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Verfahren : 2023/0264(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0362/2023

Eingereichte Texte :

A9-0362/2023

Aussprachen :

PV 21/11/2023 - 15
CRE 21/11/2023 - 15

Abstimmungen :

PV 22/11/2023 - 8.2
CRE 22/11/2023 - 8.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0413

Angenommene Texte
PDF 223kWORD 85k
Mittwoch, 22. November 2023 - Straßburg
Haushaltsverfahren 2024 – gemeinsamer Entwurf
P9_TA(2023)0413A9-0362/2023
Entschließung
 Anlage
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (11565/2023 – C9-0336/2023 – 2023/0264(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (11565/2023 ‑C9-0336/2023),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2023 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2023)0300),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, der vom Rat am 5. September 2023 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 8. September 2023 zugeleitet wurde (11565/2023 – C9‑0336/2023),

–  unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, das am 9. Oktober 2023 von der Kommission vorgelegt wurde (COM(2023)0531),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Oktober 2023 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024(1) und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027(4),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(5),

–  gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0362/2023),

1.  billigt den gemeinsamen Entwurf;

2.  bekräftigt seine dieser Entschließung beigefügte Erklärung sowie die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen;

3.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

4.  beauftragt seine Präsidentin, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seine Präsidentin, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0367.
(2) ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.
(5) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.


ANHANG

ENDGÜLTIGE FASSUNG

Haushaltsplan 2024 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen

Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beinhalten folgende Abschnitte:

1.  Haushaltsplan 2024

2.  Haushaltsplan 2023 – Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2023

3.  Erklärungen

Übersicht

A.  Haushaltsplan 2024

In den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:

–  Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2024 mit insgesamt 189 385,4 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2024 in Höhe von 360,1 Mio. EUR.

–  Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2024 mit insgesamt 142 630,3 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Zahlungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2024 in Höhe von 31 018,5 Mio. EUR.

–  Das Flexibilitätsinstrument für 2024 wird in Form von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 1 635,5 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 289,5 Mio. EUR für die Teilrubrik 2b „Resilienz und Werte“, 317,2 Mio. EUR für die Rubrik 5 „Sicherheit und Verteidigung“ und 28,9 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“.

–  Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung werden aus dem Instrument für einen einzigen Spielraum Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 586,1 Mio. EUR in Anspruch genommen, davon 371,1 Mio. EUR für die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“ und 215,0 Mio. EUR für die Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“.

Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2024 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Zeitraum 2021 bis 2024 bereitgestellt werden, auf 1 734,4 Mio. EUR. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den voraussichtlichen Zahlungsplan für die damit verbundenen ausstehenden Beträge für diese Jahre:

Flexibilitätsinstrument – Zahlungsprofil (in Mio. EUR)

Jahr der Inanspruchnahme

2024

2025

2026

2027

Insgesamt

2021

7,6

0,0

0,0

0,0

7,6

2022

49,8

36,7

0,0

0,0

86,5

2023

279,0

120,6

83,2

0,0

482,8

2024

1 398,0

107,6

83,7

46,3

1 635,5

Total

1 734,4

265,0

166,9

46,3

2 212,5

B.  Haushaltsplan 2023

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

1.  Haushaltsplan 2024

1.1.  „Geschlossene“ Haushaltslinien

Sofern nachstehend in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, werden alle Haushaltslinien entsprechend dem Vorschlag der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2024 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung bestätigt.

Darüber hinaus werden, sofern in diesen Schlussfolgerungen nicht anders angegeben, alle Haushaltslinien, die vom Rat geändert und vom Parlament in seiner Lesung gebilligt wurden, in der vom Rat geänderten Fassung bestätigt.

Was die übrigen Haushaltslinien betrifft, hat der Vermittlungsausschuss in Bezug auf die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen eine Einigung erzielt.

1.2.  Übergreifende Aspekte

Dezentrale Agenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen und die Anzahl der Planstellen) für alle dezentralen Agenturen entspricht dem Umfang, der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2024 in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Einrichtungen:

—  Unter Teilrubrik 2b:

—  Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), Haushaltsartikel 10 10 08), deren Stellenplan um 13 Planstellen erhöht wird und für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 4 Mio. EUR aufgestockt werden.

—  Unter Rubrik 4:

—  Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, Haushaltsartikel 10 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 1 Mio. EUR aufgestockt werden, um die Kosten für zehn zusätzliche Stellen für Vertragsbedienstete abzudecken.

—  Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex, Haushaltsartikel 11 10 01), für die die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen um 15 Mio. EUR gekürzt werden.

Exekutivagenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf.

Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen

Es wurde wie vom Parlament vorgeschlagen ein Gesamtpaket von 46 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen (darunter 36 neue) im Umfang von 107,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.

Bei diesem Paket werden die in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen eingehalten.

1.3.  Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen

Nach Berücksichtigung der genannten Schlussfolgerungen zu Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:

Rubrik 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

1.0.11

Horizont Europa

12 812 088 532

12 897 088 532

85 000 000

01 02 01 01

Europäischer Forschungsrat

2 164 231 124

2 176 231 124

12 000 000

01 02 01 02

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

891 754 891

899 754 891

8 000 000

01 02 02 10

Cluster „Gesundheit“

650 549 025

675 549 025

25 000 000

01 02 02 20

Cluster „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“

298 612 665

306 612 665

8 000 000

01 02 02 50

Cluster „Klima, Energie und Mobilität“

1 288 842 641

1 309 842 641

21 000 000

01 02 02 60

Cluster „Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“

1 050 696 938

1 061 696 938

11 000 000

1.0.13

Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

556 299 898

436 299 898

-120 000 000

01 04 01

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

548 002 426

428 002 426

-120 000 000

1.0.221

CEF Verkehr

1 727 250 201

1 757 250 201

30 000 000

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1 717 181 785

1 747 181 785

30 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

67 020 000

 

Insgesamt

 

 

62 020 000

Die Mittel für Verpflichtungen werden folglich auf 21 493,4 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1 verbleibt somit ein Spielraum von 104,6 Mio. EUR.

Teilrubrik 2a – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Umfang ohne Änderungen. Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 64 665,2 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2a verbleibt somit ein Spielraum von 17,8 Mio. EUR.

Teilrubrik 2b – Resilienz und Werte

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

2.2.23

Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union

3 796 000 000

3 340 000 000

-456 000 000

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

3 790 000 000

3 334 000 000

-456 000 000

2.2.24

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

230 311 354

240 311 354

10 000 000

06 05 01

Katastrophenschutzverfahren der Union

230 311 354

240 311 354

10 000 000

2.2.32

Erasmus+

3 736 131 530

3 796 131 530

60 000 000

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion und Gleichstellung, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung

2 566 731 926

2 617 731 926

51 000 000

07 03 02

Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik

384 913 639

393 913 639

9 000 000

2.2.34

Kreatives Europa

331 788 132

334 788 132

3 000 000

07 05 01

Aktionsbereich Kultur

101 802 039

103 802 039

2 000 000

07 05 03

Sektorübergreifender Aktionsbereich

27 603 081

28 603 081

1 000 000

2.2.352

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

214 962 993

219 462 993

4 500 000

07 06 01

Gleichstellung und Rechte

36 019 970

37 519 970

1 500 000

07 06 02

Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union

55 671 418

57 671 418

2 000 000

07 06 03

Daphne

25 146 868

26 146 868

1 000 000

2.2.3 DAG

Dezentrale Agenturen

290 845 169

294 845 169

4 000 000

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

66 307 729

70 307 729

4 000 000

2.2.3 SPEC

Befugnisse

181 077 079

183 077 079

2 000 000

07 20 04 06

Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs

22 221 446

23 221 446

1 000 000

07 20 04 09

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

22 728 699

23 728 699

1 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

25 827 500

 

Insgesamt

 

 

-346 672 500

Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten wird Erasmus+ um 60 Mio. EUR aufgestockt, um das Programm insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen leichter zugänglich zu machen.

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 9 895,5 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 2b kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 1 289,5 Mio. EUR gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.

Rubrik 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

3.1.11

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

40 602 078 000

40 517 278 000

-84 800 000

08 02 01

Agrarreserve

530 000 000

516 500 000

-13 500 000

08 02 04 01

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

18 373 500 000

18 282 200 000

-91 300 000

08 02 04 03

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte

650 000 000

670 000 000

20 000 000

3.2.21

Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

744 949 659

764 949 659

20 000 000

09 02 01

Natur und Biodiversität

285 202 126

300 202 126

15 000 000

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

177 796 220

178 796 220

1 000 000

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

122 679 608

125 679 608

3 000 000

09 02 04

Energiewende

133 496 971

134 496 971

1 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

14 540 000

 

Insgesamt

 

 

-50 260 000

Folglich werden die Mittel für Verpflichtungen auf 57 338,6 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt somit ein Spielraum von 110,4 Mio. EUR.

Rubrik 4 – Migration und Grenzmanagement

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

4.0.11

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

1 500 715 253

1 508 215 253

7 500 000

10 02 01

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

1 496 055 626

1 503 555 626

7 500 000

4.0.1 DAG

Dezentrale Agenturen

168 101 176

169 101 176

1 000 000

10 10 01

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

168 101 176

169 101 176

1 000 000

4.0.211

Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) – Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI)

1 020 632 303

1 023 132 303

2 500 000

11 02 01

Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa

1 017 832 303

1 020 332 303

2 500 000

4.0.2 DAG

Dezentrale Agenturen

1 063 483 939

1 048 483 939

-15 000 000

11 10 01

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

824 329 442

809 329 442

-15 000 000

 

Insgesamt

 

 

-4 000 000

Die Mittel für Verpflichtungen werden folglich auf 3 892,7 Mio. EUR festgelegt; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt somit ein Spielraum von 127,3 Mio. EUR.

Rubrik 5 – Sicherheit und Verteidigung

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

5.0.11

Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

314 885 754

321 885 754

7 000 000

12 02 01

Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

312 435 754

319 435 754

7 000 000

5.0.22

Militärische Mobilität

241 367 376

251 367 376

10 000 000

13 04 01

Militärische Mobilität

239 640 880

249 640 880

10 000 000

 

Insgesamt

 

 

17 000 000

Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich folglich auf 2 321,2 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 5 kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 317,2 Mio. EUR gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.

Rubrik 6 – Nachbarschaft und die Welt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, wie er von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)

11 373 889 314

11 523 889 314

150 000 000

14 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

1 630 931 763

1 730 931 763

100 000 000

14 02 01 11

Östliche Nachbarschaft

622 537 696

672 537 696

50 000 000

6.0.12

Humanitäre Hilfe (HUMA)

1 660 704 480

1 910 704 480

250 000 000

14 03 01

Humanitäre Hilfe

1 569 106 062

1 819 106 062

250 000 000

 

Insgesamt

 

 

400 000 000

Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich folglich auf 16 230,0 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 6 kein Spielraum verbleibt und das Flexibilitätsinstrument gemäß Artikel 12 der MFR-Verordnung in Höhe von 28,9 Mio. EUR und das Instrument für einen einzigen Spielraum gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Höhe von 371,1 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.

Rubrik 7 – Europäische öffentliche Verwaltung

Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden vom Vermittlungsausschuss mit folgenden Ausnahmen festgelegt: Die Einzelpläne des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Europäischen Rechnungshofs und des Europäischen Datenschutzbeauftragten werden angepasst, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Ausgaben für Mitglieder, deren Dienstbezüge aus dem EU-Haushalt finanziert werden und der Indexierung unterliegen, als Ausgaben für Dienstbezüge eingestuft und daher von den Leitlinien der Kommission zur Begrenzung der Erhöhung der nicht mit Dienstbezügen zusammenhängenden Ausgaben auf 2 % ausgenommen werden sollten.

Aus diesen Anpassungen ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 33,8 Mio. EUR bei Rubrik 7.

Änderungen, die das Europäische Parlament an seinem eigenen Einzelplan vorgenommen hat, werden ohne Modifikation wieder eingesetzt. Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel in Höhe von 2 383,1 Mio. EUR, was einer Aufstockung um 27 707 693 EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung entspricht.

Für die anderen betroffenen Einzelpläne werden unter Berücksichtigung der ursprünglich für die Haushaltslinien ohne Dienstbezüge beantragten Beträge die Einzelheiten nach Haushaltslinien unter Beachtung der 2 %-Leitlinien nachstehend aufgeführt:

Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

2 0 1 1

Wasser, Gas, Strom und Heizung

6 302 000

6 340 180

38 180

 

Insgesamt

 

 

38 180

Einzelplan III – Kommission

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

20 03 01 02

Gebäudenebenkosten

88 593 000

90 535 400

1 942 400

20 03 02 02

Gebäudenebenkosten

24 636 000

25 466 000

830 000

20 03 13 01

Ausgaben für Übersetzungen

13 000 000

14 000 000

1 000 000

 

Insgesamt

 

 

3 772 400

Einzelplan IV – Gerichtshof

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

1 0 0 0

Dienstbezüge und Zulagen

36 403 711

37 675 000

1 271 289

2 0 2 4

Energieverbrauch

3 163 000

3 230 531

67 531

 

Insgesamt

 

 

1 338 820

Einzelplan V – Rechnungshof

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

2 0 2 4

Energieverbrauch

1 197 070

1 719 530

522 460

 

Insgesamt

 

 

522 460

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

2 0 0

Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude

1 650 000

1 751 494

101 494

3 0 4 5

Externe Beratungsleistungen und Studien

150 000

456 000

306 000

 

Insgesamt

 

 

407 494

Die Tabelle für den Europäischen Datenschutzbeauftragten enthält auch eine technische Berichtigung zur Berücksichtigung früherer, in den Berichtigungshaushaltsplänen Nr. 1/2023 und Nr. 3/2023 vereinbarter Anpassungen mit Auswirkungen auf den Referenzbetrag, der zur Berechnung des Bedarfs für 2024 herangezogen wird, wobei das im Einklang mit der angewandten Methodik steht.

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 11 988,0 Mio. EUR, wobei bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 7 kein Spielraum verbleibt und das Instrument für einen einzigen Spielraum in Höhe von 215,0 Mio. EUR gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a der MFR-Verordnung in Anspruch genommen wird.

Thematische besondere Instrumente: Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Solidaritäts- und Soforthilfereserve und Reserve für die Anpassung an den Brexit

Die Mittel für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF), die Solidaritäts- und Soforthilfereserve und die Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) werden in der von der Kommission im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Höhe eingesetzt.

1.4.  Mittel für Zahlungen

Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2024 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:

1.  Es werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben (Rubriken 1 bis 6) berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies gilt für die Verringerung der Finanzierungskosten des Europäischen Aufbauinstruments (EURI) um 456,0 Mio. EUR und für den EGFL insgesamt um 84,8 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Anpassung des Beitrags der Union zu den dezentralen Agenturen ergibt sich zusammengenommen eine Kürzung um 550,8 Mio. EUR.

2.  Die Anpassungen unter Rubrik 7 führen zu einer Aufstockung um 33,8 Mio. EUR.

3.  Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 26,8 Mio. EUR.

4.  Durch die Anpassungen bei den Haushaltslinien für getrennte Ausgaben erhöht sich der Betrag insgesamt um 134,5 Mio. EUR.

Die Anpassungen, die zu einem Gesamtrückgang um 355,7 Mio. EUR führen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen (in EUR)

HE 2024 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2024

Differenz

Rubrik 1

1.0.13

Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)

614 170 726

509 170 726

-105 000 000

01 04 01

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie

459 482 428

354 482 428

-105 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

16 755 000

 

Rubrik 1 insgesamt

 

 

-88 245 000 EUR

Teilrubrik 2b

2.2.23

Kosten der Finanzierung des Aufbauinstruments der Europäischen Union

3 796 000 000

3 340 000 000

-456 000 000

06 04 01

Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) — periodische Kuponzahlung und Tilgung bei Fälligkeit

3 790 000 000

3 334 000 000

-456 000 000

2.2.24

Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)

249 908 000

259 908 000

10 000 000

06 05 01

Katastrophenschutzverfahren der Union

211 000 000

221 000 000

10 000 000

2.2.32

Erasmus+

3 491 138 893

3 522 138 893

31 000 000

07 03 01 01

Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion und Gleichstellung, Exzellenz, Kreativität und Innovation auf Ebene von Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Bildungspolitik — Indirekte Mittelverwaltung

2 498 750 000

2 524 750 000

26 000 000

07 03 02

Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilnahme junger Menschen sowie der Zusammenarbeit, Inklusion, Kreativität und Innovation auf der Ebene von Jugendorganisationen und der Jugendpolitik

369 700 000

374 700 000

5 000 000

2.2.34

Kreatives Europa

364 763 754

365 763 754

1 000 000

07 05 03

Sektorübergreifender Aktionsbereich

25 430 875

26 430 875

1 000 000

2.2.352

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte

221 064 096

225 564 096

4 500 000

07 06 01

Gleichstellung und Rechte

51 815 746

53 315 746

1 500 000

07 06 02

Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Union

46 911 774

48 911 774

2 000 000

07 06 03

Daphne

23 877 030

24 877 030

1 000 000

2.2.3 DAG

Dezentrale Agenturen

282 083 169

286 083 169

4 000 000

07 10 08

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

66 307 729

70 307 729

4 000 000

2.2.3 SPEC

Befugnisse

165 953 586

166 953 586

1 000 000

07 20 04 06

Besondere Kompetenzen im Bereich Sozialpolitik, einschließlich des sozialen Dialogs

19 500 000

20 000 000

500 000

07 20 04 09

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerorganisationen

21 000 000

21 500 000

500 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

6 456 875

 

Teilrubrik 2b insgesamt

 

 

-398 043 125

Rubrik 3

3.1.11

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)

40 590 282 213

40 505 482 213

-84 800 000

08 02 01

Agrarreserve

530 000 000

516 500 000

-13 500 000

08 02 04 01

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

18 373 500 000

18 282 200 000

-91 300 000

08 02 04 03

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte

650 000 000

670 000 000

20 000 000

PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

3 635 000

 

Rubrik 3 insgesamt

 

 

-81 165 000

Rubrik 4

4.0.11

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

1 354 073 000

1 359 073 000

5 000 000

10 02 01

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

1 035 023 000

1 040 023 000

5 000 000

4.0.1 DAG

Dezentrale Agenturen

168 101 176

169 101 176

1 000 000

10 10 01

Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)

168 101 176

169 101 176

1 000 000

4.0.2 DAG

Dezentrale Agenturen

1 055 455 267

1 040 455 267

-15 000 000

11 10 01

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

824 329 442

809 329 442

 

 

Rubrik 4 insgesamt

 

 

-9 000 000

Rubrik 5

5.0.11

Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

230 580 000

237 580 000

7 000 000

12 02 01

Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

175 130 000

182 130 000

7 000 000

 

Rubrik 5 insgesamt

 

 

7 000 000

Rubrik 6

6.0.111

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt)

10 743 801 966

10 763 801 966

20 000 000

14 02 01 10

Südliche Nachbarschaft

761 962 895

776 962 895

15 000 000

14 02 01 11

Östliche Nachbarschaft

416 206 581

421 206 581

5 000 000

6.0.12

Humanitäre Hilfe (HUMA)

1 737 373 786

1 897 373 786

160 000 000

14 03 01

Humanitäre Hilfe

1 649 312 168

1 809 312 168

160 000 000

 

Rubrik 6 insgesamt

 

 

180 000 000

Rubrik 7

7.2

Verwaltungsausgaben der Organe

9 141 588 794

9 175 375 841

33 787 047

7.1.21

Europäisches Parlament

2 354 555 881

2 382 263 574

27 707 693

7.1.22

Europäischer Rat und Rat

676 842 943

676 881 123

38 180

7.2

Kommission

4 218 068 825

4 221 841 225

3 772 400

7.1.24

Gerichtshof der Europäischen Union

502 443 711

503 782 531

1 338 820

7.1.25

Europäischer Rechnungshof

185 133 430

185 655 890

522 460

7.1.29

Europäischer Datenschutzbeauftragter

23 921 966

24 329 460

407 494

 

Rubrik 7 insgesamt

 

 

33 787 047

INSGESAMT

-355 666 078

Dies führt zu einer Gesamthöhe der Mittel für Zahlungen von 142 630,3 Mio. EUR, was einer Kürzung um 355,7 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung entspricht.

1.5.  Reserven

Neben den Reserven, die in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung des Haushaltsplanentwurfs enthalten sind, sind keine weiteren Reserven vorgesehen.

1.6.  Erläuterungen zum Haushaltsplan

Der Wortlaut der Erläuterungen zum Haushaltsplan entspricht dem Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung mit den folgenden im Durchführbarkeitsschreiben vorgeschlagenen und vom Vermittlungsausschuss gebilligten Anpassungen:

—  Die folgenden Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen an seinem eigenen Einzelplan ohne Modifikation gebilligt wurden:

–  Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete — Generalsekretariat und Fraktionen

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:

Diese Mittel umfassen auch 362 040 EUR für das Personal der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.

–  Artikel 2 3 8 – Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:

–  verschiedene Beschaffungen im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung des Parlaments (einschließlich EMAS),

–  verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanz- und Bestandsverwaltung des Parlaments.

–  Artikel 2 3 9 — Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments

Die Überschrift ist wie folgt zu ändern:

EMAS-Tätigkeiten und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, einschließlich Werbemaßnahmen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:

Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Europäischen Parlament und Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, durch die die Umweltbilanz des Europäischen Parlaments verbessert werden soll, darunter Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Parlaments.

Grundlage dafür ist, dass vom Europäischen Parlament oder vom Rat vorgenommene Abänderungen den Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage weder ändern noch erweitern oder die Verwaltungsautonomie der Organe einschränken können und dass die Maßnahme durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann.

1.7.  Eingliederungsplan

Der von der Kommission im Entwurf des Haushaltsplans in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2024 geänderten Fassung vorgeschlagene Eingliederungsplan wird mit der Aufnahme der neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen vereinbart. Der Vermittlungsausschuss verständigt sich ferner auf die Streichung einer Haushaltslinie im Einzelplan des Europäischen Parlaments (Artikel 5 0 2 – Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen – Dienstbezüge und Vergütungen).

2.  Haushaltsplan 2023

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4/2023 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

3.  Erklärungen

3.1.  Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Mitteln für Zahlungen

Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, im Jahr 2024 die Durchführung der Programme des derzeitigen und des vorangegangenen MFR (insbesondere in der Teilrubrik 2a und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Beratungen und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2024 vorzulegen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der verbesserten Genauigkeit der Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten). Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, so ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, vorzulegen, damit das Europäische Parlament und der Rat schnellstmöglich und unverzüglich die notwendigen Beschlüsse für einen berechtigten Bedarf fassen können. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen und die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzen, falls sie dies für erforderlich halten. Dies gilt entsprechend auch, sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel höher als benötigt sind.

3.2.  Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Einbeziehung des Ergebnisses der Halbzeitüberprüfung des MFR in den Haushaltsplan 2024

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission nehmen Kenntnis von den laufenden Beratungen über die vorgeschlagene Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Der Rat wurde vom Europäischen Rat ersucht, die Arbeiten voranzubringen, um bis Ende des Jahres zu einer Gesamteinigung über den vorgeschlagenen überarbeiteten MFR zu gelangen und so unter gebührender Berücksichtigung der Rolle des Europäischen Parlaments gemäß den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren eine rasche Annahme zu ermöglichen. Somit können die Auswirkungen einer solchen Einigung auf das Haushaltsjahr 2024 nur in Form eines Entwurfs eines Berichtigungshaushaltsplans aufgegriffen werden.

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission daher, sobald eine Einigung über die Überarbeitung der MFR-Verordnung erzielt wurde, unverzüglich einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzuschlagen, damit der Haushaltsplan 2024 an die überarbeitete MFR-Verordnung angepasst werden kann.

Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten sich, angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit den Vorschlag der Kommission unverzüglich zu prüfen.

3.3.  Einseitige Erklärung der Kommission zum Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für das Haushaltsjahr 2024

Die Kommission verpflichtet sich, geeignete Haushaltsmaßnahmen vorzuschlagen, um die für Artikel 14 07 01 (MFA+ für die Ukraine – Zinszuschuss) für das Haushaltsjahr 2024 zugewiesenen Mittel freizusetzen, falls rechtzeitig eine alternative Finanzierungslösung gefunden wird.

3.4.  Einseitige Erklärung des Europäischen Parlaments zum Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+ (MFA+)

Das Europäische Parlament nimmt Kenntnis von der Erklärung der Kommission. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EU) 2022/2463 der Zinszuschuss im Rahmen der MFA+ für die Ukraine aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden sollte und dass unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel verfügbar sind, ein Beitrag aus dem EU-Haushalt geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang betont das Europäische Parlament, dass die vorläufige Einstellung von Mitteln unter der Haushaltslinie 14 07 01 eine einmalige Ausnahme ist und keinen Präzedenzfall für künftige Haushaltsverfahren schafft.


ANLAGE: AUFLISTUNG DER EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN,

VON DENEN DIE BERICHTERSTATTER

BEITRÄGE ERHALTEN HABEN

Die folgende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung der Berichterstatter erstellt. Die Berichterstatter haben bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten:

Einrichtungen und/oder Personen

Spanischer Staatssekretär, amtierender Präsident, Rat der Europäischen Union

Ständiger Vertreter Spaniens bei der Europäischen Union:

Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union Brüssel

Ständiger Vertreter Frankreichs bei der Europäischen Union

Ständiger Vertreter der Niederlande bei der Europäischen Union

Ständiger Vertreter Belgiens bei der Europäischen Union

Für Haushalt und Verwaltung zuständiges Kommissionsmitglied

Für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständiges Kommissionsmitglied

Für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied

Für Krisenmanagement zuständiges Kommissionsmitglied

Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission

Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission

Bundesministerium der Finanzen, Deutsche Bundesregierung

Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union

Präsident des Europäischen Rechnungshofs

Vize-Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Generalsekretär des Europäischen Ausschusses der Regionen

Hoher Vertreter der EU für auswärtige Angelegenheiten

Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Exekutivdirektor der Asylagentur der Europäischen Union

Exekutivdirektor, Frontex

Europäische Generalstaatsanwältin, Europäische Staatsanwaltschaft

Exekutivdirektor des Globalbüros des Welternährungsprogramms bei der EU

Vertretungsbüro für Europa, Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen