– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Wahl 2024 in Venezuela ein Wendepunkt sein und das Land zur Demokratie zurückkehren könnte; in der Erwägung, dass die Lage im Land in institutioneller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht instabil ist; in der Erwägung, dass bislang mehr als sieben Millionen Menschen sich gezwungen sahen, das Land zu verlassen;
B. in der Erwägung, dass die Unterrichtung der Bevölkerung, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungsrecht seit geraumer Zeit systematisch eingeschränkt werden;
C. in der Erwägung, dass drei der fünf Hauptrektoren des Nationalen Wahlrats Venezuelas zurückgetreten sind, wodurch die beiden übrigen zum Rücktritt gezwungen wurden, und dass die unrechtmäßige Nationalversammlung Vertreter des Regimes damit betraut hat, die neuen Rektoren auszuwählen;
D. in der Erwägung, dass mit dem willkürlichen und politisch motivierten Ausschluss von Kandidaten, etwa dem für 15 Jahre geltenden Ausschluss von María Corina Machado und dem Ausschluss weiterer prominenter politischer Persönlichkeiten wie Leopoldo López, Henrique Capriles und Freddy Superlano, gegen die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission verstoßen und das Recht der Venezolaner, ihre Vertreter zu wählen, stark eingeschränkt wird;
E. in der Erwägung, dass sich das Regime des Nationalen Wahlrats bedient, um den Wahlprozess erneut zu behindern und jede Aussicht auf eine Rückkehr zur Demokratie zunichtezumachen;
F. in der Erwägung, dass die Organisation Amerikanischer Staaten, Gremien der Vereinten Nationen, die USA, die wichtigsten führenden Politiker in der Region und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission dieses Vorgehen in Erklärungen verurteilt haben;
1. verurteilt aufs Schärfste die willkürliche und verfassungswidrige Entscheidung, María Corina Machado, Leopoldo López, Henrique Capriles, Freddy Superlano und weitere Kandidaten daran zu hindern, sich für die Wahl aufstellen zu lassen, sowie die Einmischung des Maduro-Regimes in den Wahlprozess;
2. fordert, dass bei Benennungen in den Nationalen Wahlrat ein unabhängiges Nominierungsverfahren angewandt wird;
3. würdigt die Bemühungen der Opposition, als demokratische Lösung für Venezolaner im In- und Ausland Vorwahlen zu organisieren; fordert die Staatsorgane Venezuelas nachdrücklich auf, die Voraussetzungen für faire, freie, inklusive und transparente Wahlen zu schaffen;
4. fordert die Union auf, die Rückkehr zur Demokratie in Venezuela zu unterstützen und das venezolanische Regime dazu zu drängen, alle politischen Gefangenen freizulassen;
5. bedauert, dass die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission ignoriert werden, und fordert, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um die Empfehlungen vollständig umzusetzen;
6. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und Repressionen und fordert die Union auf, die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können;
7. betont, dass das bevorstehende Gipfeltreffen zwischen der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten eine Gelegenheit bietet, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte hochzuhalten, und fordert, dass sich alle Teilnehmer an diese Grundsätze halten; fordert die Teilnehmer des Gipfeltreffens auf, eine Erklärung herauszugeben, in der die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Grundfreiheiten gefordert wird;
8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Venezuelas zu übermitteln.
Die Lage im indischen Bundesstaat Manipur
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zur Lage im indischen Bundesstaat Manipur (2023/2781(RSP))
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass bei den gewaltsamen Zusammenstößen zwischen den ethnischen Gemeinschaften Meitei und Kuki in Manipur seit dem 3. Mai 2023 mindestens 120 Menschen ums Leben kamen, 50 000 Personen vertrieben wurden und über 1 700 Häuser, mehr als 250 Kirchen sowie mehrere Tempel und Schulen zerstört wurden; in der Erwägung, dass durch Intoleranz gegenüber religiösen und weltanschaulichen Minderheiten, auch gegenüber Christen, der Gewalt Vorschub geleistet wird;
B. in der Erwägung, dass es Bedenken hinsichtlich politisch motivierter, spaltender Maßnahmen zur Förderung des Hindu-Majoritarismus und einer Zunahme der Tätigkeiten militanter Gruppen gibt;
C. in der Erwägung, dass durch Berichte über eine parteiische Beteiligung der Sicherheitskräfte an den Ermordungen das Misstrauen gegenüber den staatlichen Stellen verstärkt wurde;
D. in der Erwägung, dass die Regierung des Bundesstaats Manipur eine Ausgangssperre verhängt, Schießbefehle zur Durchsetzung der Ausgangssperre erteilt und das Internet abgeschaltet hat, wodurch die Informationsbeschaffung und die Berichterstattung durch die Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen stark beeinträchtigt werden;
E. in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte an Indien appelliert hat, die Rechte von Menschenrechtsverteidigern zu schützen, und dabei seine Bedenken hinsichtlich des schrumpfenden Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft zum Ausdruck gebracht hat;
1. fordert die indischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um der anhaltenden ethnisch und religiös motivierten Gewalt unverzüglich Einhalt zu gebieten, alle religiösen Minderheiten, wie etwa die christliche Gemeinschaft Manipurs, zu schützen und einer weiteren Eskalation vorzugreifen;
2. fordert alle Seiten auf, Zurückhaltung zu üben, und fordert die politischen Entscheidungsträger mit Nachdruck auf, hetzerische Äußerungen einzustellen, das Vertrauen wiederherzustellen und im Rahmen der Spannungen eine unparteiische Rolle bei der Vermittlung einzunehmen; verurteilt mit aller Schärfe jegliche nationalistische Rhetorik; fordert, dass die Haltung von Personen, die dem Handeln der Regierung kritisch gegenüberstehen, nicht unter Strafe gestellt wird;
3. bestärkt die Zentralregierung Indiens und alle politischen Akteure und religiösen Würdenträger darin, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Ruhe wiederherzustellen und für einen umfassenden Dialog unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der betroffenen Gemeinschaften zu sorgen;
4. fordert die staatlichen Stellen auf, unabhängige Ermittlungen in Bezug auf die Gewalttaten zuzulassen, gegen Straflosigkeit vorzugehen und die Abschaltung des Internets zu beenden; fordert die staatlichen Stellen auf, Akteuren, die humanitäre Hilfe leisten, internationalen Beobachtern und Journalisten ungehinderten Zugang zu gewähren;
5. fordert die Zentralregierung auf, das rechtswidrige Gesetz zu Sonderbefugnissen der Streitkräfte („Armed Forces Special Powers Act“) im Einklang mit den Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung der Vereinten Nationen aufzuheben und die Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen zu befolgen;
6. fordert erneut, dass die Menschenrechte in alle Bereiche der Partnerschaft zwischen der EU und Indien, einschließlich des Handels, einbezogen werden;
7. fordert, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Indien intensiviert wird; fordert den HR/VP, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Menschenrechtsfragen gegenüber Indien auf höchster Ebene systematisch und öffentlich zur Sprache zu bringen, insbesondere in Bezug auf die Meinungs- und Religionsfreiheit und den schrumpfenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft, und unterstützt die Delegation der EU in Delhi dabei;
8. fordert, dass ein regelmäßiger Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und dem Parlament Indiens geführt wird;
9. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Mitgliedstaaten und den indischen Staatsorganen zu übermitteln.
Hartes Vorgehen gegen die Medien und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kirgisistan
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu dem harten Vorgehen gegen die Medien und gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kirgisistan (2023/2782(RSP))
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kirgisistan,
– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Kirgisistan seit der Erlangung der Unabhängigkeit 1991 als die demokratischste Nation in Zentralasien gilt und es dort eine lebendige Zivilgesellschaft und freie Medien gibt;
B. in der Erwägung, dass sich die Einhaltung demokratischer Standards und die Lage der Menschenrechte in Kirgisistan in den vergangenen Jahren in alarmierender Art und Weise verschlechtert haben; in der Erwägung, dass das Land in der Rangliste 2023 von Reporter ohne Grenzen, in der 180 Länder verzeichnet sind, um 50 Plätze auf Rang 122 zurückgefallen ist;
C. in der Erwägung, dass unter Rückgriff auf eine Reihe von Gesetzen hart gegen unabhängige Medien und jene, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, vorgegangen wird; in der Erwägung, dass Radio Asattyk (Azattyk Ünalgysy) zur Schließung gezwungen wurde, gegen Kaktus Media strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden sollen, der Investigativjournalist Bolot Temirow rechtswidrig nach Russland ausgewiesen und der Direktor des Fernsehsenders Next TV, Taalaibek Duischenbijew, unrechtmäßig verurteilt wurde, weil er über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine berichtet hatte;
D. in der Erwägung, dass Kirgisistan im Februar 2023 Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen wurde;
1. fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, die Grundfreiheiten, insbesondere die Medienfreiheit und die Meinungsfreiheit, im Einklang mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Union und Kirgisistan zu achten und zu wahren;
2. fordert die Staatsorgane Kirgisistans und die Mitglieder des Dschogorku Kengesch Kirgisistans (Oberster Rat, Parlament Kirgisistans) auf, das umstrittene Gesetz über Falschinformationen aufzuheben und zurückzuziehen und die Entwürfe der Gesetze über ausländische Vertreter, die Massenmedien und den Schutz von Kindern vor schädlichen Informationen sowie das sogenannte Gesetz gegen LGBTI-Propaganda – die allesamt mit den internationalen Verpflichtungen Kirgisistans unvereinbar sind – zu überarbeiten;
3. fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, alle willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffenden und Journalisten umgehend freizulassen; fordert die staatlichen Stellen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, alle Anklagepunkte gegen Bolot Temirow und Taalaibek Duischenbijew fallen zu lassen; fordert zudem, dass alle Anklagepunkte gegen sämtliche Menschenrechtsverteidiger fallen gelassen werden, auch gegen Gulnara Dschurabajewa, Klara Sooronkulowa, Rita Karassartowa und Assja Sassykbajewa, die Transparenz in Bezug auf die Entscheidung der Regierung gefordert haben, den Stausee Kempir-Abad im Zuge eines Gebietstauschs an Usbekistan zu übergeben;
4. fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, Radio Asattyk und andere Medien nicht länger unter beispiellosem Druck zu setzen und für ein sicheres Arbeitsumfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft, Journalisten und Medienschaffende zu sorgen;
5. bedauert, dass die Bürgerbeauftragte Atyr Abdrachmatowa unlängst vorzeitig ihres Amtes enthoben wurde; hält es für äußerst wichtig, dass das Land die Grundsätze betreffend die Stellung nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Pariser Grundsätze) uneingeschränkt einhält;
6. fordert die Organe der Union und insbesondere die EU-Delegation in Kirgisistan auf, bei ihrem gesamten Austausch mit den Staatsorganen Kirgisistans weiter zum Ausdruck zu bringen, dass die Union zutiefst besorgt über die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Land ist;
7. fordert die Kommission auf, neu zu bewerten, ob Kirgisistan mit Blick auf seine Verpflichtungen im Rahmen internationaler Übereinkommen auch künftig in den Genuss der Vorteile des Allgemeinen Präferenzsystems Plus kommen sollte;
8. fordert die Regierung Kirgisistans auf, die Sanktionen, die die Union gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt hat, nicht zu umgehen;
9. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien und den Mitgliedstaaten sowie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Kirgisistans zu übermitteln.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Munitionsproduktion (COM(2023)0237 – C9-0161/2023 – 2023/0140(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0237),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 114 und 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0161/2023),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Juni 2023(1),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Juli 2023 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf die Artikel 59 und 163 seiner Geschäftsordnung,
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlamentess und des Rates, die im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht wird;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. Juli 2023 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2023/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2023/1525.)
ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ZUR ANNAHME DER VERORDNUNG ZUR FÖRDERUNG DER MUNITIONSPRODUKTION (ASAP)
Das Europäische Parlament und der Rat erkennen an, dass die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) angesichts der Herausforderungen, die durch die grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entstanden sind, dringend dabei unterstützt werden muss, ihre Produktion zu steigern, und weisen darauf hin, dass mit der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP) ein neues befristetes Instrument zur Erleichterung industrieller Investitionen eingeführt und so unmittelbar auf diese dringende Notwendigkeit reagiert wird.
Das Europäische Parlament und der Rat betonen, dass alle geeigneten Maßnahmen in Betracht gezogen werden müssen, um die EDTIB, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, zu stärken und weiterzuentwickeln, und dass Hindernisse und Engpässe beseitigt werden müssen, um die Industrie in die Lage versetzen, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg mehr zu produzieren.
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission daher auf, gegebenenfalls in Betracht zu ziehen, schnellstmöglich weitere Initiativen vorzulegen, die zur Stärkung der EDTIB erforderlich sind, einschließlich einer ausreichenden Finanzierung, beispielsweise im Rahmen des Programms für Europäische Verteidigungsinvestitionen, sowie eines Rechtsrahmens, mit dem die Versorgungssicherheit und die Förderung der Munitionsproduktion sichergestellt werden sollen.
Das Europäische Parlament und der Rat kommen überein, alle derartigen Initiativen unverzüglich und im Geiste der loyalen Zusammenarbeit zu prüfen.
Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung (2023/2034(INI))
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2016 zu einer offenen, effizienten und unabhängigen Verwaltung der Europäischen Union(1) und seine Entschließung vom 15. Januar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem Verwaltungsverfahrensrecht der Europäischen Union(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der umfassenderen Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU(5),
– unter Hinweis auf die von seiner Konferenz der Präsidenten am 8. Februar 2023 angenommenen Maßnahmen zur Stärkung der Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 14. Februar 2023 über die Änderung des Beschlusses vom 10. März 2022 über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE 2), und zur Anpassung des Namens und der Zuständigkeiten des Ausschusses(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zur Schaffung eines unabhängigen EU-Ethikgremiums(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zur Weiterverfolgung der vom Parlament geforderten Maßnahmen zur Stärkung der Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union(8),
– unter Hinweis auf die Verordnung Nr. 31 (EWG), 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft(9),
– unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)(10),
– gestützt auf die Artikel 54 und 207 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidiums vom 14. Juni 2023 über neue Vorschriften für die Teilnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Parlaments,
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (ING2) (A9-0215/2023),
A. in der Erwägung, dass bei den laufenden Ermittlungen, die von den belgischen Behörden geleitet werden, der Verdacht auf ein besorgniserregendes System der Korruption, Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung aufkam, in die bislang drei derzeitige Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) und ein ehemaliges Mitglied sowie ein akkreditierter parlamentarischer Assistent (APA) involviert sind; in der Erwägung, dass sich die Verdächtigungen auf die Einflussnahme Katars und Marokkos beziehen; in der Erwägung, dass behauptet wird, dass auch weitere Staaten, wie etwa Mauretanien, involviert sind;
B. in der Erwägung, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Unabhängigkeit der Europäischen Institutionen das Fundament des europäischen politischen Systems darstellt, das im Vorfeld von Wahlen besonders anfällig ist; in der Erwägung, dass das demokratische Funktionieren der EU beeinträchtigt sein kann, wenn ausländische Akteure das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die U-Organe untergraben; in der Erwägung, dass Korruption beträchtliche finanzielle Auswirkungen hat und eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Investitionen darstellt;
C. in der Erwägung, dass Versuche der Einflussnahme ein weit verbreitetes Phänomen sind, dem so energisch wie möglich entgegengewirkt werden muss; in der Erwägung, dass die Organe der EU Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität anstreben müssen, um die Resilienz der Demokratie in der EU zu stärken;
D. in der Erwägung, dass das Recht auf eine gute Verwaltung umfasst, dass jede Person das Recht darauf hat, dass ihre Angelegenheiten von den Organen der EU unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden; in der Erwägung, dass sich die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Ausübung ihrer Aufgaben auf eine offene, effiziente und unabhängige europäische Verwaltung stützen müssen;
E. in der Erwägung, dass die MdEP im rein öffentlichen Interesse handeln und ihre Arbeit mit Offenheit, Sorgfalt, Ehrlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie unter Achtung des Rufs des Europäischen Parlaments durchführen müssen, ohne unzulässige Beeinflussung durch Interessenvertreter; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments unabhängig sein und ihre Stimmrechte frei ausüben können müssen;
F. in der Erwägung, dass das Parlament durch umfassende Zusammenarbeit mit den belgischen Behörden rasch auf den Korruptionsverdacht reagiert hat, der mehrere MdEP und ihre Bediensteten betrifft; in der Erwägung, dass durch den Umfang des Skandals zahlreiche Schlupflöcher hinsichtlich der Integritäts- und Transparenzregeln des Europäischen Parlaments sowie ihrer Durchsetzung hervorgehoben wurden; in der Erwägung, dass viel Ehrgeiz erforderlich ist, um die internen Verfahren des Europäischen Parlaments zügig zu reformieren und die Organe der EU zu veranlassen, einen wesentlich strengeren Rechtsrahmen zu schaffen;
G. in der Erwägung, dass der Verhaltenskodex für MdEP in Bezug auf finanzielle Interessen und Interessenkonflikte von einem Beratenden Ausschuss zum Verhalten von Mitgliedern überwacht wird, der sich aus fünf MdEP zusammensetzt; in der Erwägung, dass sich die Arbeitsmethoden und das Mandat des Beratenden Ausschusses als unzureichend erwiesen haben; in der Erwägung, dass für einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex für MdEP nie eine finanzielle Sanktion verhängt wurde, obwohl in den Jahresberichten des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern mindestens 26 Verstöße dokumentiert wurden; in der Erwägung, dass die Konferenz der Präsidenten Leitlinien für die Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Beziehungen zu Vertretern von Drittstaaten angenommen hat;
H. in der Erwägung, dass der Korruptionsverdacht in Verbindung mit Katar und Marokko nicht nur das Parlament, sondern auch andere Organe der EU sowie nationale Politiker und einflussreiche Personen in einigen Mitgliedstaaten, etwa aus der Wissenschaft, betrifft;
I. in der Erwägung, dass Länder wie Katar, Marokko, die Volksrepublik China, Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Serbien und die Türkei stark in Lobbyarbeit in Brüssel investiert haben; in der Erwägung, dass bestimmte extremistische Organisationen aus Katar und der Türkei Unionsmittel beantragt haben;
J. in der Erwägung, dass die VAE in den Verdacht geraten sind, Einfluss auf Entscheidungsträger der Union erlangen zu wollen; in der Erwägung, dass einer nationalen politischen Partei in mindestens einem Fall Geld aus den VAE geliehen wurde;
K. in der Erwägung, dass einige Drittstaaten unkonventionelle Wege genutzt haben, um sich in die Angelegenheiten der Union einzumischen, indem sie sich der neuesten Methoden bedienten, die durch die aktuellen technologischen Entwicklungen möglich geworden sind, sowie auf wirtschafts- und energiepolitische Zwangsmaßnahmen und illegale Finanzierung zurückgriffen;
L. in der Erwägung, dass die Vereinnahmung der Eliten durch ausländische Interessen durch uneingeschränkte „Drehtüreffekte“ zwischen den Organen der EU und autokratischen Ländern erleichtert wird, wobei das Risiko einer schädlichen Einflussnahme in Bezug auf die Interessen und Werte der EU hoch ist; in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Verringerung der Vereinnahmung der Eliten unzureichend sind und ehemalige MdEP oder ehemalige hochrangige Staatsbedienstete nicht davon abhalten, für Regierungen oder Einrichtungen aus hochrisikobehafteten Ländern zu arbeiten;
M. in der Erwägung, dass Einflussnahmen auf die Institutionen der Union und der Mitgliedstaaten seit vielen Jahren stattfinden, das Ausmaß, die Intensität und die potenzielle Gefahr dieser Einflussnahme jedoch in den Monaten vor und während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine deutlich gestiegen ist; in der Erwägung, dass die beobachteten Aktivitäten zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland seit der groß angelegten Invasion Russlands in der Ukraine nach Angaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) von Russland dominiert werden;
N. in der Erwägung, dass Russlands und Chinas diplomatische Kanäle regelmäßig dazu eingesetzt werden, Aktivitäten zur Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland in Bezug auf ein breites Spektrum von Themen zu ermöglichen und die Anzahl dieser Aktionen zu erhöhen; in der Erwägung, dass Russland systematisch daran arbeitet, die internationale Unterstützung für die Ukraine zu untergraben und die sie unterstützenden Länder auseinanderzutreiben und durch die Verbreitung von Lügen über seinen Angriffskrieg Zweifel hinsichtlich der Frage zu säen, wer der Aggressor ist;
O. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 9. März 2022 Russland und China als die Staaten benannt hat, von denen die meisten Fälle der Einflussnahme aus dem Ausland in Europa ausgehen; in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu politischen Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen sucht, damit sie in den Institutionen der Union und in den nationalen Diskursen mit dem Ziel tätig werden, seine Standpunkte zu rechtfertigen und den ihm treu ergebenen Regierungen Legitimität zu verleihen, Lobbyarbeit für eine Lockerung der Sanktionen zu betreiben und die Folgen seiner internationalen Isolation abzumildern sowie die Konzepte von Wahrheit und objektiver Realität zu untergraben; in der Erwägung, dass vom Kreml unterstützte Gruppen nach der Annahme einer Entschließung, in der Russland als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat eingestuft wurde, einen Cyberangriff auf das Parlament durchgeführt haben(11);
P. in der Erwägung, dass mehrere im Europäischen Parlament vertretene Parteien versucht haben, finanzielle Unterstützung von Rechtssubjekten außerhalb Europas und auch aus Russland zu erhalten; in der Erwägung, dass Russland gemäß US-Geheimdienstinformationen seit 2014 – in dem Versuch, das politische Geschehen außerhalb seiner Grenzen zu beeinflussen – heimlich Hunderte von Millionen Euro an ausländische politische Parteien und Kandidaten in mehr als zwei Dutzend Ländern weitergeleitet hat; in der Erwägung, dass mit dem Kreml verbundene Kräfte auch Briefkastenfirmen, Denkfabriken und andere Mittel eingesetzt haben, um das politische Geschehen zu beeinflussen; in der Erwägung, dass die Finanzierung der russischen Politik manchmal von russischen Regierungsbeamten und Gesetzgebern überwacht und von staatlichen Stellen ausgeführt wurde; in der Erwägung, dass Russland Kryptowährungen, Bargeld und Geschenke eingesetzt hat, um Einfluss auf politische Ereignisse in anderen Ländern zu nehmen;
Q. in der Erwägung, dass Parteien des rechten Lagers aus Österreich, Frankreich und Italien Kooperationsabkommen mit der Partei „Einiges Russland“ von Vladimir Putin unterzeichnet haben und mit Medienberichten konfrontiert sind, wonach sie bereit seien, politische Finanzierung aus Russland anzunehmen; in der Erwägung, dass andere Parteien des rechten Lagers aus Deutschland, Ungarn sowie dem Vereinigten Königreich Berichten zufolge ebenfalls in engem Kontakt mit dem Kreml stehen und auch als vermeintliche „Wahlbeobachter“ in den vom Kreml kontrollierten Wahlen – zum Beispiel in den Gebieten Donetsk und Lugansk in der Ostukraine – gearbeitet haben, um die von Russland unterstützten Wahlen zu überwachen und zu legitimieren;
R. in der Erwägung, dass die Ermittlungsergebnisse über den engen und regelmäßigen Kontakt zwischen russischen Beamten und Vertretern einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien sowie zwischen russischen Beamten und dem größten privaten Spender für die Brexit-Vote-Leave-Kampagne eine eingehende Untersuchung erfordern; in der Erwägung, dass solche Aktivitäten Bestandteil der umfassenderen Strategie Russlands sind, jede Gelegenheit zu nutzen, um den Diskurs zu manipulieren und Destabilisierung zu fördern;
S. in der Erwägung, dass es immer noch Bedienstete des Europäischen Parlaments gibt, die bekanntermaßen Verbindungen zu den Staatsorganen Russlands haben; in der Erwägung, dass in einer solchen Situation ein eklatantes Risiko böswilliger Einflussnahme aus dem Ausland entsteht; in der Erwägung, dass die Tochter eines Angehörigen von Vladimir Putins engstem Kreis als Praktikantin eines Mitglieds des Europäischen Parlaments gearbeitet hat;
T. in der Erwägung, dass Aserbaidschan groß angelegte Einflussnahmeoperationen, zu denen sehr wahrscheinlich auch Korruptionsfälle gehören, in Bezug auf Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats durchgeführt hat; in der Erwägung, dass es Aserbaidschan gelungen ist, Untersuchungen seiner Wahlen abzuwenden und seine Menschenrechtsbilanz schönzufärben;
U. in der Erwägung, dass die iranischen Mudschaheddin – eine Organisation, die von Human Rights Watch beschuldigt wird, Angehörige der iranischen Diaspora einzuschüchtern, zu foltern und in manchen Fällen zu ermorden, – aggressive und dubiose Praktiken – auch die Verheimlichung ihrer wahren Zugehörigkeit – genutzt hat, um Mitglieder des Europäischen Parlaments zu treffen; in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments von dieser Organisation als Mitunterzeichner von Schreiben genannt wurden, die sie nicht mitunterzeichnet haben, oder als Mitveranstalter von Konferenzen genannt wurden, die sie nie befürwortet haben; in der Erwägung, dass sie sich unter mehr als 45 verschiedenen Pseudonymen wie „MEK“, „NCRI“, „ISJ“ und „APA“ registrieren ließen, um die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu täuschen und das Transparenzregister zu unterlaufen;
V. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Interessenvertreter, ihre Ansichten mit den Entscheidungsträgern im Parlament in Form von Diskussionen zu teilen, ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Demokratie ist; in der Erwägung, dass unangemessene Formen der Einflussnahme, Bestechung und andere Straftaten jedoch inakzeptabel sind; in der Erwägung, dass einige Organisationen, die sich auf allgemeine politische Fragen und Lobbyarbeit im Europäischen Parlament konzentrieren, Finanzmittel von außerhalb der Union, einschließlich aus Russland und von in den USA ansässigen rechtsextremen Gruppen, erhalten und beabsichtigen, Einfluss auf die europäische Lebensweise zu nehmen; in der Erwägung, dass die Bestechung von öffentlichen Vertretern die demokratischen Prinzipien untergräbt und ihr mit Null-Toleranz begegnet werden sollte;
W. in der Erwägung, dass alle Organe der EU, die mit der Pflege der Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern und der Durchführung der EU-Außenpolitik betraut sind, weitere Ressourcen bereitstellen und ihre Anstrengungen zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme auf demokratische Prozesse in den Partnerländern der EU verstärken müssen, unter anderem durch Stärkung der strategischen Kommunikation;
X. in der Erwägung, dass eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union und den Mitgliedstaaten, in denen sie angesiedelt sind, bei der Bekämpfung der Einflussnahme, einschließlich der Korruption, erforderlich ist; in der Erwägung, dass diese Mitgliedstaaten angemessene Rechtsvorschriften annehmen müssen, um diese Phänomene zu bekämpfen; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten, der Polizei und den Richtern und Staatsanwälten wesentlich ist und verstärkt werden muss;
Y. in der Erwägung, dass es innerhalb der Organe der EU bereits ethische Standards gibt, die jedoch sehr lückenhaft sind und sich einzig und allein auf einen Selbstregulierungsansatz stützen; in der Erwägung, dass die Schaffung eines unabhängigen Ethikgremiums dazu beitragen könnte, das Vertrauen in die EU-Organe und deren demokratische Legitimität zu stärken; in der Erwägung, dass die internen Überwachungs- und Warnmechanismen der EU-Organe die Korruption und Einflussnahme aus dem Ausland nicht aufgedeckt haben;
Z. in der Erwägung, dass das EU-Transparenz-Register durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021(12), in der hohe Standards für eine transparente und ethische Interessenvertretung in der Union festgelegt wurden, gestärkt wurde; in der Erwägung, dass das Register, das formal zwar immer noch nicht verbindlich ist, viele Besprechungen intransparent bleiben lässt und noch immer zahlreiche ungenaue Einträge enthält; in der Erwägung, dass mit dem Register die Transparenz in Bezug auf Einmischung aus dem Ausland erhöht, jedoch keine abschreckende Wirkung gegen Einflussnahme aus dem Ausland erzielt wird; in der Erwägung, dass nicht alle vergüteten Nebentätigkeiten zu Interessenkonflikten führen; in der Erwägung, dass aufgrund der kürzlich durch die Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenz-Register eingeführten Maßnahmen ein stärkeres Engagement des Parlaments erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung aller Transparenzstandards sicherzustellen; in der Erwägung, dass das Register weder ehemalige MdEP noch Vertreter von Drittstaaten umfasst; in der Erwägung, dass das Register spätestens im Juli 2025 einer Überprüfung unterzogen wird;
AA. in der Erwägung, dass die verpflichtende Offenlegung von Interessenkonflikten ein potenzielles Instrument zur Stärkung der Integrität des Parlaments sein könnte;
AB. in der Erwägung, dass der Einsatz von Technologien zur gezielten Überwachung insbesondere durch repressive Regierungen weltweit immer mehr Verbreitung findet, um politische Gegner zu verfolgen oder Regimekritiker zu überwachen; in der Erwägung, dass in der Regel hauptsächlich schutzbedürftige Gruppen wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger und politische Gegner ins Visier genommen werden, auch innerhalb der Union; in der Erwägung, dass das Instrumentarium der Union gestärkt und besser auf die Herausforderungen zugeschnitten werden muss, die sich aufgrund von weltweiter Spähsoftware und Überwachungsinstrumenten für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie Einzelpersonen ergeben;
AC. in der Erwägung, dass durch die Arbeit des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE 1) und seines Nachfolgers, des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (INGE 2), die Akteure und ihre Strategien aufgedeckt wurden, die versuchen, auf europäische Angelegenheiten Einfluss zu nehmen; in der Erwägung, dass beide Ausschüsse signifikante und weitreichende Vorschläge für den Umgang mit bösartiger Einflussnahme gemacht haben; in der Erwägung, dass mehr Klarheit erforderlich ist, was Einflussnahme aus dem Ausland anbelangt, sei es durch ausländische Amtsträger oder durch Interessenvertreter auf Unionsebene;
AD. in der Erwägung, dass die Stärkung der Transparenzanforderungen an aus dem Ausland finanzierte Interessenvertreter und Organisationen wie Lobbying- und Beratungsagenturen, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen oder Denkfabriken dazu dienen könnte, Einflussnahme aus dem Ausland nachzuverfolgen; in der Erwägung, dass die legitime Finanzierung aus dem Ausland durch die Anforderungen nicht stigmatisiert werden sollte;
AE. in der Erwägung, dass Interessenvertreter – wie Lobbying- und Beratungsagenturen, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken – Kontroll-, Sorgfalts- und Transparenzvorschriften unterliegen müssen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, wobei insbesondere für kleine Organisationen und kleine nichtstaatliche Organisationen verhältnismäßige Kriterien und unkomplizierte Verfahren angewendet werden sollten;
AF. in der Erwägung, dass Entschließungen, die sich auf Nicht-EU-Länder beziehen, darunter Dringlichkeitsentschließungen gemäß Artikel 132 der Geschäftsordnung und länder- und regionalspezifische Initiativberichte, im Einklang mit den Leitlinien und dem Tätigkeitsbereich des Europäischen Parlaments angenommen werden müssen und niemals missbräuchlich verwendet werden sollten und dass sie niemals zu anderen Zwecken als dem dringenden Erfordernis, die Grundrechte und Grundfreiheiten derjenigen zu schützen, die in Drittstaaten einer unmittelbaren Bedrohung ausgesetzt sind, verwendet werden sollten; in der Erwägung, dass Dringlichkeitsentschließungen ein wesentliches Instrument der Menschenrechtspolitik des Parlaments bleiben müssen;
AG. in der Erwägung, dass heikle Abstimmungen über Handels- und Kooperationsabkommen besonders genau kontrolliert werden müssen, da sie bei den Verhandlungspartnern besondere Aufmerksamkeit erregen können;
Einleitung
1. verurteilt aufs Schärfste die mutmaßlichen Versuche Katars und Marokkos, MdEP, ehemalige MdEP und Bedienstete des Europäischen Parlaments durch Korruption zu beeinflussen, was eine schwerwiegende Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU darstellt; bekräftigt seine tiefe Bestürzung sowie die Verurteilung der mutmaßlichen Handlungen der Korruption, der Geldwäsche und der Beteiligung von MdEP, ehemaligen MdEP und einem APA an einer kriminellen Vereinigung im Austausch für ihre Einflussnahme auf Entscheidungen des Europäischen Parlaments; erklärt, dass es Korruption in all ihren Ausprägungen und Formen keinesfalls toleriert; betont, dass das kriminelle Verhalten und die kriminellen Absichten der MdEP, gegen die ermittelt wird, für das Europäische Parlament als Ganzes nicht repräsentativ sind, da die überwältigende Mehrheit der MdEP die derzeit geltenden Vorschriften und die zu ihrer Durchsetzung ergriffenen Maßnahmen einhält und die Interessen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger uneingeschränkt vertritt;
2. beharrt darauf, dass das Parlament und die anderen Organe der EU angesichts des Ausmaßes der laufenden Ermittlungen mit konsequenten und sofortigen Maßnahmen zur Verteidigung von Demokratie, Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht sowie zur Bekämpfung von Korruption darauf reagieren müssen; weist darauf hin, dass die derzeitigen Bemühungen um eine weitere Verschärfung der aktuellen Vorschriften zur Sicherstellung der Prävention und Vorsorge zur Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht des Parlaments und aller Organe der EU und zur Bekämpfung der Korruption von größter Bedeutung für die Festigung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der demokratischen Institutionen und ein Beleg dafür sind, dass sich die MdEP ernsthaft für den Schutz und die Verteidigung der Demokratie in der Union einsetzen;
3. ist entschlossen, auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten, um die Regeln und die Kultur echter Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Parlament zu stärken, und fordert entschlossenere Maßnahmen beim Umgang mit allen potenziellen Interessenkonflikten, einschließlich einer gründlichen Bewertung der Umsetzung solcher Maßnahmen; stellt fest, dass es wesentlich ist, dass die Organe transparent arbeiten und jegliche Interessenkonflikte vermeiden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Organe selbst und in die Union im Allgemeinen zu bewahren; hält es für äußerst wichtig, dafür zu sorgen, dass die Transparenz- und Rechenschaftsregeln vollständig umgesetzt und weiter verbessert werden, einschließlich des Verhaltenskodex für MdEP;
4. bekräftigt die Notwendigkeit der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU, um wirksam gegen diese Art von Aktivitäten vorgehen zu können; fordert eine Änderung von Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), um das Problem der böswilligen Einflussnahme aus dem Ausland anzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Rechtsvorschriften erforderlichenfalls zu überarbeiten, um wirksamer gegen Einflussnahme aus dem Ausland vorzugehen, auch was die demokratischen Prozesse innerhalb der Organe der EU angeht;
5. ist der Auffassung, dass Vorschriften, die MdEP, ehemalige MdEP, Fraktionsbedienstete, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Beamte des Europäischen Parlaments und anderer Unionsorgane betreffen, von höchsten Standards bezüglich Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht geleitet sein sollten; besteht darauf, dass potenzielle Schlupflöcher in den Vorschriften und Verfahren der Organe, die rechtswidriges Verhalten möglich machen, systematisch ermittelt und durch wirksame Reformen und Kontrollkapazitäten sorgfältig geschlossen werden müssen; betont, dass einige bestehende Mechanismen überprüft werden müssen, um Interessenskonflikte zu verhindern, die Transparenz zu erhöhen und Einflussnahme aus dem Ausland sowie Korruption zu verhindern, abzuwehren und aufzudecken;
6. fordert den schnellen Abschluss der Überarbeitung des Verhaltenskodex für MdEP hinsichtlich der Einführung von Vorschriften für Hinweisgeber, die den europäischen Standards entsprechen, die durch die Richtlinie über Hinweisgeber festgelegt wurden; ist der Auffassung, dass es wesentlich ist, Artikel 3 des Verhaltenskodex für MdEP zu ändern, um die Regeln für Interessenkonflikte sowie die Pflichten der MdEP, diese zu lösen, klarzustellen; fordert eine Änderung von Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, um zusätzliche Anforderungen für Informationen über die Erklärung der finanziellen Interessen von MdEP einzuführen; vertritt die Auffassung, dass eine Vermögenserklärung der MdEP vor und nach ihrer Amtszeit zur Korruptionsbekämpfung beitragen kann, wie dies in vielen Mitgliedstaaten bereits praktiziert wird; ist der Ansicht, dass Vermögenserklärungen unbeschadet der nationalen Vorschriften nur den zuständigen Behörden zugänglich sein sollten;
7. begrüßt und unterstützt uneingeschränkt die 14 Punkte, die von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments auf einen von Präsidentin Roberta Metsola vorgelegten Vorschlag zur Reform der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments gebilligt wurden; fordert, dass diese Punkte so bald wie möglich in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden; stellt fest, dass diese Vorschläge einen ersten wichtigen Schritt im internen Reformprozess des Europäischen Parlaments darstellen; verpflichtet sich, sicherzustellen, dass bei den ehrgeizigen internen Reformen, die sich an die MdEP richten, die in Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments verankerte Mandatsfreiheit berücksichtigt wird; ist der Ansicht, dass diese Freiheit des Mandats im Gleichgewicht stehen muss mit der Verpflichtung der Union, „den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger [zu achten], denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe zuteil wird“, dem Prinzip, dass alle Bürgerinnen und Bürger „das Recht [haben], am demokratischen Leben der Union teilzunehmen“, und dass Entscheidungen „so offen und bürgernah wie möglich getroffen“ werden, sowie damit, dass „die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit“ handeln (Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie Artikel 15 Absatz 1 AEUV);
8. weist darauf hin, dass die Institutionen der Union insgesamt und die Institutionen der Mitgliedstaaten Ziel von politischer Einflussnahme, Spionage- und Bestechungsversuchen aus dem Ausland sind, wie die Arbeit der Ausschüsse INGE 1 und INGE 2 deutlich macht; weist darauf hin, dass der derzeitige geopolitische Kontext nicht an die Stelle der bereits bestehenden Bedrohungen der Demokratie in der Union tritt, sondern zu ihnen hinzutritt; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments und die MdEP nachdrücklich auf, besonders wachsam zu sein und jegliche Versuche der Einflussnahme im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 zu bekämpfen;
9. fordert den EAD und die EU-Delegationen in Nicht-EU-Ländern auf, ihre jeweiligen Kapazitäten zur Bekämpfung von Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit der Beeinflussung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU und der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen der GASP weiter auszubauen und zu bekämpfen; weist darauf hin, dass proaktive strategische Kommunikation der Schlüssel zur Bekämpfung und Beseitigung unzulässiger ausländischer Einflussnahme in der EU ist; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die interinstitutionellen Beziehungen und die Zusammenarbeit zu stärken; weist darauf hin, dass der EAD und seine Delegationen über beträchtliches Potenzial verfügen, um ebenfalls Informationen zu den geopolitischen Zielen der EU zu sammeln; begrüßt in diesem Zusammenhang die regelmäßigen Lagebesprechungen des EAD für MdEP, ist der Ansicht, dass es noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten gibt, und fordert, dass Lagebesprechungen in kürzeren Abständen und ausführlicher durchgeführt werden;
Stärkung der Sicherheitskultur im Europäischen Parlament zur wirksameren Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland
10. betont, dass die Sicherheitskultur im Europäischen Parlament gestärkt werden muss; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament, wie alle anderen europäischen Institutionen, aufgrund der weltweiten Außenwirkung seiner Standpunkte und der Gestaltung der Außenbeziehungen der EU regelmäßig Ziel von Versuchen der Einflussnahme ist; fordert daher, dass alle MdEP und ihre Büros sowie die Bediensteten des Parlaments regelmäßig eine verpflichtende und sachgerechte Schulung zu den Themen Sicherheit, Einflussnahme, ethische Normen, Compliance und Integrität erhalten, wodurch sie dafür sensibilisiert werden sollen, dass sie potenzielle Ziele von ausländischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sind; stellt fest, dass diese Schulung auch Inhalte zur digitalen Sicherheit umfassen sollte;
11. empfiehlt angemessene Sicherheitsüberprüfungen für Beamte des Parlaments und Fraktionsbedienstete sowie eine Einschätzung darüber, wann eine Sicherheitsüberprüfung für akkreditierte parlamentarische Assistenten erforderlich ist, wenn diese sich mit außenpolitischen Themen, Sicherheits- und Verteidigungs- oder Handelsfragen befassen, wie es im Generalsekretariat des Rates der EU der Fall ist; fordert daher eine angemessene Zusammenarbeit mit den nationalen Sicherheitsdiensten, damit solche Sicherheitsüberprüfungen zügig bearbeitet werden; fordert die nationalen Behörden auf, bei Anfragen nach einer Sicherheitsüberprüfung von MdEP und Bediensteten des Parlaments sowie bei jeglichen Sicherheitsüberprüfungen im Zusammenhang mit den Organen der EU die Verfahren und einen gemeinsamen Zeitplan einzuhalten;
12. fordert die Dienststellen des Europäischen Parlaments, Fraktionen und Büros der MdEP auf, zu untersuchen, wie Praktikanten, akkreditierte parlamentarische Assistenten, Fraktionsbedienstete, Bedienstete des Europäischen Parlaments und externe Auftragnehmer vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit und gegebenenfalls auch während ihrer Beschäftigung mittels genau festgelegter Kriterien auf mögliche Anfälligkeit gegenüber Einflussnahme aus Nicht-EU-Ländern überprüft werden könnten; weist darauf hin, dass solche Überprüfungen standardisiert werden sollten, damit die Angaben von Bewerberinnen und Bewerbern in ihren Lebensläufen überprüft werden;
13. weist darauf hin, dass zur Wahrung des ordnungsgemäßen und sicheren Funktionierens des Europäischen Parlaments private Auftragnehmer für die Instandhaltung seiner Gebäude, IT-Systeme und Kameras eingestellt werden; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments auf, private Unternehmen und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie Anbieter aus Nicht-EU-Ländern, die in der Vergangenheit von einem Organ der EU oder einem Mitgliedsstaat als potenzielles Sicherheitsrisiko eingestuft wurden, von solchen Verträgen auszuschließen, falls es Grund zu der Annahme gibt, dass diese das Parlament Sicherheitsrisiken aussetzen oder es versäumen, personenbezogene Daten zu schützen; fordert in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen, die sich im Eigentum von Unternehmen aus Drittstaaten oder von Drittstaaten wie Russland und China befinden, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
14. fordert die Dienststellen des Parlaments auf, effektive Systeme zur Beobachtung und Überwachung einzurichten, um Einflussnahme aus dem Ausland aufzudecken, wobei die Mandatsfreiheit der MdEP respektiert werden muss und sowohl MdEP als auch Bedienstete die Möglichkeit haben sollten, ihre elektronischen Geräte auf bösartige Überwachungsinstrumente hin untersuchen zu lassen;
15. ist der Ansicht, dass der Zugang von Besuchern, einschließlich Vertretern von Drittstaaten, Lobbyunternehmen und nichtstaatlichen Organisationen, zu den Gebäuden des Parlaments strenger kontrolliert werden sollte; fordert seinen Generalsekretär auf, diesbezüglich rasch neue Vorschläge vorzulegen; fordert Beschränkungen gegenüber Vertretern und Lobbyisten aus Drittstaaten und nichtstaatlichen Organisationen, die ihren privilegierten Zugang missbräuchlich nutzen;
16. weist darauf hin, dass alle Besucher während ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments begleitet werden müssen, es sei denn, sie halten sich in speziellen Besucherbereichen auf; fordert im Fall der Missachtung von Vorschriften die strikte Durchsetzung geeigneter restriktiver Maßnahmen, zu denen beispielsweise gehören könnte, dass der Bedienstete oder das Büro eines MdEP, das für vorangegangene Missachtungen verantwortlich war, Besuchern vorübergehend keinen Zugang gewähren darf; verpflichtet sich, den Beschluss des Präsidiums umzusetzen, für alle Personen ab 18 Jahren, die das Europäische Parlament besuchen, in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards der EU ein Protokoll einzurichten, in dem Informationen wie Datum, Uhrzeit und Zweck des Besuchs, ihre Kontaktdaten und die für sie während des Besuchs verantwortliche Person sowie der Identität der MdEP, der Bediensteten der MdEP, der Bediensteten der Fraktionen oder der Verwaltungseinheiten, mit denen sie zusammentreffen, erfasst werden, einschließlich der Möglichkeit, dass verschiedene Büros der MdEP die Verantwortung für den Besucher teilen können; ist der Auffassung, dass diese Zutrittsbedingungen nicht für die Bedienstete anderer Organe, Einrichtungen und sonstiger Stellen der Union sowie für Journalisten gelten sollten, für die es ein besonderes System für Zugang zum Parlament gibt; fordert eine sorgfältige Überprüfung der Ausstellung von Familienausweisen; fordert eine Überprüfung der Kriterien für die Ausstellung auf der Grundlage einschlägiger Dokumente; fordert, dass Inhaber von Familienausweisen, die älter als 18 Jahre sind, dem Entry-Log-Verfahren unterworfen werden;
17. begrüßt die Reform der Zugangsregeln für ehemalige MdEP und ehemalige Bedienstete, insbesondere den Vorschlag für einen neuen täglichen Zugangsausweis, der die derzeitigen Zugangsausweise ersetzen soll, und ersucht das Parlament, zu erwägen, die Gültigkeit der bisher ausgestellten Zugangsausweise für ehemalige Bedienstete aufzuheben; erwartet eine sofortige Überprüfung von Artikel 123 seiner Geschäftsordnung, gefolgt von einer Änderung von Artikel 6 des Verhaltenskodex; ist der Auffassung, dass ehemalige MdEP nicht mehr das Recht haben sollen, anderen Personen Zugang zu gewähren; ist der Auffassung, dass dieselben Vorgaben auch für ehemalige Bedienstete gelten sollten;
18. stellt fest, dass Einflussnahme aus dem Ausland und andere unlautere Einflussnahme manchmal so erfolgt, dass ehemaligen MdEP gut bezahlte Stellen angeboten werden; stellt fest, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union potenzielle Fälle von „Drehtüreffekten“ strenger behandeln sollten, damit es nicht zu Interessenkonflikten und Rufschädigungen kommt; fordert die Stärkung von Schutzmaßnahmen gegen schwerwiegende böswillige Einflussnahme von Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko mithilfe von „Drehtüreffekten“; fordert, dass die Problematik der Vereinnahmung von Eliten in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission thematisiert werden sollte;
19. empfiehlt, dass die Organe, die Agenturen der EU und die sonstigen Stellen der EU die beruflichen Tätigkeiten ihrer Beamten vorausschauend überwachen, um ihre internen Verfahren und Kontrollen in Bezug auf potenzielle Drehtüreffekte im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2021(13) zu stärken;
20. stellt fest, dass für die Sicherstellung der Aufrechterhaltung einer robusten Sicherheitsstruktur im Europäischen Parlament fortgesetzte Investitionen erforderlich sind; fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende und eingehende Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen des Europäischen Parlaments durch ein unabhängiges Gremium; hebt die Notwendigkeit der Erhöhung von Investitionen in die IT-Infrastruktur des Parlaments hervor; ist der Auffassung, dass solche Maßnahmen erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit des Europäischen Parlaments gegen Einflussnahme aus dem Ausland sicherzustellen;
21. betont, dass eine umfassende Überprüfung aller in den Organen genutzten Technologien erforderlich ist, um Anbieter von autokratischen Staaten auszuschließen, insbesondere Russland und China;
22. fordert nachdrücklich mehr Maßnahmen, damit der Name des Europäischen Parlaments nicht von externen Akteuren missbräuchlich zu dem Zweck verwendet wird, den Anschein von Legitimität zu erwecken, wie es bereits mit dem EU-Fake-Magazin „EP Today“ geschehen ist; fordert eine Reform der Vorschriften, durch die die MdEP dazu verpflichtet sind, das Logo des Europäischen Parlaments zu verwenden, wenn sie eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments organisieren, da das Europäische Parlament keine Kontrolle über den Inhalt solcher Veranstaltungen hat und zweifelhaften Aussagen oder Gästen ungewollt eine gewisse Legitimität verliehen werden kann;
Beziehungen zu Drittstaaten und Einrichtungen aus Drittstaaten – Dienstreisen (einschließlich Wahlbeobachtungsmissionen), Reisen und Freundschaftsgruppen
23. fordert die Festlegung und Anwendung objektiver Kriterien zur Ermittlung von Ländern, bei denen das Risiko der Durchführung ausländischer Einmischungsmaßnahmen besteht, und dass im Rahmen dieser Kriterien Folgendes bewertet wird: (a) das Vorhandensein eines Programms für den Diebstahl geistigen Eigentums, das sich gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten richtet, b) das Vorhandensein von Rechtsvorschriften, die nationale nichtstaatliche Akteure zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zwingen, c) eine systematische Verletzung der Menschenrechte, d) eine revisionistische Politik der bestehenden internationalen Rechtsordnung, e) die Anwendung einer autoritären Ideologie im Ausland und f) die Aufdeckung von Einflussnahmetätigkeiten oder Interessenkonflikten in den europäischen Organen; fordert eine besondere Überwachung der registrierten Interessenvertreter aus Ländern, die auf der Grundlage dieser objektiven Kriterien als gefährdet gelten, durch das Transparenz-Register der EU;
24. fordert die Kommission und den Rat auf, mit dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgeber zusammenzuarbeiten, um das Instrumentarium der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) zu verbessern und die wirksame Rückverfolgung von Spenden bis zum eigentlichen Spender zu ermöglichen, wodurch verhindert wird, dass die Vorschriften über Spenden durch den Rückgriff auf Vermittler umgangen werden; fordert insbesondere, dass die APPF beauftragt wird, Informationen direkt von den Gebern und ihren Bankinstituten einzuholen, und dass ein System von Push-Benachrichtigungen eingerichtet wird, die der APPF von den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten übermittelt werden, wenn verdächtige Transaktionen festgestellt werden;
25. stellt fest, dass die Bediensteten und Ressourcen der APPF gestärkt werden sollten, um ihre Kontrollkapazitäten zu verbessern und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Meldung potenzieller Fälle illegaler Finanzierung zu fördern; empfiehlt, dass die APPF die von den sehr großen Online-Plattformen in den Anzeigenbibliotheken zur Verfügung gestellten Daten und bald auch ein europäisches Register für politische Anzeigen nutzen sollte, um illegale Finanzierung und Einflussnahme auf Kampagnen aufzudecken;
26. erachtet es als sehr wichtig, vollständige Transparenz hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der nationalen Parteien für Kampagnen zur Wahl des Europäischen Parlaments zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme von Vorschriften für politische Kampagnen und die Finanzierung politischer Parteien, auch aus Nicht-EU-Ländern; ist der Ansicht, dass eine angemessene öffentliche Finanzierung politischer Parteien, Begrenzungen der privaten Finanzierung und ein Verbot von Spenden aus Nicht-EU-Ländern erforderlich sind, um die Risiken einer ausländischen Einmischung durch politische Parteien zu begrenzen;
27. betont, dass Dienstreisen in Nicht-EU-Länder als Gelegenheit zur ungebührlichen Beeinflussung von MdEP genutzt werden können; weist darauf hin, dass den MdEP vorgeschrieben werden sollte, vor Dienstreisen an eigens auf das Zielland zugeschnittenen Sicherheitsbriefings teilzunehmen, deren Schwerpunkt die Risiken der Einflussnahme aus dem Ausland sind; ist der Ansicht, dass solche vorbereitende Dokumente und Besprechungen vor Dienstreisen auch Erinnerungen hinsichtlich der Integritätsanforderungen enthalten sollten; betont, dass die MdEP und die Bediensteten des Parlaments besser vor Cyber- und Hackerangriffen geschützt werden müssen, wenn sie sich auf Dienstreisen in Drittstaaten begeben;
28. begrüßt die Annahme von Leitlinien für Beziehungen zu Vertretern bestimmter Nicht-EU-Länder durch die Konferenz der Präsidenten am 13. April 2023, die in einigen Fällen offizielle Kontakte einschränken; hält es für äußerst wichtig, die Durchführung der in diesen Leitlinien vorgesehenen Transparenzmaßnahmen sicherzustellen, insbesondere durch die Führung von Akten über alle Kontakte zu Vertretern aus Nicht-EU-Ländern; fordert jedoch allgemeinere Erklärungen in Fällen, in denen die Nennung von Einzelpersonen oder Organisationen das Leben oder die Sicherheit dieser Einzelpersonen oder Organisationen gefährden würde;
29. betont, dass die Hauptverantwortung für die Ernennung von MdEP für Rollen und Dienstreisen bei den Fraktionen im Europäischen Parlament liegt; schlägt vor, die Vorschriften für im Auftrag des Europäischen Parlaments durchgeführte Dienstreisen zu verschärfen, insbesondere:
a)
sollte hauptsächlich der Delegationsvorsitz das Recht haben, sich im Namen des gesamten Europäischen Parlaments öffentlich zu äußern, um die von ihm angenommenen Standpunkte zu verteidigen, wobei stets das Recht der MdEP gewahrt werden muss, im eigenen Namen zu sprechen,
b)
sollten andere MdEP während der Reise und insbesondere bei Treffen mit Vertretern von Drittstaaten und während potentiellen Interviews konsequent und routinemäßig dafür sorgen, dass deutlich zum Ausdruck gebracht und öffentlich gemacht wird, dass sie nicht im Namen des Parlaments sprechen, wenn sie andere Standpunkte als diejenigen vertreten, die das Europäische Parlament bei seinen aktuellen einschlägigen Abstimmungen angenommen hat, wobei MdEP, die diese Regen missachten, durch den Delegationsvorsitz zur Ordnung gerufen werden sollten und im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes oder bei wiederholten Verstößen von der Teilnahme an künftigen Reisen ausgeschlossen werden können;
30. weist erneut darauf hin, dass Wahlbeobachtungsmissionen für die Bereitstellung relevanter Informationen und die Abgabe spezifischer Empfehlungen wichtig sind, um das Wahlsystem widerstandsfähiger zu machen und dazu beizutragen, der Einflussnahme aus dem Ausland in Wahlabläufe entgegenzuwirken; ist der Ansicht, dass das Parlament nicht genehmigte, inoffizielle Wahlbeobachtung durch einzelne MdEP verbieten sollte; betont, dass MdEP nur an Wahlbeobachtungsmissionen teilnehmen sollten, die von der Konferenz der Präsidenten beschlossen und genehmigt wurden; weist erneut auf das Verfahren der Koordinierungsgruppe „Demokratieunterstützung und Wahlen“ für „Fälle individueller inoffizieller Wahlbeobachtung durch Mitglieder des Europäischen Parlaments“ (angenommen am 13. Dezember 2018) hin, das den Ausschluss von MdEP aus offiziellen Wahlbeobachtungsdelegationen des Europäischen Parlaments für die Dauer ihres Mandats ermöglicht; fordert die Verwaltung des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, strengere Sanktionen zu verhängen, einschließlich Geldbußen in beträchtlicher Höhe und anderer restriktiver Maßnahmen gegen MdEP, die an inoffiziellen Wahlbeobachtungsmissionen teilnehmen, sowie gegen diejenigen, die zwar an genehmigten Wahlbeobachtungsmissionen des Parlaments teilnehmen, jedoch die geltenden Vorschriften nicht strikt einhalten; ist der Auffassung, dass Wahlbeobachtungsmissionen ein zusätzliches Augenmerk auf tatsächliche oder versuchte störende Beeinflussung vor dem Wahltag legen sollten, insbesondere wenn diese Beeinflussung online oder in sozialen Medien stattfindet;
31. besteht darauf, dass individuelle Reisen von MdEP fester Bestandteil ihres freien Mandats sind; bekräftigt seine Forderung nach bindenden Transparenzvorschriften für von Drittstaaten oder Einrichtungen aus Drittstaaten bezahlte Reisen von MdEP, wobei Einzelheiten wie unter anderem der Name der Zahlstelle, eine Liste der Ausgaben und die Gründe für die Reise anzugeben sind; weist erneut darauf hin, dass solche Reisen nicht als Reisen einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments gelten dürfen, und fordert die an solchen Reisen beteiligten MdEP auf, diesbezüglich keinerlei Verwirrung aufkommen zu lassen, und fordert für den gegenteiligen Fall strenge Sanktionen; ist der Ansicht, dass Dienstreisen, die ein MdEP in seiner Eigenschaft als Berichterstatter unternimmt, immer als offiziell angesehen werden können; fordert Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Kosten für Reisen in Nicht-EU-Länder im Zusammenhang mit dem Mandat vom Parlament übernommen werden;
32. bekräftigt seine Forderung nach strengeren Regeln für von Drittstaaten oder Einrichtungen bezahlte Reisen von Beamten; ist der Auffassung, dass ähnliche Regeln für Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten oder Fraktionsbediensteten abgefasst werden sollten;
33. schlägt eine Wertobergrenze von 100 EUR für an MdEP gerichtete Geschenke vor; ermutigt zur strengeren Überwachung aller Einladungen, Geschenke und Reisen im Zusammenhang mit Nicht-EU-Ländern, die MdEP und Bedienstete erhalten;
34. vertritt die Auffassung, dass das Parlament der Arbeit seiner offiziellen Delegationen für die Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern absolute Priorität einräumen muss; weist erneut darauf hin, dass jegliche Aktivitäten oder Treffen inoffizieller Gruppierungen von MdEP, die zu einer Verwechslung mit offiziellen Aktivitäten des Parlaments führen könnten, verboten werden sollten; fordert ein Verbot von Freundschaftsgruppen mit Drittstaaten, für die es bereits offizielle Delegationen des Parlaments gibt, räumt jedoch ein, dass Freundschaftsgruppen im Einzelfall fortbestehen sollten, wenn es um Tätigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten nicht unabhängigen Gebieten oder mit verfolgten Minderheiten oder Partnern geht, für die es jeweils keine offizielle Delegation des Europäischen Parlaments gibt; betont, dass Drittstaaten über den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, bestehende offizielle Delegationen des Europäischen Parlaments, andere Ausschüsse und die Koordinierungsgruppe „Demokratieunterstützung und Wahlen“ bei Bedarf mit dem Parlament zusammenarbeiten sollten; betont, dass bestimmte Ausnahmen davon abhängig gemacht werden sollten, dass bei in dem von den Quästoren geführten Transparenz-Register für interfraktionelle Gruppen und andere informelle Gruppen offizielle Erklärungen eingereicht werden, in denen die Namen aller beteiligten MdEP und Interessenträger und alle abgehaltenen Sitzungen aufgeführt sind; ist der Auffassung, dass Freundschaftsgruppen jeden finanziellen Beistand oder erhaltene Sachleistungen, einschließlich der genauen Beträge von Mitteln und der von Dritten geleisteten Hilfe, öffentlich bekannt geben müssen; ist der Auffassung, dass Artikel 35 seiner Geschäftsordnung in diesem Zusammenhang abgeändert werden muss; besteht darauf, dass Artikel 176 seiner Geschäftsordnung abgeändert wird, um die wirksame Bestrafung von Verstößen zu ermöglichen; betont parallel dazu, dass das Parlament und seine Mitglieder sicherstellen müssen, dass parlamentarische Delegationen zufriedenstellend arbeiten und insbesondere den durch Plenarsitzungen angenommenen Standpunkt des Europäischen Parlaments respektieren; fordert ferner die dringende Rationalisierung der parlamentarischen Delegationen, ihrer Rolle und des Umfangs ihrer Tätigkeit, die stets in absoluter Kohärenz mit den anderen parlamentarischen Gremien handeln sollten, die an der Gestaltung des auswärtigen Handelns der Europäischen Union beteiligt sind;
35. fordert die MdEP nachdrücklich zur Wachsamkeit gegenüber bestimmten Akteuren auf, die unter dem Vorwand, sich mit allgemeinen politischen Fragen zu befassen, im Auftrag von Drittstaaten offensichtlich oder im Verborgenen Einfluss nehmen;
Integrität der parlamentarischen Arbeit
36. weist erneut darauf hin, dass Dringlichkeitsentschließungen im Rahmen seiner Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte weltweit wichtig sind; verurteilt sämtliche Versuche der Einflussnahme auf diese Entschließungen; stellt fest, dass die Dringlichkeit der Angelegenheit als Anlass beibehalten werden muss, schlägt jedoch vor, für ihre Ausarbeitung einen zweckmäßigeren Zeitraum vorzusehen, damit für einen angemessenen Schutz vor Einflussnahme von außen gesorgt ist; bekräftigt, dass der Anwendungsbereich strikt eingehalten werden sollte; betont, dass Stärke und Wirkung der Dringlichkeitsentschließungen des Parlament zu Menschenrechtsfragen nicht untergraben werden sollten;
37. ist der Auffassung, dass Einflussnahme aus dem Ausland oder versuchte Einflussnahme aus dem Ausland nicht ohne Konsequenzen für das verantwortliche Land bleiben darf; beabsichtigt, jegliche legislative und nichtlegislative Vorschläge zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen eines solchen Landes für einen angesichts der Schwere der Einflussnahme angemessenen Zeitraum auszusetzen; beabsichtigt, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens alle Mittel aus Unionsprogrammen für staatliche Stellen eines solchen Landes auszusetzen, wobei Mittel für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien sowie für humanitäre Hilfe weiterhin bereitgestellt werden sollen; ist der Ansicht, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten den EU-Botschafter eines solchen Landes für einen Meinungsaustausch in den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einladen sollte;
38. empfiehlt, dass Entschließungen, über die das Parlament abstimmt, ein Anhang beigefügt wird, der eine Liste der Personen oder Einrichtungen enthält, mit denen die Berichterstatter und Schattenberichterstatter zusammengekommen sind, mit Ausnahme von Personen, deren Sicherheit gefährdet wäre, wenn sie erwähnt würden, deren Identität der zu diesem Zweck benannten Stelle mitgeteilt und von dieser ordnungsgemäß überwacht wird; empfiehlt daher, dass MdEP, die Berichte oder Stellungnahmen ausarbeiten, vorgeschrieben wird, ihren Texten eine Liste beizufügen, mit der sie belegen, in welchem Umfang sie auf externes Fachwissen und externe Gutachten zurückgegriffen haben;
39. ist der Ansicht, dass alle MdEP verpflichtet werden sollten, alle geplanten Treffen mit Dritten (Interessenvertretern) zu veröffentlichen; betont, dass der Offenlegungsprozess so einfach und schnell wie möglich gestaltet und dabei die Integrität des Verfahrens gewahrt werden muss; ist der Ansicht, dass Artikel 11 seiner Geschäftsordnung so abgeändert werden sollte, dass Definitionen der Begriffe „geplantes Treffen“ und „aktive Rolle“ enthalten sind; ist der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der Verpflichtungen gemäß dieses Artikels auf alle MdEP ausgeweitet werden sollte; weist jedoch darauf hin, dass das System für die Meldung solcher Treffen aktualisiert werden sollte, zumal es immer noch nicht den Unterausschüssen Rechnung trägt; fordert, dass auch die Delegationen des Parlaments in das System einbezogen werden; ist der Ansicht, dass für Sitzungen, an denen Beamte des Parlaments, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Fraktionsbedienstete teilnehmen, ähnliche Regeln angenommen werden sollten; bedauert, dass einige MdEP ihrer Verpflichtung der Bekanntmachung von Treffen mit Interessenvertretern nicht nachkommen;
40. fordert eine deutlich konsequentere Umsetzung, Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der aktuellen Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register innerhalb des Parlaments; fordert, dass die MdEP und ihre Büros verpflichtet werden, Treffen mit diplomatischen Vertretern von Nicht-EU-Ländern sowie mit Interessenvertretern, die in den Anwendungsbereich des EU-Transparenz-Registers fallen, zu melden, wobei Ausnahmen in Fällen zulässig sind, in denen die Nennung von Einzelpersonen oder Organisationen das Leben oder die Sicherheit dieser Einzelpersonen oder Organisationen gefährden würde; betont, dass die Meldungen für die Öffentlichkeit möglichst klar und zugänglich sein sollten; ist der Ansicht, das im Fall von Nichtmeldung Sanktionen verhängt werden sollten;
41. beharrt auf der Verpflichtung, die Teilnahme an Konferenzen oder Veranstaltungen zu melden, die von ausländischen Einrichtungen organisiert oder finanziert werden, darunter Drittstaaten, Privatunternehmen, nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken;
42. ist besorgt darüber, dass einige MdEP Mitglieder politischer Parteien sind, die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen außerhalb der Union, auch aus Russland, erhalten haben, und dass sich diese Unterstützung eindeutig auf ihre politischen Standpunkte auswirkt;
43. weist erneut darauf hin, dass MdEP, ihre Bediensteten und die Fraktionsbediensteten von Dritten vorformulierte Änderungsvorschläge kritisch prüfen und von einer systematischen Einreichung ebendieser absehen sollten;
44. fordert die Aufnahme interinstitutioneller Gespräche zur Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register, und zwar lange vor der Frist im Juli 2025; fordert eine Überprüfung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung(14), um zu bewerten, wie das Transparenz- und Integritätsprinzip in die gemeinsamen Verpflichtungen und Ziele des Gesetzgebungsprozesses aufgenommen werden kann;
45. beharrt nachdrücklich darauf, dass in Bezug auf die Finanzmittel von Interessenvertretern, darunter nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken und Beratungsdienste, die mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten möchten, Transparenz durch Eintragung in das EU-Transparenz-Register erforderlich ist, insbesondere wenn sie die Unterstützung oder Schirmherrschaft von MdEP beantragen, um Sitzungen in den Räumlichkeiten des Parlaments zu organisieren, wenn sie zu Anhörungen, einem Meinungsaustausch oder anderen geplanten Auftritten eingeladen werden oder wenn sie im Auftrag des Europäischen Parlaments an einer Studie oder an Forschungsarbeiten mitwirken; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für strengere Kontrollen von Interessenvertretern, z. B. die Voraussetzung, dass nur im Transparenz-Register verzeichnete Personen bei Ausschusssitzungen sprechen dürfen; spricht sich dafür aus, besondere Bestimmungen für Interessenvertreter zu beschließen, deren Tätigkeiten nicht in den Anwendungsbereich des Transparenz-Registers fallen, wie z. B. Vertreter aus Nicht-EU-Ländern mit diplomatischem Status; fordert besondere Aufmerksamkeit bei der Berücksichtigung der Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der Vermeidung aufwändiger Verfahren;
46. fordert eine Bewertung dahingehend, ob die derzeit im EU-Transparenz-Register erfassten Akteure aus dem Ausland beeinflusst wurden und den Verhaltenskodex wirksam erfüllt haben; fordert, dass der Jahresbericht über das Funktionieren des Registers ein Kapitel über Vorfälle im Zusammenhang mit dem Risiko der Einflussnahme aus dem Ausland enthalten sollte;
47. beharrt darauf, dass das Transparenz-Register der EU gestärkt werden muss, indem die Mittel und die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt werden, damit es die von Antragstellern und registrierten Organisationen und Einzelpersonen bereitgestellten Informationen gründlicher überprüfen kann; fordert die Erwägung einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, um zusätzliche Verpflichtungen für registrierte Organisationen und Personen sowie restriktivere Maßnahmen zur Reaktion auf Fälle von Missachtung des Verhaltenskodex festzulegen;
48. hält es für wichtig, dass das Parlament Wege zur Verbesserung der Transparenz und der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Zusammenhang mit Interessenvertretern, die versuchen, Einfluss auf Legislativvorschläge oder Entschließungen zu nehmen, erörtert, auch durch die Vereinbarung von Treffen mit MdEP, ihren Büros oder Fraktionsbediensteten; betont, dass dazu auch strengere Maßnahmen für Interessenvertreter in Bezug auf ihre Eintragung in das Transparenz-Register gehören könnten;
49. weist erneut darauf hin, dass das Transparenzregister (Anhang II) nichtstaatliche Organisationen dazu verpflichtet, ihre Hauptfinanzierungsquellen nach Kategorien aufzuschlüsseln, während dies bei Vertretern kommerzieller Interessen oder ihren Vermittlern nicht der Fall ist, die lediglich eine Schätzung der jährlichen Kosten für Lobbyarbeit vorlegen müssen; fordert eine umfassende finanzielle Vorabkontrolle von Interessenvertretern, nichtstaatlichen Organisationen und Beratungsdiensten, bevor sie in das Transparenz-Register aufgenommen werden, und eine Überprüfung aller derzeit im Transparenz-Register eingetragenen Interessenvertreter; fordert, dass diese Organisationen auch Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung ihrer Leitungsgremien bieten und erklären, dass sie alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierungs- und Rechnungslegungspflichten; fordert alle Beratungsagenturen, die eine Registrierung wünschen, zur Transparenz hinsichtlich ihrer Kundenstruktur auf; fordert, dass eine klare Legaldefinition des Begriffs „Interessenvertreter“ und „NGO-Status“ ausgearbeitet wird, die für alle Organisationen gilt, die anstreben, sich in das Transparenz-Register eintragen zu lassen und Finanzmittel der Union beantragen zu können; betont, dass nichtstaatliche Organisationen, die Gelder von Dritten erhalten, die nicht verpflichtet sind, sich in das Transparenz-Register eintragen zu lassen, ihre Finanzierungsquellen offenlegen müssen, indem sie dieselben Informationen bereitstellen wie alle regulär registrierten Organisationen und Personen; betont, dass bei den Maßnahmen, mit denen nichtstaatliche Organisationen verpflichtet werden, alle Finanzierungsquellen offenzulegen, die Situation von nichtstaatlichen Organisationen, die in Ländern unter autoritären und illiberalen Regimen tätig sind, berücksichtigt werden muss, insbesondere, wenn die Offenlegung solcher Informationen sie und ihre Arbeit aufgrund der Anwendung repressiver Rechtsvorschriften wie jene über „ausländische Agenten“ gefährden könnte;
50. stellt fest, dass die Arbeit von nichtstaatlichen Organisationen im Zuge des jüngsten Korruptionsskandals in einigen Fällen dazu missbraucht wurde, illegale Aktivitäten zu finanzieren und die Entscheidungsfindung des Parlaments im Namen Dritter zu beeinflussen;
51. fordert verstärkte Kontrollen oder Überprüfungen von Interessenvertretern und anderen einschlägigen Interessenträgern, die eng mit dem Parlament oder anderen EU-Organen zusammenarbeiten, um Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Pflichtverletzungen – einschließlich Aktivitäten gegen die Werte der Union gemäß Artikel 2 EUV sowie Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Eintragung in das Transparenz-Register – aufzudecken; fordert, Verträge auszusetzen oder zu kündigen oder ihre Laufzeit zu verkürzen, und dass im Fall solcher Verstöße Mittel wiedereingezogen werden;
52. weist erneut darauf hin, dass die aktuellen EU-Maßnahmen gegen russische Fernsehsender uneingeschränkt umgesetzt werden sollten, um der russischen Propaganda wirksamer entgegenzuwirken;
53. ist besorgt über die von ausländischen Staaten inspirierte Einflussnahme islamistischer Organisationen;
54. fordert dringend die Umsetzung des Berichts des ING1-Ausschusses, der bereits die Empfehlung für die Organe der Union enthielt, das Transparenz-Register zu reformieren, auch durch die Einführung strengerer Transparenzregeln, z. B. für Reisen, die Beamten der EU-Institutionen von Drittstaaten und Organisationen aus Drittstaaten angeboten werden, durch die Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht von Freundschaftsgruppen, durch die Erfassung ausländischer Finanzmittel für EU-bezogene Lobbyarbeit und durch die Sicherstellung, dass Registereinträge so erfolgen, dass es möglich ist, eine Finanzierung durch ausländische Regierungen zu erkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Gesetze zu ausländischer Einflussnahme sowie das Verbot der ausländischen Spenden an europäische politische Parteien und Stiftungen zu harmonisieren;
55. bekräftigt seine Entschlossenheit hinsichtlich der Umsetzung einer sechsmonatigen Karenzzeit für ehemalige MdEP; betont, dass diese Karenzzeit unmittelbar nach dem Ende ihrer Amtszeit beginnen sollte; ist der Auffassung, dass die Einhaltung dieser Karenzzeit von dem zukünftigen Ethikgremium der EU überwacht werden sollte;
56. fordert die Dienststellen des Parlaments auf, ein Überwachungssystem und Regeln für den Fall einzuführen, dass ehemalige MdEP nach ihrer Karenzzeit Lobbyarbeit im Zusammenhang mit dem Parlament im Auftrag von Hochrisikoländern betreiben, ihr während ihrer Zeit als Amtsträger erworbenes Wissen gegen die Interessen der Union und das öffentliche Interesse verwenden oder sogar an globalen Operationen der Einflussnahme oder Einmischung teilnehmen;
57. ist der Ansicht, dass MdEP transparenter im Umgang mit Einkünften aus Nebentätigkeiten sein müssen und überarbeitete und präzisere Regeln für die Offenlegung der Höhe der Nebeneinkünfte, die Position, in der sie erzielt wurden, und die Kunden, für die die MdEP gegen Vergütung arbeiten, anwenden sollten; bekräftigt seine Forderung nach strengeren Regeln für bezahlte Nebentätigkeiten von MdEP mit besonderem Augenmerk auf die Einschränkung von Aktivitäten, die im Auftrag von Organisationen oder Einzelpersonen durchgeführt werden, die in den Anwendungsbereich des Transparenz-Register fallen; verpflichtet sich, ein Verbot einzuführen, das es MdEP untersagt, während ihrer Amtszeit bezahlte Nebentätigkeiten für Hochrisikoländer außerhalb der EU oder abhängige Einrichtungen auszuüben; bekräftigt seine Forderung nach einem Verbot für MdEP, bezahlte Nebentätigkeiten für Organisationen oder Einrichtungen auszuüben, die in den Geltungsbereich des Transparenz-Registers fallen, um potenzielle Interessenkonflikte bei der Ausübung ihres Mandats zu vermeiden; ist der Ansicht, dass das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments einer legislativen Überarbeitung unterzogen werden sollte, mit einem besonderen Augenmerk auf der Frage der Nebentätigkeiten; ist der Ansicht, dass das Parlament bezüglich dieser Frage transparenter sein muss; fordert, dass die Erklärungen zu Nebentätigkeiten der MdEP einer institutionellen Kontrolle unterzogen oder durch einschlägige Dokumente überprüft werden, wie es in einigen Mitgliedstaaten bereits getan wird;
58. fordert die Durchsetzung von Regeln, die jegliche Aktivitäten untersagen, die die offiziellen Tätigkeiten des Parlaments untergraben, insbesondere, wenn zu diesen Aktivitäten Interaktionen mit Nicht-EU-Ländern zählen; stellt fest, dass es den MdEP freisteht, Stellen in Organisationen mit Sitz außerhalb der EU anzunehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des Transparenz-Registers fallen, oder für oder im Auftrag von Nicht-EU-Ländern tätig zu sein, vorbehaltlich der an anderer Stelle in dieser Entschließung genannten Ausnahmen, und besteht darauf, dass MdEP die Höhe der Nebeneinkünfte, die Position, in der sie erzielt werden, und die Kunden, für die die MdEP gegen Vergütung arbeiten, im Einklang mit den entsprechenden Änderungen des Verhaltenskodexes offenlegen müssen;
59. unterstützt die Überarbeitung seiner Website mit dem Ziel, die Informationen über das Europäische Parlament für die Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen; fordert die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Systems auf seiner Website, das es ermöglicht, für jede namentliche Abstimmung den Text, über den abgestimmt wurde, und die Abstimmungsergebnisse nach Fraktion und Abgeordneten zu filtern; fordert die Offenlegung des legislativen Fußabdrucks bei vorgeschlagenen Texten und Änderungsanträgen; weist erneut auf seine Transparenzbilanz und seine Bemühungen hin, sicherzustellen, dass Dokumente, ungeachtet ihres Mediums, für alle Bürgerinnen und Bürger leicht zugänglich sind, und betont, dass diese in einem offenen, benutzerfreundlichen und maschinenlesbaren Format verfügbar gemacht werden sollten;
60. besteht darauf, dass alle Organe der EU, die an Trilogen teilnehmen, legislative Dokumente gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 direkt zugänglich machen sollten(15), es sei denn, ihre Offenlegung würde den Entscheidungsprozess ernsthaft beeinträchtigen; unterstreicht, dass das Gericht im jüngsten Urteil in der Rechtssache T-163/21(16) zu dem Schluss gekommen ist, dass der Zugang zu legislativen Dokumenten so umfassend wie möglich sein muss; fordert den Rat auf, diesem Urteil vollständig nachzukommen; fordert alle Organe der Union auf, dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-540/15(17) über den Zugang zu Trilog-Dokumenten vollständig nachzukommen;
61. ist der Auffassung, dass zu Dokumenten, die über das öffentliche Register des Parlaments direkt zugänglich sein müssen, auch vorbereitende Legislativdokumente gehören sollten, wie z. B. politische und technische Trilog-Dokumente, einschließlich aller Fassungen des gemeinsamen mehrspaltigen Dokuments, auf das im Verhaltenskodex für Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Bezug genommen wird;
62. begrüßt die Entscheidung, obligatorische Schulungen zu Hinweisgebern für Führungskräfte der Bediensteten des Parlaments und APA einzuführen; fordert entschlossenere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern für Bedienstete und akkreditierte parlamentarische Assistenten, insbesondere durch eine Änderung von Artikel 22c der Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) („Statut der Beamten“), um sie an die in der Richtlinie (EU) 2019/1937 („Richtlinie über Hinweisgeber“) vorgesehenen Standards anzugleichen, und indem die internen Vorschriften des Parlaments zur Durchführung von Artikel 22c des Beamtenstatus überarbeitet werden;
63. hebt hervor, dass die Kodifizierung der Regeln für eine gute Verwaltung durch die Festsetzung von Schlüsselaspekten der Verwaltungsverfahren, wie etwa Mitteilungen, das Recht auf Anhörung und das Recht jeder Person auf Einsicht in ihre eigene Akte, positiv zur Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht der EU-Institutionen beitragen und diese stärken würde und ihre Anfälligkeit für Korruption verringern würde;
Zusammenarbeit mit anderen Organen der Union und den Einrichtungen der Mitgliedstaaten
64. begrüßt das von der Kommission angekündigte Paket zur Verteidigung der Demokratie, das auch eine Richtlinie enthält, mit der bewirkt werden soll, gemeinsame Vorschriften über Transparenz und Rechenschaftspflicht für von außerhalb der Union gesteuerte oder bezahlte Interessenvertretungsdienste einzuführen, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und den demokratischen Raum der Union vor verdeckter Einflussnahme von außen zu schützen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, vor der Vorlage neuer Empfehlungen und Legislativvorschläge angemessene Folgenabschätzungen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung festgelegten Verpflichtungen durchzuführen;
65. begrüßt die Ankündigung der Kommission über ihr Vorhaben, als Bestandteil des Pakets zur Verteidigung der Demokratie eine Richtlinie über die Transparenz von Interessenvertretern vorzuschlagen, die im Auftrag von Nicht-EU-Ländern handeln, die harmonisierte Transparenzanforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Union festlegen würde; begrüßt des Weiteren die ergänzende Empfehlung zu sicheren und resilienten Wahlen und die Empfehlung zur verstärkten Unterstützung und zum Engagement von Organisationen der Zivilgesellschaft; erwartet, dass der Vorschlag gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Interessenvertretung in der EU sicherstellt und mit den internationalen Gesetzen und den Menschenrechten in Einklang steht, insbesondere im Hinblick auf die Ausübung der bürgerlichen Freiheiten;
66. begrüßt das von der Kommission geplante Paket zur Korruptionsbekämpfung, einschließlich des Vorschlags, die Vorschriften der Union über die Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts zu aktualisieren;
67. begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Sanktionsregelung einzuführen, um weltweit gegen schwerwiegende Korruptionsfälle vorzugehen;
68. bekräftigt seine Forderung nach der raschen Einrichtung eines unabhängigen EU-Ethikgremiums und verpflichtet sich, die interinstitutionellen Verhandlungen bis Ende 2023 abzuschließen; weist erneut darauf hin, dass bei einem solchen Gremium die Gewaltenteilung zwischen den Organen gewahrt werden muss; ist der Ansicht, dass das Mandat des Gremiums eine Einzelfallprüfung des Vorhabens eines MdEP und ehemaligen MdEP umfassen sollte, während oder nach seiner Amtszeit für eine Nicht-EU-Regierung oder eine von einer Nicht-EU-Regierung kontrollierte Organisation zu arbeiten, und ist der Ansicht, dass dieses Mandat beratenden Charakter haben sollte; fordert die MdEP auf, die Werte und Normen des Europäischen Parlaments zu achten und eine Tätigkeit für autoritäre, undemokratische Staaten oder damit verbundene staatseigene Einrichtungen nach Ablauf ihrer Amtszeit nicht zu akzeptieren;
69. bedauert die Verzögerung und den mangelnden Anspruch der Kommission bei der Vorlage ihres Vorschlags zur Einrichtung eines unabhängigen interinstitutionellen Ethikgremiums der Union ; fordert die Organe auf, sich umgehend auf die Bedingungen für seine Einrichtung zu einigen, um bezüglich der ethischen Verpflichtungen in den einzelnen Geschäftsordnungen und Verhaltenskodizes der Organe für mehr Kohärenz zu sorgen; erinnert an die Notwendigkeit, die Regeln für ehemalige MdEP, die Lobbytätigkeiten ausüben, die unter das Transparenz-Register fallen, zu klären und klar zu kommunizieren; erinnert an die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Umsetzung der im Verhaltenskodex für MdEP und in anderen vom Parlament und seinen Organen erlassenen Vorschriften festgelegten Normen für öffentliche Ämter sicherzustellen, indem sie Untersuchungen durchführen und Sanktionen vorschlagen; besteht darauf, dass das Ethikgremium auf der Grundlage einer klaren Rechtsgrundlage eingerichtet wird und seine Arbeit so bald wie möglich aufnimmt; betont, dass das Ethikgremium mit angemessenen Untersuchungsbefugnissen ausgestattet werden sollte, einschließlich der Möglichkeit, auf eigene Initiative zu handeln, und der Befugnis, Verwaltungspapiere anzufordern, wobei die Immunität der MdEP und ihre Mandatsfreiheit sowie die geltenden Verfahrensgarantien zu wahren sind; ist der Ansicht, dass das Parlament zwar für eine breite Beteiligung offen ist, aber mit der Kommission zusammenarbeiten wird, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen nicht durch andere Organe verzögert werden;
70. unterstreicht seine Absicht, unilateral sicherzustellen, dass die MdEP schnell, einfach und systematisch Zugang zu Ratschlägen des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte erhalten; verpflichtet sich, den Beratenden Ausschuss zu reformieren; fordert daher, dass der Verhaltenskodex für MdEP gestärkt wird, um für ein wirksameres und transparenteres System für die MdEP und für ehemalige MdEP, die im Sinne externer Interessen tätig sind, zu sorgen, wenn festgestellt wird, dass die MdEP die Vorschriften und Verpflichtungen nicht einhalten; schlägt vor, dass der Beratende Ausschuss auch eine proaktive Rolle spielen könnte, einschließlich der Möglichkeit, auf eigene Initiative zu handeln; ist der Ansicht, dass der Beratende Ausschuss in der Lage sein sollte, sich direkt mit Beschwerden zu befassen;
71. verweist auf die entsprechende Arbeit des Bürgerbeauftragten und ist der Ansicht, dass eine zusätzliche Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Bürgerbeauftragten in Zukunft nützlich sein könnte;
72. fordert die Mitgliedstaaten und alle Organe auf, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu verstärken und hebt die Notwendigkeit der Verstärkung seiner eignen Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen hervor; betont, dass der Zuständigkeitsbereich der EUStA auf die gesamte Union ausgeweitet werden sollte, was ihre Zusammenarbeit mit anderen Organen erleichtern und eine bessere Verfolgung von Fällen in Ländern sicherstellen würde, die derzeit nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligt sind;
73. verpflichtet sich, eine verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts für Berichterstatter und Schattenberichterstatter einzuführen;
74. bekräftigt, dass die politische Entscheidung über die Interessenkonflikte der designierten Kommissionsmitglieder vor Anhörungen nach wie vor in den demokratischen und institutionellen Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses des Parlaments fällt;
75. fordert das Sekretariat des Transparenz-Registers auf, gemäß dem Beschluss des Rates vom 3. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und angesichts des unrechtmäßigen Krieges Russlands gegen die Ukraine alle Einrichtungen mit direkten oder indirekten Beziehungen zur Regierung der Russischen Föderation zu verbieten; fordert weitere Beratungen zu einer Vorgehensweise in Bezug auf Einrichtungen, die mit der Volksrepublik China und anderen Ländern in Verbindung stehen, die eine böswillige Einflussnahme aus dem Ausland in europäische Angelegenheiten ausüben oder dies anscheinend beabsichtigen; stellt fest, dass die Konferenz der Präsidenten entschieden hat, dass Diplomaten und Regierungsvertreter aus China nicht ins Parlament eingeladen werden; fordert eine Änderung des EU-Transparenz-Registers, um Sanktionen für den Fall vorzusehen, dass registrierte Organisationen und Personen direkt oder als Vermittler die Interessen von Regierungen, abhängigen Einrichtungen oder Unternehmen in strategischen Sektoren von Ländern vertritt, die nachweislich Einfluss auf die demokratischen Prozesse in der EU ausgeübt haben;
76. stellt fest, dass sich die derzeitigen Leitlinien für nichtstaatliche Organisationen und andere Interessenträger, die nicht unter das Transparenz-Register fallen, als unzureichend erwiesen haben; hebt hervor, dass vor der Eintragung in das Transparenz-Register eine sorgfältige Kontrolle zur Offenlegung aller Finanzierungsquellen notwendig ist; stellt fest, dass eine Finanzierung durch EU-Mittel vom direkten Empfänger bis zum abschließenden Nutznießer nachverfolgbar sein muss, wenn die Finanzmittel „weitergereicht“ werden; fordert die Überarbeitung der Leitlinien für die Registrierung im Transparenz-Register, um eine Verpflichtung zur Offenlegung aller eingehenden und ausgehenden Mittel aufzunehmen, einschließlich der Übertragung von Mitteln von einer nichtstaatlichen Organisation bzw. einer Interessengruppe an eine andere;
77. fordert, dass die Bedingungen für die Wahrnehmung der parlamentarischen Immunität durch die MdEP zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten harmonisiert werden; fordert in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union zum Vertrag über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
78. beschließt, seinen Dialog und seine Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten und den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der drei Mitgliedstaaten, in denen es seinen Sitz hat, zu stärken, um die Sicherheit und Integrität des Parlaments zu wahren und es vor versuchter Einflussnahme aus Drittstaaten zu schützen; fordert zu diesem Zweck die Sicherheitsdienste aller Mitgliedstaaten auf, den zuständigen europäischen Behörden und den Sicherheitsdiensten der Staaten, in denen das Europäische Parlament seinen Sitz hat, systematisch alle Informationen mitzuteilen, die sie über ausländische Eingriffe in die demokratischen Prozesse in der Union erhalten;
79. fordert die Organe der Union auf, auf eine Verschärfung der internen Vorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beschaffung von Spähsoftware und Überwachungsinstrumenten hinzuarbeiten und derzeit verwendete Spähsoftware und Überwachungsinstrumente zu bewerten; weist darauf hin, dass die Union auf die vorhandenen Regelungen zurückgreifen sollte, um böswillige internationale Akteure in der Branche der gewerblichen Spähsoftware und Überwachungstechnologie rechtlich zur Verantwortung zu ziehen;
80. besteht darauf, dass es die Liste der sanktionsfähigen Tätigkeiten für die MdEP auf der Grundlage dieses Berichts überarbeiten muss; fordert, dass MdEP, die sich nicht an die Vorschriften halten, angemessen verwarnt und gemahnt werden und dass nach einem angemessenen Zeitraum adäquate Geldstrafen verhängt werden; weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, Artikel 176 seiner Geschäftsordnung zu überarbeiten, um die Verhängung von Geldstrafen für andere strafbare Handlungen als die Störung der Plenarsitzung zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Sanktionen verhängt werden sollten, wenn ein MdEP in Ausübung seines Amtes vorsätzlich eine Straftat begangen hat;
81. fordert die Überarbeitung von Artikel 42c des Statuts über den Urlaub im dienstlichen Interesse, der eine undurchsichtige Frühpensionierung einiger Bediensteter der Organe der EU ermöglicht;
o o o
82. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat (ABI. C 167 vom 11.5.2023, S. 18).
Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register (ABl. L 207 vom 11.6.2021, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).
Urteil des Gerichts vom 22. März 2018, Emilio de Capitani/Europäisches Parlament, T-540/15, ECLI:EU:T:2018:167.
Handlungsbedarf auf EU-Ebene bei Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zum Handlungsbedarf auf EU‑Ebene bei Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer (2023/2787(RSP))
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,
– unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll,
– unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und das Internationale Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) in der geänderten Fassung und die damit zusammenhängenden Entschließungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), insbesondere die Entschließung MSC.167(78) vom 20. Mai 2004 mit dem Titel „Leitlinien für die Behandlung von aus Seenot geretteten Personen“,
– unter Hinweis auf Kapitel 5 des SAR-Übereinkommens über Betriebsverfahren,
– unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
– unter Hinweis auf Artikel 1, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3, Artikel 6, Artikel 18, Artikel 19 und Artikel 24 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),
– gestützt auf Artikel 67 Absatz 1 sowie Artikel 77 Absatz 1 und Artikel 77 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit(1),
– unter Hinweis auf den Globalen Pakt der Vereinten Nationen vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration,
– gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624(2),
– unter Hinweis auf die Vorschläge der Kommission vom 23. September 2020 zum neuen Migrations- und Asylpaket (COM(2020)0609),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Oktober 2020 zu den Leitlinien zur Anwendung der EU-Vorschriften betreffend die Definition und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu dem Schutz der Menschenrechte und der externen Migrationspolitik der EU(4),
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Menschenrechtskommissars des Europarates vom Juni 2019 mit dem Titel „Lives saved. Rights protected. Bridging the protection gap for refugees and migrants in the Mediterranean“ (Leben gerettet. Rechte geschützt. Schließung der Lücken im Schutz von Flüchtlingen und Migranten im Mittelmeer) und den Folgebericht aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „A distress call for human rights – The widening gap in migrant protection in the Mediterranean“ (Ein Hilferuf für die Menschenrechte – Die wachsende Kluft beim Schutz von Migranten im Mittelmeer) sowie auf seinen Menschenrechtskommentar vom September 2022 mit dem Titel „For the rights of the living, for the dignity of the dead – Time to end the plight of missing migrants in Europe“ (Für die Rechte der Lebenden, für die Würde der Toten – Es ist an der Zeit, der Notlage der vermissten Migranten in Europa ein Ende zu setzen),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zum schrumpfenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft in der EU(5),
– unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 11. Oktober 2022 mit dem Titel „Nowhere but back: Assisted return, reintegration and the human rights protection of migrants in Libya“ (Rückkehr als einzige Lösung: Unterstützung bei der Rückkehr, Wiedereingliederung und beim Schutz der Menschenrechte von Migranten in Libyen),
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan vom 21. November 2022 für das zentrale Mittelmeer,
– unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU vom 6. Juni 2023 für die westlichen Mittelmeer- und Atlantikrouten,
– unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Erkundungsmission der Vereinten Nationen in Libyen vom 20. März 2023,
– unter Hinweis auf den Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vom 6. Juli 2023 mit dem Titel „Sechs Schritte zur Vermeidung künftiger Tragödien auf See“,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass den Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge seit 2014 27 633 Personen im Mittelmeer vermisst werden (vermutlich tot sind); in der Erwägung, dass die Zahl der Todesopfer im zentralen Mittelmeer am höchsten ist und dass die IOM mehr als 17 000 Tote und Vermisste gemeldet hat; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 2 406 Personen als tot oder vermisst gemeldet wurden und dass im Jahr 2023 bereits 1 875 Tote oder Vermisste zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass diese Route nur eine von vielen tödlichen Routen ist, die von Menschen genutzt werden, die nach Europa gelangen wollen;
B. in der Erwägung, dass sich unter den Menschen, die versuchen, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, viele schutzbedürftige Personen befinden, etwa Frauen und unbegleitete Minderjährige; in der Erwägung, dass viele von ihnen Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung zu werden und daher sofortigen Schutz benötigen;
C. in der Erwägung, dass die Rettung von Leben vor allem ein Akt der Solidarität mit gefährdeten Personen, jedoch auch eine rechtliche Verpflichtung sowohl nach Unionsrecht als auch nach dem Völkerrecht ist, da nach Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ), das von allen Mitgliedstaaten und der Union selbst ratifiziert wurde, die Staaten sicherstellen müssen‚ dass jedem Menschen in Seenot Hilfe gewährt wird;
D. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g des SRÜ in Verbindung mit Artikel 17 des SRÜ fremde Schiffe das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer von Vertragsstaaten des Übereinkommens genießen und dass die Durchfahrt eines fremden Schiffes als Beeinträchtigung des Friedens, der Ordnung oder der Sicherheit des Küstenstaats gilt, wenn das Schiff im Küstenmeer das Laden oder Entladen von Waren, Zahlungsmitteln oder Personen entgegen den Zoll- und sonstigen Finanzgesetzen, Einreise- oder Gesundheitsgesetzen und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats vornimmt;
E. in der Erwägung, dass die Staaten gemäß dem internationalen und sonstigen Seerecht dazu verpflichtet sind, Präventiv-, Frühwarn- und Reaktionsmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr von Todesfällen auf See zu verringern, wozu auch die Durchführung eines angemessenen und wirksamen Such- und Rettungsdienstes (SAR) gehört; in der Erwägung, dass die Staaten gemäß den europäischen Menschenrechtsbestimmungen verpflichtet sind, im Hinblick auf den Schutz des Lebens von Menschen, die der Zuständigkeit dieser Staaten unterliegen, positive Pflichten zu erfüllen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um realen, unmittelbaren Gefahren für das Leben dieser Menschen zuvorzukommen;
F. in der Erwägung, dass gemäß den Leitlinien der IMO aus dem Jahr 2004 für die Behandlung von aus Seenot geretteten Personen die als erste alarmierte Seenotleitstelle zuständig ist, falls die für das SAR-Gebiet zuständige Seenotleitstelle (MRCC) nicht die Verantwortung für eine Operation übernimmt, auch in Fällen, in denen ein derartiges Nichteingreifen systemisch ist;
G. in der Erwägung, dass gerettete Personen gemäß internationalem Seerecht, internationalen Menschenrechtsbestimmungen und Unionsrecht an einem sicheren Ort von Bord zu lassen sind; in der Erwägung, dass im Unionsrecht „sicherer Ort“ als ein Ort definiert ist, an dem Rettungseinsätze als beendet angesehen werden und an dem die Sicherheit des Lebens der Geretteten nicht bedroht ist, an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse erfüllt und von dem aus Vorkehrungen für die Beförderung der Geretteten an den nächsten oder den endgültigen Bestimmungsort unter Berücksichtigung des Schutzes ihrer Grundrechte im Einklang mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung getroffen werden können;
H. in der Erwägung, dass alle Schiffe, die im Mittelmeer tätig sind, auch dann, wenn sie Rettungseinsätze durchführen, dazu verpflichtet sind, die einschlägigen internationalen Übereinkommen und andere geltende Vorschriften einzuhalten;
I. in der Erwägung, dass gemäß den Leitlinien der Kommission zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die Definition und Verhütung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt „[j]eder, der an Such- und Rettungseinsätzen beteiligt ist, [...] bei einem konkreten Such- und Rettungseinsatz den Anweisungen der koordinierenden Behörde nach Maßgabe der im Bereich der Menschenrechte und des internationalen Seerechts geltenden allgemeinen Grundsätze und Regeln folgen [muss]“; in der Erwägung, dass ferner „[d]ie Kriminalisierung von NRO oder anderen nichtstaatlichen Akteuren, die Such- und Rettungseinsätze auf See durchführen und dabei die einschlägigen Vorschriften einhalten, [...] einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar[stellt] und [...] daher nach EU-Recht nicht zulässig [ist];
J. in der Erwägung, dass es seit der Einstellung der Operation Mare Nostrum am 31. Oktober 2014 keine proaktiven, von staatlicher Seite aus betriebenen Such- und Rettungsoperationen im zentralen Mittelmeer mehr gibt;
K. in der Erwägung, dass der Rat am 20. März 2023 beschlossen hat, das Mandat der EU-Operation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik EUNAVFOR MED IRINI, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine zu unterstützen, bis zum 31. März 2025 zu verlängern;
L. in der Erwägung, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im Mittelmeer gegenwärtig die Operationen Themis (zur Unterstützung Italiens im zentralen Mittelmeer), Poseidon (zur Unterstützung Griechenlands an der griechischen Seegrenze mit der Türkei) und Indalo (zur Unterstützung Spaniens im westlichen Mittelmeer) betreibt;
M. in der Erwägung, dass die libysche Küstenwache weiterhin eine große Zahl von Personen auf See abfängt oder rettet; in der Erwägung, dass die Seenotleitstelle in Libyen wiederholt ihren Verpflichtungen gemäß dem internationalen Seerecht, Rettungseinsätze zu koordinieren, nicht vollständig nachgekommen ist, dass sie oft nicht auf Notrufe reagiert, dass sie Schiffe von nichtstaatlichen Organisationen daran hindert, Menschenleben zu retten, und dass sie bei der Rettung oder der Aufnahme von Menschen auf See Menschenleben gefährdet; in der Erwägung, dass über Ressourcen von Frontex Informationen über Menschen in Seenot an die libysche Seenotleitstelle weitergeleitet werden;
N. in der Erwägung, dass Personen, die von der libyschen Küstenwache aufgegriffen werden, in Gewahrsamseinrichtungen überstellt werden, wo sie systematisch unter unmenschlichen Bedingungen willkürlich festgehalten werden und wo Folter und andere Misshandlungen, einschließlich Vergewaltigung, sowie willkürliche Tötungen und Ausbeutung weit verbreitet sind; in der Erwägung, dass der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge die Auffassung vertritt, dass Libyen nicht die Kriterien erfüllt, um im Hinblick auf die Ausschiffung nach einer Seenotrettung als sicherer Ort bezeichnet zu werden;
O. in der Erwägung, dass Schleusungskriminalität und Menschenhandel spezifische Phänomene sind, die unter spezifische Rechtsrahmen auf Ebene der Union und auf internationaler Ebene fallen; in der Erwägung, dass Menschenhandel in der Anwerbung, dem Transport oder dem Empfang einer Person durch den Einsatz von Gewalt, Betrug oder Missbrauch zum Zwecke der Ausbeutung besteht, während der Ausdruck „Schleusung von Migranten“ gemäß dem Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg (Protokoll gegen die Schleusung von Migranten) die Herbeiführung der illegalen Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt oder in dem sie keine Berechtigung zum ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, bezeichnet;
P. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 12. April 2016 zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration die Ansicht vertrat, dass eine dauerhafte, robuste und wirksame Reaktion der EU bei Such- und Rettungsoperationen auf See von entscheidender Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Zahl der Todesopfer unter Migranten, die versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, weiter in die Höhe schnellt; in der Erwägung, dass legale und sichere Wege geschaffen werden sollten, um die irreguläre Migration zu bremsen und die Zahl der Toten im Mittelmeer zu senken;
Q. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 18. April 2018 zum Fortschritt bei den globalen Pakten der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und für Flüchtlinge größere Kapazitäten für die Suche und Rettung von Menschen in Not gefordert hat und ferner gefordert hat, dass alle Staaten größere Kapazitäten zur Verfügung stellen und dass die Unterstützung, die von privaten Akteuren und nichtstaatlichen Organisationen geleistet wird, die Rettungsaktionen auf See und an Land durchführen, anerkannt wird;
R. in der Erwägung, dass ein starker und ständiger Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten eine zentrale Priorität darstellt, um eine gerechte Aufteilung der Verantwortung auf Unionsebene nach der Ausschiffung von Migranten nach einer Such- und Rettungsaktion sicherzustellen;
1. bringt tiefe Trauer und tiefes Bedauern über den wiederholten tragischen Verlust von Menschenleben im Mittelmeer zum Ausdruck, insbesondere über den jüngsten Schiffbruch vom 14. Juni 2023, als ein Fischereifahrzeug mit schätzungsweise 750 Personen an Bord im Ionischen Meer vor der Küste von Pylos (Messenien, Griechenland) sank, woraufhin 104 Personen gerettet und 82 tot geborgen wurden und die übrigen vermisst werden und wahrscheinlich tot sind; ersucht die EU und die Mitgliedstaaten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit die Leichen und die Vermissten identifiziert und ihre Familienangehörigen unterrichtet werden; weist erneut darauf hin, dass eine humane und würdevolle Behandlung der Überlebenden sichergestellt werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Mechanismus der vorübergehenden freiwilligen Umsiedlung zu nutzen, um diese Personen unter Berücksichtigung familiärer Bindungen umzusiedeln und dafür zu sorgen, dass sie angemessen betreut werden;
2. weist auf die Verpflichtung gemäß dem internationalen Seerecht hin, Menschen in Seenot zu helfen, und fordert alle Mitgliedstaaten auf individueller Ebene wie auch in ihrer Funktion als Mitgliedstaaten der EU oder im Rahmen einschlägiger internationaler Foren auf, den Normen des Völker- und des Unionsrechts in vollem Umfang nachzukommen; fordert alle Schiffe, die Such- und Rettungseinsätze durchführen, auf, die Anweisungen der zuständigen Rettungsleitstelle, die mit den einschlägigen Vorschriften des Völker- und des Unionsrechts im Einklang stehen, zu befolgen und mit den Behörden der Mitgliedstaaten und mit Frontex zusammenzuarbeiten, um für die Sicherheit der Migranten zu sorgen;
3. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die IOM trotz der hohen Zahl an Menschen, die in den letzten Jahren gerettet wurden, seit 2014 im Mittelmeer 27 633 vermisste Personen registriert hat; fordert die Kommission auf, die derzeitigen Praktiken der Mitgliedstaaten in Bezug auf Such- und Rettungseinsätze zu bewerten und unverzüglich mit der Arbeit an einem neuen, nachhaltigeren, zuverlässigeren und dauerhaften Konzept zu beginnen, das die bestehenden Ad-hoc-Lösungen ersetzt, und materielle, finanzielle und operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten bereitzustellen, um die Gesamtkapazität zur Rettung von Menschenleben auf See und zur Koordinierung von Such- und Rettungseinsätzen zu verbessern;
4. fordert die Mitgliedstaaten und Frontex darüber hinaus auf, vorausschauende Such- und Rettungseinsätze zu verbessern, indem genügend Schiffe und speziell für Such- und Rettungseinsätze vorgesehene Ausrüstung sowie Personal entlang der Routen bereitgestellt werden, wo sie einen wirksamen Beitrag zur Rettung von Menschenleben leisten können; fordert die Kommission auf, derartige Initiativen politisch und finanziell zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, von allen Schiffen, die sich zur Unterstützung von Such- und Rettungseinsätzen eignen, uneingeschränkt Gebrauch zu machen, auch von Schiffen, die von nichtstaatlichen Organisationen betrieben werden; ist der Ansicht, dass Schiffe von nichtstaatlichen Organisationen sowie Handelsschiffe kein Ersatz für die ordnungsgemäße Erfüllung der SAR-Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten und die Union sein dürfen; fordert die Einrichtung einer umfassenden SAR-Mission der EU, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Frontex umgesetzt wird;
5. ist der Auffassung, dass alle Akteure im Mittelmeerraum proaktiv Informationen über Personen in Seenot an die für Such- und Rettungseinsätze zuständigen Behörden und gegebenenfalls an Schiffe in der Nähe weiterleiten sollten, die sich unmittelbar an Such- und Rettungseinsätzen beteiligen und die betreffenden Personen in einen sicheren Ausschiffungshafen bringen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Leitlinien der Kommission für die Umsetzung der EU-Vorschriften über die Definition und Verhütung der Beihilfe zur unerlaubten Einreise gebührend Rechnung zu tragen, um allen Akteuren der Such- und Rettungsdienste zu ermöglichen, ihre Arbeit zu tun; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre nächstgelegenen sicheren Häfen für Schiffe nichtstaatlicher Organisationen offenzuhalten und diejenigen, die Migranten in Not Hilfe leisten, nicht zu bestrafen;
6. fordert die Kommission auf, ihre Koordinierungsfunktion in der SAR-Kontaktgruppe zu stärken, indem sie regelmäßigere Sitzungen einberuft und alle an Such- und Rettungsaktionen beteiligten Akteure, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen und Schiffseigner, einbezieht, um größere Synergien und gemeinsame Verfahren zur Gewährleistung einer schnellen Reaktion bei Zwischenfällen auf See zu entwickeln; fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Tätigkeiten der SAR-Kontaktgruppe Bericht zu erstatten;
7. fordert Frontex auf, deutlich mehr Informationen über die operative Tätigkeit der Agentur im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen bereitzustellen und genaue, umfassende Informationen über die Tätigkeit der Agentur offenzulegen; erkennt dabei jedoch die rechtliche Verpflichtung der Agentur an, keine operativen Informationen preiszugeben, „deren Veröffentlichung die Erreichung von Operationszielen gefährden würde“; fordert Frontex auf, seinen spezifischen Aufgaben im Rahmen der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache nachzukommen, einschließlich der Verpflichtung, die Mitglieder des Parlaments, denen gegenüber sie rechenschaftspflichtig ist, regelmäßig mit ausführlichen Informationen zu versorgen; hebt insbesondere hervor, dass es im Anschluss an Einsätze ausführlicherer Informationen bedarf;
8. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Maßnahmen, die einige Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrem nationalen Recht ergreifen, um Rettungsschiffe daran zu hindern, ohne vorherige Genehmigung in ihre Hoheitsgewässer einzufahren, mit dem Unionsrecht und dem Völkerrecht sowie mit Artikel 18 der Charta, ausgelegt im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention, im Einklang stehen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nach ihrer Einschätzung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind;
9. bekräftigt, dass die EU-Mitgliedstaaten für eine rasche und unabhängige Untersuchung aller Schiffsunfälle sorgen und bei diesen Untersuchungen das Fachwissen spezialisierter Menschenrechtsgremien in Anspruch nehmen sollten; unterstreicht, dass die EU Wege finden sollte, um die in den EU-Vorschriften verankerten Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Untersuchung von Schiffsunglücken anzuwenden;
10. fordert die Kommission auf, umfassende Informationen und Daten zum Umfang der Unterstützung auszutauschen, die über Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten den Grenz- und Küstenwachen in Drittländern, darunter auch Libyen, die Türkei, Ägypten, Tunesien und Marokko, nicht nur über Direktzahlungen, sondern auch in Form von materieller und technischer Hilfe sowie als Hilfe bei der Ausbildung, auch als Teil der Tätigkeiten der Agenturen der EU, bereitgestellt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vorwürfe zu prüfen, wonach die libysche Küstenwache schwerwiegende Grundrechtsverletzungen begangen haben soll, und die Zusammenarbeit im Falle schwerwiegender Grundrechtsverletzungen gegenüber auf See aufgegriffenen Personen einzustellen;
11. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und Frontex auf, dafür zu sorgen, dass die Ausschiffung nur an einem sicheren Ort im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts und des Unionsrechts erfolgt, und sicherzustellen, dass ein solcher Hafen der nächstgelegene sichere Hafen ist, der für die Ausschiffung zur Verfügung steht; erinnert alle Akteure daran, dass sie es unterlassen müssen, den Schiffskapitänen Anweisungen zu erteilen, die direkt oder indirekt zu einer unnötigen Verzögerung der sicheren Ausschiffung geretteter Personen oder zur Ausschiffung der geretteten Personen an einem unsicheren Ort führen können;
12. bekräftigt, dass sichere und legale Wege der beste Weg sind, um den Verlust von Menschenleben zu verhindern, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Neuansiedlungsmaßnahmen zu intensivieren und erforderlichenfalls humanitäre Korridore in die Europäische Union einzurichten;
13. weist darauf hin, dass die integrierte europäische Grenzverwaltung in gemeinsamer Verantwortung von Frontex und der für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der nationalen Küstenwache, soweit letztere mit Operationen zur Überwachung der Seegrenzen und anderen Aufgaben der Grenzkontrolle betraut ist, umgesetzt werden sollte;
14. verurteilt aufs Schärfste Schleuser und Menschenhändler, die schutzbedürftige Personen ausbeuten und auf See Menschenleben gefährden, und fordert verstärkte Anstrengungen zur Zerschlagung ihrer kriminellen Netze, zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und zur Unterbindung ihrer illegalen Aktivitäten;
15. weist darauf hin, dass die Menschen in Drittländern über die Medien und von Bildungseinrichtungen frühzeitig darüber informiert werden müssen, dass die Route über das Mittelmeer tödlich und gefährlich ist; fordert zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit mit diesen Drittländern;
16. weist darauf hin, dass das Parlament zuvor die Auffassung vertreten, dass eine dauerhafte, robuste und wirksame Reaktion der EU bei Such- und Rettungsoperationen auf See von entscheidender Bedeutung ist, um zu verhindern, dass die Zahl der Todesopfer unter Migranten, die versuchen, das Mittelmeer zu überqueren, weiter in die Höhe schnellt; ist der Ansicht, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Such- und Rettungseinsätze einen vorausschauenderen und besser koordinierten Ansatz der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei Such- und Rettungseinsätzen erfordert; ist nach wie vor davon überzeugt, dass Frontex – in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – eine zentrale Rolle bei einer proaktiveren Reaktion der Union im Hinblick auf Such- und Rettungseinsätze spielen sollte;
17. ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Empfehlungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in einem ersten Schritt vereinbaren sollten, SAR-Protokolle auszutauschen und bewährte Verfahren zu entwickeln, damit die Mitgliedstaaten ihre SAR-Protokolle anpassen können; ist ferner der Ansicht, dass die Kommission auch in Erwägung ziehen sollte, die EU-Mittel für das Management der Seegrenzen an die Verwendung von Protokollen zu knüpfen, mit denen sichergestellt wird, dass Menschen, die auf See in Gefahr sind, rechtzeitig Hilfe erhalten;
18. fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, um die finanzielle Unterstützung von Drittländern von deren Kooperation bei der Steuerung der Migrationsströme und der Bekämpfung von Menschenhändlern und Schleusern abhängig zu machen;
19. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Parlamenten, Frontex, der Asylagentur der Europäischen Union, Europol, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration und den nichtstaatlichen Organisationen, die Such- und Rettungsoperationen durchführen, zu übermitteln.
– unter Hinweis auf Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020)0103),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ (COM(2021)0350),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr(1) (Zahlungsverzugsrichtlinie),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2020 zu einer neuen Strategie für europäische KMU(2),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 27. Juni 2023 mit dem Titel „Annual Report on European SMEs 2022/2023 – SME Performance Review 2022/2023“ (Jahresbericht 2022/2023 über KMU in der Union – KMU-Leistungsüberprüfung 2022/2023),
– unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union 2022, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen während der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 14. September 2022 gehalten hat,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 und Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor erhebliche Herausforderungen und Schwierigkeiten gestellt haben, zumal beide Ereignisse zu Unterbrechungen der globalen Wertschöpfungsketten und anhaltender Inflation geführt haben;
B. in der Erwägung, dass Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union auf den Binnenmarkt, die nachhaltige Entwicklung und die soziale Marktwirtschaft Bezug nimmt;
C. in der Erwägung, dass KMU das Rückgrat der Wirtschaft der Union bilden, da sie 99 % aller Unternehmen in der Union ausmachen, in ihnen etwa 100 Mio. Menschen beschäftigt sind und sie mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts der Union erwirtschaften;
D. in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen einen bedeutenden Anteil der europäischen KMU ausmachen und sehr häufig Schwierigkeiten haben, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten und sich einen umfassenden Überblick über die ihnen auf europäischer und nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen; in der Erwägung, dass auch diese Unternehmenskategorie von der COVID-19-Krise sehr hart getroffen wurde und – unbeschadet der derzeitigen Definition von KMU – mehr Unterstützung verdient und besser gefördert werden sollte;
E. in der Erwägung, dass sich KMU in der gemeinsamen Umfrage der Europäischen Zentralbank und der Kommission vom Oktober 2022 so pessimistisch wie nie zuvor äußerten, was die allgemeinen wirtschaftlichen Aussichten anbelangt; in der Erwägung, dass KMU in Bezug auf den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln auch deutlich darauf hingewiesen haben, dass die Bereitschaft der Banken zur Kreditvergabe abnimmt und immer weniger Kreditlinien verfügbar sind;
F. in der Erwägung, dass im Jahresbericht 2022/2023 über europäische KMU hervorgehoben wurde, dass die Inflationsraten zu einem Anstieg der Zinssätze geführt haben, wodurch wiederum der Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln erschwert wurde; in der Erwägung, dass in demselben Bericht empfohlen wurde, dass bei den Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen der Inflation der Schwerpunkt auf einem verbesserten Zugang von KMU zu Finanzmitteln liegen sollte; in der Erwägung, dass in dem Bericht darauf hingewiesen wurde, dass der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ein Hindernis für KMU in der gesamten Union darstellt;
G. in der Erwägung, dass die Betriebsausgaben der Industrie in der Union im Vergleich zu den globalen Wettbewerbern hoch sind; in der Erwägung, dass diese Ausgaben weitgehend auf hohe Energiepreise sowie einen hohen Regelungsaufwand zurückzuführen sind;
H. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Union hinter der Wettbewerbsfähigkeit anderer entwickelter Volkswirtschaften zurückbleibt, wodurch das Potenzial der Union zur Schaffung von Wohlstand und Wohlergehen in Gefahr gerät; in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften der Union in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen, was die Wachstumsförderung, das Unternehmertum, den Klimaschutz und die Produktivität der Unternehmen betrifft;
I. in der Erwägung, dass der Regelungsaufwand deutlich verringert werden sollte, was auch für die mit der Einhaltung der Vorschriften verbundenen Kosten gilt, die durch Überregulierung und übermäßig komplexe Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten verursacht werden;
J. in der Erwägung, dass nur 17 % der KMU digitale Technologien erfolgreich in ihre Unternehmen integriert haben; in der Erwägung, dass die Digitalisierung für ein starkes Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Binnenmarkt unentbehrlich ist;
K. in der Erwägung, dass die Marktbedingungen für innovative KMU in der Union erheblich verbessert würden, wenn die Kommission bei der Ausarbeitung neuer Gesetzgebungsvorschläge das Innovationsprinzip anwenden würde, da dadurch ein gesunder Wettbewerb im Binnenmarkt gefördert würde und der grüne und der digitale Wandel in der Union beschleunigt würden;
L. in der Erwägung, dass die Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat, dass die Kommission ein KMU-Entlastungspaket vorschlagen wird; in der Erwägung, dass sie auch angekündigt hat, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie überarbeitet wird, da es ungerecht sei, dass jede vierte Insolvenz in der EU darauf zurückzuführen ist, dass Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden;
M. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament, das die Interessen der Unionsbürgerinnen und -bürger vertritt, die entscheidende Rolle von KMU bei der Förderung des Wirtschaftswachstums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Zusammenhalts anerkennt;
1. fordert die Kommission auf, eine Gesamtbewertung der kumulativen Auswirkungen der Rechtsvorschriften der Union auf KMU in der Union vorzunehmen, um erforderlichenfalls Vereinfachungen vorzuschlagen und einen Rahmen zu schaffen, mit dem sichergestellt wird, dass die Union im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum der beste Ort für die Gründung von KMU ist;
2. betont, dass übermäßige Bürokratie und Überregulierung verhindert werden müssen und der Verwaltungsaufwand für KMU auf das absolute Mindestmaß reduziert werden muss, gleichzeitig aber die strengsten Normen für den Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutz beibehalten werden müssen;
KMU-Entlastungspaket
3. fordert die dringende Annahme der überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie, die KMU einen soliden und vorhersehbaren Rechtsrahmen bietet, um Zahlungsverzögerungen sowohl in den Beziehungen zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Behörden anzugehen, und dabei für einen ausgewogenen Ansatz sorgt, bei dem die Vertragsfreiheit gewahrt wird;
4. stellt fest, dass Zahlungsverzug nach wie vor eine große Bedrohung für das wirtschaftliche Überleben von KMU darstellt, insbesondere im derzeitigen Umfeld, das von hoher Inflation und steigenden Energiekosten geprägt ist; hebt hervor, dass schätzungsweise eine von vier Insolvenzen in der Union darauf zurückzuführen ist, dass Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden;
5. unterstützt die in der KMU-Strategie angekündigte Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Zahlungsverzug, damit Trends und Entwicklungen in Bezug auf die fristgerechte Tätigung von Zahlungen an KMU beobachtet werden können, wobei gleichzeitig sensible Geschäftsinformationen entsprechend respektiert werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die breite Nutzung digitaler Instrumente, etwa der elektronischen Rechnungsstellung und automatisierter Zahlungsverfahren, zu unterstützen, um die Transparenz, Sicherheit und Effizienz zu erhöhen;
6. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass KMU bei der Umsetzung des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels in vollem Umfang einbezogen werden; fordert die Kommission auf, für einen fairen Wettbewerb für KMU zu sorgen und Verzerrungen im Binnenmarkt vorzubeugen, die durch vorübergehend gelockerte Vorschriften über staatliche Beihilfen verursacht werden; fordert die Kommission auf, eine mögliche Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu prüfen, um zu bewerten, wie die Interessen von KMU geschützt werden;
7. betont, dass die derzeitige Definition des KMU-Begriffs bewertet werden muss, um KMU den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, und dass eine einheitliche Bestimmung des Begriffs Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung ausgearbeitet werden muss; bedauert, dass es bei der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens keinen Vorschlag zur Stärkung des Finanzierungsfensters „KMU“ im Rahmen von InvestEU gibt;
8. begrüßt, dass die Präsidentin der Kommission in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat, dass im Rahmen des KMU-Entlastungspakets ein Vorschlag für einheitliche Steuervorschriften für in der Union tätige Unternehmen (Business in Europe: Framework for Income Taxation – BEFIT) vorgelegt werden soll; nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den BEFIT-Vorschlag am 12. September 2023 vorzulegen, um ein neues und einheitliches Regelwerk der Union für die Unternehmensbesteuerung zu entwerfen; ist der Ansicht, dass die BEFIT-Initiative eine Gelegenheit bieten sollte, die mit der Einhaltung der Steuervorschriften verbundenen Kosten anzugehen und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig dazu beizutragen, aggressive Steuerplanung auf ein Minimum zu reduzieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU zu fördern;
9. stellt fest, dass Unternehmen in einem volatilen Geschäftsumfeld tätig und mit einer zunehmenden Zahl von Steuerrichtlinien der Union konfrontiert sind, insbesondere nach dem Abschluss internationaler Abkommen durch die Mitgliedstaaten; bedauert, dass der effektive Steuersatz für multinationale Unternehmen in der Regel deutlich niedriger ist als der für KMU; ist der Ansicht, dass die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union(3) dazu beitragen wird, den derzeitigen Unterschied zu verringern,
10. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den spezifischen Anforderungen von KMU entsprochen wird, indem BEFIT für KMU, insbesondere solche, die keine grenzübergreifende Geschäftstätigkeit ausüben, dauerhaft fakultativ bleibt;
11. nimmt das Vorhaben der Kommission zur Kenntnis, im Rahmen der vorgeschlagenen BEFIT-Vorschriften den KMU, die grenzübergreifend in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, zu gestatten, sich der Steuerverwaltung zu unterstellen, mit der sie am besten vertraut sind;
Verbesserter Zugang von KMU zu Finanzmitteln
12. stellt fest, dass KMU, die sich Zugang zu Finanzmitteln verschaffen wollen, infolge der derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen und der steigenden Zinssätze mit strengeren Bedingungen konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen in Bezug auf die Kapitalmarktunion zu verstärken und Finanzmittel für das Wachstum in der Union freizusetzen;
13. begrüßt die Arbeit der Kommission an dem Maßnahmenpaket zur Börsennotierung, mit dem insbesondere für KMU der Zugang zu den Aktienmärkten, verbessert werden soll, indem der mit der Notierung eines Unternehmens an einer Börse verbundene Verwaltungsaufwand verringert wird; begrüßt die Veröffentlichung der Vorschriften für die Notierung an öffentlichen Märkten; erkennt ihr Potenzial an, wenn es gilt, den Zugang von KMU zu Kapital zu erleichtern und ihre Skalierbarkeit zu ermöglichen; erkennt die Gelegenheit an, die Kapitalmarktunion zu stärken, um Investitionen in KMU in der gesamten Union zu steigern, und betont, dass der Eigenkapitalfinanzierung für KMU im Rahmen des Projekts zur Schaffung der Kapitalmarktunion Vorrang eingeräumt werden muss;
14. bekräftigt, dass es wichtig ist, Investitionen so zu lenken, dass sie KMU zugutekommen, um zum Abbau sozialer Ungleichheiten beizutragen;
15. fordert, dass die Arbeit an einer europäischen Strategie für Exportkredite für KMU beschleunigt wird, damit unionsweit für ein einheitliches und wirksames Angebot an Exportkreditgarantien gesorgt ist;
16. betont, dass KMU, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, angemessene finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützung erhalten müssen, um eine Insolvenz abzuwenden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz(4) umzusetzen;
17. nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Strategie für Kleinanleger zur Kenntnis, in deren Mittelpunkt die Interessen der Verbraucher stehen; bekräftigt, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU durch eine stärkere Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten verbessern, was ein Ergebnis dieser Strategie sein sollte;
18. fordert, dass der zweifache Wandel – Dekarbonisierung und Digitalisierung – unterstützt wird, da KMU das Rückgrat der Wirtschaft der Union bilden und damit eine Stütze der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Union sind;
19. weist erneut darauf hin, dass auch im Digitalbereich gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen müssen, mit denen die Interoperabilität und ein diskriminierungsfreier Zugang zu Daten sichergestellt werden, wodurch KMU in einer fairen Datenwirtschaft der Union gedeihen könnten;
20. fordert, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) erleichtert wird, indem die Schaffung von KMU-Bündnissen für KI in strategisch bedeutsamen Wertschöpfungsketten gefördert wird;
21. stellt fest, dass infolge der Klimakrise Millionen von KMU in der Union den Übergang zur Klimaneutralität vollziehen müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die nachhaltige Finanzierung besser auf KMU zuzuschneiden;
22. hält es für wichtig, KMU in spezielle Programme und Ressourcen im Rahmen des Industrieplans zum Grünen Deal einzubinden, insbesondere was die Entwicklung umweltschonender Technologie anbelangt;
23. weist darauf hin, dass der Europäische Innovationsrat (EIC) ein neues und einzigartiges Finanzierungsprogramm der Union ist, das Start-up-Unternehmen mit technologieintensiven Innovationen eine zentrale Anlaufstelle für Finanzierungen bieten soll, damit sie ihre Innovationen von einer anfänglichen Idee zu einem marktfähigen Produkt weiterentwickeln können und ihre Unternehmen expandieren können; begrüßt, dass die Haushaltsmittel für den EIC aufgestockt wurden und im Rahmen des Vorschlags zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ der Umfang der Aktivitäten des EIC mit Eigenkapital erweitert wurde; fordert die Kommission auf, einen Teil der Mittel der vorgeschlagenen Plattform „Strategische Technologien für Europa“ speziell für KMU vorzusehen;
24. fordert weitere Anreize, um die Beteiligung von KMU an den Finanzierungsaufrufen im Rahmen von Horizont Europa zu fördern, um sicherzustellen, dass die Untersäule KMU im EIC über die Flexibilität verfügt, rasch Mittel zu mobilisieren und ihre Mittel bei Bedarf aufzustocken;
25. fordert, dass innerhalb der Kommission ein einziger Ansprechpartner benannt wird, der KMU klare Orientierungshilfen und Unterstützung bietet; fordert die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors, das als zentrale Anlaufstelle dient und alle einschlägigen finanziellen und nicht finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Formulare und Informationen für alle Unternehmen, einschließlich KMU, zusammenführt; fordert, dass alle Berichtspflichten, die sich aus den Unionsvorschriften und aus dem Paket „Fit für 55“ ergeben, in ein einziges Berichterstattungsinstrument aufgenommen werden, das flexibel mit spezifischen Anforderungen und einsatzbereiten wesentlichen Leistungsindikatoren für Unternehmen konzipiert werden kann; betont, dass dieses Instrument auch eine Schnittstelle zu Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Union bieten sollte, damit die Unternehmen in die Lage versetzt werden, den digitalen und ökologischen Wandel erfolgreich zu meistern;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und auf nationaler Ebene ergänzende Verfahren zu entwickeln, die insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen zugutekommen;
27. spricht sich für die Einführung von Maßnahmen aus, die darauf abzielen, die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu steigern, darunter vereinfachte Ausschreibungsverfahren und eine verstärkte Nutzung digitaler Instrumente bei der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe;
28. fordert, dass Hindernisse, die grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten und Investitionen innerhalb der Union im Wege stehen, dringend beseitigt werden, damit ein vollwertiger Binnenmarkt für alle Wirtschaftstätigkeiten geschaffen wird;
29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihrer Zusage Taten folgen zu lassen und den KMU-Beauftragten unverzüglich zu ernennen; ist der Ansicht, dass der KMU-Beauftragte zentral unterhalb des Amtes des Präsidenten der Kommission angesiedelt sein sollte, damit der Umgang mit KMU-Angelegenheiten in allen Generaldirektionen beaufsichtigt werden kann; vertritt die Auffassung, dass eine der Hauptaufgaben des KMU-Beauftragten darin bestehen sollte, gleiche Ausgangsbedingungen für die grenzübergreifende Geschäftstätigkeit zu schaffen und gegen Überregulierung vorzugehen;
30. ist der Ansicht, dass der Ausschuss für Regulierungskontrolle erweitert und mit überwiegend unabhängigen Sachverständigen besetzt werden muss;
31. fordert die Kommission auf, das Aufbau- und Resilienzscoreboard zu aktualisieren, um ein Überwachungssystem zu ermöglichen, mit dem KMU als Begünstigte ermittelt werden können; hält es für sehr wichtig, detaillierte Daten zur Bewertung von KMU in bestimmten Branchen zu erheben;
32. betont, dass in dem Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ auch die Perspektive der KMU berücksichtigt werden muss; fordert die Entwicklung maßgeschneiderter Leitlinien für KMU mit dem Ziel, sie im Zusammenhang mit ihrem beschränkten Zugang zu den Vorteilen des Binnenmarkts zu unterstützen;
33. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ein spezielles Instrumentarium für KMU zu veröffentlichen, in dem die Maßnahmen und Instrumente dargelegt sind, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten KMU während der Energiekrise unterstützen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren auszutauschen und dabei insbesondere steuerpolitische Maßnahmen in den Blick zu nehmen, mit denen die Folgen, die die Inflation und Störungen in Wertschöpfungsketten für KMU haben, abgemildert werden;
Politikinstrumente für KMU
34. unterstützt nachdrücklich die Einführung des Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit durch die Kommission im Rahmen ihrer Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass dieser Check-up fest in den institutionellen Rahmen der Kommission integriert werden sollte;
35. fordert die Umsetzung und Bewertung des Innovationsgrundsatzes bei allen von der Kommission vorgeschlagenen neuen und überarbeiteten Rechtsakten, um Innovationen zu fördern, die zur Verwirklichung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ziele der Union beitragen, und um künftige technologische Fortschritte zu antizipieren und zu nutzen; ersucht die Kommission, die potenziellen negativen Auswirkungen neuer vorgeschlagener Gesetzgebungsakte auf die Entwicklung von Innovationen und ihre Markteinführung zu analysieren;
36. fordert, dass der One-in-one-out-Grundsatz angewandt wird, um den Regelungsaufwand in der Union auf dem derzeitigen, wenngleich hohen Niveau zu stabilisieren; fordert die Kommission auf, bewährte Verfahren auf nationaler Ebene zu berücksichtigen, einschließlich der Prüfung einer Verringerung des Regelungsaufwands für KMU um mindestens 30 %, um den Kostendruck zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zu straffen und die Grundsätze „einmalige Erfassung“ und „standardmäßig digital“ anzuwenden, um so die Verwaltungsverfahren für KMU zu erleichtern;
37. fordert die konsequente Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“ in internen Beratungen und die Stärkung der Mechanismen zur Mitwirkung von KMU, wobei die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Beiträge zu erläutern sind, wenn dies hinreichend begründet ist; erkennt die Bedeutung der Konsultationen des KMU-Panels an und bedauert, dass sie aufgrund mangelnder Ressourcen nur eingeschränkt genutzt werden;
38. fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern; betont, wie wichtig die Qualifizierung, Weiterqualifizierung und Umschulung von Beschäftigten von KMU ist, insbesondere während des Jahres der Kompetenzen 2023; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Maßnahmen zu prüfen, die es KMU ermöglichen, qualifizierte Arbeitskräfte zu halten; betont, dass bei Initiativen wie dem Kompetenzpakt, Kurzlehrgängen zum Thema Digitales, dem Netz von Nachhaltigkeitsberatern und den Zentren für digitale Innovation der Schwerpunkt auf technische Hilfe für KMU und die Schulung ihrer Mitarbeiter gesetzt werden sollte; fordert, dass der Europäische Sozialfonds Plus, der Fonds für einen gerechten Übergang und die Europäische Kompetenzagenda den besonderen Bedürfnissen von KMU in ausreichendem Maß Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass digitale Kompetenzen, Kompetenzen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, die Vermittlung von Finanzwissen und Kompetenzen im Bereich des Lieferkettenmanagements von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu steigern;
39. fordert die Kommission erneut auf, einen Gesetzgebungsvorschlag für einen europäischen Sozialversicherungspass vorzulegen, um die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern und die digitale Durchsetzung der Sozialversicherungsansprüche zu verbessern und so den nationalen Behörden und den Sozialpartnern ein in Echtzeit nutzbares Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie das innerstaatliche Recht und das Unionsrecht wirksam durchsetzen können, wozu auch die Überprüfung portabler A1-Dokumente gehört;
40. weist darauf hin, wie wichtig es ist, im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte den sozialen Dialog bei der Gestaltung und Umsetzung von KMU-Maßnahmen zu fördern;
41. stellt mit Bedauern fest, dass es nach wie vor eine geschlechtsspezifische Diskrepanz beim Unternehmertum und beim Zugang zu Finanzmitteln durch von Frauen geführte Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gibt; fordert die Kommission auf, die Hindernisse zu bewerten, die einer umfassenden Freisetzung des unternehmerischen Potenzials von Frauen nach wie vor im Wege stehen, und den Austausch über bewährte Verfahren zu intensivieren, wenn es gilt, die Fähigkeiten und das Selbstvertrauen von Frauen in diesem Bereich zu stärken;
42. betont, dass die Einstellung qualifizierter Drittstaatsangehöriger für KMU vereinfacht und der entsprechende Verwaltungsaufwand verringert werden muss, unter anderem indem die Möglichkeit geprüft wird, es Industrie- oder Wirtschaftsverbänden zu ermöglichen, im Namen der ihnen angehörenden KMU als zertifizierte Arbeitgeber zu handeln;
43. fordert, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, durch die die Weitergabe von Familienunternehmen unterstützt und der Unternehmergeist der nächsten Generation gefördert wird; fordert nachdrücklich, dass eine gründliche Bewertung der Umsetzung der Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen bzw. die zweite Chance vorgenommen wird; spricht sich dafür aus, dass Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensübertragungen in das KMU-Entlastungspaket aufgenommen werden, etwa die Förderung eines unionsweiten Barometers für Unternehmensübertragungen;
44. begrüßt den von der Kommission angekündigten Vorstoß zur Rationalisierung und Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen und Verwaltungen durch eine Reduzierung der Berichtspflichten um 25 % als ersten Schritt; weist jedoch darauf hin, dass die Berichtspflichten nur einen kleinen Teil des Regelungsaufwands ausmachen und daher einschneidendere Maßnahmen erforderlich sind; ist der Ansicht, dass die geplante Verringerung der Berichtspflichten sowohl für bestehende als auch für künftige Rechtsvorschriften gelten sollte;
45. vertritt die Auffassung, dass die Union einfache und benutzerfreundliche digitale Instrumente fördern sollte, um KMU in die Lage zu versetzen, sich im Regelungsumfeld der Union zurechtzufinden;
46. fordert die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Verfahren und den Zugang zu genauen Daten zu fördern, um die gesicherte Übermittlung und Kontinuität zu unterstützen, insbesondere für Familienunternehmen, bei denen die Kontinuität zwischen den Generationen von größter Bedeutung ist;
47. ist der Ansicht, dass die Union ihren Grundsatz, in großen Angelegenheiten Größe und Ehrgeiz zu zeigen und sich in kleinen Angelegenheiten durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszuzeichnen, stärken muss, damit die Verhältnismäßigkeit und die Subsidiarität besser gewahrt werden und ein gedeihliches Unternehmensumfeld für KMU in der Union geschaffen wird;
48. fordert verbesserte umfassende Folgenabschätzungen mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich eines verbindlichen KMU-Tests in der Folgenabschätzungsphase, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesetzgebungsvorschlägen auf KMU, einschließlich der Befolgungskosten, umfassend zu bewerten; fordert, dass der Test während des gesamten Legislativverfahrens laufend aktualisiert wird; empfiehlt, dass der KMU-Test einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird, und dass der Einsatz geeigneter Instrumente, die KMU die Mitwirkung erleichtern, die regelmäßige Überarbeitung von Folgenabschätzungen und eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Größenklassen von KMU eingeführt werden sollten; weist darauf hin, dass belastbare Folgenabschätzungen, bei denen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus der Union berücksichtigt wird, wichtig sind;
49. betont, dass es wichtig ist, in Legislativvorschlägen vereinfachte Anforderungen und zeitliche Puffer für KMU einzuführen, um ihnen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern; fordert die Kommission auf, KMU in das Verfahren der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften des Sekundärrechts einzubeziehen;
o o o
50. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 18).
Jahresbericht für die Jahre 2019-2021 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
199k
66k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juli 2023 zu dem Jahresbericht für die Jahre 2019-2021 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (2022/2015(INI))
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 1, 9, 10, 11 und 16,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 15,
– gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), insbesondere auf Artikel 41 und 42,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(1),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. April 2008 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (COM(2008)0229),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 21. März 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (COM(2011)0137),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 15. Dezember 2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(2),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Organen(3),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2019 zur strategischen Untersuchung OI/2/2017 der Bürgerbeauftragten zur Transparenz der Diskussionen im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens in den vorbereitenden Gremien des Rates der EU(4),
– unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden(5) („Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern“),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2021 zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Artikel 122 Absatz 7 der Geschäftsordnung) – Jahresbericht für die Jahre 2016 bis 2018(6),
– unter Hinweis auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 17. Januar 2022 im Fall OI/4/2021/MHZ zu der Art und Weise, wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ihren Grundrechtsverpflichtungen nachkommt und die Rechenschaftspflicht in Bezug auf ihre erweiterten Zuständigkeiten gewährleistet,
– unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kontrolle von Frontex seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 14. Juli 2021 über die Untersuchung zu Frontex in Bezug auf mutmaßliche Grundrechtsverletzungen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 zu der Verbesserung von Transparenz und Integrität in den Organen der EU durch die Einsetzung eines unabhängigen Ethikgremiums der EU(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2021 zu Transparenz in der EU in Bezug auf die Entwicklung, den Kauf und die Verteilung von COVID-19-Impfstoffen(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2022 zu dem Jahresbericht 2020 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten(9),
– unter Hinweis auf den Bericht über das Endergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas, veröffentlicht im Mai 2022,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. Oktober 2022 zu der Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2020(10),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung von Frontex vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „2020 Consolidated Annual Activity Report“ (Konsolidierter jährlicher Tätigkeitsbericht 2020),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2022 zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der umfassenderen Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU(11),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2023 zur Weiterverfolgung der vom Parlament geforderten Maßnahmen zur Stärkung der Integrität der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union(12),
– unter Hinweis auf die Jahresberichte der Europäischen Bürgerbeauftragten,
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR),
– unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 25. Januar 2023 in der Rechtssache T‑163/21, De Capitani/Rat(13) (im Folgenden „Urteil in der Rechtssache De Capitani/Rat“),
– unter Hinweis auf da Urteil des EuGH vom 27. November 2019 in der Rechtssache T‑31/18, Luisa Izuzquiza und Arne Semsrott/Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache(14) (im Folgenden „Urteil in der Rechtssache T‑131/18“),
– unter Hinweis auf die Berichte der Kommission, des Rates und des Parlaments über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 aus den Jahren 2019, 2020 und 2021,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft(15),
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0179/2023),
A. in der Erwägung, dass im EUV festgelegt ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen und dass die Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich(16) getroffen werden müssen; in der Erwägung, dass im AEUV festgelegt ist, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit handeln und die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu Dokumenten haben(17); in der Erwägung, dass es sich bei dem Recht auf Zugang zu Dokumenten um ein Grundrecht handelt, das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Verträge geschützt ist und das die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf proaktive Weise wahrnehmen können sollten, damit sie ihr Recht auf Überwachung der Arbeit und Tätigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union wirksam ausüben können, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebung; in der Erwägung, dass der EuGH wiederholt die Verbindung zwischen dem Zugang zu Dokumenten und der Demokratie hervorgehoben hat;
B. in der Erwägung, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgestellt wird, dass ein umfassenderer Zugang zu Dokumenten insbesondere dann gewährt werden sollte, wenn die Organe der Union im Rahmen übertragener Befugnisse als Gesetzgeber tätig sind; hebt hervor, dass insbesondere der direkte Zugang zu legislativen Dokumenten sichergestellt werden muss;
C. in der Erwägung, dass der EuGH hervorgehoben hat, dass die öffentliche Kontrolle von Informationen, auf deren Grundlage gesetzgeberische Maßnahmen getroffen werden, eine Voraussetzung für die Ausübung demokratischer Rechte ist(18); in der Erwägung, dass der EuGH zu dem Schluss kam, dass durch Offenheit im Hinblick auf Informationen dieser Art zur Stärkung der Demokratie beigetragen wird, da die Bürgerinnen und Bürger dadurch in die Lage versetzt werden, alle Informationen zu prüfen, die als Grundlagen der Gesetzgebungstätigkeit herangezogen wurden; in der Erwägung, dass der EuGH festgestellt hat, dass die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich über die Grundlagen der Gesetzgebungstätigkeit zu informieren, eine Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre demokratischen Rechte wirksam ausüben können;
D. in der Erwägung, dass Offenheit und verantwortungsvolle Verwaltungstätigkeit in der Arbeitsweise und den Beschlussfassungsverfahren der EU unerlässlich sind, um Vertrauen in die Union aufzubauen, und dass damit für eine größere Legitimität, Effizienz und Rechenschaftspflicht der Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gesorgt wird; in der Erwägung, dass die Arbeitsweise der EU auf der repräsentativen Demokratie beruht; in der Erwägung, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union höchstmögliche Transparenz-, Rechenschaftspflichts- und Integritätsstandards anstreben müssen; in der Erwägung, dass Kontrollmethoden benötigt werden, bei denen demokratische Aufsichts-, Kontroll- und Überwachungstätigkeiten miteinander verbunden werden; in der Erwägung, dass Offenheit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Zivilgesellschaft am demokratischen Leben der Union wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass eine verantwortungsvolle Verwaltungstätigkeit in den Organen der Union gefördert wird;
E. in der Erwägung, dass der Zugang zu korrekten Informationen entscheidend ist, um Desinformation zu verhindern und Falschmeldungen zu bekämpfen;
F. in der Erwägung, dass die Plenarversammlung der Konferenz zur Zukunft Europas im Bericht über das endgültige Ergebnis der Konferenz forderte, dass der Zugang zu Maßnahmen der EU für die Bürgerinnen und Bürger durch bessere Informationen, Bildung, Bürgerbeteiligung und Transparenz verbessert wird; in der Erwägung, dass sie ebenfalls forderte, dass das Beschlussfassungsverfahren der EU verbessert wird, um die Handlungsfähigkeit der EU sicherzustellen, und dabei die Interessen aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und für ein transparentes und für die Bürgerinnen und Bürger verständliches Verfahren zu sorgen; in der Erwägung, dass ein klares öffentliches Interesse an der Offenlegung von legislativen Dokumenten besteht, damit die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht, das Gesetzgebungsverfahren zu kontrollieren, wirksam wahrnehmen können; in der Erwägung, dass der Rat gemäß Artikel 16 Absatz 8 EUV öffentlich tagen muss, wenn er über Entwürfe von Rechtsakten berät und abstimmt; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass die meisten vorbereitenden Dokumente in laufenden Gesetzgebungsverfahren als „LIMITE“ eingestuft werden, eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu legislativen Dokumenten darstellt; in der Erwägung, dass alle in den vorbereitenden Gremien erstellten und/oder in Umlauf gebrachten legislativen Dokumente in einem benutzerfreundlichen öffentlichen Register aufgeführt werden sollten, damit die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Zugang zu Dokumenten in vollem Umfang wahrnehmen können; in der Erwägung, dass dem EuGH zufolge der Zugang zu legislativen Dokumenten so umfassend wie möglich sein muss und dass die Verweigerung des Zugangs, auch in den Arbeitsgruppen des Rates, gut begründet sein muss(19);
G. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Offenheit und Transparenz nicht nur für das Beschlussfassungsverfahren gelten sollten, sondern auch für die Art und Weise, in der ein Text verfasst wird; in der Erwägung, dass Transparenz und der Zugang zu Dokumenten auch mit Blick auf die Frage sichergestellt sein sollten, wie Maßnahmen der EU auf allen Ebenen umgesetzt und EU-Gelder verwendet werden;
H. in der Erwägung, dass die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen sowie mögliche technische Lösungen in den letzten Jahren größer geworden sind; in der Erwägung, dass es notwendig sein könnte, die Umsetzung der aktuellen Rechtsvorschriften sowie der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR durchzusetzen und neue technische Lösungen und Leitlinien sowie Maßnahmen zur Überwachung der Fortschritte anzunehmen, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Rechenschaftspflicht und Effizienz zu erhöhen;
I. in der Erwägung, dass die Bedenken, die in den von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2021 abgeschlossenen Untersuchungen erhobenen wurden, in erster Linie die Transparenz bei der Beschlussfassung, die Rechenschaftspflicht und die Verweigerung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen und Dokumenten (29 %) betrafen, gefolgt von Dienstleistungskultur (26 %), der angemessenen Nutzung von Ermessensspielräumen, unter anderem in Vertragsverletzungsverfahren (18 %), der Einhaltung von Verfahrensrechten (12 %) und der Verletzung von Grundrechten (11 %)(20); in der Erwägung, dass dem Jahresbericht der Bürgerbeauftragen 2021 zufolge der nach wie vor vorhandene „Drehtüreffekt“ einen Anlass zur Sorge darstellt;
J. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte in der Sache 1499/2021/SF(21) feststellte, dass die Weigerung des Rates und der Kommission, der Öffentlichkeit den vollständigen Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit legislativen Verhandlungen zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt;
K. in der Erwägung, dass bei der 2021 durchgeführten Überprüfung des „beschleunigten Verfahrens“ der Bürgerbeauftragten zur Bearbeitung von Beschwerden über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sowohl eine deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten um zwei Drittel als auch ein Anstieg der Zahl der Beschwerden bezüglich des Zugangs zu Dokumenten festgestellt wurden(22);
L. in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte in der Sache 1499/2021/SF(23) feststellte, dass die Weigerung des Rates, der Öffentlichkeit vollständigen Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit legislativen Verhandlungen zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt; in der Erwägung, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Fortschritt bei Gesetzgebungsverfahren eine rechtliche Verpflichtung ist; in der Erwägung, dass ein zeitnaher Zugang zu legislativen Dokumenten entscheidend dafür ist, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr vertraglich verankertes Recht auf Teilnahme am demokratischen Leben der EU wahrnehmen können;
M. in der Erwägung, dass die Union mit ihrer Reaktion auf die COVID-19-Krise ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, aber auch gezeigt hat, dass in der Union mehr Transparenz sowie die Annahme besserer politischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation erforderlich sind, damit die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besser und genauer informiert werden; in der Erwägung, dass die „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ des Rates zu COVID-19-Zertifikaten ihre Tätigkeiten ohne ausreichende Transparenz durchgeführt hat;
N. in der Erwägung, dass das Parlament im Dezember 2011 seinen Standpunkt in erster Lesung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 angenommen hat; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über diese Verordnung seit 2012 zum Stillstand gekommen sind; in der Erwägung, dass die EU seit dem Inkrafttreten der Verordnung viele neue Aufgaben übernommen hat; in der Erwägung, dass mit mehr Verantwortung mehr Transparenz, demokratische Kontrolle und Rechenschaftspflicht einhergehen müssen, damit die EU in den Augen der Bürgerinnen und Bürger ihre Glaubwürdigkeit, Legitimität und Vertrauenswürdigkeit behält;
O. in der Erwägung, dass der EuGH im Urteil De Capitani/Rat klargestellt hat, dass der Zweck der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 darin besteht, der Öffentlichkeit ein Recht auf größtmöglichen Zugang zu Dokumenten zu geben, weshalb Ausnahmen von diesem Grundsatz eng auszulegen und strikt anzuwenden sind; in der Erwägung, dass er ferner klargestellt hat, dass in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 unter anderem eine Ausnahme für den Zugang zu legislativen Dokumenten vorgesehen ist, wenn durch eine Offenlegung des Dokuments das Beschlussfassungsverfahren des Organs ernstlich beeinträchtigt würde; in der Erwägung, dass der Rat bei einer Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten unter Berufung auf diese Ausnahmeregelung grundsätzlich erläutern muss, inwiefern durch den Zugang zu diesem Dokument das Beschlussfassungsverfahren konkret und tatsächlich beeinträchtigt werden könnte, wobei die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung bei vernünftiger Betrachtung absehbar sein muss und nicht rein hypothetisch sein darf;
P. in der Erwägung, dass der EuGH, nachdem er in dem Urteil in der Rechtssache T‑131/18 zugunsten von Frontex entschieden hatte, zwei Personen zur Zahlung eines Betrags von 23 700 EUR für die Erstattung von Rechtsberatungskosten an Frontex verurteilte, den er später auf 10 520 EUR reduzierte; in der Erwägung, dass die Bürgerbeauftragte in ihrer Entscheidung vom 15. Dezember 2022 in den Fällen 1261/2020 und 1361/2020(24) in Verbindung mit den jüngsten Praktiken im Hinblick auf den Zugang zu Dokumenten einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit von Frontex festgestellt hat, insbesondere die Weigerung der Agentur, mit Personen, die um den Zugang zu Dokumenten ersuchen, per E-Mail zu kommunizieren; in der Erwägung, dass diese Praktiken, technische Hindernisse für den Zugang zu Dokumenten zu schaffen und die Erstattung von unverhältnismäßig hohen Kosten für externe Anwälte zu verlangen, auf Mitglieder der Gesellschaft, die Frontex um den Zugang zu Dokumenten ersuchen, eine abschreckende Wirkung haben und letztlich eine Mitursache dafür werden könnten, dass das Handeln von Frontex noch intransparenter wird und die Dokumente zu den Tätigkeiten von Frontex vollständig unzugänglich werden; in der Erwägung, dass das Parlament Frontex in seiner Entschließung vom 21. Oktober 2021(25) und im Bericht der Frontex-Kontrollgruppe aufforderte, davon Abstand zu nehmen, von Antragstellern in Rechtssachen, die Anträge auf Zugang zu Informationen betreffen, eine Erstattung der mitunter unverhältnismäßig hohen Kosten für externe Anwälte zu verlangen;
Aktuelle Entwicklungen
1. betont, dass die Organe der Union verpflichtet sind, Artikel 15 Absatz 3 AEUV im Einklang mit den demokratischen Grundsätzen umzusetzen, insbesondere denjenigen, die in Artikel 10 Absatz 3 EUV und Artikel 42 der Charta festgelegt sind; weist noch einmal darauf hin, dass in Artikel 10 Absatz 3 EUV festgelegt ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen, wodurch hervorgehoben wird, dass Entscheidungen so offen und bürgernah wie möglich getroffen werden müssen; betont, dass Transparenz und ein möglichst umfassender Zugang zu Dokumenten unerlässlich sind, um die Rechenschaftspflicht und die demokratische Überwachung der Organe der Union sicherzustellen, und dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union unmittelbar von der Transparenz abhängig ist;
2. nimmt zur Kenntnis, dass bei der Kommission die meisten Erstanträge (7 445 im Jahr 2019, 8 001 im Jahr 2020, 8 420 im Jahr 2021) auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gestellt werden, gefolgt vom Rat (2 567 im Jahr 2019, 2 321 im Jahr 2020, 2 083 im Jahr 2021) und vom Parlament (645 im Jahr 2019, 442 im Jahr 2020, 499 im Jahr 2021); stellt fest, dass die Antwortquote der Organe insgesamt positiv ist (2019 lag die Antwortquote der Kommission bei 78 %, die des Rates bei 74,7 % und die des Parlaments bei 93 %, 2020 betrug sie bei der Kommission 81 %, beim Rat 84,1 % und beim Parlament 93 % und 2021 erreichte die Kommission 73,7 %, der Rat 83,3 % und das Parlament 95 %); weist jedoch darauf hin, dass durch die regelmäßigen Verzögerungen und die unbegründete Verweigerung des, auch teilweisen, Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Kontrolle der Organe der Union untergraben wird; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union nachdrücklich auf, Statistiken zu nicht eingehaltenen Fristen bei der Beantwortung von Anträgen auf Zugang vorzulegen; betont, dass im Fall der Kommission die Fristen für die Überprüfung der ersten Zugangsentscheidung in 85 % der Fälle nicht eingehalten wurden(26);
3. erklärt sich besorgt über die häufige Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, um den uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten verweigern; weist erneut darauf hin, dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle, das bzw. die sich auf eine der Ausnahmen für den Zugang zu Dokumenten nach diesem Artikel beruft, eine objektive Einzelfallbewertung vornehmen und nachweisen muss, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung des geschützten Interesses fundiert, vorhersehbar und nicht rein hypothetisch ist, und hinreichend begründen muss, wie das geschützte Interesse durch den Zugang zu dem betreffenden Dokument tatsächlich konkret beeinträchtigt würde(27); fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, diese Bewertungen in ihre Verfahren für die Bereitstellung des Zugangs zu Dokumenten zu integrieren; betont, dass es möglich sein könnte, einige Teile eines Dokuments freizugeben, während andere Teile unter Berücksichtigung des übergeordneten öffentlichen Interesses am Zugang, einschließlich der Notwendigkeit, gute Regierungsführung, Effizienz und Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen, geschützt werden müssen; hebt hervor, dass das Recht der Öffentlichkeit auf den Zugang zu Dokumenten von Arbeitsgruppen des Rates, die im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens tätig sind, in der Rechtsprechung des EuGH(28) anerkannt wurde; stellt allerdings fest, dass der Zugang weiterhin aktiv beantragt werden muss(29); stellt mit Besorgnis fest, dass Antragsteller beim Zugang zu Dokumenten häufig Probleme haben, weil die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen den Zugang auf der Grundlage von substanzlosen Argumenten verweigern oder weil mit ähnlichen Anträgen unterschiedlich verfahren wird; fordert die Organe der Union auf, bewährte Verfahren zu entwickeln, um eine einheitliche Anwendung und Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu ermöglichen; fordert ferner, dass die EU-Agenturen die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in ihren Verfahren für den Zugang zu Dokumenten umsetzen(30);
4. weist darauf hin, dass nach Ansicht der Europäischen Bürgerbeauftragten Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten und insbesondere zu legislativen Dokumenten Ausnahmecharakter haben und auf das absolut notwendige Maß beschränkt sein sollten; weist ferner darauf hin, dass jede Entscheidung über die Ablehnung des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten auf einer klar und genau definierten rechtlichen Ausnahmeregelung beruhen und ordnungsgemäß und konkret begründet werden muss, damit die Bürgerinnen und Bürger die Ablehnung des Zugangs verstehen und von den ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wirksam Gebrauch machen können; ist der Auffassung, dass mit einem proaktiveren Ansatz dazu beigetragen würde, eine wirksame Transparenz sicherzustellen und teure und aufwendige Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Organen andererseits zu verhindern;
5. bedauert, dass der Zugang zu Gutachten der Juristischen Dienste der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu stark eingeschränkt ist; betont, dass die Interessen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen bei der Einholung von Rechtsberatung und beim Erhalt von offener, objektiver und umfassender Beratung nur dann durch die Einschränkung des öffentlichen Zugangs geschützt werden dürfen, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung des Beschlussfassungsverfahrens bei vernünftiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch ist und die Inhalte der Rechtsberatung besonders sensibel sind; nimmt das Urteil des EuGH(31) zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 grundsätzlich eine Verpflichtung zur Offenlegung der Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist; nimmt zur Kenntnis, dass nach Ansicht des EuGH die einzigen möglichen Gründe für eine Ablehnung aufgrund des Schutzes der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erteilten Rechtsberatung darin bestehen, dass der Inhalt des Gutachtens besonders sensibel ist oder eine besonders große Tragweite hat, die über den Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hinausgeht; bekräftigt die Auffassung des EuGH, dass das betreffende Organ in solchen Fällen verpflichtet ist, eine ausführliche Begründung für eine solche Ablehnung zu geben;
6. nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Kommission im Jahr 2021 nach einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Vorstandsvorsitzenden eines Pharmaunternehmens über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen durch die Kommission geweigert hat, anzuerkennen, dass diese Textnachrichten unter die Begriffsbestimmung eines „Dokuments“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 fallen; weist darauf hin, dass die Kommission solche Textnachrichten zwar registrieren und suchen müsste, jedoch immer noch entscheiden könnte, der Öffentlichkeit keinen vollständigen Zugang dazu zu gewähren, wenn die in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 aufgeführten Ausnahmen, wie z. B. geschäftliche Interessen, zutreffen; weist erneut darauf hin, dass die Registrierung eines Dokuments eine Folge des Vorhandenseins eines Dokuments ist und keine Voraussetzung für dessen Vorhandensein; nimmt die Feststellung der Bürgerbeauftragten über einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission in dieser Sache zur Kenntnis(32); ist besorgt darüber, dass die Kommission der Empfehlung der Bürgerbeauftragten im Anschluss an ihre Untersuchung, erneut nach einschlägigen Textnachrichten zu suchen, nicht nachgekommen ist; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine vollständige Suche durchzuführen; bringt seine tiefe Besorgnis über die wachsende Distanz zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Organen der Union zum Ausdruck, die durch diese Situation verursacht wurde;
7. bedauert, dass die interne Strategie der Kommission in der Praxis darin besteht, Textnachrichten nicht zu registrieren, und zwar mit der Begründung, dass es sich dabei um „kurzlebige Dokumente“ handele, die aufgrund ihrer Kurzlebigkeit „nicht dazu bestimmt sind, wichtige Informationen über die Politik, die Tätigkeiten und die Entscheidungen der Kommission zu enthalten“; weist jedoch darauf hin, dass Textnachrichten in der Praxis zu diesem Zweck verwendet werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre internen Leitlinien für die Registrierung von Dokumenten mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Einklang zu bringen und Textnachrichten in Verbindung mit der Politik, den Tätigkeiten und den Entscheidungen der Kommission zu registrieren; stellt mit Interesse fest, dass es in mehreren Mitgliedstaaten zur gängigen Praxis öffentlicher Einrichtungen geworden ist, Textnachrichten zu ihren Maßnahmen, Tätigkeiten und Entscheidungen, die den Gesetzen über den Zugang zu Dokumenten unterliegen, zu archivieren;
8. stellt fest, dass die Kommission Daten gelöscht hat, darunter Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen, Berichte und interne Dokumente; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass diese Praxis zur Folge hat, dass wichtige, für politische Entscheidungen relevante Korrespondenz verschwunden ist; fordert die Kommission auf, eine systematische Registrierung und Archivierung der nicht privaten Korrespondenz im Zusammenhang mit wichtigen politischen Entscheidungen sicherzustellen;
9. bedauert, dass das Parlament Schwierigkeiten hat, von der Kommission Zugang zu vollständigen und detaillierten Informationen über die Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts zu erhalten; bedauert, dass nicht zu allen spezifischen Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere zu den Verfahren, die seit Langem anhängig sind, Übersichten über aktuelle Informationen zu den neuesten Entwicklungen proaktiv veröffentlicht werden und dass Informationen zum EU-Pilot-System, einem informellen Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zur Anwendung des Unionsrechts im Vorfeld einer möglichen Verletzung, fehlen; ist der Auffassung, dass dadurch die parlamentarische und öffentliche Kontrolle beeinträchtigt wird; fordert die Organe der Union auf, den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zu achten und diese Informationen proaktiv zu veröffentlichen;
10. bedauert, dass die Kommission nicht proaktiv Statistiken über die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen der EU, insbesondere im Zusammenhang mit den Bereichen Justiz und Inneres, veröffentlicht, wodurch die öffentliche Kontrolle von politischen Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Grundrechte in einem hohen Maß beeinträchtigt wird; fordert die Kommission auf, solche Statistiken proaktiv zu veröffentlichen, um nachzuweisen, dass diese Maßnahmen erforderlich und ihrem jeweiligen Ziel angemessen sind;
11. bedauert, dass offizielle Dokumente von den Organen der Union zu häufig als Verschlusssachen eingestuft werden; bekräftigt seinen Standpunkt zum Zugang zu Dokumenten aus früheren Berichten, dass klare und einheitliche Regeln für die Einstufung und Freigabe von Dokumenten festgelegt werden müssen und eine unabhängige EU-Behörde zur Überwachung der Durchsetzung dieser Regeln eingerichtet werden muss; bedauert, dass ernsthafte Folgemaßnahmen durch Kommission und Rat fehlen;
12. betont, dass internationale Abkommen verbindlich sind und Auswirkungen auf die Rechtsvorschriften der EU haben, und hebt hervor, dass die Verhandlungen während des gesamten Verfahrens für das Parlament transparent sein müssen, auch dadurch, dass den MdEP Zugang zu den einschlägigen Dokumenten gewährt wird; weist erneut darauf hin, dass das Parlament nach Artikel 218 AEUV in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend zu unterrichten ist;
13. nimmt zur Kenntnis, dass der Rat im Jahr 2021 von insgesamt 3 586 Dokumenten, die dem Register hinzugefügt wurden, 1 327 legislative Dokumente als „LIMITE“ eingestuft hat und dass 839 dieser Dokumente anschließend auf Antrag veröffentlicht wurden(33); betont, dass der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Dokumenten durch die unverhältnismäßige Verwendung der Einstufung als „LIMITE“ stark behindert und verzögert wird; fordert den Rat auf, seine Leitlinien für die Einstufung von Dokumenten als „LIMITE“ zu überarbeiten, um standardmäßig eine proaktive Veröffentlichung sicherzustellen, Dokumente nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen als „LIMITE“ einzustufen und eine solche Einschränkung regelmäßig zu überprüfen; bedauert, dass der Rat die verfügbaren Informationen über legislative Dokumente in einem Register bereitstellt, das unvollständig und nicht benutzerfreundlich ist;
14. bringt seine Besorgnis über die Schwierigkeiten beim Zugang zu Dokumenten einiger EU-Agenturen zum Ausdruck, durch die verhindert wird, dass Bürgerinnen und Bürger und MdEP diese effektiv kontrollieren können; ist der Ansicht, dass die Offenlegung von Treffen und Kontakten zwischen EU-Agenturen und Dritten erforderlich ist, um für mehr Transparenz zu sorgen;
15. nimmt zur Kenntnis, dass Frontex auf einer eigenen Website ein Dokumentenregister eingerichtet und im ersten Jahr nach dessen Einführung im März 2022 nahezu 2 000 Dokumente in dieses Register hochgeladen hat; bedauert jedoch, dass das Register wenige Dokumente enthält, die die Durchführung gemeinsamer Aktionen, also die Kerntätigkeit der Agentur, betreffen; betont, dass der öffentliche Zugang zu Dokumenten von Frontex für das Verständnis der Arbeit der Agentur notwendig ist und bedauert, dass im Jahr 2020 bei weniger als 5 % der Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ein vollständiger Zugang gewährt wurde, wodurch eine wirksame öffentliche Kontrolle verhindert wird; schließt sich der Empfehlung der Bürgerbeauftragten im Anschluss an ihre Initiativuntersuchung 4/2021/MHZ an, dass die Agentur einen proaktiveren Ansatz in Bezug auf die Transparenz verfolgen sollte, um eine größere Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten sicherzustellen;
16. erklärt seine tiefe Besorgnis über die lange Verzögerung, mit der die MdEP Zugang zum Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) über das Fehlverhalten mehrerer Bediensteter von Frontex, einschließlich der obersten Führungsebene, in Verbindung mit ihrer operativen Tätigkeit erhalten haben; ist besorgt darüber, dass sowohl der Verwaltungsrat von Frontex als auch das OLAF versäumt haben, die Verantwortlichkeit für den Bericht und die Beschlussfassungsverfahren für seine Veröffentlichung zu definieren, nachdem MdEP und die Bürgerbeauftragte dies gefordert hatten; betont, dass die Entscheidung, den Bericht des OLAF nicht umgehend allen MdEP zur Verfügung zu stellen, im Widerspruch zu der Notwendigkeit einer demokratischen Kontrolle der Agentur stehen könnte; fordert, dass die Ergebnisse der weiteren Berichte des OLAF über Frontex öffentlich zugänglich gemacht werden, und fordert, dass den MdEP der sofortige Zugang zu diesen zusätzlichen Berichten gewährt wird, wenn sie fertiggestellt sind, um die Kontrolle der Agentur durch die MdEP sicherzustellen;
17. ist zutiefst besorgt darüber, dass MdEP, ehemalige MdEP und Bedienstete des Europäischen Parlaments beschuldigt werden, Korruption begangen, Geld gewaschen und sich an einer kriminellen Organisation beteiligt zu haben, um im Gegenzug Einfluss auf die Entscheidungen des Parlaments zu nehmen; weist erneut darauf hin, dass Transparenz und Zugang zu Dokumenten wichtig sind, um Korruption zu verhindern und zu bekämpfen sowie die Rechenschaftspflicht von Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sicherzustellen; stellt fest, dass durch ein hohes Maß an Transparenz, auch im Hinblick auf den Zugang zu Dokumenten, die Verfolgung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Beschlussfassungsverfahren erleichtert wird und zur Aufdeckung krimineller Aktivitäten beigetragen werden kann; weist erneut auf die in seinen Entschließungen vom 15. Dezember 2022 und 16. Februar 2023 dargelegten Empfehlungen hin und fordert ihre zügige und vollständige Umsetzung;
18. begrüßt, dass der Sonderausschuss zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (INGE 2) damit betraut wurde, mögliche Defizite in den Regeln des Parlaments zu ermitteln und Vorschläge für Reformen zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in das Parlament zu machen und gleichzeitig das Recht der MdEP auf die freie Ausübung ihrer Mandate zu schützen; fordert, dass die abschließenden Empfehlungen des INGE 2 zügig umgesetzt werden; bekräftigt seine Forderung der Einführung einer verbindlichen Verpflichtung für alle MdEP, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Bediensteten, alle geplanten Treffen mit Personen außerhalb des Parlaments zu veröffentlichen, wenn diese Treffen im Zusammenhang mit einem Bericht, einem Initiativbericht oder einer Entschließung des Europäischen Parlaments stehen;
19. fordert mehr Transparenz in Bezug auf die nationalen Anträge auf EU-Finanzmittel, die Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und die Ausführung von EU-Mitteln;
20. bedauert zutiefst, dass nach wie vor kein vollständiger und öffentlich zugänglicher Überblick über die Drittländern zur Erleichterung der Zusammenarbeit in Migrationsangelegenheiten bereitgestellten EU-Mittel verfügbar ist; fordert die Kommission auf, die Transparenz sicherzustellen, unter anderem durch die Erstellung eines klaren Überblicks über alle Instrumente im Rahmen des Unionshaushalts, die für die Finanzierung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich des Migrationsmanagements verwendet werden, auch durch Bereitstellung von Informationen über Höhe, Zweck und Quelle der Finanzierung sowie ausführliche Angaben zu anderen möglichen, von EU-Agenturen wie Frontex erbrachten Unterstützungsmaßnahmen, damit das Parlament und die Öffentlichkeit die Kontrolle der Ausführung des Unionshaushalts wirksam wahrnehmen können; fordert die Kommission auf, eine genaue Methodik für die Nachverfolgung der für die Bereiche Migration und Zwangsumsiedlung vorgesehenen 10 % der Ausgaben zu entwickeln und umzusetzen, damit wirksam für angemessene Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf diese Ausgaben gesorgt wird, wie in der Verordnung (EU) 2021/947(34) gefordert;
21. lobt den EuGH dafür, dass er die Verkündung seiner Urteile und die Verlesung der Schlussanträge des Generalanwalts live auf seiner Website überträgt, sodass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Verhandlungen unter den gleichen Bedingungen zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend; fordert den EuGH auf, auch alle anderen Verhandlungen live zu übertragen;
22. betont, dass die Transparenz der Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren verbessert werden muss; bedauert die fehlende Transparenz im Hinblick auf Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten und Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, die Einhaltung von Artikel 218 AEUV sicherzustellen und der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsverfahren Zugang zu einschlägigen Dokumenten, wie z. B. an die Mitgliedstaaten übermittelte Dokumente, zu gewähren;
Gesetzgebung – Sachstand
23. betont, dass sich das Recht auf Zugang zu Dokumenten seit dem Inkrafttreten des EUV und des AEUV auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erstreckt(35); stellt fest, dass das derzeitige Transparenzniveau angesichts der in den Verträgen verankerten verstärkten Transparenzverpflichtungen bei einer Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht gesenkt werden sollte; betont, dass der einschlägigen Rechtsprechung eine entscheidende Rolle dabei zukommt, die Verordnung auf dem neuesten Stand zu halten(36); betont, dass es wichtig ist, die einschlägige Rechtsprechung zu kodifizieren, die Transparenz weiter zu stärken und die Rechenschaftspflicht innerhalb der EU sicherzustellen;
24. weist erneut darauf hin, dass ein Dokument nicht durch seinen Datenträger oder die Tatsache, dass es registriert wurde, zu einem Dokument eines bestimmten Organs wird, sondern vielmehr durch die Tatsache, dass sein Inhalt einen Sachverhalt betrifft, der sich auf Maßnahmen, Tätigkeiten und Entscheidungen bezieht, die in den Zuständigkeitsbereich dieses Organs fallen;
Empfehlungen
25. begrüßt die Absicht der Kommission, die Transparenz innerhalb der EU auf der Grundlage des Konzepts „Transparenz als Standard“ zu erhöhen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, keinen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 in Erwägung zu ziehen, mit dem die Standards für die Transparenz und den Zugang zu Dokumenten reduziert würden; bedauert, dass die Verhandlungen seit Langem zum Stillstand gekommen sind, und fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Verhandlungen mit den anderen Organen auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission von 2008 und 2011 wiederaufzunehmen; stellt fest, dass bei einer Reform zentrale Fragen wie die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auf alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, der Umfang der Ablehnungsgründe für die Gewährung des Zugangs zu Dokumenten, die Begriffsbestimmung für „Dokument“, die Prüfung des öffentlichen Interesses, die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens und der Widerstand gegen Gruppenfreistellungen behandelt sowie die Rechtsprechung des EuGH und des EGMR einbezogen und die neuen technologischen Entwicklungen berücksichtigt werden müssen; fordert die Organe der Union auf, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um letztendlich sicherzustellen, dass die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihr Recht auf Zugang zu Dokumenten in vollem Umfang wahrnehmen und damit ihre Kontrollfunktion gegenüber den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ausüben können;
26. bedauert, dass sich das Parlament wiederholt geweigert hat, öffentlichen Zugang zu Dokumenten zu gewähren, selbst nachdem diese Praxis von der Bürgerbeauftragten als Missstand in der Verwaltungstätigkeit eingestuft wurde, und fordert es auf, mit gutem Beispiel voranzugehen; fordert mehr Transparenz, unter anderem durch besseren Zugang zu Dokumenten, um die öffentliche Kontrolle zu ermöglichen;
27. hebt vor dem Hintergrund der jüngsten Skandale die Risiken von Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit hervor; bedauert zutiefst, dass die Kommission, der Rat und die sonstigen Stellen der EU zu häufig ohne angemessene Begründung auf Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestehen; ist der Ansicht, dass Anträge auf Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit angemessen geprüft werden sollten; fordert, dass für Anträge auf den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sitzungen der Organe der Union eindeutige Kriterien und Regeln entwickelt werden;
28. fordert die Kommission auf, mehr Transparenz mit Blick auf Verträge mit Dritten walten zu lassen; fordert die Kommission auf, im Vergleich zu ihren derzeit angewandten Verfahren proaktiver vorzugehen, indem sie möglichst viele Informationen über die Ausschreibungsverfahren veröffentlicht;
29. begrüßt die praktischen Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Aufzeichnung von Text- und Sofortnachrichten, die von Bediensteten in ihrer beruflichen Eigenschaft versandt oder empfangen werden(37); stellt fest, dass arbeitsbezogene Text- und Sofortnachrichten „Dokumente“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sind, und fordert die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, dies ebenfalls anzuerkennen, den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten entsprechend Folge zu leisten und diese Folgemaßnahmen zu veröffentlichen; fordert die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, den Begriff „Dokument“ weit auszulegen, was in einer Informationsgesellschaft und vor dem Hintergrund neuer Kommunikationsformen, die zur Erörterung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Politik, Tätigkeiten und Entscheidungen eingesetzt werden, besonders wichtig ist;
30. begrüßt die Leitlinien der Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2021 für die EU-Verwaltung über Strategien und Verfahren zur Umsetzung des Rechts auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Hinblick auf die Verbesserung der internen Verfahren, um den Prozess für die Bürgerinnen und Bürger einfach und offen zu gestalten, z. B. durch die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit über die Beantragung des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten, über das Verfahren, das die Organe bei der Bearbeitung von Anträgen anwenden, und über die Rechtsmittel(38); fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, diese Leitlinien als Grundlage für ihre Verfahren für den Zugang zu Dokumenten heranzuziehen;
31. fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, auf ihren jeweiligen Websites Informationen darüber zu veröffentlichen, welche Angaben ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 enthalten sollte, um die Bearbeitung der Anträge zu vereinfachen;
32. hebt hervor, dass Transparenz und uneingeschränkter Zugang zu den Dokumenten der Organe die Regel sein müssen und dass Ausnahmen von dieser Regel unter Berücksichtigung des übergeordneten Interesses der Öffentlichkeit an der Offenlegung streng ausgelegt werden müssen; fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, Dokumente proaktiv auf ihren Websites zu veröffentlichen und den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach diesen Dokumenten zu erleichtern, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen; hebt hervor, dass es für die Bürgerinnen und Bürger ein Hemmnis für die Wahrnehmung ihres Rechts auf Beantragung des Zugangs sein kann, wenn nicht bekannt ist, ob Dokumente tatsächlich vorhanden sind; betont, dass es in den Verträgen und in der Charta rechtlich vorgeschrieben und eine Grundvoraussetzung für demokratische Kontrolle und Demokratie insgesamt ist, dass dafür Sorge getragen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger das Gesetzgebungsverfahren verstehen, detailliert nachvollziehen und sich daran beteiligen können; betont, dass die Bürgerinnen und Bürger dem EuGH(39) zufolge auch in der Lage sein müssen, das Beschlussfassungsverfahren in den an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten vorbereitenden Gremien im Detail zu verfolgen, und Zugang zu allen einschlägigen Informationen haben müssen; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, eine Politik der „Transparenz durch Gestaltung“ zu verfolgen und Dokumente im Zusammenhang mit Rechtssetzungsdossiers, einschließlich der Dokumente, die Teil eines Gesetzgebungsverfahrens sind oder damit in Zusammenhang stehen, sowie Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs, proaktiv, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und auf benutzerfreundliche und zugängliche Weise zu veröffentlichen; ist der Ansicht, dass Trilogdokumente wie Tagesordnungen, Zusammenfassungen von Ergebnissen, Protokolle und allgemeine Ausrichtungen des Rates, mit Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang stehen und als legislative Dokumente behandelt werden sollten; fordert die Organe der Union auf, dem Urteil des EuGH in der Rechtssache T‑540/15(40) über den Zugang zu Trilogdokumenten uneingeschränkt nachzukommen; fordert die Organe der Union und insbesondere den Rat nachdrücklich auf, ihre Regeln und Verfahren zur Transparenz der Gesetzgebung, einschließlich der Zugänglichkeit und Klassifizierung von legislativen Dokumenten, zu verbessern; fordert Frontex erneut auf, es unverzüglich zu unterlassen, in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf den Zugang zu Informationen von Antragstellern eine Erstattung der Kosten für externe Anwälte zu verlangen(41);
33. begrüßt die neuen Transparenzmaßnahmen, die der Rat 2020 im Einklang mit den Vorschlägen der Bürgerbeauftragten im Rahmen ihrer Untersuchungen der Transparenz im Rat und in Trilogen(42) getroffen hat, um die proaktive Offenlegung von legislativen Dokumenten, einschließlich Fortschrittsberichten über Verhandlungen über Gesetzesentwürfe und Mandaten des Rates für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, auszuweiten und sicherzustellen, dass die Anwendung der Klassifizierung „LIMITE“ für solche Dokumente eingeschränkt wird, sowohl hinsichtlich der Anzahl der Dokumente mit dieser Klassifizierung als auch hinsichtlich der Gültigkeitsdauer dieser Klassifizierung; bedauert, dass es zwischen den Ratsvorsitzen nach wie vor Unterschiede bei ihren Herangehensweisen zur proaktiven Veröffentlichung von Dokumenten gibt; besteht darauf, dass die systematische Veröffentlichung des Mandats zur Aufnahme von Trilogverhandlungen und des endgültigen Standpunkts des Rates, mit dem das Ergebnis der Verhandlungen gebilligt wird, das absolute Minimum darstellt, und dass der Rat, um der Transparenz des Europäischen Parlaments in den Legislativverhandlungen zu entsprechen, auch systematisch die Identität der Mitgliedstaaten erfassen sollte, wenn sie ihre Standpunkte im Rat zum Ausdruck bringen; fordert, dass auf der Grundlage der Initiative des finnischen Vorsitzes im Rat der EU ständige Leitlinien, die für alle Ratsvorsitze verbindlich sind, festgelegt werden;
34. fordert den Rat auf, seine Kontakte mit Lobbyisten proaktiv zu veröffentlichen; fordert den Rat auf, den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und dem Generalsekretariat über Maßnahmen zur Verbesserung der Kohärenz, Standardisierung und Klarheit der Dokumentenverwaltung im gesamten Rat wieder aufzunehmen; betont, dass der Rat Dokumente zeitnah veröffentlichen muss;
35. begrüßt die Absicht der Kommission, neue interne Leitlinien für die Transparenz und den Zugang zu Dokumenten auszuarbeiten, und fordert andere Organe auf, dieser Initiative zu folgen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Leitlinien auf eine Politik der „Transparenz durch Gestaltung“ ausgerichtet sind und dass darin der einschlägigen Rechtsprechung und den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten(43) aus den letzten Jahren Rechnung getragen wird;
36. fordert die Kommission und die anderen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, bei der Veröffentlichung von Dokumenten und Statistiken über die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten proaktiver vorzugehen, da mit solchen Informationen dazu beigetragen würde, die proaktive Vorgehensweise der Organe beim Zugang zu Dokumenten zu bewerten;
37. bekräftigt seine nachdrückliche Forderung an die Organe der Union, ihre Arbeit an der Einrichtung einer speziellen und benutzerfreundlichen gemeinsamen Datenbank zum jeweiligen Stand der laufenden Gesetzgebungsdossiers (gemeinsame Gesetzgebungsdatenbank) wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016(44) vereinbart zu beschleunigen, um für eine größere Transparenz zu sorgen; betont, dass Dokumente, die veröffentlicht werden, in einem durchsuchbaren und maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden sollten;
38. fordert alle Organe der Union auf, dafür zu sorgen, dass alle amtlichen Dokumente systematisch in einem offenen, benutzerfreundlichen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, was insbesondere für Zahlenangaben oder finanzielle Daten unerlässlich ist, und sicherzustellen, dass in der Vergangenheit veröffentlichte Dokumente in demselben Format vorliegen; fordert, dass Artikel 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung geändert wird, um sicherzustellen, dass die Daten in einem offenen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden; fordert alle Organe der Union auf, eine Erhöhung der Zahl an Dokumenten, die sie in ihren öffentlichen Registern direkt zur Verfügung stellen, und eine Erweiterung der Kategorien dieser Dokumente in Betracht zu ziehen und die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit der Dokumente auf ihren Internetseiten zu verbessern; ist der Auffassung, dass zu den Kategorien von Dokumenten, die über das öffentliche Register des Parlaments direkt zugänglich gemacht werden müssen, auch vorbereitende legislative Dokumente gehören sollten, unabhängig davon, ob sie vom Parlament allein oder gemeinsam mit den anderen Organen verfasst wurden, etwa die Dokumente aus politischen und fachlichen Trilogen, einschließlich aller Fassungen des gemeinsamen mehrspaltigen Dokuments, auf das im Verhaltenskodex für Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Bezug genommen wird, vorbehaltlich der in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofs vorgesehenen Ausnahmen;
39. ist der Ansicht, dass mit der derzeitigen Möglichkeit, sich über das frühere Abstimmungsverhalten von MdEP zu informieren – über PDF-Dateien auf der Website des Parlaments, in denen hunderte Abstimmungen aufgelistet sind – weder der Benutzerfreundlichkeit noch der Transparenz gedient wird; fordert das Präsidium des Parlaments auf, ein benutzerfreundliches System zu entwickeln, bei dem für jede namentliche Abstimmung gleichzeitig der Text, über den abgestimmt wurde, und die Abstimmungsergebnisse nach Fraktion und nach MdEP aufgeführt werden; fordert, dass die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen, die Angaben über die Anwesenheit der MdEP und die zur Abstimmung gestellten Texte in maschinenlesbarem Format zur Verfügung gestellt werden;
40. weist erneut darauf hin, dass ein Antrag auf Zugang zu einem Dokument unverzüglich bearbeitet werden muss(45); stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Bürgerbeauftragte viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über extreme Verzögerungen beim Zugang zu angeforderten Dokumenten erhält; unterstützt die Ansicht der Bürgerbeauftragten, dass ein verzögerter Zugang in der Praxis einem verweigerten Zugang gleichkommt und dass die Verwaltungsverfahren gestrafft werden sollten, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig Zugang zu Dokumenten erhalten; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, die Einhaltung der Fristen sicherzustellen, mehr Daten darüber bereitzustellen, inwieweit sie Fristen einhalten, und Antragstellern gegenüber zu begründen, warum Fristen nicht eingehalten wurden; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Fristen durch andere Organe der Union durchzusetzen; betont, dass die proaktive Veröffentlichung von Dokumenten im Register die beste Lösung ist, um die Zahl der Anträge auf Zugang zu Dokumenten zu verringern und Verzögerungen zu vermeiden;
41. betont, dass die Pandemie und die Änderungen in den Arbeitsabläufen der Organe der Union eine Verlangsamung der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten zur Folge haben; betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Organe Mechanismen einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass auch im Krisenfall ein Höchstmaß an Transparenz und der Zugang zu Dokumenten aufrechterhalten wird;
42. stellt mit Besorgnis fest, dass die Bürgerinnen und Bürger die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten oder das Ausbleiben einer zeitnahen und fristgerechten Antwort derzeit nur anfechten können, indem sie eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragen einreichen, deren Empfehlungen leider nicht rechtsverbindlich sind, oder indem sie gegen das betreffende Organ ein Gerichtsverfahren beim EuGH anstrengen, das mit einem extrem langwierigen und kostenintensiven Prozess mit ungewissem Ausgang verbunden ist, was für Bürgerinnen und Bürger, die eine Entscheidung über die Verweigerung des (teilweisen) Zugangs anfechten wollen, eine unzumutbare und abschreckende Belastung darstellt; weist darauf hin, dass dies in der Praxis bedeutet, dass es keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen einen abschlägigen Bescheid auf einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten gibt; fordert die Organe der Union auf, den Entscheidungen und Empfehlungen der Bürgerbeauftragten dennoch vollständig und zügig nachzukommen; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf, zugänglichere und weiter vereinfachte Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen bei Bedarf anfechten können, einzuführen; empfiehlt in diesem Zusammenhang die Benennung hoher Beamter oder unabhängiger Sachverständiger, die in der Lage sind, Beschwerden über Anträge auf Zugang zu Dokumenten ohne unangemessene Verzögerung zu prüfen; betont, dass die Belastung der Zivilgesellschaft mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten mit Blick auf ihren Zugang zur Justiz in Verbindung mit dem Zugang zu Dokumenten eine abschreckende Wirkung hat, obwohl der Zugang zu Dokumenten ein Grundrecht ist, das in Artikel 42 der Charta verankert ist, und dass durch diese Belastung außerdem das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gemäß Artikel 47 der Charta beeinträchtigt wird;
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43. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Urteil des EuGH vom 1. Juli 2008, Königreich Schweden und Maurizio Turco/Rat der Europäischen Union, C‑39/05 P und C‑52/05, ECLI:EU:C:2008:374; und Urteil des EuGH vom 17. Oktober 2013, Rat der Europäischen Union/Access Info Europe, C‑280/11P, ECLI:EU:C:2013:671.
Europäische Bürgerbeauftragte: Entscheidung betreffend die Weigerung des Rates der Europäischen Union, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Entwurf des „Gesetzes über digitale Märkte“ zu gewähren. 27. Juni 2022.
Europäische Bürgerbeauftragte: Entscheidung betreffend die Weigerung des Rates der Europäischen Union, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Entwurf des „Gesetzes über digitale Märkte“ zu gewähren. 27. Juni 2022.
Europäische Bürgerbeauftragte: Entscheidung über Fragen im Zusammenhang mit der Art der Kommunikation der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mit den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf ihr Portal für den Zugang zu Dokumenten. 15. Dezember 2022.
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2019 sind (ABl. L 47 vom 25.2.2022, S. 11).
Europäische Bürgerbeauftragte: Ombudsstelle ersucht Kommission, sich dringend mit systemischen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu befassen. 28. März 2023.
Urteil des EuGH vom 22. März 2018, Emilio De Capitani/Europäisches Parlament, T‑540/15, ECLI:EU:T:2018:167; Urteil des EuGH vom 1. Juli 2008, Königreich Schweden und Maurizio Turco/Rat der Europäischen Union, C‑39/05 P und C‑52/05, ECLI:EU:C:2008:374.
Europäische Bürgerbeauftragte: Entscheidung zur Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Textnachrichten zu gewähren, die zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Geschäftsführer eines Pharmaunternehmens über den Erwerb eines COVID-19-Impfstoffs ausgetauscht wurden. 16. September 2021.
Entwurf des zwanzigsten Jahresberichts des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1).
Siehe zum Beispiel das Urteil des EuGH vom 18. Juli 2017, Kommission/Patrick Breyer, T‑213/15, ECLI:EU:C:2017:563, das Urteil des EuGH vom 1. September 2021, Andrea Homoki/Kommission, T‑517/19, ECLI:EU:T:2021:529 und das Urteil des EuGH vom 21. April 2021, Laurent Pech/Rat der Europäischen Union, T‑252/19, ECLI:EU:T:2021:203.
Europäische Bürgerbeauftragte: Closing note on the strategic initiative on how EU institutions, bodies, offices and agencies record text and instant messages sent/received by staff members in their professional capacity (Abschließende Anmerkungen zur strategischen Initiative zur Aufzeichnung von Text- und Sofortnachrichten, die von Bediensteten in ihrer beruflichen Eigenschaft versandt oder empfangen werden, durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU). 13. Juli 2022.
Europäische Bürgerbeauftragte: A short guide for the EU administration on policies and practices to give effect to the right of public access to documents (Ein kurzer Leitfaden für die EU-Verwaltung über Strategien und Verfahren zur Umsetzung des Rechts auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten). 27. Oktober 2021.
Beschluss (EU, Euratom) 2021/1613 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für das Haushaltsjahr 2019 (ABl. L 340 vom 24.9.2021, S. 324).
Siehe zum Beispiel die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten in der Sache 2142/2018/EWM über die Weigerung der Europäischen Kommission, Zugang zu den Standpunkten der Mitgliedstaaten zu einem Leitfaden für die Risikobewertung von Pestiziden bei Bienen zu gewähren, das Urteil des EuGH vom 14. September 2022, Pollinis France/Kommission, T‑371/20 und T‑554/20, ECLI:EU:T:2022:556 und das Urteil des EuGH vom 22. März 2018, Emilio De Capitani/Europäisches Parlament, T‑540/15, ECLI:EU:T:2018:167.
Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung (ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1).