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Verfahren : 2023/0367(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0363/2023

Eingereichte Texte :

A9-0363/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 22/11/2023 - 8.1

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0412

Angenommene Texte
PDF 141kWORD 46k
Mittwoch, 22. November 2023 - Straßburg
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023: Kürzung der Mittel für Zahlungen, sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen
P9_TA(2023)0412A9-0363/2023

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 – Kürzung der Mittel für Zahlungen und sonstige Anpassungen und technische Aktualisierungen (14622/2023 – C9-0410/2023 – 2023/0367(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(1), insbesondere auf Artikel 44,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, der am 23. November 2022 endgültig erlassen wurde(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027(3),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(4),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom(5),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023, der von der Kommission am 11. Oktober 2023 vorgelegt wurde (COM(2023)0530),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023, der vom Rat am 9. November 2023 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. November 2023 zugeleitet wurde (14622/2023 – C9-0410/2023),

–  gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9‑0363/2023),

A.  in der Erwägung, dass der Hauptzweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023 darin besteht, die Ausgabenseite des Haushaltsplans zu aktualisieren, um unter anderem die Mittel für das Projekt „Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor“ (ITER) um 280 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 264 000 000 EUR an Mitteln für Zahlungen aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung zu kürzen und die Höhe der Mittel für Zahlungen für das Programm „Digitales Europa“, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Asyl‑, Migrations- und Integrationsfonds um insgesamt 3 000 000 000 EUR zu kürzen;

B.  in der Erwägung, dass die Nettoauswirkungen dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023 auf die Ausgaben insgesamt einer Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 247 500 000 EUR und einer Kürzung der Mittel für Zahlungen um 3 254 800 000 EUR entsprechen;

1.  nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023 zur Kenntnis;

2.  weist auf die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für das ITER-Projekt hin, die zusätzlich zu der zum Zeitpunkt der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2023 vorgenommen Kürzung und zu der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2024 vorgeschlagenen Kürzung vorgenommen werden soll; ist zutiefst besorgt über die Entwicklung bei der Durchführung des ITER und fordert die Kommission auf, das Parlament umfassend über den Fortgang und dessen Auswirkungen auf den Finanzbeitrag der Union auf dem Laufenden zu halten und die Gründe für die erheblichen Verzögerungen beim Programm ausführlicher zu erläutern;

3.  ist zutiefst besorgt über die Verzögerungen bei der Durchführung der Programme im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und über die daraus resultierende Kürzung der Mittel für Zahlungen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung mit Unterstützung der Kommission voranzutreiben, um die vollständige Ausschöpfung der verfügbaren Mittel sicherzustellen; betont, dass eine Zahlungskrise am Ende des derzeitigen MFR vermieden werden muss; weist in diesem Zusammenhang auf seinen Vorschlag hin, das Instrument für einen einzigen Spielraum zu ändern, um die jährliche Obergrenze der Mittel für Zahlungen für die Inanspruchnahme dieses Instruments im Rahmen der Überarbeitung des MFR abzuschaffen, und fordert den Rat und die Kommission auf, den Vorschlag des Parlaments zu unterstützen;

4.  weist insbesondere auf die von der Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Zahlungen für den Asyl‑, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hin, die auf den Umstand zurückzuführen ist, dass einige hohe Rechnungen noch geprüft werden und einige Konditionalitätsanforderungen im Zusammenhang mit Zahlungen bei bestimmten Projekten noch nicht erfüllt sind; hält solche Verzögerungen für äußerst problematisch, da der AMIF im Falle von Migrationsströmen flexibel und reaktionsfähig sein muss; fordert die Kommission auf, den Prozess zu beschleunigen, um die Mitgliedstaaten, die mit hohen Migrationsströmen konfrontiert sind, uneingeschränkt unterstützen zu können; 

5.  begrüßt den Vorschlag, die Mittel für die Sicherheit der Gebäude und IT-Systeme der Europäischen Staatsanwaltschaft aufzustocken und acht zusätzliche Bedienstete auf Zeit bereitzustellen; bekräftigt seinen seit Langem vertretenen Standpunkt, dass sichergestellt werden muss, dass Agenturen, deren Mandat ausgeweitet wurde, eine entsprechende Personal- und Mittelaufstockung erhalten;

6.  nimmt die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen in Bezug auf Rubrik 7 zur Kenntnis; hebt hervor, dass die Organe der Union die erforderlichen Ressourcen benötigen, damit sie ihren rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und ihr Mandat erfüllen können; begrüßt die Bemühungen der Organe, fast alle Beträge, die aufgrund des höheren Aktualisierungssatzes der Dienstbezüge erforderlich sind, durch Umschichtungen und den Aufschub nicht vorgeschriebener Investitionen abzudecken; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausgaben für die Versorgungsbezüge geringfügig aufgestockt werden müssen und dass die Europäischen Schulen Mittel zur Deckung der gestiegenen Kosten aufgrund von hohen Energiepreisen benötigen;

7.  ist der Ansicht, dass die Union entschlossen auf den rasch steigenden Bedarf insbesondere im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe, auch im Nahen Osten und im Kaukasus, reagieren sollte; fordert die Kommission auf, die haushaltstechnischen Möglichkeiten zu prüfen, um bereits 2023 Unterstützung bereitstellen zu können, entweder durch einen weiteren Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans oder durch eine Mittelübertragung;

8.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2023;

9.  beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2023 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

10.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(2) ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1.
(3) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.
(4) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.
(5) ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen