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Verfahren : 2023/0260(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0010/2024

Eingereichte Texte :

A9-0010/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 29/02/2024 - 7.5

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0114

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 43k
Donnerstag, 29. Februar 2024 - Straßburg
Fortgeschrittenes Rahmenabkommen EU/Chile
P9_TA(2024)0114A9-0010/2024

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Februar 2024 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union (11669/2023 – C9-0467/2023 – 2023/0260(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (11669/2023),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (11670/2023),

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zu den Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, die dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen beigefügt ist (11670/2023),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91 Absatz 1, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1, Artikel 212, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Artikel 218 Absatz 7 und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0467/2023),

–  unter Hinweis auf seine Interimsentschließung vom 29. Februar 2024(1) zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel gemäß Artikel 58 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0010/2024),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Chile zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P9_TA(2024)0115.

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen