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Verfahren : 2022/0100(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0050/2023

Eingereichte Texte :

A9-0050/2023

Aussprachen :

PV 29/03/2023 - 12
CRE 29/03/2023 - 12
PV 15/01/2024 - 14
CRE 15/01/2024 - 14

Abstimmungen :

PV 30/03/2023 - 5.7
CRE 30/03/2023 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung
PV 16/01/2024 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0093
P9_TA(2024)0001

Angenommene Texte
PDF 129kWORD 52k
Dienstag, 16. Januar 2024 - Straßburg
Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
P9_TA(2024)0001A9-0050/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (COM(2022)0151 – C9-0143/2022 – 2022/0100(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0151),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0143/2022),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juni 2022(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9-0050/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 365 vom 23.9.2022, S. 50.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 30. März 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte_P9_TA(2023)0093).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Januar 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
P9_TC1-COD(2022)0100

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2024/590.)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen