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Verfahren : 2021/0426(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0033/2023

Eingereichte Texte :

A9-0033/2023

Aussprachen :

PV 13/03/2023 - 13
CRE 13/03/2023 - 13

Abstimmungen :

PV 14/03/2023 - 7.9
CRE 14/03/2023 - 7.9
Erklärungen zur Abstimmung
PV 12/03/2024 - 8.10
CRE 12/03/2024 - 8.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0068
P9_TA(2024)0129

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 62k
Dienstag, 12. März 2024 - Straßburg
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
P9_TA(2024)0129A9-0033/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (COM(2021)0802 – C9-0469/2021 – 2021/0426(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0802),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 194 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0469/2021),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vom finnischen Parlament im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. März 2022(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30 Juni 2022(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten(3),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 8. November 2022 an den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie gemäß Artikel 110 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf die Artikel 110 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Rechtsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0033/2023),

A.  in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 290 vom 29.7.2022, S. 114.
(2) ABl. C 375 vom 30.9.2022, S. 64.
(3) ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2024 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
P9_TC1-COD(2021)0426

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2024/1275.)

Letzte Aktualisierung: 26. August 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen