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Verfahren : 2022/2154(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0323/2023

Eingereichte Texte :

A9-0323/2023

Aussprachen :

CRE 08/11/2023 - 19

Abstimmungen :

PV 09/11/2023 - 5.21
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0396

Angenommene Texte
PDF 166kWORD 53k
Donnerstag, 9. November 2023 - Brüssel
Stärkung des Rechts auf Teilhabe: Legitimität und Resilienz von Wahlprozessen in illiberalen politischen Systemen und autoritären Regimen
P9_TA(2023)0396A9-0323/2023

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 9. November 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem Thema „Stärkung des Rechts auf Teilhabe: Legitimität und Resilienz von Wahlprozessen in illiberalen politischen Systemen und autoritären Regimen“ (2022/2154(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 21 Absatz 3,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die dazugehörige Allgemeine Bemerkung Nr. 25 zum Recht auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten, zum Stimmrecht und zum Recht auf gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Dienst,

–  unter Hinweis auf Artikel 3 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–  unter Hinweis auf Artikel 5 Buchstabe c des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,

–  unter Hinweis auf Artikel 7 Buchstabe a der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

–  unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung der Vereinten Nationen für die internationale Wahlbeobachtung,

–  unter Hinweis auf die von mehreren Wahlbeobachtungsnetzen, einschließlich des Globalen Netzes innerstaatlicher Wahlbeobachter (Global Network of Domestic Election Monitors), gebilligte Grundsatzerklärung für unabhängige Wahlbeobachtung und -überwachung durch Bürgerorganisationen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. April 2000 über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU (COM(2000)0191),

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der Vereinten Nationen für Staaten zur wirksamen Umsetzung des Rechts auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. März 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024“ (JOIN(2020)0005),

–  gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0323/2023),

A.  in der Erwägung, dass die Rechte der Bürger zur Beteiligung an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten, wozu auch das Recht zählt, in regelmäßigen, echten, freien, transparenten und überprüfbaren demokratischen Wahlen ihre Stimme abzugeben und zu kandidieren, grundlegende, international anerkannte Menschenrechte sind;

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jeder das Recht hat, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes mitzuwirken, und dass der in regelmäßigen, unverfälschten und allgemeinen Wahlen zum Ausdruck gekommene Wille des Volkes die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt bilden muss; in der Erwägung, dass dies in Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte bekräftigt wird;

C.  in der Erwägung, dass Artikel 5 Buchstabe c des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, Rassendiskriminierung in jeder Form zu verbieten und zu beseitigen und das Recht jedes einzelnen, ohne Unterschied der Rasse, der Hautfarbe, des nationalen Ursprungs oder des Volkstums, auf Gleichheit vor dem Gesetz bei der Wahrnehmung der politischen Rechte, insbesondere des Rechts zur Beteiligung an Wahlen sowie des aktiven und passiven Wahlrechts, zu gewährleisten; in der Erwägung, dass einige gesellschaftliche Gruppen wie Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Gebietsfremde und Obdachlose dennoch mit zusätzlichen Herausforderungen und Diskriminierung konfrontiert sind;

D.  in der Erwägung, dass dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zufolge das Recht auf Teilnahme an freien und fairen Wahlen untrennbar mit anderen Grundrechten verbunden ist; in der Erwägung, dass zur wirksamen Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ein Klima herrschen muss, in dem die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, einschließlich des Rechts auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Bildung, Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigung, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Sicherheit und einen wirksamen Rechtsbehelf, geachtet werden und allen zugutekommen; in der Erwägung, dass zur Sicherstellung freier und fairer Wahlen unbedingt für die Beteiligung von Frauen gesorgt werden muss;

E.  in der Erwägung, dass in den alteingesessenen liberalen Demokratien weltweit besorgniserregende Tendenzen zur Verschlechterung ihrer demokratischen Strukturen zu beobachten sind, die zu Rückschritten im Bereich der Demokratie und einer Autokratisierung führen, wie die Zunahme des Illiberalismus, die sinkende Wahlbeteiligung, die wachsende Desillusionierung gegenüber den etablierten politischen Parteien und deren Führung sowie das Anwachsen extremistischer Parteien zeigen; in der Erwägung, dass durch die zunehmende Hetze, die von diesen extremistischen Parteien gefördert wird und sich gegen schutzbedürftige Gemeinschaften, einschließlich ethnischer Minderheiten und Migranten, richtet, ein Klima der Gewalt geschaffen und verhindert wird, dass die für die Ausübung des Rechts auf politische Teilhabe erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind; in der Erwägung, dass die besorgniserregenden Tendenzen zur Aushöhlung der wesentlichen Grundsätze der regelbasierten internationalen Ordnung derzeit durch den rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erheblich verschärft werden;

F.  in der Erwägung, dass echte demokratische Wahlen ein unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven und verantwortungsvollen Regierungsführung sind, da die Bürger den staatlichen Stellen dadurch ein Mandat erteilen;

G.  in der Erwägung, dass Freedom House zufolge über 80 % der Menschen weltweit in nicht oder nur teilweise freien Ländern leben, wodurch ihre grundlegenden Menschenrechte beschnitten werden; in der Erwägung, dass mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung unter einer autoritären Regierung lebt;

H.  in der Erwägung, dass das Recht auf Teilnahme an echten Wahlen in autokratischen und illiberalen Regimen unter anderem dadurch beeinträchtigt wird, dass rechtliche und administrative Hindernisse geschaffen werden, die bewirken, dass dem Willen der Bevölkerung nicht Rechnung getragen wird, der Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft schrumpft, die Wähler eingeschüchtert werden und manipulierte Wahlen durchgeführt werden, um die Macht der Regime zu festigen; in der Erwägung, dass solche Wahlen weder frei noch transparent, überprüfbar, pluralistisch oder fair sind und nicht wirklich politisch angefochten werden können, wodurch das passive und aktive Wahlrecht unangemessen eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass willkürliche und politisch künstlich herbeigeführte Ausschlüsse von Kandidaten der Opposition zudem übliche Vorgehensweisen sind, mit denen autokratische Regime in Wahlprozesse eingreifen;

I.  in der Erwägung, dass autokratische und illiberale Regime zunehmend an einem Narrativ spinnen, mit dem ihre undemokratischen Wahlen als echt dargestellt werden sollen, um im In- und Ausland Legitimität zu erlangen, was aufgrund des undemokratischen Ablaufs dieser Wahlen jeglicher Grundlage entbehrt; in der Erwägung, dass diese vermeintliche Legitimität dann im Inland dazu genutzt wird, dass sich die Bevölkerung dem Regime unterwirft und das Regime sowie dessen Recht, zu regieren, unterstützt, und um jegliche Opposition gegen das Regime so klein wie möglich zu halten und ihr die Legitimität abzusprechen;

J.  in der Erwägung, dass die EU bei der Auswahl der Orte, an denen die Wahlen beobachtet werden, sorgfältig darauf achten sollte, dass sie nicht als legitimierende Kraft angesehen wird, die das Ergebnis undemokratischer Wahlen unterstützt;

K.  in der Erwägung, dass die Legitimierungsstrategien dieser Regime durch die Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit, allgemeine Rückschritte im Bereich der Demokratie in autokratischen und illiberalen Regimen, die Beseitigung wirksamer Kontrollen bei der Durchsetzung repressiver Gesetze, die Kontrolle der Medien und böswillige Einflussnahme auf digitale Kommunikationskanäle ermöglicht werden;

L.  in der Erwägung, dass die Freiheit und der Pluralismus der Medien wesentliche Bestandteile des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit sind und dadurch demokratische, freie und partizipative Gesellschaften ermöglicht werden; in der Erwägung, dass Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung im Medienbereich sowie Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Medienpluralismus und zur Vermeidung der Gefahr einer Konzentration der Macht von Medien, Plattformbetreibern und Internetvermittlern von wesentlicher Bedeutung sind, damit die Medien ihre Funktion erfüllen können; in der Erwägung, dass die Bürger unbedingt Zugang zu unabhängigen und zuverlässigen Informationen haben müssen; in der Erwägung, dass durch die Verbreitung von Falschinformationen, Propaganda und Desinformation im Allgemeinen ein Klima der Skepsis geschaffen wird, das die Informationsfreiheit und die demokratische Debatte bedroht;

M.  in der Erwägung, dass autokratische und illiberale Regime neue Wege und Strategien zur vermeintlichen Einhaltung von Standards entwickelt haben, um die Auswirkungen einer vollständigen Einhaltung internationaler Wahlbeobachtungsstandards umgehen zu können, ohne sich offen von diesen lossagen zu müssen; in der Erwägung, dass solche Strategien die Durchführung von Beobachtungstätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, die nicht den internationalen Standards entsprechen, umfassen, etwa die Entsendung fingierter Wahlbeobachter, die dazu beitragen, den Diskurs im Anschluss an die Wahl zugunsten autokratischer und illiberaler Regime zu steuern; in der Erwägung, dass die Bürger bei derartigen Regimen nur begrenzte Möglichkeiten haben, Wahlen zu beobachten, und dass die Regime alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Beobachter zu diskreditieren oder ihre Bemühungen zu unterbinden;

N.  in der Erwägung, dass autokratische und illiberale Regime es immer besser verstehen, sich bei manipulierten Wahlen durch manipulierte Wahlbeobachtungstätigkeiten jeweils gegenseitig internationale Legitimität zu verleihen; in der Erwägung, dass diese Regime zum allgemeinen Verlust des Vertrauens in demokratische Organe beitragen, da sie betrügerische Praktiken unbehelligt nachahmen, weiterentwickeln und verbreiten; in der Erwägung, dass autokratische und illiberale Regime auch internationale Organe zu ihrem eigenen Vorteil nutzen, unter anderem zur Förderung konkurrierender Normen in den Organen der globalen Ordnungspolitik und zur Legitimierung betrügerischer Wahlen;

O.  in der Erwägung, dass mit den Wahlbeobachtungsmissionen der EU angestrebt wird, das Vertrauen in Wahlen zu stärken, Betrug vorzubeugen und den Ablauf von Wahlen fundiert und sachlich zu bewerten;

P.  in der Erwägung, dass die Schwere und das Ausmaß der Angriffe auf unparteiische Wahlbeobachter, wobei es unter anderem zu Belästigung, Verleumdung, Drohungen, Rechtsverletzungen, Abschiebungen, tätlichen Angriffen und sogar Morden kam, in den vergangenen Jahren zugenommen haben, wodurch ein Klima der Ungewissheit und Unsicherheit in Bezug auf ihre wichtige Arbeit geschaffen wurde; in der Erwägung, dass die EU Wahlbeobachter als Menschenrechtsverteidiger betrachtet;

Q.  in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen Demokratien und autoritären Regimen immer stärker geopolitisch geprägt sind; in der Erwägung, dass die EU aufgrund dieses Trends ihre demokratischen Anliegen auf höchster politischer Ebene geltend machen muss, unter anderem durch das Knüpfen strategischerer Allianzen für die Demokratie und dadurch, dass die Förderung und Verteidigung der Demokratie als strategisches Interesse und als zentraler Bestandteil ihrer geowirtschaftlichen und handelspolitischen Strategien betrachtet wird, und auch innovative Wege zur Unterstützung der Stimmen derjenigen Bürger finden sollte, die sich gegen Autokratien und deren Legitimierungsstrategien aussprechen;

R.  in der Erwägung, dass die EU in Bezug auf das Recht auf Teilhabe einen systematischen Ansatz verfolgen sollte, unter anderem indem sie ihre enge Verbundenheit mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit unter Beweis stellt und Unzulänglichkeiten bei Wahlen konsequent angeht, auch wenn diese in eng verbundenen Partnerländern auftreten; in der Erwägung, dass sich die EU somit nicht nur auf die Abläufe der Wahlen selbst konzentrieren sollte, sondern auch auf deren Umfeld und die Ursachen, die der Legitimierung autoritärer Regime zugrunde liegen; in der Erwägung, dass die Akteure der EU nicht zur Legitimierung von Wahlen illiberaler und autokratischer Regime beitragen sollten;

1.  empfiehlt dem Rat und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

  

Aufklärung über das Recht auf Teilhabe an echten Wahlen

   a) im Rahmen einer deutlich umfassenderen Strategie für Menschenrechte und Demokratieförderung entschlossenere und wirksamere EU-Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des Rechts auf Teilhabe, das ein universelles Menschenrecht ist, zu konzipieren und umzusetzen; dafür zu sorgen, dass bei diesen Maßnahmen die Geschlechterperspektive und die Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen durchgängig berücksichtigt werden;
   b) zu betonen, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Recht auf Teilnahme an echten Wahlen und anderen Grundfreiheiten, insbesondere der Freizügigkeit, dem Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie dem Recht auf Nichtdiskriminierung, besteht, ohne die die tatsächliche Wahrnehmung des Rechts auf Teilnahme an echten Wahlen unmöglich ist; darüber hinaus die entscheidende Rolle der Rechtsstaatlichkeit in diesem Zusammenhang hervorzuheben;
   c) systematisch und entschieden gegen die Versuche von Drittstaaten vorzugehen, die Ausübung des Rechts auf Teilhabe von Minderheiten, einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten, sowie von jungen Menschen, Frauen, indigenen Gruppen und anderen gesellschaftlichen Gruppen einzuschränken; insbesondere die Behörden von Drittstaaten aufzufordern, Hetze vonseiten der Behörden und gewählten Amtsträger zu überwachen und entschiedene und konkrete Maßnahmen zu ergreifen sowie Sanktionen gegen sie zu verhängen, um einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Rassismus und Diskriminierung zu erreichen;
   d) mit Drittstaaten zusammenzuarbeiten, um ein zugängliches und förderliches Umfeld für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, das diesen die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ihrer Gemeinschaften ermöglicht; insbesondere zu betonen, dass rechtliche und administrative Hindernisse für die politische Teilhabe beseitigt werden müssen, indem Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien leichter zugänglich gemacht werden, die Möglichkeiten zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben erweitert werden und das Bewusstsein für das Recht von Menschen mit Behinderungen auf politische Teilhabe geschärft wird sowie Daten erhoben werden, um diese politische Teilhabe zu messen;
   e) das Recht auf Teilnahme am Instrumentarium der EU für das auswärtige Handeln zu straffen, was von den Delegationen der Europäischen Union in Drittstaaten in sehr enger Zusammenarbeit mit den Botschaften der Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss;
   f) die Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Rechts auf Teilhabe innerhalb der EU anzuerkennen und zu beheben, um die Legitimität und Glaubwürdigkeit des auswärtigen Handelns der EU in diesem Bereich zu stärken;
   g) anzuerkennen, dass es für Menschen, die unter der Regierung autokratischer und illiberaler Regime leben, äußerst schwierig ist, auf sachliche, unzensierte Wahlinformationen, einschließlich verlässlicher Informationen über Kandidaten, Wahlpräferenzen und den Ablauf der Wahl, zuzugreifen und sie von der vom Regime verbreiteten Propaganda zu unterscheiden, was ihre Möglichkeiten einschränkt, zu beurteilen, ob Wahlen wirklich auf einem Wettbewerb beruhen und ob die Präferenzen der Bürger in den Wahlergebnissen zum Ausdruck kommen, und sich dafür einzusetzen, den Missbrauch öffentlicher Mittel und Stimmenkauf zu verhindern; zu berücksichtigen, dass manipulierte, intransparente und unrechtmäßige Wahlen die Moral der Zivilbevölkerung untergraben, da sie Misstrauen gegenüber nationalen und internationalen Regierungseinrichtungen hervorrufen;
   h) die grundlegende Bedeutung einer allgemeinen und kostenlosen Bildung anzuerkennen, die die Menschen befähigt, bei Wahlen freie Entscheidungen zu treffen;
  

Instrumente und Verfahren der EU

   i) dem von autokratischen und illiberalen Regimen verbreiteten Narrativ, wonach sie aufgrund echter Wahlen ein Mandat von ihren Bürgern hätten, etwas entgegenzusetzen; in diesem Zusammenhang eine umfassende globale Strategie der EU auszuarbeiten, um den Instrumenten entgegenzuwirken, die diese Regime zur Legitimierung von Wahlen einsetzen, beispielsweise fingierte Wahlbeobachter und Schattenwahlbeobachtungsgruppen, auch vonseiten der Mitgliedstaaten und Organe der EU, etwa Mitglieder des Europäischen Parlaments, anstelle standardisierter internationaler Missionen; sicherzustellen, dass diese Strategie über Dialog und Besorgnisbekundungen der EU hinausgeht und auf eine Verbesserung der Standards der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den betreffenden Ländern ausgerichtet ist; mit demokratischen Ländern zusammenzuarbeiten, um die internationalen Organe zu stärken und so zu verhindern, dass autokratische und illiberale Regime diese unterwandern und für ihre eigenen Zwecke nutzen;
   j) die Verbindung zwischen den Wahlbeobachtungstätigkeiten und der umfassenderen Unterstützung der EU für Menschenrechte und Demokratie unter Einsatz von politischen Instrumenten sowie Handels- und Kooperationsinstrumenten zu stärken; Strategien autoritärer Regime zur Legitimierung von Wahlen als Symptome nicht demokratischer Trends frühzeitig zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren; autoritären Narrativen, die Sicherheit und Demokratie einander gegenüberstellen und damit unter dem Vorwand der Staatssicherheit die Grundfreiheiten einschränken, sowie den Versuchen autokratischer und illiberaler Regime, Politikbereiche wie Klima, Sport und internationale Entwicklung zu nutzen, um fälschlicherweise ihre Legitimität zu stärken, entgegenzuwirken;
   k) gegen die Bestrebungen autokratischer und illiberaler Regime vorzugehen, im Inland falsche Wahrnehmungen von der Echtheit der von ihnen manipulierten Wahlen zu konstruieren; dem Missbrauch von Informations- und Kommunikationstechnologie sowie von künstlicher Intelligenz durch autokratische und illiberale Regime zur Manipulation von Wahlen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da zunehmend darauf zurückgegriffen wird, um die Teilhabe mittels der Verbreitung von Propaganda und Desinformation und der Beschränkung des Zugangs zu Informationen über die Ziele und Kandidaten der Opposition zu beeinträchtigen;
   l) die Rolle privater, auf Desinformationskampagnen spezialisierter Unternehmen, die anbieten, sich verdeckt in Wahlen einzumischen und die öffentliche Meinung in Drittstaaten zu manipulieren, zu überwachen und anzuprangern; wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich in der EU niedergelassene Unternehmen, die in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Medien und Online-Dienste tätig sind, nicht auf ein solches Verhalten einlassen und stattdessen das Recht auf Privatsphäre strikt achten und in den Partnerländern ein Datenschutzniveau aufrechterhalten, das mit jenem vergleichbar ist, das in der EU gemäß der Datenschutz-Grundverordnung(1) vorgeschrieben ist, insbesondere während Wahlkampagnen; sicherzustellen, dass sich solche Unternehmen an die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte halten und zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie dies nicht tun;
   m) gegen den Einsatz voreingenommener Wahlbeobachter vorzugehen, mit denen versucht wird, die Arbeit echter, internationaler und von der EU entsandter Wahlbeobachtungsmissionen zu diskreditieren;
   n) die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft anzuerkennen, wenn es darum geht, manipulierte Wahlen anzuprangern und der Bevölkerung vor Augen zu führen, dass diese jeglicher Legitimität entbehren; unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft, demokratische Oppositionskräfte, Menschenrechtsverteidiger und Medien zu unterstützen, und zwar unter anderem durch den Aufbau von Kapazitäten und Kommunikationsstrategien sowie durch die Erhebung von Daten über Verletzungen des Rechts auf Teilnahme an echten Wahlen; zu betonen, dass eine transparente Medienfinanzierung und wirklich freie und unabhängige Medien der Schlüssel zur Vermeidung unzulässiger Einflussnahme sind;
   o) während des gesamten Wahlzyklus insbesondere die lokalen Wahlbeobachter zu unterstützen, durch deren Tätigkeiten die Menschen Vertrauen gewinnen können, dass ihr Recht auf Teilnahme an echten Wahlen geachtet wird, und gegen sie gerichtete Angriffe aufs Schärfste zu verurteilen; regionale und globale Wahlbeobachtungsnetze aus Bürgern zu unterstützen, die Solidarität, Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch mit lokalen Gruppen bieten, was dazu beitragen kann, den Bemühungen autokratischer und illiberaler Regime zur gegenseitigen Legitimierung ihrer Wahlen entgegenzuwirken;
   p) bei den Projekten im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und des Instruments für Heranführungshilfe, einschließlich der Unterstützung von Wahlbeobachtern als Menschenrechtsverteidiger, Informationen über echte Wahlen und das Recht der Menschen auf Teilnahme daran, auch über das Wahlrecht von Minderheiten, im Zusammenhang mit der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung durchgängig zu berücksichtigen; den „Global Campus of Human Rights“ (globalen Menschenrechts-Campus) zu diesem Zweck zu unterstützen; Programme zur Verbesserung des legislativen und administrativen Rahmens für Wahlen in Drittstaaten zu fördern, u. a. durch die Unterstützung der nationalen Wahlkommissionen;
   q) das Instrumentarium der EU für Kulturdiplomatie und internationale Kulturbeziehungen zu nutzen, um das Recht auf Teilhabe zu stärken, gegen die Narrative autokratischer und illiberaler Regime vorzugehen, mit denen versucht wird, manipulierte Wahlen zu legitimieren, sowie eine universelle demokratische Kultur zu stärken; eine solche Zusammenarbeit auf der Grundlage echter Partnerschaften aufzubauen, zumal die Sicherstellung transparenter Wahlen, die Unterbindung von Einflussnahme aus dem Ausland und die Verbesserung unserer Demokratien Aufgaben sind, die mutige, innovative und gemeinsame Lösungen erfordern;
   r) Initiativen im Bereich der Schulung, der Wissensvermittlung auf lokaler, regionaler und internationaler Ebene und der Zusammenarbeit mit lokalen Medien und Organisationen der Zivilgesellschaft in Bezug auf die Wahlbeobachtung stärker zu unterstützen; zu betonen, dass Unterstützung und der Aufbau von Kapazitäten für lokale Wahlbeobachter wichtig sind, um eine nachhaltigere Herangehensweise an den Aufbau der Demokratie sicherzustellen;
   s) die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments und ihre Tätigkeit, insbesondere im Rahmen der Wahlbeobachtung, zu unterstützen; zu prüfen, wie mit dem immer häufiger auftretenden Szenario, dass sich Länder weigern, die EU zur Beobachtung ihrer Wahlen einzuladen, umgegangen werden kann;
   t) die Annahme und Umsetzung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU und des Büros der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) genau zu überwachen und als wesentlichen Bestandteil in den Gesamtrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und dem betreffenden Land aufzunehmen; angemessene Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU unter verstärkter Einbeziehung des Europäischen Parlaments vorzusehen; sicherzustellen, dass öffentliche Erklärungen der EU im Zusammenhang mit Wahlen in Drittstaaten strikt mit den Werten der EU in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Wahlen im Einklang stehen und mit den Ergebnissen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU übereinstimmen;
   u) das Recht auf Teilhabe und alle anderen Aspekte im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen in Drittstaaten im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge anzusprechen; dafür zu sorgen, dass diese Dialoge durch eine Komponente ergänzt werden, bei der unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft einbezogen werden;
   v) die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU) auf Personen anzuwenden, die für schwere Verstöße gegen das Recht auf Teilhabe und gegen demokratische Wahlstandards verantwortlich sind, und die restriktiven Maßnahmen der EU weiter zu nutzen, um diejenigen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten schrittweise und verdeckt untergraben, zu sanktionieren; dafür Sorge zu tragen, dass die Aufhebung der restriktiven Maßnahmen der EU von einer tatsächlichen Verbesserung der Menschenrechtslage, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in dem betreffenden Land abhängig gemacht wird; in Betracht zu ziehen, wirksame und abschreckende Maßnahmen gegen Personen, die an fingierten Wahlbeobachtungsmissionen beteiligt sind, auch gegen Mitglieder nationaler Parlamente, Politiker aus den EU-Mitgliedstaaten sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments, zu entwickeln;
   w) die Rolle der Wahlbeobachtungsmissionen der EU und des BDIMR der OSZE, einschließlich der Rolle des Europäischen Parlaments, anzuerkennen, wenn es darum geht, Beweise dafür vorzulegen, ob es sich bei Wahlen um echte Wahlen handelt, und dieses Instrument weiter zu verbessern, unter anderem durch die Stärkung seiner Sichtbarkeit, die Verurteilung fingierter Wahlbeobachtungsmissionen und die Verbesserung der Kommunikationsstrategie vor und nach den Wahlen; langfristige Wahlbeobachtungsmissionen stärker zu unterstützen, da einige der schwerwiegendsten Verstöße gegen die Wahlverfahren vor dem Wahltag stattfinden; die Wahlbeobachtungsmissionen der EU mit geeignetem und aktuellem technischem Fachwissen und Ressourcen für eine angemessene Überwachung von Aspekten im Zusammenhang mit neuen Risiken, die mit dem Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien für Wahlen verbunden sind, auszustatten;
  

Handeln der EU in internationalen Gremien

   x) eine enge Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen demokratischen Ländern, multilateralen Einrichtungen wie dem BDIMR der OSZE und dem Europarat sowie mit den Organisationen, die die Grundsatzerklärung der Vereinten Nationen für die internationale Wahlbeobachtung gebilligt haben, zu fördern, um der Legitimierung manipulierter Wahlen und fingierter Beobachter in internationalen Foren, insbesondere bei den Vereinten Nationen, wirksamer entgegenzuwirken;
   y) sich dafür einzusetzen, dass Leitlinien für das Recht auf Teilnahme an Wahlen im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ausgearbeitet werden, wobei lokale Organisationen der Zivilgesellschaft stärker einbezogen werden sollten; die Durchführbarkeit einer Weiterentwicklung und Systematisierung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zu Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zu prüfen, um den Zusammenhang zwischen dem Recht auf Teilhabe und den Menschenrechten und der Demokratie nachzuweisen und damit neue Herausforderungen, einschließlich Desinformation im Internet und der Zunahme autoritärer Tendenzen, bewältigen zu können;
   z) die Untergrabung international entwickelter Standards im Zuge der Bestrebungen zur Legitimierung manipulierter Wahlen zu verurteilen; besonderes Augenmerk auf die Narrative zu legen, mit denen alternative Werte als Grundlage für die Legitimität manipulierter Wahlen propagiert werden, wie die normative Vorrangstellung der nationalen Rechtsvorschriften gegenüber international entwickelten Normen, religiöse und traditionelle Werte, kulturelle Eigenheiten oder das Primat der Entwicklung;
   aa) eine führende Rolle bei den Bemühungen um eine größere Sichtbarkeit der Grundsatzerklärung der Vereinten Nationen für die internationale Wahlbeobachtung und der Tätigkeit der Organisationen, die sie gebilligt haben und sich aktiv an der Wahlbeobachtung beteiligen, einzunehmen; in Erwägung zu ziehen, eine Aktualisierung der Liste der Organisationen, die die Grundsatzerklärung der Vereinten Nationen für die internationale Wahlbeobachtung billigen, zu fordern, damit ihre Glaubwürdigkeit gestärkt und zwischen echten und fingierten Beobachtungsgruppen klar unterschieden wird; beim Globalen Netz innerstaatlicher Wahlbeobachter einen ähnlichen Ansatz zu verfolgen; Möglichkeiten zu sondieren, wie Schattenorganisationen und fingierten Beobachtern die Legitimität abgesprochen werden kann;
   ab) sich für die ausdrückliche Einstufung internationaler und nationaler unparteiischer Wahlbeobachter als Menschenrechtsverteidiger in den einschlägigen multilateralen Foren und als Teil der Kontakte der EU zu anderen internationalen Organisationen einzusetzen und auf den erforderlichen Schutz unparteiischer Wahlbeobachter zu beharren, damit sie ihre Aufgaben unabhängig und in Sicherheit wahrnehmen können;

2.  beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

(1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen