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Verfahren : 2022/0147(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0097/2023

Eingereichte Texte :

A9-0097/2023

Aussprachen :

PV 05/10/2023 - 2
CRE 05/10/2023 - 2

Abstimmungen :

PV 05/10/2023 - 8.9

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0354

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 43k
Donnerstag, 5. Oktober 2023 - Straßburg
Im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge
P9_TA(2023)0354A9-0097/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (COM(2022)0204 – C9-0175/2022 – 2022/0147(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0204),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0175/2022),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. September 2022(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Juni 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9‑0097/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 139.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Oktober 2023 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2023/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG
P9_TC1-COD(2022)0147

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2023/2673.)

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen