Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Februar 2024 zur kritischen Lage in Kuba (2024/2584(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, insbesondere seine Entschließung vom 12. Juli 2023 zur Lage des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit EU-Kuba vor dem Hintergrund des jüngsten Besuchs der Insel durch den Hohen Vertreter(1),
– unter Hinweis auf das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits(2), das im Dezember 2016 unterzeichnet wurde und seit dem 1. November 2017 vorläufig angewandt wird,
– unter Hinweis auf die Artikel 4, 5 und 229 der Verfassung Kubas und auf das kubanische Strafgesetzbuch,
– unter Hinweis auf die Definition des Begriffs „Organisation der Zivilgesellschaft“ im Amtsblatt der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Dokument ARES (2021) 2474104 des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für Amerika,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 sowie andere internationale Menschenrechtsverträge und ‑instrumente,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde und zu dessen Vertragsparteien Kuba gehört,
– unter Hinweis auf die Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Human Rights Foundation und Prisoners Defenders, auf das Kapitel IV.B zu Kuba in den Jahresberichten 2020, 2021 und 2022 der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK), auf die Mitteilung der VN-Sonderberichterstatterin über moderne Formen der Sklaverei, einschließlich ihrer Ursachen und Folgen, und der VN-Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, vom 6. November 2019 an die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu den kubanischen Ärztebrigaden, auf die Mitteilung des VN-Sonderberichterstatters über moderne Formen der Sklaverei, einschließlich ihrer Ursachen und Folgen, vom 2. November 2023 an den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu den kubanischen Ärztebrigaden und auf die Schlussfolgerungen der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2018 durchgeführten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zu Kuba in Bezug auf die kubanischen Ärztebrigaden,
– unter Hinweis auf die Mitteilung vom 16. November 2023, die Kuba von der VN-Sonderberichterstatterin über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der VN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, der VN-Sonderberichterstatterin über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, dem VN-Sonderberichterstatter über Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und dem VN-Sonderberichterstatter über Minderheitenfragen vorgelegt wurde,
– gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Parlament am 5. Juli 2017 seine Zustimmung zu dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit erteilte, wobei diese an eindeutige Bedingungen im Hinblick auf die Verbesserung der Lage der Menschenrechte und der Demokratie in Kuba unter anderem in Form einer Aussetzungsklausel für den Fall von Verstößen gegen Menschenrechtsbestimmungen geknüpft war; in der Erwägung, dass die Staatsorgane Kubas in der begleitenden Entschließung aufgefordert wurden, den Delegationen des Europäischen Parlaments die Einreise in das Land sowie den Zugang zu ihren Gesprächspartnern zu gestatten;
B. in der Erwägung, dass in mehreren Artikeln des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba, und zwar in den Artikeln 1, 2 und 3, eindeutige Grundsätze in Bezug auf Gleichheit, Gegenseitigkeit, gegenseitige Achtung, Stärkung der Kontakte, Dialog und Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften auf beiden Seiten festgelegt sind; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den EAD aufgefordert hat, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kuba im Zuge der Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit genau zu beobachten; in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, Bürgerrechte, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für die EU von grundlegender Bedeutung ist;
C. in der Erwägung, dass die Anzahl der politischen Gefangenen und der Gefangenen aus Gewissensgründen in Kuba dramatisch gestiegen ist und sich am 31. Januar 2024 auf 1 066 Personen belief, von denen 33 Personen zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung minderjährig waren, was dem Achtfachen des im Jahr 2018 verzeichneten Wertes und einem Anstieg um 170 Personen in den vergangenen zwölf Monaten entspricht, wonach monatlich durchschnittlich mehr als 14 politisch motivierte Inhaftierungen erfolgten; in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen darüber hinaus mehr als 11 000 Fälle von Verurteilungen „im Vorfeld von Straftaten“ dokumentiert haben, bei denen die Angeklagten zu durchschnittlich zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurden, obwohl sie keine Straftat begangen oder einen entsprechenden Versuch unternommen hatten, wobei diese Zahl vom Vorsitzenden des Ausschusses der Vereinten Nationen gegen Folter im April 2022 im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung zu Kuba in den abschließenden mündlichen Bemerkungen zur 73. Tagung des Ausschusses angegeben wurde; in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahrzehnten auf der Grundlage von Artikel 72 des kubanischen Zivilgesetzbuchs jedes Jahr im Durchschnitt 3 850 Personen „im Vorfeld von Straftaten“ inhaftiert wurden; in der Erwägung, dass Artikel 434 Absatz 1 und Artikel 189 Absatz 3 des neuen kubanischen Strafgesetzbuchs auf den Maßnahmen „im Vorfeld von Straftaten“ gemäß dem Zivilgesetzbuch aufbauen;
D. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen Kuba bereits in der Vergangenheit ihre Besorgnis hinsichtlich der Inhaftierung und Strafgefangenenhaft von Religionsführern im Land zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass fünf Mandatsträger und Berichterstatter für Sonderverfahren der Vereinten Nationen Kuba am 16. November 2023 eine Mitteilung übermittelt haben, in der sie das systematische Vorgehen Kubas bei der Verfolgung, Inhaftierung und Folter von evangelischen Pastoren, katholischen Priestern, muslimischen Imamen und führenden Vertretern der Yoruba- bzw. Santería-Religion beschreiben und verurteilen;
E. in der Erwägung, dass das Institute for Crime and Justice Policy Research im Januar 2024 die Datenbank „World Prison Brief“ aktualisiert und über einen Anstieg der Zahl der Inhaftierten in Kuba berichtet hat, womit das Land in Bezug auf die Inhaftierungsquote weltweit an zweiter Stelle eingereiht wurde; in der Erwägung, dass die Regierung Kubas nach wie vor willkürliche Inhaftierungen einsetzt, um unter anderem Kritiker, unabhängige Aktivisten und politische Gegner zu schikanieren und einzuschüchtern;
F. in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen nach wie vor verzeichnen, dass mit großer Härte gegen Personen vorgegangen wird, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und ihr Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausüben wollen, und dass die Staatsorgane Kubas abweichende Stimmen unterdrücken und gezielt gegen Menschenrechtsverteidiger vorgehen; in der Erwägung, dass im Jahr 2023 mehr als 200 Vorfälle von Internetbeschränkungen dokumentiert wurden, darunter Hackerangriffe auf die Konten von Journalisten, um diese zum Schweigen zu bringen und das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken;
G. in der Erwägung, dass die Menschenrechtslage in Kuba äußerst besorgniserregend ist, insbesondere in Bezug auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen wie Frauen, ethnische Minderheiten und die LGBTIQ+-Gemeinschaft; in der Erwägung, dass Berichten nichtstaatlicher Organisationen und unabhängiger Beobachtungsstellen zufolge die Zahl der Frauenmorde in Kuba im Jahr 2023 auf 89 gestiegen ist und im Jahr 2024 bislang acht neue Fälle von Frauenmorden gemeldet wurden; in der Erwägung, dass das Regime dennoch weder ein System zur Meldung von Frauenmorden in Kuba mit aktuellen öffentlich zugänglichen Daten eingeführt noch ein umfassendes Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet hat, durch das die Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft sichergestellt würde;
H. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den EAD mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die Beteiligung von Vertretern der unabhängigen Zivilgesellschaft an den politischen Dialogen und den Kooperationsprojekten im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit gemäß Artikel 36 dieses Abkommens ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens ist und dass der seit der Unterzeichnung des Abkommens bestehende Missstand, dass Vertreter der unabhängigen Zivilgesellschaft vom Zugang zu Mitteln für die Zusammenarbeit bzw. von der Beteiligung an dem Abkommen ausgeschlossen sind und sich hingegen ausschließlich Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist oder die von ihm kontrolliert werden, am Abkommen beteiligen dürfen und Zugang zu Mitteln für die Zusammenarbeit erhalten, umgehend behoben werden sollte;
I. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen am 2. Januar 2024 die an das kubanische Regime gerichtete Anklageschrift veröffentlicht haben, in der dieses der Zwangsarbeit beschuldigt wird, die eine der Formen moderner Sklaverei darstellt, auf die von den Sonderberichterstattern zu Menschenhandel und zur Sklaverei hingewiesen wurde; in der Erwägung, dass mehrere internationale Organisationen angeprangert haben, dass zivile Beschäftigte aus Kuba wie unter anderem Ärzte, Lehrkräfte, Seeleute, Ingenieure, Künstler oder Sportler, die im Ausland tätig sind, aufgrund inhärent nötigender Gesetze und Bestimmungen – wie etwa Artikel 176 des Strafgesetzbuchs, der Resolution 368 des Ministeriums Kubas für Außenhandel und ausländische Investitionen aus dem Jahr 2020, des Migrationsgesetzes und des Dekrets 306 aus dem Jahr 2012 –, mit denen grundlegende Freiheiten explizit eingeschränkt werden, Opfer von Menschenhandel werden;
J. in der Erwägung, dass das Regime, das Kuba schrittweise aufgezwungen wurde, jede Aussicht auf einen demokratischen Wandel ausschließt, da in Artikel 5 der Verfassung Kubas festgelegt ist, dass die „einzige martianische, fidelistische, marxistisch-leninistische Kommunistische Partei Kubas“ die höchste führende politische Kraft der Gesellschaft und des Staates ist und das derzeitige politische System in den Artikeln 4 und 229 als unumkehrbar festgelegt ist;
K. in der Erwägung, dass sich die Staatsorgane Kubas, obwohl seit Jahren immer wieder betont wird, dass Besuche der Insel notwendig sind, systematisch weigern, offiziellen Ausschüssen und Delegationen und bestimmten Fraktionen des Europäischen Parlaments, internationalen Menschenrechtsorganisationen und sonstigen unabhängigen Beobachtern der Menschenrechtslage, wie etwa Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, die Einreise nach Kuba oder den Besuch von Gefängnissen zu gestatten;
L. in der Erwägung, dass die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments am 23. November 2023 auf ein Einladungsschreiben der Botschafterin der Republik Kuba in Belgien und bei der Europäischen Union vom 20. September 2023 hin die Entsendung einer Ad-hoc-Delegation nach Kuba genehmigte; in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin des kubanischen Parlaments die Botschafterin der EU in Kuba am 19. Dezember 2023 davon in Kenntnis setzte, dass sich das kubanische Parlament weigert, die Delegation des Europäischen Parlaments zu empfangen, da es keinen Besuch von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu erhalten wünsche, deren Handlungen mutmaßlich den Interessen Kubas zuwiderlaufen und die sich vollständig an den Vereinigten Staaten ausrichten; in der Erwägung, dass die Botschafterin der Republik Kuba in einem Schreiben vom 25. Januar 2024 an die Präsidentin des Europäischen Parlaments erklärte, dass der Vorsitz der Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments nach Kuba sowie zwei weitere Mitglieder Verbindungen zu Bürgern und Organisationen, die aufgrund terroristischer Handlungen in der einschlägigen nationalen Liste der Personen und Organisationen aufgeführt seien, unterhalten und diese unterstützen würden; in der Erwägung, dass im November 2023 eine Delegation des kubanischen Parlaments im Europäischen Parlament empfangen wurde;
M. in der Erwägung, dass das Parlament seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit bereits dreimal kubanischen Aktivisten verliehen hat: 2002 Oswaldo Payá, 2005 den Damen in Weiß und 2010 Guillermo Fariñas; in der Erwägung, dass die Träger des Sacharow-Preises sowie deren Angehörige nach wie vor immer wieder schikaniert, eingeschüchtert und an der Ausreise aus dem Land sowie an der Teilnahme an internationalen Veranstaltungen gehindert werden; in der Erwägung, dass die IAMRK im Juni 2023 zu dem Schluss gelangte, dass Staatsbedienstete unmittelbar am Tod der Demokratieverfechter Oswaldo Payá und Harold Cepero beteiligt waren, die 2012 bei einem Autounfall ums Leben kamen; in der Erwägung, dass diesbezüglich eine gänzlich transparente Untersuchung durchgeführt werden sollte, um die für die Tötung von Oswaldo Payá und Harold Cepero Verantwortlichen vor Gericht zu bringen;
N. in der Erwägung, dass das wichtigste Ziel des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit, nämlich die Verbesserung der Grundfreiheiten in Kuba, nicht erreicht wurde;
1. bedauert, dass sich der Mangel an Demokratie und Freiheiten in Kuba trotz der seit dem Inkrafttreten des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit verstrichenen Zeit nicht verbessert hat und dass sich die Menschenrechtslage auf der Insel hingegen weiter zugespitzt und verschlimmert hat, was einen klaren und systematischen Verstoß gegen die grundlegenden Bestimmungen des Abkommens darstellt;
2. betont, dass alle Parteien verpflichtet sind, die bindenden Bestimmungen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit einzuhalten und den Grundsatz der Universalität der Menschenrechte zu wahren;
3. verurteilt aufs Schärfste die vom kubanischen Regime begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, die sich unter anderem gegen Demonstranten, politische Dissidenten, Religionsführer, Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Künstler richten; fordert die Staatsorgane Kubas nachdrücklich auf, der Repressionspolitik umgehend ein Ende zu setzen; verurteilt, dass in Kuba keine Religionsfreiheit herrscht;
4. ist besorgt über den alarmierenden Anstieg der Anzahl politischer Gefangener, die seit 2018 um mehr als das Achtfache zugenommen hat, was Kuba zu dem größten Gefängnis für politische Aktivisten und Dissidenten in Lateinamerika macht; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Personen, die ausschließlich wegen der Ausübung ihrer Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf friedliche Versammlung, inhaftiert wurden; fordert darüber hinaus die Unterlassung ungerechtfertigter strafrechtlicher Anschuldigungen und unterstützt die Erleichterung der Rückkehr von im Exil lebenden Personen;
5. hält es für nicht hinnehmbar, dass der EAD und die EU-Delegation in Havanna zugestimmt haben, die demokratische Opposition Kubas und sowohl europäische als auch kubanische unabhängige und rechtmäßige Organisationen der Zivilgesellschaft aufgrund des Widerstands der Staatsorgane Kubas vom politischen Dialog auszuschließen; weist erneut auf seine Entschließung vom Juli 2023 hin, in der es sein tiefstes Bedauern darüber zum Ausdruck brachte, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission (HR/VP) die Chance verspielt hat, die Demokratie mittels der kubanischen Zivilgesellschaft und der politischen Gefangenen zu unterstützen und eine klare Botschaft auszusenden, was die Bedenken der Union in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen in Kuba anbelangt;
6. bekräftigt seine entschiedene und bedingungslose Unterstützung für das kubanische Volk und alle Menschenrechtsverteidiger in Kuba sowie für ihr verdienstvolles Engagement für Freiheiten und alle Rechte, die das kubanische Regime seit Jahrzehnten verwehrt;
7. bringt seine tiefe Besorgnis über das Bestehen von Zwangsarbeit in Kuba zum Ausdruck und verurteilt die vom kubanischen Staat gesteuerte Zwangsarbeit, die insbesondere im Zusammenhang mit Ärztebrigaden stattfindet, aber auch Lehrkräfte, Seeleute, Ingenieure, Künstler, Sportler und andere Berufsgruppen betrifft, deren Gehälter größtenteils von der kubanischen Regierung beschlagnahmt werden; verurteilt, dass der Großteil der „Freiwilligen“ bei internationalen Missionen angegeben hat, gegen den eigenen Willen entsandt worden zu sein oder sich unter Bedingungen zu beteiligen, die strukturellem Zwang gleichkommen;
8. stellt fest, dass Mitglieder des kubanischen Parlaments, einschließlich seines Sekretärs Homero Acosta, im November 2023 im Europäischen Parlament respektvoll behandelt und herzlich empfangen wurden; erklärt, dass der anhaltende Ausschluss des Europäischen Parlaments, dem als einzigem Organ der EU die Einreise in das Hoheitsgebiet Kubas verweigert wird, inakzeptabel ist und einen Verstoß gegen das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit darstellt; nimmt die Entscheidung Kubas, den Besuch einer Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments zu verweigern, nicht hin und fordert die Staatsorgane Kubas nachdrücklich auf, sich an die Grundsätze des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zu halten und dem Europäischen Parlament die Einreise in das Land zu gestatten; fordert, dass im Einklang mit den im Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit vorgesehenen Grundsätzen in Bezug auf Gleichheit, Gegenseitigkeit und gegenseitige Achtung ähnliche Maßnahmen ergriffen werden, um sämtlichen Vertretern der Nationalversammlung der Volksmacht Kubas und des kubanischen Regimes den Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments zu verwehren;
9. fordert die Staatsorgane Kubas auf, im Einklang mit dem Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit einer Delegation des Europäischen Parlaments, der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten sowie unabhängigen Menschenrechtsorganisationen Zugang zu gewähren, damit diese Gerichtsverfahren beobachten können und die Aktivisten sowie normale Kubaner besuchen können, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlung nach wie vor zu Hunderten inhaftiert sind; fordert den HR/VP auf, bei jedem Kontakt mit den Staatsorganen Kubas darauf hinzuweisen, dass dem Europäischen Parlament erneut der Zugang verweigert wurde, und sie nachdrücklich aufzufordern, ihre Entscheidung umgehend rückgängig zu machen;
10. fordert den Rat erneut auf, die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU) anzuwenden und Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Kuba verantwortlich sind, zuallererst gegen Miguel Díaz-Canel als Oberbefehlshaber der Streitkräfte Kubas und andere hochrangige Amtsträger der Regierung Kubas sowie gegen all diejenigen, die für die Inhaftierung politischer Gefangener verantwortlich sind;
11. bekräftigt seinen Appell an die EU, aufgrund der Verstöße gegen das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit durch die kubanische Regierung, die einen „besonders dringenden Fall“ darstellen, eine Verletzung des Abkommens im Sinne des Artikels 85 Absatz 3 Buchstabe b geltend zu machen und umgehend eine Sitzung des Gemischten Ausschusses einzuberufen; hebt hervor, dass diese Verletzungen anhaltende und erhebliche Verstöße gegen demokratische Grundsätze sowie eine Missachtung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten umfassen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt und in Artikel 1 Absatz 5 des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit hervorgehoben werden; betont, dass das Versäumnis des kubanischen Regimes, trotz wiederholter Aufforderungen vonseiten des Europäischen Parlaments gegen diese Verstöße vorzugehen, zur Aussetzung des Abkommens führen sollte;
12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Regierung und der Nationalversammlung der Volksmacht Kubas, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Regierungen der Mitglieder der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten zu übermitteln.