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Verfahren : 2023/3018(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B9-0096/2024

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B9-0096/2024

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Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0077

Angenommene Texte
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Donnerstag, 8. Februar 2024 - Straßburg
Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union
P9_TA(2024)0077B9-0096/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zu den Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union (2023/3018(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 218,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013(1) (Verordnung über Horizont Europa) und auf die im Standpunkt des Parlaments in erster Lesung vom 17. April 2019 zu der genannten Verordnung enthaltene Erklärung zu Assoziierungsabkommen(2),

–  unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits(3),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union(4),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union(5),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/1526 des Rates vom 9. September 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Kanada über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Kanadas an Programmen der Union und über die Assoziierung Kanadas mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)(6),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2023/1081 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)(7),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2023/1093 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Korea über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union und über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)(8),

–  unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung vom 20. November 2010 über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission(9),

–  unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zu den Assoziierungsabkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union (O-000004/2024 – B9‑0009/2024),

–  gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Entwurf einer Entschließung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

Allgemeine Anmerkungen

1.  weist darauf hin, dass einer aktiven und für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die gemeinsame demokratische Werte mit der EU teilen, das Potenzial innewohnt, die Errungenschaften von Programmen der Union noch wertvoller zu machen;

2.  stellt fest, dass Horizont Europa das weltweit größte gemeinschaftliche Forschungs- und Innovationsprogramm im Zeitraum 2021-2027 ist;

3.  spricht sich dafür aus, dass Drittstaaten mit guten Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation mit Horizont Europa assoziiert werden, und weist darauf hin, dass eine solche Zusammenarbeit generell zur Stärke und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU beiträgt; ersucht die Kommission, weitere Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten anzustreben und abzuschließen, da auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf der internationalen Bühne gesteigert wird; hält es für geboten, dafür Sorge zu tragen, dass alle einschlägigen Assoziierungsabkommen mit den Klimazielen von Horizont Europa im Einklang stehen;

4.  hebt hervor, dass die Assoziierung von Drittstaaten mit Programmen der Union kein rein technischer Vorgang ist, sondern vielmehr eine politische Entscheidung, die die Beziehungen der assoziierten Staaten mit der EU und – insbesondere im Fall von Horizont Europa – die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre betrifft;

5.  weist auf die in den Verträgen verankerten Bestimmungen hin, die im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden müssen, damit das institutionelle Gleichgewicht gewahrt wird, und ruft die Rolle des Parlaments in Erinnerung; ist der Ansicht, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit geachtet und sichergestellt werden muss, dass sich alle EU-Organe bei der Erfüllung der sich aus den Verträgen ergebenden Aufgaben gegenseitig unterstützen, damit unter anderem dafür gesorgt ist, dass der Standpunkt des Parlaments als direkte Vertretung der EU-Bürger mehr Beachtung findet;

6.  stellt die Vorgehensweise der Kommission bezüglich des Abschlusses internationaler Abkommen über die Teilnahme von Drittstaaten an Programmen der Union infrage, durch die das Parlament an der Ausübung seiner Vorrechte im Rahmen der Verfahren für den Abschluss internationaler Abkommen der Union gehindert wird;

7.  fordert die Kommission und den Rat eindringlich auf, die Rolle des Parlaments beim Abschluss von Assoziierungsabkommen gemäß diesem neuen Muster im Einklang mit den Verträgen umfassend zu berücksichtigen;

8.   hebt hervor, dass seine Möglichkeiten, eine fundierte Zustimmung zu internationalen Abkommen – insbesondere über die Teilnahme bestimmter Länder an Programmen der Union – zu erteilen, dadurch beeinträchtigt werden, dass diese Abkommen ein Muster aufweisen, mit dem die parlamentarische Kontrolle im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens mit Blick auf die Assoziierung mit einem bestimmten Programm der Union nicht gesichert ist;

Kooperations- und Assoziierungsabkommen zwischen Neuseeland und der Europäischen Union

9.   weist auf die engen historischen und kulturellen Bande zwischen der EU und Neuseeland sowie auf die hervorragenden bilateralen Beziehungen hin, die sich auf gemeinsame demokratische Werte und zahlreiche gemeinsame Interessen stützen; würdigt die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Außenpolitik, Forschung und Innovation sowie in multilateralen Foren;

10.  betont die bedeutende Rolle Neuseelands, da es einer der wichtigsten gleichgesinnten Partner der EU in der dynamischen und strategisch und wirtschaftlich wichtigen indopazifischen Region ist; fordert eine vertiefte Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem Interesse und insbesondere im Bereich auswärtige Angelegenheiten; hebt in diesem Zusammenhang die laufende sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland hervor, und zwar insbesondere mit Blick auf die Einsätze und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU; weist darauf hin, dass Neuseeland bei der Verurteilung des illegalen Einmarschs Russlands in die Ukraine denselben Standpunkt eingenommen hat wie die EU und die Ukraine unterstützt, indem es Hilfe bereitstellt und Sanktionen gegen Russland verhängt hat;

11.  hebt außerdem das kürzlich geschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland hervor, mit dem die bilateralen Beziehungen noch weiter vertieft und Handel und Investitionen liberalisiert und erleichtert werden sollen, sodass ein großer beiderseitiger Nutzen und wirtschaftliche Chancen für Unternehmen und Verbraucher geschaffen werden, und das außerdem robuste und verbindliche soziale und ökologische Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen von Paris umfasst; hebt die sinnvolle Rolle hervor, die die europäische Diaspora in Neuseeland bei der weiteren Vertiefung der Beziehungen zwischen Neuseeland und der EU spielen kann;

12.  weist darauf hin, dass die EU und Neuseeland seit Langem in der Forschung zusammenarbeiten; hebt hervor, dass Neuseeland mit Blick auf die Beteiligung an Horizont 2020 mit 77 geförderten Projekten eine hervorragende Bilanz aufweist und dass neuseeländische Forscher an den beiden früheren Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation – Siebtes Forschungsrahmenprogramm und Horizont 2020 – teilnehmen konnten, was den potenziellen Nutzen einer Assoziierung Neuseelands mit Horizont Europa deutlich macht;

13.  begrüßt den Vorschlag, die Partnerschaft zwischen der EU und Neuseeland im Wege der Assoziierung Neuseelands mit Horizont Europa zu vertiefen, da auf diese Weise die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation weiter gestärkt wird und Neuseeland zum wichtigsten Partner der EU für Wissenschaft und Innovation in der Region wird; stellt jedoch fest, dass es keine Bestimmungen gibt, die eine ordnungsgemäße parlamentarische Kontrolle der künftigen Assoziierung Neuseelands mit Programmen der Union ermöglichen würden;

14.  stellt fest, dass die Kommission und der Rat im Abkommen über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union den mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss ermächtigen, Protokolle anzunehmen, mit denen Neuseeland mit Programmen der Union assoziiert wird, obwohl sich das Parlament gegen dieses Vorrecht ausgesprochen hat, das dem Gemeinsamen Ausschuss de facto Durchführungsbefugnisse bei grundlegenden Aspekten gewährt; stellt fest, dass die grundlegenden Entscheidungen, die dem Gemeinsamen Ausschuss übertragen werden, den Umfang der Assoziierung mit einzelnen Programmen und maßgebliche Bestimmungen über den automatischen Korrekturmechanismus umfassen;

15.  missbilligt, dass der Gemeinsame Ausschuss befugt ist, aktuelle Assoziierungsprotokolle im Wege von Protokollen zu ändern, was unter anderem Bestimmungen über Überprüfungen, Audits und finanzielle Unregelmäßigkeiten umfassen kann; weist darauf hin, dass diese Änderungen ohne eine zusätzliche Beteiligung des Parlaments erfolgen würden; weist darauf hin, dass das Parlament dem Gemeinsamen Ausschuss tatsächlich ein uneingeschränktes Mandat erteilen würde, wenn es seine Zustimmung erteilen würde; stellt fest, dass es dem Rat zwar obliegt, das Handeln der Kommission im Gemeinsamen Ausschuss zu überwachen, der Rat diese Aufgabe in der Praxis jedoch häufig vernachlässigt und dem Parlament nicht hinreichend Bericht erstattet, was dazu führt, dass es für diese internationalen Abkommen keine Überwachung oder Kontrolle gibt;

16.  bekräftigt seinen Standpunkt zu Assoziierungsabkommen im Zusammenhang mit Horizont Europa, den es in einer Erklärung zur Annahme der Verordnung über Horizont Europa dargelegt hat, und betont, dass ein mit solchen Abkommen eingesetztes Gremium das Erfordernis, die fundierte Zustimmung des Parlaments einzuholen, nicht umgehen sollte; vertritt die Auffassung, dass wesentliche Aspekte der Beteiligung eines Drittstaats an Horizont Europa nicht an ein solches Gremium delegiert werden sollten;

17.  lehnt dieses neue Muster für internationale Abkommen ab, da es das Parlament daran hindert, seine Befugnisse gemäß Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV auszuüben; ist der Ansicht, dass es ein Hindernis dafür, dass das Parlament seine Vorrechte wahrnehmen kann, darstellt, das erforderliche institutionelle Gleichgewicht missachtet und deshalb geändert werden muss;

18.  weist in diesem Zusammenhang auf Artikel 218 Absatz 10 AEUV hin, wonach das Parlament in allen Phasen des Verfahrens zur Aushandlung und zum Abschluss der in dem Artikel genannten internationalen Übereinkünfte unverzüglich und umfassend unterrichtet werden sollte, und ruft in Erinnerung, dass diese Bestimmung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zufolge Ausdruck der demokratischen Grundsätze ist, auf die sich die Union gründet; hebt insbesondere die Tatsache hervor, dass der EuGH zuvor erklärt hat, dass die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess auf Unionsebene das grundlegende demokratische Prinzip widerspiegelt, nach dem die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung der hoheitlichen Gewalt teilhaben sollten(10);

19.  weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die fraglichen Abkommen beispiellos sind, da sie die Teilnahme einer neuen Kategorie von Drittstaaten ermöglichen und dies erstmals im Wege eines allgemeinen Abkommens, das für alle Programme der Union gilt, erfolgt; betont, dass eine solche Beteiligung in der Vergangenheit im Wege eines gesonderten Abkommens für jedes Programm der Union vereinbart worden wäre und auf einen bestimmten mehrjährigen Finanzrahmen beschränkt gewesen wäre; hebt hervor, dass dem Parlament aufgrund der Neuartigkeit dieser Abkommen keine einschlägigen Daten oder Informationen vorliegen, die es heranziehen könnte, um die potenziellen Auswirkungen dieser Abkommen auf die derzeitige Generation von Unionsprogrammen oder auf künftige Generationen von Unionsprogrammen aussagekräftig zu beurteilen;

20.  ist angesichts des Vorgenannten der Auffassung, dass das Parlament die Möglichkeit haben sollte, die Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess verlässlich sicherzustellen, und zwar auch in Anbetracht des Musters dieser internationalen Abkommen, bei denen die Entscheidung über eine Assoziierung eines Drittlands – und über deren Umfang – mit einem bestimmten Programm erst in der Zukunft getroffen wird, oft lange nachdem das Parlament dem Abschluss des ursprünglichen Abkommens mit dem Drittstaat zugestimmt hat;

21.  weist darauf hin, dass seine Haltung zur Vorgehensweise der Kommission nicht als Vorbehalt gegen Neuseeland oder gegen die etablierte und solide Zusammenarbeit, die seit Langem zwischen diesem Land und der EU besteht, ausgelegt werden sollte;

Beteiligung anderer gleichgesinnter Staaten an Programmen der Union

22.  missbilligt, dass der Entwurf des Abkommens über die Beteiligung der Färöer und die vorgeschlagenen Assoziierungen Kanadas, der Republik Korea und Japans demselben Muster folgen wie der Entwurf des Abkommens mit Neuseeland; fordert, dass die Kommission das Parlament nicht an der Wahrnehmung seines Rechts auf Erteilung der Zustimmung zu jeglicher Assoziierung mit einem Programm der Union hindert und dass Assoziierungsabkommen mit neuen Partnern erst dann eingegangen werden, wenn das Parlament die Möglichkeit hatte, sein Recht auf Erteilung einer fundierten Zustimmung wahrzunehmen;

23.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass der kürzlich vereinbarte automatische Rabatt auf den Beitrag des Vereinigten Königreichs zu Horizont Europa im Falle einer geringer als erwartet ausfallenden Beteiligung des Vereinigten Königreichs an dem Programm Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, dem das Parlament zugestimmt hat, nach sich gezogen hat;

Das weitere Vorgehen

24.  weist erneut darauf hin, dass es im Einklang mit der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission in allen Phasen der Aushandlung und des Abschlusses internationaler Abkommen unverzüglich und umfassend unterrichtet werden sollte;

25.  fordert die Kommission auf, ihm regelmäßig ausführliche Berichte über die Umsetzung der Abkommen vorzulegen, darunter etwa Updates zu Gesichtspunkten wie den erreichten Etappenzielen, den Herausforderungen, den Erfolgsquoten von von Organisationen aus Drittstaaten eingereichten Vorschlägen, den jährlichen Beiträgen von Drittstaaten, dem Haushaltsvollzug und den Prüfungsergebnissen;

26.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Verhandlungen über eine interinstitutionelle Vereinbarung aufzunehmen, in der die allgemeinen Grundsätze der demokratischen Kontrolle der Umsetzung von Abkommen über die Beteiligung von Drittstaaten an Programmen der Union durch das Parlament festgelegt werden;

27.  hofft, dass die Kommission hier Klarheit schaffen wird, indem sie die Anfrage des Parlaments zur mündlichen Beantwortung sachdienlich und zufriedenstellend beantwortet, damit die Zustimmung erteilt werden kann; ist bereit, umfassend mit der Kommission und dem Rat zusammenzuarbeiten, damit dieses Ergebnis erzielt wird;

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28.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1.
(2) Standpunkt des Europäischen Parlaments, festgelegt in erster Lesung am 17. April 2019, im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) …/… des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse (ABl. C 158 vom 30.4.2021, S. 184).
(3) ABl. L 321 vom 29.11.2016, S. 3.
(4) ABl. L 182 vom 19.7.2023, S. 4.
(5) ABl. L 154 vom 7.6.2022, S. 4.
(6) ABl. L 237 vom 14.9.2022, S. 17.
(7) ABl. L 144 vom 5.6.2023, S. 58.
(8) ABl. L 146 vom 6.6.2023, S. 18.
(9) ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.
(10) Urteile des Gerichtshofs vom 29. Oktober 1980, SA Roquette Frères / Rat, Rechtssache C-138/79, ECLI:EU:C:1980:249, Rn. 33, und vom 24. Juni 2014, Parlament / Rat, Rechtssache C-658/11, ECLI:EU:C:2014:2025, Rn. 81.

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen