Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2024 zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (07307/2022 – C9-0405/2022 – 2022/0906(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Antrag des Gerichtshofs, der dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet wurde (07307/2022),
– gestützt auf Artikel 256 Absatz 3 und Artikel 281 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 106a Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, auf deren Grundlage ihm der Entwurf eines Gesetzgebungsaktes unterbreitet wurde (C9‑0405/2022),
– gestützt auf Artikel 294 Absätze 3 und 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission (COM(2023)0135),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Januar 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf die Artikel 50 und 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9-0278/2023),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. Februar 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU, Euratom) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU, Euratom) 2024/2019.)