Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Entschließung)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Februar 2024 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union (COM(2023)0432 – C9-0467/2023 – 2023/0260R(NLE))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2023)0432),
– unter Hinweis auf den Entwurf für ein Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zu den Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, die dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen beigefügt ist,
– unter Hinweis auf das Interimshandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile,
– unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits(1), das am 1. März 2005 in Kraft getreten ist und durch das Fortgeschrittene Rahmenabkommen ersetzt wird,
– unter Hinweis auf das Abkommen über den Handel mit Wein und das Abkommen über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken, die dem Assoziierungsabkommen als Anhang beigefügt waren und nun in das Fortgeschrittene Rahmenabkommen aufgenommen werden,
– unter Hinweis auf die vom Rat herausgegebenen und am 22. Januar 2018 veröffentlichten Verhandlungsrichtlinien vom 13. November 2017 für die Verhandlungen über ein modernisiertes Assoziierungsabkommen mit Chile,
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 13. Juni 2018 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) zu den Verhandlungen über die Modernisierung des Assoziierungsabkommens EU-Chile(2),
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 14. September 2017 an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über die Modernisierung der Handelssäule des Assoziierungsabkommens EU-Chile(3),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 mit dem Titel „Europäische Strategie für Wirtschaftliche Sicherheit“ (JOIN(2023)2020),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 7. Juni 2023 mit dem Titel: „Eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik“ (JOIN(2023)0017),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juni 2022 mit dem Titel „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ (COM(2022)0409),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“ (COM(2021)0066),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2022 zum Ergebnis der Überprüfung des 15-Punkte-Aktionsplans für Handel und nachhaltige Entwicklung durch die Kommission(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2022 zur Zukunft der Auslandsinvestitionspolitik der EU(5),
– unter Hinweis auf die Folgenabschätzung vom 24. Mai 2017 zur Gemeinsamen Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Aufnahme und Führung von Verhandlungen mit der Republik Chile über ein modernisiertes Assoziierungsabkommen (SWD(2017)0173),
– unter Hinweis auf die Nachhaltigkeitsprüfung vom 7. Mai 2019 zur Unterstützung der Verhandlungen über die Modernisierung der Handelssäule des Assoziierungsabkommens mit Chile,
– unter Hinweis auf die beim Gipfeltreffen 2023 der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), das am 17.-18. Juli 2023 in Brüssel stattfand, abgegebene Erklärung,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und des chilenischen Präsidenten Gabriel Boric vom 14. Juni 2023,
– unter Hinweis auf die Resolution ES-11/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. März 2022 mit dem Titel „Aggression gegen die Ukraine“,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt und den Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal von 2022,
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das von der 21. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC am 12. Dezember 2015 angenommene Übereinkommen von Paris,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP),
– unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), insbesondere das Übereinkommen der IAO Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Besuche zweier Ad-hoc-Delegationen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 19. bis 20. Juni 2023 und des Ausschusses für internationalen Handel vom 23. bis 25. Mai 2022 in Chile,
– unter Hinweis auf die von der Europäischen Union und der Republik Chile am 18. Juli 2023 in Brüssel unterzeichnete Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft für nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungsketten,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Innenministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der für Sicherheit zuständigen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten des Lateinamerikanischen Ausschusses für innere Sicherheit (Gemeinsame Erklärung der EU und des CLASI) vom 28. September 2023,
– unter Hinweis auf die von der chilenischen Regierung am 20. April 2023 vorgelegte nationale Lithium-Strategie,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Titel V zum auswärtigen Handeln der Union,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 und Artikel 212 in Verbindung mit Artikel 218,
– gestützt auf Artikel 105 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
– unter Hinweis auf den Zwischenbericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0017/2024),
A. in der Erwägung, dass durch die derzeitige internationale Instabilität deutlich gemacht wird, dass die EU ihre Partnerschaften mit demokratischen und gleich gesinnten Ländern, die ihre Werte teilen, neu beleben muss, um ihre offene strategische Autonomie zu stärken, ihre Lieferketten zu diversifizieren, den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern und in allen multilateralen Gremien zusammenzuarbeiten, um eine regelbasierte internationale Ordnung zu schützen, die auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit und nachhaltiger Entwicklung beruht;
B. in der Erwägung, dass Chile und die EU enge Partner sind, wenn es um die Bewältigung regionaler und globaler Herausforderungen geht, und durch gemeinsame universelle Werte wie Demokratie und Menschenrechte und enge kulturelle, menschliche, wirtschaftliche und politische Beziehungen verbunden sind; in der Erwägung, dass Chile ein sehr wichtiger und zuverlässiger Partner für die EU ist;
C. in der Erwägung, dass mit dem modernisierten Fortgeschrittenen Rahmenabkommen EU-Chile (im Folgenden „Abkommen“) gemeinsame Werte und Grundsätze gefördert werden, und dass es das Potenzial hat, die Zusammenarbeit zwischen Chile und der EU erheblich zu stärken und auf neue Bereiche auszuweiten, und die Chance zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bewältigung neuer globaler Herausforderungen bietet;
D. in der Erwägung, dass im Rahmen der Global-Gateway-Strategie der EU zwei große Projekte mit Chile umgesetzt werden: die Team-Europa-Initiative für die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff in Chile mit einem anfänglichen Budget von 225 Mio. EUR und die Initiative zum Aufbau von Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe für Lithium und Kupfer;
E. in der Erwägung, dass am 28. September 2023 in Brüssel ein Ministertreffen zwischen der EU und dem Lateinamerikanischen Ausschuss für innere Sicherheit (CLASI) stattgefunden hat, an dem auch Chile teilnahm und in dessen Rahmen abschließend eine gemeinsame Erklärung über die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und der Bekämpfung des Drogenhandels angenommen wurde;
F. in der Erwägung, dass die EU der drittgrößte Handelspartner Chiles und die größte Quelle ausländischer Direktinvestitionen des Landes ist; in der Erwägung, dass das Assoziierungsabkommen EU-Chile, das seit 2003 in Kraft ist, für eine erhebliche Stärkung des bilateralen Handels gesorgt hat und jetzt modernisiert werden muss, um es in Einklang mit internationalen Normen zu bringen; in der Erwägung, dass sich sowohl die EU als auch Chile für die Förderung eines offenen, nachhaltigen, regel- und wertebasierten multilateralen Handelssystems einsetzen, in dessen Mittelpunkt die Welthandelsorganisation (WTO) steht;
G. in der Erwägung, dass Chile eine der offensten Volkswirtschaften der Welt und stark vom internationalen Handel abhängig ist; in der Erwägung, dass Chile über eine der wohlhabendsten Volkswirtschaften Lateinamerikas verfügt, während die sozioökonomische Ungleichheit nach wie vor hoch ist;
H. in der Erwägung, dass aus den jüngsten Berichten der Vereinten Nationen hervorgeht(6), dass der Anteil Lateinamerikas und der Karibik an den weltweiten Ausfuhren des verarbeitenden Gewerbes in den letzten 20 Jahren 5 % nicht überschritten hat, was zeigt, dass die Region ein anhaltendes, wachsendes Handelsdefizit bei den Ausfuhren des verarbeitenden Gewerbes aufweist;
I. in der Erwägung, dass Chile über einige der weltweit besten natürlichen Bedingungen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff aufweist; in der Erwägung, dass die chilenische Regierung eine ehrgeizige Strategie für grünen Wasserstoff verabschiedet hat, die darauf abzielt, Chile zu einem der weltweit führenden Erzeuger von grünem Wasserstoff zu machen;
J. in der Erwägung, dass Lithium als strategischer Rohstoff gilt; in der Erwägung, dass Chile weltweit der zweitgrößte Lithiumproduzent ist und die größten Lithiumvorkommen weltweit besitzt; in der Erwägung, dass Chile bereits der mit Abstand größte Lithiumlieferant der EU ist; in der Erwägung, dass Chile auch der weltweit größte Kupferhersteller ist; in der Erwägung, dass die chilenische Regierung eine ehrgeizige Lithium-Strategie verabschiedet hat, die auf eine Steigerung der Lithiumproduktion in Chile abzielt; in der Erwägung, dass es sowohl im Interesse Chiles als auch der EU liegt, die Fähigkeit Chiles zu fördern, seine eigenen heimischen industriellen Kapazitäten in diesem Bereich aufzubauen, insbesondere durch die Schaffung eines Mehrwerts durch die inländische Verarbeitung und Umwandlung von Rohstoffen;
K. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft und der Bergbau Schlüsselbereiche für die chilenische Volkswirtschaft sind; in der Erwägung, dass in der Nachhaltigkeitsprüfung darauf hingewiesen wird, dass sich der Lithiumabbau in Chile auf wasserarme Regionen konzentriert, die zumeist von ländlichen und indigenen Gemeinschaften bewohnt werden; in der Erwägung, dass eine unkontrollierte, nicht nachhaltige Zunahme des Bergbaus und der landwirtschaftlichen Erzeugung negative Auswirkungen haben könnte; in der Erwägung, dass diese Risiken sorgfältig angegangen und genau überwacht werden müssen;
L. in der Erwägung, dass die Handels- und Investitionspolitik zur Anhebung der Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards beitragen und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, einschließlich der Rechte lokaler Gemeinschaften und indigener Völker, des Rechts auf angemessene Nahrung und Wasser sowie der Rechte von Bauern und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Personen, sicherstellen sollte; in der Erwägung, dass der Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung darauf abzielt, zur wirksamen Umsetzung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der IAO und des Übereinkommens von Paris beizutragen;
M. in der Erwägung, dass die EU die Bestimmungen über den Investitionsschutz reformiert, den Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten durch die Investitionsgerichtsbarkeit ersetzt und multilaterale Verhandlungen über einen Investitionsgerichtshof aufgenommen hat, was wichtige Schritte in die richtige Richtung für eine modernisierte und nachhaltige Investitionspolitik sind; in der Erwägung, dass die Investitionsgerichtsbarkeit die alten bilateralen Investitionsschutzabkommen ersetzen wird, die Chile mit 16 EU-Mitgliedstaaten geschlossen hat;
N. in der Erwägung, dass der Rat für dieses Abkommen, und damit erstmals für ein Abkommen, das politische und handelspolitische Fragen abdeckt, sämtliche Verhandlungsrichtlinien veröffentlicht hat und damit den Forderungen nach mehr Transparenz und einer besseren Kommunikation über die Inhalte und Ziele der Verhandlungen nachgekommen ist;
Biregionale Zusammenarbeit
1. betont die geopolitische Bedeutung starker biregionaler Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik und den politischen Stellenwert stabiler biregionaler Beziehungen zwischen der EU und Chile, die unter anderem auf der Modernisierung des Assoziierungsabkommens beruhen; betont angesichts der Präsenz anderer Akteure, darunter China, den geopolitischen Wert des Abkommens;
2. begrüßt den EU-CELAC-Gipfel vom Juli 2023 und die Verpflichtung zur weiteren Vertiefung dieser strategischen Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten und Grundsätzen sowie auf historischen, sprachlichen, kulturellen und sozialen Bindungen beruht; unterstreicht, dass ein regelmäßiger biregionaler Dialog sehr wichtig ist, und würdigt den konstruktiven Beitrag, den Chile in diesem bilateralen Dialog, aber auch auf multilateraler Ebene leistet;
3. betont, dass die EU-Strategie für Lateinamerika und die Karibik rasch auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten umgesetzt werden muss; hebt hervor, dass es gilt, sich mit den CELAC-Ländern zusammenzuschließen, um Frieden und Sicherheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Entwicklung zu fördern und sicherzustellen und globale Herausforderungen wie den Klimawandel, die Biodiversitätskrise, Migration, geschlechtsspezifische Gewalt und Korruption zu bewältigen;
4. begrüßt die Ankündigung eines Finanzpakets in Höhe von 45 Mrd. EUR zur Unterstützung eines fairen grünen Wandels, eines inklusiven digitalen Wandels, der menschlichen Entwicklung und der Resilienz im Gesundheitsbereich in Lateinamerika und der Karibik, und begrüßt insbesondere die Tatsache, dass bei dem Projekt zur Entwicklung des Grünen Wasserstofffonds in Chile erhebliche Fortschritte erzielt wurden; fordert die rasche Umsetzung der Global-Gateway-Investitionsagenda der EU in Lateinamerika und der Karibik auf der Grundlage des Konzepts „Team Europa“;
5. weist darauf hin, dass die Unterstützung durch die Partner in Lateinamerika und der Karibik bei der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen über den ungerechtfertigten, grundlosen und illegalen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine äußerst wertvoll war und ist; begrüßt, dass Chile für die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Verurteilung des russischen Angriffs auf die Ukraine gestimmt hat; würdigt die humanitäre Hilfe Chiles für die Ukraine sowie die Bereitschaft chilenischer Spezialisten, sich an der Minenräumung im Hoheitsgebiet der Ukraine zu beteiligen; legt Chile nahe, sich den restriktiven Maßnahmen anzuschließen, die die westlichen Länder gegen Russland verhängt haben;
Politischer Dialog und sektorspezifische Zusammenarbeit
6. betont, dass Chile für die EU ein wichtiger Partner in Lateinamerika und der Karibik ist und Chile und die EU dieselben demokratischen Werte und zahlreiche gemeinsame Interessen haben;
7. weist darauf hin, dass das Assoziierungsabkommen EU-Chile aus dem Jahr 2002 ein Erfolg ist, da es einen klaren Rechtsrahmen für einen regelmäßigen Dialog bietet und Gespräche über viele Fragen gemeinsamen Interesses ermöglicht;
8. stellt mit Zufriedenheit fest, dass sich im Abkommen zahlreiche Empfehlungen des Parlaments wiederfinden, die vor den Verhandlungen über das Abkommen abgegeben wurden;
9. begrüßt, dass die parlamentarische Diplomatie als eine Säule des politischen Dialogs mit Chile anerkannt wird; lobt die wichtige Rolle, die Chile im Andenparlament und in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika spielt;
10. betont, dass im Rahmen des Abkommens gegen alle Arten von Menschenrechtsverletzungen vorgegangen werden muss und jegliche Diskriminierung unter anderem von indigenen Völkern, Arbeitsmigranten, Menschen mit Behinderungen, LGBTI-Personen und anderen schutzbedürftigen Menschen wirksam beseitigt werden muss; begrüßt, dass das Abkommen solide Bestimmungen zu demokratischen Grundsätzen, Menschenrechten und zur Rechtsstaatlichkeit enthält; unterstreicht, dass die Menschenrechtsverpflichtungen durchsetzbar sein müssen;
11. weist erneut darauf hin, dass die Rechte indigener Völker im Einklang mit internationalen Übereinkommen wie der UNDRIP und dem IAO-Übereinkommen 169 geschützt werden müssen, was auch die Achtung des Rechts auf freie, vorherige und in voller Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung der lokalen Gemeinschaften und indigenen Völker umfasst;
12. betont, dass Sozial- und Umweltstandards zu achten und einzuhalten sind; betont in diesem Zusammenhang, dass unter anderem Menschenrechtsverteidigern und Hinweisgebern eine entscheidende Rolle zukommt und sie geschützt werden müssen;
13. betont, dass das Abkommen das Potenzial hat, die Zusammenarbeit zwischen Chile und der EU erheblich zu stärken und sie auf neue Bereiche auszuweiten, die von der Cyberkriminalität über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bis hin zur Zusammenarbeit in Polarfragen reichen;
14. begrüßt, dass – vor dem Hintergrund geopolitischer Herausforderungen – im Abkommen eine verstärkte politische Zusammenarbeit in außen- und sicherheitspolitischen Fragen vorgesehen ist, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;
15. betont, dass die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern eine tragende Säule der Sicherheits- und Verteidigungsagenda der EU ist; begrüßt die Aufnahme des bilateralen Sicherheits- und Verteidigungsdialogs zwischen der EU und Chile; fordert, die Zusammenarbeit mit Chile im Bereich Verteidigung und Sicherheit, auch im Rahmen des Strategischen Kompasses, zu stärken; würdigt die Beteiligung Chiles seit 2004 an der militärischen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation Althea);
16. betont, dass die Parteien vereinbart haben, im Bereich der regulären und irregulären Migration zusammenzuarbeiten und einen Meinungsaustausch zu führen; ist der Auffassung, dass der Austausch über bewährte Verfahren ein sehr hilfreiches Instrument ist; stellt fest, dass Chile ein wichtiges Ziel für Migranten aus anderen lateinamerikanischen Ländern, insbesondere aus Venezuela, ist; nimmt die Bemühungen der chilenischen Regierung zur Kenntnis, die Migranten erfolgreich zu integrieren; würdigt die wichtige Rolle, die Chile, das derzeit den Vorsitz beim Quito-Prozess innehat, in dieser Eigenschaft bei der Koordinierung einer regionalen Reaktion auf die venezolanische Migrationskrise spielt;
17. ist besorgt über die Zunahme der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels in Lateinamerika und der Karibik, den immer stärker in Erscheinung tretenden Drogenhandel in Chile, aber auch die beispiellosen Mengen illegaler Drogen, die aus der Region in die EU geschmuggelt werden; fordert, dass die biregionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieser Bedrohungen erheblich ausgeweitet wird; erachtet es als wichtig, dass das Abkommen Bestimmungen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels enthält, um einen integrierten, faktengestützten und wirksamen Ansatz sicherzustellen;
18. hebt hervor, dass sich sowohl die EU als auch Chile verpflichtet haben, bis 2050 klimaneutral zu werden; begrüßt das Bekenntnis zur Stärkung der Zusammenarbeit, wenn es um den Kampf gegen die Klimakrise im Rahmen des UNFCCC geht, zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens sowie zum Schutz der Umwelt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt; betont, dass sich diese Verpflichtung in konkreten Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Abkommens widerspiegeln muss;
19. stellt fest, dass die Zusammenarbeit bei der zivilen Satellitennavigation, bei der Erdbeobachtung und bei anderen Weltraumtätigkeiten wichtig ist; unterstützt die Arbeit des regionalen Galileo-Informationszentrums in Chile, das dazu dient, lokale und regionale Satellitennavigationsinitiativen zu überwachen, potenzielle Märkte und Akteure zu ermitteln und die Nutzer bei der Entwicklung neuer Anwendungen durch Zusammenarbeit zwischen der lateinamerikanischen und der europäischen Industrie zu unterstützen; begrüßt die kürzlich angekündigte Einführung einer regionalen Copernicus-Strategie in Lateinamerika und der Karibik, einschließlich eines regionalen Copernicus-Rechenzentrums in Chile;
20. begrüßt die Möglichkeit einer weiteren Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Jugend und Kultur;
21. nimmt die Verpflichtung zur Einhaltung der IAO-Übereinkommen und zum Austausch von Informationen über Methoden zur Messung der Armut zur Unterstützung einer faktengestützten Politik zur Kenntnis; spricht sich angesichts des deutlichen Einkommensgefälles in Chile für einen Austausch über bewährte Verfahren aus;
22. begrüßt das dringend notwendige gemeinsame Engagement für die Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung, da diese von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, die heutigen Herausforderungen zu bewältigen und dabei niemanden zurückzulassen;
Die Säule „Handel und Investitionen“
23. begrüßt das Abkommen in Zeiten einer zunehmenden wirtschaftlichen Fragmentierung und eines zunehmenden Protektionismus als ein wichtiges Signal der Unterstützung eines offenen, fairen sowie regel- und wertebasierten Handels; ist der Ansicht, dass das Abkommen für beide Seiten vorteilhaft sein und dazu beitragen wird, die langfristige wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Diversifizierung und Produktionsprozesse mit Mehrwert zu fördern;
24. lobt den ehrgeizigen und umfassenden Charakter der Säule „Handel und Investitionen“ des Abkommens, mit dem den in der Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2017(7) dargelegten Prioritäten Rechnung getragen wird; stellt fest, dass 99 % der Zolltarifpositionen vollständig liberalisiert und über 95 % des Handels zwischen der EU und Chile gemäß dem Abkommen zollfrei sein werden; begrüßt, dass das Abkommen auf der Grundlage des Übereinkommens der WTO über Handelserleichterungen modernisiert wurde; betont in diesem Zusammenhang, dass es von entscheidender Bedeutung ist, unnötigem Verwaltungsaufwand entgegenzuwirken und die Ausfuhrverfahren bei der Umsetzung des Abkommens zu vereinfachen;
25. begrüßt, dass das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung ambitionierte und verbindliche Verpflichtungen zu Umwelt- und Arbeitsnormen enthält; bedauert jedoch, dass das Abkommen dem neuen Ansatz der EU im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung noch nicht vollständig Rechnung trägt;
26. weist darauf hin, dass sich die EU und Chile in ihrer dem Abkommen beigefügten gemeinsamen Erklärung zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verpflichten, die im Abkommen enthaltenen Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung nach dem Inkrafttreten des Interimshandelsabkommens zu überprüfen; betont den Stellenwert einer ambitionierten Überprüfung der Abkommen, um sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und den Vorschlägen der EU in Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung, wie sie in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2022 mit dem Titel „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ enthalten sind, in Einklang zu bringen, und in deren Rahmen Bestimmungen zur Verbesserung des Durchsetzungsmechanismus des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung aufgenommen würden, einschließlich der Möglichkeit, eine Erfüllungsphase anzuwenden, und Handelssanktionen als letztes Mittel zu verhängen, wenn das Übereinkommen von Paris oder die grundlegenden Prinzipien und Rechte der IAO bei der Arbeit nicht eingehalten werden;
27. erwartet, dass die Überprüfung innerhalb des in der gemeinsamen Erklärung festgelegten Zeitrahmens und nach zielführenden Konsultationen mit allen relevanten Interessenträgern erfolgt; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament während des gesamten Überprüfungsverfahrens im Einklang mit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV eng einzubeziehen und etwaige Bemerkungen des Europäischen Parlaments weitestgehend zu berücksichtigen;
28. stellt fest, dass sich beide Seiten in der gemeinsamen Erklärung dazu verpflichtet haben, im Rahmen der Überarbeitung der Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung die Möglichkeit zu prüfen, das Pariser Klimaschutzübereinkommen als wesentlichen Bestandteil in das Abkommen aufzunehmen;
29. hebt hervor, dass ein Umsetzungsfahrplan mit konkreten Zielvorgaben und Etappenzielen für deren Verwirklichung, der unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erstellt wird, ein nützliches Instrument zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung wäre;
30. begrüßt die Zusage der Vertragsparteien, die Entwicklung des internationalen Handels in einer Weise zu fördern, durch die menschenwürdige Arbeit für alle, insbesondere für Frauen, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen, im Einklang mit den Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen der IAO unterstützt wird;
31. begrüßt, dass das Wissen und die Bräuche indigener Völker im Rahmen des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung anerkannt werden; bedauert jedoch, dass das Übereinkommen Nr. 169 der IAO und der in der UNDRIP verankerte Grundsatz der Vereinten Nationen der freien, vorherigen und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung, die für die Wahrung der Rechte indigener Völker in den Handelsbeziehungen von Bedeutung sind, nicht ausdrücklich erwähnt werden;
32. begrüßt die Aufnahme eines eigenständigen spezifischen Kapitels über Handel und Gleichstellung der Geschlechter, das erste seiner Art in einem EU-Handelsabkommen, in dem anerkannt wird, dass es wichtig ist, in die Förderung eines integrativen Wirtschaftswachstums eine Geschlechterperspektive aufzunehmen, und dass einer geschlechtergerechten Politik in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zukommen kann; unterstützt nachdrücklich, dass eine Reihe verbindlicher Verpflichtungen, Hindernisse zu beseitigen und der Diskriminierung von Frauen ein Ende zu setzen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stellung von Frauen zu fördern und sicherzustellen, dass der internationale Handel allen zugutekommt, aufgenommen wurden; unterstützt nachdrücklich die Verpflichtung, geschlechtsspezifische Erwägungen in allen Politikbereichen und Instrumenten durchgängig zu berücksichtigen, und die gemeinsame Zusage, die Verpflichtungen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wirksam umzusetzen und das Nachhaltigkeitsziel 5 zur Geschlechtergleichstellung zu verwirklichen; erwartet von der Kommission, hieran bei allen künftigen Handelsverhandlungen anzuknüpfen;
33. nimmt die Abschaffung von Zöllen auf EU-Ausfuhren zur Kenntnis, was zur Zollfreiheit von 99,9 % der Ausfuhren führt und positive Auswirkungen für die Erzeuger hochwertiger Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in der EU haben könnte; begrüßt die Tatsache, dass keine automatische jährliche Erhöhung der Zollkontingente für Rind- und Schaffleisch (beides sensible Erzeugnisse) mehr vorgesehen ist, da an ihre Stelle ein fester Betrag tritt, der künftig einen stabileren Marktzugang für chilenische Fleischerzeugnisse sicherstellen wird; fordert die Kommission auf, ihre kumulative Folgenabschätzung zu den Auswirkungen aller Handelsabkommen auf den Agrarsektor der EU zu aktualisieren und insbesondere die Agrarkomponenten des Abkommens zusammen mit Zugeständnissen im Rahmen anderer bestehender und geplanter Handelsabkommen zu bewerten, um deren übermäßige Anhäufung zu verhindern;
34. erkennt die Anstrengungen an, die in Bezug auf den Schutz von für die EU sensiblen Agrarerzeugnissen wie Fleisch (Rind-, Geflügel-, Schweine- und Schaffleisch), bestimmtes Obst und Gemüse (z. B. Knoblauch, Apfelsaft und Traubensäfte) sowie Olivenöl unternommen werden, indem ein begrenzter und kontrollierter Zugang zu hochsensiblen Erzeugnissen auferlegt wird, und zwar durch die Nutzung von Zollkontingenten und die Ausnahme von Zucker und Bananen von jeglicher Handelsliberalisierung, damit die Produktion in der EU geschützt wird;
35. würdigt, dass im Abkommen weitere 216 europäische geografische Angaben für Agrarerzeugnisse und 18 chilenische geografische Angaben erfolgreich geschützt werden, und zwar zusätzlich zu den bestehenden Abkommen über Weine und Spirituosen, mit denen 1745 geografische Angaben der EU für Weine und 257 geografische Angaben der EU für Spirituosen und aromatisierte Weine geschützt werden; hebt hervor, dass die von der EU und Chile vereinbarte Erweiterung geografischer Angaben ein wichtiger Schritt zum Schutz geografischer Angaben der EU auf globaler Ebene ist; fordert die Kommission auf, für eine wirksame Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz geografischer Angaben für EU-Erzeugnisse in Chile zu sorgen und eine Erweiterung der Liste der Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe in Erwägung zu ziehen;
36. begrüßt die Aufnahme eines eigenen Kapitels über nachhaltige Lebensmittelsysteme, mit dem die bilaterale und internationale Zusammenarbeit bei einem nachhaltigen Lebensmittelsystem gefördert wird, einschließlich Bestimmungen über den Tierschutz, über die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung, über die schrittweise Einstellung des Einsatzes antimikrobieller Mittel, über die Nachhaltigkeit der Lebensmittelkette und über Pflanzenschutzmittel; nimmt insbesondere die gegenseitigen Verpflichtungen zur Fortführung der schrittweisen Einstellung des Einsatzes von Antibiotika als Wachstumsförderer in Chile seit 2018 zur Kenntnis; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die in diesem Kapitel enthaltenen Bestimmungen zur Zusammenarbeit in vollem Umfang zu nutzen, und den Informationsaustausch über innovative landwirtschaftliche Verfahren zu erleichtern, damit die Zielsetzungen im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels, die biologische Vielfalt und den Umweltschutz nicht hinter den Bemühungen der EU um Nachhaltigkeit zurückbleiben; betont, dass mit dieser Zusammenarbeit auch angestrebt werden sollte, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal zu verwirklichen, der im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt angenommen wurde und in dem unter den globalen Zielen für 2030 das Ziel der „Verringerung des von Pestiziden und hochgefährlichen Chemikalien ausgehenden Gesamtrisikos um mindestens die Hälfte“ festgelegt wurde;
37. ist der Ansicht, dass die Handelspolitik der EU dazu beitragen sollte, die höchsten Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Soziales, Umwelt, Tierschutz und Menschenrechte gemeinsam zu erreichen und umzusetzen; fordert den Unterausschuss des Kapitels über nachhaltige Lebensmittelsysteme EU-Chile auf, einen ambitionierten Plan für die Zusammenarbeit auszuarbeiten, um dies zu erreichen;
38. begrüßt, dass das Abkommen den Mechanismus der zentralen Stelle umfasst, mit dem verhindert wird, dass jeder Mitgliedstaat ein Protokoll für die Ausfuhr von Agrarlebensmitteln nach Chile unterzeichnen muss, und so das Potenzial des Abkommens insgesamt verbessert wird und unnötige Belastungen und Kosten verringert werden; fordert, dass diese Maßnahme in künftige Handelsabkommen aufgenommen wird;
39. bestärkt die EU und Chile darin, die bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit bei der Entwicklung nachhaltiger und umweltverträglicher verantwortungsvoller Erzeugungsverfahren sowie den Austausch über bewährte Verfahren in den Bereichen Forschung, Innovation und technologische Entwicklung in Betracht zu ziehen; begrüßt die Absicht beider Parteien, Fachwissen in Bezug auf die Ausarbeitung von Tierschutzstandards und ihre Umsetzung auszutauschen;
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in der EU vermarkteten Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sicherzustellen, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft und auch für diejenigen aus Chile; betont, dass die Politikkohärenz der Initiativen der EU verbessert werden muss, insbesondere im Hinblick auf Handel, nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz, Industriepolitik, Fischerei und Landwirtschaft;
41. begrüßt die Tatsache, dass das Abkommen eine Reihe von Maßnahmen für die EU und Chile enthält, mit denen die Bemühungen unterstützt werden sollen, Praktiken der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) zu bekämpfen und zur Abschreckung des Handels mit Erzeugnissen aus Arten, die mit diesen Praktiken gefangen wurden, beizutragen; begrüßt ferner, dass sowohl die EU als auch Chile vor Kurzem der Allianz für Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei beigetreten sind, mit der das Ziel verfolgt wird, hochgesteckte Ziele und Maßnahmen mit Blick auf die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei zu fördern;
42. begrüßt, dass die Gebiete in äußerster Randlage bei den bilateralen Schutzmaßnahmen des Abkommens berücksichtigt wurden;
43. geht davon aus, dass die Bestimmungen zur Liberalisierung von Investitionen und zum Investitionsschutz zur weiteren beiderseitigen Förderung von nachhaltigen Investitionen beitragen werden, da sichergestellt wird, dass Investoren auf beiden Seiten fair und diskriminierungsfrei behandelt werden; betont, dass Investitionen Rechtssicherheit, Vertrauen und Berechenbarkeit erfordern; hebt hervor, dass die Bestimmungen über den Investitionsschutz mit dem neuen Ansatz der EU für den Investitionsschutz im Einklang stehen, mit dem ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Investitionsschutz und dem Recht der Regierungen, Vorschriften im öffentlichen Interesse zu erlassen, sichergestellt werden soll; weist darauf hin, dass in einer gemeinsamen Auslegungserklärung das Verständnis der Vertragsparteien bestätigt wird, dass die Bestimmungen zum Investitionsschutz unter gebührender Berücksichtigung der Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen des Übereinkommens von Paris auszulegen und anzuwenden sind, und klargestellt wird, dass Investoren davon ausgehen sollten, dass die EU und Chile Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen werden; stellt fest, dass sich die durch das Abkommen eingeführten Streitbeilegungsverfahren an der Investitionsgerichtsbarkeit der EU orientieren und daher ein ständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht und ein Berufungsgericht umfassen; hebt hervor, dass es erforderlich ist, die Bestimmungen über den Investitionsschutz im Einklang mit den Empfehlungen des Parlaments in seiner Entschließung vom 23. Juni 2022 zur Zukunft der Auslandsinvestitionspolitik der EU umzusetzen und weiter zu verbessern;
44. ist überzeugt, dass sich für Unternehmen in der EU und in Chile, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), durch die neuen, den Handel mit Dienstleistungen betreffenden Marktzugangsverpflichtungen neue Geschäftsmöglichkeiten bieten werden; weist darauf hin, dass das Abkommen ein dem neuesten Stand der Technik entsprechendes Kapitel über digitalen Handel enthält, mit dem der elektronische Handel erleichtert wird und Verbraucher im Internet geschützt werden;
45. betont, dass das Recht der Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Verbraucher oder der Umwelt, zu erlassen, im Abkommen gewahrt wird; betont, dass das Recht der Regierungen auf Regulierung nicht auf diese Bereiche beschränkt ist; betont, dass das Abkommen den öffentlichen Stellen das Recht garantiert, öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Wasserversorgung aufrechtzuerhalten oder privat erbrachte Dienstleistungen zu renationalisieren;
46. betont, dass Unternehmen in der EU und in Chile von einem verbesserten Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten für Waren, Dienstleistungen und Arbeit auf subzentraler Ebene profitieren werden; hebt die höheren Anforderungen an die Transparenz hervor; begrüßt die Tatsache, dass die Vergabestellen durch das Abkommen in die Lage versetzt werden, während des gesamten Vergabeverfahrens ökologische und soziale Erwägungen zu berücksichtigen;
47. begrüßt das eigene Kapitel über KMU, auf die ein großer Teil des Handels zwischen der EU und Chile entfällt; fordert die Kommission auf, KMU dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten, die das modernisierte Abkommen bietet, voll auszuschöpfen, unter anderem durch Beratung der Ausfuhr- und Einfuhrunternehmen über die neuen Möglichkeiten des Marktzugangs, aber auch durch die Bereitstellung administrativer und technischer Unterstützung, die Vereinfachung der Verfahren und die Beseitigung technischer Handelshemmnisse, von denen KMU unverhältnismäßig stark betroffen sind;
48. betont, dass die weltweiten Bemühungen um eine Bekämpfung des Klimawandels einen raschen Übergang zu Energie aus erneuerbaren Quellen und zügige staatliche Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen erfordern, u. a. durch die Reduzierung von Investitionen in fossile Brennstoffe und die Herausnahme der Klimapolitik der Regierungen aus dem Investitionsschutz; betont, dass das Abkommen die internationalen Bemühungen um einen Übergang zu Energie aus erneuerbaren Quellen unterstützen sollte; fordert die Vertragsparteien nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen zum Investitionsschutz mit der Umweltpolitik, den Arbeitnehmerrechten und den Menschenrechten in Einklang gebracht werden; stellt jedoch fest, dass das Abkommen den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe ermöglicht; betont, dass Chile eine wichtige Rolle beim globalen grünen Wandel und beim globalen gerechten Übergang spielen kann, was auch der Entwicklung seiner eigenen Industriekapazitäten zugutekommen sollte; weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Ausbau des chilenischen Sektors für erneuerbare Energien und dessen Infrastruktur massive nachhaltige und vorhersehbare Investitionen, auch durch EU-Unternehmen, erfordern; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass mit der Global-Gateway-Strategie die Schaffung gemeinsamer strategischer Projekte ermöglicht und der Kapazitätsaufbau gefördert werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung einer europäischen Initiative für die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff in Chile, in deren Rahmen die Entwicklung dieses strategischen Wirtschaftszweigs in dem Land und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und gleichzeitig die Ausfuhren von erneuerbarem Wasserstoff nach Europa und in andere Teile der Welt angekurbelt werden;
49. hebt hervor, dass Chile als wichtiger Lieferant kritischer Rohstoffe, einschließlich der für den grünen und den digitalen Wandel wesentlichen Rohstoffe wie Lithium und Kupfer, eine zentrale Rolle spielt; lobt die chilenischen Partner für ihr Engagement für die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Versorgung mit kritischen Rohstoffen, die dazu beiträgt, die Widerstandsfähigkeit der EU in Bereichen wie Energie, Verkehr, digitale Infrastruktur und Verteidigung zu erhöhen; betont, dass mit diesem für beide Seiten vorteilhaften Abkommen für EU-Unternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zu chilenischen Rohstoffen sichergestellt und Chile gleichzeitig durch die inländische Verarbeitung und Umwandlung von Rohstoffen genügend politischer Spielraum für die Schaffung von lokalem Mehrwert gelassen wird; nimmt die Bestimmungen über die doppelte Preisgestaltung und die Beschränkung von Ausfuhrmonopolen zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die EU Chile bei seinen Bemühungen, in der Wertschöpfungskette aufzusteigen, aktiv unterstützen sollte; ist überzeugt, dass die Nutzung von Rohstoffen auf ökologisch und sozial nachhaltige Weise erfolgen sollte und dass sie den lokalen Gemeinschaften, einschließlich indigener Gemeinschaften, zugutekommen sollte und dass diese Gemeinschaften einbezogen und ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf freie, vorherige und in voller Kenntnis der Sachlage erteilte Zustimmung, in vollem Umfang geachtet werden sollten; begrüßt die Vereinbarung zwischen der EU und Chile über eine strategische Partnerschaft im Bereich der Wertschöpfungsketten für nachhaltige Rohstoffe und fordert ihre rasche Umsetzung;
Institutionelle Bestimmungen
50. hält es für wichtig, dass der Gemischte Parlamentarische Ausschuss (GPA) über die Beschlüsse und Empfehlungen des Gemischten Rates unterrichtet wird und der GPA Empfehlungen zur Durchführung des Abkommens an den Gemischten Rat richten kann; spricht sich dafür aus, dass der GPA zweimal im Jahr zusammenkommt, um die parlamentarischen Beziehungen zwischen den beiden Parteien weiter zu vertiefen;
51. begrüßt einen institutionellen Mechanismus zur Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchführung des Abkommens und die Stärkung der Internen Beratungsgruppen; fordert die Kommission und die chilenischen staatlichen Stellen auf, für eine aktive und angemessene Einbeziehung der Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, Vertretern indigener Völker und Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften, in die Überwachung der Durchführung des Abkommens zu sorgen;
52. fordert beide Parteien auf, den Internen Beratungsgruppen ausreichende Finanzmittel und technische Hilfe bereitzustellen, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können; erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Internen Beratungsgruppen der EU und Chiles;
53. fordert beide Parteien nachdrücklich auf, das Abkommen zum Nutzen aller, einschließlich KMU und Frauen, rasch umzusetzen;
54. weist darauf hin, dass das Abkommen sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, während das Interimshandelsabkommen, das lediglich die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallenden Handels- und Investitionselemente enthält, nach seiner Ratifizierung durch das Parlament und den Rat in Kraft treten wird; ist der Ansicht, dass mit der Aufspaltung des Abkommens zur Beschleunigung des Ratifizierungsverfahrens die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten in vollem Umfang geachtet und eine rasche Ratifizierung der Teile ermöglicht wird, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, wobei der umfassende Charakter des Abkommens gewahrt bleibt;
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55. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Chile zu übermitteln.
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2017 an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über die Modernisierung der Handelssäule des Assoziierungsabkommens EU-Chile (ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 113).