, das erfolgreich sein soll, leicht zugänglich und zudem in der Lage sein muss, Frauen mit psychischen Krankheiten zu helfen, ferner Frauen, die die Sprache des Mitgliedstaates nicht beherrschen oder Erfahrungen mit Zwang und Ausbeutung gemacht haben, sowie Frauen mit einer Vorgeschichte von Abhängigkeit(78), (79); fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen durchzuführen und ausreichende finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um Personen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, die soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Mittel für Sozialprogramme bereitzustellen, die darauf abzielen, die Ursachen, aus denen Menschen in die Prostitution einsteigen und dort bleiben, zu bekämpfen und zu mildern, indem sie die medizinische, finanzielle und rechtliche Unterstützung sowie die Beschäftigungs-, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Personen in der Prostitution und für Personen in prekärer Lage verstärken; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Mittel für die Unterstützung von Opfern häuslicher und sexueller Gewalt und für die Unterstützung von Aufnahmezentren bereitzustellen, wie es bereits im Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert wurde; fordert, dass diese Programme stufenweise durchgeführt werden, damit Frauen auf ihrem persönlichen Weg unterstützt werden, dass das Potenzial der Menschen anerkannt wird und dass die Berufsbildungs- und Weiterbildungsprogramme angepasst werden, um diesem Potenzial Rechnung zu tragen, und zwar mit besonderem Fokus auf Personen mit Migrationshintergrund;
46. fordert die Mitgliedstaaten auf, für Opfer und Überlebende der Prostitution umfassende psychologische, medizinische, sozioökonomische und administrative Unterstützungsmaßnahmen einzuführen und ihnen bei der Regularisierung ihres Aufenthaltsstatus Hilfsdienste zur Verfügung zu stellen; fordert, dass bei dieser Unterstützung eine Reihe von Maßnahmen für eine leichtere soziale und berufliche Eingliederung, beispielsweise durch einen einfachen Zugang zu sozialen Schutzmechanismen (Mindestgrundeinkommen, Unterstützung bei der Wohnungssuche und der Gesundheitsversorgung, weiterführende Schulen und Zugang zu beruflicher Ausbildung), und für die Sicherstellung des Zugangs ihrer Kinder zu Sozialleistungen vorgesehen wird; betont, dass diese Unterstützung und Beratung vertraulich sein und so gestaltet sein sollten, dass die Anonymität der Opfer auf Wunsch gewahrt bleibt; fordert die Kommission auf, den Gleichstellungsaspekt in alle Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 einzubeziehen, einschließlich des Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der Struktur- und Kohäsionsfonds; fordert die Kommission ferner auf, diese Mittel zu nutzen, um den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wohnraum, Gesundheitsfürsorge und Bildung sowie Wege aus ausbeuterischer Arbeit sicherzustellen, insbesondere für die am stärksten ausgegrenzten Gruppen, einschließlich der Personen in der Prostitution;
47. betont die Notwendigkeit von Ausstiegsprogrammen, in deren Rahmen die Begabung und das Potenzial der Frauen genutzt werden können und ihnen der Kapazitätsaufbau und der Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie zu Arbeitsplätzen und Krediten erleichtert werden; hebt die zentrale Rolle des Privatsektors hervor, der neben dem Staat Mitverantwortung trägt; betont den Bedarf an weiblichen Vorbildern, Gründern und Geschäftsinhabern, um Personen, die sich ehemals in der Prostitution befanden dabei zu unterstützen, das Potenzial ihrer Begabungen voll auszuschöpfen und ihre eigenen Projekte, u. a. ihre unternehmerischen Vorhaben, zu verwirklichen; stellt fest, dass Frauen, die aus der Prostitution aussteigen möchten, mit für sie eingerichteten Programmen am besten in einer integrativen, dynamischen, kreativen und innovativen Wirtschaft geholfen ist, die ihnen den Zugang zu einer anspruchsvollen, gut bezahlten und gesellschaftlich anerkannten Beschäftigung als realistische Alternative zur Prostitution ermöglicht; fordert von der EU eine Aufstockung der Sensibilisierungsprogramme und Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere über den ESF+; fordert die Kommission auf, ein Programm ins Leben zu rufen, das Frauen in der Prostitution (sowohl ehemalige als auch aktuelle) darin bestärkt, an einem Ausbildungsprogramm teilzunehmen, das ihnen hilft, ihre eigene unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen;
48. hebt den Umstand hervor, dass Personen, die in der Zeit ihrer Ausbeutung kriminelle Handlungen begehen mussten, dafür nicht belangt werden sollten;
o o o
49. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland – Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland“, 2004.
Global Network of Sex Work Projects, „Sex Workers‘ Lack of Access to Justice“, 2020, und Bericht des Europarats mit dem Titel „The impact of COVID-19 on women‘s access to justice“, S. 68.
Platt, L. et al., „Associations between sex work laws and sex workers’ health: a systematic review and meta-analysis of quantitative and qualitative studies“, PLOS Medicine, Bd. 15, Nr. 12, 2018.
Farley, M. et al., „Prostitution and Trafficking in 9 Countries: Update on Violence and Posttraumatic Stress Disorder“, Journal of Trauma Practice, Bd. 2, Nr. 3-4, 2003.
„Men constitute most of the identified victims of labour trafficking, in sectors as diverse as agriculture, construction, hospitality and fisheries. Women are also victims of trafficking for labour exploitation, often in the more isolated setting of domestic and care work.“ (GRETA – Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels, „Human trafficking for the purpose of labour exploitation – Thematic Chapter of the 7th General Report on GRETA‘s Activities“, Europarat, 2019, S. 6.)
Die verbleibenden 49 % verteilen sich auf Fälle von Menschenhandel zu anderen Zwecken, wobei diese Kategorien jeweils zu einem weitaus geringeren Anteil vertreten sind, weshalb die sexuelle Ausbeutung – auch wenn sie „nur“ 51 % ausmacht – die mit Abstand größte Kategorie darstellt.
OSZE-Büro der Sonderbeauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels „Discouraging the demand that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation“, Wien, 2021.
Bericht der Kommission vom 20. Oktober 2020 mit dem Titel „Dritter Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels (2020) gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (COM(2020)0661).
Exekutivdirektorin von UN Women, Sima Bahous, „Statement: Crises drive an increase in human trafficking – Here’s how we stop it“, UN Women, 29. Juli 2022.
Obwohl die sexuelle Ausbeutung im Jahr 2020 weiterhin die vorherrschende Form der Ausbeutung war, hat sie ihren tiefsten Stand seit 2008 erreicht (Eurostat, „Trafficking in human beings statistics“, Januar 2023).
OSZE-Büro der Sonderbeauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels „Discouraging the demand that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation“, Wien, 2021.
Inspection générale des affaires sociales, „Evaluation de la loi du 13 avril 2016 [13. April 2016] visant à renforcer la lutte contre le système prostitutionnel et à accompagner les personnes prostituées“, 2019.
Farley, M. et al., „Männer in Deutschland, die für Sex zahlen – und was sie uns über das Versagen der legalen Prostitution beibringen: ein Bericht über das Sexgewerbe in 6 Ländern aus der Perspektive der gesellschaftlich unsichtbaren Freier“, Berlin, 8. November 2022.
OSZE-Büro der Sonderbeauftragten und Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels „Discouraging the demand that fosters trafficking for the purpose of sexual exploitation“, Wien, 2021.
Di Nicola, A., „The differing EU Member States’ regulations on prostitution and their cross-border implications on women’s rights“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, 27. Juli 2021.
Arbeitsgruppe „Prostitution“ des Bundeskanzleramts der Republik Österreich, „Regelung der Prostitution in Österreich – Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‚Prostitution‘“, April 2021.
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Laut Angaben der Europäischen Frauenlobby. Zum Vergleich: Schätzungen zufolge sind 90–95 % der in Österreich angemeldeten Prostituierten Migrantinnen – laut Berufsvertretung Sexarbeit Österreich, „Zahlen/Daten/Fakten“, abgerufen am 14. Juli 2023.
Statistisches Bundesamt, „Ende 2021 rund 23 700 Prostituierte bei Behörden angemeldet“, Pressemitteilung Nr. 277 vom 1. Juli 2022. Der Pressemitteilung https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/07/PD22_277_228.html zufolge besitzt nur ein Fünftel der in Deutschland angemeldeten Prostituierten die deutsche Staatsangehörigkeit, wobei die meisten Personen in der Prostitution (78 %) in Deutschland, insbesondere Frauen, zwischen 21 und 44 Jahren alt sind.
Di Nicola, A., „The differing EU Member States’ regulations on prostitution and their cross-border implications on women’s rights“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, 27. Juli 2021.
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Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
Anklesaria, A. und Gentile, J., „Psychotherapy with women who have worked in the ‚sex industry‘“, Innovations in Clinical Neuroscience, Bd. 9, Nr. 10, 2012, S. 27–33.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland – Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland“, 2004.