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Verfahren : 2022/2182(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0283/2023

Eingereichte Texte :

A9-0283/2023

Aussprachen :

PV 19/10/2023 - 5
CRE 19/10/2023 - 5

Abstimmungen :

PV 19/10/2023 - 10.5
CRE 19/10/2023 - 10.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0376

Angenommene Texte
PDF 191kWORD 60k
Donnerstag, 19. Oktober 2023 - Straßburg
Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU
P9_TA(2023)0376A9-0283/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Oktober 2023 zum Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben der Zukunft in der EU (2022/2182(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 39 und 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013(2),

–  unter Hinweis auf die von seinem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel „Die Zukunft des europäischen Landwirtschaftsmodells: sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und Landwirte in der EU“, die von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union im April 2022 veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 8. April 2021 mit dem Titel „Evaluierung der Auswirkungen der GAP auf den Generationswechsel, die lokale Entwicklung und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten“ (SWD(2021)0078),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik(4),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zu dem Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“(5),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ (COM(2021)0345),

–  unter Hinweis auf die von Eurostat veröffentlichten Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2020,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zu der Frage, wie mit der GAP die Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten verbessert werden kann(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „,Vom Hof auf den Tisch‘ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2020 mit dem Titel „Empfehlungen an die Mitgliedstaaten bezüglich ihre Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik“ (COM(2020)0846),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2023 mit dem Titel „Talenterschließung in den Regionen Europas“ (COM(2023)0032),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(10),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Juni 2020 über die Auswirkungen des demografischen Wandels (COM(2020)0241),

–  unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. Januar 2021 zum Thema „Altern – Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen“ (COM(2021)0050),

–  unter Hinweis auf die Studie der Kommission mit dem Titel „Farmers of the future“ (Landwirte der Zukunft), die von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Jahr 2020 veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Die Herausforderung der Landaufgabe nach 2020 und Optionen für Ausgleichsmaßnahmen“, der von der Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union im Dezember 2020 herausgegeben wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, die am 28. September 2018 vom Menschenrechtsrat angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Jugenderklärung, die auf der 67. Konferenz der Hauptabteilung Presse und Information der Vereinten Nationen mit Nichtregierungsorganisationen (DPI NGO) vom 22. und 23. August 2018 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016) des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gebieten, die am 7. März 2016 angenommen wurde,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9‑0283/2023),

A.  in der Erwägung, dass im Jahr 2020 die Mehrheit (57,6 %) der Führungskräfte in der Landwirtschaft (alle Geschlechter) mindestens 55 Jahre alt war und nur etwa 12 % davon unter 40 Jahre alt waren, wovon wiederum nahezu die Hälfte zwischen 35 und 39 Jahren alt war; in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten ein verhältnismäßig großer Anteil der Landwirte 65 Jahre und älter ist, wobei im Jahr 2016 auf jeden Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs unter 40 Jahren drei über 65 Jahren kamen; in der Erwägung, dass die Herausforderung des Generationenwechsels in den Mitgliedstaaten besonders akut ist, die sowohl einen unterdurchschnittlich geringen Anteil an Junglandwirten als auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Landwirten im Rentenalter aufweisen;

B.  in der Erwägung, dass in fast allen EU-Regionen eine stetige Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgrößen und eine Konzentration der Produktion auf weniger und größere Betriebe zu verzeichnen ist, wobei verschiedene Arten der Produktion in unterschiedlicher Weise betroffen sind; in der Erwägung, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU-27 zwischen 2005 und 2020 um etwa 37 % gesunken ist, wobei ein Abwärtstrend zu beobachten ist und der stärkste Rückgang unter kleinen landwirtschaftlichen Betrieben verzeichnet wird(11); in der Erwägung, dass die Konzentration des Landbesitzes und eine Verringerung der Zahl an landwirtschaftlichen Betrieben und Landwirten im Allgemeinen zu einer Vereinfachung mit einer geringeren Produktvielfalt und einem größeren Verlust an biologischer Vielfalt führen;

C.  in der Erwägung, dass das landwirtschaftliche Einkommen in fast allen Mitgliedstaaten unter dem Durchschnitt der übrigen Wirtschaft liegt, da es 47 % der Bruttolöhne und -gehälter in der EU-Wirtschaft entspricht; in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Betriebe, die von Leitern im Alter von 40 Jahren oder jünger geführt werden, im EU-Durchschnitt das niedrigste Einkommen haben und dass das Einkommen in den von Frauen geführten landwirtschaftlichen Betrieben geringer ist als in jenen, die von Männern geführt werden(12);

D.  in der Erwägung, dass im Jahr 2020 etwas mehr als zwei Drittel (68,4 %) der Führungskräfte in der Landwirtschaft in den 9,1 Millionen Betrieben in der EU männlich waren;

E.  in der Erwägung, dass 72,3 % der Führungskräfte in der Landwirtschaft in der EU im Jahr 2020 nur über praktische Erfahrung verfügten, während nur 10,2 % eine vollständige landwirtschaftliche Ausbildung und die restlichen 17,5 % lediglich eine grundlegende landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hatten; in der Erwägung, dass die Junglandwirte ein höheres Bildungsniveau in Bezug auf eine vollständige landwirtschaftliche Ausbildung aufwiesen (21,4 % gegenüber 3,6 % bei den Landwirten über 65 Jahren) und an aktuellen beruflichen Fortbildungen teilgenommen haben, einschließlich solcher zu neuen und innovativen landwirtschaftlichen Verfahren;

F.  in der Erwägung, dass Landwirtschaft nach wie vor überwiegend in Familienbetrieben stattfindet, da im Jahr 2020 fast neun von zehn (86,1 %) Personen, die regelmäßig in der Landwirtschaft in der EU arbeiteten, der alleinige Betriebsinhaber (Landwirt) oder ein Familienangehöriger eines Landwirts waren; in der Erwägung, dass der ausbleibende Generationenwechsel zur Aufgabe von Landflächen führen kann;

G.  in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Flächen besondere Merkmale aufweisen, da ihre Anzahl und ihr Standort feststehen, ihre Fruchtbarkeit jedoch durch die Verfahren der Landwirte verbessert oder verringert werden kann;

H.  in der Erwägung, dass eine der Voraussetzungen für den Generationenwechsel darin besteht, dass junge Menschen mit landwirtschaftlichem Hintergrund in diesem Beruf verbleiben und Neueinsteiger beim Eintritt in die Branche unterstützt werden;

I.  in der Erwägung, dass die Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Bezug auf den Generationenwechsel nicht immer für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe an Personen außerhalb der Familie geeignet sind;

J.  in der Erwägung, dass auch die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Qualität geringer ist als die derjenigen, die in der EU erzeugt werden, ein Hindernis für die Erzielung angemessener Preise und Erträge auf dem Markt ist;

K.  in der Erwägung, dass die Abgelegenheit ein wichtiges Element der Schwierigkeiten in ländlichen Gebieten ist, da sie sich auf wichtige Aspekte des Lebens auswirkt, weshalb Berggebiete dringend ein kohärentes Verfahren für den Generationenwechsel im Agrarbereich benötigen;

Hintergrund

1.  betont, dass der Generationenwechsel für die künftige soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit ländlicher Gebiete, die Ernährungssicherheit in der EU und die Erhaltung ländlicher Gegenden sowie insbesondere für die Zukunft der Landwirtschaft, einschließlich der Vielfalt nachhaltiger landwirtschaftlicher Systeme und traditioneller Modelle der familienbetriebenen Landwirtschaft, von entscheidender Bedeutung ist;

2.  weist darauf hin, dass der schleppend verlaufende Generationenwechsel in der Landwirtschaft, der sich in eine umfassendere Tendenz zu einem Bevölkerungsrückgang einfügt, ein allgemeines Anliegen der EU für die Branche und die Gesellschaft insgesamt darstellt und sich insbesondere auf abgelegene ländliche Gebiete auswirkt;

3.  hebt nicht nur den Umfang und den Stellenwert der landwirtschaftlichen Tätigkeit für die sozioökonomische Entwicklung der Gebiete in äußerster Randlage, sondern auch die Zwänge hervor, mit denen die Branche in diesen Gebieten aufgrund ihrer besonderen geografischen Bedingungen sowie ihrer Boden- und Klimabeschaffenheit konfrontiert ist; weist daher darauf hin, dass die Attraktivität der Branche für neue Generationen durch solche dauerhaften Schwierigkeiten in diesen Gebieten verringert wird;

4.  hebt hervor, dass Junglandwirte und Neueinsteiger mit größerer Wahrscheinlichkeit innovative Geschäftsideen einführen, kürzere Lebensmittelketten fördern, neue Technologien und Produktionsmethoden anwenden und nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren, wie jene der Agrarökologie und der ökologischen/biologischen Landwirtschaft, umsetzen;

5.  weist darauf hin, dass die Unterstützung des Generationenwechsels in der Landwirtschaft ein Ziel der GAP für den Zeitraum 2023-2027 ist, und dass die Mitgliedstaaten mindestens 3 % ihrer Direktzahlungen vor Übertragungen für dieses Ziel aufwenden müssen, was eine Erhöhung gegenüber früheren Programmplanungszeiträumen darstellt;

6.  betont, dass ein gerechtes und menschenwürdiges Einkommen, eine nachhaltige und beständige Existenzgrundlage, gerecht verteilte Direktbeihilfen der EU, ein positives Bild der Landwirtschaft, ein vorhersehbarer Rechtsrahmen, Lebensqualität für Landwirte und ihre Familien sowie eine angemessene Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von entscheidender Bedeutung sind, um Junglandwirte und Neueinsteiger für die Branche zu gewinnen;

Herausforderungen und Ressourcen für den Generationenwechsel

7.  stellt fest, dass der Preis und die Verfügbarkeit von Land, die allgemein geringe Rentabilität landwirtschaftlicher Tätigkeiten, die Verwaltungsanforderungen und das Bild der Branche als die wesentlichen Hindernisse für den Eintritt in die Landwirtschaft ermittelt wurden(13); weist darauf hin, dass auch andere Faktoren wie der Mangel an Eigenkapital, Schwierigkeiten beim Zugang zu Darlehen, technischen Diensten und Unterstützungsmaßnahmen sowie die Auswirkungen des Klimawandels erhebliche Hindernisse für den Eintritt von Junglandwirten und Neueinsteigern in die Landwirtschaft darstellen können;

8.  betont, dass die begrenzte Verfügbarkeit und die Kosten der Pacht oder des Erwerbs von Land große Hindernisse für Junglandwirte sind, insbesondere für diejenigen, die nicht aus einer Familie von Landwirten stammen; weist darauf hin, dass die familieninterne Nachfolge nach wie vor die vorherrschende Form des Einstiegs in die Landwirtschaft ist;

9.  weist darauf hin, dass die Angst vor dem Ruhestand, die vor allem auf unzureichende Sicherheitsnetze für Rentner und insbesondere auf niedrige Renten zurückzuführen ist, ältere Landwirte häufig dazu veranlasst, die Direktzahlungen als Form der Unterstützung im Ruhestand zu nutzen und die Übertragung von Landflächen hinauszuzögern;

10.  weist darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in seinen Urteilen den besonderen Charakter landwirtschaftlicher Flächen sowie eine Reihe öffentlicher Interessen und Ziele anerkannt hat, die als Begründung für die Einführung von Maßnahmen zur Regulierung des Marktes für landwirtschaftliche Flächen durch die Mitgliedstaaten angeführt werden können;

11.  hebt hervor, dass der Marktwert eines landwirtschaftlichen Betriebs von dessen tatsächlicher Rentabilität abweichen kann;

12.  weist darauf hin, dass bei Junglandwirten eine zwei- bis dreimal höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass ihre Darlehensanträge zum Aufbau oder zur Vergrößerung eines landwirtschaftlichen Betriebs abgelehnt werden, da sie als riskante Investition empfunden werden, und dass es ihnen an Bankerfahrung und an Vermögenswerten mangelt, die als Absicherung dienen können, was insbesondere für kleine landwirtschaftliche Betriebe und Familienbetriebe gilt; weist darauf hin, dass es für Junglandwirte immer schwieriger wird, Darlehen für Investitionen in landwirtschaftliche Flächen zu erhalten;

13.  betont, dass es sich bei der Landwirtschaft nicht nur um eine berufliche Tätigkeit, sondern um eine Lebensweise mit einer engen Verbindung zur Natur, einer starken Verbundenheit mit der ländlichen Gemeinschaft und dem Gefühl, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu haben, handelt, was der Gesellschaft insgesamt zugutekommt, jedoch erst noch angemessen gewürdigt werden muss; hebt hervor, dass die Landwirtschaft vielfältige berufliche Möglichkeiten bietet;

14.  bedauert, dass junge Menschen in vielen ländlichen Gebieten, insbesondere junge Frauen, täglich mit erheblichen und konkreten Herausforderungen konfrontiert sind, insbesondere in Bezug auf Bildung und Schulungen, den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen und erschwinglichem Wohnraum, soziale Isolation, Infrastruktur und öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsversorgung und digitale Konnektivität, vor allem in abgelegenen und weniger entwickelten ländlichen Gebieten, Berggebieten und Gebieten in äußerster Randlage;

15.  weist auf den Stellenwert des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme für den Agrarsektor in den Gebieten in äußerster Randlage hin, das dazu beiträgt, das Produktionsniveau, die Ernährungssicherheit und vor allem die Einkommen der Landwirte in diesen Gebieten zu erhalten und gleichzeitig die Attraktivität der Branche für junge Menschen zu fördern; bedauert jedoch die unzureichende Finanzierung dieses Programms(14), die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen gebührend korrigiert werden muss;

16.  würdigt die positiven Auswirkungen der GAP-Maßnahmen für Junglandwirte auf die Zahl der Junglandwirte, insbesondere in ländlichen Gebieten in Randlage(15); weist jedoch darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand übermäßig hoch ist und dass die derzeitige Gestaltung der GAP möglicherweise dazu beiträgt, Junglandwirten und Neueinsteigern durch erhöhte Preise und eine geringere Verfügbarkeit von Ackerland den Eintritt in die Landwirtschaft zu erschweren, und eine Konzentration landwirtschaftlicher Betriebe bewirkt;

17.  hebt den positiven Beitrag hervor, den LEADER-Projekte und -Initiativen zur Förderung der sozialen Eingliederung, zur Bewältigung der Herausforderungen, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, und zur Unterstützung einer florierenden lokalen Wirtschaft in ländlichen Gebieten, insbesondere durch Priorisierung von Jugendlichen in den Auswahlkriterien und durch die Einrichtung lokaler Jugendaktionsgruppen, leisten;

Wege zur Förderung des Generationenwechsels in der Landwirtschaft

18.  stellt fest, dass der Generationenwechsel komplex und vielschichtig ist und von Faktoren beeinflusst wird, die mit dem Privatleben der Landwirte, einschließlich der Bildung, den Eigenschaften des landwirtschaftlichen Betriebs, dem politischen Rahmen und den Unterstützungsmaßnahmen sowie dem breiteren sozioökonomischen Kontext und den diesbezüglichen Aussichten zusammenhängen und bei der Politikgestaltung der EU und der Mitgliedstaaten allesamt berücksichtigt werden sollten;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, kohärente und langfristige Strategien zur Förderung des Generationenwechsels und zur Erhöhung der Attraktivität der Arbeit in der Landwirtschaft zu entwickeln und dabei verschiedene Maßnahmen, wie finanzielle Unterstützung, einschließlich Niederlassungsbeihilfen, umfassendere Steuervergünstigungen und Anreize, insbesondere für die Übertragung von Land, angemessene Renten und Sozialschutz in einer sich ergänzenden Weise miteinander zu kombinieren; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die EU-Politik besser mit den Strategien und Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene, einschließlich ihrer nationalen Strategiepläne, zu verknüpfen;

20.  fordert die Kommission auf, den Austausch über bewährte Verfahren und innovative Ideen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gestaltung von Maßnahmen für Junglandwirte zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf der Steigerung der Effizienz, der Vereinfachung und der Zugänglichkeit sowie auf der Verringerung des Verwaltungsaufwands liegen sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein System mit einer einzigen Anlaufstelle einzurichten, um zu ermöglichen, dass Verwaltungsverfahren in dem am besten geeigneten Gebiet stattfinden;

21.  hebt die Möglichkeiten hervor, die mit dem neuen EU-Mechanismus zur Förderung von Talenten geschaffen wurden, indem Regionen und ländliche Gebiete, die von einem beschleunigten Rückgang ihrer Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter betroffen sind, dabei unterstützt werden, die Personen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszubilden, zu halten und anzuziehen, die dort benötigt werden, um die Auswirkungen des demografischen Wandels zu bewältigen und ihre Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;

22.  betont, dass der Generationenwechsel nicht ohne die jüngere oder die ältere Generation erfolgen kann und daher die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen den Generationen gefördert werden müssen;

23.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Beratungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe eine Nachfolgevermittlung anzubieten, die bei der Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe unterstützen kann, insbesondere in Bezug auf den generationenübergreifenden Dialog, die rechtlichen und steuerlichen Rahmen, Katasterdienste, die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, die Entwicklung eines Niederlassungspfads mit einer Betriebsanalyse und die Sicherstellung der Nachverfolgung; stellt fest, dass dies für die Weitergabe von Wissen, Fähigkeiten und Eigentum am landwirtschaftlichen Betrieb von einer Generation zur nächsten unentbehrlich ist;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, innovative Modelle der generationenübergreifenden Zusammenarbeit zu bewerten und zu fördern, z. B. Partnerschaften, Teilpacht oder Flächenvermittlungsdienste, um den Einstieg von Junglandwirten in die Landwirtschaft zu fördern und die Weitergabe von Land, Ausrüstung und landwirtschaftlichem Fachwissen, auch für Projekte außerhalb des familiären Kontextes, zu erleichtern;

25.  weist darauf hin, dass die Kooperationsmaßnahmen im Rahmen der GAP-Strategiepläne in dieser Hinsicht Potenzial haben, und bedauert, dass nur fünf Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für einen günstigen Verwaltungsrahmen zu sorgen, der die Annahme innovativer Konzepte erleichtert, und sich dabei auf die Erfahrungen mit bereits bestehenden Programmen zu stützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren für ein Recht auf einen Probezeitraum für Landwirte auszutauschen, die sich in einem gemeinsam geführten Betrieb zusammenschließen wollen, was mehr Flexibilität bei der Organisation von Privat- und Berufsleben bietet;

26.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand zu entwickeln, insbesondere Vorruhestandsregelungen, und die für beide Seiten vorteilhafte Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben auf Junglandwirte zu unterstützen;

27.  erachtet die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen als sehr wichtig und hebt die Ziele einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung hervor; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Flächen, etwa Verstädterung und Energieerzeugung, unter anderem auf die Quantität und Qualität der verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen, auf die Sicherheit einer langfristigen Nutzung, auf die Preise und die Konzentration des Landbesitzes sowie auf die Ursachen für die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen in Auftrag zu geben und dabei auch die Auswirkungen aller einschlägigen Politikbereiche der EU, einschließlich der GAP, in dieser Hinsicht zu bewerten;

28.  fordert, dass das Problem des Flächenverbrauchs von der Kommission und den Mitgliedstaaten angemessen angegangen wird, insbesondere im Rahmen des Bodengesundheitsgesetzes und unter Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität, um den Verlust landwirtschaftlicher Flächen zu begrenzen;

29.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Modell auf der Grundlage der Bioökonomie als vorbildliches System zu fördern, das zu den Einkommen der Landwirte beitragen kann; fordert ferner, dass die Rolle der Viehzucht als Erbringer von Ökosystemleistungen gefördert wird, da sie zu einem positiven Kohlenstoffkreislauf beitragen kann;

30.  betont, dass Rechtsvorschriften über eine CO₂-arme Landwirtschaft einen positiven Anreiz für eine bessere Entlohnung der Landwirte, insbesondere der jüngsten, durch Maßnahmen zur Bindung und Verringerung der Emissionen in den Betrieben bieten können;

31.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten auf EU-Ebene, auch durch Rechtsinstrumente und die Förderung des Austauschs über bewährte Verfahren, bestehen, um die Funktionsweise der nationalen Märkte für landwirtschaftliche Flächen zu verbessern, den Zugang von Junglandwirten zu Land zu erleichtern und zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Konzentration des Landbesitzes und der Landnahme beizutragen;

32.  fordert die Kommission auf, zu beurteilen, wie effizient durch die Regulierung des Marktes für landwirtschaftliche Flächen in den Mitgliedstaaten Junglandwirten den Eintritt in die Branche erleichtert wird, welches Potenzial diese Regulierung bietet und welche Auswirkungen sie auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe hat(16);

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Märkte für landwirtschaftliche Flächen und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zu regulieren, um den Zugang zu Land durch dessen Erwerb, Pacht oder auf andere Weise für Junglandwirte zu fördern und dabei alle verfügbaren und auf lokaler Ebene geeigneten Mittel zu nutzen, etwa Vorkaufsrechte zugunsten von Junglandwirten, Preiskontrollen für den Verkauf und die Verpachtung, langfristige Nutzungsgarantien, Obergrenzen für den Erwerb oder Verpflichtungen zur Weiterführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit, wobei der nachhaltigen Lebensmittelerzeugung Vorrang einzuräumen ist und gegen eine übermäßige Konzentration des Landbesitzes und gegen Landnahme vorgegangen werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen wie Investmentfonds nicht auf unfaire Weise mit Junglandwirten um den Zugang zu Land konkurrieren;

34.  hebt hervor, dass die Verpachtung von Land eine praktikable Alternative ist, um Zugang zu Land zu erhalten, bei der weniger Ressourcen für die Betriebsgründung benötigt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung der Voraussetzungen für eine langfristige Landverpachtung, etwa durch Steuerbefreiungen, zu ergreifen, mit denen Kündigungsschutz und Zeit für Investitionen geboten werden, wodurch langfristig auch die Bodengesundheit verbessert werden könnte;

35.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Transparenz des Bodenmarktes im ländlichen Raum sicherzustellen und gleichzeitig die öffentlichen Informationen über die Bodenmärkte, die Raumplanung und das Eigentum auf dem neuesten Stand zu halten, über den Verkauf von Land und über Pachtpreise zu informieren und die Übertragung von Land und die Konzentration des Landbesitzes zu überwachen;

36.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum eine EU-Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Flächen einzurichten und unter bestmöglicher Nutzung aller vorhandenen Instrumente zur Datenerhebung, insbesondere jener der Mitgliedstaaten, Daten zu überwachen und weiterzugeben, vor allem über Tendenzen und Preise für den Verkauf und die Verpachtung von Land, Pachtregelungen, die Konzentration des Landbesitzes sowie Änderungen an der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und die Aufgabe von Landflächen; betont, dass diese Beobachtungsstelle wichtig ist, um die Transparenz der Transaktionen mit landwirtschaftlichen Flächen in der EU zu erhöhen;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Bodenfonds zu entwickeln und zu unterstützen und nationale Pläne zu erstellen, die darauf ausgerichtet sind, Regelungen zur Bodenmobilität zu erleichtern, um die Übertragung von Land zwischen den Generationen zu fördern und den Zugang aktiver Junglandwirte zu Land zu verbessern, und fordert die Kommission auf, sie in dieser Hinsicht zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Vereinigungen oder Genossenschaften, die mit Landwirten zusammenarbeiten, Land erwerben und es an Landwirte verpachten, wobei Junglandwirten Vorrang eingeräumt wird, zu fördern und ein Verzeichnis der verfügbaren öffentlichen landwirtschaftlichen Flächen zu erstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Unterstützungssystem zu entwickeln, um Junglandwirten beim Erwerb von Land zu helfen, insbesondere durch niedrigere Zinssätze und Unterstützung für die erste Darlehensrate;

38.  betont, dass die Anerkennung des Werts der Landwirte innerhalb der Wertschöpfungskette der Agrar- und Lebensmittelbranche eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung ausreichender Einkommen in der Landwirtschaft ist; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette(17) durch die Mitgliedstaaten weiter zu prüfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen besseren Schutz der Landwirte durch die Umsetzung wirksamer und abschreckender Sanktionen gegen unlautere Praktiken in der Wertschöpfungskette der Agrar- und Lebensmittelbranche sicherzustellen;

39.  stellt fest, dass ein effizientes und nachhaltiges öffentliches Verkehrssystem eine der notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft, den territorialen Zusammenhalt und die Entwicklung des regionalen Potenzials ist, und betont, dass die erforderlichen Finanzmittel für die Entwicklung und die Aufrechterhaltung von Verkehrsverbindungen bereitgestellt werden müssen, da damit die ältere Generation zum längeren Verbleib in der Landwirtschaft angeregt und junge Menschen aus regionalen Zentren für die Arbeit in ländlichen Gebieten gewonnen werden könnten;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame, auf den besonderen Charakter der Landwirtschaft zugeschnittene Versicherungssysteme aufzubauen, um die Landwirte im Fall von Naturkatastrophen zu unterstützen; ist der Ansicht, dass solche Mechanismen den Landwirten mehr finanzielle und rechtliche Sicherheit bieten und damit die Niederlassung von Junglandwirten erleichtern;

41.  betont, dass öffentliche Unterstützung von grundlegender Bedeutung ist, um die Finanzierungsprobleme, von denen Junglandwirte, insbesondere Frauen und kleine landwirtschaftliche Betriebe, betroffen sind, anzugehen; betont, dass Junglandwirte beim Zugriff auf Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten, bei der Erstellung von Geschäftsplänen und beim Zugang zu Bürgschaften und Darlehen unterstützt werden müssen und dass ihnen in dieser Hinsicht eine unentgeltliche fachliche Beratung angeboten werden muss;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, während des gesamten Haushaltszeitraums der GAP Start- und Investitionsbeihilfen für Junglandwirte bereitzustellen und alle verfügbaren Möglichkeiten zur Unterstützung von Junglandwirten voll auszuschöpfen; betont, dass Zugang zu Schulungsmöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf persönliche und digitale Kompetenzen, Möglichkeiten zur Diversifizierung der Geschäftstätigkeit, Verwaltung und nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden geboten werden muss, wobei die besonderen Erfordernisse von Neueinsteigern zu berücksichtigen sind;

43.  nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Strategieplänen im Allgemeinen mehr als den erforderlichen Mindestbetrag für die Unterstützung von Junglandwirten vorgesehen haben(18);

44.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/2115 angemessen zu nutzen, um Junglandwirte zu unterstützen;

45.  fordert die Kommission auf, bei der Vorbereitung des neuen Programmplanungszeitraums Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen des LEADER-Programms zu begünstigen, mit denen der Generationenwechsel in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert wird;

46.  betont, dass ständige Investitionen in die Infrastruktur zur Unterstützung der Landwirtschaft, etwa in die Wasser- und Verkehrsinfrastruktur, erforderlich sind und dass die Energieeffizienz landwirtschaftlicher Betriebe erhöht werden muss, um die Produktionskosten zu senken;

47.  hält es für sehr wichtig, maßgeschneiderte Beratungs- und Schulungsdienste anzubieten, insbesondere um Junglandwirte, Neueinsteiger und in der Landwirtschaft tätige Arbeitskräfte zu unterstützen, und zwar bereits bei der Festlegung der Geschäftsidee und in den Folgejahren, wobei diese Dienste auf ihre Bedürfnisse, ihre Möglichkeiten und ihr Potenzial zugeschnitten sein sollten; hebt hervor, dass die Beratungsmodelle diversifiziert werden könnten, um der Vielfalt der Landwirte besser gerecht zu werden, etwa durch Peer-to-Peer-Learning und Mentoratsprogramme, da auf diese Weise ein wichtiger Beitrag zum Wissenstransfer geleistet werden kann;

48.  erachtet es als wichtig, neben den technischen, geschäftlichen und digitalen Inhalten auch Inhalte zu persönlichen Kompetenzen, Kommunikation, Führungsqualitäten, psychischer Gesundheit und Wohlbefinden in Schulungsprogramme aufzunehmen; ist der Ansicht, dass die Schulung in nachhaltigen Produktionsmethoden, innovativen Verfahren und neuen Technologien verstärkt werden sollte, damit junge Menschen zu deren Einführung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, positiv auf aktuelle und künftige Herausforderungen und Chancen zu reagieren;

49.  fordert die Junglandwirte auf, die Möglichkeiten im Rahmen der verfügbaren Vernetzungsinitiativen bestmöglich zu nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ländlichen Gebieten für einen inklusiven Zugang und Beteiligung zu sorgen und den Austausch zwischen Landwirtschaftsschulen in der EU zu fördern;

50.  bekräftigt, dass das Schulprogramm der EU für Obst, Gemüse und Milch wichtig ist, um Kinder bei einer gesunden Ernährung zu unterstützen und sie gleichzeitig an landwirtschaftliche Tätigkeiten heranzuführen, um das Interesse der jüngeren Generation an der Landwirtschaft zu wecken und so ein positives Bild der Landwirtschaft zu vermitteln; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Bildungsmaßnahmen zu verstärken;

Junglandwirte für die Zukunft

51.  betont nachdrücklich, dass Junglandwirte und junge Menschen in ländlichen Gebieten einbezogen und in die Lage versetzt werden müssen, sich aktiv am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, auch durch die Unterstützung von Organisationen von Junglandwirten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auf EU-Ebene, damit ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und die Politik ihre Entwicklung wirksam unterstützt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einwohner und ihre Gemeinden stärker in die Entwicklung von Lösungen einzubeziehen, mit denen der Generationenwechsel gefördert wird;

52.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Bedürfnissen, Herausforderungen und dem Potenzial junger Frauen in der Landwirtschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen und gegen geschlechtsspezifische Ungleichheiten vorzugehen; weist darauf hin, dass günstige Rahmenbedingungen für Unternehmerinnen in ländlichen Gebieten geschaffen werden müssen, wobei rechtliche und politische Aspekte, etwa in Bezug auf Teilpacht, zu berücksichtigen sind, um für einen besseren Zugang zu Informationen, Wissen und Schulungsmöglichkeiten zu sorgen sowie den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern;

53.  fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über Frauen in der Landwirtschaft vorzulegen, in der sie bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten analysiert und befürwortet und geschlechtsspezifische Hindernisse für die Erneuerung der landwirtschaftlichen Betriebe aufzeigt;

54.  betont, dass die Junglandwirte von heute und morgen am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels und dem Verlust an biologischer Vielfalt betroffen sein werden, dass sie aber auch besser gerüstet sind, um die Chancen des grünen und des digitalen Wandels zu nutzen, zu diesem Wandel beizutragen und dabei eine Schlüsselrolle zu übernehmen;

55.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Dimension der Junglandwirte bei der Konzipierung von Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten horizontal zu berücksichtigen; hebt hervor, dass der GAP bei der Unterstützung von Junglandwirten eine wichtige Rolle zukommt, erachtet diese Unterstützung aber als unzureichend, um den Herausforderungen des Generationenwechsels in der Landwirtschaft der EU zu begegnen;

56.  fordert die Kommission auf, die besonderen Bedürfnisse von Junglandwirten zu ermitteln und sicherzustellen, dass sie in den Folgenabschätzungen für neue politische Maßnahmen berücksichtigt werden, sowie die Auswirkungen ihrer Umsetzung auf die Perspektiven von Junglandwirten zu verfolgen; ist der Ansicht, dass dabei Kriterien berücksichtigt werden sollten, die die Auswirkungen auf den Generationenwechsel, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, den Zugang zu Land, den Verwaltungsaufwand, den finanziellen Druck und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen für die landwirtschaftliche Tätigkeit abdecken; fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Europäischen Parlament über diese Bewertung und ihre Ergebnisse Bericht zu erstatten;

57.  betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen bündeln müssen, um Junglandwirten eine nachhaltige Existenzgrundlage zu sichern; betont, dass angemessene und attraktive Einkommens- und Lebensbedingungen für Junglandwirte unter anderem von einem besseren Anteil an der Wertschöpfung in den Agrar- und Lebensmittelketten, von einer ethisch korrekten Vermarktungspraxis und langfristigen Verträgen abhängen;

58.  fordert die Politik, Schulen, Medien, Landwirte und lokale Verbände auf, gemeinsam für ein positives Bild der Landwirtschaft und des ländlichen Raums zu werben und deren Attraktivität für junge Menschen bei der Wahl ihrer künftigen Lebensweise zu erhöhen; betont, dass aktivere Initiativen auf EU-Ebene erforderlich sind, um über die Rolle der Landwirte bei der Lebensmittelerzeugung und der Erbringung von Umweltleistungen zu informieren, wobei die große Vielfalt der landwirtschaftlichen Berufe und das breite Spektrum der für diese Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen hervorgehoben werden müssen;

59.  betont, dass die Tätigkeit in der Landwirtschaft bei den neuen Generationen gefördert und für ein besseres Verständnis der tatsächlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft gesorgt werden muss; weist erneut darauf hin, dass ein Generationenwechsel nicht erreicht werden kann, ohne Neueinsteiger von außerhalb der Landwirtschaft anzuziehen, insbesondere indem Anreize für Besuche in landwirtschaftlichen Betrieben geboten werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme ins Leben zu rufen und umzusetzen, mit denen dazu beigetragen wird, Interessenten für landwirtschaftliche Studiengänge in höheren, weiterführenden und anderen Bildungseinrichtungen zu gewinnen, um die Zahl der Studierenden, die sich für landwirtschaftliche Fachrichtungen entscheiden, zu erhöhen;

60.  betont, dass die kontinuierliche berufliche Weiterbildung in der Landwirtschaft sowie ein Qualifikationsstatus, der anderen Berufen gleichwertig ist, umgesetzt werden müssen, um Junglandwirten einen beruflichen Status zu verleihen und ihre Fähigkeiten und Qualifikationen zu verbessern;

61.  fordert die Kommission auf, krisenanfälligen landwirtschaftlichen Branchen größere Aufmerksamkeit zu widmen, da die Angst vor möglichen häufigen Krisen junge Menschen von bestimmten landwirtschaftlichen Branchen, beispielsweise der Milchwirtschaft, abhält; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mechanismen zur Krisenvorhersage und -prävention wirksamer zu gestalten, um künftige Krisen in einzelnen Mitgliedstaaten oder der gesamten EU zu verhindern, wobei als Beispiel die Milchkrise in den Jahren 2014 bis 2016 hervorzuheben ist, die viele Milchbauern aus der Milcherzeugung vertrieben und junge Menschen davon abgehalten hat, in diese Branche einzusteigen;

62.  fordert insbesondere die Unterstützung innovativer Geschäftsideen von Junglandwirten, die neben der klassischen Primärproduktion durch Verarbeitung, Vermarktung und im vor- und nachgelagerten Bereich der Primärproduktion entstehen;

63.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Beschaffung von Agrar- und Ernährungsgütern bei lokalen Junglandwirten fördern und die Einbeziehung von Junglandwirten in die Entwicklung kurzer Lieferketten unterstützen;

64.  betont nachdrücklich, dass dem Generationenwechsel im künftigen Programmplanungszeitraum, insbesondere für die GAP, weiterhin hohe Priorität eingeräumt werden muss, und dass er in dessen Rahmen mehr obligatorische Unterstützung erhalten muss;

65.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung von Strategien zur Förderung des Generationenwechsels den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen von Junglandwirten und Neueinsteigern auf allumfassende Weise Rechnung zu tragen, insbesondere den Bedürfnissen derjenigen, die nicht aus einer landwirtschaftlichen Familie stammen; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen ferner auf, ihre Strategien zum Generationenwechsel zu einem Hebel für ihre nationalen oder regionalen Agrarstrategien zu machen;

66.  weist darauf hin, dass die Entscheidung, in die Landwirtschaft einzusteigen, bereits vor der Phase der Betriebsübergabe, auf die die meisten der derzeitigen politischen Instrumente ausgerichtet sind, getroffen wird; ist daher der Auffassung, dass bei öffentlichen Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Landwirte vor der Niederlassung eingegangen werden sollte;

67.  fordert alle Interessenträger der Wertschöpfungsketten auf, den Generationenwechsel in der Landwirtschaft zu einer strategischen Priorität zu machen, indem sie geeignete Anreize bieten, die die öffentliche Unterstützung ergänzen;

68.  ist der Auffassung, dass durch die Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene verschiedene Optionen zur Erleichterung des Vorgangs der Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden sollten, z. B. bestehende landwirtschaftliche Betriebe, die als Inkubatoren für neu gegründete Unternehmen dienen, oder neue Unternehmensmodelle, die es ermöglichen, Land und Vermögenswerte von Landwirten schrittweise auf ihre Nachfolger zu übertragen;

69.  betont, dass der Generationenwechsel in der Landwirtschaft eine demografische Herausforderung ist, die auch davon abhängt, inwieweit es mit der GAP möglich ist, aktive Landwirte zu fördern, die Unterstützung auf sie auszurichten und die Erweiterung der Betriebe zu überwachen;

70.  ist der Auffassung, dass Junglandwirte in der Lage sein sollten, ihre Betriebe schrittweise weiterzuentwickeln, und empfiehlt daher, dass die derzeitige Frist für die Zugangsbeihilfe im Rahmen der GAP überprüft wird und die bestehenden verwaltungstechnischen und rechtlichen Hindernisse beurteilt werden; hebt die positive Rolle einer Betriebsgründung in mehreren Schritten hervor und fordert die Beseitigung der bestehenden rechtlichen Hindernisse in dieser Hinsicht;

71.  hebt die Rolle hervor, die Genossenschaften und Landwirtschaftsorganisationen zukommt, wenn es darum geht, Junglandwirte bei der Überwindung von Hindernissen bei der Niederlassung zu unterstützen, Beratungsdienste anzubieten und ihre Beteiligung am politischen Dialog zu verbessern; beharrt darauf, dass für die Vertretung von Junglandwirten in diesen Organisationen und für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsgremien gesorgt werden muss, wobei zu betonen ist, dass solchen Vereinigungen bei der Einbeziehung von Frauen in die landwirtschaftliche Tätigkeit eine entscheidende Rolle zukommt; hebt die grundlegende Rolle der Organisationen von Junglandwirten hervor;

72.  betont, dass Junglandwirte darin bestärkt werden müssen, Vereinigungen beizutreten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben über Genossenschaften zu fördern, die Produktions- und/oder Verarbeitungsgeräte gemeinsam nutzen, sodass Junglandwirte weniger finanzielle Mittel mobilisieren müssen und die Produktionskosten geringer sind, sowie gemeinsame Vermarktungsinitiativen und Maßnahmen zur Erhöhung des Werts ihrer Erzeugnisse zu fördern;

73.  hebt die Auswirkungen und das Potenzial digitaler Technologien für die Tätigkeiten und Geschäftsmöglichkeiten von Junglandwirten hervor und betont, dass ein starkes politisches Engagement auf allen Ebenen der Umsetzung politischer Maßnahmen erforderlich ist, um Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastruktur und Konnektivität mit einem besonderen Schwerpunkt auf der digitalen Inklusion sicherzustellen;

74.  macht darauf aufmerksam, dass im Bereich der digitalen Kompetenzen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten eine Kluft besteht und dass kleine landwirtschaftliche Betriebe und Gebiete in äußerster Randlage einem höheren Risiko ausgesetzt sind, vom digitalen Wandel ausgeschlossen zu werden; weist darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der digitale Wandel allen Landwirten zugutekommt;

75.  betont in diesem Zusammenhang, dass Junglandwirte bei der Anpassung an digitale Technologien und der Entwicklung digitaler Kompetenzen unterstützt werden müssen, was ihnen dabei helfen kann, ihre Betriebsgründungsprojekte besser umzusetzen, eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen und künftige Produktionsbedingungen und Erwartungen der Verbraucher und der Gesellschaft zu antizipieren;

76.  hebt hervor, dass ein zuverlässiger Internetzugang für die Lebensqualität von Junglandwirten in ländlichen Gebieten wichtig ist, insbesondere um die soziale Isolation zu überwinden, Zugang zu Bildungs- und Schulungsmöglichkeiten zu erhalten und um Dienstleistungen anbieten zu können;

77.  betont nachdrücklich, dass für angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen sowie sozialen Schutz für junge Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gesorgt werden muss, wobei besonderes Augenmerk auf Frauen sowie Saison- und Wanderarbeitnehmer zu richten ist;

78.  fordert, dass der Schwerpunkt stärker auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft gelegt wird, um Rechte sowie beständige und faire Löhne und Arbeitsbedingungen sicherzustellen und gegen Armut und soziale Ausgrenzung in ländlichen Gebieten wirksam und entschieden vorzugehen;

79.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Systeme für die Vertretung von Landwirten oder anderen in der Landwirtschaft tätigen Personen im Fall von Krankheit oder Unfällen oder zur Sicherstellung einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Landwirte zu fördern und zu verbessern;

80.  besteht darauf, dass ländliche Gebiete in der Lage sein müssen, Junglandwirten und Neueinsteigern sowie ihren Familien angemessene Lebensbedingungen zu bieten, nämlich eine nachhaltige Existenzgrundlage, Karrierechancen, bessere Mobilität, Zugang zu besseren Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Freizeit und Kultur sowie eine umfassendere digitale Konnektivität;

81.  weist darauf hin, dass die Landwirte in der EU mit ihren Erzeugnissen mit denen aus Drittländern im Wettbewerb stehen, die nicht die für Erzeuger aus der EU geltenden Normen der EU erfüllen, insbesondere diejenigen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Verbraucher; betont, dass eine Norm, die ausschließlich Erzeugern in der EU auferlegt wird, denjenigen, die sich nicht daran halten müssen, einen Vorteil verschafft;

82.  fordert die Kommission auf, diesem unlauteren Wettbewerb ein Ende zu setzen, indem die Einfuhr ausländischer Produkte, die den für Landwirte aus der EU geltenden Umweltnormen nicht entsprechen, verboten wird;

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83.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.
(2) ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1.
(3) ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187.
(4) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.
(5) ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.
(6) ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 228.
(7) ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 14.
(8) ABl. C 76 vom 9.3.2020, S. 62.
(9) ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 2.
(10) ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
(11) Studie zum Thema „Die Zukunft des europäischen Agrarmodells: sozioökonomische und territoriale Auswirkungen des Rückgangs der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und Landwirte in der EU“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Direktion B – Struktur- und Kohäsionspolitik, April 2022.
(12) Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, „EU Farm Economic Overview – FADN 2018“ (Überblick über die wirtschaftliche Lage der EU-Landwirtschaft – INLB 2018), Juni 2021.
(13) Kommission, „Public consultation results on the CAP reform“ (Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur GAP-Reform), 2017.
(14) Bericht der Kommission vom 7. Dezember 2021 über die Umsetzung der Regelung für spezifische Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union (POSEI) (COM(2021)0765).
(15) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 8. April 2021 mit dem Titel „Evaluierung der Auswirkungen der GAP auf den Generationswechsel, die lokale Entwicklung und die Beschäftigung in ländlichen Gebieten“ (SWD(2021)0078).
(16) L. Vranken et al., „Agricultural land market regulations in the EU Member States“ (Regulierung des Marktes für landwirtschaftliche Flächen in den Mitgliedstaaten der EU), Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg 2021.
(17) Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59).
(18) Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, „Approved 28 CAP Strategic Plans 2023-2027 – Summary overview for 27 Member States – Facts and figures“ (Genehmigte 28 GAP-Strategiepläne 2023-2027 – Übersicht für 27 Mitgliedstaaten – Fakten und Zahlen), April 2023.

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen