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Verfahren : 2024/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0098/2024

Eingereichte Texte :

B9-0098/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/02/2024 - 8.9
CRE 07/02/2024 - 8.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0069

Angenommene Texte
PDF 153kWORD 56k
Mittwoch, 7. Februar 2024 - Straßburg
Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit in Griechenland
P9_TA(2024)0069B9-0098/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 zu Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit in Griechenland (2024/2502(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 2, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 7 Absatz 1,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“),

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die dazugehörigen Protokolle,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die internationalen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen und des Europarates,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (Konditionalitätsverordnung)(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Finanzregelungen für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Dachverordnung)(2),

–  unter Hinweis auf seinen Bericht im Anschluss an die Reise des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vom 6. bis 8. März 2023 nach Athen (Griechenland), die auf Initiative der von ihm eingerichteten Gruppe zur Beobachtung der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (DRFMG) durchgeführt wurde,

–  unter Hinweis auf die Griechenland betreffenden Länderkapitel in den jährlichen Berichten der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in den Berichten von 2021, 2022 und 2023,

–  unter Hinweis auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Griechenland,

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware und seine Empfehlung vom 15. Juni 2023 an den Rat und die Kommission nach der Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware(3),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 16. September 2022 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäischer Rechtsakt über die Medienfreiheit) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (COM(2022)0457),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie vom 27. April 2022 zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) (COM(2022)0177),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)(4),

–  gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Union auf die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, gründet, die in Artikel 2 EUV festgelegt sind, in der Charta zum Ausdruck kommen und in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankert sind;

B.  in der Erwägung, dass die Achtung der in Artikel 2 EUV verankerten Werte durch einen Mitgliedstaat eine Voraussetzung für die Wahrnehmung aller Rechte ist, die sich aus der Anwendung der Verträge auf diesen Mitgliedstaat ergeben, einschließlich des Rechts auf Unionsfinanzierung; in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 7 EUV bewerten kann, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte besteht;

C.  in der Erwägung, dass sich die Rechtsstaatlichkeit und die Medienfreiheit in Griechenland in den vergangenen Jahren verschlechtert haben; in der Erwägung, dass diese Situation nicht ausreichend angegangen wurde, viele Bedenken fortbestehen und immer noch zahlreiche Probleme auftreten;

D.  in der Erwägung, dass Griechenland im Jahr 2022 Rechtsvorschriften verabschiedet hat, die darauf abzielen, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zu erhöhen, und ein Register für Printmedien sowie ein Register für die elektronische Presse eingerichtet hat, wodurch nur noch dort registrierte Unternehmen für staatliche Werbung infrage kommen(5);

E.  in der Erwägung, dass in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen ihre Befugnisse unparteiisch und transparent und im Einklang mit den Zielen der Richtlinie – insbesondere Medienpluralismus, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Verbraucherschutz, Barrierefreiheit, Diskriminierungsfreiheit, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und Förderung eines fairen Wettbewerbs – ausüben; in der Erwägung, dass dort ferner festgelegt ist, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder ‑stellen angemessene finanzielle und personelle Mittel und Durchsetzungsbefugnisse haben, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen;

F.  in der Erwägung, dass die Einigung zwischen den Mitgesetzgebern im Europäischen Rechtsakt über die Medienfreiheit zu Verbesserungen bei den Transparenzanforderungen in Bezug auf direkte und indirekte Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, der Zuweisung staatlicher Mittel an Medienunternehmen in Form staatlicher Werbung sowie der Ernennung und Entlassung von Verwaltungsräten öffentlich-rechtlicher Medien führen dürfte; in der Erwägung, dass der Europäische Rechtsakt über die Medienfreiheit voraussichtlich strenge Schutzmaßnahmen gegen eine unzulässige Überwachung von Journalisten und Redaktionsteams von Medienunternehmen umfassen wird;

G.  in der Erwägung, dass die Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes journalistischer Tätigkeiten und der Sicherheit von Journalisten zwei Fälle von Straflosigkeit bei Mord, neun aktive Warnmeldungen und zwei weitere Warnmeldungen, auf die bis Ende 2023 nicht reagiert wurde, ermittelt hat;

H.  in der Erwägung, dass Griechenland in der von „Reporter ohne Grenzen“ erstellten Rangliste der Pressefreiheit 2023 den 107. Platz belegt und damit unter allen EU-Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidet;

I.  in der Erwägung, dass die Medienfreiheit, der Pluralismus sowie die Unabhängigkeit und Sicherheit von Journalisten wesentliche Bestandteile des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind und für das demokratische Funktionieren der EU und ihrer Mitgliedstaaten und für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Korruptionsbekämpfung, von wesentlicher Bedeutung sind;

J.  in der Erwägung, dass die Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass Griechenland die Etappenziele in Bezug auf eine Unionsfinanzierung erreicht hat, da seine nationale Transparenzstelle eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung angenommen hat; in der Erwägung, dass die nationale Transparenzstelle bei der Ausübung einer wirksamen und unabhängigen Aufsicht keine Erfolgsbilanz vorweisen kann; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerung der Kommission offenbar lediglich darauf beruht, dass auf dem Papier eine Strategie angenommen wurde, und nicht darauf, ob tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen wurden;

K.  in der Erwägung, dass laut dem Korruptionswahrnehmungsindex 2023 von Transparency International unter den 27 EU-Mitgliedstaaten in Griechenland eine besorgniserregende Verschlechterung bei Fragen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit zu verzeichnen war; in der Erwägung, dass dies eine negative Entwicklung ist, die sich auch in der gestiegenen Punktzahl des Landes im Korruptionswahrnehmungsindex widerspiegelt;

L.  in der Erwägung, dass im Rahmen des Skandals um die sogenannte „Petsas-Liste“ staatliche Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR an Medienunternehmen für Kommunikationskampagnen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verteilt wurden, unter anderem für Websites und persönliche Blogs, die es gar nicht gab; in der Erwägung, dass bestimmte Medienunternehmen ohne Begründung und anhand undurchsichtiger Kriterien gänzlich ausgeschlossen wurden;

M.  in der Erwägung, dass eine Voruntersuchung der griechischen Generaldirektion für die Verfolgung von Finanz- und Wirtschaftsverbrechen ergab, dass mindestens 270 der Medienunternehmen, die Gelder erhielten, nicht ordnungsgemäß und rechtmäßig registriert waren und dass über 3 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln verloren gingen;

N.  in der Erwägung, dass der Neffe und ehemalige Generalsekretär des Büros des Ministerpräsidenten im Jahr 2022 mehrere Klagen gegen die Zeitung EFSYN, die investigativ arbeitende Online-Plattform Reporters United und einzelne Journalisten anstrengte, um die Löschung eines Artikels, in dem seine Verwicklung in einen nationalen Spähsoftware-Skandal unter Beteiligung des Unternehmens Intellexa aufgezeigt wurde, sowie eine Entschädigung in Höhe von 550 000 EUR zu erwirken; in der Erwägung, dass der Artikel unter anderem für einen öffentlichen Aufschrei sorgte, der letztlich zu seinem Rücktritt vom Amt des Generalsekretärs des Büros des Ministerpräsidenten führte; in der Erwägung, dass seither weitere Einzelheiten zu seiner Rolle in dem Spähsoftware-Skandal zutage getreten sind; in der Erwägung, dass zahlreiche internationale Organisationen, die für Meinungs- und Medienfreiheit eintreten, die Klage als strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (eine sogenannte „SLAPP-Klage“) verurteilt haben, die darauf abziele, kritische Berichterstattung zu unterdrücken;

O.  in der Erwägung, dass aus dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht 2022 der griechischen Behörde für Kommunikationssicherheit und Datenschutz (ADAE) hervorgeht, dass es der griechische nationale Geheimdienst (EYP) und die Sonderabteilung der Polizei für Gewaltverbrechen (die für die Terrorismusbekämpfung zuständig ist) versäumt haben, der ADAE rechtzeitig Tausende von Anordnungen einer Strafverfolgung zu melden, mit denen der Zugang zu Kommunikation aus Gründen der nationalen Sicherheit erwirkt werden sollte;

P.  in der Erwägung, dass die Steuerbehörden im Dezember 2023 eine horrende Geldbuße in Höhe von 435 000 EUR gegen die Wochenzeitung Documento News verhängten; in der Erwägung, dass das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit am 7. Dezember 2023 diese Maßnahme verurteilte und seine Bestürzung zum Ausdruck brachte;

Q.  in der Erwägung, dass Panayote Dimitras, Menschenrechtsaktivist und Gründer und Leiter des Greek Helsinki Monitor (GHM), wegen Schleusertätigkeiten strafrechtlich verfolgt wird, obwohl er offenbar rechtmäßig handelte, um Asylsuchenden humanitäre Hilfe zu leisten; in der Erwägung, dass im Dezember 2022 eine Geldbuße gegen ihn verhängt wurde und es ihm untersagt wurde, sich an der Tätigkeit des GHM zu beteiligen; in der Erwägung, dass die Menschenrechtskommissarin des Europarats und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte Bedenken in diesem Fall geäußert haben; in der Erwägung, dass die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche im Mai 2023 anordnete, dass alle Vermögenswerte von Panayote Dimitras eingefroren werden; in der Erwägung, dass Panayote Dimitras am 31. Mai 2023 erklärte, dass er lediglich Unionsmittel für die Bekämpfung von Hetze erhalten habe und dass die Mittel ausschließlich für diesen Zweck verwendet worden seien; in der Erwägung, dass der kürzlich erfolgte Freispruch von 16 humanitären Helfern und Freiwilligen zeigt, dass strafrechtliche Anklagen gegen Personen, die Asylsuchenden humanitäre Hilfe leisten, jeglicher Rechtsgrundlage entbehren;

R.  in der Erwägung, dass die Konditionalitätsverordnung für den Schutz des EU-Haushalts von größter Bedeutung ist;

S.  in der Erwägung, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) am 28. November 2022 eine Untersuchung wegen der missbräuchlichen Verwendung von Subventionen in Höhe von 700 Mio. EUR für ein Sicherheitssystem im Eisenbahnsektor eingeleitet hat; in der Erwägung, dass inzwischen 23 Personen im Zusammenhang mit diesem Skandal verhaftet wurden, nicht jedoch (ehemalige) Minister der Regierung, die durch einen Beschluss des griechischen Parlaments vor Strafverfolgung geschützt sind, wofür die griechische Verfassung herangezogen wurde;

T.  in der Erwägung, dass die griechische Regierung sowie Vertreter der griechischen Polizei ein Treffen mit der Delegation der DRFMG des Parlaments im Rahmen der Delegationsreise verweigerten; in der Erwägung, dass sich der griechische Ministerpräsident am folgenden Tag mit einer lokalen deutschen Delegation der Europäischen Volkspartei traf; in der Erwägung, dass diese Verweigerung eines Treffens mit Ministern oder anderen hochrangigen Regierungsvertretern im Rahmen von Informationsreisen seit der Einrichtung der DRFMG im Jahr 2018 beispiellos ist;

U.  in der Erwägung, dass Griechenland im Rahmen der Gleichstellung mehrere Gesetze verabschiedet hat, wobei einige erhebliche Schlupflöcher aufweisen; in der Erwägung, dass das griechische Gesetz, das die Durchführung sogenannter „Konversionsmaßnahmen“ an Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen verbietet, nicht für Fälle gilt, in denen diese „Konversionsmaßnahmen“ von Priestern oder anderen religiösen und/oder spirituellen Anführern oder Fachleuten ohne amtliche Qualifikationen durchgeführt werden, und auch nicht für Fälle, in denen derartige Maßnahmen an Erwachsenen durchgeführt werden, die ihre Zustimmung erteilt haben; in der Erwägung, dass diejenigen, die derartige Maßnahmen durchführen, nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie für die Durchführung Geld angenommen haben; in der Erwägung, dass die LGBTIQ+-Gemeinschaft im Sommer 2023 in Aufruhr geriet, nachdem die queere Künstlerin Anna Hernández aus Kuba erstochen in ihrer Wohnung aufgefunden wurde und in den ersten Polizeiberichten ihr Geschlecht falsch angegeben wurde;

V.  in der Erwägung, dass Griechenland im Gleichstellungsindex 2023 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen 58 von 100 Punkten erreichte und in der EU damit nur an 24. Stelle liegt; in der Erwägung, dass aus der Bewertung der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul überwacht – aus dem Jahr 2023 hervorgeht, dass es in Griechenland derzeit keine Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer und/oder Referenzzentren für Opfer sexueller Gewalt gibt;

1.  ist zutiefst besorgt über die äußerst schwerwiegenden Bedrohungen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Griechenland; betont, dass eine Gewaltenteilung für eine robuste Demokratie von entscheidender Bedeutung ist, und weist besorgt darauf hin, dass diese stark unter Druck geraten ist;

2.  ist zutiefst besorgt darüber, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in Griechenland keine Fortschritte bei den Ermittlungen im Fall der Ermordung des griechischen Journalisten George Karaivaz am 9. April 2021 erzielt haben; stellt fest, dass im April 2023 zwei Verdächtige verhaftet wurden, dass aber abgesehen davon keine erkennbaren Aktivitäten bei den polizeilichen Ermittlungen zu verzeichnen waren; fordert die Behörden nachdrücklich auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eine gründliche und wirksame Untersuchung durchzuführen und die an dem Mord beteiligten Personen – auf allen Ebenen – vor Gericht zu bringen; fordert die Behörden nachdrücklich auf, Europol um Unterstützung zu ersuchen;

3.  ist zutiefst beunruhigt darüber, dass über diesen Mord hinaus viele Journalisten physischen Drohungen, verbalen Angriffen, auch von hochrangigen Politikern und Ministern, Verletzungen ihrer Privatsphäre durch Spähsoftware und strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung ausgesetzt sind; betont, dass dies eine abschreckende Wirkung auf sie hat; fordert insbesondere, dass diese strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung unverzüglich fallengelassen werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Regierung verpflichtet ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diejenigen, die Verbrechen gegen Einzelpersonen, Journalisten und andere Medienakteure begehen, vor Gericht zu stellen sowie ein sicheres Umfeld für alle Journalisten zu schaffen;

4.  bringt seine tiefe Besorgnis über die zahlreichen Fälle eines übermäßigen Einsatzes von Gewalt gegen Minderheiten und friedliche Demonstranten im Allgemeinen durch Polizeikräfte zum Ausdruck; fordert die Behörden auf, all diese Fälle umfassend und unabhängig zu untersuchen; ist zutiefst besorgt darüber, dass in den vergangenen Jahren in Griechenland drei junge Roma infolge mutmaßlicher Polizeigewalt ums Leben kamen und dass keine gründlichen Ermittlungen erfolgten; stellt mit Besorgnis fest, dass die Polizei in einigen Fällen den Tatort gereinigt hatte, noch bevor eine forensische Untersuchung durchgeführt wurde; weist darauf hin, dass das zuständige Gericht vier Polizeibeamte vom Vorwurf der Beteiligung am Tod des LGBTIQ+-Aktivisten Zak Kostopoulos im Jahr 2022 freisprach, obwohl Filmaufnahmen zeigen, dass die Polizei mit unnötiger Gewalt vorging;

5.  fordert die Regierung auf, die vollständige Unabhängigkeit ihrer nationalen Regulierungsbehörde für den audiovisuellen Bereich sicherzustellen, wie es gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschrieben ist;

6.  hebt hervor, dass der Medienpluralismus bedroht ist, da das Medieneigentum in dem Land weitgehend unter einer kleinen Zahl von Oligarchen aufgeteilt ist, was dazu führt, dass in den Medien über bestimmte Themen wie etwa über die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Zugverkehrs vor dem Eisenbahnunfall von Tempi gravierenderweise nicht berichtet wird; nimmt die mangelnde Transparenz bei der Aufteilung staatlicher Subventionen für Medienunternehmen mit Besorgnis zur Kenntnis; weist auf die Schlussfolgerung der Kommission hin, wonach es den Medienregulierungsbehörden an Ressourcen mangelt; zieht die Objektivität und Unabhängigkeit des griechischen nationalen Rundfunkrats in Zweifel und bekundet seine Besorgnis angesichts des unvermittelten Austauschs der Mitglieder des Aufsichtsgremiums im September 2023; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des neuen Mediengesetzes Nr. 5005/2022 vom 21. Dezember 2022 insbesondere im Hinblick auf die Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen zu überwachen;

7.  fordert mit Blick auf den unrechtmäßigen Einsatz von Überwachungstechnologie wie etwa der Spähsoftware „Predator“,

   a) dass umgehend institutionelle und gesetzliche Schutzmechanismen, einschließlich wirksamer Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen, sowie unabhängige Aufsichtsmechanismen wiederhergestellt und gestärkt werden;
   b) dass alle Ausfuhrgenehmigungen, die nicht in vollem Umfang mit der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck(6) in Einklang stehen, umgehend aufgehoben werden und den Vorwürfen illegaler Ausfuhren, u. a. in den Sudan, nachgegangen wird;
   c) dass sichergestellt wird, dass die Behörden den Vorwürfen des Einsatzes von Spähsoftware frei und ungehindert nachgehen können;
   d) dass die Gesetzesänderung von 2019 rückgängig gemacht wird, mit der der Geheimdienst Griechenlands EYP der direkten Kontrolle des Ministerpräsidenten unterstellt wurde;
   e) dass die Unabhängigkeit der Leitung der nationalen Transparenzstelle NTA sichergestellt wird;
   f) dass umgehend eine polizeiliche Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs von Spähsoftware eingeleitet wird und Beweismaterial von Proxys, Maklerfirmen und Spähsoftware-Anbietern, die mit Spähsoftware-Infektionen in Verbindung stehen, beschlagnahmt wird;
   g) dass Europol unverzüglich ersucht wird, sich den Ermittlungen anzuschließen; verurteilt die unrechtmäßige Instrumentalisierung des Ausdrucks „Gefahr für die nationale Sicherheit“ als Rechtfertigung für die nicht hinnehmbare Telefon- und sonstige Überwachung politischer Gegner einschließlich des derzeitigen Mitglieds des Europäischen Parlaments Georgios Kyrtsos und des früheren Mitglieds Nikos Androulakis; äußert seine ernste Besorgnis über den Einfluss des Ministerpräsidenten auf den Geheimdienst EYP, der der unmittelbaren Zuständigkeit und Aufsicht seines Amtes unterliegt;

8.  nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass unabhängige Stellen wie die griechische Behörde für Kommunikationssicherheit und Datenschutz (ADAE) und die griechische Datenschutzbehörde (DPA) aufgrund ihrer Nachforschungen zu der illegalen Telefonüberwachung durch den EYP zunehmend unter Druck geraten; stellt außerdem fest, dass das griechische Parlament 2023 die Mitglieder des Verwaltungsrats der ADAE unversehens ausgetauscht hat, und zwar kurz vor der Entscheidung der ADAE, eine Geldbuße gegen den EYP zu verhängen, und kurz vor der Forderung der ADAE und der DPA nach einer entscheidenden Maßnahme bei den Ermittlungen im Spähsoftware-Skandal;

9.  fordert die griechische Regierung auf, die Änderung Nr. 826/145 zum Gesetz Nr. 2472/1997, mit der die Möglichkeit der ADAE, Bürger über die Aufhebung der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation zu unterrichten, aufgehoben wurde, umgehend zurückzunehmen und die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz und aller einschlägigen Aufsichtsgremien wie etwa des Bürgerbeauftragten und der DPA wiederherzustellen, damit sichergestellt ist, dass alle Aufsichtsgremien uneingeschränkt zusammenarbeiten und auf Informationen zugreifen können und allen Opfern umfassende Informationen an die Hand geben können;

10.  bekundet seine Besorgnis über die unzureichende Mittel- und Personalausstattung, die Einschränkung der Befugnisse, die undurchsichtigen Ernennungsverfahren und die Schikanierung und Einschüchterung von Amtsträgern unabhängiger öffentlicher Stellen wie des Bürgerbeauftragten, dessen Mandat mit Blick auf Umfang und Laufzeit den Pariser Grundsätzen und den europäischen Standards für Gleichstellungsstellen entsprechen muss, der DPA und der ADAE; stellt außerdem fest, dass die nationale Transparenzstelle, die eine wichtige Rolle bei der Überwachung öffentlicher Behörden spielen sollte, offenbar keine Wirkung zeitigt und Bedenken über ihre Unabhängigkeit laut geworden sind; fordert die griechische Regierung auf, die Unabhängigkeit und operative Autonomie unabhängiger Aufsichtsgremien im Einklang mit der griechischen Verfassung und den geltenden Anforderungen des nationalen und des europäischen Rechts sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Empfehlungen besser umgesetzt werden; stellt fest, dass die systematischen Erschwernisse und Verzögerungen bei der Ernennung der Leitung unabhängiger Aufsichtsgremien deren Wirksamkeit und Autorität untergraben; ist äußerst beunruhigt angesichts des unvermittelten Austauschs der Mitglieder des Verwaltungsrats der ADAE und des Aufsichtsgremiums des Rundfunkrats im September 2023, der genau zu dem Zeitpunkt erfolgte, als die ADAE und die DPA entscheidende Maßnahmen in den Spähsoftware-Ermittlungen gefordert hatten;

11.  ist zutiefst besorgt darüber, dass die Übertragung der Spähsoftware-Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft – nachdem die zuvor mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft die ADAE ersucht hatte, der Frage nachzugehen, ob die 92 Personen, die mittels Predator ausgespäht wurden (zu denen auch Mitglieder des nationalen Parlaments, Mitglieder des Europäischen Parlaments, Journalisten und Regierungsbeamte gehörten), auch vom EYP überwacht worden waren – de facto die Einstellung der Ermittlungen bedeuten wird; fordert erneut, dass Europol in die Ermittlungen einbezogen wird;

12.  verurteilt die Einschüchterung und Schikanierung von Amtsträgern, die die Regierung kontrollieren, aufs Schärfste, wobei hier etwa die frühere Antikorruptions-Staatsanwältin Eleni Touloupaki und der Leiter der ADAE, Christos Rammos, zu nennen sind; bekundet seine Bestürzung angesichts des Eingreifens und des mutmaßlichen Versuchs der Staatsanwaltschaft am Obersten Gericht, eine Aufforderung der ADAE an ein Telekommunikationsunternehmen, die Überwachungsanordnungen aus dem Jahr 2022 zu prüfen, zu unterbinden;

13.  hebt mit großer Besorgnis hervor, dass Korruption öffentliche Dienstleistungen und Gemeingüter untergräbt; betont, dass die Dauer von Gerichtsverfahren, die Zweifel an der Integrität von Teilen der Polizeikräfte sowie Interessenkonflikte auf höchster Ebene einschließlich der mutmaßlichen Unterwanderung der Polizei durch Gruppen der organisierten Kriminalität zusammengenommen eine Kultur der Straflosigkeit bewirken, in der sich Korruption ungehindert ausbreiten kann; hebt hervor, dass die staatlichen Stellen noch keine solide Erfolgsbilanz bei der Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene, die zu rechtskräftigen Verurteilungen mit abschreckender Wirkung führen, vorweisen können; fordert die Regierung und die staatlichen Stellen auf, hier rasch Abhilfe zu schaffen;

14.  fordert die staatlichen Stellen Griechenlands auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die erforderlichen Reformen durchzuführen, um die Möglichkeiten der Polizei, Fälle der organisierten Kriminalität zu untersuchen, und die diesbezügliche Transparenz zu verbessern, wozu auch gehört, dass den belastbaren Hinweisen auf Verbindungen zwischen der organisierten Kriminalität und den Reihen der Polizei nachgegangen wird;

15.  fordert die staatlichen Stellen auf, alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte uneingeschränkt zu vollstrecken und den vom Gerichtshof verhängten einstweiligen Anordnungen nachzukommen;

16.  stellt fest, dass bislang keine Maßnahmen hinsichtlich der Beteiligung der Justiz am Verfahren der Ernennung in höchste richterliche Ämter zu Präsidenten und Vizepräsidenten des Staatsrats, des Obersten Gerichtshofs und des Rechnungshofs ergriffen wurden;

17.  bekundet sein tiefes Bedauern und seinen Schmerz angesichts des tragischen Verlusts von Menschenleben beim Schiffsunglück vom 14. Juni 2023, als vor Pylos (Regionalbezirk Messenien, Griechenland) im Ionischen Meer ein Fischereischiff gesunken ist, wobei mutmaßlich mehr als 600 Menschen, die an Bord waren, ums Leben gekommen sind; ist zutiefst besorgt darüber, dass bei der diesbezüglichen Voruntersuchung keine Fortschritte erzielt werden; begrüßt die Ermittlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und des griechischen Bürgerbeauftragten zu der Katastrophe; bekundet seine tiefe Besorgnis über die Behandlung von Migranten an den Außengrenzen und im Inland, nachdem Drittstaatsangehörige systematisch zurückgewiesen, willkürlich festgenommen und ihrer Habseligkeiten beraubt wurden und Gewalt gegen sie verübt wurde; ist zudem zutiefst besorgt über die Bedingungen in Aufnahmezentren, insbesondere was den Schutz der Menschen vor Verbrechen und den Zugang zu den wichtigsten sanitären Einrichtungen betrifft; ist der Ansicht, dass der Grundrechtsbeauftragte im Ministerium für Migration und Asyl ein umfassenderes und unabhängiges Mandat benötigt, damit er wirksame Nachforschungen zu den Push-backs anstellen kann; fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, ob die Grenzüberwachungssysteme, bei denen Verhaltensanalysen zum Einsatz kommen, und die Verwendung der dafür eingesetzten Finanzmittel mit dem EU-Recht im Einklang stehen; verurteilt die Kommission aufgrund ihres dramatischen Versäumnisses, mit Blick auf die Aufnahmebedingungen, die Push-backs und die Menschenrechte das EU-Recht durchzusetzen, und ist der Ansicht, dass eher Vertragsverletzungsverfahren angebracht wären als das Lob der Kommissarin;

18.  ist besorgt angesichts der Übergriffe gegen die Zivilgesellschaft und insbesondere angesichts dessen, dass Menschenrechtsaktivisten Verleumdungskampagnen und der Schikanierung durch griechische staatliche Justizbehörden ausgesetzt sind; ist beunruhigt aufgrund der jüngsten Gerichtsverfahren gegen humanitäre Helfer und gegen Menschen, die Migranten und Flüchtlingen humanitäre Hilfe leisten; fordert die griechischen staatlichen Stellen auf, alle Anklagepunkte unverzüglich fallen zu lassen und dafür zu sorgen, dass humanitäre Helfer und Freiwillige sicher und ungehindert Unterstützung leisten können;

19.  hält es für unabdingbar, dass die Voruntersuchung zu der Eisenbahnkatastrophe von Tempi rasch und umfassend durchgeführt wird und sich auf alle Beteiligten einschließlich verantwortlicher staatlicher Beamter erstreckt; ist mit der Kontrolle durch den zuständigen Ausschuss des griechischen Parlaments nicht zufrieden, da es diesem offenbar an politischer Unparteilichkeit mangelt und er zögert, wichtige Sachverständige als Zeugen einzuladen; ist zutiefst besorgt über die Weigerung des griechischen Parlaments, die von der EUStA geforderte Untersuchung mit Blick auf zwei ehemalige Verkehrsminister(7) einzuleiten;

20.  ist besorgt über den restriktiven Regelungsrahmen für die Registrierung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere mit Blick auf Organisationen, die in den Bereichen Migration und soziale Inklusion arbeiten; fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, die gegen Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Journalisten, die über Migration berichten, gerichteten Einschränkungen unverzüglich und mit unmittelbarer Wirkung aufzuheben und den Rechtsrahmen vorrangig zu überarbeiten; ersucht die staatlichen Stellen, alle Initiativen, die diesbezüglich zu mehr Transparenz beitragen, wie etwa den Mechanismus der Menschenrechtskommission zur Meldung von Push-backs zu unterstützen und zu stärken;

21.  stellt fest, dass Griechenland einen Rechtsrahmen für die Gleichbehandlung errichtet hat und diesbezüglich die richtigen Schritte – wie etwa die Gründung der neuen Menschenrechtskommission – unternommen wurden; ist jedoch besorgt über den schwachen Rechtsrahmen und die Diskriminierung von LGBTIQ+-Personen, Roma und anderen Minderheiten; fordert die Regierung und alle anderen politischen Kräfte auf, Führungsstärke unter Beweis zu stellen und den gesellschaftlichen Wandel in diesem Zusammenhang voranzubringen, und zwar insbesondere mit Blick auf häusliche Gewalt, Polizeigewalt und gleichgeschlechtliche Ehen, über die seit Jahren diskutiert wird;

22.  räumt zwar ein, dass es Beratungsdienste und spezielle polizeiliche Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt gibt, fordert die staatlichen Stellen jedoch nachdrücklich auf, zudem umfassende Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer einzurichten und dafür zu sorgen, dass Opfer von sexueller Gewalt unmittelbaren Zugang zu medizinischer Versorgung, Traumabewältigung, forensischen Untersuchungen und psychologischer Unterstützung haben; fordert die Regierung auf, Femizid als eigenständigen Straftatbestand zu werten;

23.  begrüßt das Verbot von medizinischen Eingriffen, die ohne Einwilligung erfolgen, und fordert, dass das medizinische Fachpersonal hinreichend geschult wird, damit es intersexuelle Personen angemessen aufnehmen und betreuen kann;

24.  begrüßt den im griechischen Parlament eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über gleichgeschlechtliche Ehen und fordert seine rasche Annahme;

25.  fordert die Regierung auf, das Gesetzgebungsverfahren im Wege echter und sachdienlicher Konsultationen voranzubringen und die umstrittene Methode der Omnibus-Gesetzgebung abzuschaffen;

26.  bedauert, dass sich die griechische Regierung und die Polizeibehörden weigerten, anlässlich der offiziellen Delegationsreise von Vertretern des Europäischen Parlaments im April 2022 ein Treffen zu ermöglichen, und fordert die derzeitige griechische Regierung auf, einen konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen;

27.  fordert die Kommission auf, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Verfolgung von Verstößen gegen die in Artikel 2 EUV verankerten Werte in Griechenland umfassend zu nutzen; fordert insbesondere eine Prüfung der Frage, ob bei der Durchführung der einschlägigen EU-Mittel – wie in der Dachverordnung vorgeschrieben – die Charta eingehalten wird; fordert die Kommission auf, die Folgen des Versäumnisses, einschlägige Urteile der europäischen Gerichte zu vollstrecken, im Rahmen der Konditionalitätsverordnung zu prüfen; weist darauf hin, dass die Kommission im Falle der Verhängung finanzieller Maßnahmen dafür sorgen muss, dass die Endempfänger oder Begünstigten von EU-Mitteln – wie in Artikel 5 Absätze 4 und 5 der Konditionalitätsverordnung vorgeschrieben – nach wie vor über diese Mittel verfügen können, und dass sie Mittel und Wege finden muss, damit die EU-Gelder insbesondere in Anbetracht der Auswirkungen der Wirtschaftskrise, der hohen Lebenshaltungskosten und der zunehmenden Armut in dem Land bei den Bürgern, Unternehmen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Nichtregierungsorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern ankommen, wenn die Regierung mit Blick auf Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit nicht kooperiert;

28.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

(1) ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 1.
(2) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159.
(3) ABl. C, C/2024/494, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/494/oj.
(4) ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.
(5) Gesetz Nr. 5005/2022 vom 21. Dezember 2022 zur Stärkung der Publizität und Transparenz von Printmedien und elektronischen Medien – Einrichtung elektronischer Register für Printmedien und elektronische Medien und andere Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich des Generalsekretariats für Kommunikation und Medien.
(6) Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.6.2021, S. 1).
(7) Die Verkehrsminister waren vom 5. November 2016 bis zum 9. Juli 2019 bzw. vom 9. Juli 2019 bis zum 1. März 2023 im Amt.

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen