Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2024/2548(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0124/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/02/2024 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0079

Angenommene Texte
PDF 159kWORD 52k
Donnerstag, 8. Februar 2024 - Straßburg
Russland-Gate und die mutmaßliche Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse der Europäischen Union
P9_TA(2024)0079RC-B9-0124/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zu Russland-Gate und der mutmaßlichen Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse der Europäischen Union (2024/2548(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. September 2023 über Änderungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Stärkung von Integrität, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(4),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland, insbesondere die vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu europäischem Geschichtsbewusstsein(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Angriff gegen die Ukraine(8),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 23. Januar 2024 mit dem Titel „2nd EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats – A Framework for Networked Defence“ (2. Bericht des EAD über ausländische Manipulation von Informationen und Bedrohungen durch Einmischung – ein Rahmen für eine vernetzte Verteidigung),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Dezember 2023 über die Verteidigung der Demokratie (COM(2023)0630),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. Dezember 2023 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (COM(2023)0637),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2020 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan für Demokratie“ (COM(2020)0790),

–  unter Hinweis auf den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung,

–  unter Hinweis auf seine Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 zu der Verbesserung von Transparenz und Integrität in den Organen der EU durch die Einsetzung eines unabhängigen Ethikgremiums der EU(9),

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Einflussnahme aus dem Ausland, Manipulation von Informationen und Desinformation einen schweren Verstoß gegen die universellen Werte und Grundsätze darstellen, auf denen die Europäische Union beruht, wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit; in der Erwägung, dass das Vertrauen in die Integrität des Europäischen Parlaments und in die Rechtsstaatlichkeit für das Funktionieren der europäischen Demokratie von allergrößter Bedeutung ist;

B.  in der Erwägung, dass es Beweise für eine Einmischung Russlands und Manipulation durch Russland in vielen Demokratien sowie für seine tatkräftige Unterstützung extremistischer Kräfte und radikal gesinnter Organisationen zwecks Destabilisierung der Europäischen Union gibt;

C.  in der Erwägung, dass der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU, einschließlich Desinformation, detailliert aufgezeigt hat, welche Bemühungen und Aktivitäten es unter Anleitung aus Russland gegeben hat, um die europäischen Demokratien und die Institutionen der EU zu unterwandern, zu beeinflussen und sich in ihr Handeln einzumischen; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Reaktion auf Einflussnahme aus dem Ausland wachsamer geworden ist; in der Erwägung, dass jedoch noch entschiedenere Maßnahmen ergriffen und interne Reformen umgesetzt werden müssen, um für einen wirksamen Schutz vor unzulässiger Einflussnahme von außen zu sorgen;

D.  in der Erwägung, dass Russland im Rahmen einer umfassenderen Strategie, mit der das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Prozesse in Europa untergraben werden soll, ein breites Spektrum an Taktiken der hybriden Kriegsführung anwendet, um seine Ziele zu erreichen; in der Erwägung, dass Einflussnahme aus dem Ausland und Manipulation von Informationen als Mittel zur Spaltung demokratischer Gesellschaften bereits vor dem unprovozierten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angewendet wurden und seither zugenommen haben; in der Erwägung, dass die Verbreitung von Desinformation durch Russland sowohl über herkömmliche Medien als auch über Plattformen der sozialen Medien sowie die Vereinnahmung von Eliten, Hackerangriffe auf Kandidaten bei Wahlen und Cyberangriffe ein bislang nicht dagewesenes Ausmaß erreicht haben;

E.  in der Erwägung, dass die systematische Geschichtsfälschung seit Jahrzehnten Teil des von Russland geführten Propagandakriegs ist;

F.  in der Erwägung, dass der Kreml in der gesamten EU ein umfangreiches Netz von Einflussagenten betreibt, die in Wahlprozesse und die Politik in wichtigen strategischen Angelegenheiten wie der Energieinfrastruktur eingegriffen haben; in der Erwägung, dass diese Einflussagenten alle Bereiche des öffentlichen Lebens ins Visier nehmen, insbesondere die Kultur, das historische Gedächtnis, die Medien und Religionsgemeinschaften sowie Politiker und ihre Familien; in der Erwägung, dass durch intensive Recherche nachgewiesen werden konnte, dass wichtige aktive oder im Ruhestand befindliche europäische Prominente aus der Politik und dem öffentlichen Leben Verbindungen zum Kreml pflegen;

G.  in der Erwägung, dass man immer noch dabei ist, die Finanzierung von politischen Aktivitäten und Politikern in der Europäischen Union aus dem Ausland vor und nach dem 24. Februar 2022, insbesondere durch Russland, aufzudecken; in der Erwägung, dass diese Finanzierung ein Risiko für die Integrität demokratischer Prozesse in den Mitgliedstaaten der EU darstellt und gründliche Untersuchungen erfordert, damit die Mittäter zur Rechenschaft gezogen werden; in der Erwägung, dass der Kreml eine Reihe rechtsextremer und linksextremer Parteien und Politiker in Europa finanziell und ideologisch unterstützt und unter anderem der Partei von Marine Le Pen im Jahr 2013 ein Darlehen einer Bank aus Russland in Höhe von 9,4 Mio. EUR gewährt hat; in der Erwägung, dass Marine Le Pen und die Mitglieder ihrer Partei wiederholt ihre kremlfreundliche Haltung zum Ausdruck gebracht haben;

H.  in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen aufgebaut hat, um mithilfe von Akteuren in den Institutionen der Union den Standpunkten Russlands einen legitimen Anstrich zu geben, Unabhängigkeitsbewegungen und ihm treu ergebene Regierungen zu unterstützen sowie auf Sanktionserleichterungen zu drängen und die Folgen der internationalen Isolation abzumildern; in der Erwägung, dass MdEP bestimmter Fraktionen sowie einige fraktionslose MdEP im Europäischen Parlament hanebüchene Propaganda im Sinne des Kreml verbreiten;

I.  in der Erwägung, dass es in den Reihen der großen politischen Parteien auch „Russlandversteher“ gibt; in der Erwägung, dass mehrere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus EU-Mitgliedstaaten, darunter ehemalige Regierungschefs und Kabinettsmitglieder, nicht zuletzt Gerhard Schröder, gut bezahlte Posten in vom Kreml kontrollierten Energieunternehmen bekleiden; in der Erwägung, dass einige von ihnen selbst nach dem groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine beschlossen haben, nicht von ihrem Posten zurückzutreten, und weiterhin das blutbefleckte Geld des Kremls kassieren, wobei ihren politischen Parteien eine stille Mittäterschaft zukommt; in der Erwägung, dass sie ihren prorussischen Einfluss sowohl in ihrer Innenpolitik als auch auf der europäischen Bühne nach wie vor nutzen;

J.  in der Erwägung, dass in Berichten unabhängiger Medien vom 29. Januar 2024 konkrete Beweise dafür vorgelegt wurden, dass das Mitglied des Europäischen Parlaments Tatjana Ždanoka möglicherweise mindestens von 2004 bis 2017 als Informantin für die Abteilung Nr. 5 des Föderalen Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB) tätig war;

K.  in der Erwägung, dass ihre Handlungen als politisches Engagement im Namen der Russischen Föderation, etwa durch die Organisation von Veranstaltungen, sowie die Bereitstellung von Informationen über die interne Arbeitsweise des Europäischen Parlaments beschrieben wurden; in der Erwägung, dass aus dem Recherchebericht hervorgeht, dass die betreffende Abgeordnete mindestens einmal von ihren Auftraggebern eine Zahlung zur Deckung der Kosten der erbrachten Dienste verlangt hat;

L.  in der Erwägung, dass sich diese Anschuldigungen unter anderem auf durchgesickerte E-Mails zwischen der betreffenden Abgeordneten und zwei Sachbearbeitern der Abteilung Nr. 5 des FSB ab dem 3. Oktober 2005 stützen;

M.  in der Erwägung, dass die Abgeordnete während ihrer gesamten Zeit als MdEP bestens bekannt für ihre prorussische Haltung und die konsequente Verbreitung von gegen Lettland und die EU gerichteten Narrativen ist, darunter ihre Ablehnung der Existenz Lettlands als souveräner Staat und ihre Weigerung, den Einmarsch Russlands in die Ukraine zu verurteilen; in der Erwägung, dass darüber hinaus das höchst problematische politische Verhalten der Abgeordneten bekannt ist, unter anderem ihre Teilnahme an einer Mission zur Beobachtung eines Referendums auf der von Russland besetzten Krim im Jahr 2014, ein Besuch beim syrischen Diktator Baschar al-Assad im Jahr 2016 und ihre Teilnahme an kremlfreundlichen Fernsehshows in Moskau; in der Erwägung, dass die Abgeordnete bewusst den Eindruck erweckt hat, dass diese Reisen im Namen des Europäischen Parlaments oder der EU durchgeführt werden; in der Erwägung, dass die betreffende Abgeordnete Veranstaltungen im Europäischen Parlament mit kremltreuen Vertretern aus den Gebieten Donezk und Luhansk vor deren rechtswidriger Annexion organisiert und für sie geworben hat; in der Erwägung, dass ihre Aktivitäten Angaben zufolge häufig von vom Kreml finanzierten Tarnorganisationen wie der Stiftung „Russki Mir“ gefördert wurden; in der Erwägung, dass die betreffende Abgeordnete zusammen mit anderen MdEP öffentliche Veranstaltungen organisiert hat und nach Litauen gereist ist, um ihre Unterstützung für Algirdas Paleckis zu bekunden, einen Staatsbürger Litauens und ehemaligen Diplomaten und Politiker, der wegen Spionage für Russland verurteilt wurde;

N.  in der Erwägung, dass in Zeitungsberichten schon seit längerer Zeit auf Kontakte und enge persönliche Beziehungen zwischen Sezessionisten in Katalonien, einschließlich Regierungsstellen der Autonomen Gemeinschaft Katalonien, und dem Kreml hingewiesen worden ist; in der Erwägung, dass investigative Journalisten darüber berichtet haben, dass der ehemalige russische Diplomat Nikolai Sadownikow am Vorabend des rechtswidrigen Referendums in Katalonien im Oktober 2017 in Barcelona mit dem damaligen Separatistenführer und jetzigen MdEP Carles Puigdemont zusammengetroffen ist; in der Erwägung, dass Russland mit seinem Netz an Kontakten und Beziehungen das Ziel verfolgt, politischen und wirtschaftlichen Einfluss zu gewinnen, um die Demokratie in der Europäischen Union zu destabilisieren; in der Erwägung, dass das Untersuchungsgericht Nr. 1 in Barcelona, das für die Ermittlungen in dem Fall Voloh bzw. Wolchow zuständig ist, deren Gegenstand unter anderem die Verbindungen des ehemaligen Präsidenten Kataloniens und seines engeren Umfelds zu Russland sind, die Ermittlungen unlängst um sechs Monate verlängert hat; in der Erwägung, dass Vertreter einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien, die Beziehungen zu dem Kreml nahestehenden Persönlichkeiten unterhalten, darunter auch das betroffene MdEP, eine Amnestie für ihre mutmaßlichen Delikte verlangen;

O.  in der Erwägung, dass die betreffende Abgeordnete aus ihrer Fraktion ausgeschlossen wurde und nun fraktionslos ist; in der Erwägung, dass sie Unterstützung von einigen anderen MdEP erhalten hat, die ähnliche Standpunkte zu internationalen Angelegenheiten vertreten;

P.  in der Erwägung, dass die Präsidentin des Europäischen Parlaments im Anschluss an die Enthüllungen umgehend die Einleitung einer internen Untersuchung, einschließlich einer Befassung des Beratenden Ausschusses zum Verhalten von Mitgliedern, bekannt gegeben hat; in der Erwägung, dass die Untersuchung derzeit noch nicht abgeschlossen ist; in der Erwägung, dass zu den möglichen Sanktionen gemäß der Geschäftsordnung der Verlust des Anspruchs auf Tagegeld, die vorübergehende Aussetzung der Teilnahme an allen oder einigen Tätigkeiten des Europäischen Parlaments und die Beschränkung des Rechts auf Zugang zu vertraulichen Informationen oder Verschlusssachen gehören; in der Erwägung, dass der Sicherheitsdienst Lettlands bekannt gegeben hat, dass er die Vorwürfe ebenfalls untersuchen wird;

Q.  in der Erwägung, dass die betreffende Abgeordnete nicht das einzige Mitglied des Europäischen Parlaments ist, das an Aktivitäten beteiligt war, zu denen unter anderem die Teilnahme an gefälschten Wahlbeobachtungsmissionen in von Russland besetzten Gebieten und Versuche gehören, diese Missionen als offizielle Missionen des Europäischen Parlaments erscheinen zu lassen; in der Erwägung, dass gegen mehrere MdEP im Rahmen des Verfahrens der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen Sanktionen wegen dieser Verstöße verhängt wurden; in der Erwägung, dass diese Besuche planmäßig in Russland und von Russland besetzten Gebieten stattfanden;

R.  in der Erwägung, dass Fälle gemeldet wurden, in denen MdEP unter Verwendung von Ressourcen des Europäischen Parlaments Aktivitäten Vorschub geleistet haben, die direkt oder indirekt mit Fällen von Einflussnahme aus dem Ausland zusammenhängen, beispielsweise im Dezember 2022, als der staatliche belarussische Propagandakanal STV Zugang zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments und der dort befindlichen Videoaufzeichnungsanlage VoxBox bekam und infolgedessen mehrere MdEP die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments für die Erstellung kremlfreundlicher und EU-feindlicher Inhalte der Desinformation genutzt haben;

S.  in der Erwägung, dass die regierende Partei Russlands, „Jedinaja Rossija“ (Einiges Russland), 2016 eine Kooperationsvereinbarung mit der rechtsextremen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unterzeichnet hat, in dem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien und engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Wien und Moskau gefordert werden; in der Erwägung, dass diese Vereinbarung in Anwesenheit eines MdEP der FPÖ unterzeichnet wurde, das seither wiederholt eine Lockerung der EU-Sanktionen gegen Russland gefordert und kremlfreundliche Desinformation verbreitet hat;

T.  in der Erwägung, dass das deutsche Auswärtige Amt eine groß angelegte Desinformationskampagne aufgedeckt hat, die von Russland auf der Plattform X (vormals Twitter) orchestriert worden sein soll, um die öffentliche Meinung zu manipulieren; in der Erwägung, dass renommierte deutsche Medien offengelegt haben, dass ein Mitarbeiter eines Mitglieds des Deutschen Bundestages, das der Partei Alternative für Deutschland (AfD) angehört, als Kontaktperson des FSB identifiziert wurde;

U.  in der Erwägung, dass einige MdEP seit mehreren Jahren Staatsangehörige Russlands, die Unterstützer des Regimes von Putin sind, als Praktikanten, akkreditierte parlamentarische Assistenten und Fraktionsberater eingestellt und beschäftigt und diese Praxis auch nach Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine weitergeführt haben; in der Erwägung, dass Jelisaweta Peskowa, die Tochter des Pressesprechers Wladimir Putins, Dmitri Peskow, 2018 und 2019 als Praktikantin bei einem MdEP gearbeitet hat;

V.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im Anschluss an die Katargate-Enthüllungen im September 2023 seinen Rahmen für die interne Integrität aktualisiert und erheblich gestärkt hat, unter anderem durch eine eingehende Überarbeitung seiner Geschäftsordnung, des Verhaltenskodex für MdEP und der einschlägigen Beschlüsse des Präsidiums;

W.  in der Erwägung, dass 2024 ein entscheidendes Wahljahr ist und in Mitgliedstaaten zusätzlich zu der für den 6. bis 9. Juni 2024 anberaumten Wahl zum Europäischen Parlament eine Reihe von Präsidentschafts-, Parlaments-, Regional- und Kommunalwahlen anstehen; in der Erwägung, dass die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 wahrscheinlich ein besonderes Ziel für Desinformationskampagnen auf lokaler, regionaler und EU-Ebene sein wird;

1.  ist vollkommen entrüstet und zutiefst besorgt über die anhaltenden Bemühungen Russlands, die Demokratie in der EU zu zersetzen; ist entsetzt über glaubwürdige Berichte, die Aufschluss über die Bemühungen Russlands geben, Spaltungen zwischen den EU-Bürgern Vorschub zu leisten, indem MdEP als Einflussagenten angeworben werden, sowie über die Bemühungen Russlands, über europäische politische Parteien gezielt ein System von Abhängigkeiten zu schaffen, wobei diese Parteien dann als Sprachrohr für die Propaganda des Kremls fungieren und seinen Interessen dienen; weist erneut darauf hin, dass Russland mit einer langfristigen Strategie der Einflussnahme aus dem Ausland versucht, die Demokratie in der EU zu schwächen und letztlich zu zerstören; weist auf die Bemühungen Putins hin, jede Form der Demokratie in Russland vollständig zu zerschlagen, und betont, dass diese Tatsache als Warnsignal zu verstehen ist, bei der Erkennung der langfristigen Ziele Putins nicht tatenlos zuzusehen, sondern vielmehr mit außerordentlicher Ernsthaftigkeit gegen die Einmischungsversuche Russlands vorzugehen; betont, dass diese Taktiken Russlands zu Konsequenzen führen müssen; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die Maßnahmen in den angenommenen Sanktionspaketen, die sich gegen die Russische Föderation richten, weiterzuentwickeln und noch besser zu justieren und Schlupflöcher bei der Durchsetzung der derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen zu schließen;

2.  verurteilt unmissverständlich die anhaltenden Bemühungen Russlands, die historische Erinnerung an die dunkelsten Zeiten Europas, wie die Folgen des Hitler-Stalin-Pakts und der anschließende Terror in den von Nazi-Deutschland und dem kommunistischen Russland eroberten Gebieten, zu verfälschen und zu dem Zweck zu missbrauchen, seine derzeitige brutale, unrechtmäßige und unmenschliche Aggression und seine Expansionspolitik zu rechtfertigen;

3.  ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach Tatjana Ždanoka während ihrer Mandatszeit als Mitglied des Europäischen Parlaments möglicherweise als Informantin für die Abteilung Nr. 5 des FSB tätig war; betont, dass eine Informantin des FSB, die als Mitglied des Europäischen Parlaments Zugang zu Leistungen und Informationen hat, eine erhebliche Bedrohung für die Sicherheit und Demokratie der EU verkörpert; erachtet es als absolut unerlässlich, dass das Europäische Parlament und die Behörden Lettlands diese Angelegenheit gründlich untersuchen, damit unverzüglich geeignete Sanktionen festgelegt und Strafverfahren eingeleitet werden können;

4.  betont, dass die betreffende Abgeordnete aufgrund ihrer Standpunkte zu Russland und der Ukraine aus ihrer Fraktion ausgeschlossen wurde und nun fraktionslos ist; betont, dass die überwiegende Mehrheit der MdEP diese Ansichten nicht teilt und den unrechtmäßigen Einmarsch Russlands in die Ukraine, den Einsatz von Taktiken der hybriden Kriegsführung gegen die europäische Demokratie und andere aggressive und antidemokratische politische Entscheidungen aus den vergangenen Jahren aus tiefster Überzeugung verurteilt; stellt jedoch fest, dass sich einige wenige MdEP, die öffentlich für Russland Partei ergreifen und ähnliche Standpunkte wie die betreffende MdEP vertreten, gemeinsam mit dieser Person an einschlägigen Aktionen beteiligt haben;

5.  gibt seine Zusage, die Behörden Lettlands bei ihren Ermittlungen zum Verhalten des betreffenden MdEP uneingeschränkt zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die zuständigen Behörden auf, zu prüfen, ob die betreffende MdEP nach innerstaatlichem Recht strafrechtlich verfolgt werden kann, und steht weiterhin uneingeschränkt für Unterstützung und Zusammenarbeit bereit;

6.  begrüßt, dass sich der Beratende Ausschuss zum Verhalten von Mitgliedern mit dem Fall der betreffenden Abgeordneten befasst; gibt seine Zusage, seinen geltenden internen Sanktionsrahmen vollständig durchzusetzen; stellt fest, dass die mutmaßlichen Aktivitäten vor der jüngsten Annahme der Reform des Integritätsrahmens des Europäischen Parlaments erfolgten; ist der Ansicht, dass die Regeln das mutmaßliche verwerfliche Verhalten des MdEP nicht verhindert hätten; ist dennoch nach wie vor bereit, die Funktionsweise seines Integritätsrahmens, der nach Katargate gestärkt wurde, und die darin festgelegte Sanktionsregelung weiter zu überprüfen und zu verfeinern;

7.  unterstützt die laufenden Ermittlungen, hebt aber hervor, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte geachtet werden müssen; bekräftigt, dass politische Präferenzen nicht unter Strafe gestellt werden dürfen und dass es bei der Ausübung des rechtmäßigen Mandats der MdEP nicht zu weiteren Einschränkungen der Meinungsäußerung kommen darf;

8.  weist auf weitere Fälle hin, in denen MdEP wissentlich den Interessen Russlands dienen; betont, dass durch die Aktivitäten dieser MdEP die Sicherheit und Glaubwürdigkeit der EU und die Widerstandsfähigkeit ihrer Demokratie geschwächt werden; ist zutiefst besorgt darüber, was für Beziehungen die betreffende Abgeordnete möglicherweise mit anderen MdEP unterhalten hat, und verurteilt nachdrücklich alle internen koordinierten Versuche, die politische Agenda des Kreml im Europäischen Parlament zu befördern; hält es für unerlässlich, umgehend gründliche interne Ermittlungen durchzuführen, um alle möglichen Fälle von Einflussnahme aus dem Ausland durch Russland und anderer Arten böswilliger Einmischung in die Tätigkeit des Europäischen Parlaments in Augenschein zu nehmen;

9.  ist besonders besorgt über die jüngsten Berichte, wonach die Staatsorgane Russlands rechtsextreme politische Parteien und Akteure in mehreren Ländern der EU, hauptsächlich in Deutschland und Frankreich, eigens mit Narrativen versorgen, mit denen die öffentliche Unterstützung für die Ukraine nach der groß angelegten Invasion durch Russland im Jahr 2022 untergraben werden soll; betont, dass die Verbindungen Russlands zu Parteien und Politikern in der EU und Russlands umfassende Einmischung in sezessionistische Bewegungen in anderen Gebieten Europas, etwa in Katalonien, ein ernstzunehmendes Problem sind;

10.  bekräftigt seine Entrüstung über die regelmäßigen Enthüllungen, dass Russland in großem Ausmaß Parteien, Politiker, Amtsträger und Bewegungen in mehreren demokratischen Ländern in der Absicht finanziert, in deren innerstaatliche Prozesse einzugreifen und Einfluss darauf zu gewinnen; stellt fest, dass Spenden aus dem Ausland an politische Parteien und Kandidaten in der überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten ganz oder teilweise verboten sind; ist besorgt über die Verbindungen Russlands zu einer Reihe von Parteien und Politikern in der EU; weist erneut darauf hin, dass auch in den Fällen, in denen Politikfinanzierung nur aus eingeschränkten Quellen gesetzlich zulässig ist, Akteure aus Russland Wege zur Umgehung dieser Einschränkungen gefunden haben und ihren Verbündeten Unterstützung angeboten haben, etwa über die Aufnahme von Darlehen bei ausländischen Banken (wie im Fall der französischen Partei „Front National“ im Jahr 2016), durch Kauf- und Geschäftsvereinbarungen (wie laut den Vorwürfen des „Spiegel“ und der „Süddeutschen Zeitung“ vom 17. Mai 2019 gegen die österreichische FPÖ sowie von „BuzzFeed“ und „L’Espresso“ vom 10. Juli 2019 gegen die italienische „Lega Nord“) und durch finanzielle Aktivitäten (wie von der britischen Presse über die Kampagne „Leave.eu“ berichtet wurde);

11.  ist äußerst besorgt darüber, dass die katalanischen Sezessionisten und die Regierung Russlands mutmaßlich Beziehungen zueinander pflegen; stellt fest, dass sich die Einmischung Russlands in Katalonien – wenn sie denn nachgewiesen werden sollte – in die breiter angelegte Strategie Russlands einfügen würde, der Destabilisierung der EU im Innern und der Uneinigkeit der EU Vorschub zu leisten; ist zutiefst besorgt darüber, dass Russland in großem Ausmaß Desinformationskampagnen in Katalonien betrieben hat und dass mutmaßlich intensive Kontakte und zahlreiche Treffen zwischen den Agenten, die für die Einflussnahme Russlands auf die Unabhängigkeitsbewegung und die Regionalregierung der Autonomen Gemeinschaft Katalonien zuständig sind, stattgefunden haben; fordert die zuständigen Justizbehörden auf, die Verbindungen der MdEP, die mit dem Kreml und Russlands Versuchen der Destabilisierung und Einflussnahme in der EU und ihren Mitgliedstaaten in Verbindung stehen, wirksam zu untersuchen; missbilligt sämtliche Angriffe auf die Richter, die die Ermittlungen in den Fällen zu Aktivitäten im Zusammenhang mit Einflussnahme leiten; fordert, dass die Fälle der betreffenden katalanischen MdEP an den Beratenden Ausschuss für den Verhaltenskodex verwiesen werden;

12.  verurteilt aufs Schärfste den jüngsten Vorfall in der Slowakei, bei dem der Auslandsnachrichtendienst Russlands in einem provozierenden Schritt während des Wahlkampfmoratoriums vor der Wahl eine Erklärung veröffentlicht hat, in der die Integrität des Wahlprozesses der Slowakischen Republik infrage gestellt wurde; ist besorgt über die sichtbare und unmittelbare Rolle der Diplomatie Russlands im öffentlichen und politischen Leben in der Slowakei seit der Parlamentswahl im September 2023;

13.  verurteilt aufs Schärfste die vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland aufgedeckte groß angelegte Desinformationskampagne, die von Russland auf der Plattform X orchestriert worden sein soll, um die öffentliche Meinung in Deutschland zu manipulieren;

14.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Plattform X den freiwillig zu befolgenden Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation nicht mehr anwendet; ist besorgt über die weite Verbreitung von Desinformation und illegalen Inhalten auf dieser Plattform;

15.  bekräftigt seinen früheren Standpunkt, dass der außergewöhnliche Charakter der Einflussnahme aus dem Ausland durch Russland besondere Anstrengungen der Institutionen der Mitgliedstaaten und der Institutionen der EU – auch des Europäischen Parlaments – erfordert, um diese besondere Bedrohungslage zu erkennen, gegen die Bedrohungen vorzugehen und sie zu abzuwehren;

16.  verurteilt aufs Schärfste, dass ein Mitarbeiter eines Mitglieds des Deutschen Bundestages, das der Partei AfD angehört, als Kontaktperson des FSB tätig war, was eine beunruhigende Enthüllung renommierter deutscher Medien ist und erhebliche Besorgnis hinsichtlich einer möglichen Einflussnahme aus dem Ausland auf die politische Landschaft Deutschlands aufwirft;

17.  weist darauf hin, dass Einflussnahme aus dem Ausland eine systemische Bedrohung ist, der energisch entgegengewirkt werden muss; betont, dass hybride Kriegsführung sowie die Manipulation von Informationen und Einflussnahme aus dem Ausland nicht nur die Außenpolitik und Sicherheitsfragen betreffen, sondern in Wirklichkeit die Fundamente der Demokratien in der EU bedrohen; fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU nachdrücklich auf, einen ständigen bereichsübergreifenden Ansatz zwecks wirksamerer Bekämpfung der Manipulation von Informationen und Einflussnahme aus dem Ausland zu verfolgen; vertritt die Auffassung, dass eine Einmischung in Wahlen in einem Mitgliedstaat Folgen für die EU als Ganzes hat, da sich eine solche Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Institutionen der EU auswirken kann; ist der Ansicht, dass weder die nationalen staatlichen Stellen diesen Bedrohungen allein begegnen können noch die Selbstregulierung der Privatwirtschaft die Patentlösung dafür sein kann; begrüßt die Arbeit, die der Europäische Auswärtige Dienst in seinem am 23. Januar 2024 veröffentlichten zweiten Bericht über Bedrohungen durch die Manipulation von Informationen und Einflussnahme aus dem Ausland geleistet hat und empfiehlt eine engere Kooperation mit der NATO in diesem Bereich; ist nach wie vor entschlossen, seine Bemühungen im Kampf gegen die Einflussnahme aus dem Ausland in der EU in den kommenden Jahren fortzusetzen, unter anderem durch ein spezielles parlamentarisches Gremium;

18.  unterstützt weiterhin nachdrücklich die Bemühungen um die Verbesserung und Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz der Integrität dieses Organs als Säule der europäischen Demokratie; ist der Ansicht, dass an den Vorwürfen in Bezug auf die betreffende Abgeordnete nochmals deutlich wird, dass die Sicherheitskultur im Europäischen Parlament verbessert werden muss; fordert, dass den Empfehlungen für eine Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung, die am 13. Juli 2023 angenommen wurden, seitens der Politik und der Verwaltung höchste Aufmerksamkeit gewidmet wird, und fordert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig umgesetzt bzw. eingeführt werden, auch die obligatorische Sicherheitsschulung für MdEP und das Personal, eine angemessene Sicherheitsüberprüfung und die verstärkte Überprüfung des Personals, insbesondere von Personen, die an Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen; fordert strengere Kontrollen im Hinblick auf die Organisation von Veranstaltungen, die Einladung externer Gäste ins Europäische Parlament und den Zugang zu seinen Kommunikationsplattformen; fordert die nationalen Behörden auf, bei Anträgen auf Sicherheitsüberprüfung von MdEP und Bediensteten des Parlaments sowie bei allen Sicherheitsüberprüfungen im Zusammenhang mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU die Verfahren und einen gemeinsamen Zeitplan einzuhalten; ist der festen Überzeugung, dass seine Ressourcen wie die finanzielle Förderung von Veranstaltungen und Reisen, die Gewährung des Zugangs zu Videostudios und anderen Kommunikationsplattformen und die Finanzierung von Kommunikationsprojekten von Fraktionen oder MdEP nicht dazu verwendet werden dürfen, die Werte der EU zu zersetzen oder feindselige Informationen autoritärer Regime zu verbreiten; bekräftigt seine Forderung nach strengeren Regeln für Reisen von MdEP, die von Drittstaaten und ausländischen Einrichtungen bezahlt werden; ist der Ansicht, dass ähnliche Vorschriften für Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten oder Bediensteten der Fraktionen ausgearbeitet werden sollten;

19.  bekräftigt sein vehementes Eintreten für anhaltende ernsthafte und konkrete Reformen im Europäischen Parlament, damit man keine Toleranz gegenüber Korruption und korrumpierende politische Einflussnahme zeigt sowie die Demokratie in Europa schützt;

20.  bekräftigt seine Unterstützung für die schnellstmögliche Einrichtung eines unabhängigen Ethikgremiums gemäß seiner Entschließung vom 16. September 2021; fordert alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auf, mehr Ambitionen in Bezug auf die Einrichtung dieses Gremiums an den Tag zu legen;

21.  fordert das Sekretariat des EU-Transparenzregisters auf, gemäß dem Beschluss des Rates vom 3. Juni 2022 über restriktive Maßnahmen(10) Einrichtungen mit direkten oder indirekten Beziehungen zur Regierung Russlands zu verbieten;

22.  erwartet, dass die Kommission und der Rat das Paket zur Verteidigung der Demokratie tatsächlich umsetzen, sodass dringend Maßnahmen ergriffen und die zahlreichen Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften der EU zur Parteienfinanzierung geschlossen werden, ein verbindliches Regulierungssystem für große Plattformen eingeführt und die Cyberabwehr der EU gegen mögliche Angriffe auf das Wahlsystem der EU verstärkt wird; fordert die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umfangreiche und dauerhafte Investitionen in die Stärkung der Resilienz der Demokratie in der EU und der Rechtsstaatlichkeit zu tätigen, unter anderem durch Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeiten der EU im Bereich Spionageabwehr; betont, dass strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Spionagevorwürfen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; weist darauf hin, dass in fast allen Mitgliedstaaten russische Spionagenetzwerke aufgedeckt worden sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen und ihre Zusammenarbeit zu verstärken, auch um Versuche zu vereiteln, sensible Technologien von EU-Unternehmen zu erwerben, mit der die militärischen Fähigkeiten Russlands gestärkt werden sollen; begrüßt, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten eigens Untersuchungsausschüsse eingerichtet haben, die sich der Bekämpfung russischer Einflussnahme widmen, wobei andere ihre Ausschüsse kürzlich jedoch wieder aufgelöst haben;

23.  verurteilt sämtliche Arten der Vereinnahmung von Eliten und die Methode der Kooptierung hochrangiger Beamter und ehemaliger Politiker aus der EU, unter anderem durch die Schaffung lukrativer Arbeitsplätze in Unternehmen, die Verbindungen zu Regierungen haben, die aktiv an gegen die EU gerichteten Handlungen der Einflussnahme mitwirken; fordert, dass es MdEP untersagt wird, bezahlte Nebentätigkeiten oder Tätigkeiten im Namen von im Transparenzregister eingetragenen Organisationen oder Einzelpersonen oder im Namen von Drittländern auszuüben, damit potenzielle Interessenkonflikte und Einflussnahme aus dem Ausland begrenzt werden;

24.  stellt fest, dass Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und kriminellem Verhalten von wesentlicher Bedeutung sind, aber durch Gesetze kriminelle und unethische Handlungen einzelner MdEP an sich nicht verhindert werden können; betont, dass alle Fraktionen im Europäischen Parlament eine gewisse Verantwortung dafür tragen, auf die Handlungen ihrer Mitglieder zu achten, und weist daher alle Fraktionen nochmals darauf hin, dass sie rasch handeln müssen, wenn sie auf ein Verhalten aufmerksam gemacht werden, das Zweifel an der Integrität eines ihrer Mitglieder aufkommen lässt; fordert alle MdEP und alle Fraktionen auf, in diesem Zusammenhang uneingeschränkt mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der EU zusammenzuarbeiten;

25.  ist der Überzeugung, dass freie und faire Wahlen das Kernstück des demokratischen Prozesses sind, und fordert daher die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, entschiedene Maßnahmen zu ergreifen, damit tatsächlich allein der Wille des Volkes als Grundlage für ein Regierungsmandat dient, ohne dass sich böswillige Akteure aus dem Ausland darin einmischen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Vorbereitungen für die Wahl zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 gelegt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU auf, mit Blick auf diese Wahl Resilienzstrategien umzusetzen, und betont, dass man die ständigen Bemühungen zur Überwachung verstärkt und deren Umsetzung rechtzeitig verbessern muss, bevor Wahlen, Referenden oder andere wichtige politische Prozesse in ganz Europa anstehen;

26.  betont, dass dem investigativen Journalismus eine entscheidende Aufgabe dabei zukommt, Versuche von Einflussnahme aus dem Ausland und verdeckte Aktivitäten aufzudecken; bekräftigt seine Forderung an die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten, für eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung des investigativen Journalismus Sorge zu tragen;

27.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0316.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0292.
(3) ABl. C, C/2023/1226, 21.12.2023, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/C/2023/1226/oj?locale=de.
(4) ABl. C 347 vom 9.9.2022, S. 61.
(5) ABl. C 167 vom 11.5.2023, S. 18.
(6) ABl. C 171 vom 6.5.2021, S. 25.
(7) Angenommene Texte, P9_TA(2024)0030.
(8) ABl. C 125 vom 18.3.2022, S. 2.
(9) ABl. C 117 vom 11.3.2022, S. 159.
(10) Beschluss (GASP) 2022/884 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 153 vom 3.6.2022, S. 128).

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen