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Verfahren : 2023/2901(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0449/2023

Eingereichte Texte :

B9-0449/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/10/2023 - 10.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0374

Angenommene Texte
PDF 170kWORD 58k
Donnerstag, 19. Oktober 2023 - Straßburg
Rechtsstaatlichkeit in Malta sechs Jahre nach der Ermordung von Daphne Caruana Galizia und die Notwendigkeit, Journalisten zu schützen
P9_TA(2023)0374B9-0449/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2023 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta sechs Jahre nach der Ermordung von Daphne Caruana Galizia und zur Notwendigkeit, Journalisten zu schützen (2023/2901(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 2, 4, 5, 6, 7, 9 und 10 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Artikel 6, 7, 8, 10, 11, 12 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta“),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. November 2017 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta(1), vom 28. März 2019 zur Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und in der Slowakei(2), vom 18. Dezember 2019 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta nach den jüngsten Enthüllungen im Zusammenhang mit der Ermordung von Daphne Caruana Galizia(3), vom 29. April 2021 zum Mord an Daphne Caruana Galizia und zur Rechtsstaatlichkeit in Malta(4) und vom 20. Oktober 2022 zur Rechtsstaatlichkeit in Malta fünf Jahre nach der Ermordung von Daphne Caruana Galizia(5),

–  unter Hinweis auf die Anhörungen, Aussprachen und Delegationsreisen, die von der Gruppe des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Beobachtung der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte seit dem 15. November 2017 durchgeführt wurden,

–  unter Hinweis auf den Briefwechsel zwischen der Vorsitzenden der Gruppe zur Beobachtung der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte und dem Premierminister Maltas,

–  unter Hinweis auf die Entschließung 2293 (2019) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 26. Juni 2019 mit dem Titel „Daphne Caruana Galizia’s assassination and the rule of law in Malta and beyond: ensuring that the whole truth emerges“ (Der Mord an Daphne Caruana Galizia und die Rechtsstaatlichkeit in Malta und darüber hinaus: dafür sorgen, dass die ganze Wahrheit ans Licht kommt),

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Folgemaßnahmen zu der Entschließung 2293 (2019) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der am 8. Dezember 2020 vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme Nr. 993/2020 der Venedig-Kommission vom 8. Oktober 2020 zu zehn Gesetzen und Gesetzentwürfen zur Umsetzung von Legislativvorschlägen, die Gegenstand der Stellungnahme CDL-AD(2020)006 sind,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Menschenrechtskommissarin des Europarats im Anschluss an ihren Besuch in Malta vom 11. bis 16. Oktober 2021,

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Menschenrechtskommissarin des Europarats vom 23. September 2022 an den Premierminister Maltas und auf dessen Antwort vom 4. Oktober 2022,

–  unter Hinweis auf die Schreiben der Menschenrechtskommissarin des Europarats vom 26. September 2023 an den Premierminister Maltas und an den Präsidenten des maltesischen Parlaments sowie auf deren Antworten,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2023 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023“ (COM(2023)0800),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Arbeitsbesuch seiner Delegation zur Rechtsstaatlichkeit vom 23. bis zum 25. Mai 2022 in Valletta (Malta),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Union auf die in Artikel 2 EUV verankerten gemeinsamen Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gründet, die den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam sind und zu denen sich die Bewerberländer im Rahmen der Kopenhagener Kriterien bekennen müssen, um der Union beitreten zu können, und die nach dem Beitritt nicht missachtet oder neu ausgelegt werden dürfen; in der Erwägung, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte einander verstärkende Werte sind, deren Aushöhlung eine systemische Bedrohung für die Union und die Rechte und Freiheiten ihrer Bürger darstellen könnte;

B.  in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Werte und Grundsätze, die in den Verträgen der EU und völkerrechtlichen Übereinkünften auf dem Gebiet der Menschenrechte verankert sind, für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bindende Wirkung haben und eingehalten werden müssen;

C.  in der Erwägung, dass die Charta zum Primärrecht der EU zählt; in der Erwägung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit und die Pluralität der Medien in Artikel 11 der Charta und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind;

D.  in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Artikel 19 Absatz 1 EUV, Artikel 47 der Charta und Artikel 6 der EMRK verankert und eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, Straffreiheit für Verbrechen gegen Journalisten zu unterbinden und für die Sicherheit und den Schutz von Journalisten zu sorgen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten mit Blick auf die Verhinderung von Straffreiheit verpflichtet sind, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Täter von Verbrechen gegen Journalisten und andere Medienakteure vor Gericht zu bringen; in der Erwägung, dass ein unabhängiges und effizientes Justizsystem sowie die Verabschiedung und vollständige Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Medienfreiheit, der freien Meinungsäußerung, des Rechts auf Zugang zu Informationen und des Schutzes von Journalisten und Medienschaffenden die wichtigsten Voraussetzungen sind, um ein Umfeld für freien und unabhängigen Journalismus zu fördern und zu schaffen;

E.  in der Erwägung, dass Journalisten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Investigativjournalisten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zunehmend zur Zielscheibe sogenannter strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP) werden, die nicht darauf abzielen, einen juristischen Sieg zu erringen, sondern vielmehr – und ausschließlich – darauf, finanziellen, psychologischen und zeitlichen Druck auf Journalisten auszuüben, um ihre Arbeit zu behindern, die öffentliche Kontrolle zu umgehen und zu verhindern, dass staatliche Stellen zur Rechenschaft gezogen werden; in der Erwägung, dass hier in Bezug auf die Medienfreiheit mit Einschüchterung gearbeitet wird; in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats darauf hingewiesen hat, dass der Zugang zu Informationen in Malta weiterhin behindert wird, was auf ein Muster bei der ungerechtfertigten Geheimhaltung von Informationen, die von erheblichem öffentlichem Interesse sein könnten, in staatlichen Einrichtungen hinweist;

F.  in der Erwägung, dass gegen Journalisten Spähsoftware wie Pegasus und Predator eingesetzt wird; in der Erwägung, dass laut der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, in hohem Maße intrusive Spähsoftware die Menschenrechte im Kern bedroht und in einer demokratischen Gesellschaft weder als notwendig noch als verhältnismäßig angesehen werden sollte; in der Erwägung, dass durch die gezielte Überwachung von Journalisten mit Spähsoftware die Vertraulichkeit ihrer Quellen und damit das Funktionieren und die Glaubwürdigkeit einer der wichtigsten Säulen unserer demokratischen Gesellschaften bedroht sind, nämlich der freie Zugang zu Informationen für alle und die Stärkung eines pluralistischen Medienumfelds; in der Erwägung, dass die Organe der EU und die Mitgliedstaaten den Empfehlungen im Bericht des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware unverzüglich nachkommen sollten;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 hervorgehoben hat, dass keine weiteren Fortschritte in Bezug auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten – unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten – erzielt wurden und dass maltesische Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs weiterhin auf Hindernisse stoßen;

H.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten auf die Einrichtung von Frühwarn- und Krisenreaktionsmechanismen drängen sollten, um sicherzustellen, dass Journalisten und andere Medienakteure unmittelbar Zugang zu Schutzmaßnahmen haben, wenn sie bedroht werden; in der Erwägung, dass solche Mechanismen einer angemessenen Kontrolle durch die Zivilgesellschaft unterliegen sollten und in ihrem Rahmen der Schutz von Hinweisgebern und Quellen, die anonym bleiben möchten, gewährleistet sein sollte; in der Erwägung, dass im Jahr 2021 im Zuge einer Aktualisierung des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern (Kapitel 529 des maltesischen Gesetzbuchs) die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden(6), in nationales maltesisches Recht umgesetzt wurde;

I.  in der Erwägung, dass die maltesische Investigativjournalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia, die Korruptionsfälle anprangerte, am 16. Oktober 2017 mit einer Autobombe ermordet wurde; in der Erwägung, dass sie schikaniert und unzählige Male bedroht wurde;

J.  in der Erwägung, dass infolge der von den maltesischen Behörden geführten und von Europol unterstützten Mordermittlungen mehrere Verdächtige und der mögliche Drahtzieher des Mordes identifiziert werden konnten, Anklage gegen sie erhoben wurde und sie nun vor Gericht stehen; in der Erwägung, dass es von einem der verurteilten Mörder von Daphne Caruana Galizia ein öffentliches Foto anlässlich einer Taufe im Familienkreis im Februar 2023 gibt; in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats am 26. September 2023 feststellte, dass keine nennenswerten Ergebnisse dabei zu verzeichnen sind, alle für den Mord an Daphne Caruana Galizia verantwortlichen Personen vor Gericht zu stellen;

K.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) benutzt wurden, um Transaktionen zu verschleiern, die angeblich mit der Korruption in Zusammenhang standen, an deren Aufdeckung Daphne Caruana Galizia zum Zeitpunkt ihrer Ermordung arbeitete;

L.  in der Erwägung, dass der Stabschef des ehemaligen Premierministers Maltas und der ehemalige Minister für Tourismus, der zuvor Energieminister war, und ihre Familien vom US-Außenministerium aufgrund ihrer Verwicklung in Korruption in erheblichem Ausmaß aufgelistet und daher mit einem Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten belegt wurden;

M.  in der Erwägung, dass es keine Fortschritte bei den Gerichtsverfahren gegen Mitarbeiter der Pilatus Bank und gegen die ehemaligen Partner des inzwischen aufgelösten Unternehmens Nexia BT sowie bei den Korruptionsfällen im Zusammenhang mit dem ElectroGas-Vertrag gibt, zu denen Daphne Caruana Galizia zum Zeitpunkt ihrer Ermordung recherchierte und die in der Entschließung des Parlaments vom 20. Oktober 2022 angesprochen wurden;

N.  in der Erwägung, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht nur durch einen unzureichenden Rechtsrahmen bedroht ist, sondern auch durch eine Kultur der Straflosigkeit, die dadurch ermöglicht wird, dass an unzulänglichen institutionellen Kontrollmechanismen festgehalten wird, die eine politische Einmischung begünstigen und eine wirksame Durchsetzung behindern, ohne die es keine wirksame strafrechtliche Verfolgung von Korruption geben kann;

O.  in der Erwägung, dass Ende 2019 auf Ersuchen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats eine unabhängige öffentliche Untersuchung zum Mord an Daphne Caruana Galizia eingeleitet wurde, die am 29. Juli 2021 abgeschlossen wurde; in der Erwägung, dass der Vorstand der öffentlichen Untersuchung einen Abschlussbericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, zur Achtung der Pressefreiheit, zur Meinungsfreiheit und zum Schutz von Journalisten, zur Rechtsreform auf Verfassungsebene und zu Gesetzesvorschlägen zur Medienfreiheit veröffentlicht hat; in der Erwägung, dass bei der öffentlichen Untersuchung ferner festgestellt wurde, dass es zwar keine Beweise dafür gebe, dass der Staat selbst eine Rolle bei der Ermordung von Daphne Caruana Galizia gespielt habe, er jedoch die Verantwortung für den Mord trage, da er ein Klima der Straffreiheit geschaffen habe, das von den höchsten Ebenen im Innersten der Verwaltung von Castille ausgegangen sei und sich bis zu anderen Stellen wie den Regulierungsbehörden und der Polizei ausgedehnt habe, was zum Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit geführt habe; in der Erwägung, dass die Beweise, die bei der öffentlichen Untersuchung vorgelegt wurden, eine ausgedehnte Kultur der Straffreiheit nicht nur für die höchsten Beamten in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Vertrauenspersonen, sondern auch für den begrenzten Kreis von Politikern, Geschäftsleuten und Kriminellen offenbart haben;

P.  in der Erwägung, dass maltesische Investigativjournalisten einen Skandal aufgedeckt haben, bei dem es um den Kauf von Stimmen verärgerter Regierungsanhänger geht, die mit gefälschten amtlichen Dokumenten, einschließlich gefälschter ärztlicher Atteste, geködert wurden; in der Erwägung, dass daraufhin Mittelsmänner und Vermittler Kick-backs forderten und von den direkt Begünstigten Zahlungen erzwangen; in der Erwägung, dass der maltesische Arbeitgeberverband erklärt hat, dass die Vertuschung solcher Skandale unter dem Vorwand, dies entspreche dem normalen Funktionieren des politischen Systems, inakzeptabel ist und eine gefährliche Botschaft an alle Bereiche der maltesischen Gesellschaft sendet; in der Erwägung, dass Mittelsmänner und Vermittler der Regierungspartei weiterhin vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sind; in der Erwägung, dass diese Vorfälle deutlich machen, dass es in Malta nach wie vor schwerwiegende Probleme mit der Staatsführung gibt und dass dadurch das Leben der Menschen in Malta sowie der internationale Ruf des Landes beeinträchtigt ist;

Q.  in der Erwägung, dass maltesische Investigativjournalisten einen weiteren Skandal aufgedeckt haben, bei dem es um die Einflussnahme von Regierungsbeamten bei der Vergabe von Führerscheinen auf der Grundlage der politischen Zugehörigkeit des Antragstellers geht; in der Erwägung, dass keiner der hochrangigen Beamten, die Namen für eine bevorzugte Behandlung weitergegeben haben, strafrechtlich verfolgt wurde;

R.  in der Erwägung, dass durchgesickerte Informationen darauf hindeuten, dass im Besitz der Regierungspartei befindliche Daten über die Wahlpräferenzen der Bevölkerung verwendet wurden, um staatliche Leistungen zu verweigern und Bürger systematisch zu diskriminieren; in der Erwägung, dass der maltesische Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung des systematischen Missbrauchs von Daten privater Bürger eingeleitet hat;

S.  in der Erwägung, dass der maltesische Premierminister Handlungen institutionalisierter Korruption in einer Weise heruntergespielt hat, durch die die Kultur der Straffreiheit für Beamte, die mutmaßlich in Skandale verwickelt sind, weiter verfestigt wird;

T.  in der Erwägung, dass Aktivisten der Zivilgesellschaft im September 2023 von der Polizei verhört wurden, nachdem sie Proteste gegen die nationale Rundfunkanstalt abgehalten hatten, deren Geschäftsführer in die Skandale verwickelt war, bis jetzt jedoch nicht strafrechtlich verfolgt wird; in der Erwägung, dass nichtstaatliche Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft der nationalen öffentlichen Rundfunkanstalt Zensur vorwerfen; in der Erwägung, dass der Korruptionswahrnehmungsindex für Malta derzeit bei 51 Punkten liegt, was einen Rückgang um drei Punkte gegenüber dem Vorjahr bedeutet, und dass laut Transparency International einer der Hauptgründe dafür die politische Einmischung in die öffentlichen Medien ist; in der Erwägung, dass der Verfassungsgerichtshof im Februar 2023 entschieden hat, dass die Rundfunkbehörde die verfassungsrechtliche Pflicht hat, von Amts wegen proaktiv und umgehend die Überparteilichkeit von Hörfunk und Fernsehen zu gewährleisten;

U.  in der Erwägung, dass die Regierung Maltas eine Reihe von Reformen vorgeschlagen hat, um einige der Empfehlungen im Rahmen der öffentlichen Untersuchung umzusetzen, darunter Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Medienfreiheit und einen Vorschlag für ein Gesetz gegen SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung); in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats die Mitglieder des maltesischen Parlaments nachdrücklich aufgefordert hat, die Vorschläge der Regierung abzulehnen, da darin die Ansichten nationaler und internationaler Akteure weitgehend ignoriert werden; in der Erwägung, dass die Kommissarin die Regierung kritisiert hat, weil diese die Transparenz und eingehende Konsultation, die aufgrund des Ernsts der Lage erforderlich seien, unterlassen habe;

V.  in der Erwägung, dass im jüngsten Bericht des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus das Risiko für redaktionelle Autonomie und politische Unabhängigkeit als „hoch“ eingestuft wurde und das Gesamtrisiko für Medienpluralismus in Malta nicht mehr als „mittel“, sondern als „hoch“ bewertet wird;

W.  in der Erwägung, dass aus der Rangliste der Pressefreiheit 2023 von Reporter ohne Grenzen hervorgeht, dass sich die nationale Medienlandschaft verschlechtert hat, wobei Malta auf Rang 84 von insgesamt 180 Rängen liegt und im Vergleich zu 2022 um sechs Ränge zurückgefallen ist; in der Erwägung, dass laut demselben Bericht der nationale Rechts- und Regelungsrahmen es Journalisten nicht ermöglicht, ihre Rechte wahrzunehmen;

X.  in der Erwägung, dass gegen die maltesische Nachrichtenagentur The Shift News SLAPP-Klagen mit 40 separaten Gerichtsverfahren von Behörden gegen Anfragen unter Berufung auf die Informationsfreiheit bezüglich öffentlicher Ausgaben im Zusammenhang mit unabhängigen Medien eingereicht wurden; in der Erwägung, dass The Shift News die Verfahren, die abgeschlossen sind, mit großem finanziellen Einsatz für sich entschieden hat;

Y.  in der Erwägung, dass laut der Anti-SLAPP-Koalition in Europa die Zahl der SLAPP-Klagen in Europa im Jahr 2022 auf ein Rekordhoch von 161 dokumentierten Fällen gestiegen ist; in der Erwägung, dass Malta denselben Ergebnissen zufolge mit 19,93 Fällen pro 100 000 Personen die höchste Zahl von SLAPP-Klagen pro Kopf verzeichnete; in der Erwägung, dass gegen Daphne Caruana Galizia zum Zeitpunkt ihrer Ermordung 43 Zivil- und fünf Strafverfahren anhängig waren;

Z.  in der Erwägung, dass die Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption jedoch nach wie vor ignoriert werden, wie die Menschenrechtskommissarin des Europarats festgestellt hat;

AA.  in der Erwägung, dass die Bemühungen um den Schutz des Journalismus nur erfolgreich sein können, wenn ebenso umfassende Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche unternommen werden, und dass die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche ohne starke und pluralistische Presse scheitern wird;

1.  würdigt Daphne Caruana Galizia anlässlich des sechsten Jahrestags ihrer Ermordung sowie ihre wichtige Arbeit, die darin bestand, Korruption, organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und Geldwäsche aufzudecken und diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die an solchen illegalen Aktivitäten beteiligt sind; verurteilt aufs Schärfste die Kriminalisierung von, die Angriffe auf und die Ermordung von Journalisten aufgrund ihrer Arbeit – einschließlich der Morde an Ján Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová am 21. Februar 2018, Viktoria Marinova am 6. Oktober 2018, dem griechischen Journalisten Giorgos Karaivaz am 9. April 2021 und dem niederländischen Journalisten Peter R. de Vries am 15. Juli 2021 – und betont die entscheidende Rolle, die sie bei der Aufdeckung der Wahrheit, dem Schutz der Demokratie und der Beendigung der Kultur der Straflosigkeit spielen; bringt seine tiefe Bestürzung über den Umstand zum Ausdruck, dass keine wirksamen Ermittlungen zum Mord an Giorgos Karaivaz durchgeführt wurden und die Festnahme von zwei Verdächtigen eher mit dem Wahlkampf im Zusammenhang zu stehen scheint; fordert die staatlichen Stellen Griechenlands auf, dafür zu sorgen, dass der Gerechtigkeit uneingeschränkt Genüge getan wird; würdigt ferner alle Journalisten, die in den letzten Jahren in Europa ermordet wurden; bekräftigt die überragende Bedeutung unabhängiger Medien und einer aktiven Zivilgesellschaft als Grundpfeiler von Gerechtigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; stellt fest, dass die Ermordung von Journalisten nicht nur einen der Mitgliedstaaten, sondern die Europäische Union als Ganzes betrifft; ist der festen Überzeugung, dass es sich beim Schutz der demokratischen Rechtsstaatlichkeit um eine gemeinsame Verantwortung handelt, die über Staats- und Parteigrenzen hinausgeht;

2.  ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass in den laufenden Gerichtsverfahren wegen der Ermordung von Daphne Caruana Galizia seit seiner Entschließung vom 20. Oktober 2022 anlässlich des fünften Jahrestags ihrer Ermordung nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, dass es bislang nur drei Verurteilungen auf niedriger Ebene gab und dass der Drahtzieher des Mordes noch nicht verurteilt wurde; fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird; fordert daher erneut, dass die Ermittlungen zu den Hauptmotiven des Mords zum Abschluss gebracht und die Strafverfahren umgehend abgeschlossen werden und dass dabei alle auf irgendeiner Ebene an dem Mord beteiligten Personen vor Gericht gestellt werden; fordert erneut die umfassende und stetige Beteiligung von Europol an allen Aspekten der Mordermittlungen und an allen damit in Verbindung stehenden Ermittlungen;

3.  fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, für die Sicherheit und den Schutz von Journalisten und Medienschaffenden zu sorgen; fordert sie ferner auf, den Empfehlungen des Parlaments zum Schutz von Journalisten umgehend nachzukommen;

4.  bekräftigt die in seinen früheren Entschließungen zu Malta zum Ausdruck gebrachten Bedenken und Empfehlungen;

5.  ist entsetzt über die Erklärung des Premierministers vom 3. Oktober 2023, in der er Handlungen der institutionalisierten Korruption heruntergespielt hat; ist der Ansicht, dass durch derartige Erklärungen die Kultur der Straflosigkeit für mutmaßlich in Skandale verwickelte Amtsträger weiter gefestigt wird;

6.  ist besorgt angesichts der Tatsache, dass zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Berichts über die öffentliche Untersuchung die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen immer noch in hohem Maße unzureichend ist; stellt fest, dass die maltesische Regierung eine Reihe von Reformen vorgeschlagen hat, darunter Gesetzesvorschläge, mit denen einige dieser Empfehlungen umgesetzt werden sollen; stellt fest, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass bei diesen mangelhaften Reformvorschlägen die Ansichten internationaler und nationaler Organisationen außer Acht gelassen wurden; fordert die maltesische Regierung daher auf, sämtliche Empfehlungen des Berichts über die öffentliche Untersuchung, einschließlich der Empfehlungen zur Rechtsstaatlichkeit und zur organisierten Kriminalität, umgehend umzusetzen;

7.  fordert, dass der Kultur der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird; fordert daher gründliche, zügige und unabhängige Ermittlungen gegen alle Amtsträger, die gemäß den Enthüllungen von Investigativjournalisten in Malta mutmaßlich in Korruption, Erpressung und unerlaubte Einflussnahme verwickelt sind, einschließlich des Stimmenkaufs und der Machenschaften im Zusammenhang mit der Erlangung der Fahrerlaubnis, und fordert eine entsprechende strafrechtliche Verfolgung; betont, dass Journalisten gefährdet sein werden, solange Korruption weiterhin ungestraft bleibt;

8.  fordert den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, die laufende Untersuchung in Malta zu beobachten, die am 9. Oktober 2023 öffentlich bekannt gegeben wurde und die die missbräuchliche Nutzung privater Daten maltesischer Bürger zum Gegenstand hat, wobei diese mutmaßlich zur Diskriminierung aufgrund der politischen Zugehörigkeit verwendet wurden;

9.  betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Finanz- und Wirtschaftskriminalität auf hoher Ebene, insbesondere Korruption und Geldwäsche, rigoros strafrechtlich verfolgt wird; ist jedoch entsetzt über die dauerhaft ausbleibenden Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung im Zusammenhang mit den Korruptions- und Geldwäscheskandalen, die Daphne Caruana Galizia zum Zeitpunkt ihrer Ermordung untersucht hatte und bei denen es Verdächtige auf höchster politischer Ebene gibt; ist ferner beunruhigt über das institutionelle Versagen der Strafverfolgung und der Justiz in Malta und fordert die zuständigen staatlichen Stellen nachdrücklich auf, alle Personen, die in einen oder mehrere der zahlreichen Fälle, die derzeit untersucht oder gemeldet werden, verwickelt sind, vor Gericht zu stellen; fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dauer der Ermittlungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zu bewältigen, indem sie unter anderem eine solide Bilanz im Hinblick auf rechtskräftige Urteile aufbauen; weist darauf hin, dass die langwierigen Ermittlungen den Fortschritt im Bereich der Rechtsstaatlichkeit weiterhin behindern; unterstreicht die Bedeutung der institutionellen Unabhängigkeit für das ordnungsgemäße Funktionieren des Rechtsstaats; fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, Fortschritte bei der Untersuchung von Fällen zu erzielen, in denen damalige Amtsträger möglicherweise versuchten, Beweise zu verschleiern sowie Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu behindern;

10.  bekräftigt seine Besorgnis über die langsamen Fortschritte bei den Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Angestellte der Pilatus Bank und über die Bemühungen der staatlichen Stellen Maltas, die Verfahren auszusetzen, nachdem das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten scheinbar vorläufige Maßnahmen ergriffen hat; fordert genaue Erläuterungen zu den vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vom 14. September 2022, da ein Richter angedeutet hat, dass die Regierung das Gericht in Bezug auf die Einstellung der Verfahren irregeführt hat; fordert die einschlägigen internationalen und europäischen Gremien erneut auf, die Fortschritte in Fällen mutmaßlicher Geldwäsche und Korruption weiterhin zu beobachten;

11.  fordert, dass zusätzliche Kapazitäten für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Straftaten bereitgestellt werden; bedauert, dass die maltesische Regierung im Widerspruch zu der Stellungnahme der Venedig-Kommission einen Mechanismus durchgesetzt hat, um mit einfacher Mehrheit Blockaden bei der Ernennung des Beauftragten für Regeln für das Verhalten im öffentlichen Dienst zu verhindern; bedauert, dass in Malta Polarisierung der Beschlussfassung durch Konsens im Wege steht; stellt fest, dass die Erhöhung der Zahl der Richter zwar möglicherweise die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren von 550 auf 529 Tage ermöglicht hat, dass die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren jedoch nur eine der Empfehlungen im Rahmen der öffentlichen Untersuchung war; bedauert die Schwachstellen im maltesischen Justizsystem und fordert, dass Lösungen dafür gefunden werden, die Dauer von Gerichtsverfahren zu verkürzen;

12.  fordert die Venedig-Kommission auf, eine Stellungnahme zur Stärkung des nationalen Rechtsrahmens Maltas auszuarbeiten, um Korruption, einschließlich Korruption auf hoher Ebene und Machtmissbrauch, wirksam und konsequent zu ahnden;

13.  fordert die Kommission auf, die Kultur der Straflosigkeit in Malta ernst zu nehmen und auf eine rasche Rückkehr zur Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Malta zu drängen; fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden einschlägigen Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass das Recht für alle gleichermaßen gilt;

14.  ist besorgt angesichts der Straflosigkeit, die dem ehemaligen Premierminister, seinem Stabschef und dem ehemaligen Minister für Tourismus, der zugleich ehemaliger Minister für Energie ist, gewährt wird;

15.  betont, dass es sich bei polizeilichem Vorgehen gegen Aktivisten um Einschüchterung handelt, durch die die Beteiligung der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird und die dazu beiträgt, dass die Zivilgesellschaft zum Schweigen gebracht wird, insbesondere im Zusammenhang mit der anhaltenden Straflosigkeit für Straftaten; fordert rechtliche, administrative und politische Reformen, die internationalen Standards entsprechen, damit die bei der öffentlichen Untersuchung festgestellten systemischen Probleme vollständig bewältigt werden;

16.  fordert die maltesische Regierung auf, von ihrer negativen Rhetorik gegen Journalisten abzusehen und nicht weiter ein für Journalisten und Medienschaffende feindseliges Klima zu fördern, wozu auch die Menschenrechtskommissarin des Europarats aufgerufen hat; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass nach wie vor Hindernisse für die Freiheit und den Pluralismus der Medien bestehen, beispielsweise im Hinblick auf Anfragen an die Regierung bezüglich des Zugangs zu Informationen sowie eine mögliche Diskriminierung bei der Finanzierung von Medienunternehmen; verurteilt das in staatlichen Einrichtungen vorhandene Muster der ungerechtfertigten Geheimhaltung von Informationen, die von erheblichem öffentlichen Interesse sein könnten; fordert die maltesische Regierung erneut auf, ihre Rechtsbehelfe gegen eine Reihe von Anträgen im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit, die von der Nachrichtenplattform The Shift News eingereicht wurden, zurückzuziehen;

17.  bedauert, dass durch die Vorschläge der maltesischen Regierung die Lage der Medienfreiheit nicht verbessert wird; fordert die staatlichen Stellen Maltas nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die vorgeschlagenen Reformen den europäischen und internationalen Standards für den Schutz von Journalisten entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung und Sanktionierung von Drohungen und Schikanen gegen Journalisten in der Öffentlichkeit und im Internet, und die Reformen rasch umzusetzen; fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, zusätzliche Maßnahmen und sonstige Schutzvorkehrungen zu erlassen, um das Umfeld für kritischen und unabhängigen Journalismus in Malta und die Rechenschaftspflicht von Politikern und Beamten zu verbessern;

18.  äußert seine Besorgnis über Berichte, wonach der Sachverständigenausschuss für Medien, der mit der Beratung über Veränderungen im Medienbereich beauftragt war, zwar einige Medienvertreter umfasste, die maltesische Regierung jedoch keine wesentliche Konsultation der Öffentlichkeit durchführte; hält es für beunruhigend, dass die staatlichen Stellen Maltas die Aufforderungen zur Durchführung einer breit angelegten öffentlichen Konsultation zum Medienbereich und insbesondere zur Beschränkung des Einsatzes von SLAPP-Klagen ignoriert haben; unterstützt die Forderungen der Menschenrechtskommissarin des Europarats an das maltesische Parlament, die vorgeschlagenen mangelhaften Rechtsvorschriften, einschließlich Verfassungsänderungen, erst zu verabschieden, wenn eine transparente und gründliche Konsultation zu den Gesetzesentwürfen durchgeführt wurde, der Priorität eingeräumt werden sollte; betont, dass jeder Schritt zur Verbesserung der Gesetzesentwürfe auf den Empfehlungen des Berichts über die öffentliche Untersuchung beruhen muss und dass solche Änderungen zumindest den internationalen Standards für den Schutz und die Sicherheit von Journalisten und die Freiheit der Medien entsprechen müssen, damit hochwertige Mediengesetze erlassen werden; weist die maltesische Regierung erneut auf ihre Verantwortung hin, umfassende, alle einbeziehende und strukturierte öffentliche Konsultationen zu Rechtsreformen durchzuführen;

19.  missbilligt, dass Journalisten sowie Familienangehörige von Daphne Caruana Galizia derzeit immer noch Ziel von SLAPP-Klagen sind, und bekräftigt seine entschiedene und nachdrückliche Forderung an die Personen, die die Verfahren während ihrer Zeit als Amtsträger eingeleitet haben, darunter der ehemalige Premierminister und ehemalige Regierungsbeamte, die Klagen zurückzunehmen;

20.  weist erneut darauf hin, dass maltesische Gerichte die Möglichkeit haben, Verleumdungsklagen als „offensichtlich unbegründet“ einzustufen und sie deswegen abzuweisen; fordert die staatlichen Stellen Maltas erneut auf, die Empfehlung (EU) 2021/1534 der Kommission vom 16. September 2021 zur Gewährleistung des Schutzes, der Sicherheit und der Handlungskompetenz von Journalisten und anderen Medienschaffenden in der Europäischen Union (C(2021)6650) umzusetzen und wirksame Maßnahmen zum Schutz von Journalisten zu erlassen; weist darauf hin, dass mit einer entsprechenden Richtlinie ausschließlich gegen SLAPP-Klagen mit grenzüberschreitender Dimension vorgegangen werden könnte; fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, im Einklang mit den Bemerkungen und Empfehlungen des Europarats durch wirksame Rechtsvorschriften zur Unterbindung von SLAPP-Klagen auch gegen innerstaatliche Fälle vorzugehen; fordert die Organe der Union auf, rasch eine Einigung über eine ambitionierte Anti-SLAPP-Richtlinie zu erzielen, und fordert die staatlichen Stellen Maltas auf, die Empfehlung, die dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (COM(2022)0177) beigefügt ist, uneingeschränkt umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit weiterer Rechtsvorschriften zu prüfen, damit alle SLAPP-Klagen abgedeckt werden können;

21.  fordert die maltesische Regierung auf, die bestehenden Bedenken im Zusammenhang mit der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der öffentlichen Medien von politischer Einflussnahme weiter in Angriff zu nehmen, wozu auch ein Rahmen zur Gewährleistung von Transparenz bei staatlicher Werbung gehört, sowie gegen die zunehmende Hetze in sozialen Medien vorzugehen; weist darauf hin, dass das Europäische Medienfreiheitsgesetz dazu beitragen sollte, die Freiheit, den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien in der gesamten Union sicherzustellen, einschließlich der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt den Medienpluralismus beeinträchtigen; fordert die Organe der Union auf, rasch eine Einigung über ein ambitioniertes Europäisches Medienfreiheitsgesetz zu erzielen;

22.  fordert die maltesische Regierung auf, das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch endlich im nationalen Recht zu verankern, wie es die Regierung angekündigt, jedoch nicht in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt hat, während im Gegenteil ein restriktives Abtreibungsgesetz verabschiedet wurde;

23.  erinnert die maltesische Regierung an ihre Zusage, bis Ende 2024 eine Datenbank für die Erhebung von Informationen über die Meldung von Missständen einzurichten, und weist sie erneut darauf hin, dass gemäß dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 die Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern nicht umgesetzt wurden;

24.  fordert die Regierung nachdrücklich auf, der Einrichtung des Amts des Kommissars für Menschenrechte und Gleichstellung im Einklang mit den Pariser Grundsätzen und dem Besitzstand der Union im Bereich der Gleichstellung Vorrang einzuräumen;

25.  fordert die staatlichen Stellen Maltas erneut auf, alle ausstehenden Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der Venedig-Kommission, der Gruppe der Staaten gegen Korruption und des Expertenausschusses für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MONEYVAL) vollständig umzusetzen;

26.  betont, dass das maltesische Programm zur Verleihung der Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Investitionen nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt; weist erneut auf seinen Standpunkt hin, dass die Unionsbürgerschaft nicht zum Verkauf angeboten werden darf, und fordert ein sofortiges Verbot des Programms in Malta und in der gesamten Union; sieht dem endgültigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in dieser Angelegenheit erwartungsvoll entgegen;

27.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, der Regierung und dem Parlament der Vereinigten Arabischen Emirate sowie dem Präsidenten der Republik Malta zu übermitteln.

(1) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 29.
(2) ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 107.
(3) ABl. C 255 vom 29.6.2021, S. 22.
(4) ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 64.
(5) ABl. C 149 vom 28.4.2023, S. 15.
(6) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen