Arbeitsweise der Europäischen Union

Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Europäische Union verfügt über eine eigene Legislative und Exekutive sowie eine unabhängige Justiz und eine Zentralbank. Diese werden von einer Reihe weiterer Organe und Einrichtungen unterstützt und ergänzt, deren Befugnisse sich aus den Gründungsverträgen ergeben. Im Laufe der Jahre haben sich die Befugnisse der Union durch die nachfolgenden Verträge deutlich weiterentwickelt. Dies trifft auch auf die Beschlussfassungsverfahren der Union zu, auf die das Parlament und der Rat beim Erlass von Rechtsvorschriften in den meisten Politikbereichen der Union zurückgreifen. Um ihre Ziele umsetzen zu können, ist die Union zudem mit einem eigenen Haushalt ausgestattet. Gemäß dem Vertrag von Lissabon entscheiden das Parlament und der Rat gleichberechtigt über den gesamten Haushalt der Union und den mehrjährigen Finanzrahmen.