Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2023 zur Zukunft der europäischen Buchbranche (2023/2053(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006,
– unter Hinweis auf den Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken vom 27. Juni 2013,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft(1),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks(2),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums(3),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke(4),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen(5),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft(6),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen(7),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt(8),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG(9),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013(10),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013(11),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)(12),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)(13),
– unter Hinweis auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu künstlicher Intelligenz in der Bildung, der Kultur und dem audiovisuellen Bereich(14),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu „Europeana – die nächsten Schritte“(15),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu „i2010: Auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek“(16),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 12. Februar 2001 betreffend die Anwendung der einzelstaatlichen Systeme für die Festsetzung der Buchpreise(17),
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0257/2023),
A. in der Erwägung, dass Büchern in unseren Gesellschaften eine wesentliche Rolle zukommt, da sie eine unschätzbare Quelle des Wissens, der Bildung, der Kultur, der Information und der Unterhaltung darstellen und ein grundlegendes Mittel zur Wahrung und Verbreitung der Werte, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des kulturellen Erbes der EU sind;
B. in der Erwägung, dass durch Bücher der Wortschatz und die Sprachkenntnisse verbessert und die Menschen dabei unterstützt werden, komplexe Ideen zu verstehen und auszudrücken, und dass mithilfe von Büchern kritisches Denken, Neugier, analytische Fähigkeiten, demokratische Teilhabe und soziale Inklusion gefördert werden;
C. in der Erwägung, dass Bücher auch von frühester Kindheit an eine besonders wichtige Rolle im Leben eines Menschen spielen, indem sie zur kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern beitragen;
D. in der Erwägung, dass die europäische Buchbranche mit etwa 600 000 jährlich veröffentlichten Titeln eine der größten Kultur- und Kreativbranchen Europas ist und dass die gesamte Wertschöpfungskette schätzungsweise mehr als eine halbe Million Menschen in der EU beschäftigt;
E. in der Erwägung, dass die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche auf dem Gleichgewicht zwischen ihren verschiedenen Akteuren wie etwa Autoren, Verlegern, Grossisten, Druckereien, Übersetzern, Buchhändlern, Bibliotheken und schließlich den Lesern beruht; in der Erwägung, dass jeder dieser Akteure eine wichtige Rolle spielt und dass jede Maßnahme, die sich auf einen Akteur auswirkt, die gesamte Wertschöpfungskette betrifft;
F. in der Erwägung, dass Autoren die kreative Quelle aller Bücher sind und das Rückgrat der Branche bilden;
G. in der Erwägung, dass europäische Verleger, von denen die überwiegende Mehrheit KMU oder sogar Kleinstunternehmen sind, eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und des Rechts auf freie Meinungsäußerung spielen, sodass eine Vielzahl von Stimmen gehört werden kann;
H. in der Erwägung, dass Verleger für die Erstellung eines Buches stimmige und risikoreiche langfristige Investitionen tätigen müssen, damit für ein breites Spektrum an kreativen Werken gesorgt wird;
I. in der Erwägung, dass die Fähigkeit der europäischen Buchbranche, der Öffentlichkeit ein breites Spektrum an Büchern zur Verfügung zu stellen, auf einem wirksamen Urheberrechtsrahmen beruht, der es jedem Teil der Wertschöpfungskette ermöglicht, die Erstellung neuer Bücher zu vergüten und in neue Bücher zu investieren;
J. in der Erwägung, dass die Buchbranche eine wesentliche Rolle bei der Förderung des Rechts auf freie Meinungsäußerung spielt, das nur durch die Sicherstellung von Freiheit, Unabhängigkeit und redaktioneller Pluralität sowie der Verantwortung der Autoren innerhalb des Verlagswesens ausgeübt werden kann;
K. in der Erwägung, dass der Einfluss und der Regulierungsdruck, den die Regierungen einiger Mitgliedstaaten auf die Buchbranche ausüben, und das Phänomen der Selbstzensur vonseiten der Autoren negative Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben, was im Widerspruch zu den Werten der EU steht;
L. in der Erwägung, dass gedruckte Bücher, elektronische Bücher und Hörbücher jeweils eigenständige auf dem Markt verfügbare Optionen sind, die sich gegenseitig ergänzen;
M. in der Erwägung, dass auf gedruckte Bücher etwa 85 % des Buchabsatzes(18) auf dem europäischen Markt entfallen, die insbesondere von jungen Lesern bevorzugt werden und sich als vorteilhafter für die Entwicklung von Kindern erwiesen haben;
N. in der Erwägung, dass Buchhandlungen und Bibliotheken insbesondere in lokalen Gemeinwesen als Vehikel für die Förderung von Lesen, Wissen und Kultur dienen und eine entscheidende Rolle bei der Förderung der sozialen und digitalen Inklusivität spielen;
O. in der Erwägung, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der daraus resultierende Kostenanstieg in der Branche, die drastische Inflation und die Papierkrise die Buchbranche vor beträchtlichen Herausforderungen gestellt und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt haben;
P. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die europäische Buchbranche hatte, was unterschiedliche Konsequenzen für die Mitgliedstaaten und für die einzelnen Teile der Wertschöpfungskette hat; in der Erwägung, dass sich die Branche in dieser Hinsicht dennoch als widerstandsfähig erwiesen hat, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die angemessene und gezielte Unterstützung angeboten haben;
Q. in der Erwägung, dass viele in der EU veröffentlichte Bücher aufgrund der sprachlichen und geografischen Zersplitterung des EU-Marktes und insbesondere aufgrund des Mangels an Übersetzungen aus anderen Sprachen als dem Englischen für europäische Leser nicht erhältlich sind, was insbesondere für weniger verbreitete Sprachen gilt;
R. in der Erwägung, dass die Aktivität des Lesens aufgrund der Beliebtheit sozialer Medien, digitaler Plattformen und Apps, die in vielen Fällen das Lesen als Freizeitbeschäftigung ersetzt haben, stetig abnimmt;
S. in der Erwägung, dass der Anteil der Bücher, die in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten produziert werden, stetig zunimmt, aber immer noch unzureichend ist;
T. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von digitalen Büchern eine Möglichkeit darstellt, die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu verbessern, was angemessene Investitionen in die Produktion verschiedener Formate und die Entwicklung einschlägiger Kompetenzen erfordert;
U. in der Erwägung, dass durch den Mangel an Interoperabilität zwischen Formaten elektronischer Bücher die Position marktbeherrschender Akteure gestärkt wird, während die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und der Verbraucherschutz dadurch eingeschränkt werden;
V. in der Erwägung, dass die Lieferkette des europäischen Buchmarktes durch den Brexit erheblich beeinträchtigt worden ist, da dies zu einer Störung der Ein- und Ausfuhren und der Buchpreise sowie zu einer Erhöhung der Versand- und Zollkosten geführt hat, was sich wiederum negativ auf die Verbreitung europäischer Inhalte ausgewirkt hat;
W. in der Erwägung, dass sich der Brexit auch negativ auf die Entwicklung der dringend benötigten Kompetenzen im Verlagswesen ausgewirkt hat, da der Studentenaustausch zwischen dem Vereinigten Königreich, Irland und anderen europäischen Ländern in hoch angesehenen Verlagsprogrammen eingeschränkt wurde;
X. in der Erwägung, dass die Herstellung von Büchern durch den derzeitigen Mangel an Papier und Druckerschwärze erschwert wird;
Y. in der Erwägung, dass viele Kinderbücher aufgrund unzureichender Produktionskapazitäten in Europa in Asien gedruckt werden;
Z. in der Erwägung, dass Druckereien und Papierhersteller gemäß der Verordnung über Entwaldung(19) verpflichtet werden, Daten über die Herkunft des Holzes zu erheben und zu übermitteln, das für die Herstellung von Papier für Bücher verwendet wird, da dies nach der Umwandlung in Papier nicht mehr möglich ist;
AA. in der Erwägung, dass Festpreise für Bücher in einigen Mitgliedstaaten als Instrument ihrer Kulturpolitik dienen und dazu beitragen können, die redaktionelle Vielfalt, die Fülle an Büchern und ein vielfältiges lokales Netz unabhängiger Buchhändler sicherzustellen, insbesondere angesichts des zunehmenden Verkaufs über das Internet;
Die gesellschaftliche Bedeutung des Zugangs zu Büchern
1. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Bücher als wesentliche Güter anzuerkennen und auf nationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um das Lesen von frühester Kindheit an weiter zu fördern;
2. betont, dass ein Gleichgewicht in der Buchbranche geschaffen werden muss, indem die jeweilige besondere Rolle der verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette, wie etwa Autoren, Verlage, Druckereien, Grossisten, Übersetzer, Buchhandlungen und Bibliotheken, geschützt wird;
3. betont den Wert von Büchern als Mittel zur Förderung der Vielfalt und Inklusion von Gruppen, die von Marginalisierung innerhalb der Gesellschaft bedroht sind, insbesondere von Menschen mit mangelnden digitalen Kompetenzen, von Menschen mit Behinderungen und Angehörigen von Minderheiten;
4. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit(20) möglichst bald umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Bücher in Formaten verfügbar sind, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, und zwar im Interesse der kulturellen, sozialen und beruflichen Inklusion;
5. weist darauf hin, dass der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit untrennbar mit dem Vertrag von Marrakesch verbunden ist, der durch die Richtlinie (EU) 2017/1564 und die Verordnung (EU) 2017/1563 in EU-Recht umgesetzt wurde, und betont daher, dass Doppelarbeit und unlauterer Wettbewerb verhindert werden müssen, wenn es darum geht, Bücher zugänglich zu machen;
6. betont, dass aufgrund der hohen Anzahl der auf dem Markt verfügbaren Titel und der technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit nicht alle elektronischen Bücher bis 2025 barrierefrei sein werden;
7. fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass angemessene Ressourcen verfügbar gemacht werden, um die hohen Kosten zu decken, und erinnert daran, dass die durch den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit gewährten Ausnahmeregelungen respektiert werden müssen, insbesondere für kleine und Kleinstverlage; weist ferner darauf hin, dass die Anforderung an die Barrierefreiheit elektronischer Bücher nicht zu einer Verringerung des Buchangebots auf dem Markt führen darf;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine angemessene finanzielle und strukturelle Unterstützung für die Branche, insbesondere für KMU und Kleinstunternehmen, bereitzustellen und gleichzeitig Forschung und Innovation im Bereich der erhöhten Barrierefreiheit zu finanzieren;
9. fordert die Kommission auf, in ihrer Halbzeitbilanz des Programms Kreatives Europa 2021-2027 messbare Ziele für die Verwendung von Finanzmitteln zur Verbesserung des Zugangs zu Büchern für Menschen mit Behinderungen einzuführen;
Unterstützung und Förderung einer besseren Verbreitung von europäischen Büchern
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für das Programm Kreatives Europa für den Zeitraum 2028-2034 aufzustocken, insbesondere durch die Bereitstellung von mehr Mitteln für die Buchbranche, und die Unterstützung der Branche durch das Programm Horizont Europa für den Zeitraum 2028-2034 auszuweiten;
11. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unterschiedliche Werke von bedeutendem kulturellem und gesellschaftlichem Wert zu fördern, indem sie das Budget der Bibliotheken für die Anschaffung von Büchern aufstocken, damit diese das Sortiment an Büchern und Reihen erweitern und den Bedürfnissen ihrer Leser gerecht werden können; fordert die Mitgliedstaaten ferner nachdrücklich auf, lokale Buchhandlungen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Verleger weiterhin Investitionen tätigen können;
12. betont, dass die Erstellung und Übersetzung europäischer Bücher unterstützt werden muss, insbesondere durch eine Aufstockung der öffentlichen Mittel auf nationaler und europäischer Ebene, um die Verbreitung, Sichtbarkeit und Vielfalt übersetzter Bücher zu verbessern;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die kulturelle Vielfalt zu fördern, indem sie die Übersetzung von Büchern in Regional-, Minderheiten- und weniger verbreitete Sprachen unterstützen;
14. hebt hervor, dass die Übersetzung europäischer Sachbücher unterstützt werden muss, insbesondere über das Programm Kreatives Europa, das dies derzeit nicht zulässt;
15. betont, wie wichtig Mobilität und der Austausch für Autoren und Übersetzer ist, wenn es darum geht, ihre kreative Arbeit zu erleichtern und ihre Möglichkeiten, neue Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln, zu verbessern;
16. begrüßt die neue Mobilitätsinitiative „Culture Moves Europe“, die Teil des Programms Kreatives Europa ist und Mobilitätsstipendien an Künstler sowie Kulturschaffende, insbesondere Literaturübersetzer, vergibt;
17. fordert daher die Kommission auf, Möglichkeiten zu erkunden, wie diese Initiative auf andere Vertreter der Buchbranche ausgeweitet werden kann;
18. erinnert erneut daran, dass die Fähigkeit der Buchbranche, ein vielseitiges Netzwerk von Buchhändlern und einen innovationsgetriebenen Markt aufrechtzuerhalten, auf einer angemessenen Bildung und Ausbildung beruht, die es Menschen ermöglicht, einen Beruf in der Buchbranche auszuüben;
19. betont, dass das Jahr 2023 von der Kommission zum Europäischen Jahr der Kompetenzen erklärt wurde, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Bildungs- und Ausbildungsprogramme für die verschiedenen Akteure der Buchbranche zu unterstützen;
20. betont den Stellenwert des Literaturpreises der Europäischen Union (EUPL), der die Kreativität und Vielfalt der modernen Belletristik in der EU hervorhebt, die Verbreitung literarischer Werke in der EU fördert und das Interesse an literarischen Werken aus anderen Mitgliedstaaten verstärkt weckt;
21. unterstützt die weitere Förderung und Popularisierung des EUPL in den Mitgliedstaaten, auch durch die Einführung einer Kategorie für europäische Kinderbücher;
22. betont die positive Rolle, die Influencer durch ihre innovative Art der Bewerbung von Büchern in den Social Media und somit für die Förderung des Lesens und der europäischen Kultur unter jüngeren Generationen spielen;
Auf dem Weg zu einer integrativen Lesekultur
23. fordert mehr Initiativen zur Förderung des Lesens in den Mitgliedstaaten, wie etwa die Einführung von „Kulturgutscheinen“ insbesondere für junge Menschen und Randgruppen, mit denen der Erwerb von Büchern erleichtert werden könnte;
24. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine integrierte nationale Politik zur Förderung der Lesekompetenz zu entwickeln, unter anderem durch die Zusammenarbeit zwischen der Buchbranche und dem Bildungssektor, und fordert Eurostat auf, aktuelle und vergleichbare Daten über Lesegewohnheiten, insbesondere bei Kindern, bereitzustellen;
25. fordert, dass insbesondere Kinderbücher stärker gefördert werden, indem ein „Programm für das erste Buch“ oder ähnliche Initiativen eingeführt werden, um das Lesen auf nationaler Ebene zu fördern;
26. hebt die Bedeutung des Lesens in frühem Kindesalter, insbesondere von gedruckten Büchern, für die Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten und Lesefähigkeiten von Kindern hervor;
27. betont in diesem Zusammenhang die Rolle von Schulbüchereien und ausgebildeten Bibliothekaren bei der Beratung, der Erleichterung des Zugangs zu Wissen und der Förderung von Lesegewohnheiten;
28. begrüßt, dass die Kommission einen Tag der europäischen Autoren ins Leben gerufen hat, um jüngere Generationen dazu zu bringen, mehr Bücher zu lesen, und bekundet seinen Wunsch, sich an der Fortsetzung und Stärkung dieser Initiative zu beteiligen, damit sie langfristig erhalten bleibt;
29. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Netzwerk von „Lesebotschaftern“ einzurichten, das aus angesehenen und einflussreichen Vorbildern besteht, die ihre Leidenschaft und ihren Enthusiasmus teilen, um das Lesen zu fördern;
30. hebt die wichtige Rolle hervor, die Europeana (die digitale Plattform für das kulturelle Erbe Europas) zukommt; fordert in diesem Zusammenhang, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um die Plattform weiterzuentwickeln, zu finanzieren und zu fördern;
31. betont die Rolle von Büchereien und Buchhandlungen als sichere und einladende Räume, in denen eine große Vielfalt an Standpunkten geachtet wird und in denen gelesen werden kann und kulturelle Veranstaltungen stattfinden; missbilligt alle Maßnahmen, die sie bedrohen;
32. betont die soziale Rolle von Büchereien als Orte der Begegnung und des Meinungsaustausches zwischen Bürgern und Autoren, insbesondere in Kleinstädten und weniger entwickelten Regionen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Bibliotheken angemessene Finanzmittel zuzuweisen, und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Bibliotheken in ganz Europa ist;
33. betont, dass unabhängige Buchhandlungen die Eckpfeiler lokaler Gemeinschaften bilden, die ein alternatives Kundenerlebnis bieten und oft neue und lokale Autoren unterstützen;
34. fordert daher die Kommission auf, ein Gütesiegel für unabhängige Buchhandlungen in der EU zu schaffen, um die Sichtbarkeit lokaler Buchhandlungen zu erhöhen und die Vielfalt europäischer Bücher zu fördern;
35. betont, dass Buchmessen eine wichtige Rolle für die Förderung des Lesens und von Autorinnen und Autoren sowie für die Verbreitung europäischer Bücher und den Austausch bewährter Verfahren innerhalb der Branche spielt;
36. nimmt mit Besorgnis die zunehmenden Trends in Richtung einer Zensur in einigen Mitgliedstaaten zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Buchbranche beim Schutz der Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von Desinformation eine wichtige Rolle spielt, indem sie insbesondere dafür sorgt, dass Autoren, auch solche mit diversem und marginalisiertem Hintergrund, Zugang zu Unterstützungs- und Fortbildungsmöglichkeiten haben;
37. begrüßt die verschiedenen Initiativen zur Unterstützung der Ukraine seit Ausbruch des Krieges, insbesondere die Initiativen zur Ermöglichung des Zugangs von Kindern zu Büchern, zur Erleichterung der Integration von Flüchtlingen und zum Schutz der ukrainischen Kultur;
38. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ausreichende Fördermaßnahmen vorhanden sind, um die ukrainische Buchbranche, einschließlich der Künstlerinnen und Künstler und der Autorinnen und Autoren, während des Krieges und des Wiederaufbaus des Landes zu unterstützen;
39. betont die Rolle, die das Programm Kreatives Europa bei der Finanzierung einiger dieser Projekte spielt, wie etwa die Initiative „Tales of EUkraine“;
Herausforderungen für das künftige Wachstum der Buchbranche
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Übergang der Buchbranche zu einer grünen Wirtschaft insbesondere durch finanzielle Anreize, Forschungstätigkeit und die Zusammenarbeit zwischen allen an der Wertschöpfungskette beteiligten Akteuren zu unterstützen, auch bei der Verwendung von Rohstoffen, nachhaltigen Verpackungen und beim für die Produktion und die Verteilung von gedruckten Büchern benötigten Transport;
41. betont den vorherrschenden papiergestützten Charakter der Buchbranche und fordert die Kommission auf, dies bei der Gestaltung und Umsetzung von Strategien für den ökologischen Wandel zu berücksichtigen;
42. begrüßt die Bemühungen der Branche, gedruckte Bücher durch die Verwendung von zertifiziertem und rezykliertem Papier auf umweltfreundlichere und stärker nachhaltige Weise zu produzieren, sowie verschiedene damit zusammenhängende Initiativen wie Rechner zur Ermittlung der CO2-Bilanz und Umweltzeichen, die Verbrauchern dabei helfen können, ihre eigenen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verstehen und zu minimieren;
43. fordert die Kommission dazu auf, den Vermerk „Gedruckt in Europa“ als Gütesiegel einzuführen;
44. fordert die Mitgliedstaaten und die Interessenträger in der Buchbranche auf, im Rahmen des ökologischen Wandels in der Branche Pläne zur Vermeidung und Entsorgung überschüssiger und fehlerhafter Bücher zu erstellen, unter anderem durch die Unterstützung von Programmen für den Druck eines Buches auf Abruf und durch die Beschränkung der Entsorgung von Büchern als Altpapier, insbesondere im Zusammenhang mit der Neuauflage von Buchreihen;
45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Herstellung von Papier und Druckerschwärze zu überwachen und die Entwicklung der industriellen Kapazitäten der europäischen Buchbranche zu unterstützen, damit die CO2-Emissionen durch den Druck von Büchern in Europa, auch von Büchern für Kinder und Jugendliche, verringert werden;
46. fordert die Kommission auf, klare Leitlinien für die Anwendung der Verordnung über Entwaldung zu erstellen und in diesen den Besonderheiten und der Komplexität der Wertschöpfungskette der Buchbranche Rechnung zu tragen, damit die Sorgfaltspflichten der verschiedenen Akteure verhältnismäßig und umsetzbar bleiben.
47. nimmt die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI), wie automatisierte Textanalyse, Metadatenkennzeichnung, Auffindbarkeit im Internet und professionelle Instrumente für die Automatisierung von Übersetzungen durch Buchbranche zur Kenntnis;
48. betont, wie wichtig Transparenz in Bezug auf KI-Schulungen, einschließlich Datenerhebungen und ihrer Quellen, ist;
49. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Schulungen für die im Buchsektor tätigen Personen zu unterstützen, um sie mit den Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, die erforderlich sind, um sich erfolgreich an Veränderungen im Zusammenhang mit KI anzupassen;
50. fordert die Kommission auf, Forschungs- und Innovationsprojekte zur Verwendung von KI zu unterstützen, beispielsweise durch Horizont Europa, um die Effizienz der Branche zu stärken, insbesondere im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit;
51. fordert die Kommission auf, nationale Initiativen zum Datenaustausch und zur Standardisierung zu unterstützen und Daten über die gesamte europäische Buchbranche zu erheben, um die Herausforderungen, mit denen sich die Branche konfrontiert sieht, besser zu verstehen, die Branche besser zu unterstützen und die Bemühungen in Bezug auf Produktion, Vertrieb und Nachhaltigkeit dabei weiter zu optimieren;
52. betont, wie wichtig es ist, Daten von Verlagen zu sammeln, um den Ursprung aller Bestandteile des Buches über die Wertschöpfungskette hinweg darzustellen, einschließlich Informationen über den Herkunftsort und die Zertifizierung der verwendeten Materialien;
53. fordert die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Buchbranche zu sorgen, einschließlich einer gerechten Vergütung von Übersetzern und Autoren;
54. stellt fest, dass Frauen zwar den größten Teil der der in der Buchbranche Beschäftigten ausmachen, in höheren Führungspositionen aber noch immer unterrepräsentiert sind;
55. fordert, dass für Bücher in den Mitgliedstaaten unabhängig von ihrem Format oder der Art ihres Zugangs ein Mehrwertsteuersatz von 0 % erhoben wird, um die wissensbasierte Wirtschaft zu unterstützen und das Lesen und dessen lebenslangen Nutzen zu fördern;
56. betont, dass ein fairer Wettbewerb und Transparenz auf dem Buchmarkt in Bezug auf die Eigentümer von Verlagen sichergestellt werden müssen, um die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und die kulturelle Vielfalt zu gewährleisten; hebt die unlauteren Praktiken einiger marktbeherrschender Online-Akteure hervor, die ihre Position zum Nachteil kleinerer Akteure in der Wertschöpfungskette missbrauchen;
57. weist auf die Rolle des kostenlosen Versands oder der niedrigen Zustellgebühren hin, die von einigen marktbeherrschenden Internetplattformen als Lockmittel angeboten werden, und auf die Folgen, die dies für einen fairen Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf unabhängige Buchhandlungen, hat;
58. fordert die geräteübergreifende Interoperabilität von E-Books, da die Verbraucher in der Lage sein sollten, ihre E-Books unabhängig von ihrem elektronischen Lesegerät von jedem Anbieter zu erwerben und auf alle E-Books in jedem beliebigen Format zuzugreifen, sie zu lesen, zu speichern und zu übertragen;
59. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Interoperabilität von E-Book-Formaten und ‑Geräten in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Märkte aufzunehmen;
60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die effektive Umsetzung des Gesetzes über digitale Märkte durch die marktbeherrschenden Internet-Akteure und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu überwachen;
o o o
61. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 206).
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70).