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Verfahren : 2023/2881(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0395/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/10/2023 - 8.4

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0349

Angenommene Texte
PDF 128kWORD 44k
Donnerstag, 5. Oktober 2023 - Straßburg
Die Menschenrechtslage in Afghanistan und insbesondere die Verfolgung ehemaliger Regierungsbeamter
P9_TA(2023)0349RC-B9-0395/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2023 zu der Menschenrechtslage in Afghanistan und insbesondere der Verfolgung ehemaliger Regierungsbeamter (2023/2881(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Afghanistan,

–  gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Taliban nach der Machtübernahme in Afghanistan eine Generalamnestie für ehemalige Regierungsbeamte und ehemalige Mitglieder der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (ANDSF) angekündigt haben; in der Erwägung, dass die Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan mindestens 800 von der De-facto-Regierung begangene Menschenrechtsverletzungen gegen ehemalige Regierungsbeamte und Mitglieder der ANDSF dokumentiert hat, darunter willkürliche Inhaftierungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folterungen;

B.  in der Erwägung, dass ehemalige Regierungsbeamte und Mitglieder der ANDSF in Hafteinrichtungen, an unbekannten Orten und an öffentlichen Orten getötet wurden; in der Erwägung, dass die Familien oft tage- oder wochenlang nichts über das Schicksal oder den Verbleib ihrer inhaftierten Angehörigen wissen, bis deren Leichen zu ihnen zurückgebracht werden;

1.  bedauert das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan, das seit der Machtübernahme der Taliban exponentiell zugenommen hat; verurteilt alle Menschenrechtsverletzungen in dem Land aufs Schärfste, einschließlich der weitverbreiteten Verfolgung ehemaliger Regierungsbeamter und Mitglieder der ANDSF, der beispiellosen Unterdrückung von Frauen und Mädchen und der Politik der Geschlechterapartheid sowie der gezielten Verfolgung von Organisationen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern;

2.  fordert die De-facto-Regierung Afghanistans auf, ihrem öffentlich abgegebenen Bekenntnis zu einer Generalamnestie für ehemalige Regierungsbeamte und Mitglieder der ANDSF uneingeschränkt nachzukommen;

3.  fordert, dass schnellstmöglich ein Rechenschaftsmechanismus unter der Führung der Vereinten Nationen eingerichtet wird, in dessen Rahmen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, auch gegen ehemalige Regierungsbeamte und Mitglieder der ANDSF, sowie Verstöße gegen das Völkerrecht, untersucht werden;

4.  fordert die De-facto-Regierung nachdrücklich auf, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Afghanistans die schwerwiegenden Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen rückgängig zu machen;

5.  fordert Afghanistan erneut auf, Matiullah Wesa, Scholia Parsi, Neda Parwani, Mortasa Behbudi, Rasul Parsi und alle anderen unrechtmäßig inhaftierten Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen sowie eine gründliche Untersuchung des Verschwindenlassens von Alia Azizi durchzuführen;

6.  besteht darauf, dass eine strikte, an Bedingungen geknüpfte Zusammenarbeit mit den Taliban auf der Grundlage der fünf vom Rat festgelegten Maßstäbe für die Zusammenarbeit mit der De-facto-Regierung aufrechterhalten wird;

7.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Unterstützung für die afghanische Zivilgesellschaft zu verstärken, unter anderem durch die Finanzierung spezifischer Hilfs- und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger und die Ausstellung von humanitären Visa für Frauen und Mädchen, die Verfolgung ausgesetzt sind;

8.  bedauert, dass sich die Lage der Religionsfreiheit in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban dramatisch verschlechtert hat; verurteilt die Taliban für die brutale Verfolgung von Christen und anderen religiösen Minderheiten, deren Ziel darin besteht, sie aus dem Land zu vertreiben;

9.  bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung Afghanistans und sein Engagement für sie, auch im Hinblick auf ihre Forderung nach Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Wiedergutmachung für alle in Afghanistan begangenen Menschenrechtsverletzungen; fordert die EU auf, die laufenden Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in dieser Sache zu unterstützen;

10.  bekräftigt seine Besorgnis über die sich rasch verschlechternde humanitäre Lage in Afghanistan und darüber, dass es an Mitteln fehlt, um diejenigen, die unter extremem Hunger leiden, mit Lebensmitteln zu versorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die humanitäre Hilfe aufzustocken und mehr Mittel für die Deckung des Grundbedarfs und die Unterstützung für den Lebensunterhalt bereitzustellen;

11.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und der De-facto-Regierung von Afghanistan zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen