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Verfahren : 2021/0191(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0156/2022

Eingereichte Texte :

A9-0156/2022

Aussprachen :

PV 04/10/2023 - 11
CRE 04/10/2023 - 11

Abstimmungen :

PV 05/10/2023 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0352

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 51k
Donnerstag, 5. Oktober 2023 - Straßburg
Europäische grüne Anleihen
P9_TA(2023)0352A9-0156/2022
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen (COM(2021)0391 – C9-0311/2021 – 2021/0191(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0391),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0311/2021),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 5. November 2021(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2021(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Mai 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0156/2022),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 27 vom 19.1.2022, S. 4.
(2) ABl. C 152 vom 6.4.2022, S. 105.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Oktober 2023 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2023/... des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
P9_TC1-COD(2021)0191

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2023/2631.)

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen