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Verfahren : 2023/3021(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0062/2024

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B9-0062/2024

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Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0021

Angenommene Texte
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Mittwoch, 17. Januar 2024 - Straßburg
Die geplante Auflösung von zentralen Strukturen zur Korruptionsbekämpfung in der Slowakei und die Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit
P9_TA(2024)0021B9-0062/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2024 zu der geplanten Auflösung von zentralen Strukturen zur Korruptionsbekämpfung in der Slowakei und den Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit (2023/3021(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 2, 4, 6, 7 und 10 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Artikel 11, 12, 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. März 2019 zur Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der Korruption in der EU, insbesondere in Malta und in der Slowakei(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zum Schutz investigativ tätiger Journalisten in Europa: der Fall des slowakischen Journalisten Ján Kuciak und von Martina Kušnírová(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2023 mit dem Titel „Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ (COM(2023)0800),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Slowakei in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Korruption in großem Maßstab und organisierter Kriminalität verstärkt hat, woraufhin mehrere ehemalige ranghohe Beamte wegen Bestechung angeklagt und rechtskräftig verurteilt worden sind; in der Erwägung, dass die slowakische Sonderstaatsanwaltschaft, die ihre Tätigkeit am 1. September 2004 aufgenommen hat, und die slowakische Polizei bei der Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Korruption und schweren Straftaten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Veruntreuung von EU-Mitteln, eine maßgebliche Rolle spielen;

B.  in der Erwägung, dass die geringe Zahl der untersuchten Fälle und das Fehlen eines wirksamen Mechanismus zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität in der Slowakei die Hauptgründe für die Einrichtung der Sonderstaatsanwaltschaft in der Slowakei waren; in der Erwägung, dass es in mehreren anderen Mitgliedstaaten eine ähnliche Fachinstitution gibt, darunter die kürzlich eingerichtete spezialisierte Europäische Staatsanwaltschaft auf EU-Ebene, die von der Slowakei im Rat gebilligt wurde;

C.  in der Erwägung, dass die neue Regierung beschlossen hat, die Sonderstaatsanwaltschaft aufzulösen und das Strafmaß für schwere Straftaten, einschließlich Korruption und Umweltkriminalität, zu verringern, indem das Strafgesetzbuch durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren zu Beginn ihres Mandats geändert wird;

D.  in der Erwägung, dass es wegen des beschleunigten Verfahrens keine Möglichkeit einer konstruktiven öffentlichen Debatte oder eines ordnungsgemäßen demokratischen Prozesses gibt; in der Erwägung, dass mehr als 20 000 Bürger wiederholt auf die Straße gegangen sind, um gegen den umstrittenen Entwurf zu protestieren; in der Erwägung, dass mehr als 100 000 Bürger zwei Petitionen gegen die Vorhaben der Regierung und das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die slowakische Staatspräsidentin ihre tiefe Besorgnis über den Vorschlag und das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebracht und erklärt hat, dass sie ein Veto gegen das Gesetz einlegen werde; in der Erwägung, dass die Kommission im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Slowakei empfohlen hat, für eine wirksame öffentliche Konsultation und die Einbeziehung der Interessenträger in den Rechtsetzungsprozess zu sorgen;

E.  in der Erwägung, dass sich die slowakische Regierung bislang während des gesamten beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens weigert, Analysen von Sachverständigen und Ansichten der Zivilgesellschaft und der Kommission zu berücksichtigen, einschließlich der geäußerten großen Besorgnis, dass man mit den vorgeschlagenen Änderungen die Korruptionsbekämpfung untergraben würde;

F.  in der Erwägung, dass der Innenminister gleichzeitig tiefgreifende personelle Veränderungen vorgenommen und erhebliche strukturelle und organisatorische Änderungen innerhalb der slowakischen Polizei und anderen unabhängigen demokratischen Institutionen angekündigt hat, unter anderem in Bezug auf Ermittler, die in Fällen schwerer Kriminalität und Korruption in großem Maßstab in der nationalen Strafverfolgungsbehörde der Slowakei tätig sind, was Zweifel an den Beweggründen für diese Umgestaltung aufkommen lässt; in der Erwägung, dass die slowakische Regierung Mitglieder des Justizrats der Slowakischen Republik vor Ablauf ihres Mandats und ohne angemessene Begründung ausgetauscht hat;

G.  in der Erwägung, dass die slowakische Regierung dem Parlament Rechtsvorschriften vorgeschlagen hat, mit denen man den Schutz von Hinweisgebern für Polizeibeamte abschaffen, das Recht auf freie Meinungsäußerung untergraben und die Rechte aller Menschen in der Slowakei durch eine willkürliche, subjektive Bewertung einschränken würde, was gegen die Grundsätze der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern(3) verstößt;

H.  in der Erwägung, dass laut einer Erklärung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vom 18. Dezember 2023 einige von der slowakischen Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderungen hinsichtlich grundlegender Rechts- und Strafverfolgungsrahmen eine Gefahr für den wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sowie für ihren Rahmen für die Korruptionsbekämpfung darstellen könnten und nicht mehr sicherstellen würden, dass Straftaten zulasten des EU-Haushalts in der Slowakei mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden; in der Erwägung, dass die Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft die Zusammenarbeit und Koordinierung mit der EUStA, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untergraben könnte;

I.  in der Erwägung, dass der slowakische Ministerpräsident oftmals eine spaltende Sprache verwendet, um die slowakische Gesellschaft zu polarisieren; in der Erwägung, dass ein respektvoller Meinungsaustausch zwischen führenden Politikern und allen Bürgern, einschließlich Schülern und Studenten, für das reibungslose Funktionieren der Demokratie von wesentlicher Bedeutung ist;

J.  in der Erwägung, dass in der Vergangenheit öffentliche verbale Angriffe von Politikern in der Slowakei auf Journalisten, die Zivilgesellschaft und schutzbedürftige Gruppen einen Nährboden für Hetze geschaffen haben, der bereits schwere Gewaltverbrechen zur Folge hatte, darunter die Morde an Ján Kuciak und Martina Kušnírová; in der Erwägung, dass Ján Kuciak sich auf die Berichterstattung über Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Korruption und Geldwäsche in großem Maßstab spezialisiert und Recherchen zu mehreren Geschäftsleute mit Verbindungen zu ranghohen Politikern angestellt hatte; in der Erwägung, dass der Mord an Ján Kuciak und Martina Kušnírová einer der komplexesten Fälle ist, die von der Sonderstaatsanwaltschaft untersucht und beaufsichtigt werden; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass die Akte einem anderen Staatsanwalt übergeben wird, wenn die Sonderstaatsanwaltschaft aufgelöst wird;

1.  ist zutiefst besorgt über das ungerechtfertigte beschleunigte Gesetzgebungsverfahren der slowakischen Regierung, insbesondere in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuchs und die Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft, wodurch die Integrität der Gerichtsverfahren gefährdet, die Betrugsbekämpfung der Europäischen Union untergraben und der Schutz der finanziellen Interessen der EU und der natürlichen Umwelt in der Slowakei aufs Spiel gesetzt wird; fordert die slowakische Regierung auf, diese Änderungen im Hinblick auf ihre möglichen Folgen für die Rechtsstaatlichkeit, die finanziellen Interessen der EU und den EU-Rahmen für die Korruptionsbekämpfung zu überdenken; fordert die slowakische Regierung auf, die verbindlichen Grundsätze der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern einzuhalten und die vorgeschlagenen Änderungen beim Schutz von Hinweisgebern in der Slowakei zu überdenken; ist besonders besorgt darüber, dass Hinweisgebern rückwirkend ihr Schutz entzogen werden kann, was zu fehlender Rechtssicherheit führt; stellt fest, dass die slowakische Dienststelle für den Schutz von Hinweisgebern die Kommission auf diese Probleme aufmerksam gemacht hat;

2.  weist darauf hin, dass jede Reform des Strafrechts ausreichende und angemessene Garantien enthalten muss, mit denen man die Fortsetzung und Wirksamkeit neuer und laufender Strafverfahren, insbesondere in Bezug auf Korruption in großem Maßstab, sicherstellt und die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwaltschaft gemäß den Empfehlungen der Kommission in den aufeinanderfolgenden Berichten über die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass eine Neuzuweisung der Fälle des Sonderstaatsanwalts zu erheblichen Verzögerungen führen kann und dass einige Fälle aufgrund der Verjährungsfrist deswegen eingestellt werden könnten; fordert die Regierung nachdrücklich auf, der seit langem bestehenden Forderung nach einer Reform von § 363 des slowakischen Strafprozessgesetzes nachzukommen und die Möglichkeit einzuführen, eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts, kein Strafverfahren einzuleiten, anzufechten sowie andere Maßnahmen oder Schutzgarantien zur Verhinderung eines Missbrauchs dieser Bestimmung einzuführen;

3.  betont, dass ein gründliches öffentliches Verfahren erforderlich ist, bei dem die Stellungnahmen von Sachverständigen und einschlägigen Institutionen wie der Venedig-Kommission berücksichtigt werden, wozu auch angemessene Konsultationen der Interessenträger und der Öffentlichkeit auf nationaler und EU-Ebene zu etwaigen Änderungen des derzeitigen Strafgesetzbuchs und der Strukturen, die mit der Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten, einschließlich Korruptionsfällen in der Slowakei, betraut sind, gehören;

4.  fordert eine angemessenere personelle und finanzielle Ausstattung für Ermittlungen in Korruptionsfällen und eine bessere Abstimmung zwischen den Ermittlern und Staatsanwälten gemäß der Empfehlung der EUStA im Sinne einer wirksameren Untersuchung von Korruptionsdelikten;

5.  fordert die Kommission auf, diese Entwicklungen genau zu überwachen und darüber zu informieren sowie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere bei Fällen der Korruption in großem Maßstab, und die finanziellen Interessen der EU zu schützen;

6.  würdigt und unterstützt die wichtige Rolle und das Engagement von Bürgern und nichtstaatlichen Organisationen beim Schutz und bei der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; fordert, dass die Interessenträger in den Rechtsetzungsprozess einbezogen werden, insbesondere bei der Anwendung von beschleunigten Verfahren;

7.  zollt Ján Kuciak sechs Jahre nach seiner Ermordung und seiner immens wichtigen Arbeit als investigativer Journalist Anerkennung; fordert die staatlichen Stellen der Slowakei auf, dafür zu sorgen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird;

8.  fordert alle führenden Politiker nachdrücklich auf, konstruktiv und respektvoll mit den Bürgern zusammenzuarbeiten, indem sie die Grundsätze der demokratischen Debatte wahren und die öffentlichen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit und die Freiheit der Lehre achten; fordert daher Regierungsbeamte auf, von verbalen Angriffen auf einzelne Personen, Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft abzusehen; hebt die Pflicht von Amtsträgern und Regierungsbeamten hervor, allen Bürgern zu dienen, insbesondere in einem Land, in dem in der Vergangenheit hassmotivierte Straftaten begangen wurden und ein Journalist ermordet worden ist;

9.  verurteilt die unangemessenen und respektlosen Äußerungen des Ministerpräsidenten, die sich unter anderem gegen einen Studenten gerichtet haben, der sich für eine Initiative zur Förderung eines akademischen Austauschs über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei einsetzt; fordert die Regierungsbeamten auf, die Rechtmäßigkeit von Gerichtsurteilen nicht in Frage zu stellen; ist zutiefst besorgt über die angekündigten Pläne zur Einführung von Rechtsvorschriften, die den zivilgesellschaftlichen Raum unter anderem durch die Einschränkung der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und die Stigmatisierung von Organisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten, aushöhlen würden;

10.  warnt vor jeglicher politischen Einflussnahme auf die redaktionelle Unabhängigkeit und journalistische Integrität; nimmt mit Besorgnis die geplante Umstrukturierung des Rundfunks und Fernsehens der Slowakei, der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt des Landes, zur Kenntnis; betont, wie wichtig es ist, freie und unabhängige Medien als Eckpfeiler einer demokratischen Gesellschaft zu erhalten;

11.  bedauert die Entscheidung des Ministerpräsidenten und mehrerer Regierungsbeamter, die Kommunikation mit bedeutenden Medienunternehmen einzustellen, und stellt fest, dass dies ein erhebliches Hindernis für das Recht der Öffentlichkeit ist, einschlägige Informationen von der Regierung zu erhalten; betont, dass durch solche Maßnahmen die Freiheit und Transparenz der Medien eingeschränkt und zur Verbreitung manipulativer Desinformation im öffentlichen Raum beigetragen wird;

12.  fordert die slowakische Regierung auf, den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit mit den EU-Organen zu wahren;

13.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der Europäischen Staatsanwaltschaft zu übermitteln.

(1) ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 107
(2) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 111.
(3) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen