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Verfahren : 2023/2112(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0402/2023

Eingereichte Texte :

A9-0402/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/01/2024 - 8.16

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0030

Angenommene Texte
PDF 161kWORD 53k
Mittwoch, 17. Januar 2024 - Straßburg
Europäisches Geschichtsbewusstsein
P9_TA(2024)0030A9-0402/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2024 zu europäischem Geschichtsbewusstsein (2023/2112(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/692 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 390/2014 des Rates(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum europäischen Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2022 zur Bedeutung von Kultur, Bildung, Medien und Sport für die Bekämpfung von Rassismus(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2022 zu der Umsetzung von Maßnahmen der politischen Bildung(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter(8),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. September 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025“ (COM(2020)0565),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2016 mit dem Titel „Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt“ (COM(2016)0379),

–  unter Hinweis auf das Europäische Kulturabkommen vom 19. Dezember 1954(9),

–  unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für Kultur und Bildung durchgeführte Studie mit dem Titel „Europäische historisches Gedächtnis: Politik, Herausforderungen und Perspektiven(10).

–  unter Hinweis auf die für seinen Ausschuss für Kultur und Bildung durchgeführte Studie mit dem Titel „Europäische Identität“(11),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9‑0402/2023),

A.  in der Erwägung, dass die komplexe, von Konflikten geprägte und umstrittene Vergangenheit Europas sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die europäische Integration darstellt, und in Anerkennung dessen, dass ein auf fundierten Kenntnissen basierendes historisches Bewusstsein das gegenseitige Verständnis und Toleranz fördert;

B.  in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische, weltanschauliche und auf ethnischer Zugehörigkeit beruhende Ungerechtigkeiten, auch in Form von Antisemitismus und Antiziganismus, seit vielen Jahrhunderten Teil der europäischen Geschichte sind, was Folgen für Europa und alle andere Teile der Welt hat;

C.  in der Erwägung, dass eine umsichtige Auseinandersetzung mit der Geschichte und historischen Ungerechtigkeiten dabei hilft, verschiedene Formen von Intoleranz und Ungleichheit zu bekämpfen und inklusivere Gesellschaften aufzubauen;

D.  in der Erwägung, dass Geschichte niemals zu politischen Zwecken relativiert, verzerrt oder verfälscht werden darf;

E.  in der Erwägung, dass historischer Negationismus und sonstige Formen einseitiger Interpretationen von Geschichte eine große Bedrohung darstellen, Misstrauen zwischen Völkern und Nationen säen und Konflikte anfachen und die Bemühungen um historische Gerechtigkeit und Aussöhnung untergraben;

F.  in der Erwägung, dass der Umgang mit der Vergangenheit sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Politik größtmögliche Unparteilichkeit und Objektivität erfordert;

G.  in der Erwägung, dass das historische Gedächtnis zu einem erheblichen Grad subjektiv ist, da die Wahl dessen, woran erinnert werden soll, und die Interpretation der Vergangenheit zwangsläufig Werturteile erfordern;

H.  in der Erwägung, dass es zwar „historische Fakten“ gibt, die auf professioneller historischer Arbeit beruhen, zu der die Forschung, Lehre und die Erhaltung von Quellen und historisch bedeutenden Stätten gehören, es aber keine monolithische, unbestreitbare und feststehende „historische Wahrheit“ gibt, die eine bestimmte Gruppe oder Nation monopolisieren und ausschließlich für sich beanspruchen oder dazu nutzen kann, die Existenz anderer Völker, Nationen oder Staaten zu negieren;

I.  in der Erwägung, dass interdisziplinäre Ansätze und Kontextualisierung wesentliche Elemente historischer Bildung sind, die mit den Programmen für unionsbürgerliche Bildung sowie mit Austausch- und Mobilitätsprogrammen verknüpft werden müssen;

J.  in der Erwägung, dass die Förderung eines kritischen Geschichtsbewusstseins über Grenzen hinweg mithilfe von Bildung und anderen Mitteln von zentraler Bedeutung dafür ist, dass die Europäerinnen und Europäer ihre Vergangenheit verstehen und bewältigen, sich zuversichtlich mit der Gegenwart auseinandersetzen und auf eine gemeinsame Zukunft hinarbeiten können;

K.  in der Erwägung, dass unter europäischem Geschichtsbewusstsein sowohl die individuelle als auch die kollektive Fähigkeit und Kompetenz verstanden wird, die Geschichte zu verstehen, kritisch zu bewerten und reflektierend aus ihr zu lernen, was die Anerkennung des untrennbaren Zusammenhangs und der Interdependenz von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erleichtert;

Die Auseinandersetzung mit Europas Vergangenheit als Risiko und Chance

1.  stellt fest, dass die unterschiedlichen und oft widersprüchlichen Geschichten der europäischen Nationen und Staaten alle Bemühungen, sich mit der Geschichte auf politischer Ebene auseinanderzusetzen, zu einem schwierigen und potenziell gefährlichen Unterfangen werden lassen, und dass sich Versuche, zu lenken, wie der Vergangenheit gedacht wird und wie sie zu interpretieren ist, immer als schwierig erweisen;

2.  betont das Potenzial des Grundsatzes „Historia magistra vitae“ und sieht die Bedeutung insbesondere der tragischen Zeiträume in der Geschichte Europas und ihrer düsteren Kapitel darin, dass sie nicht nur nachdrücklich an frühere Fehler erinnern, deren Wiederholung vermieden werden muss, sondern auch einen Aufruf dazu darstellen, gemeinsam auf demokratische und inklusive Gesellschaften in der Union und weltweit hinzuarbeiten;

3.  ist der Ansicht, dass eine verantwortungsvolle, evidenzbasierte und kritische Herangehensweise an die Geschichte, bei der die gemeinsamen europäischen Werte im Mittelpunkt stehen, eine unabdingbare Voraussetzung für jedes demokratisches politisches Organ ist, um die jetzigen und künftigen Generationen für die Errungenschaften und Verirrungen der Vergangenheit gleichermaßen zu sensibilisieren, einen selbstreflektierenden öffentlichen Diskurs zu stärken und das Verständnis und die Aussöhnung innerhalb und zwischen bestimmten sozialen Gruppen, Nationen und Staaten zu fördern;

Vergangenheitspolitik in der Europäischen Union – eine kritische Bewertung

4.  betont, dass es einer ehrlichen Bewertung der Vergangenheitspolitik der EU bedarf, mit der dem europäischen Projekt Legitimität verliehen, das europäische Zugehörigkeitsgefühl gestärkt und das friedliche Zusammenleben der europäischen Völker gefördert werden sollte, und in deren Rahmen Errungenschaften und bestehende Unzulänglichkeiten gleichermaßen anerkannt und die Methoden hinterfragt werden, mit denen die Bürger bislang dazu ermutigt wurden, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen;

5.  nimmt die Vielzahl früherer und aktueller Initiativen auf europäischer Ebene zur Förderung eines gemeinsamen europäischen historischen Gedächtnisses zur Kenntnis, darunter den Holocaust-Gedenktag, den Europäischen Tag des Gedenkens an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime, die Einrichtung eines speziellen Bereichs „Geschichtsbewusstsein“ im Rahmen des früheren Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und des laufenden Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ sowie verschiedene Entschließungen des Parlaments, beispielsweise die vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus und vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas;

6.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass in Europa – zwischen West- und Osteuropa, aber auch zwischen Ländern und Nationen, die dem gleichen Teil des Kontinents angehören – nach wie vor ein latenter Wettbewerb verschiedener Erinnerungsrahmen und Erinnerungskulturen besteht, die zum Teil nicht miteinander vereinbar sind; betont, dass alle europäischen Länder sowohl gemeinsame als auch unterschiedliche Erfahrungen besitzen, die Teil der gemeinsamen europäischen Geschichte sind; erkennt die Verbrechen an, die von nationalsozialistischen, faschistischen und kommunistischen totalitären Regimen sowie während des Kolonialismus begangen wurden, und die Rolle, die diese Verbrechen bei der Entwicklung der Wahrnehmung historischer Ereignisse in Europa gespielt haben; betont, dass die bestehenden regionalen und ideologischen Unterschiede im historischen Bewusstsein zwischen den europäischen Ländern und Völkern überwunden werden müssen, um eine gemeinsame Grundlage für den Dialog sowie für gegenseitiges Verständnis und gegenseitigen Respekt zu schaffen;

7.  erkennt an, dass die Schrecken der Vergangenheit als „negativer Gründungsmythos“ fungieren und dem europäischen Friedensprojekt eine starke Sinnhaftigkeit verleihen, räumt jedoch ein, dass die Konzentration der Union darauf, eine Geschichte über sich selbst ex negativo zu erzählen, das Risiko birgt, eine teleologische und grob vereinfachende schwarz-weiße Sichtweise der Geschichte zu fördern, die ein auf umfassendem Wissen basierendes Verständnis der komplexen Vergangenheit Europas möglicherweise behindert und die Anreize verringert, Stereotypen und die heiligen Kühe der Nationalgeschichten in Frage zu stellen;

Auf dem Weg zu einem wissensbasierten Geschichtsbewusstsein in Europa

8.  räumt ein, dass ein umfassenderes und ganzheitlicheres Verständnis der europäischen Geschichte erforderlich ist, damit sich ein kritisches und selbstreflektierendes europäisches Geschichtsbewusstsein entwickeln kann, und dass dafür insbesondere der Fokus der derzeitigen europäischen Initiativen für historisches Gedenken erweitert werden muss, indem auch Gruppen, die bislang unterrepräsentiert waren, berücksichtigt werden, und innovative Wege der Geschichtsvermittlung gefördert werden müssen;

9.  betont, dass von einer europäischen Erinnerungskultur abgerückt werden muss, die überwiegend von oben vorgegeben wird und darauf ausgerichtet ist zu bestimmen, woran sich die Europäer erinnern sollten, und stattdessen auf eine von der Basis ausgehende und von den Bürgern getragene Kultur des Erinnerns hingearbeitet werden sollte, die auf gemeinsamen europäischen Grundsätzen und Werten beruht, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Kapazitäten für eine kritische Aufarbeitung der Vergangenheit auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen liegen sollte;

10.  erkennt an, dass es von entscheidender Bedeutung ist, sich der Vergangenheit Europas auf der Grundlage der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten europäischen Grundwerte und der ethischen und philosophischen Traditionen, die diesen Werten zugrundeliegen, anzunähern und so einen offenen Raum für Diskussionen zu schaffen, in dem auch schwierige Elemente der Nationalgeschichten thematisiert werden können und der das gegenseitige Verständnis und die Aussöhnung sowohl innerhalb als auch zwischen den europäischen Völkern wie auch zwischen den europäischen Völkern und anderen Teilen der Welt ermöglicht;

11.  ist der Auffassung, dass die Freiheit, zu unterrichten, Studien durchzuführen und Forschung zu betreiben, wozu auch der freie Zugang zu Archiven und Quellen gehört, neben dem freien künstlerischen Ausdruck eine Voraussetzung für die Generierung und Verbreitung von objektivem und evidenzbasiertem Wissen in demokratischen Gesellschaften und insbesondere für einen kritischen Umgang mit der Geschichte ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diejenigen Freiheiten, die derzeit insbesondere aufgrund von Fällen des Missbrauchs von Gesetzen über das Gedenken gefährdet sind, unter anderem mithilfe des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus der EU zu schützen;

12.  betont, dass der Bildung eine entscheidende Rolle zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die derzeitigen Lehrpläne und Lehrmethoden so zu aktualisieren, dass der Schwerpunkt von der nationalen auf die europäische und globale Geschichte verlagert wird und dem supranationalen Verständnis der Geschichte mehr Raum eingeräumt werden kann, insbesondere, indem eine Betrachtung der Geschichte aus verschiedenen Perspektiven zugelassen wird und entsprechende Lehrstile gefördert werden, die Reflexion und Diskussion über die Vermittlung von Wissen begünstigen und an dem übergeordneten Ziel ausgerichtet sind, den Schülern beizubringen, wie sie denken anstatt was sie denken sollen;

13.  betont, dass die Vermittlung von Wissen über den europäischen Einigungsprozess, die Geschichte der Union, ihre Organe und ihre Grundwerte und über die Unionsbürgerschaft von zentraler Bedeutung dafür ist, das sich ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl entwickelt; fordert, dass die Vermittlung der europäischen Geschichte und der europäischen Integration, die in einem globalen Kontext betrachtet werden muss, und die unionsbürgerliche Bildung in die nationalen Bildungssysteme integriert werden; würdigt die auf EU-Ebene unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung des Wissenstands über die Union und ihre Geschichte, einschließlich der sogenannten Jean-Monnet-Maßnahmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter anderem im Rahmen der Arbeitsgruppe „Gleichstellung und Werte“ des europäischen Bildungsraums an Ergebnissen zu arbeiten, die sich speziell auf die Entwicklung eines europäischen Geschichtsbewusstseins beziehen, und gemeinsam ein „EU-Handbuch“ für Aktivitäten im Rahmen des Lernplans zu entwickeln, das gemeinsame Leitlinien und unparteiische Fakten und Zahlen für die Vermittlung der europäischen Geschichte enthält;

14.  ist der Ansicht, dass Chauvinismus, Geschlechterstereotypen, Machtasymmetrien und strukturelle Ungleichheiten tief in der europäischen Geschichte verwurzelt sind, und bedauert das Fehlen eines ausreichend multikulturellen und geschlechtersensiblen Ansatzes bei der Vermittlung von Geschichte; hält es für wichtig, sich mit der Marginalisierung von Frauen und anderen unterrepräsentierten gesellschaftlichen Gruppen in der Geschichte auseinanderzusetzen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies in den nationalen Lehrplänen stärker zu berücksichtigen;

15.  betont, dass eine interdisziplinäre und intersektionelle Vermittlung von Geschichte erforderlich ist, bei der eine innovative Pädagogik, in deren Mittelpunkt der Lernende steht und die beispielsweise interaktive Ansätze, Geschichtenerzählen („Storytelling“) und Ansätze der Erfahrungsauswertung („Lessons learned“) für alle Generationen umfasst, angewandt wird, bei der ein umfassendes Spektrum an Quellen, Technologien und Lernmaterialien, einschließlich grenzübergreifender und transnationaler Geschichtslehrbücher und mündlich übermittelte Geschichte („Oral History“), genutzt wird und bei der die Fähigkeit des analytischen und kritischen Denkens gefördert wird;

16.  erkennt die zentrale Rolle an, die Lehrkräfte bei der Generierung und Übertragung von Kompetenzen spielen, die erforderlich sind, um historische Fakten zu verstehen und kritisch zu bewerten, und betont, dass Lehrkräfte nicht nur eine angemessene Ausbildung erhalten, sondern sich beruflich auch kontinuierlich weiterbilden müssen, unter anderem im Rahmen von Peer-Learning-Aktivitäten und durch den Austausch bewährter Verfahren sowohl auf nationaler als auch auf transnationaler Ebene; betont in diesem Zusammenhang den Mehrwert der Erasmus±Lehrkräfteakademien;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, maßgeschneiderte Materialien für den (Geschichts-)Unterricht bereitzustellen und für eine entsprechende Ausbildung zu sorgen, mit der die Lehrkräfte in die Lage versetzt werden, transnationale Aspekte und den Facettenreichtum der Geschichte stärker in den Mittelpunkt zu rücken, und in deren Rahmen angemessene didaktische Konzepte und die Prinzipien eines modernen Unterrichts vermittelt werden und der Schwerpunkt darauf gelegt wird, die jungen Menschen mit der Fähigkeit zur Selbstreflexion auszustatten;

18.  betont, dass die Erhebung von Daten sowie der Vergleich und die Bewertung von Methoden und Instrumenten für die Vermittlung von Geschichte von großem Wert sind, und begrüßt die Arbeit spezialisierter staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, einschließlich der Beobachtungsstelle für den Geschichtsunterricht in Europa und EUROCLIO; betont, dass die Beteiligung einer größeren Zahl von EU‑Mitgliedstaaten an der Beobachtungsstelle notwendig ist;

19.  erkennt das Potenzial von Museen, die sich kritisch mit der umstrittenen Geschichte Europas auseinandersetzen, als Instrumente an, Wissen über die Vergangenheit zu vermitteln und ein Geschichtsbewusstsein aufzubauen, zu denen insbesondere das Vorzeigeprojekt „Haus der Europäischen Geschichte“ gehört, für das ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit es eine noch breitere europäische Öffentlichkeit erreicht;

20.  betont, wie wichtig es ist, das reiche kulturelle und historische Erbe und die Gedenkstätten Europas zu bewahren, insbesondere als Mittel zur Schaffung eines kritischen Geschichtsbewusstseins, sofern sie nicht für ideologische Zwecke missbraucht werden, und hebt die Rolle hervor, die das Europäische Kulturerbe-Siegel und unabhängige Einrichtungen zur Förderung des materiellen und immateriellen europäischen Erbes in dieser Hinsicht spielen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um Orte des demokratischen Gedächtnisses zu ermitteln und zu schützen, insbesondere diejenigen, die mit unterrepräsentierten Gruppen im Zusammenhang stehen; betont das Potenzial von Europeana, der europäischen digitalen Plattform für Bibliotheken, Archive, Museen und Wissensvermittlung;

21.  erkennt das Potenzial digitaler Medien an und begrüßt die zunehmende Digitalisierung im Bildungsbereich, bringt jedoch seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass digitale Kanäle zunehmend für politische Manipulationen und die Verbreitung von Desinformation, auch in Bezug auf die Geschichte, missbraucht werden, wie der russische Geschichtsrevisionismus deutlich macht, der den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine begleitet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um den Ausbau der Medienkompetenz und der digitalen Kompetenz zu verstärken und Lehrkräfte und Schüler mit angemessenen Fähigkeiten auszustatten und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, die einen faktengestützten Geschichtsunterricht erleichtern und es ihnen ermöglichen, herkömmliche und moderne historische Quellen auszumachen, zu kontextualisieren und zu analysieren;

22.  betont, dass durch die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Lernmobilität, die im Rahmen europäischer Programme und anderer Mobilitätsprogramme angeboten werden, der Austausch von Ideen begünstigt wird und Querschnittswissen sowie interkulturelles Verständnis gefördert werden, was dazu beiträgt, nationale Barrieren abzubauen und ein besseres Verständnis der Vergangenheit und Gegenwart zu erlangen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit dem Ziel, ein kritisches und selbstreflektierendes europäisches Geschichtsbewusstsein zu fördern, die derzeit auf europäischer Ebene hierfür verfügbaren Instrumente zu stärken, insbesondere das Programm Erasmus+, mit dem die Mobilität und das interkulturelle Lernen als Schlüsselinstrumente zur Verbesserung des Verständnisses anderer Kulturen und Nationen unterstützt werden, und das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, mit dem transnationale Projekte für historisches Gedenken unterstützt werden und bürgerschaftliches Engagement gefördert wird;

24.  fordert die europäischen Organe, Mitgliedstaaten, Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer, Bildungseinrichtungen und Akteure der Zivilgesellschaft auf, sich stärker für Versöhnung einzusetzen, keinerlei Versuche zu unternehmen, die Geschichte für politische Zwecke zu instrumentalisieren, und Geschichtsrevisionismus und Geschichtsleugnung sowohl in der Europäischen Union als auch über ihre Grenzen hinaus zu bekämpfen; weist erneut auf die Bedeutung dieser Aspekte im Zusammenhang mit künftigen Erweiterungen der Union hin;

Ausblick: Das Erbe der Vergangenheit und die Zukunft der EU

25.  unterstützt das Ideal einer Kultur des Erinnerns und eines Geschichtsbewusstseins, die auf gemeinsamen europäischen Werten und Vorgehensweisen bei der Annäherung an die Vergangenheit beruhen, in deren Rahmen aber gleichzeitig eine unangemessene Gleichmachung oder Vereinfachung der Geschichte vermieden wird;

26.  gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass auf der Grundlage einer kritischen Selbstreflexion im Hinblick auf die Geschichte und die historische Verantwortung auf nationaler Ebene ein wahrhaft europäischer reflektierender Diskurs über die Vergangenheit des Kontinents entstehen könnte, in dessen Rahmen die Geschichte nicht für machtpolitische Zwecke missbraucht wird, und dass sich die europäischen Völker durch die gemeinsame historische Arbeit zu einer Schicksalsgemeinschaft entwickeln;

27.  entwirft eine Zukunftsvision, in der die kollektiven Erinnerungen schlussendlich zur Entstehung eines europäischen öffentlichen Raums beitragen und in diesem verschmelzen, in der unterschiedliche Erinnerungskulturen einander ergänzen und nicht miteinander im Wettbewerb stehen und die Auseinandersetzung mit der Geschichte eher eine zivilgesellschaftliche als eine politische Angelegenheit wäre;

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28.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 171 vom 6.5.2021, S. 25.
(2) ABl. C 137 E vom 27.5.2010, S. 25.
(3) ABl. L 156 vom 5.5.2021, S. 1.
(4) ABl. C 205 vom 20.5.2022, S. 17.
(5) ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 15.
(6) ABl. C 434 vom 15.11.2022, S. 31.
(7) ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 78.
(8) ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 208.
(9) Siehe: https://rm.coe.int/168006457e.
(10) Studie: „Europäisches historisches Gedächtnis: Politik, Herausforderungen und Perspektiven (2. Auflage), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, April 2015.
(11) Studie: „Europäische Identität“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, April 2017.

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen