Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2023 zur Klimakonferenz 2023 der Vereinten Nationen in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (COP 28) (2023/2636(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),
– unter Hinweis auf die 27. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27), die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dienende 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMP 17) und die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende vierte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CMA 4) und auf den am 13. November 2021 auf der 26. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 26) in Glasgow angenommenen Klimapakt von Glasgow,
– unter Hinweis auf die auf der COP 27 getroffene Vereinbarung, einen spezifischen Fonds für Verluste und Schäden einzurichten und auf der 28. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 28) über die Operationalisierung des Fonds zu entscheiden, sowie auf das Santiago-Netzwerk zu Verlusten und Schäden,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2022 zu der Klimaschutzkonferenz 2022 der Vereinten Nationen (COP 27) in Scharm El-Scheich (Ägypten)(1),
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zur Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung(2),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C, dessen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme, dessen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und dessen sechsten Sachstandsbericht (AR6),
– unter Hinweis auf den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimawandel und seinen Bericht vom 15. Juni 2023 mit dem Titel „Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target and a greenhouse gas budget for 2030-2050“ (Wissenschaftliche Empfehlung für die Festlegung eines EU-weiten Klimaziels für 2040 und eines Treibhausgasbudgets für 2030-2050),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)(3),
– unter Hinweis auf die kürzlich verabschiedeten Unionsrechtsvorschriften, mit denen die Ziele der Union, die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern und das verbindliche Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen (Paket „Fit für 55“), in konkrete Maßnahmen in verschiedenen Sektoren umgesetzt werden sollen,
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand(5),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht 18/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 26. Juni 2023 mit dem Titel „Klima- und Energieziele der EU: Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen“(6),
– unter Hinweis auf den „World Energy Transitions Outlook 2023: 1.5°C Pathway“ (Projektion der weltweiten Energiewende: Fahrplan zum 1,5°C-Ziel) der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien(7),
– unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) von Mai 2021 mit dem Titel „Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector“ (Klimaneutralität bis 2050 – ein Fahrplan für die Energiewirtschaft weltweit),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(8),
– unter Hinweis auf den Synthesebericht vom 26. Oktober 2022 im Rahmen des UNFCCC über die national festgelegten Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris,
– unter Hinweis auf den am 27. Oktober 2022 veröffentlichten Bericht 2022 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) über die Emissionslücke mit dem Titel „The Closing Window – Climate crisis calls for rapid transformation of societies“ (Das Fenster schließt sich – Die Klimakrise erfordert einen raschen Wandel der Gesellschaften), seinen am 1. November 2022 veröffentlichten Bericht 2022 über die Lücke bei der Anpassung an den Klimawandel mit dem Titel „Too Little, Too Slow – Climate adaptation failure puts world at risk“ (Zu wenig, zu langsam – Das Versagen bei der Anpassung an den Klimawandel gefährdet die Welt) und seinen am 20. Oktober 2021 veröffentlichten Bericht 2021 über die Produktionslücke,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel(9),
– unter Hinweis auf den Bericht des UNEP vom 31. Oktober 2022 mit dem Titel „An Eye on Methane: International Methane Emissions Observatory 2022 Report“ (Methan im Blickpunkt: Internationaler Bericht über die Beobachtung von Methanemissionen) und den Bericht des UNEP vom 6. Mai 2021 mit dem Titel „Global Methane Assessment: Benefits and Costs of Mitigating Methane Emissions“ (Globale Bewertung in Bezug auf Methan – Vorteile und Kosten der Minderung der Methanemissionen),
– unter Hinweis auf den Bericht „Global Methane Tracker 2022“ der IEA vom Februar 2022,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 15. Dezember 2021 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 (COM(2021)0805),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 über eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (COM(2020)0663),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2021 zu einer EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen(10),
– unter Hinweis auf den Bericht der Weltorganisation für Meteorologie vom 21. April 2023 über den Zustand des globalen Klimas im Jahr 2022,
– unter Hinweis auf den Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels und seinen Bericht „Global Climate Highlights 2022“,
– unter Hinweis auf das „Global Registry of Fossil Fuel Emissions and Reserves“ (Globales Register für Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für Reserven)(11),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),
– unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030,
– unter Hinweis auf den Bericht 2023 des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNDRR) über die Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015-2030,
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Disaster Risk Reduction“ (Globaler Sachstandsbericht über die Verringerung des Katastrophenrisikos) des UNDRR von 2022,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2023 zu einem EU-Tag für die Opfer der globalen Klimakrise(12),
– unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle vom 7. Juni 2023 mit dem Titel „Impacts of climate change on defence-related critical energy infrastructure“ (Auswirkungen des Klimawandels auf verteidigungsbezogene kritische Energieinfrastrukturen),
– unter Hinweis auf die Annahme des Strategischen Kompasses der Union für Sicherheit und Verteidigung vom 21. März 2022,
– unter Hinweis auf die Annahme des Fahrplans für Klimawandel und Verteidigung vom 9. November 2020,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2021 zum Bodenschutz(13),
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020 – Knowledge for transition to a sustainable Europe“ (Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020: Wissen für den Übergang zu einem nachhaltigen Europa), in dem die EUA das Potenzial der europäischen Böden für stärkere Klimaschutzmaßnahmen bewertet(14),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt des Meeres in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt (BBNJ-Übereinkommen), angenommen am 19. Juni 2023,
– unter Hinweis auf den Bericht des UNEP vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Making Peace with Nature: A scientific blueprint to tackle the climate, biodiversity and pollution emergencies“ (Frieden mit der Natur schließen: ein wissenschaftliches Konzept zur Bewältigung der Notstände in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung),
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) vom 25. November 2019,
– unter Hinweis auf den auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 15) angenommenen globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal,
– unter Hinweis auf den Bericht über den von IPBES und IPCC gemeinsam geförderten Workshop vom 10. Juni 2021 zu Biodiversität und Klimawandel,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zu neuen Impulsen für eine gestärkte Meerespolitik und die Erhaltung der biologischen Vielfalt(15),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. Juni 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (COM(2022)0304),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“(16),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt(17),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zu „Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels“(18),
– unter Hinweis auf den Weltwasserentwicklungsbericht der Vereinten Nationen über Partnerschaften und Zusammenarbeit im Bereich Wasser vom 9. Mai 2023 und die Wasserkonferenz der Vereinten Nationen vom 22.-24. März 2023, die erste große Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema Wasser seit 1977,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. März 2023,
– unter Hinweis auf die auf der 66. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau vom 25. März 2022 angenommenen Schlussfolgerungen zu dem Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung“,
– unter Hinweis auf die Resolution 41/21 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 12. Juli 2019 zu Menschenrechten und Klimawandel,
– unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters vom 26. Juli 2022 für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel,
– unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters für die Rechte indigener Völker vom 1. November 2017 über die Auswirkungen des Klimawandels und der Klimaschutzfinanzierung auf die Rechte indigener Völker und die Erklärung „Stockholm+50“ über indigene Völker,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2022 zur Menschenrechtslage in Ägypten(19),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2021 zum Fall des Menschenrechtsverteidigers Ahmad Mansur in den Vereinigten Arabischen Emiraten(20),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu dem Europäischen Jahr für grünere Städte 2022(21),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Vorbereitung der 28. Konferenz der Vertragsparteien (COP 28) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (Dubai, 30. November bis 12. Dezember 2023)(22),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht 04/2023 des Europäischen Rechnungshofs vom 15. Februar 2023 mit dem Titel „Die Erfolge der Globalen Allianz gegen den Klimawandel (+) blieben hinter den Erwartungen zurück“,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Finanzierung der Klimapolitik im Hinblick auf die 27. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27) vom 6. bis 18. November 2022 in Scharm El-Scheich,
– unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zu der Klimakonferenz 2023 der Vereinten Nationen in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (COP 28) (O-000049/2023 und O-000048/2023),
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Klima- und Umweltnotstand ausgerufen und sich verpflichtet hat, dringend konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um diese Bedrohung zu bekämpfen und einzudämmen, bevor es zu spät ist; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und der Klimawandel miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken sowie gleichwertige Bedrohungen für das Leben auf unserem Planeten darstellen und als solche dringend gemeinsam bekämpft werden sollten;
B. in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass 193 Staaten sowie die EU, auf die insgesamt mehr als 98 % der weltweiten Emissionen entfallen, das Übereinkommen unterzeichnet haben;
C. in der Erwägung, dass mit dem Übereinkommen von Paris anerkannt wurde, dass die Sicherstellung von Ernährungssicherheit und die Beendigung von Hunger höchste Priorität genießen;
D. in der Erwägung, dass dem Bericht 2022 des UNEP über die Emissionslücke zufolge die Umsetzung der an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge bis zum Ende des Jahrhunderts zu einem globalen Temperaturanstieg um 2,4 °C führen würde; in der Erwägung, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen nicht ausreichen, um selbst die nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge zu erfüllen, und dass die Fortsetzung der derzeitigen Politik zu einem globalen Temperaturanstieg um 2,8 °C führen würde;
E. in der Erwägung, dass seit der Annahme des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015 keine hinreichenden gemeinsamen Fortschritte bei der Verwirklichung seiner langfristigen Ziele erzielt wurden; in der Erwägung, dass laut dem Synthesebericht 2022 über die national festgelegten Beiträge das Gesamtniveau der weltweiten Treibhausgasemissionen (THG) im Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Umsetzung aller jüngsten national festgelegten Beiträge nur 0,3 % unter dem Niveau von 2019 liegen dürfte; in der Erwägung, dass im sechsten Sachstandsbericht (AR6) der Schluss gezogen wird, dass für eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C (mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % bis 2100) die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43 % unter dem Niveau von 2019 liegen müssen;
F. in der Erwägung, dass die weltweite Bestandsaufnahme, die 2023 erstmals stattfindet, ein zentraler Teil des Übereinkommens von Paris ist und ein Gesamtbild der Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens ermöglicht; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Bestandsaufnahme die Vertragsparteien in der Folge dazu veranlassen sollten, die Ziele höherzustecken und Klimaschutzmaßnahmen voranzutreiben;
G. in der Erwägung, dass im sechsten Sachstandsbericht des IPCC bestätigt wurde, dass die Temperatur weltweit wegen der durch menschliche Tätigkeiten bedingten Emissionen von 2010 bis 2019 im Durchschnitt um 1,1 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau gestiegen ist; in der Erwägung, dass der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) zufolge die 1,5 °C mit einer Wahrscheinlichkeit von 66 % bereits im Zeitraum 2023-2027 vorübergehend überschritten werden(23); in der Erwägung, dass die WMO darauf hinweist, dass sich die Arktis unverhältnismäßig schnell erwärmt(24), und dass neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Arktis schon ab 2030 im Sommer eisfrei sein könnte; in der Erwägung, dass die klimabedingten Risiken für die Gesundheit, die Lebensgrundlagen, die Ernährungssicherheit, die Wasserversorgung, die menschliche Sicherheit und das Wirtschaftswachstum bei einem globalen Temperaturanstieg von 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau höher sein dürften und bei einem globalen Temperaturanstieg von 2 °C voraussichtlich noch höher werden(25);
H. in der Erwägung, dass Methan für etwa 30 % des globalen Temperaturanstiegs seit der industriellen Revolution verantwortlich ist und dass eine rasche und dauerhafte Verringerung der Methanemissionen entscheidend ist, um eine Erwärmung kurzfristig zu begrenzen und die Luftqualität zu verbessern(26); in der Erwägung, dass laut dem sechsten Sachstandsbericht des IPCC eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C eine tiefgreifende Verringerung der anthropogenen Methanemissionen bis 2030 erfordert(27); in der Erwägung, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, das bezogen auf seine Klimaauswirkungen über einen Zeitraum von 100 Jahren 28-mal stärker und über einen Zeitraum von 20 Jahren 80-mal stärker wirkt als CO2; in der Erwägung, dass dem Bericht des UNEP über die Emissionslücke zufolge die Emissionen von Methan und Distickstoffmonoxid zwischen 2019 und 2021 konstant geblieben sind und dass die Emissionen fluorierter Gase weiter zugenommen haben; in der Erwägung, dass verstärkte Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen zu den kosteneffizientesten Maßnahmen zur kurzfristigen Verringerung der Treibhausgasemissionen zählen(28); in der Erwägung, dass der Landwirtschafts- und Viehzuchtsektor jährlich 145 Millionen Tonnen Methan emittiert und somit der größte und bedeutendste Sektor in Bezug auf Methanemissionen ist; in der Erwägung, dass die Methanemissionen in der Landwirtschaft in erster Linie durch steigende Viehbestände verursacht werden; in der Erwägung, dass die Emissionen von Nutztieren aus Dung und enterischer Fermentation etwa 32 % aller anthropogenen Methanemissionen ausmachen;
I. in der Erwägung, dass in den AR6-Schlussfolgerungen des IPCC davor gewarnt wird, dass die Auswirkungen des Klimawandels die Produktivität in sämtlichen Bereichen der Landwirtschaft und der Fischerei bereits jetzt zunehmend beeinträchtigen, die Wasserknappheit verschärfen und eine Bedrohung für Nahrungsmittelsicherheit, Ernährung und Lebensgrundlagen darstellen; in der Erwägung, dass 31 % der weltweiten Emissionen auf die globalen Lebensmittelsysteme entfallen; in der Erwägung, dass weltweit jährlich über 100 Millionen Tonnen synthetischer Düngemittel auf Kulturen ausgebracht werden(29); in der Erwägung, dass die meisten der durch synthetische Stickstoffdüngemittel verursachten Emissionen entstehen, nachdem sie in den Boden ausgebracht wurden und als Distickstoffmonoxid (N2O) – ein langlebiges Treibhausgas mit 265-mal höherem Erderwärmungspotenzial als CO2 über einen Zeitraum von 100 Jahren – in die Atmosphäre gelangen; in der Erwägung, dass die Lieferkette für synthetische Stickstoffdüngemittel für schätzungsweise 2,1 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich war(30);
J. in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Oktober 2022 erklärt hat, dass er dazu bereit ist, die national festgelegten Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten nach Abschluss der Verhandlungen über die wesentlichen Bestandteile des Pakets „Fit für 55“ gegebenenfalls so bald wie möglich zu aktualisieren;
K. in der Erwägung, dass im ersten Bericht des UNFCCC über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, festgestellt wurde, dass aus den nationalen Berichten der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, hervorgeht, dass sich die Kosten zur Deckung ihres Bedarfs für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris bis 2030 kumulativ auf 5,8 bis 5,9 Billionen USD belaufen, wovon 502 Milliarden USD internationale Finanzierungsquellen erfordern(31); in der Erwägung, dass noch immer mehr öffentliche und private Finanzmittel in fossile Brennstoffe fließen als in die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz(32);
L. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens von Paris die aktualisierten national festgelegten Beiträge der Union ihrer höchstmöglichen Ambition und der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung und der jeweiligen Fähigkeiten Rechnung tragen müssen;
M. in der Erwägung, dass die Klima- und die Biodiversitätskrise miteinander verknüpft sind, einander verschärfen und dringend gemeinsam angegangen werden sollten;
N. in der Erwägung, dass in der Präambel des Übereinkommens von Paris darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, die Integrität aller Ökosysteme, einschließlich der Meere, sicherzustellen; in der Erwägung, dass in dem globalen Sachstandsbericht zu biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen(33) der IPBES hervorgehoben wird, dass die nachhaltige Nutzung der Natur für die Anpassung an die gefährlichen anthropogenen Störungen des Klimasystems und deren Abmilderung wesentlich sein wird;
O. in der Erwägung, dass Böden der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher der Welt sind; in der Erwägung, dass durch Sicherstellen gesunder Böden die Widerstandsfähigkeit gestärkt und die Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen verringert wird; in der Erwägung, dass weltweit jedes Jahr 500 000 Hektar Torfflächen verloren gehen und gleichzeitig von bereits entwässerten und geschädigten Torfflächen etwa 4 % der jährlichen vom Menschen verursachten Emissionen ausgehen(34); in der Erwägung, dass Torfflächen zwar nur 3-4 % der weltweiten Landfläche ausmachen, sie jedoch fast ein Drittel des weltweiten Kohlenstoffs im Boden und damit mehr als doppelt so viel wie alle Wälder der Welt zusammen speichern;
P. in der Erwägung, dass mit dem neusten UNEP-Bericht über die Anpassungslücke („Adaptation Gap Report“) hervorgehoben wird, dass die weltweiten Bemühungen zur Anpassung der Planung, der Finanzierung und der Umsetzung nicht mit den zunehmenden Klimarisiken Schritt halten; in der Erwägung, dass das Arbeitsprogramm Glasgow–Scharm El-Scheich zum globalen Ziel für die Anpassung und die weltweite Bestandsaufnahme von allen Vertragsparteien als Möglichkeiten genutzt werden sollte, im Hinblick auf die Schlussfolgerungen dieses Berichts und des Berichts AR6 der Arbeitsgruppe II des IPCC tätig zu werden;
Q. in der Erwägung, dass wissenschaftlich erwiesen ist, dass zwischen der Gesundheit und den Umwelt- und Klimakrisen Zusammenhänge bestehen; in der Erwägung, dass das Europäische Klima- und Gesundheitsobservatorium schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen aufgrund von Hitze, Waldbränden, Überschwemmungen, vektorübertragenen Krankheiten, durch das Wasser und Lebensmittel übertragenen Krankheiten, Verschmutzung, Luftverschmutzung, Ultraviolettstrahlung, Aeroallergenen und bodennahem Ozon sowie Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellt; in der Erwägung, dass durch extreme Wetterereignisse, Verlust an biologischer Vielfalt, Landdegradation und Wasserknappheit Menschen vertrieben werden und dass dies dramatische Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat sowie auf ihre Fähigkeit, ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrzunehmen;
R. in der Erwägung, dass im Weltwasserentwicklungsbericht 2023 der Vereinten Nationen vor einer globalen Wasserkrise mit unmittelbaren Risiken gewarnt wird; in der Erwägung, dass über 90 % der Katastrophen wasserbezogen sind, da Wasser am schlimmsten vom Klimawandel betroffen ist(35); in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris die grundlegende Priorität der Sicherstellung von Ernährungssicherheit und der Beendigung von Hunger anerkennen;
S. in der Erwägung, dass Wasserknappheit aufgrund der lokalen Auswirkungen von physischem Wasserstress in Verbindung mit der Beschleunigung und Ausbreitung der Süßwasserverschmutzung endemisch wird; in der Erwägung, dass sich in Ländern mit niedrigem, mittlerem und hohem Einkommen Risiken in Bezug auf die Wasserqualität abzeichnen(36); in der Erwägung, dass die vielfältigen Ökosystemdienstleistungen von Gewässern sichergestellt werden müssen, und zwar durch Wasserplanung und Investitionen in wasserbezogene Innovationsbereiche, einschließlich Energie- und Wassereffizienz, im Einklang mit den Grundsätzen einer Gesellschaft mit intelligenter Wassernutzung;
T. in der Erwägung, dass in der EU zwischen 1980 und 2020 fast 50 Millionen Menschen von Naturkatastrophen betroffen waren und jährlich durchschnittlich 12 Mrd. EUR an wirtschaftlichen Verlusten entstanden sind(37); in der Erwägung, dass diese Verluste ungleich verteilt sind; in der Erwägung, dass der Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels festgestellt hat, dass 2022 erneut ein Jahr der Extreme war, wobei viele Temperaturrekorde gebrochen wurden, darunter im Sommer 2022, der in Europa der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen war; in der Erwägung, dass Wasserknappheit, Überschwemmungen und Dürren auch in Europa eine wesentliche Gefahr darstellen; in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln im Vergleich zur übrigen EU und zu den übrigen Industrieländern zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Gebieten zählen, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung;
U. in der Erwägung, dass die Meere vor dem Hintergrund der Klimakrise eine einzigartige und entscheidende Rolle spielen, da sie klimaregulierend wirken – sie bedecken 71 % der Erdoberfläche, erzeugen die Hälfte unseres Sauerstoffs, absorbieren ein Drittel der CO2-Emissionen und 90 % der überschüssigen Wärme im Klimasystem(38) – und dass der IPBES und dem IPCC zufolge die biologische Vielfalt der Meere in ernster Gefahr ist; in der Erwägung, dass die Erwärmung der Meere Auswirkungen auf die Küstenökosysteme hat und zu verstärkten Meereshitzewellen, Versauerung, Sauerstoffverlust, Eindringen von Salzwasser in das Grundwasser und einem Anstieg des Meeresspiegels führt(39); in der Erwägung, dass die Europäische Umweltagentur auf den gegenwärtig schlechten Zustand der Meeresumwelt in der EU und darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Meeresökosysteme in der EU rasch wiederhergestellt werden müssen, indem die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Meeresumwelt angegangen werden; in der Erwägung, dass besonders artenreiche Meeresgebiete, wie Korallenriffe, Mangroven und Seegraswiesen, stark geschädigt und durch Klimawandel und Verschmutzung gefährdet sind;
V. in der Erwägung, dass, dem UNEP zufolge, durch die Plastikverschmutzung Lebensräume und natürliche Prozesse verändert werden und die Fähigkeit der Ökosysteme, sich an den Klimawandel anzupassen, reduziert wird, was die Lebensgrundlage von Millionen Menschen direkt beeinträchtigt; in der Erwägung, dass auf die globale Kunststoffbranche 6 % des weltweiten Ölverbrauchs entfallen und dieser Anteil bis 2050 auf 20 % ansteigen dürfte(40); in der Erwägung, dass Verfahren zur Gewinnung und Destillation von Öl und zur Herstellung von Kunststoff energieintensiv sind; in der Erwägung, dass entsorgte Kunststoffabfälle, die Sonneneinstrahlung an der Luft oder im Wasser ausgesetzt sind, Treibhausgasemissionen verursachen und auch die Fähigkeit der Ozeane beeinträchtigen, Kohlenstoff zu binden; in der Erwägung, dass sich die Emissionen durch die Plastikverschmutzung voraussichtlich auf 44 Mio. Tonnen pro Jahr verdoppeln dürften und dass der Plastikverbrauch beim Fehlen neuer hochgesteckter Maßnahmen weltweit von 460 Mio. Tonnen im Jahr 2019 auf 1,231 Mrd. Tonnen im Jahr 2060 ansteigen wird(41);
W. in der Erwägung, dass durch die Energiekrise die Frage der Energieversorgungssicherheit und die Notwendigkeit einer Reduzierung des Energiebedarfs und eines diversifizierten Energiesystems in den Mittelpunkt gerückt ist; in der Erwägung, dass der militärische Einmarsch Russlands in die Ukraine dazu geführt hat, dass das globale Energiesystem noch dringender umgestaltet werden muss;
X. in der Erwägung, dass im Klimapakt von Glasgow und im Durchführungsplan von Scharm El-Scheich anerkannt wird, dass Interessenträger, die keine Vertragsparteien sind, eine wichtige Rolle dabei spielen, zu Fortschritten bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen;
Y. in der Erwägung, dass der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel empfiehlt, die Emissionen der EU bis 2040 um 90–95 % gegenüber 1990 zu senken und ein verbleibendes Treibhausgasbudget von 11–14 Milliarden Tonnen CO2 für den Zeitraum 2030-2050 auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Bewertung zu erreichen, um Klimarisiken zu mindern und eine nachhaltige Zukunft sicherzustellen;
Z. in der Erwägung, dass in dem jüngsten Bericht der hochrangigen Expertengruppe der Vereinten Nationen über die Netto-Null-Emissionsverpflichtungen nichtstaatlicher Akteure (HLEG) mehr Transparenz bei und Berichterstattung über nichtstaatliche Klimaschutzmaßnahmen empfohlen wird;
AA. in der Erwägung, dass die Verbrauchsemissionen pro Kopf unter den reichsten 1 % der Weltbevölkerung im Jahr 2030 voraussichtlich noch immer dreißig Mal höher sein werden als das weltweite Pro-Kopf-Niveau, während der Fußabdruck der ärmsten Hälfte der Weltbevölkerung ein Vielfaches unter diesem Niveau bleiben dürfte(42); in der Erwägung, dass die 46 am wenigsten entwickelten Länder der Welt, in denen etwa 1,1 Milliarden Menschen leben, minimal zu den CO2-Emissionen beitragen; in der Erwägung, dass jedoch 69 % der weltweiten Todesfälle aufgrund von klimabedingten Katastrophen in den letzten 50 Jahren in den am wenigsten entwickelten Ländern aufgetreten sind(43); in der Erwägung, dass bis 2050 bis zu 216 Mio. Menschen in den Regionen Afrikas, Lateinamerikas, Asiens, des pazifischen Raums und Osteuropas aufgrund des Klimas zu Binnenmigranten werden könnten(44);
AB. in der Erwägung, dass schutzbedürftige und marginalisierte Menschen und Systeme von den negativen Auswirkungen der Klimakrise und den damit verbundenen Verlusten und Schäden unverhältnismäßig stark betroffen sind;
COP 28 in Dubai und die erste weltweite Bestandsaufnahme
1. erinnert an die Schlussfolgerungen des sechsten Sachstandsberichts des IPCC, wonach die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C oder sogar auf weniger als 2 °C rasche, tiefgreifende und nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen erfordert; betont, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen in diesem entscheidenden Jahrzehnt bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Stand von 2019 um 43 % reduziert werden müssen, wenn die Erderwärmung auf 1,5 °C begrenzt werden soll; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, konzertierte Anstrengungen zu unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen, und fordert die Industrieländer und die Verursacher der größten Emissionsmengen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen; bekräftigt die im Rahmen des Klimapakts von Glasgow gemachten Zusagen und ist besorgt über die begrenzten Fortschritte bei einer intensiveren Eindämmung des Klimawandels, unter anderem während der COP 27 und der Zwischentagung in Bonn im Juni 2023;
2. nimmt zur Kenntnis, dass im sechsten Sachstandsbericht des IPCC bestätigt wurde, dass aufgrund der durch menschliche Tätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen die Temperatur weltweit um 1,1 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand gestiegen ist; ist besorgt über die Ergebnisse des UNEP-Berichts 2022 über die Emissionslücke, insbesondere darüber, dass die Umsetzung der an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge zwar bis Ende des Jahrhunderts zu einem Anstieg der globalen Temperaturen um 2,4 °C führen würde, die derzeitigen politischen Maßnahmen jedoch nicht ausreichen, um selbst die nicht an Bedingungen geknüpften national festgelegten Beiträge zu erfüllen, und dass die Fortsetzung der derzeitigen Politik zu einem weltweiten Temperaturanstieg um 2,8 °C führen würde; ist beunruhigt darüber, dass die Emissionen weiterhin steigen und sich die Emissionslücke vergrößert, und betont, dass die Klimarisiken durch Verzögerungen bei der Anwendung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel noch verstärkt werden, was zu noch mehr Verlusten und Schäden führen wird;
3. betont, dass 2023 wahrscheinlich das heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen – mit einer weltweiten Durchschnittstemperatur 1,43 °C über dem vorindustriellen Niveau – sein wird(45); ist zutiefst besorgt darüber, dass sich das Zeitfenster dafür, unter dem Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur um 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu bleiben, mit alarmierender Geschwindigkeit schließt; betont, dass Rekordhitzewellen, Dürren und Waldbrände bereits zu einem Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um rund 0,6 % im Jahr 2023(46) geführt haben und dass durch extreme Wetter- und Klimaereignisse in Europa im Zeitraum 1980-2022 Verluste in Höhe von rund 600 Mrd. EUR verursacht wurden(47);
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Vorfeld der Konferenz alle diplomatischen Kanäle zu nutzen, um sich bei allen Vertragsparteien für eine Verstärkung ihrer kurz‑, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele und begleitenden Maßnahmen einzusetzen und ihre national festgelegten Beiträge zu den Anstrengungen, im Einklang mit dem Klimapakt von Glasgow den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, ehrgeiziger zu gestalten;
5. betont, dass es notwendig ist, die Klimaschutzmaßnahmen zu beschleunigen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris so zu erfüllen, dass ein gerechter Übergang sichergestellt ist, bei dem niemand zurückgelassen wird; fordert, dass auf der COP 28 angesprochen wird, dass es eines systemischen Wandels hin zu einem Wirtschaftsmodell bedarf, das das Wohlergehen aller innerhalb der Grenzen unseres Planeten sicherstellt;
6. betont, dass der Prozess der weltweiten Bestandsaufnahme ein Kernelement des Übereinkommens von Paris ist und dass die erste weltweite Bestandsaufnahme ein Schlüsselmoment ist, um den kollektiven Ehrgeiz bei Klimaschutzmaßnahmen und entsprechender Unterstützung zu verstärken; erwartet von allen Vertragsparteien, dass sie sich uneingeschränkt an der weltweiten Bestandsaufnahme beteiligen, um die Zusagen entsprechend dem Übereinkommen von Paris zu stärken, den Ehrgeiz mit beschleunigter Durchführung konkreter Maßnahmen in Einklang zu bringen, um einen wirksamen Übergang zu erreichen und für eine klimaneutrale, klimaresiliente und gerechte Zukunft zu sorgen;
7. bekräftigt, dass die weltweite Bestandsaufnahme auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und von dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung und den jeweiligen Fähigkeiten geleitet sein sollte; weist darauf hin, dass bei der weltweiten Bestandsaufnahme die Klimaschutzmaßnahmen überprüft werden sollten, wobei auch die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die generationsübergreifende Gerechtigkeit berücksichtigt werden sollten; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, in ihre national festgelegten Beiträge die Menschenrechtsdimension zu integrieren;
8. unterstützt ein weltweites Ziel, erneuerbare Energien zu verdreifachen und auf der COP 28 die Energieeffizienz bis 2030 zu verdoppeln, zusammen mit einem konkreten möglichst baldigen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, um 1,5 °C in Reichweite zu halten, unter anderem indem alle neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Brennstoffe gestoppt werden; fordert die EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesbezüglich eine proaktive und konstruktive Rolle zu spielen; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Vertragsparteien, auf die Ausarbeitung eines Vertrags über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe hinzuwirken; betont, dass der ökologische Wandel mit den geringsten Umweltkosten durchgeführt werden sollte und dass Synergieeffekte zwischen Energie aus erneuerbaren Quellen und der Wiederherstellung der Natur maximiert werden sollten;
9. fordert alle Vertragsparteien auf, ein umfassendes System für die Überwachung von Mobilitäts- und Energiearmut einzurichten und alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Anteil der von Mobilitäts- oder Energiearmut betroffenen Personen nicht steigt;
10. fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, ihre national festgelegten Beiträge dringend zu erhöhen, um auf der Grundlage der Bewertung der ersten weltweiten Bestandsaufnahme die vom IPCC und vom UNEP festgestellten Emissionslücken zu schließen, sowie die Umsetzungslücken zu schließen, indem sie die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen verbessern, um alle einschlägigen Zusagen zu erfüllen; unterstreicht die besondere Verantwortung aller Verursacher großer Emissionsmengen und der G20-Länder, dabei die Führung zu übernehmen; fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU auf, auf der Grundlage des Beschlusses der COP 26 über gemeinsame Zeitrahmen im Jahr 2025 einen national festgelegten Beitrag für 2035 mitzuteilen;
11. betont, dass die Ergebnisse der weltweiten Bestandsaufnahme und die damit verbundenen Beschlüsse der COP 28 Vorschläge zu konkreten, umsetzbaren und spezifischen Verfahren enthalten müssen, damit die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden; ist der Ansicht, dass zu solchen Prozessen die Fortführung des jährlichen Syntheseberichts über die national festgelegten Beiträge gehören sollte, damit die Fortschritte bei der Schließung der Lücke zwischen den Zielen und der Ambitioniertheit der Pläne bewertet werden, sowie jährliche UNFCCC-Berichte, mit denen die Fortschritte bei den sektorbezogenen Zielen und bisher gemachten Zusagen gemessen werden; betont, dass solche Prozesse zu konkreten wissenschaftlich fundierten Maßnahmen und Plänen führen sollten;
12. fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, für solide Regeln für Kooperationsmechanismen gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris zu sorgen, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, bei den Verhandlungen über die noch offenen Fragen, einschließlich der Rolle des Treibhausgasabbaus, strikt auf einem hohen Maß an Klimaintegrität auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beharren, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zu echten Emissionssenkungen und vollständiger Transparenz führen;
13. ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten weder ein Ergebnis akzeptieren sollten, das Emissionsminderungstechnologien für fossile Brennstoffe im Energiesektor fördert, noch ein halbherziges Eintreten für eine gerechte Energiewende;
Anpassung
14. betont, dass die Anpassungsmaßnahmen in der EU und weltweit verstärkt werden müssen; betont erneut, dass Anpassungsmaßnahmen für alle Vertragsparteien kurz‑, mittel- und langfristig eine Notwendigkeit sind, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an Biodiversität zu minimieren, und weist zugleich auf die besondere Anfälligkeit der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselentwicklungsländer („small island developing states“, SIDS), hin; fordert die Länder, die noch keine Anpassungsmitteilungen oder nationalen Anpassungspläne vorgelegt haben, auf, dies unverzüglich zu tun; fordert alle Parteien auf, vor der COP 28 ihre national festgelegten Beiträge zu aktualisieren und dabei eine robuste Anpassungskomponente mit spezifischen Anpassungsmaßnahmen und damit verbundenen quantifizierten Zielen aufzunehmen;
15. fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, auf der COP 28 einen glaubhaften, tragfähigen und umsetzbaren Rahmen für die globale Anpassung an den Klimawandel zu schaffen, um die Anpassungsfähigkeit zu verbessern, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen zu verringern, und zwar mit einem verstärkten Augenmerk auf Wasser, Wasserökosystemen und Wasserdienstleistungen; betont, dass es wichtig ist, dass ein globales Ziel für die Anpassung festgelegt wird und dass alle Parteien ihre Anpassungsmaßnahmen ausweiten; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, im Rahmen der als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienenden Konferenz der Vertragsparteien (CMA) und ihrer nachgeordneten Gremien das globale Ziel für die Anpassung als ständigen Tagesordnungspunkt aufzunehmen; hebt hervor, dass die Anstrengungen zur Umsetzung des weltweiten Ziels für die Anpassung in messbare Ergebnisse intensiviert werden müssen, wodurch unter anderem ein umfassendes Verständnis der Klima- und Katastrophenrisiken und der damit verbundenen Anpassungserfordernisse und ‑kosten auf mehreren Ebenen ermöglicht, die Verfügbarkeit konsistenter und vergleichbarer Daten erhöht, die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Umsetzungsmitteln, einschließlich der Finanzierungs- und Technologieförderung, festgelegt und verbessert, und gemeinsame quantitative und qualitative Parameter, Methoden und Ansätze ausgearbeitet werden sollen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels im Laufe der Zeit zu verfolgen; betont, dass gemeinschaftsbasierte Anpassungskonzepte wichtig sind; fordert, dass der globale Klimaschutzfonds (GCF), die Globale Umweltfazilität (GEF), der Anpassungsfonds und der Fonds für nachhaltige Wirkung (SIF) bessere Strategien entwickeln, um lokale Akteure zu erreichen, die Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel voranbringen;
16. stellt fest, dass die finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz nach wie vor höher ist als die Unterstützung für die Anpassung; weist darauf hin, dass der Klimaschutz im Jahr 2019 zwei Drittel der von den Industrieländern bereitgestellten und mobilisierten Klimaschutzfinanzierung (50,8 Mrd. USD) ausmachte, während sich die Anpassungsfinanzierung nur auf 20,1 Mrd. USD und die bereichsübergreifende Eindämmung und Anpassung auf 8,7 Mrd. USD belief(48); fordert alle Parteien auf, ihre Verpflichtungen auszuweiten und einen endgültigen Fahrplan für ein gemeinsames Ziel der Verdoppelung der Anpassungsfinanzierung bis 2025 auf der Grundlage des Stands von 2019 vorzulegen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen zu erreichen, und fordert weitere Beiträge zum Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder und zum Sonderfonds Klimawandel; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Wege aufzuzeigen, wie ihre Anpassungsfinanzierung bis 2025 aufgestockt werden kann, auch über den EU-Haushalt;
17. weist darauf hin, dass das Europäische Klimagesetz vorsieht, dass die Mitgliedstaaten für kontinuierliche Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen im Einklang mit Artikel 7 des Übereinkommens von Paris sorgen müssen; fordert die Kommission erneut auf, eine umfassende EU-weite Bewertung der Klimarisiken auszuarbeiten, die auf die Widerstandsfähigkeit und Vorsorge gegen den Klimawandel in Europa abzielt; fordert die Kommission ferner erneut auf, einen umfassenden, ehrgeizigen und rechtsverbindlichen europäischen Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel, einschließlich geeigneter Legislativinstrumente, vorzuschlagen, wobei besonderes Augenmerk auf die am stärksten gefährdeten Regionen zu legen ist; betont, wie wichtig die neue Anpassungsstrategie der EU ihre Verbindungen zur EU-Biodiversitätsstrategie und der neue Regulierungsrahmen zur Anpassung, der sich aus dem europäischen Klimagesetz ergibt, sind, und bekräftigt die Forderungen des Parlaments nach einer – auch im Hinblick auf die internationalen Komponenten – ehrgeizigen Umsetzung;
18. betont, dass Frühwarnsysteme für eine wirksame Anpassung von entscheidender Bedeutung sind, aber nur für weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten der Weltorganisation für Meteorologie (WOM) verfügbar sind; unterstützt den Vorschlag der WOM, dafür zu sorgen, dass Frühwarnsysteme in den nächsten fünf Jahren alle erreichen; fordert die rasche Umsetzung dieser Initiative für Frühwarndienste mit dem Ziel, so bald wie möglich viele Menschenleben zu retten;
Verluste und Schäden
19. fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass auf der COP 28 der Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden einsatzbereit wird, um neue, zusätzliche, angemessene und vorhersehbare Finanzmittel bereitzustellen mit dem Ziel, Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels abzuwenden, zu minimieren und zu bekämpfen; ist der festen Überzeugung, dass die Finanzierung von Verlusten und Schäden vorrangig auf der Grundlage von Zuschüssen und zusätzlich zur humanitären Hilfe erfolgen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zusammen mit anderen Verursachern großer Emissionsmengen bereit zu sein, ihren gerechten Beitrag zum Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden zu leisten, um für globale Klimagerechtigkeit zu sorgen, indem sie bis zur oder auf der COP 28 erhebliche mehrjährige Zusagen machen;
20. nimmt die Annahme der Empfehlungen des Übergangsausschusses in Bezug auf den Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden zur Kenntnis; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, dass die verbleibenden Lücken und Mängel auf der COP 28 behoben und geklärt werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass erhebliche und faire Beiträge erforderlich sind, um Gemeinschaften zu unterstützen, die von der Klima- und Schuldenkrise in Mitleidenschaft gezogen wurden;
21. begrüßt die Zusage des für Klimapolitik zuständigen Kommissionsmitglieds Wopke Hoekstra, mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten, um neue und innovative Quellen für die Finanzierung des Ausgleichs von Verlusten und Schäden zu schaffen im Einklang mit dem Verursacherprinzip; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht sowohl auf internationaler Ebene als auch durch Ausübung einer Vorbildfunktion eine Führungsrolle zu übernehmen, unter anderem indem sie einen Teil der Einnahmen aus dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union für die Finanzierung des Ausgleichs von Verlusten und Schäden verwenden;
22. weist darauf hin, dass in Artikel 8 des Übereinkommens von Paris (über Verluste und Schäden) festgelegt ist, dass die Vertragsparteien mit Blick auf die mit den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen verbundenen Verluste und Schäden zusammenarbeiten sollten; fordert eine klare Definition von Verlusten und Schäden und eine Methode zu ihrer Schätzung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Bedürfnissen der Gemeinschaften beruht; fordert, dass auf der COP 28 ein Ergebnis erzielt wird, das klare Empfehlungen für die Struktur, die Verwaltung und die Finanzierung des neuen Fonds enthält; fordert alle Vertragsparteien auf, im Rahmen des Basisrechtsakts für den Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden für eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft und der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen zu sorgen; betont, dass bei der Diagnose, Bewertung und Gestaltung der Reaktionen auf der Grundlage der Bedürfnisse ihrer Bevölkerung und ihrer Hoheitsgebiete, der Risiken für sie und der Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle spielen; betont, dass im Rahmen einer dezentralen Bereitstellung von Finanzmitteln zum Ausgleich von Verlusten und Schäden durch die lokalen Gebietskörperschaften gewährleistet werden kann, dass im Falle von Katastrophen Finanzmittel auf lokaler Ebene zur Verfügung stehen und dass die Investitionen auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt und effektiver auf die Prioritäten der Bürger ausgerichtet sind;
23. betont, dass die weltweiten Herausforderungen des Klimawandels nur bewältigt werden können, wenn die Investitionen in und die Finanzströme für den Klimaschutz – sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen – weltweit rasch aufgestockt werden; betont, dass diese Finanzmittel für alle Länder leicht zugänglich sein müssen, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer, wenn möglich durch Modalitäten für einen direkten Zugang; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin als Brückenbauer zwischen den Industrieländern, den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern zu fungieren und bestrebt zu sein, die Arbeit der Koalition der hohen Ambitionen sowohl im Bereich der Klimaschutz- und Anpassungsfinanzierung als auch der Herstellung der Einsatzbereitschaft des Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden zu intensivieren;
24. fordert den Übergangsausschuss für den Ausgleich von Verlusten und Schäden auf, dafür zu sorgen, dass der Fonds zum Ausgleich von Verlusten und Schäden geschlechtersensibel und transformativ ist, an den Bedürfnissen der am stärksten betroffenen Personen ausgerichtet ist und auf spezifische Verluste von Frauen reagiert; ist der Ansicht, dass Frauen bei der Gestaltung und Verwaltung des neuen Fonds sowie bei Auszahlungen daraus eine zentrale Rolle spielen sollten;
25. wiederholt seine Forderung, dass das Thema Verluste und Schäden auf künftigen COP im Rahmen eines ständigen Tagesordnungspunkts behandelt wird, damit es einen klaren Verhandlungsspielraum gibt, um dieses Thema zu überwachen und Fortschritte zu erzielen, sowie dass das Santiago-Netzwerk vollständig einsatzbereit gemacht wird, damit wirksam technische Hilfe für eine angemessene Bewältigung von Verlusten und Schäden mobilisiert werden kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die weitere Arbeit an der Auswahl des Sitzes des Santiago-Netzwerks gemäß den im Beschluss der COP 27 festgelegten Grundsätzen im Hinblick auf einen Beschluss auf der COP 28 zu unterstützen;
Teilnahme von Interessenträgern an der COP 28
26. weist erneut darauf hin, wie wichtig die umfassende Beteiligung aller Vertragsparteien an den Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC ist; betont, dass das derzeitige Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC verbessert werden könnte, um die uneingeschränkte Beteiligung von Delegierten der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder zu ermöglichen; fordert daher den Vorsitz der COP 28 und die künftigen Vorsitze auf, zusätzliche Möglichkeiten zu prüfen, um die wirksame und sinnvolle Beteiligung dieser Delegierten sicherzustellen, und dafür zusätzliche Mittel bereitzustellen;
27. beglückwünscht diejenigen, die versuchen, das Bewusstsein für die Klimakrise zu schärfen, und sich für sinnvolle Maßnahmen einsetzen, und bekundet seine Solidarität mit ihnen; betont, dass, wie im Klimapakt von Glasgow festgestellt, junge Menschen eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, in ihren jeweiligen Staatsgebieten die Klimaschutzziele voranzutreiben; fordert angemessene Ressourcen, um das Bewusstsein zu schärfen, Kapazitäten aufzubauen und lokale Gemeinschaften in den Klimaschutz einzubinden;
28. betont, dass Klimaziele ohne die Unterstützung und Beteiligung der Öffentlichkeit, einschließlich junger Menschen, nicht erreicht werden können; fordert alle Vertragsparteien auf, das Bewusstsein für den Klimawandel und damit zusammenhängende Fragen zu schärfen, Fehlinformationen zu bekämpfen und mit Vertretern der Öffentlichkeit, einschließlich nichtstaatlichen Organisationen, zusammenzuarbeiten, um öffentliche Unterstützung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu gewinnen;
29. ist nach wie vor erheblich besorgt über die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten, insbesondere über die Einschränkung und Verletzung der Rede-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline, die nicht nur in den universellen Menschenrechtsinstrumenten, sondern auch in der Arabischen Charta der Menschenrechte verankert sind; bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Menschenrechtsverteidiger Ahmad Mansur, Mohammed al-Rukn, Mohammed al-Mansuri und Nasser bin Ghaith nach unfairen Gerichtsverfahren willkürlich inhaftiert wurden und nach wie vor in Haft sind, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung;
30. fordert das Sekretariat des UNFCCC, alle Vertragsparteien und die Staatsorgane der Vereinigten Arabischen Emirate auf, den gleichberechtigten Zugang zur COP 28 sowie eine vollständige und uneingeschränkte Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, auch mit Zugang zu einschlägigen Dokumenten, an der COP 28 sicherzustellen, insbesondere jener, die die am stärksten gefährdeten Gemeinschaften vertreten; verurteilt die auf früheren COP vorhandenen Hindernisse für die Teilnahme; bedauert zutiefst die zahlreichen Fälle von Zensur, Einschüchterung, Schikanierung und Überwachung von Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie die Welle von Festnahmen und Inhaftierungen im Umfeld der COP 27 in Ägypten; fordert das UNFCCC-Sekretariat erneut auf, Menschenrechtskriterien auszuarbeiten, zu deren Einhaltung sich die Länder, die künftige COP ausrichten, im Rahmen des Sitzabkommens verpflichten müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in diesem Prozess die Führung zu übernehmen; fordert darüber hinaus, dass Vereinbarungen mit den Gastgeberländern aus Gründen der Transparenz öffentlich zugänglich gemacht werden, und fordert Zusicherungen, dass Maßnahmen getroffen werden, um die Delegierten vor allen Formen von Schikanierung zu schützen; fordert, dass das Sekretariat des UNFCCC und die Gastgeberländer entschlossene Maßnahmen ergreifen, um Delegierte und Teilnehmende auf der COP 28 und auf künftigen COP vor Schikanierung und Einschüchterung zu schützen;
Interessenkonflikt, Transparenz und Integrität
31. ist besorgt darüber, dass auf der COP 27 mehr als 630 Lobbyisten für fossile Brennstoffe akkreditiert waren, was im Vergleich zur COP 26 einer Zunahme um mehr als 25 % entspricht; fordert das Sekretariat des UNFCCC und die Vertragsparteien auf sicherzustellen, dass der Entscheidungsprozess vor Interessen geschützt wird, die den Zielen des Übereinkommens von Paris zuwiderlaufen, und dass im Bereich fossiler Brennstoffe tätige Unternehmen keinen unzulässigen und unangemessenen Einfluss auf öffentliche Bedienstete und den öffentlichen Entscheidungsprozess des UNFCCC ausüben, der die Ziele des Übereinkommens von Paris gefährden kann; fordert das Sekretariat des UNFCCC nachdrücklich auf, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, indem es einen ehrgeizigen Rahmen für Rechenschaftspflicht vorschlägt, der die Arbeit des Sekretariats des UNFCCC vor ungebührlicher Einflussnahme durch Unternehmensakteure mit nachgewiesenen persönlichen Interessen schützt, und zwar auf der Grundlage des im WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums in Bezug auf die Tabakindustrie enthaltenen Modells;
32. ist sehr besorgt darüber, dass die Vereinigten Arabischen Emirate den Geschäftsführer der Gruppe der staatlichen Ölgesellschaft von Abu Dhabi, ADNOC, Sultan al Dschaber, zum Vorsitzenden der COP 28 ernannt haben und ein Dutzend Mitarbeiter des COP 28-Teams direkte Verbindungen zur Industrie für fossile Brennstoffe unterhalten; ist beunruhigt über Berichte, aus denen hervorgeht, dass ADNOC-Mitarbeiter E-Mails an das und vom Klimagipfelbüro der COP 28 lesen konnten und zu der Frage konsultiert wurden, wie auf Medienanfragen reagiert werden sollte; erachtet dies als ernsthaftes Risiko eines Interessenkonflikts; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass dieser und die künftigen Vorsitze der COP frei von Interessenkonflikten sind;
33. betont, dass ein wirksamer Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten gemäß dem Übereinkommen von Aarhus für die Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris von entscheidender Bedeutung ist; ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und sich an die Feststellungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus halten sollten;
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
34. nimmt den aktualisierten national festgelegten Beitrag der EU zur Kenntnis; hebt hervor, dass durch das kürzlich verabschiedete Paket „Fit für 55“ der EU und seine kumulativen Auswirkungen die Netto-Treibhausgasemissionen der Union im Vergleich zu 1990 um etwa 57 % verringert werden; betont, dass nach Angaben des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel durch zusätzliche Bemühungen um ein ehrgeizigeres Unionsziel, d. h. eine Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mehr als 55 %, die kumulierten Emissionen der Union bis 2050 erheblich verringert würden, wodurch die Union einen faireren Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten würde; fordert die anderen Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, angesichts der im Klimapakt von Glasgow enthaltenen Entscheidung, das Ziel für 2030 zu überdenken und die Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umzusetzen, ihre national festgelegten Beiträge zu erhöhen;
35. begrüßt die Arbeit des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel und seine Empfehlung zur Festlegung eines EU-weiten Klimaziels für 2040 und eines Treibhausgasbudgets für 2030 bis 2050; betont, dass die Union nach Aussage des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sie ihren gerechten Anteil am globalen Treibhausgashaushalt bereits ausgeschöpft hat, zusätzliche Maßnahmen ergreifen sollte, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen;
36. fordert die Kommission auf, ihre nach einer Folgenabschätzung abgegebene Empfehlung zu den Zielen der Union für die Zeit nach 2030 Anfang 2024 zu veröffentlichen und ihren Vorschlag gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Europäischen Klimagesetzes unter Berücksichtigung des Beschlusses der COP 26 über gemeinsame Zeitrahmen anzunehmen; betont, dass die Kommission bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags die Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel sowie alle in Artikel 4 Absatz 5 des EU-Klimagesetzes aufgeführten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erwägungen berücksichtigen muss; fordert ferner die Kommission auf, die EU-Rechtsvorschriften auf dem neuesten Stand zu halten und entsprechende Legislativvorschläge vorzubereiten, um zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beizutragen;
37. begrüßt die Zusagen des Exekutiv-Vizepräsidenten der Kommission Maroš Šefčovič und des Kommissionsmitglieds Wopke Hoekstra, ein EU-Klimaziel für 2040 auszuarbeiten, das mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang steht und auf einer gründlichen Folgenabschätzung beruht, in der die prognostizierten Auswirkungen aller Szenarien in Bezug auf die Ziele von 2030 bis 2050 und für 2040 untersucht werden, einschließlich derjenigen, die in den Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel zu den Zielen für 2040 und zur CO2-Bilanz enthalten sind;
38. bekräftigt, dass der Klimaschutz in alle Strategien der EU und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Umsetzung einbezogen werden muss, und betont, dass die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Europäischen Klimagesetzes verpflichtet ist, die Vereinbarkeit von Entwürfen von Maßnahmen oder Legislativvorschlägen, einschließlich Haushaltsvorschlägen, mit den Klimazielen der EU zu bewerten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Bestimmung bei der Durchführung von Folgenabschätzungen in allen Politikbereichen der EU vollständig anzuwenden; bekräftigt den Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, zu dem sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben und der darauf abzielt, zwischen den verschiedenen Politikbereichen der EU Widersprüche zu minimieren und Synergieeffekte zu schaffen; besteht auf einem kohärenten Ansatz für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl bei den internen als auch den externen politischen Maßnahmen;
39. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Energie- und Klimapläne und die langfristigen Strategien der Mitgliedstaaten gemäß den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs ausreichende Maßnahmen und finanzielle Mittel vorsehen, damit die Ziele der EU für 2030 erreicht werden können, und ferner für Transparenz in Bezug auf die Leistung der Mitgliedstaaten und der EU insgesamt in Bezug auf Klima- und Energiemaßnahmen sorgen;
40. betont, dass die Vertragsparteien ermutigt werden sollten, Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr in ihre national festgelegten Beiträge einzubeziehen und auf regionaler und nationaler Ebene die Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus diesen Bereichen zu vereinbaren, einschließlich der Emissionen anderer Treibhausgase als CO2 aus dem Luftverkehr und der Klimaemissionen von Schiffskraftstoffen, um die Übereinstimmung der national festgelegten Beiträge mit den im Übereinkommen von Paris festgelegten gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen sicherzustellen; hebt hervor, dass die Union in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangehen sollte;
41. trägt die Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs mit, dass die EU alle Treibhausgasemissionen, die von ihr selbst als Nettoeinführer von Waren aus der übrigen Welt verursacht werden, berücksichtigt; bekräftigt seine Forderung nach wissenschaftlich fundierten verbindlichen EU-weiten Zielen zur Verringerung des Material- und Umweltfußabdrucks der Union unter Einschluss eingeführter Waren;
42. betont, dass es wichtig ist, das Engagement für den europäischen Grünen Deal aufrechtzuerhalten; ist der Ansicht, dass der europäische Grüne Deal vollumfänglich umgesetzt werden muss, damit die Ziele der EU erreicht werden können, und fordert daher die Kommission auf, alle Bestandteile des europäischen Grünen Deals unverzüglich zu verwirklichen; hebt die bestehenden Datenlücken hervor, die es zu schließen gilt, damit die Fortschritte bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU nachverfolgt werden können und eine regelmäßige Überprüfung der derzeitigen politischen Maßnahmen möglich ist;
43. betont, dass an der derzeitigen geopolitischen Lage deutlich wird, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen dringend verringert und der Einsatz erneuerbarer Energieträger gefördert werden muss;
44. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und Euratom vom Vertrag über die Energiecharta zurücktreten sollen; hebt die angekündigte Absicht mehrerer Mitgliedstaaten hervor, vom Vertrag über die Energiecharta zurückzutreten, und bekräftigt den diesbezüglichen Standpunkt des Parlaments vom 24. November 2022; betont, dass koordiniert gehandelt werden muss, um in den Verhandlungen über den Rücktritt vom Vertrag stärker aufzutreten, die nachteiligen Auswirkungen der Verfallsklausel zu begrenzen und EU-interne Streitigkeiten wirksam zu verhindern; stellt fest, dass der Vertrag über die Energiecharta als Hindernis für den Übergang zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und für den Schutz der Energiesicherheit in der EU und ihren Mitgliedstaaten kritisiert wird; betont, dass der Übergang der EU zu einer florierenden, nachhaltigen, klimaverträglichen und unabhängigen Wirtschaft durch einen Ausbau der Quellen für erneuerbare Energie unterstützt werden kann; fordert alle Akteure nachdrücklich auf, die Energiewende zu beschleunigen; bedauert, dass Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen nach Angaben der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien nach wie vor schwerpunktmäßig in einer begrenzten Anzahl von Ländern getätigt werden und sich überwiegend auf nur wenige Technologien beschränken; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die systemischen und strukturellen Reformen auf den Weg zu bringen, die erforderlich sind, um ein widerstandsfähigeres, inklusiveres und klimasichereres weltweites Energiesystem auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern;
Internationale Klimaschutzfinanzierung und nachhaltiges Finanzwesen
45. stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind, bringt jedoch seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die von der EU und ihren Mitgliedstaaten bereitgestellten öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 zurückgegangen sind; betont, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu den Vorbereitungen für die 28. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 28) die Zusage der Union und ihrer Mitgliedstaaten bekräftigt hat, ihre internationale Klimafinanzierung weiter aufzustocken, um das Ziel der Industrieländer zu erreichen, so bald wie möglich und bis 2025 mindestens 100 Mrd. USD pro Jahr aus einer Vielzahl von Quellen zu mobilisieren; betont, dass die Beiträge fortgesetzt und aufgestockt werden müssen; bekräftigt diesbezüglich seine Forderung nach einem speziellen EU-Mechanismus für die öffentliche Finanzierung, mit dem zusätzliche und angemessene Unterstützung bereitgestellt wird, damit die EU ihren gerechten Anteil zu den internationalen Zielen für die Finanzierung von Klimamaßnahmen beiträgt; betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten des EU-Emissionshandelssystems (EHS) berücksichtigen müssen, dass die internationale Klimaschutzfinanzierung in gefährdeten Drittländern im Einklang mit der kürzlich angenommenen Einigung über die Überarbeitung des EU-EHS weiter aufgestockt werden muss;
46. betont, dass erhebliche Finanzmittel aus einer Vielzahl von Quellen erforderlich sind, um die Ziele des Übereinkommens von Paris in Entwicklungsländern zu verwirklichen, auch angesichts der Tatsache, dass viele Entwicklungsländer über an Bedingungen geknüpfte national festgelegte Beiträge verfügen, deren Verwirklichung von einer ausreichenden finanziellen Unterstützung abhängt; weist darauf hin, dass die Vertragsparteien, die Industrieländer sind, im Klimapakt von Glasgow nachdrücklich aufgefordert werden, ihre Bereitstellung von Finanzmitteln für den Klimaschutz dringend erheblich zu erhöhen; stellt fest, dass nicht alle Industrieländer, die Vertragsparteien sind, ihren Anteil an der angestrebten Klimaschutzfinanzierung in Höhe von 100 Mrd. USD erfüllt haben; betont, dass durch das gemeinsame Versäumnis der Industrieländer, ihren Zusagen im Bereich der Klimafinanzierung bis 2020 nachzukommen, das Vertrauen untergraben wurde und Fortschritte bei anderen Tagesordnungspunkten verhindert werden, wie bei den UNFCC-Klimagesprächen vom Juni 2023 in Bonn deutlich wurde;
47. ist besorgt über die wachsende Kluft zwischen den Bedürfnissen der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, und dem derzeitigen Umfang, der Angemessenheit und der Zugänglichkeit der Klimaschutzfinanzierung; betont, dass es unmöglich sein wird, diese Kluft zu schließen, ohne dass zusätzlich zu den öffentlichen Finanzmitteln in erheblichem Umfang private Finanzmittel mobilisiert werden; weist auf die insbesondere im Hinblick auf die Anpassung bestehende Finanzierungslücke hin; betont, dass die Vertragsparteien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitteln für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel anstreben sollten, und hebt hervor, dass auf der COP 26 zugesagt wurde, die gemeinsamen Mittel für die Anpassung bis 2025 gegenüber dem Niveau von 2019 zu verdoppeln; betont, dass die Finanzierung durch die Industrieländer, die für einen großen Teil der historischen Emissionen verantwortlich sind, auch von entscheidender Bedeutung sein wird, um mit Blick auf einen ambitionierteren Dialog über Klimaschutzziele Vertrauen aufzubauen; fordert die üblichen Verursacher von Emissionen auf, die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, unter anderem durch finanzielle Zuschüsse und technische Unterstützung;
48. fordert die Vertragsparteien, die Industriestaaten sind, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Ziel der Klimaschutzfinanzierung in Höhe von durchschnittlich 100 Mrd. USD zwischen 2020 und 2025 erreicht und ausgezahlt werden kann, und fordert sie ferner auf, das weitere Vorgehen im Hinblick auf das neue Klimaschutzfinanzierungsziel für die Zeit nach 2025, das über das im Jahr 2020 gesetzte Ziel jährlicher Finanzierungen in Höhe von 100 Mrd. USD hinausgehen sollte, näher zu erläutern; ist der Ansicht, dass das Ziel für die Zeit nach 2025 den Erfordernissen und Prioritäten von Entwicklungsländern im Hinblick auf zusätzliche und angemessene Finanzmittel für den Klimaschutz Rechnung tragen, eine deutliche Priorisierung von Finanzierungen in Form von Zuschüssen vorsehen und sowohl Klimaschutz- als auch Anpassungsmaßnahmen umfassen sollte; ist der Ansicht, dass die Verantwortung für die Verwirklichung des neuen Ziels eine breite Geberbasis, die sowohl Industrieländer als auch andere Länder, die einen Beitrag leisten können, umfasst, sowie innovative Finanzierungsquellen und private Finanzmittel erfordert; bekräftigt, dass seiner Ansicht nach im Rahmen dieses neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung des Klimaschutzes eigenständige Vorgaben in Bezug auf den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und auf Verluste und Schäden ausgelotet werden sollten; betont, dass der Aufbau von Kapazitäten sowie Schulungen wichtig sind, um lokalen und regionalen Akteuren den Zugang zu Finanzmitteln für den Klimaschutz zu erleichtern, damit maßgeschneiderte Lösungen für die beispiellosen Herausforderungen vor Ort gefunden werden;
49. erinnert an die Schlussfolgerungen der COP 27, wonach die Bereitstellung der für die Klimawende erforderlichen Finanzmittel eine Umgestaltung des Finanzsystems und seiner Strukturen und Verfahren sowie die Beteiligung von Regierungen, Zentralbanken, Handelsbanken, institutionellen Anlegern und anderen Finanzakteuren erfordern wird; hält es für wesentlich, die Bridgetown-Agenda unverzüglich voranzubringen und das internationale Finanzsystem für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu rüsten; fordert alle großen internationalen Finanzinstitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken auf, ihre Portfolios und ihre Darlehenspolitik mit dem Übereinkommen von Paris in Einklang zu bringen, die Bekämpfung des Klimawandels und die Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt in ihre Verfahren und Prioritäten einzubeziehen, jegliche direkte und indirekte Unterstützung für fossile Brennstoffe schrittweise einzustellen und hochwertige Daten über Klimarisiken, Anfälligkeiten und Auswirkungen zu erheben und zu nutzen, um Finanzmittel in am 1,5-°C-Ziel ausgerichtete Investitionen zu lenken; nimmt die im Juni 2023 auf dem Gipfeltreffen von Paris für einen neuen globalen Finanzpakt erarbeitete Agenda zur Kenntnis und fordert ihre zeitige Umsetzung;
50. weist auf die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Klimabank der EU sowie auf ihren Klimabank-Fahrplan, ihre aktualisierte Finanzierungspolitik im Energiebereich und die zusätzlichen Bemühungen im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds, klimafreundliche Investitionen voranzutreiben, hin; begrüßt, dass die Europäische Zentralbank sich verpflichtet hat, Erwägungen in Bezug auf den Klimawandel in ihren geldpolitischen Rahmen einzubeziehen;
51. bekräftigt seine Unterstützung für die Tätigkeit des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz und hält alle Regierungen dazu an, die Zusagen des Bündnisses zu übernehmen, sämtliche Maßnahmen und Methoden im Zuständigkeitsbereich der Finanzministerien an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten und CO2 im Einklang mit den Helsinki-Prinzipien wirksam zu bepreisen;
52. weist darauf hin, dass gemäß dem Übereinkommen von Paris alle Vertragsparteien dafür sorgen müssen, dass die öffentlichen und privaten, nationalen und internationalen Finanzströme mit der Verwirklichung des in dem genannten Übereinkommen festgelegten 1,5-°C-Ziels in Einklang gebracht werden; betont, dass es wichtig ist, dieses Element des Übereinkommens von Paris auf der COP 28 umfassend anzugehen;
53. stellt fest, dass viele durch den Klimawandel gefährdete Länder sich in Schuldennot befinden oder einem erheblichen Schuldenrisiko ausgesetzt sind; begrüßt die Zusage der Weltbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten, bei künftigen Darlehen Klauseln zur Stärkung der Klimaresilienz vorzusehen, damit die Tilgung von Schulden im Falle von Klimakatastrophen ausgesetzt werden kann; fordert andere Länder und multilaterale Entwicklungsbanken, einschließlich der EIB, auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen; unterstützt das von Frankreich, Kolumbien und Kenia auf dem Gipfeltreffen von Paris für einen neuen globalen Finanzpakt vorgeschlagene globale Sachverständigengutachten zu Schulden, Natur und Klima im Rahmen der COP 28; hält es für notwendig, Lösungen zu finden, mit denen die Klima- und die Schuldenkrise gemeinsam bewältigt werden können; bekräftigt, dass bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zuschussbasierte Finanzierungen eindeutig priorisiert werden müssen, damit sichergestellt ist, dass die Finanzierung solcher Maßnahmen nicht zu einer untragbaren Verschuldung in Entwicklungsländern beiträgt, und fordert die Vertragsparteien auf, Gespräche aufzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schuldenlast der Entwicklungsländer zu verringern; betont, dass viele Entwicklungsländer einen großen Finanzbedarf aufweisen und Investitionen benötigen, um ihre Energiesysteme umzugestalten und wirksame Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu unternehmen; hält es für sehr wichtig, mehr Finanzmittel in Form von Zuschüssen bereitzustellen, insbesondere für Anpassungsmaßnahmen, und hebt hervor, dass durch die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Form von Darlehen die Schuldennot der Entwicklungsländer verschärft werden kann; stellt fest, dass die EU 50 % ihrer gesamten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Jahr 2020 in Form von Zuschüssen bereitgestellt hat, und fordert die EU und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr Finanzmittel in Form von Zuschüssen bereitzustellen, insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und speziell für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern;
54. weist darauf hin, dass fossile Brennstoffe den größten Beitrag zum Klimawandel leisten und für mehr als 75 % aller Treibhausgase verantwortlich sind und dass die derzeitigen Pläne dazu führen würden, dass etwa 240 % mehr Kohle, 57 % mehr Erdöl und 71 % mehr Erdgas erzeugt werden, als mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar wäre; zeigt sich beunruhigt darüber, dass die CO2-Emissionen aus den bestehenden weltweiten Infrastrukturen für fossile Brennstoffe an sich schon das verbleibende CO2-Budget für die Einhaltung des 1,5-°C-Ziels überschreiten würden, was die Einschätzung der IEA bestätigt, dass es keine neue Erschließung von Erdöl, Erdgas oder Kohle geben sollte, wenn die Erderwärmung unter 1,5 °C gehalten werden soll;
55. bedauert, dass die Subventionen für fossile Energieträger in der Union seit 2008 unverändert geblieben sind und sich auf rund 55-58 Mrd. EUR pro Jahr belaufen, was etwa einem Drittel aller Energiesubventionen in der Union entspricht; bekräftigt seine dringliche Forderung, alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2025, und andere umweltschädigende Subventionen so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2027, auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einzustellen, indem konkrete Strategien, Zeitrahmen und Maßnahmen umgesetzt werden; fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihre nationale Berichterstattung über Subventionen für fossile Brennstoffe zu verbessern und bei ihrer bevorstehenden Überarbeitung der nationalen Energie- und Klimapläne deren schrittweise Abschaffung zu planen;
56. ist besorgt darüber, dass die Regierungen im Jahr 2022 weltweit mehr als 900 Mrd. EUR zur Subventionierung fossiler Brennstoffe ausgegeben haben, was den höchsten jemals verzeichneten Wert darstellt(49); fordert die anderen Vertragsparteien auf, alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2025, einzustellen;
57. weist darauf hin, dass der Dialog von Scharm El-Scheich-zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris eine Gelegenheit darstellt, die Gespräche über einen gerechten Ansatz für den Ausstieg aus der öffentlichen und privaten Förderung fossiler Brennstoffe und umweltschädigender Tätigkeiten voranzubringen, Finanzierungen erneut auf die Förderung eines gerechten Übergangs auszurichten, und Finanzmittel für Entwicklungsländer besser verfügbar und erschwinglicher zu machen, damit diese Klimaschutzmaßnahmen ergreifen können, sodass auf der COP 28 und darüber hinaus Maßnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c vorangebracht werden können; fordert, dass die Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris künftig einen festen Tagesordnungspunkt darstellt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den internationalen Diskurs über Standards für grüne Anleihen unter Berücksichtigung des bereits etablierten EU-Standards für grüne Anleihen zu fördern;
58. bekräftigt seine Unterstützung für die auf der COP 26 ins Leben gerufene „Beyond Oil and Gas Alliance“ (BOGA) und betont, dass das Ziel, die Versorgung mit fossilen Brennstoffen zu begrenzen und der Erdöl- und Erdgasförderung ein Ende zu setzen, unbedingt erreicht werden muss; unterstützt einen sozial gerechten und ausgewogenen Übergang weltweit, um die Erdöl- und Erdgasförderung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen; fordert alle Mitgliedstaaten und andere Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris auf, sich dieser Initiative anzuschließen; begrüßt die Zusage der G7, die Finanzierung der Entwicklung fossiler Brennstoffe im Ausland bis Ende 2022 einzustellen, betont jedoch, dass diese Verpflichtung auch im Inland gelten sollte;
59. begrüßt das „Global Registry of Fossil Fuel Emissions“ (Globales Register für Emissionen aus fossilen Brennstoffen), das eine offene und transparente Datenbank für die weltweite Produktion fossiler Brennstoffe unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen grauen CO2-Emissionen bietet; ist der Ansicht, dass dieses Instrument zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen der Gewinnung auf das verbleibende CO2-Budget, zu einer besseren Berichterstattung durch die Vertragsparteien und zu einer besseren Entscheidungsfindung führen kann;
Klimakrise und Umweltkrise
60. betont, dass die Klima- und die Biodiversitätskrise miteinander verknüpft sind und dass die Maßnahmen zur Begegnung beider Krisen aufeinander abgestimmt werden müssen; weist erneut darauf hin, dass sich derzeit 80 % der Lebensräume in der Union in einem schlechten Zustand befinden(50); hält es für sehr wichtig, die Biodiversität und die Ökosysteme, insbesondere Böden, Wälder, Agrarökosysteme, Süßgewässer, Ozeane und andere CO2-reiche Ökosysteme zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, um den naturbasierten Klimaschutz zu verbessern und Widerstandsfähigkeit aufzubauen, was beides für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris erforderlich ist; ist der festen Überzeugung, dass sich die Ziele des Übereinkommens von Paris nur verwirklichen lassen, wenn die Natur, auch in der Union, wiederhergestellt wird; fordert, dass auf EU-Ebene zeitnah eine Einigung über die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erzielt wird;
61. hebt die Schlussfolgerungen des sechsten Sachstandsberichts des IPCC hervor, wonach die Erhaltung, die bessere Bewirtschaftung und die Wiederherstellung von Ökosystemen den größten Teil des wirtschaftlichen Klimaschutzpotenzials im Landnutzungssektor bergen; betont, dass im sechsten Sachstandsbericht des IPCC ferner aufgezeigt wird, dass dringend Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme umgesetzt werden müssen, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und um sich diesbezüglich anzupassen, insbesondere durch die Wiederherstellung von geschädigten Feuchtgebieten und Flüssen, Wäldern und Agrarökosystemen; weist auf die Schlussfolgerung des Berichts hin, dass eine inklusive Entscheidungsfindung unter Einbeziehung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel und einen erfolgreichen Klimaschutz in allen Ökosystemen von entscheidender Bedeutung ist; fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, auf, in ihren Hoheitsgebieten ehrgeizige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen und verstärkt in naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Ansätze zu investieren;
62. betont, dass die Landwirtschaft zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt beitragen sollte;
63. stellt fest, dass durch gesunde Ökosysteme und eine reiche biologische Vielfalt das Überleben des Menschen unterstützt wird und lebenswichtige Güter wie Lebensmittel und sauberes Wasser ermöglicht werden, und hebt hervor, dass der Klimawandel zu den unmittelbaren Triebkräften für den Verlust biologischer Vielfalt zählt; weist darauf hin, dass der Klimawandel die Land-, Süßwasser- und Meeresökosysteme weltweit bereits verändert hat, was zu Artenverlusten und einem Rückgang wichtiger Dienste der Ökosysteme geführt hat; stellt fest, dass diese klimabedingten Auswirkungen auf Ökosysteme weltweit zu messbaren wirtschaftlichen Verlusten und Verlusten im Hinblick auf Existenzgrundlagen geführt haben; merkt an, dass in dem sechsten Sachstandsbericht des IPCC der Schluss gezogen wird, dass der Klimawandel – aufgrund der Erwärmung, der veränderten Niederschlagsmuster, des Rückgangs und Verlusts von kryosphärischen Elementen sowie der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Klimaextremen, die damit verbunden sind, – die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit beeinträchtigt hat; betont, dass die weltweiten Land- und Ozeansenken 56 % der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen der vergangenen 60 Jahre aufgenommen haben und dass es für eine Erhaltung der Widerstandskraft der biologischen Vielfalt und der von Ökosystemen erbrachten Dienste nach Angaben des IPCC erforderlich ist, etwa 30-50 % der Land-, Süßwasser- und Ozeangebiete auf wirksame und ausgewogene Weise zu erhalten(51);
64. bekräftigt, dass die Erhaltung und Wiederherstellung von CO2-reichen Ökosystemen wie Torfgebieten, Feuchtgebieten, Weideland und Ökosystemen des blauen Kohlenstoffs wie Salzmarschen, Seegraswiesen und Mangroven eine Vielzahl unterschiedlicher Vorteile beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel bieten; fordert die Kommission auf, die Kartierung dieser Ökosysteme weiterzuentwickeln, um so die Ermittlung solider, transparenter und wissenschaftlich fundierter Methoden voranzubringen, mit denen sich die Entnahme von Kohlendioxid und die Emissionen aus diesen Ökosystemen ordnungsgemäß so bilanzieren lassen, dass es anderen Zielen der biologischen Vielfalt nicht abträglich ist;
65. betont, dass die Rechte und Interessen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften geschützt werden müssen, indem für einen wirksamen und starken rechtlichen Schutz der Umwelt, der Landrechte sowie der Rechte, Existenzgrundlagen und Kulturen indigener Völker gesorgt wird, einschließlich des Rechts auf freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung; hebt hervor, dass indigenen Gemeinschaften in den Bereichen Klimaschutz, Umsetzung, Datenerhebung, Entscheidungsfindung und Wissensaustausch große Bedeutung zukommt; fordert die Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass alle auf der COP 28 eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und -standards für Geschäftstätigkeiten im Einklang stehen und mit den Rechten indigener Völker vereinbar sind; betont, dass Umweltschützer unterstützt und geschützt werden müssen, und fordert, dass Menschen, die für Morde, verleumderische Angriffe, Verfolgungen, Kriminalisierungen, Inhaftierungen, Belästigungen und Einschüchterungen gegen Umweltschützer verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden;
66. begrüßt nachdrücklich die auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt erzielte Einigung über den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal; betont, dass der Erfolg des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal von seiner wirksamen, zügigen und umfassenden Umsetzung abhängt; weist darauf hin, dass die Aichi-Ziele nicht verwirklicht wurden, was größtenteils auf die mangelnde Umsetzung zurückzuführen ist;
67. weist auf Ziel 8 des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal hin, die Auswirkungen des Klimawandels und der Versauerung der Ozeane auf die biologische Vielfalt zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit der biologischen Vielfalt durch Maßnahmen für Klimaschutz, Anpassung und Katastrophenvorsorge zu erhöhen, unter anderem mittels naturbasierter Lösungen und/oder ökosystembasierter Ansätze, und gleichzeitig negative Auswirkungen von Klimamaßnahmen auf die biologische Vielfalt zu minimieren und positive Auswirkungen zu fördern; weist auf den wegweisenden Bericht mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020“ hin, in dem festgestellt wurde, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme voraussichtlich zunehmen werden, während Tätigkeitsbereiche wie Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Industrie und Energieerzeugung auch künftig einen Verlust an biologischer Vielfalt sowie schädliche Emissionen mit sich bringen werden;
68. fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, ihre Zielvorgaben in den Bereichen Land, Süßwasser und Ozeane im Rahmen der nächsten Überarbeitung ihrer jeweiligen national festgelegten Beiträge, in ihren nationalen Plänen für die Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen (NAP) und in ihren langfristigen Strategien für eine emissionsarme Entwicklung im Einklang mit ihren nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionsplänen (NBSAP) durch einen rechtebasierten Ansatz ehrgeiziger zu gestalten;
69. begrüßt die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren unternommenen Bemühungen darum, das Potenzial der Böden für den Klimaschutz und die Verbesserung der Verfügbarkeit von Wasser voll auszuschöpfen; hebt die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Bodendegradation hervor, die gemeinsame internationale Anstrengungen zur Bekämpfung sämtlicher Bedrohungen der Bodendegradation rechtfertigen; weist darauf hin, dass Torfgebiete für den Klimaschutz von großer Bedeutung sind; fordert, dass in der Union und weltweit Anstrengungen unternommen werden, um Torfgebiete rasch wiederherzustellen, damit sie nicht als Quelle, sondern als Senke wirken;
70. betont, dass es wichtig ist, Wasser und wasserbezogene Ökosysteme, einschließlich Flusseinzugsgebieten, Grundwasserleitern und Seen, zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen; weist darauf hin, dass die Wüstenbildung, Dürren, Überschwemmungen sowie die Wasserverschmutzung verheerende ökologische, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben, und fordert gemeinsame Konzepte für angemessene Vorbeugungs- und Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf dieses Problem und dessen Bewältigung; betont daher die Bedeutung der Verfügbarkeit von Wasser sowie einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel; hebt hervor, dass Wasserstress in Europa ein großes und zunehmendes Problem darstellt und dass Dürren und Wasserknappheit heute keine seltenen oder extremen Ereignisse mehr sind, da nach Angaben der EUA in Durchschnittsjahren etwa 20 % des europäischen Hoheitsgebiets und 30 % der Europäerinnen und Europäer von Wasserstress betroffen sind(52); betont, dass übermäßige Belastungen durch wirtschaftliche Tätigkeiten auf Flusskörper in einigen Regionen Europas vermieden werden müssen, da sich diese auf den ökologischen Durchfluss auswirken; fordert eine effiziente Nutzung, Wiederverwendung und Wiederverwertung von Wasser sowie den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, die die Grundwasserressourcen unterstützen; betont, dass die Wasserrahmenrichtlinie der EU rasch und vollständig umgesetzt werden muss, damit die darin vorgesehenen Ziele erreicht und Europas Wasserressourcen besser bewirtschaftet werden;
71. begrüßt die Annahme des historischen UN-Hochseeabkommens bzw. des Vertrags über die biologische Vielfalt außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche; fordert die Vertragsparteien auf, die Arbeit am Dialog über die Meere und den Klimawandel auf der Ebene der Vereinten Nationen fortzusetzen, und bringt seine Unterstützung für die Dekade der Vereinten Nationen für Ozeanwissenschaft im Dienste der nachhaltigen Entwicklung und die Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ der Kommission zum Ausdruck; betont, dass Klimamechanismen von der Gesundheit der Ökosysteme der Ozeane und der Meere abhängen, die derzeit von Erderwärmung, Umweltverschmutzung, Übernutzung der marinen Biodiversität, Versauerung, Sauerstoffentzug und Küstenerosion betroffen sind; hebt hervor, dass der IPCC erneut darauf hinweist, dass die Meere bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen ein Teil der Lösung sind; weist erneut darauf hin, dass meeresbasierte Lösungen auch im Hinblick auf die Wiederherstellung von Ökosystemen, die Sicherstellung der Ernährungssicherheit und die Bereitstellung von Ressourcen von großer Bedeutung sind;
72. betont, dass die Verschmutzung durch Kunststoffe auch aufgrund der Auswirkungen, die Kunststoffe über ihren gesamten Lebenszyklus auf das Klima haben, bekämpft werden muss; begrüßt die laufenden Arbeiten an einem globalen Vertrag zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe und fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, diesbezüglich bis spätestens 2024 ein ehrgeiziges und wirksames Abkommen zu schließen, das im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris steht; betont, dass gegen Verschmutzung durch Kunststoffe vorgegangen werden muss, und zwar durch eine Verringerung von Abfällen an der Quelle, einen geringeren Einsatz und Verbrauch von Kunststoffen und eine bessere Kreislaufwirtschaft; fordert eine systematische Vorgehensweise, um angemessen gegen die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe, einschließlich Mikroplastik, und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Klimawandel vorzugehen;
Methan und andere Nicht-CO2-Treibhausgase
73. begrüßt, dass 122 Vertragsparteien das „Global Methane Pledge“ (Initiative zur Verringerung der weltweiten Methanemissionen) unterzeichnet haben; fordert insbesondere die großen Methan emittierenden Vertragsparteien, die der Initiative nicht beigetreten sind, nachdrücklich auf, dies so bald wie möglich zu tun; fordert eine quantifizierte, wissenschaftlich fundierte Bewertung der Fortschritte, die seit der Annahme des „Global Methane Pledge“ auf der COP 26 erzielt wurden, wobei sich die Vertragsparteien, die sich dieser Initiative angeschlossen haben, darauf geeinigt haben, freiwillig gemeinsam darauf hinzuarbeiten, die weltweiten Methanemissionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2020 um mindestens 30 % zu senken; fordert alle Unterzeichner nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Methanemissionen in ihren Hoheitsgebieten bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2020 um mindestens 30 % gesenkt werden, und auf nationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen; fordert die Unterzeichner ferner auf, die Governance im Hinblick auf Methan zu verbessern, indem ein übergreifender Rahmen geschaffen wird, damit Fortschritte bei der Umsetzung der gemeinsamen Zusagen erzielt werden; fordert, dass der Verringerung von Nicht-CO2-Treibhausgasen bei den anstehenden und künftigen COP mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;
74. fordert alle Vertragsparteien auf, spezifische Ziele für die Verringerung von Methan in ihre national festgelegten Beiträge aufzunehmen; stellt fest, dass keine der Vertragsparteien quantifizierte Ziele für die Verringerung der Methanemissionen aus der Viehzucht festgelegt hat; bekräftigt seine Forderung, für eine ehrgeizige Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu sorgen;
75. verweist auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor; betont, dass die Abscheidung von Methan in der Öl- und Gaswertschöpfungskette aus wirtschaftlicher Sicht und unter dem Gesichtspunkt der Energieabhängigkeit gerechtfertigt ist; bekräftigt, dass für Importeure, die fossile Energie in die Union einführen, ähnliche Vorschriften gelten sollten wie für Erzeuger in der Union; fordert die Kommission erneut auf, auf der Grundlage einer Folgenabschätzung ein verbindliches EU-weites Ziel für die Verringerung der Methanemissionen bis 2030 vorzuschlagen, das alle relevanten emissionsverursachenden Sektoren abdeckt, wobei in diesem Zusammenhang ferner Methan als regulierter Schadstoff in die Richtlinie über die Verpflichtung zur Reduktion der nationalen Emissionen(53) aufgenommen werden sollte;
Bereichsübergreifende Anstrengungen
76. hebt hervor, dass der Verkehrssektor der einzige Bereich ist, in dem die Emissionen auf EU-Ebene seit 1990 gestiegen sind, und dass dies nicht mit den Klimazielen der EU vereinbar ist, die eine stärkere und schnellere Verringerung der Emissionen in allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, erfordern; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von Emissionen aus dem See- und Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der EU, die auf internationaler Ebene, einschließlich in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), für mehr Ehrgeiz sorgen dürfte; ist besorgt angesichts der schleppenden Fortschritte im Rahmen der IMO und der ICAO bei der Verringerung der Emissionen aus dem internationalen See- und Luftverkehr;
77. fordert die IMO auf, Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus dem Seeverkehr zu ergreifen, die mit den wissenschaftsbasierten Zielen und dem 1,5-°C-Ziel im Einklang stehen, die mit dem Übereinkommen von Paris festgelegt wurden und die eine Verringerung der Emissionen um 37 % bis 2030, um 96 % bis 2040 und um 100 % bis 2050 erfordern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Ziele zu unterstützen; merkt an, dass die wissenschaftsbasierten Ziele bereits von Industrieländern wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada und Neuseeland sowie von klimagefährdeten Ländern wie Fidschi, den Salomonen, den Marshallinseln, Tuvalu und Palau unterstützt werden; erkennt an, dass die EU in dem Fall, dass die IMO-Verhandlungen nicht zu Maßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris führen, ihre Rechtsvorschriften für den Seeverkehr dahin gehend überarbeiten sollte, dass deren Anwendungsbereich erweitert wird und diese an die wissenschaftsbasierten Ziele angeglichen werden; stellt fest, dass die kürzlich verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften für den Seeverkehr einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, ist sich jedoch bewusst, dass es zusätzlicher Anstrengungen bedarf, damit ein emissionsfreier Seeverkehr erreicht werden kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verhandlungen im Rahmen des UNFCCC über eine hälftige (jeweils 50 %) Zuordnung von Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr zu nationalen Inventaren – in Entsprechung zum Anwendungsbereich des EHS und der Initiative „FuelEU Maritime“ – wieder aufzunehmen; fordert die EU auf, bilaterale und multilaterale Diplomatie zu betreiben, um andere Länder bei der Gestaltung ihrer jeweiligen nationalen und regionalen Rechtsvorschriften zur Dekarbonisierung des Schifffahrtssektors zu unterstützen;
78. stellt fest, dass die Rußemissionen aus dem Seeverkehr zwischen 2012 und 2018 weltweit um 12 % und in der Arktis zwischen 2015 und 2019 um 85 % gestiegen sind(54); betont, dass Ruß über einen Zeitraum von 20 Jahren schätzungsweise für etwa 21 % der Emissionen aus dem Seeverkehr verantwortlich ist(55); fordert sofortige Maßnahmen zur Umkehrung des derzeit verzeichneten Anstiegs der Rußemissionen aus dem Seeverkehr in der Arktis, insbesondere angesichts der alarmierenden Geschwindigkeit der Eisschmelze in der Arktis; ist der Ansicht, dass das von der IMO beschlossene Verbot des Einsatzes von Schweröl in der Arktis nach wie vor Schlupflöcher enthält, weshalb die Gefahr besteht, dass es keinen wirksamen Schutz der Arktis bietet; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Schiffe, die EU-Häfen anlaufen und in der Arktis oder in deren Nähe unterwegs sind, auf sauberere Destillate umsteigen und Partikelfilter einbauen, die den Ausstoß von Ruß um über 90 % reduzieren würden;
79. weist auf die unverhältnismäßigen Auswirkungen des Einsatzes von Privatjets auf das Klima hin; betont, dass Privatjets pro Passagier bis zu vierzehnmal mehr Verschmutzung verursachen als Verkehrsflugzeuge; stellt mit Besorgnis fest, dass die Nutzung von Privatjets in Europa gegenüber dem Niveau vor der Pandemie Schätzungen zufolge um 30 % zugenommen hat(56); fordert alle Vertragsparteien, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Nutzung von Privatjets entgegenzuwirken; betont, dass es wichtig ist, dass Führungspersönlichkeiten mit gutem Beispiel vorangehen, und fordert alle Teilnehmer der COP 28, einschließlich der Vertreter von EU-Organen, nachdrücklich auf, von der Nutzung von Privatjets abzusehen und die am wenigsten umweltschädliche Verkehrsoption zu wählen, um an ihren Zielort zu gelangen;
80. betont, dass im sechsten Sachstandsbericht des IPCC festgestellt wird, dass Suffizienz und nachfrageseitige Maßnahmen – neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem dringend notwendigen Ersatz fossiler Brennstoffe durch Energie aus erneuerbaren Quellen – für die Verwirklichung der Klimaziele besonders wichtig sind und ein großes Klimaschutzpotenzial aufweisen; hebt ferner die Schlussfolgerung des Berichts hervor, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen in den Endverbrauchssektoren durch eine Verringerung der Nachfrage und Veränderungen bei den Verbrauchsmustern bis 2050 gegenüber den Basisszenarien um 40-70 % verringert werden können; stellt fest, dass Länder und Bevölkerungsgruppen mit einem relativ hohen Verbrauch ein größeres Verringerungspotenzial aufweisen, und legt allen Vertragsparteien des UNFCCC nahe, diese Aspekte bei ihren national festgelegten Beiträgen zu berücksichtigen;
81. begrüßt das in Frankreich neu eingeführte Gesetz zum Verbot von Kurzstreckenflügen, die durch eine weniger als 2,5 Stunden lange Zugfahrt ersetzt werden können; fordert alle Vertragsparteien auf, ein solches Verbot von Kurzstreckenflügen einzuführen;
82. stellt fest, dass 11 % der gesamten EU-internen Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 aus der Landwirtschaft stammten(57), und nimmt das erhebliche Potenzial für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen im Agrarsektor zur Kenntnis; betont, dass ein Übergang zu nachhaltigeren Verfahren in der Landwirtschaft, kürzeren Versorgungsketten und gesünderen Lebensmitteln, Ernährungsweisen und Lebensweisen, auch durch den vermehrten Verzehr von nachhaltig und regional erzeugten Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln, erheblich zur Verringerung der Emissionen aus der Landwirtschaft und somit zu einem besseren Klimaschutz und einer besseren Anpassung an den Klimawandel beitragen und gleichzeitig den Druck auf die Böden mindern und die Wiederherstellung der Bodenqualität und der Ökosysteme unterstützen würde; weist erneut darauf hin, dass dem übermäßigen Konsum von Fleisch und hochverarbeiteten Erzeugnissen entgegengewirkt werden muss;
83. betont, dass es wichtig ist, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten, unter anderem indem den Landwirten Alternativen geboten werden, damit der Einsatz synthetischer Düngemittel und Pestizide verringert wird; betont, dass die Verringerung der Gesamterzeugung und des Einsatzes synthetischer Düngemittel sowie die verstärkte Nutzung der natürlichen Kohlenstoffbindung in Böden und organischer Bodensubstanz zahlreiche Vorteile mit sich bringen können, da auf diese Weise die Bodenfruchtbarkeit und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gefördert werden und gleichzeitig für ein großes Klimaschutzpotenzial gesorgt wird;
84. betont, dass alle Sektoren, einschließlich des Verteidigungssektors, zur Verringerung der Emissionen beitragen müssen, wobei die operative Wirksamkeit erhalten bleiben muss, und dass die Entwicklung von Technologien und Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen im Verteidigungssektor beschleunigt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die Einbeziehung von aufgeschlüsselten militärischen Emissionen in Meldungen an das UNFCCC freiwillig ist und es derzeit nicht möglich ist, gemeldete militärische Treibhausgasemissionen aus den übermittelten UNFCCC-Daten zu ermitteln; fordert den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und den Rat auf, einen Vorschlag für die transparente Meldung militärischer Emissionen an das UNFCCC auszuarbeiten, um der Annahme des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung Rechnung zu tragen und den Fahrplan für Klimawandel und Verteidigung vollständig umzusetzen;
85. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass militärische Treibhausgasemissionen auf die nationalen Netto-Null-Ziele angerechnet werden, damit die Entwicklung von Technologien und Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen beschleunigt wird;
86. bekräftigt seine Unterstützung für die Schaffung einer globalen Plattform zur Bewertung der während bewaffneter Konflikte verursachten Umweltschäden, wobei es sich um eine Initiative der ukrainischen Regierung handelt; fordert die Kommission auf, diese Idee zu prüfen und im Vorfeld der COP 28 einen Vorschlag für die Einrichtung einer solchen internationalen Plattform auszuarbeiten; hebt hervor, dass den Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Umwelt und Klima mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;
87. begrüßt, dass mehrere Handelspartner der EU den Handel mit CO2-Emissionen oder andere Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen eingeführt haben, und fordert die Kommission auf, diese und ähnliche Maßnahmen auf globaler Ebene weiter zu fördern und Verbindungen und andere Formen der Zusammenarbeit mit bestehenden CO2-Bepreisungsmechanismen in Drittländern zu prüfen, um weltweit kosteneffiziente und sozial gerechte Emissionsreduktionen zu beschleunigen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, damit durch eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU weiterhin zusätzliche und dauerhafte Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen nicht untergraben werden;
88. betont, dass das CO2-Grenzausgleichssystem der EU ein wirksames System zur Bepreisung von Emissionen von in die EU eingeführten Produkten und zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen bieten und gleichzeitig die weltweite Einführung einer CO2-Bepreisung begünstigen wird, was zur Verringerung der weltweiten CO2-Emissionen und zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beitragen und sicherstellen wird, dass die Klimaziele der EU nicht durch eine Verlagerung von CO2-Emissionen untergraben werden;
89. betont, dass die Klima- und Umweltauswirkungen der Textilbranche angegangen werden müssen; erkennt an, dass die Textilindustrie beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielen und Herausforderungen angehen muss, die beispielsweise mit der Abfallvermeidung, der Abfallbewirtschaftung, dem Abscheiden von Mikroplastik, dem Wasserverbrauch, der Überproduktion sowie der allgemeinen Dauerhaftigkeit und Schadstofffreiheit des Produktionsprozesses und der Recyclingfähigkeit von Textilerzeugnissen zusammenhängen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass Textilien so konzipiert sind, dass sie langlebig und rezyklierbar sind; betont, dass es unerlässlich ist, auf die Festlegung globaler Standards für die Fälle hinzuarbeiten, in denen Marken ökologische Angaben zu einem Produkt machen können; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass kohärente und transparente Leitlinien den Verbrauchern helfen werden, fundierte Entscheidungen zu treffen und Greenwashing zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Nachhaltigkeitsaussagen durch überprüfbare Nachweise untermauert werden;
90. betont, dass der Klimawandel und die Umweltzerstörung zu einer Verknappung der natürlichen Ressourcen führen, Konflikte und Spannungen sowie Nahrungsmittelknappheit und Naturkatastrophen verstärken können und Hauptursachen für Flüchtlingsbewegungen und Bedrohungsmultiplikatoren sind; hebt hervor, dass Frauen unverhältnismäßig stark davon betroffen sind und 80 % der durch den Klimawandel vertriebenen Menschen Frauen sind(58); erwartet, dass auf der COP 28 der klimabedingten Vertreibung mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bedürfnisse und die Schutzbedürftigkeit der von klimabedingter Vertreibung betroffenen Menschen anzuerkennen und die Bemühungen um die Suche nach Lösungen zu verstärken;
91. betont, dass der Mittelmeerraum eine der weltweit am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen ist; stellt fest, dass sich das Mittelmeerbecken 20 % schneller erwärmt als der globale Durchschnitt und dass die Region, in der innerhalb von 20 Jahren 250 Mio. Menschen von „Wasserarmut“ betroffen sein werden, einer der Hauptbrennpunkte des Klimawandels in der Welt ist(59); betont, dass sich das Mittelmeer zu dem sich am schnellsten erwärmenden Meer der Welt entwickelt(60), was Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftsbereiche und das gesamte Meeresökosystem hat und zu irreversiblen schädlichen Veränderungen des Ökosystems und der Arten führen wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasch zu handeln und mit ihren Partnern im Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten, um ambitionierte Anpassungsmaßnahmen auszuarbeiten und beim Klimaschutz eine Führungsrolle zu übernehmen;
92. stellt fest, dass es ein wachsendes wissenschaftliches und politisches Interesse an Solarem Geoengineering (SRM) gibt, zu dem eine Reihe von Vorschlägen zu klimatechnischen Ansätzen vorliegen, das Sonnenlicht künstlich zu reflektieren und den Planeten zu kühlen, wie z. B. die stratosphärische Aerosolinjektion; betont, dass SRM nicht der eigentlichen Ursache des Klimawandels Rechnung trägt und keine Alternative zu Klimaschutzbemühungen darstellt; stellt fest, dass zu den Auswirkungen keine wissenschaftliche Gewissheit besteht, und bringt seine Besorgnis über die globalen Risiken und negativen Auswirkungen von SRM auf die Umwelt sowie die Klima- und geopolitische Stabilität zum Ausdruck; betont daher, dass ein globaler Ansatz von wesentlicher Bedeutung ist und dass kein Land alleine mit dieser Technologie experimentieren sollte; nimmt zur Kenntnis, dass eine UN-Resolution zur Global Governance blockiert wurde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Abkommen über die Nichtverwendung auf internationaler Ebene zu initiieren, im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip und in Ermangelung von Beweisen für ihre Sicherheit und eines umfassenden globalen Konsens über ihre Akzeptanz;
Klimawandel und Geschlechterfragen
93. weist darauf hin, dass Menschen abhängig von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit und Armut auf unterschiedliche Weise vom Klimawandel betroffen sind; stellt fest, dass schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Arme, indigene Völker, Frauen und ältere Menschen am stärksten von Folgen des Klimawandels betroffen sind; ist der Ansicht, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen für einen inklusiven und gerechten Übergang von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen einschlägigen Vorgaben und Zielen konkreter berücksichtigt werden muss;
94. fordert alle Vertragsparteien, darunter auch die EU und ihre Mitgliedstaaten, auf, sich stärker für die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in ihre überarbeiteten national festgelegten Beiträge sowie in die Klima- und Umweltpolitik, insbesondere in Bezug auf die Eindämmung, Anpassung an den Klimawandel sowie Verluste und Schäden, einzusetzen sowie die konstruktive Beteiligung von Frauengruppen in deren Gestaltung und Umsetzung zu verstärken; betont, dass alle Vertragsparteien, einschließlich der EU, konkretere Maßnahmen ergreifen müssen, um den Verpflichtungen nachzukommen, die in dem auf der 25. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 25) vereinbarten erneuerten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter enthalten sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die im dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung festgelegten Ziele zu erreichen;
95. betont, dass die Maßnahmen zur geschlechtergerechten Katastrophenvorsorge beschleunigt werden müssen und dass folglich eine geschlechtergerechte Umsetzung des Sendai-Rahmens erforderlich ist; fordert weitere Anstrengungen zur Priorisierung und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Katastrophenvorsorge, insbesondere durch aufgeschlüsselte Datensätze in Bezug auf die Katastrophenvorsorge;
96. ist der Ansicht, dass der Zugang von Frauen zu inklusiver Klimaschutzfinanzierung verbessert und ermöglicht werden muss; hebt hervor, dass eine geschlechtergerechte Klimaschutzfinanzierung für einen gerechten Übergang von entscheidender Bedeutung ist; betont, wie wichtig ein auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteter Ansatz bei der Finanzierung des Klimaschutzes ist; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, über die Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter bei ihren Beiträgen zur Klimaschutzfinanzierung Bericht zu erstatten und für mehr Kohärenz zwischen der Unterstützung für Geschlechtergerechtigkeit und Klimaschutz durch Instrumente des auswärtigen Handelns und durch die EIB zu sorgen, auch durch eine stärkere Einbeziehung von Frauen und Frauenorganisationen in die Governance, in die Entscheidungsfindung und in Programme, mit denen die Rolle von Frauen in der Klimagovernance unterstützt wird;
97. betont, wie wichtig es ist, die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen im Rahmen der Klimadiplomatie zu erhöhen, auch in den Delegationen der COP und in Führungspositionen auf allen Ebenen des Klimaschutzes; bedauert, dass Frauen weniger als 34 % der Verhandlungsteams der Länder bei der COP 27 ausmachten und dass sich die Delegationen einiger Vertragsparteien zu bis zu 90 % aus Männern zusammensetzten; fordert alle Vertragsparteien auf, in ihren Delegationen und auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung und der Verhandlungen über den Klimawandel ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben; fordert alle Vertragsparteien nachdrücklich auf, eine nationale Kontaktstelle für Gleichstellungsfragen und Klimawandel zu benennen und ihre Ressourcen, Schulungen und Unterstützung, auch in der EU, aufzustocken;
Energiepolitik
98. begrüßt alle Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen; nimmt die laufenden Arbeiten der EU mit internationalen Partnern zur Diversifizierung der Energieversorgung zur Kenntnis;
99. hebt hervor, dass der Klimawandel und extreme Ereignisse Auswirkungen auf unsere Energiesysteme haben, darunter auch auf die Erzeugung von Wasserkraft, Bioenergieerträge, die Effizienz von Wärmekraftwerken und den Heiz- und Kühlbedarf; weist darauf hin, dass praktikablere Nachrüstungsoptionen für Stromnetze entwickelt werden müssen, die die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur, zuverlässige Stromnetze und eine effiziente Wassernutzung für bestehende und neue Stromerzeugungssysteme unterstützen;
100. begrüßt die höheren verbindlichen Ziele der EU, die 2023 von den gesetzgebenden Organen im Rahmen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf 42,5 % für erneuerbare Energiequellen festgelegt wurden, das angestrebte Ziel, 45 % zu erreichen, sowie das Ziel einer Energieeffizienz von 11,7 % im Rahmen der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie;
101. hebt die zentrale Bedeutung von Energieeffizienz und eines diversifizierten Energiesystems für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft hervor(61); erkennt die Fortschritte an, die beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erzielt wurden, und fordert gleichzeitig einen weiteren Ausbau energieeffizienter Maßnahmen wie Sektorintegration und Wiederverwendung überschüssiger Wärme; erkennt jedoch an, wie wichtig es ist, die Ziele für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz aufeinander abzustimmen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und das Übereinkommen von Paris einzuhalten; erkennt an, dass ein höheres Energieeffizienzziel der Union für 2030 mit der verstärkten Nutzung und Verbreitung von Elektrifizierung, Wasserstoff, E-Fuels und sonstigen sauberen Technologien vereinbar sein sollte, die für den grünen Wandel benötigt werden;
102. weist darauf hin, dass die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energiequellen massiv ausgeweitet und beschleunigt werden müssen, um sie so vorhersehbar wie möglich zu machen;
103. erinnert an das Bekenntnis der Union zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, bei dem Kosteneffizienz, Systemeffizienz, Speicherkapazität, Flexibilität auf der Nachfrageseite und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz in allen einschlägigen Rechtsvorschriften, Initiativen und politischen Entscheidungen sowie gegebenenfalls in allen Sektoren durchgängig zu berücksichtigen und umzusetzen; weist auf das ungenutzte Potenzial für Energieeffizienz in Bereichen wie Industrie(62), Informationstechnologie, Verkehr und Gebäude, einschließlich Wärme- und Kälteversorgung, hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasch ambitionierte Ziele umzusetzen, wie sie in der kürzlich vereinbarten Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie festgelegt wurden;
104. ist der Ansicht, dass das Energiesystem der Union integriert sein und auf einer stufenweisen Priorisierung beruhen sollte, die mit der Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ beginnt, damit die Union Klimaneutralität erreichen kann; weist darauf hin, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ nur dann Wirkung entfalten kann, wenn nationale, regionale, lokale und sektorale Entscheidungsträger ihn in allen relevanten Szenarien bei der Politikgestaltung, Planung und wichtigen Investitionsentscheidungen konsequent anwenden; weist zudem darauf hin, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, bei dem die Gesamteffizienz des integrierten Energiesystems, die Versorgungssicherheit und die Kosteneffizienz berücksichtigt und die effizientesten Lösungen für die Klimaneutralität in der gesamten Wertschöpfungskette, von der Energieerzeugung über den Netztransport bis zum Endenergieverbrauch, gefördert werden, sodass sowohl beim Primär- als auch beim Endenergieverbrauch Effizienzgewinne erzielt werden; vertritt die Auffassung, dass bei diesem Ansatz die Systemleistung und die dynamische Energienutzung betrachtet werden sollten, wobei nachfrageseitige Ressourcen und Systemflexibilität als Energieeffizienzlösungen in Betracht gezogen werden;
105. betont, dass die Elektrifizierung der Energienachfrage auf der Grundlage eines auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Energiesystems beschleunigt werden muss; betont, dass die Strommärkte erneuerbare Energiequellen integrieren und gleichzeitig Flexibilität in Bezug auf Nachfrage und Energiespeicherung bieten müssen; fordert einen zukunftssicheren, klimaresistenten Strommarkt, der auf die Bewältigung von Energiepreisschocks vorbereitet ist; begrüßt die Reform des EU-Strommarkts, um die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die schrittweise Abkehr von Gas zu beschleunigen, für erschwingliche Verbraucherpreise zu sorgen, die unabhängiger sind von volatilen Preisen für fossile Brennstoffe, die Verbraucher besser vor künftigen Preisspitzen und potenzieller Marktmanipulation zu schützen und eine saubere und wettbewerbsfähigere Industrie in der EU zu erreichen;
106. hebt hervor, dass die Energiepolitik gemäß dem Grundsatz eines gerechten Übergangs und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern umgesetzt werden sollte; ist deshalb der Ansicht, dass öffentliche Maßnahmen, stärkere Sozialpartnerschaften und ein vermehrtes Engagement der Zivilgesellschaft auf lokaler, nationaler und EU-Ebene maßgeblich dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen auf faire, inklusive und sozialverträgliche Weise Klimaneutralität erzielt wird;
107. fordert, dass die EU im Rahmen ihrer Industriepolitik in der Branche und in den Versorgungsketten der erneuerbaren Energiequellen eine Führungsrolle einnimmt;
108. unterstützt die Fortsetzung der Arbeiten zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie mit dem Ziel, die Steuerpolitik mit den Energie- und Klimazielen für 2030 und 2050 in Einklang zu bringen, wobei gleichzeitig ihre Auswirkungen, auch auf Verbraucher, Energiearmut und Mobilitätsarmut, zu bewerten sind;
109. betont, dass Europa zwar auf die Verwirklichung seiner ambitionierten Ziele hinarbeitet, zum Erreichen der weltweiten Emissionsneutralität bis spätestens 2050 jedoch ein koordiniertes globales Vorgehen erforderlich ist; betont, dass die Entwicklungsländer auf internationale Unterstützung angewiesen sein werden, um den ökologischen Wandel zu vollziehen; betont, dass es wichtig ist, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen und den Austausch bewährter Verfahren mit internationalen Partnern in den Bereichen Politikgestaltung und Wissenschaft, einschließlich Technologietransfer, zu intensivieren, um die Energieeffizienz und Investitionen in nachhaltige Energietechnologien und -infrastruktur zu fördern; begrüßt, dass auf der COP 27 ein neues Fünfjahresprogramm zur Förderung von Klimatechnologielösungen in Entwicklungsländern auf den Weg gebracht wurde;
Industrie, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Wettbewerbsfähigkeit
110. ist der Ansicht, dass wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen, nachhaltige industrielle Entwicklung und Klimapolitik einander verstärken sollten; betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels darauf abzielen sollte, die Energiearmut zu verringern und die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, sowie Chancen für die Industrie und KMU in der EU zu schaffen, die genutzt werden können, wenn sich die Gesetzgeber zu einer rechtzeitigen, maßgeschneiderten, auf Solidarität basierenden und angemessenen politischen Reaktion verpflichten; hält es für äußerst wichtig, dass die Union für einen gerechten Übergang sorgt, sich einen Vorreitervorteil sichert, mit gutem Beispiel vorangeht und gleichzeitig auf der ganzen Welt gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie sicherstellt;
111. betont, dass die EU alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die führende Position ihrer Industrie und ihrer KMU und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit beim Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu erhalten; betont, dass die europäische Industrie rasch weiter dekarbonisiert und die Unterstützung dieser Bemühungen durch die Union fortgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf verhältnismäßige Lösungen für die Einführung durch KMU; stellt fest, dass die vorgeschlagene Netto-Null-Industrie-Verordnung darauf abzielt, die Fertigungskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU zu erhöhen, die für die Verwirklichung der Klimaneutralitätsziele der EU von entscheidender Bedeutung sind; begrüßt die Initiativen für strategische Wertschöpfungsketten; erkennt die positiven Auswirkungen auf die europäische Industrie, einschließlich KMU, an, die sich aus der Annahme frühzeitiger Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels ergeben; betont, dass durchsetzbare multilaterale und bilaterale Abkommen zwischen der EU und ihren Partnern geschlossen werden müssen; betont, dass die Verlagerung von Produktion und Investitionen europäischer Industrien und KMU in Länder außerhalb der Union aufgrund weniger ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen verhindert werden muss; ist der Ansicht, dass Produktion und Investitionen in Europa die industrielle Wertschöpfungskette und die strategische Autonomie der EU in einem instabilen globalen Kontext stärken würden; erkennt an, dass der Klimawandel auch die Industrie und den Dienstleistungssektor betrifft und gelegentliche Lieferketten- und Betriebsstörungen verursacht, insbesondere infolge extremer Wetterereignisse; betont, dass die Industrie Maßnahmen ergreifen muss, um sich an den Klimawandel anzupassen;
112. erkennt die wesentliche Rolle von KMU, insbesondere Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen, bei der Förderung und Schaffung von Beschäftigung und Wachstum sowie ihre Vorreiterrolle beim digitalen und ökologischen Wandel an; weist darauf hin, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges in Europa sind und bei diesem Wandel von den Gesetzgebern unterstützt werden müssen und Anreize erhalten müssen, insbesondere indem der Zugang zu Finanzmitteln für nachhaltige Technologien, Dienstleistungen und Prozesse sichergestellt wird, Verwaltungsverfahren vereinfacht werden und Chancengleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geschaffen wird; ist besorgt darüber, dass die Chancen und Schwachstellen von KMU nicht in allen Strategien der EU im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ausreichend berücksichtigt werden, auch bei den Bemühungen um die Förderung der Digitalisierung und des ökologischen Wandels;
113. ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie mit der Einhaltung des Versprechens, dass niemand zurückgelassen wird, im Einklang gebracht werden muss; betont, dass dies für den Erfolg des europäischen Grünen Deals von entscheidender Bedeutung ist und dass der Binnenmarkt bei der Anpassung an ein neues und günstiges Regelungsumfeld, insbesondere für die Netto-Null-Industrien und die Nachhaltigkeit der europäischen Industrie, kosteneffizient bleiben sollte; betont ferner, dass diese Abstimmung darauf abzielt, die Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen und den Übergang zur Klimaneutralität und zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft voranzutreiben;
114. betont, dass wettbewerbsfähige Märkte für Rohstoffe und seltene Metalle, die für den ökologischen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind, gefördert werden müssen; betont, dass die anhaltende Abhängigkeit von einigen wenigen Lieferanten einen Teil der aktuellen politischen Maßnahmen wie den REPowerEU-Plan und die Bemühungen der Unionsbürger untergraben wird; weist darauf hin, dass die begrenzten Kapazitäten für die Beschaffung und Verarbeitung innerhalb der EU verbessert werden müssen; ist der Ansicht, dass der EU-Innovationsfonds den Ausbau modernster und innovativer Recyclingtechnologien der EU sowie ihrer Lieferketten unterstützen sollte; stellt fest, dass die vorgeschlagene Verordnung zu kritischen Rohstoffen darauf abzielt, die Abhängigkeit von derzeitigen Lieferanten zu verringern und stattdessen sicherzustellen, dass die EU kontinuierlich Zugang zu einer sicheren, diversifizierten, erschwinglichen und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen hat und gleichzeitig die Umwelt geschützt wird;
115. betont, dass Qualifizierungsprogramme erforderlich sind, um die Erwerbsbevölkerung zu stärken, um die steigende Nachfrage nach Arbeitskräften in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, Gebäuderenovierungen und umweltfreundliche Technologien zu decken; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die derzeitigen und künftigen Arbeitskräfte in Europa alle erforderlichen Kompetenzen erwerben, um den ökologischen Wandel zu bewältigen, umzusetzen und innovativ zu gestalten, insbesondere in Regionen, die von den negativen Auswirkungen des Übergangs stärker betroffen sind;
116. ist der Ansicht, dass die Union bestrebt sein sollte, die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Forschung und Produktion von Netto-Null-Technologien mit gleich gesinnten und zuverlässigen Partnern durch bilaterale Zusammenarbeit und gemeinsame Anstrengungen zur Stärkung des multilateralen Handelssystems zu verbessern, und dass die Union die internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften fördern sollte, um sichere, nachhaltige und widerstandsfähige globale Lieferketten durch die Förderung eines offenen und regelbasierten Handels zu fördern;
117. betont, dass die Lösungen, die auf Technologien der CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie der CO2-Abscheidung und -Nutzung beruhen, in den Mitgliedstaaten, die sich für diese Technologie entscheiden, bei der Dekarbonisierung, insbesondere im Hinblick auf die Minderung von Prozessemissionen in der Industrie, eine Rolle spielen können; betont, wie wichtig es ist, dass Europa in dieser Hinsicht eine Führungsrolle übernimmt;
Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik
118. begrüßt die Rolle des Programms Horizont Europa und seinen Beitrag zur Klimaneutralität; ist der Ansicht, dass die Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa, einschließlich der Gemeinsamen Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern werden, zur Verwirklichung des ökologischen Wandels beitragen werden und gleichzeitig sicherstellen werden, dass Innovationen nachhaltig, verfügbar, zugänglich und erschwinglich sind; betont, wie wichtig es ist, den Zugang zu und die Beteiligung an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa für KMU zu verbessern und die Bürger besser über die Ergebnisse europäischer FuE-Projekte und neuer Technologien, einschließlich Leuchtturmprojekten, zu informieren und sie einzubeziehen, um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen und die Rolle der Union für ihre Bürger sichtbarer zu machen;
119. begrüßt die Rolle des Programms Copernicus und des neuen EU-Wissenszentrums für Erdbeobachtung für die Überwachung von Land, Atmosphäre und Meeresumwelt; betont, wie wichtig Satellitenbeobachtungskapazitäten sind, um die Klimaschutzpolitik zu überwachen, zu modellieren, vorherzusagen und zu unterstützen;
120. hebt hervor, dass stärkere Anreize für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Innovation und die Einführung neuer nachhaltiger Technologien, auch in arbeitsintensiven Industriezweigen, sowie in notwendige neue Infrastrukturnetze und -projekte, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris beitragen, geschaffen werden müssen; betont, dass bei der künftigen Forschung und Technologie Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden sollten; hebt gleichzeitig hervor, wie wichtig die Grundlagenforschung sowie kooperative und transdisziplinäre Ansätze in Forschung und Innovation (FuI) für die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels sind; weist ferner darauf hin, dass die soziale Innovation unterstützt werden muss, was von wesentlicher Bedeutung ist, um unerfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Menschen während des ökologischen Wandels zu stärken;
121. betont, dass für Kohärenz und Einheitlichkeit bei den Anreizen zur Förderung innovativer Technologien gesorgt werden muss, damit die für 2030 und 2050 gesteckten Ziele erreicht werden, wobei einerseits die Einführung bereits ausgereifter Technologien und andererseits Investitionen in neue Technologien, die entwickelt werden müssen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen, angegangen werden müssen;
122. betont, dass ein doppelter Wandel notwendig ist, wobei der digitale und der ökologische Wandel Hand in Hand gehen müssen; stellt fest, dass die digitale Kluft in Europa nach wie vor sehr groß ist und erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestehen; betont, dass eine wettbewerbsfähige und robuste Datenwirtschaft geschaffen werden muss, die eine hochwertige Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft auf nachhaltige, energieeffiziente, cybersichere und erschwingliche Weise ermöglicht; unterstreicht die grundlegende Rolle, die digitale Technologien beim ökologischen Wandel in der EU spielen können; weist darauf hin, dass die Erholung der Union die Schaffung eines stabilen Regelungsrahmens erfordert, der Fortschritte, einschließlich marktgesteuerter Fortschritte, in den Bereichen Forschung, Innovation und Entwicklung nachhaltiger Technologien und angemessene Bedingungen für ihre Finanzierung ermöglicht;
123. betont, dass die Digitalisierung ein wesentlicher Faktor für die Integration des Energiesystems ist, da sie dynamische und miteinander verknüpfte Ströme von Energieträgern ermöglichen, vielfältigere Märkte miteinander verbinden und die erforderlichen Daten liefern kann, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen; hebt das Potenzial hervor, das digitale Technologien mit Blick auf die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen insgesamt bergen; betont, dass für einen sicheren Regelungsrahmen mit diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren für den Zugang zu und die Übermittlung von Energiedaten gesorgt werden muss; weist darauf hin, dass Schätzungen der Kommission zufolge der ökologische Fußabdruck der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zwischen 5 % und 9 % des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als 2 % der weltweiten Treibhausgasemissionen ausmacht; betont, dass 47 % der von digitalen Geräten verursachten CO2-Emissionen auf Verbrauchergeräte wie Computer, Smartphones, Tablets und andere vernetzte Geräte zurückzuführen sind; begrüßt die Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie, wonach alle Rechenzentren in der EU mit Ausnahme kleiner Rechenzentren unter anderem über ihre Energieeffizienz jährlich öffentlich Bericht erstatten müssen; fordert weitere Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der IKT-Branche auf Ebene der Rechenzentren und Verbrauchergeräte; bekräftigt das in der Digitalstrategie dargelegte Ziel, Rechenzentren bis spätestens 2030 klimaneutral und hochgradig energieeffizient zu machen;
124. weist erneut darauf hin, welch wichtigen Beitrag der Bereich Forschung und Innovationen zur Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele und der Ziele des europäischen Grünen Deals leistet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Innovation zu unterstützen und die Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten für Forschung und Innovationen im Bereich nachhaltige und sichere Energietechnologien und Innovationen insgesamt aufzustocken; fordert die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, Technologien und innovative Lösungen, die zu einem klimaresistenten und integrierten Energiesystem beitragen, weiter zu unterstützen, unter anderem in Bereichen, in denen Europa weltweit führend ist und über interne Wertschöpfungsketten verfügt; hält es für wesentlich, dass Schlüsselsegmente der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energiequellen in der Union vorhanden sind, und fordert angemessene Maßnahmen, um die Rolle europäischer Inhalte in der Lieferkette und in den Rechtsvorschriften für erneuerbare Energiequellen zu fördern;
Klimawandel und Entwicklung
125. begrüßt das Konjunkturprogramm der Vereinten Nationen für die Nachhaltigkeitsziele (SDG Stimulus), mit dem die hohen Schuldendienstkosten und die zunehmenden Risiken einer Schuldennot angegangen werden sollen; fordert, dass die EU seine Umsetzung unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines multilateralen Schuldenumwandlungsmechanismus unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, um sowohl die Auswirkungen der Klimakrise als auch den Finanzierungsbedarf der Agenda 2030 anzugehen;
126. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den bestehenden Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungsländern in Bezug auf die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Klimaschutz nachzukommen und im Vorfeld, während und nach der COP 28 ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen für Entwicklungsländer zu verfolgen; fordert die Organe der Union auf, einen integrierten Ansatz für die Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen, die einen universellen Kompass für den Wohlstand der Menschen darstellen, und den Planeten zu schützen; betont, dass das allgemeine Vertrauen der Entwicklungsländer in die EU als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner davon abhängt, inwieweit die Union ihre Versprechen einhält; stellt fest, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der EU und den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung des Klimawandels die Attraktivität der Union als Partner stärken kann, was in einem zunehmend wettbewerbsorientierten geopolitischen Kontext von entscheidender Bedeutung ist;
127. betont, dass die Klimadiplomatie mit der vollständigen Umsetzung des in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einhergehen muss, was bedeutet, dass die EU für Kohärenz zwischen ihrer Entwicklungs-, Handels-, Landwirtschafts-, Fischerei-, Energie- und Klimapolitik sorgen muss;
Rolle des Europäischen Parlaments bei der COP 28
128. ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament integraler Bestandteil der EU-Delegation auf der COP 28 sein sollte, da es seine Zustimmung zu internationalen Abkommen erteilen muss und als eines der gesetzgebenden Organe der EU eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; erwartet daher, dass es an den EU-Koordinierungstreffen auf der COP 28 in Dubai teilnehmen darf und Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält; sichert zu, unabhängig und frei von Interessenkonflikten zu handeln;
o o o
129. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.
Sonderbericht 18/2023 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Klima- und Energieziele der EU: Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen“, 2023.
Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) mit dem Titel „The European Environment – state and outlook 2020: Knowledge for transition to a sustainable Europe“.
Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Vorbereitung der 28. Konferenz der Vertragsparteien (COP 28) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (Dubai, 30. November bis 12. Dezember 2023).
Bericht des UNEP vom 6. Mai 2021 mit dem Titel „Global Methane Assessment: Benefits and Costs of Mitigating Methane Emissions“ (Globale Bewertung in Bezug auf Methan – Vorteile und Kosten der Minderung der Methanemissionen).
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, „World fertilisers trends and outlook to 2022“ (Trends weltweit bei Düngemitteln und Ausblick für 2022), 2019.
Menegat, S. et al., „Greenhouse gas emissions from global production and use of nitrogen synthetic fertilisers in agriculture“ (Treibhausgasemissionen aus der globalen Produktion und Verwendung von synthetischen Stickstoffdüngemitteln in der Landwirtschaft), Scientific Reports, 2022.
UNFCCC, Erster Bericht über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris, 2019.
Pressemitteilung des UNEP, „Global assessment reveals huge potential of peatlands as a climate solution“ (Enormes Potenzial von Torfflächen als Klimalösung laut globaler Bewertung), 17. November 2022.
Pressemitteilung der Vereinten Nationen, „Historic UN conference marks watershed moment to tackle global water crisis and ensure water-secure future“ (Historische Konferenz der Vereinten Nationen als Wendepunkt für die Bewältigung der globalen Wasserkrise und eine gesicherte Wasserversorgung für die Zukunft), 23. März 2023.
UN Climate Action, „The ocean – the world’s greatest ally against climate change“ (Die Meere – die wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel).
Open Knowledge Repository beta, „Groundswell Part 2: Acting on Internal Climate Migration“ (Groundswell Teil 2: Reaktion auf klimabedingte Binnenmigration), 2021.
Copernicus-Dienst zur Überwachung des Klimawandels, Pressemitteilung mit dem Titel „Copernicus: Oktober 2023 – Exceptional temperature anomalies; 2023 virtually certain to be warmest year on record“, 8. November 2023.
Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (ABl. L 344 vom 17.12.2016, S. 1).
UNDP, „Gender and Climate Change – Overview of linkages between gender and climate change“ (Gleichstellungsfragen und Klimawandel – Ein Überblick über die Verknüpfungen zwischen Gleichstellungsfragen und dem Klimawandel), 2016.
Mediterranean Experts on Climate and Environmental Change (MedECC): „Risks associated to climate and environmental change in the Mediterranean region“ (Risiken im Zusammenhang mit Klima- und Umweltveränderungen im Mittelmeerraum), 2019.
Mittelmeer-Initiative des WWF „The Climate Change Effect in the Mediterranean – Six stories from an Overheating Sea“ (Die Folgen des Klimawandels für das Mittelmeer – sechs Geschichten über ein überhitztes Meer), Rom, Italien, 2021.
Schätzungen zufolge liegt das wirtschaftliche Potenzial einer Senkung des Endenergieverbrauchs in der Industrie bis 2030 im Vergleich zu unveränderten Rahmenbedingungen bei 23,5 %.