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Verfahren : 2023/0042(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0313/2023

Eingereichte Texte :

A9-0313/2023

Aussprachen :

PV 21/11/2023 - 3
CRE 21/11/2023 - 3

Abstimmungen :

PV 21/11/2023 - 7.6
CRE 21/11/2023 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung
PV 10/04/2024 - 21.17
CRE 10/04/2024 - 21.17

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0403
P9_TA(2024)0192

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 53k
Mittwoch, 10. April 2024 - Brüssel
Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge
P9_TA(2024)0192A9-0313/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im Hinblick auf die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/956 (COM(2023)0088) – C9-0025/2023 – 2023/0042(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0088),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0025/2023),

–  unter Hinweis auf die vom italienischen Abgeordnetenhaus und vom italienischen Senat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Juli 2023(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 9. Februar 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Verkehr und Tourismus und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9-0313/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 349 vom 29.9.2023, S. 134.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 21. November 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0403).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im Hinblick auf die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/956
P9_TC1-COD(2023)0042

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2024/1610.)

Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen