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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2023/0083(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0316/2023

Eingereichte Texte :

A9-0316/2023

Aussprachen :

PV 20/11/2023 - 17
CRE 20/11/2023 - 17

Abstimmungen :

PV 21/11/2023 - 7.3
CRE 21/11/2023 - 7.3
Erklärungen zur Abstimmung
PV 23/04/2024 - 5.25
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0400
P9_TA(2024)0308

Angenommene Texte
PDF 134kWORD 42k
Dienstag, 23. April 2024 - Straßburg
Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren
P9_TA(2024)0308A9-0316/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (COM(2023)0155 – C9-0117/2023 – 2023/0083(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0155),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0117/2023),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Juni 2023(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. Oktober 2023(2),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Februar 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9‑0316/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 293 vom 18.8.2023, S. 77.
(2) ABl. C, C/2023/1330, 22.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1330/oj.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 21. November 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0400).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828
P9_TC1-COD(2023)0083

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2024/1799.)

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen