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Verfahren : 2024/2704(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B9-0235/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/04/2024 - 7.15
CRE 25/04/2024 - 7.15

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0382

Angenommene Texte
PDF 148kWORD 50k
Donnerstag, 25. April 2024 - Straßburg
Irans beispielloser Angriff auf Israel und die dringende Notwendigkeit einer Deeskalation und einer Reaktion der EU
P9_TA(2024)0382RC-B9-0235/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2024 zu Irans beispiellosem Angriff auf Israel und der Notwendigkeit einer Deeskalation und einer Reaktion der EU (2024/2704(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. April 2024 zu den Angriffen der Islamischen Republik Iran auf Israel,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 14. April 2024 zu Irans Angriff auf Israel,

–  unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 14. April 2024 zu Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 3. April 2024 zum Angriff in Damaskus,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran(1),

–  unter Hinweis auf die EU-Terroristenliste und den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Aufnahme von Personen, Vereinigungen und Körperschaften in die Liste(2),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. April 2024,

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Haager Übereinkommen von 1899 und 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle,

–  unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der EU an den Gouverneursrat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 12. September 2023 zur Überprüfung und Überwachung in Iran angesichts der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen von 1970,

–  gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Iran am 13. April 2024 zum ersten Mal israelisches Hoheitsgebiet angegriffen und mehr als 300 Drohnen und Flugkörper abgefeuert hat; in der Erwägung, dass die meisten Drohnen und Flugkörper von Israel, den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich abgefangen wurden, die auch Luftaufklärung und Verteidigung von Jordanien aus lieferten; in der Erwägung, dass dennoch fünf Flugkörper israelisches Hoheitsgebiet getroffen haben, wobei der israelische Luftwaffenstützpunkt Newatim getroffen und ein siebenjähriges Mädchen aus der arabischen Beduinengemeinschaft schwer verletzt wurde; in der Erwägung, dass alle 170 Drohnen und 30 Marschflugkörper abgefangen wurden, bevor sie in israelisches Hoheitsgebiet gelangten, und dass 105 von 110 ballistischen Flugkörpern von den israelischen Abwehrsystemen gegen ballistische Flugkörper abgefangen wurden; in der Erwägung, dass die Hisbollah vor dem Angriff und während des Angriffs auch Raketen in Richtung Golanhöhen startete und die Huthi Israel angegriffen haben;

B.  in der Erwägung, dass das iranische Konsulat in Damaskus (Syrien) am 1. April 2024 bei einem Luftangriff, der weithin Israel zugeschrieben wird, bombardiert wurde, und dass dabei sieben Offiziere, darunter zwei hochrangige iranische Generäle des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), getötet und 13 weitere Personen verletzt wurden; in der Erwägung, dass das iranische Konsulat in Damaskus Berichten zufolge genutzt wurde, um 150 Angriffe auf US-amerikanische und israelische Ziele in der Region zu verüben; in der Erwägung, dass Iran nach dem Bombenanschlag „Bestrafung und Rache“ gefordert hat; in der Erwägung, dass die Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen diplomatischer Räumlichkeit Schutz gewähren; in der Erwägung, dass alle Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Bedenken geäußert und eine Deeskalation der Lage gefordert haben; in der Erwägung, dass US-Beamte bestätigt haben, dass Israel in der Nacht vom 19. April 2024 einige Vergeltungsmaßnahmen mit Drohnenangriffen in der zentralen Provinz Isfahan durchgeführt hat;

C.  in der Erwägung, dass die EU, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und andere die Angriffe einstimmig verurteilt und beide Seiten aufgefordert haben, auf eine Deeskalation der Lage hinzuarbeiten;

D.  in der Erwägung, dass die abscheulichen Terroranschläge der Hamas in Israel vom 7. Oktober 2023, bei denen ihre Einsatzkräfte hauptsächlich Zivilpersonen brutal töteten und 253 Menschen als Geiseln entführten und in den Gazastreifen verbrachten, von denen 112 inzwischen freigelassen wurden, tiefgreifende und nachteilige Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Nahen Ostens hatten; in der Erwägung, dass der anschließende Krieg Israels gegen die Hamas-Terroristen im Gazastreifen zu einer unverhältnismäßigen militärischen Reaktion geführt hat, bei der Zehntausende Zivilpersonen, darunter viele humanitäre Helfer und Journalisten, getötet wurden und eine katastrophale humanitäre Lage, einschließlich eines beispiellosen Ausmaßes an Hungersnöten, verursacht wurde, da die Bevölkerung keinen sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe hat; in der Erwägung, dass die Ereignisse seit dem 7. Oktober 2023 tiefgreifende und nachteilige Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Nahen Ostens haben;

E.  in der Erwägung, dass Iran die terroristische Organisation Hamas in den besetzten palästinensischen Gebieten finanziell und logistisch unterstützt hat;

F.  in der Erwägung, dass seit dem 7. Oktober 2023 Hunderte von Flugkörpern und Luftangriffen, die von der Hisbollah und ihren Verbündeten und Israel abgefeuert bzw. gestartet wurden, den Süden Libanons und den Norden Israels getroffen haben, wodurch 60 000 Israelis und 30 000 Libanesen vertrieben wurden; in der Erwägung, dass Israels Luftangriffe im Libanon gegen Mitglieder der Hisbollah und der Hamas gerichtet waren;

G.  in der Erwägung, dass Iran Milizen aus dem Libanon, dem Irak, Iran und Afghanistan nach Syrien gebracht hat, um abweichende Meinungen zu unterdrücken und das Hoheitsgebiet von Syriens Regime zu kontrollieren; in der Erwägung, dass die von Iran unterstützten Milizen in Syrien Israel seit dem 7. Oktober 2023 verstärkt mit Drohnen und Raketen angreifen;

H.  in der Erwägung, dass Irans Verbündeter in Syrien, das Assad-Regime, das Lager Jarmuk, das größte palästinensische Flüchtlingslager in Syrien, zwischen 2011 und 2015 belagert und beschossen und seine Bewohner aushungern lassen hat, wobei Hunderte Zivilpersonen getötet und mehr als 200 000 palästinensische Flüchtlinge vertrieben wurden;

I.  in der Erwägung, dass die von Iran unterstützten Milizen im Irak negativen politischen und militärischen Einfluss ausgeübt haben und sich der Kontrolle der nationalen Verteidigungsbehörden entziehen; in der Erwägung, dass sie gezielt gegen US-amerikanische Militärstützpunkte sowie die irakische Region Kurdistan vorgegangen sind; in der Erwägung, dass eine pro-iranische Miliz im Irak sich zu den Angriffen vom 1. April 2024 auf einen israelischen Marinestützpunkt in Eilat bekannt hat;

J.  in der Erwägung, dass Iran im Jemen erhebliche Unterstützung leistet und eng mit der Huthi-Bewegung verbunden ist; in der Erwägung, dass die Angriffe der Huthi seit Oktober 2023 gegen die internationale Handelsschifffahrt in der Meerenge Bab al-Mandab gerichtet sind, wodurch der Seeverkehr im Roten Meer erheblich gestört und die weltweite wirtschaftliche Stabilität gefährdet wurde; in der Erwägung, dass sie seit dem 19. November 2023 das in Japan registrierte Schiff Galaxy Leader gekapert haben und seine Besatzung, darunter drei EU-Bürger, als Geiseln halten; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten und ihre europäischen Verbündeten Drohnenangriffe der Huthi abgefangen haben; in der Erwägung, dass die EU-Marineoperation ASPIDES im Februar 2024 eingerichtet wurde, um die internationale Seefahrt zu schützen; in der Erwägung, dass der von den Vereinten Nationen geleitete Friedensprozess im Jemen seit Oktober 2023 ins Stocken geraten ist; in der Erwägung, dass Irans frühere Angriffe, wie die Kaperung des Containerschiffs MSC Aries unter portugiesischer Flagge mit estnischer Besatzung in der Straße von Hormus, eine Gefahr für die internationale maritime Sicherheit darstellen;

K.  in der Erwägung, dass das Nuklearprogramm Irans wiederholt gegen die Bestimmungen des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPOA) verstoßen hat, indem der Grenzwert für seine Lagerbestände an Uran überschritten wurde, die Anreicherungsaktivitäten auf 60 % erhöht wurden, die Tätigkeiten im Rahmen des JCPOA in kerntechnischen Anlagen wieder aufgenommen wurden und die Aufsicht durch die IAEO wirksam behindert wurde; in der Erwägung, dass Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten gegenüber dem IAEO-Gouverneursrat am 13. September 2023 tiefe Besorgnis über diese Entwicklungen zum Ausdruck gebracht haben; in der Erwägung, dass Iran Israel nach Spekulationen, wonach Israel iranische Nuklearanlagen ins Visier nehmen würde, davor gewarnt hat, dass es seine Nukleardoktrin überprüfen könnte;

L.  in der Erwägung, dass Iran erhebliche militärische Unterstützung geleistet hat, unter anderem durch den Bau einer Drohnenfabrik in Russland und die Lieferung von mehreren Tausend Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge), von (Artillerie-)Munition und von ballistischen Boden-Boden-Flugkörpern, um Russland bei seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen; in der Erwägung, dass diese Waffen wahllos gegen die Bevölkerung und die zivile Infrastruktur der Ukraine eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 20. Juli 2023 einen neuen Rahmen für restriktive Maßnahmen eingerichtet hat, die auf die militärische Unterstützung Russlands durch Iran abzielen;

M.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, friedliche Demonstranten, Journalisten, Künstler, die LGBTIQ-Gemeinschaft, Gewerkschaftler und Spitzensportler unter der brutalen nationalen und internationalen Repression durch Iran, auch auf EU-Boden, gelitten haben, insbesondere Gegner des iranischen Regimes, wie der ehemalige Vizepräsident des Europäischen Parlaments Alejo Vidal-Quadras, der vermutlich vom IRGC erschossen wurde; in der Erwägung, dass derzeit Tausende von politischen Gefangenen unter entsetzlichen Bedingungen inhaftiert sind, viele von ihnen in Todeszellen; in der Erwägung, dass Iran einer der weltweit größten Straftäter in Bezug auf die Todesstrafe ist, da dort 2023 nach Angaben von Amnesty International mindestens 853 Menschen hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten in Iran nach wie vor gewaltsamer Unterdrückung ausgesetzt sind;

N.  in der Erwägung, dass Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen das Problem der Geschlechterapartheid in Iran angesprochen haben; in der Erwägung, dass seit September 2022, nachdem Mahsa Dschina Amini getötet wurde, in Iran historische Proteste für Frauenrechte stattgefunden haben; in der Erwägung, dass Mahsa Dschina Amini und die iranische Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ 2023 mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet wurden; in der Erwägung, dass das iranische Regime mit einer noch strengeren Gesetzgebung reagiert hat, wodurch die Kleidung von Frauen weiter eingeschränkt und die Geschlechtertrennung ausgeweitet wurde;

O.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten das IRGC im April 2019 als ausländische terroristische Organisation eingestuft haben; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit Anfang 2023 fordert, das IRGC in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen; in der Erwägung, dass das IRGC in den letzten 30 Jahren an der Planung bzw. Durchführung von Dutzenden von Operationen, Attentaten und Terroranschlägen auf EU-Boden beteiligt war, darunter das „Mykonos-Attentat“ 1992 in Berlin, der Bombenangriff auf einen Bus im Jahr 2012, bei dem fünf israelische Bürger und ein bulgarischer Staatsangehöriger getötet wurden, die Ermordung iranischer Dissidenten in den Jahren 2015 und 2017 in den Niederlanden, ein geplanter Bombenanschlag auf iranische Dissidenten 2018 in Paris, ein geplantes Attentat auf drei iranische Dissidenten 2018 in Dänemark und ein versuchter Brandanschlag 2022 auf eine Synagoge in Bochum (Deutschland); in der Erwägung, dass einige EU-Außenminister auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 16. April 2024 Sanktionen gegen das IRGC beantragt haben;

P.  in der Erwägung, dass schätzungsweise zwei Dutzend unschuldige EU-Bürger als Teil der iranischen Geiseldiplomatie willkürlich inhaftiert wurden, um politische Gewinne zu erzwingen; in der Erwägung, dass Iran Dissidenten außerhalb seines eigenen Hoheitsgebiets entführt hat, um sie in Iran festzunehmen oder hinzurichten;

Q.  in der Erwägung, dass Iran als Reaktion auf die von der EU gegen Iran verhängten Sanktionen Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) ergriffen hat; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im November 2022 beschlossen hat, dass seine Delegationen und Ausschüsse nicht mehr mit Irans Staatsorganen zusammenarbeiten werden;

R.  in der Erwägung, dass der Rat am 17. April 2024 beschlossen hat, seine Sanktionsregelung gegen Iran auf die Herstellung von iranischen Flugkörpern und Drohnen auszuweiten; in der Erwägung, dass die US-Regierung neue Sanktionen gegen die iranischen Programme für ballistische Flugkörper und Drohnen verhängt hat;

S.  in der Erwägung, dass zwar ein Teil der iranischen Bevölkerung, der in den staatlichen Medien dargestellt wird, die Angriffe des iranischen Regimes unterstützt, diese jedoch von vielen Iranern im Land und im Ausland heftig kritisiert werden; in der Erwägung, dass mutmaßlich Maßnahmen ergriffen wurden, um nach dem Angriff abweichende Meinungen zu unterdrücken und kritische Äußerungen zu verhindern; in der Erwägung, dass das iranische Regime kein rechtmäßiger Vertreter des iranischen Volkes ist;

1.  verurteilt aufs Schärfste Irans beispiellosen Drohnen- und Flugkörperangriff auf Israel in der Nacht vom 13. auf den 14. April 2024 sowie die damit verbundene ernsthafte Eskalation und Bedrohung der regionalen Sicherheit; bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Sicherheit des Staates Israel und seiner Bürger; bekundet der Familie des Opfers aus der israelischen arabischen Beduinengemeinschaft, einem siebenjährigen Mädchen, das durch ein Schrapnell schwer verletzt wurde, sein Mitgefühl; verurteilt die gleichzeitigen Angriffe der Verbündeten Irans, nämlich der Hisbollah in den Golanhöhen und der Huthi-Bewegung vor der jemenitischen Küste;

2.  bedauert den Anschlag auf das iranische Konsulat in Damaskus am 1. April 2024, der mehrere Todesopfer forderte; weist erneut darauf hin, wie wichtig der Grundsatz der Unverletzlichkeit der diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten ist, der nach dem Völkerrecht in allen Fällen geachtet werden muss;

3.  fordert alle Parteien auf, jegliche weitere Eskalation zu vermeiden und ruft zu größtmöglicher Zurückhaltung und Deeskalation auf;

4.  begrüßt den Beschluss der EU, die derzeitige Sanktionsregelung, die im Juli 2023 eingeführt wurde, auszuweiten und zu ergänzen, unter anderem durch Sanktionen gegen die Herstellung unbemannter Drohnen und Flugkörper durch Iran und ihre Lieferung an Russland und die Region des gesamten Nahen Ostens; fordert, dass diese Sanktionen umgehend verhängt werden; fordert, dass mehr Personen und Einrichtungen sanktioniert werden, wie etwa das Beit-e Rahbari (Büro des Obersten Führers Irans), der Generalstab der iranischen Streitkräfte, die Hauptverwaltung von Chatam al-Anbija und ihren Befehlshaber Gholam Ali Raschid, die Marine des IRGC, der iranische Verteidigungsminister Brigadegeneral Mohammad Resa Aschtiani und der Direktor der Organisation der Aerospace Industries Organisation Irans Seid Nuschin; stellt fest, dass die derzeitigen EU-Sanktionen nur sechs Personen und fünf Einrichtungen umfassen, die für das iranische Nuklearprogramm verantwortlich sind; betont, dass diese Sanktionen nach Juli 2024 verlängert werden müssen; fordert den Rat auf, zusätzliche Sanktionen im Banken-, Öl- und Luftverkehrssektor für den Fall vorzusehen, dass das iranische Regime die Lage in nicht hinnehmbarer Weise weiter verschlimmert, und Irans Staatsorganen diese vorbereitenden Maßnahmen im Voraus mitzuteilen; fordert den Rat nachdrücklich auf, die jüngsten Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen Iran zu bewerten und den Mehrwert einer Synchronisierung der Sanktionsregelungen der EU und der Vereinigten Staaten zu berücksichtigen, soweit dies relevant und möglich ist; betont, dass diese Sanktionen so weit wie möglich mit den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, den G7-Staaten und anderen Verbündeten abgestimmt werden sollten;

5.  bekräftigt seine seit langem bestehende Forderung an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), das IRGC in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen, und betont, dass dieser Beschluss längst überfällig ist; hebt hervor, dass in den letzten Jahren Dutzende Attentate und versuchte Attentate des IRGC auf europäischem Boden verübt wurden;

6.  hebt die engen Verbindungen zwischen Iran/dem IRGC, seinen Verbündeten wie den Huthi, irakischen und syrischen Milizen und Organisationen, die auf der EU-Liste terroristischer Organisationen stehen, insbesondere der Hamas und des bewaffneten Flügels der Hisbollah, hervor; fordert den Rat und den VP/HR auf, die Hisbollah insgesamt auf die EU-Liste terroristischer Organisation zu setzen; verurteilt die Ausfuhr von Drohnen und Munition durch Iran zur Unterstützung von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine;

7.  ist zutiefst besorgt über die fortlaufende Eskalation in der Region und die destabilisierende Rolle, die das iranische Regime und sein Netzwerk nichtstaatlicher Akteure im Nahen Osten spielen; ist äußerst beunruhigt über die große Gefahr einer zunehmenden regionalen Eskalation; verurteilt sämtliche Handlungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, die eine sich verschärfende Eskalation auslösen oder dazu beitragen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, deeskalierend zu agieren, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen, von der Androhung oder Anwendung von Gewalt abzusehen und äußerste Zurückhaltung zu üben; fordert alle Akteure nachdrücklich auf, das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht jederzeit uneingeschränkt zu achten und zu wahren;

8.  fordert den VP/HR und die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen mit internationalen Partnern, auch mit den Golfstaaten, fortzusetzen und zu verstärken und dabei auf jüngste Initiativen und insbesondere auf das erste hochrangige Forum der EU und des Golf-Kooperationsrats auf Ministerebene vom 22. April 2024 aufzubauen und eine dringende Deeskalation sowie einen echten Dialog zu fördern;

9.  hebt die tiefgreifenden Auswirkungen des Krieges im Gazastreifen auf die Stabilität der Region hervor; missbilligt den Terrorismus und die Kriegsverbrechen, die von der Hamas und anderen palästinensischen Terrorgruppen gegen Israel und gegen das israelische und das palästinensische Volk begangen wurden; fordert, dass alle israelischen Geiseln im Gazastreifen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden und dass das Internationale Komitee vom Roten Kreuz umgehend Zugang zu allen israelischen Geiseln im Gazastreifen erhält, damit es sie medizinisch versorgen kann; betont, dass Israel verpflichtet ist, bei der Ausübung seines in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Rechts auf Selbstverteidigung das Völkerrecht einzuhalten; verurteilt die unverhältnismäßige militärische Reaktion Israels, die zu einer beispiellosen Zahl ziviler Todesopfer geführt hat; fordert Israel nachdrücklich auf, der hungernden Bevölkerung des Gazastreifens uneingeschränkten, ungehinderten und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewähren und den Anordnungen des internationalen Gerichtshofs nachzukommen; betont, dass eine dauerhafte politische Lösung für den israelisch-palästinensischen Konflikt die Stabilität und die Aussichten der Region erheblich verbessern würde; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für eine durch Verhandlungen erzielte Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967, bei der zwei souveräne, demokratische Staaten mit Jerusalem als Hauptstadt beider Staaten unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts in Frieden und garantierter Sicherheit nebeneinander bestehen;

10.  stellt fest, dass Iran, Russland und China zunehmend kritische Informationen austauschen und durch Briefkastenfirmen sowie Bemühungen, ihre Bankensysteme und Öltransfers auf See mit abgeschalteten Ortungsgeräten zu verknüpfen, zusammenarbeiten, wodurch die EU-Sanktionen an Wirksamkeit verlieren; fordert eine bessere Durchsetzung der EU-Sanktionen, eine dringende Modernisierung der automatischen Identifizierungssysteme zur Bekämpfung von Sanktionen und der Umgehung von Embargos sowie eine verstärkte Überwachung und Überprüfung mutmaßlicher iranischer Schiffe;

11.  verurteilt die anhaltende Nichteinhaltung der gesetzlichen Schutzverpflichtungen Irans im Rahmen des JCPOA und die Fortführung seines Nuklearprogramms über jede überzeugende zivile Rechtfertigung hinaus; betont, dass mehrere glaubwürdige Quellen erklärt haben, dass es sich bei Irans derzeitiger „Ausbruchszeit“ – die Zeit, die Iran benötigt, um ausreichend waffenfähiges Plutonium herzustellen – nur um Wochen handelt; fordert Irans Staatsorgane nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen unverzüglich nachzukommen und alle damit zusammenhängenden noch offenen Fragen anzugehen; fordert die E3 (Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich) und ihre Partner nachdrücklich auf, in Erwägung zu ziehen, Iran eine Frist aufzuerlegen, seinen Verpflichtungen im Rahmen des JCPOA nachzukommen, und im Falle der Nichteinhaltung gemeinsam den Mechanismus für rückwirkende Sanktionen im Rahmen der Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in Anspruch zu nehmen;

12.  in der Erwägung, dass die USA äußerst besorgt über die militärische Zusammenarbeit zwischen Iran und Nordkorea sind, insbesondere bei Atomraketen und ballistischen Flugkörpern; in der Erwägung, dass auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der militärischen Zusammenarbeit Irans mit Russland und Pakistan und der verstärkten Zusammenarbeit Irans mit China im Bereich der Militärtechnologie bestehen; in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über den Austausch von Langstreckenraketentechnologien und -waffen zwischen Nordkorea und Iran berichtet hat, die auch an Irans Stellvertretertruppen im Nahen Osten geliefert wurden; in der Erwägung, dass Nordkorea Iran kritische Raketenkomponenten geliefert hat, wodurch die Entwicklung ballistischer Flugkörper ermöglicht wurde, die in der Lage sind, deutlich weiter entfernte Ziele zu treffen, was Iran dabei geholfen hat, eine Raketenmacht zu werden;

13.  weist darauf hin, dass die Hisbollah im Einklang mit der Resolution 1701 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ihre Waffen niederlegen muss; verurteilt ihre aktive Rolle bei der Unterdrückung oppositioneller Stimmen im Libanon und in Syrien, unter anderem durch die Ermordung mehrerer Hinweisgeber, die über die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 berichtet haben; verurteilt die Angriffe der Hisbollah auf Israel und die israelischen Luftangriffe im Libanon; fordert beide Parteien nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben und die Feindseligkeiten einzustellen, damit die Spannungen nicht weiter eskalieren; fordert den Rat auf, die Hisbollah insgesamt zu einer terroristischen Organisation zu erklären;

14.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zu konsolidieren und zu intensivieren, um für die sichere und sofortige Freilassung aller Geiseln des Schiffs Galaxy Leader zu sorgen, darunter zwei bulgarische, ein rumänischer und drei ukrainische Bürger, die seit dem 19. November 2023 von den Huthi festgehalten werden; fordert den VP/HR und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre diplomatischen Kontakte zu diesem Zweck zu verstärken und mit allen einschlägigen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um für die sichere Rückkehr der gefangenen Europäer ohne weitere Verzögerung zu sorgen; verurteilt aufs Schärfste das rechtswidrige Anhalten, Besteigen und die Kaperung der unter portugiesischer Flagge fahrenden MSC Aries und die Entführung ihrer Besatzung durch Organisationen, die unter der direkten oder indirekten Kontrolle von Irans Regierung tätig sind; fordert nachdrücklich ihre sofortige Freilassung; begrüßt den Beschluss des Rates der Europäischen Union, in enger Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren die EU-Marineoperation ASPIDES einzurichten, um für Freiheit der Schifffahrt vor der Küste Jemens zu sorgen;

15.  verurteilt die Geiseldiplomatie Irans; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Johan Floderus, einem schwedischen Bürger und EU-Beamten, der willkürlich in Teheran festgenommen wurde und unter unmenschlichen Bedingungen in Iran inhaftiert ist; fordert die EU nachdrücklich auf, eine Strategie zur Bekämpfung der Geiseldiplomatie mit einer speziellen Taskforce auf den Weg zu bringen, um die Familien der Häftlinge besser zu unterstützen und weitere Geiselnahmen wirksam zu verhindern; fordert, von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen von EU-Bürgern nach Iran abzuraten; fordert Iran auf, alle EU-Bürger, einschließlich des derzeit im Europäischen Auswärtigen Dienst beschäftigten Beamten Johan Floderus, sowie alle anderen politischen Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen;

16.  verurteilt die Sanktionen, die Irans Staatsorgane gegen MdEP verhängt haben; bekräftigt, dass der interparlamentarische Dialog ausgesetzt werden muss, solange diese Sanktionen gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments in Kraft sind;

17.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der transnationalen Unterdrückung durch das iranische Regime in der EU auf den Weg zu bringen, und ist der Ansicht, dass im Rahmen der Strategie technische Instrumente zur Verhinderung solcher Unterdrückung gefördert werden sollten; fordert Sanktionen gegen die Familienangehörigen hochrangiger Mitglieder des IRGC, die in der EU studieren oder arbeiten, sowie Maßnahmen, um jegliche Belästigung oder Einschüchterung der iranischen Diaspora in der EU, auch an Hochschulen, zu verhindern; fordert die europäischen Nachrichtendienste, CSIRT, das Zentrum der Europäischen Union für Informationsgewinnung und Lageerfassung, die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit und die East StratCom Task Force auf, aktiv zusammenzuarbeiten, um Desinformation und Cyber- und Einschüchterungsoperationen Irans / des IRCG / des iranischen Geheimdienstes gegen die iranische Diaspora im Internet zu bekämpfen und zu unterbinden; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Versuchen Irans, seine revolutionäre Ideologie auf EU-Boden zu verbreiten, aktiv entgegenzutreten;

18.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, der Zivilgesellschaft und der Opposition in Iran Unterstützung im Bereich der Cybersicherheit und kostenlose und zugängliche virtuelle private Netze (VPN) oder andere Umgehungsinstrumente zur Verfügung zu stellen;

19.  verurteilt das massive landesweite Vorgehen der iranischen Staatsorgane gegen Frauen, die gegen das empörende Verschleierungsgesetz verstoßen; nimmt mit großer Besorgnis den jüngsten sprunghaften Anstieg der Anwendung der Todesstrafe in Iran zur Kenntnis und bekräftigt seine Forderung nach deren Abschaffung;

20.  spricht der Zivilgesellschaft und den demokratischen Kräften in Iran seine uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität aus; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Menschenrechtsverteidiger, die Iran verlassen müssen, stärker zu unterstützen, unter anderem durch einen raschen Zugang zu Visa und Asyl, und denjenigen, die der iranischen Zivilgesellschaft helfen, technische Unterstützung zu leisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die iranische Seite die Verantwortung für diese Aktivitäten übernimmt;

21.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung und dem Parlament Irans sowie der Regierung und dem Parlament Israels zu übermitteln.

(1) ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20.
(2) ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93.

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen