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Verfahren : 2022/0089(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0173/2023

Eingereichte Texte :

A9-0173/2023

Aussprachen :

PV 31/05/2023 - 17
CRE 31/05/2023 - 17
PV 27/02/2024 - 10
CRE 27/02/2024 - 10

Abstimmungen :

PV 01/06/2023 - 6.5
CRE 01/06/2023 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung
PV 28/02/2024 - 8.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0210
P9_TA(2024)0101

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 57k
Mittwoch, 28. Februar 2024 - Straßburg
Geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
P9_TA(2024)0101A9-0173/2023
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/787 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (COM(2022)0134 – C9-0130/2022 – 2022/0089(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0134),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 118 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0130/2022),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Juli 2022(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2022(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. November 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0173/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 116.
(2) ABl. C 79 vom 2.3.2023, S. 74.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 1. Juni 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0210).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 28. Februar 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
P9_TC1-COD(2022)0089

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2024/1143.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates anlässlich des Erlasses der Verordnung (EU) 2024/1143(1)

Das Europäische Parlament und der Rat betonen, dass die Kommission weiterhin die alleinige Verantwortung für alle Verfahren im Zusammenhang mit den geografischen Angaben, die unter diese Verordnung fallen, trägt.

Das Europäische Parlament und der Rat stellen fest, dass die Kommission lediglich bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben unterstützt werden darf, wenn und soweit dies nach dem bestehenden Rechtsrahmen möglich ist.

Aus Gründen der Transparenz wird die Kommission aufgefordert, das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Unterstützung zu unterrichten, die sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten hat.

(1) ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj.

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen