Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (11565/2023 – C9-0336/2023 – 2023/0264(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (11565/2023 ‑C9-0336/2023),
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2023 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2023)0300),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, der vom Rat am 5. September 2023 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 8. September 2023 zugeleitet wurde (11565/2023 – C9‑0336/2023),
– unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, das am 9. Oktober 2023 von der Kommission vorgelegt wurde (COM(2023)0531),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Oktober 2023 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024(1) und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom(2),
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027(4),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(5),
– gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0362/2023),
1. billigt den gemeinsamen Entwurf;
2. bekräftigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung sowie die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
4. beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seine Präsidentin, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Haushaltsplan 2024 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:
1. Haushaltsplan 2024
2. Haushaltsplan 2023 – Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2023
3. Erklärungen
Übersicht
A. Haushaltsplan 2024
In den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:
– Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2024 mit insgesamt 189 385,4 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2024 in Höhe von 360,1 Mio. EUR.
– Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2024 mit insgesamt 142 630,3 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Zahlungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2024 in Höhe von 31 018,5 Mio. EUR.
– Das Flexibilitätsinstrument für 2024 wird in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 1 635,5 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 289,5 Mio. EUR für die Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“, 317,2 Mio. EUR für die Rubrik 5 „Sicherheit und Verteidigung“ und 28,9 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“.
– Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung werden aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 586,1 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 371,1 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“ und 215,0 Mio. EUR für die Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“.
Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2024 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Zeitraum 2021 bis 2024 bereitgestellt werden, auf 1 734,4 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen ausstehenden Beträge für diese Jahre:
Flexibilitätsinstrument – Zahlungsprofil (in Mio. EUR)
Jahr der Inanspruchnahme
2024
2025
2026
2027
Insgesamt
2021
7,6
0,0
0,0
0,0
7,6
2022
49,8
36,7
0,0
0,0
86,5
2023
279,0
120,6
83,2
0,0
482,8
2024
1 398,0
107,6
83,7
46,3
1 635,5
Total
1 734,4
265,0
166,9
46,3
2 212,5
B. Haushaltsplan 2023
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
1. Haushaltsplan 2024
1.1. „Geschlossene“ Haushaltslinien
Sofern nachstehend in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, werden alle Haushaltslinien entsprechend dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2024 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung bestätigt.
Darüber hinaus werden, sofern in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, alle Haushaltslinien, die vom Rat geändert und vom Parlament in seiner Lesung gebilligt wurden, in der vom Rat geänderten Fassung bestätigt.
Was die übrigen Haushaltslinien betrifft, hat der Vermittlungsausschuss in Bezug auf die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen eine Einigung erzielt.
1.2. Übergreifende Aspekte
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für alle dezentralen Agenturen entspricht dem Umfang, der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2024 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Einrichtungen:
— Unter Teilrubrik 2b:
— Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), Haushaltsartikel 10 10 08), deren Stellenplan um 13 Planstellen erhöht wird und für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 4 Mio. EUR aufgestockt werden.
— Unter Rubrik 4:
— Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, Haushaltsartikel 10 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 1 Mio. EUR aufgestockt werden, um die Kosten für zehn zusätzliche Stellen für Vertragsbedienstete abzudecken.
— Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsartikel 11 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 15 Mio. EUR gekürzt werden.
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Es wurde wie vom Parlament vorgeschlagen ein Gesamtpaket von 46 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen (darunter 36 neue) im Umfang von 107,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.
Bei diesem Paket werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen eingehalten.
1.3. Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung der genannten Schlussfolgerungen zu Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:
Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
1.0.11
Horizont Europa
12 812 088 532
12 897 088 532
85 000 000
01 02 01 01
Europäischer Forschungsrat
2 164 231 124
2 176 231 124
12 000 000
01 02 01 02
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
891 754 891
899 754 891
8 000 000
01 02 02 10
Cluster „Gesundheit“
650 549 025
675 549 025
25 000 000
01 02 02 20
Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“
298 612 665
306 612 665
8 000 000
01 02 02 50
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“
1 288 842 641
1 309 842 641
21 000 000
01 02 02 60
Cluster „Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
548 002 426
428 002 426
-120 000 000
1.0.221
CEF Verkehr
1 727 250 201
1 757 250 201
30 000 000
02 03 01
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr
1 717 181 785
1 747 181 785
30 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
67 020 000
Insgesamt
62 020 000
Die Mittel für Verpflichtungen werden folglich auf 21 493,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 104,6 Mio. EUR.
Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Umfang ohne Änderungen. Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 64 665,2 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2a verbleibt somit ein Spielraum von 17,8 Mio. EUR.
Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
2.2.23
Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union
3 796 000 000
3 340 000 000
-456 000 000
06 04 01
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit
3 790 000 000
3 334 000 000
-456 000 000
2.2.24
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
230 311 354
240 311 354
10 000 000
06 05 01
Katastrophenschutzverfahren der Union
230 311 354
240 311 354
10 000 000
2.2.32
Erasmus+
3 736 131 530
3 796 131 530
60 000 000
07 03 01 01
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion und Gleichstellung, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung
2 566 731 926
2 617 731 926
51 000 000
07 03 02
Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik
384 913 639
393 913 639
9 000 000
2.2.34
Kreatives Europa
331 788 132
334 788 132
3 000 000
07 05 01
Aktionsbereich Kultur
101 802 039
103 802 039
2 000 000
07 05 03
Sektorübergreifender Aktionsbereich
27 603 081
28 603 081
1 000 000
2.2.352
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
214 962 993
219 462 993
4 500 000
07 06 01
Gleichstellung und Rechte
36 019 970
37 519 970
1 500 000
07 06 02
Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union
55 671 418
57 671 418
2 000 000
07 06 03
Daphne
25 146 868
26 146 868
1 000 000
2.2.3 DAG
Dezentrale Agenturen
290 845 169
294 845 169
4 000 000
07 10 08
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
66 307 729
70 307 729
4 000 000
2.2.3 SPEC
Befugnisse
181 077 079
183 077 079
2 000 000
07 20 04 06
Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs
22 221 446
23 221 446
1 000 000
07 20 04 09
Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen
22 728 699
23 728 699
1 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
25 827 500
Insgesamt
-346 672 500
Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten wird Erasmus+ um 60 Mio. EUR aufgestockt, um das Programm insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen leichter zugänglich zu machen.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 9 895,5 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 1 289,5 Mio. EUR gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.
Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
3.1.11
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
40 602 078 000
40 517 278 000
-84 800 000
08 02 01
Agrarreserve
530 000 000
516 500 000
-13 500 000
08 02 04 01
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
18 373 500 000
18 282 200 000
-91 300 000
08 02 04 03
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
650 000 000
670 000 000
20 000 000
3.2.21
Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)
744 949 659
764 949 659
20 000 000
09 02 01
Natur und Biodiversität
285 202 126
300 202 126
15 000 000
09 02 02
Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
177 796 220
178 796 220
1 000 000
09 02 03
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
122 679 608
125 679 608
3 000 000
09 02 04
Energiewende
133 496 971
134 496 971
1 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
14 540 000
Insgesamt
-50 260 000
Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 57 338,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 110,4 Mio. EUR.
Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
4.0.11
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
1 500 715 253
1 508 215 253
7 500 000
10 02 01
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
1 496 055 626
1 503 555 626
7 500 000
4.0.1 DAG
Dezentrale Agenturen
168 101 176
169 101 176
1 000 000
10 10 01
Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)
168 101 176
169 101 176
1 000 000
4.0.211
Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)
1 020 632 303
1 023 132 303
2 500 000
11 02 01
Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa
1 017 832 303
1 020 332 303
2 500 000
4.0.2 DAG
Dezentrale Agenturen
1 063 483 939
1 048 483 939
-15 000 000
11 10 01
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
824 329 442
809 329 442
-15 000 000
Insgesamt
-4 000 000
Die Mittel für Verpflichtungen werden folglich auf 3 892,7 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 127,3 Mio. EUR.
Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
5.0.11
Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
314 885 754
321 885 754
7 000 000
12 02 01
Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
312 435 754
319 435 754
7 000 000
5.0.22
Militärische Mobilität
241 367 376
251 367 376
10 000 000
13 04 01
Militärische Mobilität
239 640 880
249 640 880
10 000 000
Insgesamt
17 000 000
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich folglich auf 2 321,2 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 5 kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 317,2 Mio. EUR gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.
Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
6.0.111
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)
11 373 889 314
11 523 889 314
150 000 000
14 02 01 10
Südliche Nachbarschaft
1 630 931 763
1 730 931 763
100 000 000
14 02 01 11
Östliche Nachbarschaft
622 537 696
672 537 696
50 000 000
6.0.12
Humanitäre Hilfe (HUMA)
1 660 704 480
1 910 704 480
250 000 000
14 03 01
Humanitäre Hilfe
1 569 106 062
1 819 106 062
250 000 000
Insgesamt
400 000 000
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich folglich auf 16 230,0 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 6 kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Höhe von 28,9 Mio. EUR und das Instrument für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Höhe von 371,1 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.
Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden vom Vermittlungsausschuss mit folgenden Ausnahmen festgelegt: Die Einzelpläne des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Datenschutzbeauftragten werden angepasst, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Ausgaben für Mitglieder, deren Dienstbezüge aus dem EU-Haushalt finanziert werden und der Indexierung unterliegen, als Ausgaben für Dienstbezüge eingestuft und daher von den Leitlinien der Kommission zur Begrenzung der Erhöhung der nicht mit Dienstbezügen zusammenhängenden Ausgaben auf 2 % ausgenommen werden sollten.
Aus diesen Anpassungen ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 33,8 Mio. EUR bei Rubrik 7.
Änderungen, die das Europäische Parlament an seinem eigenen Einzelplan vorgenommen hat, werden ohne Modifikation wieder eingesetzt. Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel in Höhe von 2 383,1 Mio. EUR, was einer Aufstockung um 27 707 693 EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung entspricht.
Für die anderen betroffenen Einzelpläne werden unter Berücksichtigung der ursprünglich für die Haushaltslinien ohne Dienstbezüge beantragten Beträge die Einzelheiten nach Haushaltslinien unter Beachtung der 2 %-Leitlinien nachstehend aufgeführt:
Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
2 0 1 1
Wasser, Gas, Strom und Heizung
6 302 000
6 340 180
38 180
Insgesamt
38 180
Einzelplan III – Kommission
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
20 03 01 02
Gebäudenebenkosten
88 593 000
90 535 400
1 942 400
20 03 02 02
Gebäudenebenkosten
24 636 000
25 466 000
830 000
20 03 13 01
Ausgaben für Übersetzungen
13 000 000
14 000 000
1 000 000
Insgesamt
3 772 400
Einzelplan IV – Gerichtshof
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
1 0 0 0
Dienstbezüge und Zulagen
36 403 711
37 675 000
1 271 289
2 0 2 4
Energieverbrauch
3 163 000
3 230 531
67 531
Insgesamt
1 338 820
Einzelplan V – Rechnungshof
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
2 0 2 4
Energieverbrauch
1 197 070
1 719 530
522 460
Insgesamt
522 460
Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)
HE 2024 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2024
Differenz
2 0 0
Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude
1 650 000
1 751 494
101 494
3 0 4 5
Externe Beratungsleistungen und Studien
150 000
456 000
306 000
Insgesamt
407 494
Die Tabelle für den Europäischen Datenschutzbeauftragten enthält auch eine technische Berichtigung zur Berücksichtigung früherer, in den Berichtigungshaushaltsplänen Nr. 1/2023 und Nr. 3/2023 vereinbarter Anpassungen mit Auswirkungen auf den Referenzbetrag, der zur Berechnung des Bedarfs für 2024 herangezogen wird, wobei das im Einklang mit der angewandten Methodik steht.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 11 988,0 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 7 kein Spielraum verbleibt und das Instrument für einen einzigen Spielraum in Höhe von 215,0 Mio. EUR gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.
Thematische besondere Instrumente: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Solidaritäts- und Soforthilfereserve und Reserve für die Anpassung an den Brexit
Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF), die Solidaritäts- und Soforthilfereserve und die Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) werden in der von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Höhe eingesetzt.
1.4. Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2024 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
1. Es werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben (Rubriken 1 bis 6) berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies gilt für die Verringerung der Finanzierungskosten des Europäischen Aufbauinstruments (EURI) um 456,0 Mio. EUR und für den EGFL insgesamt um 84,8 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Anpassung des Beitrags der Union zu den dezentralen Agenturen ergibt sich zusammengenommen eine Kürzung um 550,8 Mio. EUR.
2. Die Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Aufstockung um 33,8 Mio. EUR.
3. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 26,8 Mio. EUR.
4. Durch die Anpassungen bei den Haushaltslinien für getrennte Ausgaben erhöht sich der Betrag insgesamt um 134,5 Mio. EUR.
Die Anpassungen, die zu einem Gesamtrückgang um 355,7 Mio. EUR führen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR)
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie
459 482 428
354 482 428
-105 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
16 755 000
Rubrik 1 insgesamt
-88 245 000 EUR
Teilrubrik 2b
2.2.23
Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union
3 796 000 000
3 340 000 000
-456 000 000
06 04 01
Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit
3 790 000 000
3 334 000 000
-456 000 000
2.2.24
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
249 908 000
259 908 000
10 000 000
06 05 01
Katastrophenschutzverfahren der Union
211 000 000
221 000 000
10 000 000
2.2.32
Erasmus+
3 491 138 893
3 522 138 893
31 000 000
07 03 01 01
Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion und Gleichstellung, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung
2 498 750 000
2 524 750 000
26 000 000
07 03 02
Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik
369 700 000
374 700 000
5 000 000
2.2.34
Kreatives Europa
364 763 754
365 763 754
1 000 000
07 05 03
Sektorübergreifender Aktionsbereich
25 430 875
26 430 875
1 000 000
2.2.352
Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
221 064 096
225 564 096
4 500 000
07 06 01
Gleichstellung und Rechte
51 815 746
53 315 746
1 500 000
07 06 02
Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union
46 911 774
48 911 774
2 000 000
07 06 03
Daphne
23 877 030
24 877 030
1 000 000
2.2.3 DAG
Dezentrale Agenturen
282 083 169
286 083 169
4 000 000
07 10 08
Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
66 307 729
70 307 729
4 000 000
2.2.3 SPEC
Befugnisse
165 953 586
166 953 586
1 000 000
07 20 04 06
Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs
19 500 000
20 000 000
500 000
07 20 04 09
Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen
21 000 000
21 500 000
500 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
6 456 875
Teilrubrik 2b insgesamt
-398 043 125
Rubrik 3
3.1.11
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
40 590 282 213
40 505 482 213
-84 800 000
08 02 01
Agrarreserve
530 000 000
516 500 000
-13 500 000
08 02 04 01
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit
18 373 500 000
18 282 200 000
-91 300 000
08 02 04 03
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
650 000 000
670 000 000
20 000 000
PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
3 635 000
Rubrik 3 insgesamt
-81 165 000
Rubrik 4
4.0.11
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
1 354 073 000
1 359 073 000
5 000 000
10 02 01
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
1 035 023 000
1 040 023 000
5 000 000
4.0.1 DAG
Dezentrale Agenturen
168 101 176
169 101 176
1 000 000
10 10 01
Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)
168 101 176
169 101 176
1 000 000
4.0.2 DAG
Dezentrale Agenturen
1 055 455 267
1 040 455 267
-15 000 000
11 10 01
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
824 329 442
809 329 442
Rubrik 4 insgesamt
-9 000 000
Rubrik 5
5.0.11
Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
230 580 000
237 580 000
7 000 000
12 02 01
Fonds für die innere Sicherheit (ISF)
175 130 000
182 130 000
7 000 000
Rubrik 5 insgesamt
7 000 000
Rubrik 6
6.0.111
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)
10 743 801 966
10 763 801 966
20 000 000
14 02 01 10
Südliche Nachbarschaft
761 962 895
776 962 895
15 000 000
14 02 01 11
Östliche Nachbarschaft
416 206 581
421 206 581
5 000 000
6.0.12
Humanitäre Hilfe (HUMA)
1 737 373 786
1 897 373 786
160 000 000
14 03 01
Humanitäre Hilfe
1 649 312 168
1 809 312 168
160 000 000
Rubrik 6 insgesamt
180 000 000
Rubrik 7
7.2
Verwaltungsausgaben der Organe
9 141 588 794
9 175 375 841
33 787 047
7.1.21
Europäisches Parlament
2 354 555 881
2 382 263 574
27 707 693
7.1.22
Europäischer Rat und Rat
676 842 943
676 881 123
38 180
7.2
Kommission
4 218 068 825
4 221 841 225
3 772 400
7.1.24
Gerichtshof der Europäischen Union
502 443 711
503 782 531
1 338 820
7.1.25
Europäischer Rechnungshof
185 133 430
185 655 890
522 460
7.1.29
Europäischer Datenschutzbeauftragter
23 921 966
24 329 460
407 494
Rubrik 7 insgesamt
33 787 047
INSGESAMT
-355 666 078
Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 142 630,3 Mio. EUR, was einer Kürzung um 355,7 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung entspricht.
1.5. Reserven
Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.
1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Der Wortlaut der Erläuterungen zum Haushaltsplan entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung mit den folgenden im Durchführbarkeitsschreiben vorgeschlagenen und vom Vermittlungsausschuss gebilligten Anpassungen:
— Die folgenden Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden:
Diese Mittel umfassen auch 362 040 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
– Artikel 2 3 8 – Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
– verschiedene Beschaffungen im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung des Parlaments (einschließlich EMAS),
– verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanz- und Bestandsverwaltung des Parlaments.
– Artikel 2 3 9 — Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments
Die Überschrift ist wie folgt zu ändern:
EMAS-Tätigkeiten und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, einschließlich Werbemaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Europäischen Parlament und Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, durch die die Umweltbilanz des Europäischen Parlaments verbessert werden soll, darunter Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Parlaments.
Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage weder ändern noch erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.
1.7. Eingliederungsplan
Der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagene Eingliederungsplan wird mit der Aufnahme der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vereinbart. Der Vermittlungsausschuss verständigt sich ferner auf die Streichung einer Haushaltslinie im Einzelplan des Europäischen Parlaments (Artikel 5 0 2 – Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen – Dienstbezüge und Vergütungen).
2. Haushaltsplan 2023
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
3. Erklärungen
3.1. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, im Jahr 2024 die Durchführung der Programme des derzeitigen und des vorangegangenen MFR (insbesondere in der Teilrubrik 2a und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Beratungen und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2024 vorzulegen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verbesserten Genauigkeit der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten). Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, so ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, vorzulegen, damit das Europäische Parlament und der Rat schnellstmöglich und unverzüglich die notwendigen Beschlüsse für einen berechtigten Bedarf fassen können. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen und die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzen, falls sie dies für erforderlich halten. Dies gilt entsprechend auch, sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel höher als benötigt sind.
3.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Einbeziehung des Ergebnisses der Halbzeitüberprüfung des MFR in den Haushaltsplan 2024
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission nehmen Kenntnis von den laufenden Beratungen über die vorgeschlagene Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Der Rat wurde vom Europäischen Rat ersucht, die Arbeiten voranzubringen, um bis Ende des Jahres zu einer Gesamteinigung über den vorgeschlagenen überarbeiteten MFR zu gelangen und so unter gebührender Berücksichtigung der Rolle des Europäischen Parlaments gemäß den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren eine rasche Annahme zu ermöglichen. Somit können die Auswirkungen einer solchen Einigung auf das Haushaltsjahr 2024 nur in Form eines Entwurfs eines Berichtigungshaushaltsplans aufgegriffen werden.
Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission daher, sobald eine Einigung über die Überarbeitung der MFR-Verordnung erzielt wurde, unverzüglich einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzuschlagen, damit der Haushaltsplan 2024 an die überarbeitete MFR-Verordnung angepasst werden kann.
Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten sich, angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit den Vorschlag der Kommission unverzüglich zu prüfen.
3.3. Einseitige Erklärung der Kommission zum Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für das Haushaltsjahr 2024
Die Kommission verpflichtet sich, geeignete Haushaltsmaßnahmen vorzuschlagen, um die für Artikel 14 07 01 (MFA+ für die Ukraine – Zinszuschuss) für das Haushaltsjahr 2024 zugewiesenen Mittel freizusetzen, falls rechtzeitig eine alternative Finanzierungslösung gefunden wird.
3.4. Einseitige Erklärung des Europäischen Parlaments zum Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ (MFA+)
Das Europäische Parlament nimmt Kenntnis von der Erklärung der Kommission. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EU) 2022/2463 der Zinszuschuss im Rahmen der MFA+ für die Ukraine aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden sollte und dass unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel verfügbar sind, ein Beitrag aus dem EU-Haushalt geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang betont das Europäische Parlament, dass die vorläufige Einstellung von Mitteln unter der Haushaltslinie 14 07 01 eine einmalige Ausnahme ist und keinen Präzedenzfall für künftige Haushaltsverfahren schafft.
ANLAGE: AUFLISTUNG DER EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,
VON DENEN DIE BERICHTERSTATTER
BEITRÄGE ERHALTEN HABEN
Die folgende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung der Berichterstatter erstellt. Die Berichterstatter haben bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten:
Einrichtungen und/oder Personen
Spanischer Staatssekretär, amtierender Präsident, Rat der Europäischen Union
Ständiger Vertreter Spaniens bei der Europäischen Union:
Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union Brüssel
Ständiger Vertreter Frankreichs bei der Europäischen Union
Ständiger Vertreter der Niederlande bei der Europäischen Union
Ständiger Vertreter Belgiens bei der Europäischen Union
Für Haushalt und Verwaltung zuständiges Kommissionsmitglied
Für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständiges Kommissionsmitglied
Für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied
Für Krisenmanagement zuständiges Kommissionsmitglied
Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission
Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission
Bundesministerium der Finanzen, Deutsche Bundesregierung
Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union
Präsident des Europäischen Rechnungshofs
Vize-Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Generalsekretär des Europäischen Ausschusses der Regionen
Hoher Vertreter der EU für auswärtige Angelegenheiten
Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Exekutivdirektor der Asylagentur der Europäischen Union