Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Mehrwertsteuervorschriften betreffend Steuerpflichtige, die Fernverkäufe eingeführter Gegenstände unterstützen, die Anwendung der Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen und die Sonderregelungen für die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr (COM(2023)0262 – C9-0174/2023 – 2023/0158(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2023)0262),
– gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0174/2023),
– gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0320/2023),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.