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Verfahren : 2023/0220(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0175/2024

Eingereichte Texte :

A9-0175/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/04/2024 - 5.23

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0306

Angenommene Texte
PDF 121kWORD 42k
Dienstag, 23. April 2024 - Straßburg
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen: Teilnahme von Ägypten an den Programmen der Union
P9_TA(2024)0306A9-0175/2024

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2024 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union (15093/2023 – C9-0017/2024 – 2023/0220(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15093/2023),

–  unter Hinweis auf das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Arabischen Republik Ägypten an den Programmen der Union (15086/2023),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0017/2024),

–  gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0175/2024),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen