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Verfahren : 2023/2229(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0031/2024

Eingereichte Texte :

A9-0031/2024

Aussprachen :

PV 28/02/2024 - 13
CRE 28/02/2024 - 13

Abstimmungen :

PV 28/02/2024 - 17.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0107

Angenommene Texte
PDF 179kWORD 59k
Mittwoch, 28. Februar 2024 - Straßburg
Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023
P9_TA(2024)0107A9-0031/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Februar 2024 zur Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2023 (2023/2229(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 177, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf das Protokoll Nr. 5 zu den Verträgen über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB),

–  gestützt auf die Artikel 41 bis 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf die Pressemitteilung der EIB vom 7. Oktober 2016, in der sie ihre Billigung der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU zum Ausdruck bringt,

–  unter Hinweis auf die am 3. März 2023 veröffentlichte Evaluierung der Operationen der EIB – Tätigkeitsbericht 2022 und Arbeitsprogramm 2023–2025,

–  unter Hinweis auf das am 13. November 2018 veröffentlichte Beschwerdeverfahren der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 8. Mai 2023 mit dem Titel „Finanzierungspolitik der EIB im Energiebereich“,

–  unter Hinweis auf den Klimabank-Fahrplan 2021-2025 der EIB-Gruppe, der am 11. November 2020 durch den Verwaltungsrat der EIB genehmigt wurde, und die Klimastrategie der EIB vom 15. November 2020,

–  unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten operativen Plan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2023-2025,

–  unter Hinweis auf den am 28. Februar 2023 veröffentlichten Investitionsbericht 2022/2023 der EIB mit dem Titel „Resilienz und Neustart in Europa“,

–  unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2022 der EIB-Gruppe mit dem Titel „Ein sicheres Europa“,

–  unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten Überblick der EIB über Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit 2023,

–  unter Hinweis auf den am 14. November 2022 veröffentlichten Umweltrahmen der EIB,

–  unter Hinweis auf den am 8. September 2023 veröffentlichten Bericht 2022 über Unternehmensführung und -kontrolle („Governance“) in der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 29. November 2023 mit dem Titel „Strategischer Fahrplan der EIB Global: EU-Finanzen für eine nachhaltige Zukunft“,

–  unter Hinweis auf das am 27. November 2023 veröffentlichte Konzept der EIB Global für einen gerechten Übergang und eine gerechte Resilienz,

–  unter Hinweis auf den am 9. August 2023 veröffentlichten Bericht 2022 über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf die EIB-Klimaumfrage 2022-2023,

–  unter Hinweis auf den am 2. Februar 2022 angenommenen Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit mit dem Titel „Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB-Gruppe“,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 10. Februar 2023 mit dem Titel „EIB Global – Partnerschaften, Menschen, Wirkung“,

–  unter Hinweis auf den am 6. Februar 2023 veröffentlichten Ansatz zu Menschenrechtsfragen der EIB,

–  unter Hinweis auf den Bericht der EIB vom 29. Juni 2023 mit dem Titel „Aktivitäten der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen im Jahr 2022“,

–  unter Hinweis auf die Strategie der EIB-Gruppe zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau sowie ihren Aktionsplan für die Gleichstellung,

–  unter Hinweis auf den am 3. Februar 2023 veröffentlichten Verhaltenskodex für das Personal der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf den am 30. November 2021 veröffentlichten Verhaltenskodex für den Prüfungsausschuss der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf den am 14. Oktober 2021 veröffentlichten Verhaltenskodex für das Direktorium der EIB-Gruppe,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der EIB vom 27. November 2023 mit dem Titel „PATH-Rahmen der EIB-Gruppe, Fassung 1.2 November 2023 – Unterstützung für Geschäftspartner bei der Paris-Ausrichtung“,

–  unter Hinweis auf das Solidaritätspaket der EIB für die Ukraine, das am 4. März 2022 vom Verwaltungsrat der EIB gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: ‚Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden‘“ (COM(2021)0400),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2023 mit dem Titel „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ (COM(2023)0062),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang(2),

–  unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank, die im November 2021 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 22. Juli 2016 an den Präsidenten der EIB zu Interessenkonflikten und auf die Antwort des Präsidenten der EIB vom 31. Januar 2017,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 20. November 2023 in dem Fall 2252/2022/OAM,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 21. April 2022 in dem Fall 1251/2020/PB,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 27. Juli 2022 in dem Fall 1016/2021/KR,

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0031/2024),

A.  in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) besteht und das größte multilaterale Finanzierungsinstitut der Welt und einer der wichtigsten Geldgeber für den Klimaschutz ist und dass sie an den internationalen Kapitalmärkten tätig ist und ihren Kunden konkurrenzfähige Angebote und günstige Bedingungen zur Unterstützung von Maßnahmen und Projekten der EU sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union bietet;

B.  in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 309 AEUV Aufgabe der EIB ist, zur Verwirklichung der Ziele der EU beizutragen;

C.  in der Erwägung, dass zur Verwirklichung der Klimaziele der Union Investitionen in Höhe von 1 Bio. EUR pro Jahr in der Union getätigt werden müssen; in der Erwägung, dass die EIB dazu beitragen kann, die Lücke zu schließen, indem sie privates Kapital mobilisiert;

D.  in der Erwägung, dass mit der mit 26,2 Mrd. EUR ausgestatteten und aus dem mehrjährigen Finanzrahmen und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ dotierten InvestEU-Garantie im Zeitraum 2021-2027 voraussichtlich über 372 Mrd. EUR an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen in Europa mobilisiert werden, vor allem in den Bereichen nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie soziale Investitionen und Kompetenzen;

Überblick über Strategien und Maßnahmen

1.  bekräftigt die wichtige Rolle der EIB als öffentliche Bank der EU und als einziges internationales Finanzinstitut, deren Anteilseigner ausschließlich die Mitgliedstaaten sind und deren Maßnahmen uneingeschränkt an den politischen Strategien der EU ausgerichtet werden und den EU-Rechtsvorschriften unterliegen mit dem Ziel, die soziale und wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und notwendige Investitionen an der Verwirklichung der Ziele der Union auszurichten;

2.  schätzt die stete Bereitschaft der EIB, sich an die sich ändernden Anforderungen der Politik der Union anzupassen und sich entsprechend neu zu erfinden, ohne dabei ihre langfristigen Ziele aus den Augen zu verlieren;

3.  bekräftigt seine Forderung nach einer Kapitalerhöhung, um der EIB zu ermöglichen, mehr langfristige rückzahlbare finanzielle Unterstützung und innovative Instrumente anzubieten; stellt fest, dass dies für ein faires, inklusives und nachhaltiges Wachstum zur Unterstützung von Schlüsselinvestitionen in die Realwirtschaft erforderlich ist, die andernfalls nicht getätigt würden und die das Potenzial haben, den innovativen Fortschritt in wichtigen Politikbereichen der EU, wie der Digitalisierung und dem ökologischen Wandel, voranzubringen; stellt fest, dass diese Investitionen dazu beitragen sollten, Wettbewerbseinschränkungen wie hohe Energiepreise, Qualifikationslücken und unzureichende Investitionen in Innovationen und neue Technologien zu reduzieren, und dazu beitragen sollten, die europäische Säule sozialer Rechte und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen; erwartet, dass die EIB sicherstellt, dass ihre Finanzierung dazu beiträgt, Marktversagen zu beheben und Verdrängungseffekte zu verhindern und dass sie messbare Wirkungen erzielt, ohne die Attraktivität ihres finanziellen Angebots insgesamt zu beeinträchtigen;

4.  betont, dass die EIB ihr AAA-Rating beibehalten und das volle Vertrauen der Kapitalmärkte in ihre Tätigkeiten bewahren muss;

5.  stellt fest, dass die EIB-Finanzierung vor dem Hintergrund der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise, gefolgt vom russischen Einmarsch in die Ukraine und insbesondere der Inflation, hohen Zinssätze und angespannten öffentlichen Finanzen eine immer wichtigere Rolle spielt; stellt ferner fest, dass die EIB-Finanzierung vor dem Hintergrund einer herausfordernden Wirtschaftsprognose und stärkerem globalem Wettbewerb und somit einer Situation, die sich auch auf laufende Projekte auswirkt, eine wichtigere Rolle spielt;

6.  ist der Ansicht, dass die EIB mehr unternehmen könnte, um die sektorspezifische Ausgewogenheit zu verbessern und sich an die regionale Vielfalt der Union anzupassen und so die Attraktivität ihrer Fonds zu erhöhen; fordert die EIB auf, systemische Mängel zu beheben, durch die bestimmte Regionen oder Länder daran gehindert werden, den vollen Nutzen aus ihren Finanztätigkeiten zu ziehen, wobei der nachfrageorientierte Charakter von EIB-Finanzierungen zu beachten ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die geografische Verteilung der Finanzierungen im Rahmen von InvestEU in Bezug auf kleinere Mitgliedstaaten ausgewogen ist;

7.  fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der VN-Nachhaltigkeitsziele beitragen und die die soziale Inklusion und die Verringerung von Ungleichheit in Übereinstimmung mit den ökologischen und sozialen Standards fördern; fordert die EIB auf, ihre Rolle bei der Erfassung und Schließung von Investitionslücken in der sozialen Infrastruktur und der Sozialfürsorge auszuweiten, wie etwa in den Bereichen erschwinglicher und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau, öffentliches Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, öffentlicher Personenverkehr, nachhaltiger Verkehr, Kultur und Bildung, sowie gleichzeitig die Zusätzlichkeit und Komplementarität mit anderen öffentlichen Mitteln und kommerziellen Kreditgebern sicherzustellen; fordert die EIB auf, die Gewichtung der Sozialleistungen bei Projektbewertungen zu erhöhen, um vor dem Hintergrund einer Krise der Lebenshaltungskosten und der Herausforderungen für Haushalte in der Europäischen Union aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsaussichten langfristige erschwingliche Lösungen zu finden; fordert die EIB auf, die Risikobereitschaft bei Projekten, die wesentliche Dienstleistungen mit langfristigen eindeutigen und messbaren Vorteilen erbringen, zu verbessern; fordert die EIB auf, Projekten, an denen schutzbedürftige oder marginalisierte Personen, insbesondere junge Menschen, beteiligt sind, und von Bürgern geleiteten Projekten soweit möglich finanzielle Priorität einzuräumen;

Die Klimabank der EU: Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeitsziele

8.  nimmt die Feststellungen im Investitionsbericht 2022/2023 der EIB mit dem Titel „Resilienz und Neustart in Europa“ zur Kenntnis, in dem die Investitionen in den Klimaschutz in der EU und die Investitionslücken in verschiedenen Sektoren analysiert werden; nimmt zudem den operativen Plan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2023-2025 zur Kenntnis, in dem die Ausrichtung der EIB auf die politischen Prioritäten der EU und ihre Zusage bestätigt wird, ihre Ambitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel zu erhöhen; fordert die Kommission auf, eine Methode zur Schätzung der Finanzierungslücke bei ökologischen Projekten in der EU zu entwickeln und die potenzielle Rolle der EIB bei der Schließung dieser Finanzierungslücke zu evaluieren;

9.  weist darauf hin, dass die EIB der weltweit größte Emittent grüner Anleihen in mehreren Währungen ist; weist darauf hin, dass durch eine Erhöhung des Anteils von auf Euro lautenden Anleihen der internationale Stellenwert des Euro weiter gestärkt würde;

10.  weist darauf hin, dass der ökologische Wandel inklusiv und fair sein muss und dass ökologische Investitionen tragfähig sein müssen und erwartet von der EIB daher, dass sie mit ihren Krediten und Finanzierungsinstrumenten, ihrer technischen Hilfe und ihren Beratungsdiensten Bürger und Unternehmen unterstützt, die die sozioökonomischen Herausforderungen bewältigen müssen, die sich aus ihren Anstrengungen zur Erzielung der Klimaneutralität bis spätestens 2050 ergeben; fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die einen erschwinglichen Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen sowie zu Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen, sowie von lokalen Gemeinschaften getragene Initiativen und kleine Projekte, wobei die Bekämpfung der Energiearmut als Priorität zu betrachten ist;

11.  begrüßt die Tatsache, dass die EIB ihr Ziel, mindestens die Hälfte ihrer Ressourcen für den Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit aufzuwenden, bereits erfüllt hat und dass sie auf Kurs ist, ihr Ziel, bis 2030 ökologische Investitionen mit 1 Bio. EUR zu unterstützen, zu erreichen; erwartet, dass die Überprüfung des Klimabank-Fahrplans im Jahr 2024 die EIB vollständig mit dem 1,5-Grad-Ziel und dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 in Einklang bringen wird und gleichzeitig für einen gerechten Übergang für alle sorgt; ist der Ansicht, dass die ambitioniertesten Verfahrensweisen im öffentlichen Bankwesen als Maßstab dienen sollten; fordert erneut, dass für jedes Projekt eine solide Bewertung von weniger CO2-intensiven Alternativen und der Scope-3-Emissionen vorgenommen wird;

12.  begrüßt den Rahmen für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern (PATH) und erwartet, dass er vollständig umgesetzt wird, sowohl hinsichtlich der Maximierung der Emissionsreduktion als auch hinsichtlich der Stärkung der Klimaresilienz; nimmt die Reaktion der EIB auf die Energienotsituation in der EU durch die Anpassung von PATH zur Kenntnis; erwartet, dass die im Zuge des PATH-Rahmens zur Unterstützung von REPowerEU gewährten Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben und befristet und in vollem Umfang gerechtfertigt sind, um den ökologischen Wandel beschleunigen und die Abhängigkeit Europas von Einfuhren fossiler Brennstoffe, auch aus Russland, beenden zu können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufstockung der Unterstützung für REPowerEU durch die EIB auf 45 Mrd. EUR an Darlehen und Beteiligungsfinanzierungen für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz, Netze und Speicherung, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und bahnbrechende Technologien in den nächsten Jahren;

13.  weist darauf hin, dass alle Unternehmenskunden der EIB-Finanzierung vertraglich verpflichtet sind, eine glaubwürdige Strategie für die Anpassung an das Übereinkommen von Paris („Dekarbonisierungspläne“) zu entwickeln und zu veröffentlichen, die mittelfristige, fortlaufende und quantitative Emissionsreduktionsziele und entsprechende Optionen über einen längeren Zeitraum umfassen wird, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen; erwartet, dass die EIB die Glaubwürdigkeit dieser Pläne anhand von Dekarbonisierungskriterien, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind, systematisch bewertet, bevor sie neue finanzielle Verpflichtungen eingeht; bekräftigt seine Forderung, dass die EIB nur mit Finanzintermediären zusammenarbeiten sollte, die über glaubwürdige Pläne zur Dekarbonisierung, einschließlich kurzfristiger Ziele, verfügen, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind und so früh wie möglich, jedoch spätestens bis 2025 umgesetzt werden; betont, dass der Zugang von KMU zu Finanzmitteln durch solche neuen Anforderungen nicht beeinträchtigt werden darf;

14.  weist auf die Schlüsselrolle hin, die der EIB dabei zukommt, einen gerechten Übergang sicherzustellen; fordert die EIB auf, den Mindestdarlehensbetrag für einzelne Projekte oder Darlehensprogramme, die zum gerechten Übergang beitragen, zu senken; fordert die EIB auf, die Zusammenarbeit mit nationalen und regionalen Finanzinstituten zu intensivieren, damit gezielte Finanzierungen bereitgestellt werden können; fordert die EIB auf, in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen; begrüßt die Beteiligung der EIB am EU-Mechanismus für einen gerechten Übergang, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft in Angriff zu nehmen und neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung in den in Betracht kommenden Regionen zu schaffen;

15.  fordert die EIB auf, ihre Maßnahmen zur Risikominderung anzupassen, um private Finanzierungsaktivitäten auf Projekte auszurichten, die ein hohes Maß an Zusätzlichkeit aufweisen und zu einem gerechten Übergang beitragen, ohne dabei allerdings die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Portfolios zu gefährden; fordert die EIB auf, Lehren aus der Umsetzung von Produkten wie den Klima- und Infrastrukturfonds zu ziehen, einschließlich der Relevanz von zwischengeschaltetem Beteiligungskapital und der Notwendigkeit, die Risiko-Nutzen-Verhältnisse bei kleineren grünen Infrastrukturprojekten zu verbessern;

16.  begrüßt die verstärkten Investitionen in Wasserstoff; besteht darauf, dass die Rolle von Wasserstoff darin besteht, zum Übergang zur Klimaneutralität beizutragen, indem die Emissionen in Industriesektoren, die schwer zu dekarbonisieren sind, verringert werden; erwartet, dass die Zusätzlichkeit sichergestellt wird, um eine Umlenkung von Ressourcen aus bestehenden erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit den einschlägigen delegierten Rechtsakten(3) zu verhindern; ist besorgt über die potenziellen Auswirkungen von Wasserstoffprojekten auf die Wasserversorgung in bestimmten Regionen sowie auf die biologische Vielfalt; fordert die EIB auf, ihr Beratungswissen im Hinblick auf das Wasserstoffökosystem und den Wasserstoffmarkt der EU zu verbessern;

17.  betont, dass die Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB die Verpflichtung zur Förderung und Umsetzung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal stärken, insbesondere die Anforderung, dass die finanzierten Projekte die biologische Vielfalt und die Ökosysteme nicht erheblich beeinträchtigen dürfen; begrüßt, dass in Bezug auf die biologische Vielfalt ein Übergang von „Nettoverlust vermeiden“ zu „Verlust vermeiden“ erfolgt; strebt eine uneingeschränkte Anwendung der Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB an, insbesondere bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien; fordert die EIB nachdrücklich auf, ihre Umwelt- und Sozialleitlinien vollständig an den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal anzupassen;

18.  begrüßt die ersten gemeinsamen Grundsätze für eine naturpositive Finanzierung, die die EIB zusammen mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken auf der COP 28 veröffentlicht hat; erwartet, dass sich die EIB weiterhin aktiver an Investitionen beteiligt, die sich positiv auf die Natur auswirken und die biologische Vielfalt fördern, und dass sie sich in Sektoren mit den größten positiven Nebeneffekten für die biologische Vielfalt, z. B. in den Bereichen Wasserbewirtschaftung, Sanitärversorgung, Forstwirtschaft und Ozeane, beteiligt, und zwar mit einem Höchstmaß an Integrität und Sicherheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte lokaler Gemeinschaften, und unter Einbeziehung der aus der Finanzierungsfazilität für Naturkapital gewonnenen Erkenntnisse; erwartet, dass die EIB mehr Finanzmittel für Lösungen zur Verringerung der Verschmutzung durch Kunststoffe bereitstellt;

19.  erwartet verstärkte Anstrengungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Natur in Analysen und Operationen, in denen das finanzielle Risiko des Verlusts an biologischer Vielfalt auf Ebene der Geschäftspartner bewertet wird; erwartet, dass bei großen Infrastrukturprojekten, insbesondere bei städtischen Investitionen, systematisch Elemente integriert werden, die sich positiv auf die Natur auswirken; warnt vor Projekten, die zu Klimazielen beitragen, welche zu einer Zerstörung der biologischen Vielfalt führen;

20.  nimmt die laufenden Verhandlungen über einen Schuldenerlass gegen Umweltschutzmaßnahmen zur Kenntnis; ist besorgt über die Entwicklung eines solchen Tauschhandels und seine Angemessenheit im Hinblick auf die Erhaltung und seine hohen Transaktionskosten, zumal frühere Beispiele gezeigt haben, dass diese Bedenken gerechtfertigt sind; betont, dass ein hohes Maß an Transparenz und Eigenverantwortung der Länder erforderlich ist;

21.  erwartet, dass die EIB weiterhin strenge Tierschutzstandards und geltende Rechtsvorschriften anwendet, auch für Zuchttätigkeiten und Futtermittel in der Fischzucht, die sich an den höchsten von der EU und multilateralen Finanzinstitutionen festgelegten Standards orientieren;

22.  hebt hervor, dass die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen für den ökologischen und digitalen Wandel, den Verteidigungsbereich und die industrielle Basis der EU allgemein von entscheidender Bedeutung ist; weist auf die Rolle der EIB in der Europäischen Rohstoffallianz und bei dem Bestreben der EU hin, bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen unabhängiger zu werden; betont, dass ein Kreislaufwirtschaftskonzept auf der Grundlage von Wiederverwertung und Wiederverwendung mit Blick auf kritische Rohstoffe wichtig ist, um die Abhängigkeit der EU von Drittländern zu verringern und ihre strategische Unabhängigkeit zu stärken; fordert die EIB deshalb auf, mehr in den Sektor kritischer Rohstoffe zu investieren, um die Widerstandsfähigkeit im Bereich Rohstoffe zu erhöhen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Wiederverwertung von Sekundärrohstoffen, und Lösungen für die Kreislaufwirtschaft zu fördern mit dem Ziel, die Versorgung zu diversifizieren;

Unterstützung für Innovation, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie und Digitalisierung

23.  weist erneut darauf hin, dass KMU das Rückgrat der Wirtschaft der Union bilden; weist darauf hin, dass die 23 Millionen KMU in der EU 99 % aller Unternehmen ausmachen, rund drei Viertel aller Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und mehr als 50 % der gesamten Wertschöpfung von EU-Unternehmen erzeugen; betont, dass die Unterstützung von KMU ein zentrales Ziel der EIB-Gruppe ist; weist darauf hin, dass die Energiekrise und die Folgen des von Russland geführten Krieges in der Ukraine weitere Herausforderungen für KMU darstellen, wie auch die steigenden Rohstoffpreise und die steigenden Zinssätze;

24.  weist darauf hin, dass die EIB-Gruppe im Jahr 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 16,35 Mrd. EUR für KMU und Midcap-Unternehmen bereitgestellt hat; stellt fest, dass sich die Finanzierungen der EIB-Gruppe zur Unterstützung von KMU nach Einschätzung der EIB-Gruppe zwischen 2010 und 2020 netto auf insgesamt fast 20 Mrd. EUR beliefen; fordert die EIB-Gruppe auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie ihre Unterstützung für KMU, insbesondere für kleinere Finanzierungsprojekte, weiter erleichtert werden kann;

25.  hebt die Rolle des EIF bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen, Midcap-Unternehmen und Start-up-Unternehmen in der EU und damit seine Unterstützung für Unternehmertum, Wachstum, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Beschäftigung in der EU hervor; weist darauf hin, dass eine stabile Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen eine der Grundlagen einer erfolgreichen Industriepolitik ist, insbesondere für erfolgreiche KMU; fordert die EIB-Gruppe auf, zusätzliches Wachstumskapital bereitzustellen, damit KMU ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können; fordert die EIB-Gruppe nachdrücklich auf, die Unterstützung für die Expansion europäischer Start-up-Unternehmen zu erhöhen, unter anderem durch die Inkaufnahme größerer Risiken bei der Auszahlung von Risikokapital, damit europäische Start-up-Unternehmen in der EU expandieren können und nicht in Drittländer ausweichen;

26.  betont, dass der EIF den Schwerpunkt verstärkt auf Projekte legen muss, die auf die Schaffung und die Beibehaltung hochwertiger Arbeitsplätze ausgerichtet sind, darunter Projekte, die auf die Bekämpfung des wachsenden Problems der Jugendarbeitslosigkeit ausgerichtet sind, einschließlich durch das sogenannte duale Ausbildungsmodell, das sich in einigen Mitgliedstaaten als effizient und erfolgreich erwiesen hat, und zwar mit Blick auf die Schaffung sicherer und hochwertiger Arbeitsplätze;

27.  erkennt an, dass KMU aufgrund ungünstigerer Konditionen für Bankkredite oft mit begrenzten administrativen Ressourcen und höheren Fremdkapitalkosten konfrontiert sind als große Unternehmen, und hält es für unerlässlich, ihnen Finanzierungsinstrumente anzubieten, die einfach und leicht zugänglich sind; fordert die EIB-Gruppe deshalb nachdrücklich auf, ihre Programme so zu gestalten, dass administrative Verfahren erleichtert werden, während sie die nötige technische Hilfe und adäquate Finanzierung für Beratungsdienste bereitstellt, wodurch deren Zugänglichkeit für KMU verbessert wird;

28.  fordert die EIB-Gruppe erneut auf, die Bemühungen um den Aufbau datengesteuerter Lösungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu ergänzen und ihre Investitionen in diesem Bereich auf die Überwindung der digitalen Kluft sowohl in der Union als auch zwischen der Union und anderen technologisch fortschrittlicheren Regionen der Welt auszurichten; fordert die EIB-Gruppe auf, die Investitionen in die Digitalisierung, in die Entwicklung von modernsten Technologien wie KI und in die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern zu erhöhen, die für eine starke industrielle Basis von wesentlicher Bedeutung sind;

Ukraine

29.  begrüßt die Initiative „EU für die Ukraine“, die von der EIB im März 2023 ins Leben gerufen wurde, um den Wiederaufbau und die Erholung in der Ukraine zu finanzieren, und die als befristete Regelung konzipiert wurde, die ein kontinuierliches Engagement der EIB in dem Land ermöglichen wird, während die erwartete mittelfristige Unterstützung der EU bereitgestellt wird; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der EU-Haushalt als Garantiegeber für die Tätigkeit der EIB bei der Vergabe von Darlehen außerhalb der EU für die Umsetzung von EU-Programmen von hoher Bedeutung ist; fordert eine Aufstockung der Garantien, die der EIB aus dem EU-Haushalt gewährt werden, damit die EIB weiterhin lebenswichtige Aufgaben im öffentlichen und privaten Sektor in der Ukraine wahrnehmen und ihre Tätigkeit im globalen Süden ausweiten kann; begrüßt, dass sich alle Maßnahmen der EIB in der Ukraine an den Prioritäten für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Erholung und den Wiederaufbau in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des besseren Wiederaufbaus („building back better“) orientieren und vollständig auf den künftigen Ukraine-Plan abgestimmt sein werden; begrüßt die Komponente für technische Hilfe zur Sicherstellung einer optimalen Projektvorbereitung und -umsetzung sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau; erwartet, dass bei der bevorstehenden dritten schnellen Bewertung der Schäden und des Bedarfs der Ukraine, die von der Weltbank in Abstimmung mit der Kommission, der EIB und der ukrainischen Regierung durchgeführt wird, ein deutlich gestiegener Bedarf ermittelt wird; begrüßt die Bemühungen der EIB, Betrug und Korruption im Zusammenhang mit ihren Projekten in der Ukraine vorzubeugen, sie zu verhindern und zu untersuchen;

30.  betont die Tatsache, dass sich der Angriffskrieg Russlands auch auf Regionen in der EU ausgewirkt hat und erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hatte, insbesondere in den östlichen Grenzländern der EU und in ihrer Nachbarschaft, und zu einer schweren humanitären Krise geführt hat; betont, dass die durch den Krieg verursachten Veränderungen in den Lieferketten sowie in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bei der künftigen Investitionsplanung berücksichtigt werden sollten; fordert die EIB auf, die geopolitische Lage und die erforderlichen Investitionen in den Ländern an den Außengrenzen, einschließlich in Bezug auf Infrastruktur und Grenzverwaltung, zu berücksichtigen;

31.  weist darauf hin, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine einen Wendepunkt darstellt, da er das europäische Sicherheitsumfeld grundlegend verändert hat und eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft und somit ausreichende Investitionen erforderlich macht; hebt die Notwendigkeit hervor, alle Instrumente, die der EIB zur Verfügung stehen, möglichst effektiv zu nutzen; fordert die EIB auf, ihre Unterstützung der Strategischen Europäischen Sicherheitsinitiative und der europäischen Verteidigungsindustrie, einschließlich KMU, zu verstärken, insbesondere, um zur kontinuierlichen Unterstützung der Ukraine beizutragen; fordert die EIB auf, ihre Förderfähigkeitsliste dahingehend zu überarbeiten, dass Munition und militärische Ausrüstung, die über Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck hinausgehen, nicht länger von der EIB-Finanzierung ausgeschlossen werden;

EIB Global

32.  erwartet, dass die Tätigkeiten der EIB Global weiterhin auf die strategischen Interessen und die außenpolitischen Ziele der EU abgestimmt sind; begrüßt die Beteiligung der EIB an der Global-Gateway-Initiative, in deren Rahmen in erster Linie Investitionen in Infrastruktur und in KMU unterstützt werden, womit ein Beitrag zum Ziel der Union, ihre strategische Autonomie zu stärken, geleistet wird; erwartet, dass die EIB Global sicherstellt, dass die Investitionen eindeutig zusätzlich sind, langfristige positive Auswirkungen schaffen und den Empfängergemeinschaften zugutekommen, indem sie das Natur- und Kulturerbe schützen, die Klimaresilienz stärken, Arbeitsplätze vor Ort schaffen, den Lebensstandard anheben und die Armut bekämpfen; ist der Ansicht, dass die Interessenträger der Empfängerländer wie Behörden, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner in Entscheidungen im Rahmen von Global Gateway-Projekten und deren Umsetzung einbezogen werden müssen; weist ferner darauf hin, dass der Erfolg von EIB Global von einem angemessenen Maß an Personal vor Ort, einschließlich lokaler Mitarbeiter, abhängt;

33.  stellt fest, dass die EIB Global seit der Einrichtung des neuen auf Entwicklung spezialisierten Geschäftsbereichs das durch das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt“ bereitgestellte spezielle Investitionsfenster in Rekordhöhe genutzt und im Jahr 2022 über 10 Mrd. EUR bereitgestellt hat, insbesondere zur Unterstützung der Ukraine und des Global Gateway; nimmt den Strategischen Fahrplan der EIB Global und die Erwartung zur Kenntnis, dass dieser mindestens ein Drittel der 300 Mrd. EUR an Investitionen ermöglichen wird, die bis Ende 2027 generiert werden sollen; begrüßt das Ziel, bis 2025 mehr als 50 % der jährlichen Darlehen für Investitionen in Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bereitzustellen; erwartet, dass die Finanzierung zu einem inklusiven und gerechten Übergang weltweit beiträgt; erwartet ferner, dass die EIB Global einen sinnvollen Beitrag zu dem Ziel der EU leistet, bis 2025 mit 85 % aller neuen außenpolitischen Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; begrüßt die Fortschritte bei der Einrichtung des Global-Gateway-Fonds im Rahmen der Garantie des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus, mit dem hochwirksame Investitionen des Privatsektors finanziert und Eigenkapital- und Fremdfinanzierungen für Projekte in den Bereichen Infrastruktur von großer Tragweite, saubere Energie und menschliche Entwicklung weltweit bereitgestellt werden sollen; ist besorgt über den Mangel an inklusiven und sinnvollen Konsultationen mit Interessenträgern, die von den Tätigkeiten der EIB betroffen sind; fordert, dass Projekte mit begrenzter Bankfähigkeit und hoher öffentlicher Rendite stärker unterstützt werden und dass das Mindestdarlehensvolumen für einzelne Projekte, insbesondere in Entwicklungsländern, gesenkt wird;

34.  bekräftigt seine Forderung an die EIB Global, Mischfinanzierungsmaßnahmen auf Gebiete zu beschränken, in denen dadurch ein Mehrwert für die lokale Wirtschaft geschaffen werden kann, wobei die Verdrängung von privatem Kapital vermieden wird, und dafür zu sorgen, dass Mischfinanzierungen nicht für grundlegende öffentliche Dienstleistungen, insbesondere für das Gesundheits- und Bildungswesen sowie für den Sozialschutz, eingesetzt werden; weist darauf hin, dass sich die EIB-Investitionen in diesem Bereich an den entwicklungspolitischen Zielen der EU, insbesondere an dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen und bezahlbaren Zugangs zur Gesundheitsversorgung, orientieren sollten, um bessere gesundheitliche Ergebnisse für alle zu erzielen, insbesondere für Frauen;

35.  ist besorgt über die rasch steigenden Schuldenstände und höheren Fremdkapitalkosten in Schwellen- und Entwicklungsländern, wobei schätzungsweise 60 % der Länder mit niedrigem Einkommen bereits stark verschuldet sind oder einem hohen Risiko einer Überschuldung ausgesetzt sind(4); betont die wichtige Rolle der EIB und anderer multilateraler Institutionen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen, um untragbare Schuldenlasten zu verringern;

36.  ist der Ansicht, dass die EIB Global hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und des Aktionsplans von Accra (Eigenverantwortung, Partnerausrichtung, Harmonisierung, ergebnisorientiertes Management und gegenseitige Rechenschaftspflicht) rechenschaftspflichtig sein sollte; ist in diesem Zusammenhang besonders besorgt über einen Interessenkonflikt zwischen Exportkreditagenturen und der Entwicklungsfinanzierung der EIB Global sowie über die Auswirkungen der betroffenen Investitionen der EIB Global auf die Zusätzlichkeit hinsichtlich der Entwicklung;

37.  nimmt den informatorischen Vermerk zum Menschenrechtsansatz der EIB zur Kenntnis; weist die EIB darauf hin, dass die Menschenrechte in ihre Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten einbezogen und Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchgeführt werden müssen, ihre allgemeine Zusage, die Menschenrechte zu wahren, verankert und ihre Geschäftstätigkeit in vollständiger Übereinstimmung mit Artikel 2 AEUV ausgeübt werden muss; bekräftigt seine Forderung nach klaren und verbindlichen Regeln zur Ergänzung des Informatorischen Vermerks zum Menschenrechtsansatz der EIB Global, insbesondere was die Bewertung von Projekten und den Rückzug aus einem Projekt betrifft; äußert sich besonders besorgt darüber, dass die EIB seit 2015 von den Projektträgern keine eigenständigen Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte mehr verlangt; fordert die EIB daher auf, eine Menschenrechtsstrategie sowie eine Bewertung und Evaluierung ihrer Programme in Bezug auf die Menschenrechte, auch hinsichtlich der realen Situation vor Ort in den Empfängerländern, vorzulegen, um sicherzustellen, dass die lokalen Gemeinschaften konsultiert werden und dass das Recht auf freie, vorherige und in Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung systematisch respektiert wird; fordert die EIB des Weiteren auf, spezifische Strategien für Menschenrechtsverteidiger und entsprechende Verfahrensmuster auszuarbeiten, mit denen auf die Gefahr von Repressalien reagiert wird; betont, dass spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um indigene Völker, Frauen, Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen in die Konsultationen einzubeziehen;

38.  fordert die EIB erneut auf, dafür zu sorgen, dass ihre Tätigkeiten Frauen und Mädchen zugutekommen und mit ihnen die wirtschaftliche Stellung und die Beschäftigung von Frauen gefördert werden; ist der Ansicht, dass die EIB die Vergabe von Mikrofinanzierungskrediten an von Frauen geführte Unternehmen, die beim Zugang zu Finanzmitteln immer noch diskriminiert werden, weiter ausbauen könnte;

39.  fordert die EIB auf, mit anderen bilateralen und multilateralen Institutionen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Methoden für die Analyse der Auswirkungen auf die Entwicklung zu entwickeln und anzuwenden, sodass langfristige positive Auswirkungen und ein Mehrwert sichergestellt werden;

Transparenz und Governance

40.  weist erneut darauf hin, dass die Mittel der EIB öffentliche Gelder sind und dass ihre Verwendung immer der öffentlichen Kontrolle und der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit unterliegen sollte; erkennt an, dass die EIB beim Foreign Direct Investment Transparency Index 2023 ein befriedigendes Rating erhalten hat; fordert die EIB auf, zeitnah und proaktiv nähere Informationen zu Projekten zu veröffentlichen, einschließlich der Begründung und des Kontexts der Projekte sowie einer Erläuterung, wie sie an den politischen Zielen der EU ausgerichtet sind und diese voranbringen, und erwartet, dass die EIB die Nichtveröffentlichung auf die anwendbaren Ausnahmen beschränkt, die in Verordnung (EG) Nr. 1049/2001(5) und Verordnung (EG) Nr. 1367/2006(6) aufgeführt sind; fordert die EIB nachdrücklich auf, die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 20. November 2023 in dem Fall 2252/2022/OAM und vom 21. April 2022 in dem Fall 1251/2020/PB umzusetzen, um eine aussagekräftige Bewertung der ökologischen und sozialen Aspekte der Projekte zu ermöglichen, die sie für eine Finanzierung in Betracht zieht;

41.  fordert eine stärkere Rechenschaftspflicht der EIB gegenüber den EU-Organen, insbesondere gegenüber dem Parlament, da Transparenz einer der Eckpfeiler der Demokratie ist; fordert die EIB deshalb auf, ihre Berichterstattung an das Parlament über ihre Beschlüsse, die erzielten Fortschritte und die Auswirkungen ihrer Darlehenstätigkeit zu verstärken, insbesondere durch regelmäßige strukturierte Dialoge zwischen dem Parlament und der EIB; bekräftigt seine Forderung nach einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament und der EIB, um den Zugang zu Dokumenten und Daten der EIB zu verbessern und die demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken, einschließlich der Möglichkeit, Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die EIB zu richten, wie dies bereits im Fall der Europäischen Zentralbank vorgesehen ist;

42.  fordert die EIB erneut auf, ihre Politik zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verstärken, indem sie unter anderem davon absieht, Begünstigte oder Finanzintermediäre zu finanzieren, die erwiesenermaßen eine entsprechende Negativbilanz aufweisen; fordert die EIB auf, Präventionsmaßnahmen und regelmäßige Steuerveranlagungen durchzuführen, die sich gegen nicht kooperierende Länder und Gebiete sowie gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie illegale und aggressive Steuervermeidung richten;

43.  fordert die Vizepräsidenten der EIB auf, eine Involvierung in Projektvorschläge aus ihren Heimatländern zu vermeiden; fordert die EIB auf, alle Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 27. Juli 2022 in dem Fall 1016/2021/KR und vom 31. Oktober 2023 in dem Fall 611/2022/KR hinsichtlich der Tätigkeiten der ehemaligen Mitglieder ihres Verwaltungsausschusses vollständig umzusetzen; fordert die Mitglieder des EIB‑Verwaltungsausschusses auf, ihre geplanten Sitzungen mit externen Interessenträgern zu veröffentlichen, und bekräftigt seine Forderung, den Inhalt der Sitzungen der Leitungsgremien der EIB systematisch zu veröffentlichen, um die Transparenz weiter zu verbessern;

44.  stellt fest, dass die EIB Fortschritte bei der Erreichung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses unter ihren Bediensteten erzielt hat, wobei jedoch Frauen in Führungspositionen und Kerntätigkeitsbereichen nach wie vor unterrepräsentiert sind; bedauert, dass die EIB ihre Ziele zur Gleichstellung von Frauen auf verschiedenen Ebenen, die sie sich in ihrer Strategie für Vielfalt und Inklusion 2018-2021 gesetzt hatte, nicht verwirklicht hat; fordert die Bank daher auf, ihre Bemühungen um eine größere Geschlechtervielfalt zu intensivieren, um Geschlechterparität und ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in allen Funktionen und insbesondere in Leitungs- und Führungspositionen zu verwirklichen, und gleichzeitig die geografische Ausgewogenheit zu wahren; fordert die EIB auf, die Förderung aller Formen von Vielfalt und Inklusion innerhalb ihrer Organisation weiter zu verbessern und sich hochgesteckte Ziele zu setzen;

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45.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln.

(1) ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1.
(2) ABl. L 274 vom 30.7.2021, S. 1.
(3) Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr (ABl. L 157 vom 20.6.2023, S. 11).
(4) Bericht der Weltbank vom Januar 2024 mit dem Titel „Global Economic Prospects“, https://www.worldbank.org/en/publication/global-economic-prospects.
(5) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).
(6) Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264 vom 25.9.2006, S. 13).

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen