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Verfahren : 2023/2899(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0436/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/10/2023 - 10.2
CRE 19/10/2023 - 10.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0373

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 46k
Donnerstag, 19. Oktober 2023 - Straßburg
Die abscheulichen Terrorangriffe der Hamas auf Israel, das Recht Israels, sich im Einklang mit dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht zu verteidigen, und die humanitäre Lage in Gaza
P9_TA(2023)0373RC-B9-0436/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2023 zu den abscheulichen Terrorangriffen der Hamas auf Israel, dem Recht Israels, sich im Einklang mit dem Völkerrecht und dem humanitären Völkerrecht zu verteidigen, und der humanitären Lage im Gazastreifen (2023/2899(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum israelisch-palästinensischen Konflikt,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2023 zur Lage im Nahen Osten,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 Absatz 4 und Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, in denen das Recht auf Selbstverteidigung festgeschrieben ist,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten vom 9. Oktober 2023,

–  unter Hinweis auf die Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung vom 13. September 1993 (Abkommen von Oslo),

–  unter Hinweis auf die EU-Terroristenliste, in der die Hamas als terroristische Vereinigung aufgeführt ist,

–  unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Haager Übereinkommen von 1899 und 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 7. Oktober 2023, kurz nach dem 50. Jahrestag des Angriffs, der den Jom-Kippur-Krieg ausgelöst hatte, die Terrorgruppe Hamas, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen steht, einen abscheulichen Terrorangriff mit beispielloser Grausamkeit, einschließlich Folter und Vergewaltigungen, gegen Israel verübt hat; in der Erwägung, dass die Terroristen der Hamas während des Abschusses von 5 000 Raketen in das israelische Hoheitsgebiet eingedrungen sind; in der Erwägung, dass diese brutalen Angriffe, die hauptsächlich gegen Zivilisten gerichtet waren, zur Ermordung von mehr als 1 400 Israelis und mindestens 75 ausländischen Staatsangehörigen, zu denen auch EU-Bürger gehörten, geführt haben, von denen die meisten Zivilisten waren, darunter auch Kinder und Säuglinge; in der Erwägung, dass bislang mindestens 3 400 Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die Terrorgruppe Hamas schätzungsweise 200 Personen, darunter Kinder, Frauen, ältere Menschen, Überlebende des Holocaust und einige EU-Bürger, entführt hat und sie nun im Gazastreifen als Geiseln hält; in der Erwägung, dass die Terrorgruppe Hamas am 13. Oktober 2023 den Tod von 13 Geiseln bekannt gegeben hat;

B.  in der Erwägung, dass der 7. Oktober 2023 der tödlichste Tag für Juden seit der Schoah war und die höchste Zahl von Todesopfern an einem einzigen Tag in der Geschichte Israels verzeichnet wurde;

C.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die von der Hamas begangenen Verbrechen aufs Schärfste verurteilt und wiederholt die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln gefordert haben; in der Erwägung, dass wichtige regionale Akteure wie Irak, Iran, Katar, Kuwait und Syrien die Verantwortung für den Angriff Israel angelastet haben; in der Erwägung, dass die Gefahr einer Eskalation in der Region so hoch ist wie seit vielen Jahrzehnten nicht mehr;

D.  in der Erwägung, dass der Verteidigungsminister Israels am 9. Oktober 2023 eine vollständige Belagerung des Gazastreifens angekündigt hat, die auch die Unterbrechung der Strom-, Lebensmittel- und Wasserversorgung in diesem Gebiet umfasst; in der Erwägung, dass die israelische Regierung 360 000 Reservisten einberufen hat; in der Erwägung, dass die israelischen Verteidigungsstreitkräfte am 13. Oktober 2023 die Evakuierung von rund 1,1 Millionen Palästinensern, die in Gaza-Stadt und im Norden des Gazastreifens leben, in den Süden des Gebiets gefordert haben; in der Erwägung, dass die Unterbrechung der Versorgung des Gazastreifens mit Strom, Nahrungsmitteln, Wasser und Kraftstoff die Gefahr birgt, dass sich die humanitäre Lage in der Region weiter verschlechtert, da die Bevölkerung den Gazastreifen nicht verlassen kann, weil die Grenze zu Ägypten seit mehr als einer Woche geschlossen ist; in der Erwägung, dass im Gazastreifen mehr als 2 600 Palästinenser getötet, mehr als 10 000 Menschen verletzt und bislang mehr als eine Million Bewohner des Gazastreifens, also die Hälfte der Bevölkerung, innerhalb des Gazastreifens vertrieben wurden;

E.  in der Erwägung, dass die terroristische Vereinigung Hamas nicht das palästinensische Volk und seine berechtigten Bestrebungen vertritt;

F.  in der Erwägung, dass die Kommission zu diesem Konflikt nicht mit einer Stimme gesprochen hat, da das für Nachbarschaft und Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied und das für Krisenmanagement zuständige Kommissionsmitglied widersprüchliche Erklärungen abgegeben haben, während weitere Erklärungen vom Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie von der Präsidentin der Kommission abgegeben wurden;

G.  in der Erwägung, dass der israelisch-palästinensische Konflikt auch 30 Jahre nach dem Abkommen von Oslo ungelöst ist;

H.  in der Erwägung, dass zahlreiche falsche Informationen und manipulierte Inhalte im Umlauf sind; in der Erwägung, dass es keine Toleranz für Terrorismus, die Verherrlichung von Gewalt oder für jene, die zur Zerstörung Israels und des jüdischen Lebens aufrufen, geben sollte;

1.  verurteilt aufs Schärfste die abscheulichen Terrorangriffe, die von der Terrorgruppe Hamas gegen Israel verübt wurden, und bekundet seine Unterstützung für den Staat Israel und seine Bevölkerung; bekräftigt, dass die terroristische Vereinigung Hamas zerschlagen werden muss;

2.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller Geiseln, die von der Terrorgruppe Hamas entführt wurden, und die Rückgabe der Leichen verstorbener Geiseln; weist darauf hin, dass die Geiselnahme einen Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Kriegsverbrechen darstellt;

3.  bekundet seine tiefste Trauer und seine uneingeschränkte Solidarität mit den unschuldigen Opfern auf beiden Seiten, ihren Familien und ihren Angehörigen;

4.  fordert, dass diejenigen, die für terroristische Handlungen und für Völkerrechtsverstöße verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden; bekräftigt die nachdrückliche Unterstützung der EU für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs;

5.  erkennt das Recht Israels auf Selbstverteidigung, wie es im Völkerrecht verankert ist und durch dieses eingeschränkt wird, an und betont, dass das Vorgehen Israels daher strikt mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar sein muss; betont, dass die Angriffe der Terrorgruppe Hamas und die israelische Reaktion die Gefahr bergen, dass es in der Region zu einer verstärkten Gewaltspirale kommt;

6.  betont, dass zwischen dem palästinensischen Volk und seinen berechtigten Bestrebungen einerseits und der terroristischen Vereinigung Hamas und ihren Terrorakten andererseits unterschieden werden muss;

7.  ist sehr besorgt über die sich rasch verschlechternde humanitäre Lage im Gazastreifen, wo die Bevölkerung etwa zur Hälfte aus Kindern besteht; fordert, dass Kanäle geschaffen werden, über die der Zivilbevölkerung im Gazastreifen humanitäre Hilfe bereitgestellt wird, und dass diese dauerhaft geöffnet bleiben; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in dem Gebiet fortzusetzen und auszuweiten; bekräftigt, dass die EU weiterhin humanitäre Hilfe für sie bereitstellen muss; fordert Ägypten und Israel nachdrücklich auf, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um humanitäre Korridore zum Gazastreifen einzurichten;

8.  bedauert und betrauert zutiefst den Verlust von Hunderten von unschuldigen Menschenleben und die Verletzten infolge der Explosion im Ali-Ahli-Krankenhaus; fordert eine unabhängige Untersuchung nach internationalem Recht, um festzustellen, ob es sich um einen vorsätzlichen Angriff und damit um ein Kriegsverbrechen handelte; fordert, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden;

9.  fordert alle Parteien auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine grundlegende Veränderung der politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Lage im Gazastreifen herbeizuführen, unter anderem durch eine vollständige Wiedereröffnung der Grenzübergänge, und gleichzeitig den berechtigten Sicherheitsbedenken Israels Rechnung zu tragen;

10.  verurteilt die vom Libanon und Syrien aus verübten Raketenangriffe auf Israel; fordert die Hisbollah und die militanten palästinensischen Gruppen in diesen Ländern auf, von jeglichen Akten der Aggression gegen Israel Abstand zu nehmen; fordert zudem eine Deeskalation der Spannungen in Ostjerusalem und im Westjordanland;

11.  fordert eine humanitäre Pause, eine Deeskalation und die uneingeschränkte Achtung des humanitären Völkerrechts; weist erneut darauf hin, dass eine friedliche Lösung für den Konflikt gefunden werden muss; betont, dass Angriffe auf Zivilisten, darunter Arbeitskräfte der Vereinten Nationen, medizinische Fachkräfte und Journalisten, und auf zivile Infrastruktur einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen;

12.  fordert die Kommission und den Rat auf, unverzüglich Deeskalationsmaßnahmen einzuleiten, um die mögliche Eskalation der derzeitigen Spannungen entlang der israelisch-libanesischen Grenze zu einem ausgewachsenen Konflikt abzuwenden;

13.  verurteilt die Unterstützung Irans für die Terrorgruppe Hamas und andere terroristische Gruppen im Gazastreifen aufs Schärfste und verurteilt, dass Iran durch seine Maßnahmen zur Aufstachelung zu Gewalt und zur Eskalation des Konflikts zur Destabilisierung der Region beiträgt und die Hisbollah im Zusammenhang mit den Angriffen als seine Stellvertretung unterstützt; bekräftigt seine Forderung, das gesamte Korps der Islamischen Revolutionsgarde und die Hisbollah in die EU-Liste terroristischer Vereinigungen aufzunehmen, und fordert eine gründliche Untersuchung der Rolle, die Iran und anderen Ländern wie Katar und Russland bei der Finanzierung und Unterstützung des Terrorismus in der Region zukommt;

14.  bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für eine durch Verhandlungen erzielte Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzlinien von 1967, bei der zwei souveräne, demokratische Staaten mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten und unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts in Frieden und garantierter Sicherheit nebeneinander bestehen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Initiative zu entwickeln, um die Zweistaatenlösung wieder auf den Weg zu bringen; betont, dass es absolut unerlässlich ist, den Friedensprozess umgehend wieder aufzunehmen;

15.  fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die EU-Mitgliedstaaten auf, weiterhin dringend diplomatische Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage mit Partnern in der Region und internationalen Partnern, auch im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, anzugehen, und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Parteien an den Tisch zu bringen, damit sie sich mit der Lage in der Region auseinandersetzen und an der Lösung der Ursachen des Konflikts arbeiten;

16.  betont, dass nicht abgestimmte Erklärungen und Maßnahmen verschiedener Vertreter der EU zu einer uneinheitlichen Herangehensweise an den Konflikt geführt haben; besteht darauf, dass die Kommission und der Rat die Lage auf koordinierte Weise angehen und mit einer Stimme sprechen müssen, damit die EU ihren geopolitischen Bestrebungen gerecht werden kann;

17.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine gründliche Überprüfung der gesamten finanziellen Unterstützung der EU für die Palästinensischen Gebiete und die Region einzuleiten, um sicherzustellen, dass mit EU-Mitteln weder direkt noch indirekt terroristische Vereinigungen finanziert werden; betont, dass aus dem Haushalt der EU weiterhin Unterstützung geleistet werden muss, um Frieden und Stabilität in der Region zu schaffen, Hass und Fundamentalismus zu bekämpfen und die Menschenrechte zu fördern; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse dem Europäischen Parlament in seiner Funktion als Haushaltsbehörde so bald wie möglich vorzulegen; hebt hervor, dass sich die humanitäre Lage in der Region voraussichtlich verschlechtern wird, und fordert die Kommission auf, den Bedarf an humanitärer Hilfe in der Region neu zu bewerten, um dafür zu sorgen, dass die Mittel der EU weiterhin diejenigen erreichen, die Hilfe benötigen;

18.  fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten dringend eine koordinierende Funktion zu übernehmen, um auf der Grundlage der Solidarität zwischen den EU-Ländern eine sichere und rasche Evakuierung und Rückführung von EU-Bürgern, die die Region verlassen möchten, sicherzustellen;

19.  verurteilt aufs Schärfste die versuchten Angriffe auf eine jüdische Synagoge in Berlin, die ein Gemeindezentrum, eine Grundschule und einen Kindergarten beherbergt, am 18. Oktober 2023 sowie andere ähnliche Vorfälle in anderen europäischen Ländern;

20.  ist besorgt darüber, dass die antisemitischen Reden, Kundgebungen und Angriffe, die sich gegen jüdische Menschen richten, seit Beginn der Terroranschläge der Hamas zugenommen haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit jüdischer EU-Bürger sicherzustellen, unter anderem indem umgehend Schutz für Schulen und Gebetsstätten bereitgestellt wird; verurteilt die Ermordung eines Lehrers in Frankreich und zweier schwedischer Personen in Belgien durch islamische Terroristen aufs Schärfste;

21.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Meta, X und TikTok die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste(1) und, falls anwendbar, des Verhaltenskodex der EU für den Bereich der Desinformation einhalten, und dass strenge Maßnahmen gegen diese Plattformen ergriffen werden, falls darauf weiterhin ungehindert Hassinhalte und schädliche Inhalte verbreitet werden;

22.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Knesset und der Regierung Israels, dem Palästinensischen Legislativrat und der Palästinensischen Behörde sowie dem Parlament und der Regierung Ägyptens zu übermitteln.

(1) Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen