Die in dieser Veröffentlichung dargelegten Ansichten entsprechen nicht unbedingt der Position des Europäischen Parlaments als Institution.
Mit der Entwicklung der politischen Lage in Mittel- und Osteuropa wurde der geographische Anwendungsbereich von PHARE schrittweise ausgeweitet und seine Mittelzuweisungen erhöht. Derzeit sind 14 Länder im Rahmen von PHARE-Hilfsprojekten förderfähig (einschließlich Kroatien, das trotz der Aussetzung der PHARE-Aktivitäten weiterhin förderfähig bleibt), wovon zehn assoziierte Staaten sind.
Auch das PHARE-Programm selbst ist weiterentwickelt worden. Frühere Tätigkeiten konzentrierten sich auf die unmittelbaren Bedürfnisse der Übergangsländer im Hinblick auf Soforthilfe und die institutionellen Reformen. Mit den Fortschritten beim Übergangsprozeß wurde der Anwendungsbereich der von PHARE unterstützten Programme ausgeweitet und deckt nun auch die längerfristige wirtschaftliche Entwicklung und Investitionserfordernisse ab. Während dieses Zeitraums war PHARE hauptsächlich "bedarfsorientiert", d.h. die Partnerstaaten selbst waren die treibende Kraft bei der Programmgestaltung. So konnten eine echte Beteiligung der Partnerländer am Programm sowie dessen Flexibilität und Fähigkeit gewährleistet werden, auf die sehr unterschiedlichen, sich schnell wandelnden Bedürfnisse der Partnerländer einzugehen. Der Nachteil dieses Ansatzes bestand darin, daß die Programme mit der Aufsplitterung der Prioritäten und der zunehmenden Zahl von kleinen Projekten unsystematisch wurden und demzufolge manchmal schwer abzuwickeln waren.
Die Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen im Juni 1993 war zwar insofern für das PHARE-Programm bedeutsam, als erstmals die Verwendung von bis zu 15% der PHARE-Mittel für die Ko-Finanzierung von großen Infrastrukturprojekten genehmigt wurde, doch die Essener Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1994 stellte für PHARE einen echten Wendepunkt dar. Der Rat bekräftigte auf dieser Tagung nämlich das Engagement der Union für den Beitritt der zehn assoziierten Länder und beschloß die Heranführungsstrategie, in deren Rahmen PHARE zum wichtigsten Finanzinstrument erklärt wurde. Somit wurde PHARE explizit an den Erweiterungsprozeß gekoppelt. Ferner beschloß der Rat auf seiner Tagung in Essen, den Prozentsatz der PHARE-Mittel, der für die Ko-Finanzierung von großen Infrastrukturen ausgegeben werden kann, auf 25% anzuheben, und bekräftigte die Mehrjahresplanung.
Auf seiner Tagung in Amsterdam vom Juni 1997 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, weiter auf den Reformen des PHARE-Programms aufzubauen, die sie bereits durchgeführt hatte, sowie die Heranführungshilfe weiterzuentwickeln. Daher schlug die Kommission in ihrer "Agenda 2000" eine verstärkte Heranführungsstrategie für den Zeitraum 1998-1999 vor, die auch die Konzentration des PHARE-Programms beinhaltete. Ferner schlug sie neue Finanzinstrumente für den Zeitraum 2000-2006 vor.
Im Dezember 1997 beschloß der Europäische Rat von Luxemburg die Einrichtung eines neuen Instruments - der Beitrittspartnerschaft -, das den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bildet und mit dem alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden. In diesem einheitlichen Gesamtrahmen werden für jeden Bewerberstaat genaue Angaben über die Prioritäten, die bei der Übernahme des Besitzstands der Union einzuhalten sind, und die hierzu zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, insbesondere PHARE, zusammengestellt. Der Europäische Rat stellte ferner fest, daß das PHARE-Programm auf den künftigen Beitritt ausgerichtet wird, wobei zwei vorrangige Ziele zu verfolgen sind: die Verstärkung der Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme und der Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes.
Der Europäische Rat von Kopenhagen vom Juni 1993 legte für die Bewerberstaaten folgende Kriterien fest:
Zudem betonte der Europäische Rat von Madrid im Dezember 1995, daß die Verwaltungsstrukturen in den Bewerberstaaten vor deren Beitritt unbedingt gestärkt werden müßten. Gleichzeitig wurde die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu den eingegangenen Beitrittsgesuchen auszuarbeiten und ein Gesamtdokument über die Erweiterung zu erstellen. Die Kommission tat dies im Juli 1997 mit der Feststellung, daß noch keines der beitrittswilligen Länder alle Kriterien für einen Beitritt zur Gänze erfülle; sie erläuterte für jedes einzelne Land, in welchen Bereichen noch Fortschritte gemacht werden müßten, damit es den Anforderungen einer Mitgliedschaft gerecht wird.
Der Europäische Rat von Luxemburg vom Dezember 1997 befürwortete in seinen Schlußfolgerungen die verbesserte Heranführungsstrategie, die vor allem auf den Beitrittspartnerschaften und einer erhöhten Heranführungshilfe beruht.
Das grundlegende Ziel von PHARE in den beitrittswilligen Ländern ist es, ihnen zu helfen, so bald wie möglich der Union beizutreten. Das Programm wird daher zu einem "beitrittsorientierten" Programm. Es wird sich auf eine beschränkte Zahl von Prioritäten konzentrieren, die im Einklang mit den Kopenhagen-Kriterien stehen, um dieses grundlegende Ziel so schnell wie möglich zu erreichen.
Daher wird sich die PHARE-Hilfe vorrangig auf die in den Stellungnahmen der Kommission erwähnten Tätigkeitsfelder konzentrieren, die auch in den Beitrittspartnerschaften festgelegt sind. Der Kurswechsel in der PHARE-Politik hin zu einem beitrittsorientierten Ansatz geht Hand in Hand mit Änderungen bei der Abwicklung von PHARE, die auf eine Erhöhung der Geschwindigkeit, Wirksamkeit und Transparenz der Maßnahmen abzielen.
Es wurden Beitrittspartnerschaften mit allen beitrittswilligen Ländern Mittel- und Osteuropas eingerichtet. Der Rat wird die Grundsätze, Prioritäten und Zwischenziele sowie die vertraglichen Bedingungen festlegen. Jeweils ein Dokument pro Land enthält die Beurteilung (auf der Grundlage der Stellungnahmen der Kommission und der folgenden Arbeiten des Rates) im Hinblick auf die vordringlichen Bereiche, in denen die beitrittswilligen Länder Fortschritte machen müssen, um der Union beitreten zu können, sowie eine Beschreibung, wie PHARE sie in ihren Bemühungen unterstützen wird. Hierbei werden festgelegt:
Die Ziele umfassen die Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, Schutz von Minderheiten, Wirtschaftsreform, Stärkung der Kapazitäten in den Institutionen und in der Verwaltung, Justiz und Inneres, Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr, Beschäftigung, Regionalpolitik und Vorbereitung auf die Beteiligung der Länder am Binnenmarkt der EU.
Die Beitrittspartnerschaften haben eine mehrjährige Laufzeit und erstrecken sich auf den Zeitraum der Vorbereitung auf den Beitritt; daher bilden sie den Rahmen für die Mehrjahresplanung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder, was künftig noch größere Bedeutung haben wird, da so Programme geplant und abgewickelt werden können, die sich sofort durchführen lassen. Die Beitrittspartnerschaften werden regelmäßig überprüft. Sie sind das Kernstück der Heranführungsstrategie der EU. Durch die Festlegung eindeutiger Ziele verleihen sie den Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft neue Impulse und die Möglichkeit zu einem konzentrierten Vorgehen.
Das PHARE-Programm verfolgt zwei vordringliche Prioritäten: Aufbau der Institutionen und Investitionsförderung. Seit 1998 werden ungefähr 30% der PHARE-Hilfsmittel für den Aufbau von Institutionen eingesetzt, etwa zur Stärkung der demokratischen Institutionen und der öffentlichen Verwaltung, um die Länder in die Ausgangsposition zu bringen, in der sie die Kopenhagen-Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllen.
Dies wird durch Ausbildung, technische Hilfe und die Begleitung der Institutionen und Verwaltungen in den beitrittswilligen Ländern durch die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten erfolgen. Anfänglich wird sich diese Unterstützung auf Bereiche wie Finanzen, Justiz und Inneres konzentrieren.
Der PHARE-Verwaltungsausschuß genehmigte am 24. April 1998 ein Programm in Höhe von 12 Mio. ECU für die Verbesserung der Staatsführung und Verwaltung (SIGMA) ( 1) mit einer Laufzeit bis Ende 2000.
Aufbau der Institutionen | 2,6 Mio ECU |
Politik, Koordination und Verwaltung | 1,8 Mio ECU |
Budgetierung, Kostenmanagement und Auftragswesen | 1,8 Mio ECU |
Verwaltung des öffentlichen Dienstes | 1,8 Mio ECU |
Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung und Verwaltungskontrolle | 2,2 Mio ECU |
Programmabwicklung | 1,8 Mio ECU |
Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, die mittel- und osteuropäischen Länder beim Aufbau von soliden, leistungsfähigen und wirkungsvollen öffentlichen Institutionen zu unterstützen, die sie in die Lage versetzen, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfüllen, insbesondere durch:
Um dies zu erreichen, wird SIGMA folgende Ziele anstreben:
Die OECD ist für die Gesamtdurchführung des Programms zuständig. Die zentrale Koordinierung und Abwicklung erfolgt durch das SIGMA-Sekretariat. Mindestens einmal jährlich finden Treffen der Verbindungsgruppen statt, an denen Vertreter aus Mittel- und Osteuropa, die für die Reform der öffentlichen Verwaltung zuständig sind, sowie Vertreter des OECD-Dienstes für öffentliche Verwaltung und des OECD-Sekretariats, EU-Vertreter und andere wichtige Geldgeber für das Programm teilnehmen. Die Verbindungsgruppe überprüft die Erfordernisse, gibt Anregungen zum Programminhalt, gewährleistet die effiziente Abwicklung und berichtet über die Fortschritte. Bei der Konzipierung und Durchführung von Projekten agiert SIGMA gewöhnlich im Rahmen von zuvor vereinbarten Leitlinien, die sich in der Regel an der Beitrittspartnerschaft des jeweiligen Landes orientieren.
Ungefähr 70% der PHARE-Hilfsmittel sind der Investitionsförderung gewidmet, durch die die beitrittswilligen Länder beim Ausbau ihrer Infrastrukturen unterstützt werden. Dabei werden Strukturmaßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, regionale Entwicklung, Verkehrswesen, Telekommunikation, Ko-Finanzierung von großen Infrastrukturprojekten und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen abgedeckt. Die Empfängerländer sollen auch zur Finanzierung der Investitionen beitragen. Sie sind für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich, ohne daß dies die Kommission von ihrer Verantwortung entbindet.
Die notwendige Unterstützung im Bereich der Infrastrukturen hat insofern eine besondere Bedeutung, als die Länder in die Lage versetzt werden, die EU-Erfordernisse in Bereichen wie Wettbewerb, Umwelt, Energie (einschließlich nuklearer Sicherheit), Verkehrssicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzstandards und Rechtsvorschriften für industrielle Erzeugnisse zu erfüllen. In Anbetracht des Ausmaßes der Probleme, die die Kommission in ihren Stellungnahmen aufgezeigt hat, stellen umfassende Investitionsbemühungen der beitrittswilligen Länder im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Standards die einzige Alternative zu einer sich lange hinziehenden Übergangsphase dar. Sollten diese Investitionen nicht getätigt werden, würde dies eine Schwächung der Fähigkeit des jeweiligen Landes, sich den Kräften des Marktes und dem Wettbewerb zu stellen, und mithin eine Verringerung der Vorteile der Erweiterung nach sich ziehen.
PHARE kann die enormen Investitionserfordernisse nur zu einem sehr kleinen Teil finanzieren, es kann als Zuschußprogramm jedoch eine Schlüsselrolle bei der Ko-Finanzierung von Maßnahmen spielen, die große Auswirkungen auf die Wirtschaftslage in den beitrittswilligen Ländern haben werden.
Die Ko-Finanzierung wird durch eine gemeinsame Absichtserklärung der Kommission, der Weltbank und der EBWE über die Zusammenarbeit zur Vorbereitung auf den Beitritt geregelt, die die Koordinierung verbessern soll. Eine enge Zusammenarbeit mit der EIB wird durch eine eigene Absichtserklärung gewährleistet, derzufolge den beitrittswilligen Ländern Darlehen in Schlüsselbereichen ihrer Entwicklung gewährt werden.
Die Aufschlüsselung von ungefähr 30% für den Aufbau der Institutionen und ungefähr 70% für die Investitionsförderung ist eher ein Richtwert als eine strenge Mittelaufteilung und wird von Land zu Land flexibel angewandt. Die Verwendung dieser Mittel hängt von der Beurteilung der Erfordernisse, den entsprechenden Kosten und dem Absorptionsvermögen, insbesondere im Bereich des Aufbaus der Institutionen, ab.
Die dezentralisierte Durchführung ist eine Methode der Vorbereitung der Länder auf die Verwaltung von EU-Mitteln nach der Erweiterung. Durch die Übertragung von Verantwortlichkeiten für die PHARE-Durchführung an die Regierungen der Empfängerländer werden die Kommunikation mit den Empfängerländern, die Wirksamkeit und die Flexibilität der Programmdurchführung verbessert. So können Entscheidungen so nahe wie möglich beim Betroffenen gefällt werden. Die EP-Berichte Wiersma (A4-0165/97) und Hansen (A4-0286/97) enthalten bereits die Empfehlung, daß die finanzielle Abwicklung spezifischer Programmsektoren an die nationalen Behörden jener Länder delegiert werden sollte, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden.
Die Dezentralisierung sollte von einer Überwachung aller für die Projektabwicklung bedeutsamen Maßnahmen begleitet werden. Aus diesem Grund muß eine Beziehung aufgebaut werden, in deren Rahmen die beitrittswilligen Länder die Verantwortung mit der Kommission teilen. So wird das PHARE-Programm dazu beitragen, daß die Fähigkeit der Verwaltungen der beitrittswilligen Länder, die Möglichkeiten der Dezentralisierung zu nutzen sowie die in den finanziellen Vorschriften der Gemeinschaft geforderte Kontrolle und finanzielle Garantie zu gewährleisten, verbessert wird. Es ist wichtig, großes Augenmerk darauf zu legen, daß die förderfähigen Projekte klar definiert und für eine Finanzierung vorgelegt werden, wenn sie genügend ausgereift sind. Nur so ist es möglich, Transparenz zu gewährleisten und die Ergebnisse zu bewerten. Sowohl im Interesse der Beitrittsbewerber als auch in jenem der EU müssen die Mittel des PHARE-Programms rentabel bewirtschaftet werden.
Es ist erwähnenswert, daß die meisten PHARE-Projekte nationale Programme sind, die bilateral zwischen der EU und den Beitrittsbewerbern vereinbart werden. Sie werden für jedes Land auf der Grundlage des beschlossenen Jahresprogramms finanziert. In der Zeit von 1990 bis 1993 konzentrierte PHARE seine Bemühungen auf jene Sektoren, die direkt zum Übergang zur Marktwirtschaft beigetragen haben. Im Zeitraum 1990-1995 wurden ungefähr 80% der PHARE-Mittel für nationale Programme bereitgestellt.
Ferner gibt es grenzüberschreitende Programme für Infrastruktur- oder Umweltprobleme mehrerer Länder, die eine grenzübergreifende Lösung erfordern. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Grenzregionen zwischen den Mitgliedstaaten der EU finanziert die EU - seit 1992 - verschiedene Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit abzielen, insbesondere auf die Erleichterung von Grenzübertritten. 1994 wurde auf Initiative des Europäischen Parlaments ein neuer Haushaltsplan in Höhe von 150 Mio ECU für die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen PHARE-Ländern und den angrenzenden Grenzregionen der EU bereitgestellt. Eine ergänzende Finanzierung in EU-Grenzgebieten wird von dem von der Europäischen Kommission verwalteten Regionalfonds bereitgestellt. Obwohl Infrastrukturprojekte weiterhin den größten Anteil am Programm haben, wurden auch andere Sektoren wie Fremdenverkehr, Handel und Wasseraufbereitung miteinbezogen. Die wichtigsten Ziele des PHARE-Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit sind:
Seit 1991 beinhaltet PHARE auch Mehrländerprogramme mit Schwerpunkt auf Umwelt, Humanressourcen, Telekommunikation, Energie, Verkehr, nuklearer Sicherheit, Zoll und Drogenbekämpfung, wobei all diese Bereiche im gemeinsamen Interesse und im Blickpunkt der beitrittswilligen Länder liegen. Im Zeitraum 1990-1996 wurden für alle PHARE-Tätigkeitsbereiche insgesamt 704,2 Mio ECU bereitgestellt. Viele Probleme der Partnerländer erfordern in Zusammenarbeit erarbeitete Lösungen, und PHARE agiert als Katalysator für den multilateralen Dialog, die Zusammenarbeit und die Planung von Maßnahmen mit Auswirkungen auf mehrere Länder.
Im Zuge der Heranführungsstrategie werden manchmal Maßnahmen notwendig, die die Kommission als grundlegend für den Erfolg der Strategie erachtet, die jedoch nicht von den beitrittswilligen Ländern beantragt werden. Dadurch kann die Kommission gezwungen sein, die führende Rolle bei der Abwicklung von Programmen zu übernehmen, die im Gegensatz zu allen anderen PHARE-Programmen nicht bedarfsorientiert sind. Diese Projekte, welche die Kommission konzipiert und abwickelt, werden horizontale Programme genannt und belaufen sich auf ungefähr 5% des PHARE-Haushalts. Sie betreffen hauptsächlich Bereiche von gemeinsamem Interesse für die EU und die beitrittswilligen Länder, beispielsweise das Demokratieprogramm für Nichtregierungsorganisationen (NRO), das durch die Finanzierung von Projekten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, die Demokratisierung in den betroffenen Ländern fördert.
Die einzelnen Zuschüsse können sich auf bis zu 200.000 ECU belaufen und dafür eingesetzt werden, bis zu 80% der Kosten eines bestimmten Projekts zu finanzieren. 1996 hat die Kommission 11 Mio ECU für dieses Programm bereitgestellt.
Die Aktion für Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftswissenschaften (ACE) ist ein PHARE-Programm, das den Austausch von Kenntnissen und Fachwissen zwischen Wirtschaftswissenschaftlern an Universitäten und in der Wirtschaft in mittel- und osteuropäischen Ländern und in der EU fördern soll. Im Rahmen dieses Programms werden Forschungsprojekte, Forschungs- und andere Stipendien, Seminare und Konferenzen finanziert.
Im Rahmen des PHARE-Partnerschaftsprogramms werden lokale Entwicklungsprojekte ko-finanziert, die von nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden, die eine nachhaltige Partnerschaft aufbauen wollen, um Qualifikationen, Kenntnisse und Fachwissen auszutauschen. Dieses Programm ist in vier Tätigkeitsbereiche untergliedert: 1) lokale Entwicklung; 2) Wirtschafts- und Unternehmensförderung; 3) Entwicklung von Humanressourcen; 4) sozioökonomische Entwicklung. Förderfähige Zuschußempfänger sind dezentralisierte, nicht gewinnorientierte private oder öffentliche Fachorganisationen, die zur lokalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
Diese Programme leisteten ursprünglich Soforthilfe, entwickelten sich jedoch hin zur Unterstützung für die wirtschaftliche, politische und institutionelle Reform. Die Hilfe erfolgte im Bereich des Privatsektors, umfaßte jedoch auch Hilfe für die Rechtsanpassung, die Entwicklung neuer Verwaltungsstrukturen und Institutionen sowie aller Elemente einer wirklich demokratischen Zivilgesellschaft.
Die Initiative für eine eigene Haushaltslinie zur Unterstützung der Demokratisierung ging vom Europäischen Parlament aus. Auf der Grundlage des Berichts McMillan-Scott aus dem Jahre 1991 legte der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Vorschläge für die Schaffung einer Haushaltslinie zur Finanzierung eines neuen "Europäischen Fonds für die Förderung der bürgerlichen Gesellschaft und Demokratisierung" vor. Mit dem Beschluß über den Haushalt der Gemeinschaft wurden 5 Mio ECU aus dem PHARE-Haushalt für diesen Zweck zurückgestellt. 1992 beschloß das Parlament, eine europäische Demokratieinitiative einzurichten, die eine Verbindung zwischen dem Programm für Mittel- und Osteuropa und der Unterstützung für den Aufbau der Demokratie in anderen Teilen der Welt, wie Lateinamerika und den AKP-Ländern, herstellte.
Die Entschließung, die zur Einrichtung des Fonds führte, enthielt die Forderung nach einem "Europäischen Demokratiefonds", "um über den Gemeinschaftshaushalt [...] Beihilfen für die allgemeine staatsbürgerliche Erziehung und zur Stabilisierung und Stärkung demokratischer Grundsätze [...] zu gewähren, um ferner die Förderung der Menschenrechte in diesen Ländern zu unterstützen und außerdem das Konzept der bürgerlichen Gesellschaft in Ländern, die bisher Defizite in den Bereichen Menschenrechte, Mehrparteiensysteme, Rechtsstaatlichkeit und freie Wirtschaft aufwiesen, weiterzuentwickeln".
Die drei Hauptziele des Programms sind:
a) die Politiker mehrerer Parteien und die Parlamentsbediensteten sollen sich Kenntnisse und Techniken im Zusammenhang mit der parlamentarischen Praxis und der parlamentarischen Verfahren aneignen;
b) NRO und Vereinigungen, die auf der Grundlage ihrer Zielsetzungen und Tätigkeiten einen Beitrag zur Förderung einer pluralistischen Gesellschaft leisten können, sollen gefördert werden;
c) spezifische Fachkenntnisse und technische Qualifikationen in bezug auf die demokratische Praxis und Rechtsstaatlichkeit sollen den Berufsgruppen und -vereinigungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in den betroffenen Ländern der Gemeinschaft unabhängiger Staaten vermittelt werden.
Mit diesen Zielsetzungen hat die Europäische Kommission folgende Tätigkeitsbereiche festgelegt, auf die sich die PTDP konzentrieren sollten:
1. Parlamentarische Praxis und Verfahren;
2. Transparenz der öffentlichen Verwaltung;
3. Entwicklung von NRO und Vertretungsstrukturen;
4. unabhängige, pluralistische und verantwortliche Medien;
5. Bewußtseinsbildung und staatsbürgerliche Erziehung;
6. Förderung und Überwachung der Menschenrechte;
7. zivile Überwachung von Sicherheitsstrukturen;
8. Minderheitenrechte, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
In seinem Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder im Rahmen der Heranführungsstrategie (KOM(98)0551 - C4-0606/98 - 98/0094(CNS)) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik vom 4. November 1998 legte der Berichterstatter, Herr Baron Crespo, die vordringlichen Prioritäten für PHARE-Mittel fest; die Verwaltung und das Rechtssystem müssen reformiert und die Institutionen demokratischer gestaltet werden, bevor andere Maßnahmen getroffen werden, da sich andernfalls Umstrukturierungsanstrengungen in anderen Bereichen als sinnlos erweisen würden. Er betonte ferner, daß die Heranführungsstrategie auf der Notwendigkeit beruht, die Achtung der bürgerlichen Freiheiten, der Verfassung sowie der Unabhängigkeit der Justiz und der Medien zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan bekräftigte das Parlament in Ziffer 12 seiner Entschließung vom 31. März 1998 seine Forderungen nach einer weitreichenden Dezentralisierung des PHARE-Programms und forderte die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wonach ab dem Haushaltsjahr 1999 zumindest ein PHARE-Land vorbehaltlich regelmäßiger Ex-post-Kontrollen durch die Kommission die volle Verantwortung für die Durchführung seines nationalen PHARE-Programms übernimmt.
Die Kommission hat das PHARE-Programm kürzlich neu konzipiert. Laut Günter Burghardt, Generaldirektor der GD IA, wird sich PHARE ab 1998 ausschließlich auf die Prioritäten konzentrieren, die in den Beitrittspartnerschaften festgelegt sind. Die Ausgaben werden im Verhältnis 30:70 aufgeteilt. Ungefähr 30% der PHARE-Mittel werden für den Aufbau von Institutionen, also die Schaffung der institutionellen Grundlagen für den Beitritt, ausgegeben. Die Hilfe wird sich auf den Aufbau der Strukturen, Humanressourcen und Managementqualifikationen in jedem beitrittswilligen Land konzentrieren, um zu gewährleisten, daß der gemeinsame Besitzstand übernommen und angewandt wird. In Zukunft wird der Aufbau der Institutionen in vier vordringlichen Bereichen unterstützt: Finanzen, Justiz und Inneres, Landwirtschaft und Umwelt.
Die Mehrländerprogramme werden derzeit rationalisiert, und ihre Zahl wird verringert. Vier neue Mehrländer-Fazilitäten wurden dieses Jahr eingerichtet: große Infrastrukturen, KMU, eine Ausgleichsfazilität für Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Slowakei sowie ein Prä-Strukturfondsprogramm.
Durch die Beitrittspartnerschaften wird es zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beitrittswilligen Ländern, der Kommission und internationalen Finanzinstitutionen - hauptsächlich der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Weltbank - kommen. Dabei wird der Schwerpunkt zunehmend auf der Ko-Finanzierung liegen. Diese Institutionen haben bereits eine vorläufige Liste von Projekten erstellt, die für eine Ko-Finanzierung in den Jahren 1998-1999 in Frage kommen könnten und die sich insgesamt auf ungefähr 3,5 Mrd ECU belaufen.
Die Gewährung von PHARE-Mitteln hängt von der Stabilität im betroffenen Land sowie vom konsequenten Festhalten an den demokratischen Idealen und den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft ab. Im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen werden PHARE-Mittel nicht als Kredite gewährt. PHARE soll die Empfängerländer in ihren eigenen Bemühungen um eine Umstellung der Wirtschaft unterstützen. Die Kommission gibt die PHARE-finanzierten Reformprogramme jedoch nicht vor, sondern reagiert auf Vorschläge der Empfängerstaaten, die den zu fördernden Bereich auswählen.
Die Empfängerstaaten müssen gewährleisten, daß die Zuschüsse vor dem Fälligkeitstermin jeweils zum Jahresende verwendet werden. Es kam bei der Verwaltung der Mittel jedoch in der Mehrzahl der betroffenen Länder zu Problemen. Kürzlich konnten Polen, die Tschechische Republik und Ungarn die zugewiesenen PHARE-Mittel nicht zeitgerecht verwenden. In Anbetracht der Rückstände bei früheren Programmen soll das Programm für 1999 eingeschränkt werden. Im Mai 1998 lehnte die Kommission polnische Anträge auf PHARE-Zuschüsse in Höhe von 34 Mio ECU aus dem Hilfsbudget von 1998 aufgrund unangemessener Projektvorbereitung ab. Die Kommission beschloß ferner, Polen für die Unterstützung der Vorbereitungen auf den Beitritt zur EU nur 178 Mio ECU anstelle von 212 Mio ECU zu gewähren. Im Fall von Ungarn sagten Vertreter der Kommission in Budapest, daß von den Ungarn im Rahmen des PHARE-Programms im Jahr 1995 zugewiesenen 92 Mio ECU nur ungefähr 55 Mio ECU ausgegeben wurden. Diese Schwierigkeiten rühren offenbar von dem Mangel an qualifizierten Führungskräften in der Regierung her.
( 1) SIGMA wurde 1992 als Teil des Dienstes für öffentliche Verwaltung der OECD (PUMA) eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des OECD-Zentrums für Zusammenarbeit mit Übergangsländern und dem EU-PHARE-Programm. Mit Hilfe von SIGMA soll den mittel- und osteuropäischen Ländern das Fachwissen der OECD im Bereich der Modernisierung allgemeiner Verwaltungssysteme für die Staatsführung vermittelt und die Gelegenheit zur fachspezifischen Zusammenarbeit in der öffentlichen Verwaltung geboten werden. PHARE ist das wichtigste Finanzinstrument von SIGMA.