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Verfahren : 2022/0051(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0184/2023

Eingereichte Texte :

A9-0184/2023

Aussprachen :

PV 31/05/2023 - 13
CRE 31/05/2023 - 13

Abstimmungen :

PV 01/06/2023 - 6.4
CRE 01/06/2023 - 6.4
Erklärungen zur Abstimmung
PV 24/04/2024 - 7.16
CRE 24/04/2024 - 7.16

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0209
P9_TA(2024)0329

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 52k
Mittwoch, 24. April 2024 - Straßburg
Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
P9_TA(2024)0329A9-0184/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (COM(2022)0071 – C9-0050/2022 – 2022/0051(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0071),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 50 Absatz 1, Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0050/2022),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Juli 2022(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 15. März 2024 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9‑0184/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 81.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 1. Juni 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0209).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859
P9_TC1-COD(2022)0051

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2024/1760.)

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen